Diskussion:Geistliches Territorium

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Socius sociologicus in Abschnitt Hierarchien und Stifte um 1750
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Nicht nur auf HRR beziehen[Quelltext bearbeiten]

Hallo, würde diesen Artikel dahingehend ausbauen, dass er sich nicht nur auf geistliche Territorien des HRR bezieht. Gleichzeitig sollte ein neuer inhaltlihcer Artikel Germania Sacra entstehen, der die Stellung der Reichskirche und seiner Territorien im HRR beleuchtet. --Westfalenbaer 13:35, 19. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Hierarchien und Stifte um 1750[Quelltext bearbeiten]

Ich halte die Tabelle für wenig sinnig. Warum wird hier "um 1750" als Stichdatum angegeben? Sachlich relevanter wäre sicherlich eine Liste für 1500 (vor der Reformation) oder 1800 (vor der Säkularisierung). Außerdem ist sie sehr inkonsistent, da auch lange vor 1750 untergegangene Bistümer (z. B. in Livland) aufgenommen werden, und unvollständig (Frstbistum Ermland fehlt z.B.). Daneben behandelt der Artikel Geistliche Territorien und nicht die kirchliche Hierarchie, dennoch werden die Territorien in recht unübersichtlicher Weise einfach unter die kirchlichen Ebenen Provinz/Diözese subsumiert. Ich halte das generell für fragwürdig, da ein Metropolit nur geistliche, keine weltliche Gerichtsbarkeit über einen Fürstbischof haben konnte, ebensowenig der Bischof in weltlichen Angelegenheiten über einen Reichsprälaten (eben dadurch zeichnen sich Reichs(!)prälaten ja aus). Andere relevante Informationen (Einführung der Reformation, Säkularisierung) und die Ordensterritorien (Mergentheim, Heitersheim) fehlen in der Liste komplett. --Socius sociologicus (Diskussion) 12:29, 29. Jan. 2023 (CET)Beantworten