Diskussion:Gerichtsverfahren zum Klimawandel

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Neudabei in Abschnitt Wikipedia ist kein Newsticker
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Quellen[Quelltext bearbeiten]

Hallo, DANKE für die Artikelanlage! Ich hatte hier vor einiger Zeit schonmal eine Quellensammlung aufgemacht, vllt. findet sich dort noch mehr für hier verwertbares? VG, Hungchaka (Diskussion) 18:56, 4. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Weitere Quellen[Quelltext bearbeiten]

--2001:4DD6:F9CF:0:9C84:C7EB:9B09:E6C5 20:17, 15. Jan. 2018 (CET)Beantworten

fyi: die UNEP-Quelle zur Definition von "Gerichtsverfahren" bzw. "litigation"[Quelltext bearbeiten]

Bei der Lektüre der UNEP-Quelle habe ich mich gefragt, was "administrative litigarion" sein soll, und ob dies sinnvollerweise als Gerichtsverfahren bezeichnet werden sollte. Hier wird der Ausdruck administrative litigation definiert. Nur zur Information. -- 2001:4DD6:F9CF:0:9C84:C7EB:9B09:E6C5 22:32, 15. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Weiterer Ausbau und Umbenennung?[Quelltext bearbeiten]

Ein zunehmend wichtiges Thema. Danke "2001:4DD6:F9CF:0:9C84:C7EB:9B09:E6C5", dass du einen Anfang gemacht hast! Ich hatte dazu auch schon etwas in Vorbereitung und würde mich an der weiteren Ausarbeitung des Artikels beteiligen, und zwar v. a. auf Basis der Literatur, die ich soeben in den Abschnitten "Literatur" und "Weblinks" ergänzt habe. Ich will dich aber keinesfalls bremsen – im Gegenteil. Hast du schon feste Pläne, wie du den Artikel weiter ausbauen willst?

Zur Benennung des Artikels: Das Thema hat bislang ja vor allem in der angloamerikanischen Welt Bedeutung, wo bereits mehrere hundert Gerichtsverfahren laufen oder liefen. In Europa sind es erst einige wenige. Ich denke schon, dass sich im angloamerikanischen Bereich der Begriff climate change litigation etabliert hat. Im deutschsprachigen Raum scheint sich der Begriff "Klimaklage" allmählich durchzusetzen, vgl. die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (unter Literatur) oder Google. Per WP:NK sollte dieser Artikel m. E. einen dieser beiden Begriffe erhalten. Damit würde sich auch das Problem zum Begriff "Gerichtsverfahren" entschärfen, dass du oben ansprichst. Was meinst du? --man (Diskussion) 08:30, 16. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Nein, ich habe keine Pläne. Ich lebe sozusagen in den Tag hinein, was den Artikel betrifft... Eine Anlage als Klimaklage hatte ich für den Artikel schon angeregt [1]. @R2Dine: meldete Zweifel an, da der Ausdruck kein prozessrechtlich etablierter Begriff sein dürfte. Aufgrund der genannten Quelle des Bundestags und der breiteren Verwendung scheint eine Verschiebung für mich jedenfalls schon angemessen. Climate change lititgation sehe ich für die deutschsprachige WP als nicht geeignet, da nicht allgemeinverständlich an. -- 2001:4DD7:89E5:0:29D5:2D31:1EBE:FD0E 09:17, 16. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Hallo, 2001:4DD7:89E5:0:29D5:2D31:1EBE:FD0E, erstmal danke für Deine Bearbeitungen. Das Thema ist wirklich wert, in der WP behandelt zu werden. Wie aber beispielsweise die Quelle der Wissenschaftlichen Dienste belegt, handelt es sich bei den sog. Klima-Klagen jedenfalls auf nationaler (deutscher) Ebene nicht etwa um eine neue Klageart, sondern sie werden mit den Instrumenten geführt, die das geltende Prozessrecht seit langem zur Verfügung stellt, ebenso was die materiellen Anspruchsgrundlagen betrifft. Das sollte ein WP-Artikel dann schon deutlich machen, um nicht in die Irre zu führen. "Klima-Klagen" ist allenfalls ein semi-wissenschaftlicher, wenn nicht gar umgangssprachlicher Begriff. Grüße, R2Dine (Diskussion) 09:34, 16. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Selbstverständlich ist dein Einspruch berechtigt; eine Klimaklage ist keine Klageart. Die Benennung aus dem Blickwinkel der Juristische Fachsprache ist irreführend. Es ist aber diskutabel, ob der Blickwinkel der Juristen der einzig mögliche und gewünschte zur Lemmabenennung ist. Die deutsche Sprache ist im Allgemeinen ja bekanntlich vielfältig und lässt Uneindeutigkeiten und unterschiedliche Wortzusammensetzungen und kreative Neologismen zu. Wenn sich nun in der Öffentlichkeit der Begriff "Klimaklage" etabliert hat, steht die Lemmafrage im Spannungsfeld zwischen "öffentlichem Sprachgebrauch" und einer juristisch-fachsprachlich präzisen Benennung. Zum besseren Verständnis steht für mich aber noch die Frage im Raum, ob "climate change litigation" ein Fachterminus oder ein in der Öffentlichkeit etablierter Terminus ist?
Möglicherweise kann der Konflikt auch aufgelöst werden, indem gleich in der Einleitung darauf verwiesen wird, dass eine Klimaklage keine neue Klageart ist, sondern eine Rechtsstreitigkeit über Gesetze, Handlungen – bzw. Unterlassungen – in Zusammenhang mit dem Klimaschutz und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. -- 2001:4DD7:89E5:0:91A9:AD14:AF94:F715 12:43, 16. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Ja, so hatte ich das gemeint, eine klarstellende Definition bzw. Einleitung. Ein Artikel zu einem Rechtsthema sollte in erster Linie juristisch korrekt sein. Siehe auch das "Fazit" der Wissenschaftlichen Dienste, S. 20: ... Klima-Klagen, verstanden als Klagen, deren Ziel die Förderung von klimaschützenden Maßnahmen bzw. die Kompensation von klimabedingten Schäden ist ... R2Dine (Diskussion) 15:53, 16. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Ich würde jetzt zumindest mal den Begriff Klimaklage als Weiterleitung anlegen und mit in die Einleitung aufnehmen. Wenn ich es richtig verstanden habe, sprechen die Richtlinien im Projekt:Recht zwar nicht ausdrücklich gegen eine Umbenennung, das Ziel juristischer Korrektheit aber schon, denn als rechtswissenschaftlicher Fachbegriff ist Klimaklage nun mal noch nicht etabliert. Von daher will ich nicht auf einer Umbenennung bestehen.
Zum weiteren Ausbau: Ergänzen will ich mindestens noch die Verbreitung von Klagen (quantitativ im Zeitverlauf, nach Rechtsordnungen, nach einigen der ausgeführten Kategorien), Abschnitte zu Rechtsordnungen und zur Illustration einige sehr wichtige Beispiele, darunter Massachussets vs. EPA, Urgenda Foundation vs. Regierung der Niederlande, für Deutschland Saúl Luciano Lliuya vs. RWE …
--man (Diskussion) 00:08, 17. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Es ist mir klar, dass sich auch die Rechtsordnung weiter entwickelt, allerdings sollte die WP nicht auf Pseudo-Entwicklungen hereinfallen und Neologismen, die eine Entwicklung nur vortäuschen, wie die sog. Bürgerklage. Ein Lemma namens Klima-Klage müsste sich in der Einleitung selbst wieder relativieren, indem es den Sprachgebrauch, etwa in der Tagespresse auf seinen juristischen Gehalt untersucht. Eine Weiterleitung fände ich auch akzeptabel, um deutlich zu machen, dass es Klima-Klagen so nicht gibt. Diese Klarstellung wäre die WP einer juristisch nicht gebildeten Öffentlichkeit schuldig. Grüße, R2Dine (Diskussion) 11:22, 17. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Zur Information: Zehn Familien klagen für Klimaschutz[Quelltext bearbeiten]

Zehn Familien klagen für Klimaschutz -- 2001:4DD6:F133:0:38A7:4196:F2C3:4582 21:46, 24. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Wurde verworfen, siehe Global trends in climate change litigation: 2019 snapshot., S. 7. --man (Diskussion) 23:05, 30. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

"Umweltklagen": ?[Quelltext bearbeiten]

Dieses, hier übergeordnete Lemma existiert noch nicht: ? Anlass: Französische Imker zeigen Bayer wegen Glyphosat an, Hungchaka (Diskussion) 13:31, 10. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Unter Umweltrecht auch kein entspr. Abschnitt, Hungchaka (Diskussion) 13:31, 10. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Frankreich wegen Atomtests verklagt[Quelltext bearbeiten]

Kein Verfahren zum Klimawandel, aber verwandtes Thema?! -> badische-zeitung.de, 11. Oktober 2018, Hungchaka (Diskussion) 22:12, 26. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

D, Ende Oktober 2018: 3 Biobauernfamilien & Greenpeace verklagen Bundesregierung[Quelltext bearbeiten]

Bislang dünne Quellenlage, SPON-Artikel hinter Paywall (Sch...dreck, selber schuld: Macht doch mal crowdfunding!): DLF24, hier mehr: greenpeace.de. Hungchaka (Diskussion) 22:45, 27. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Interessant. Ich verstehe deinen Hinweis so, dass wir die Klage erst einmal beobachten, und wenn sie größere Relevanz erhält, eventuell in den Artikel aufnehmen. Denn wir haben ja schon hunderte Klagen, und das wird bestimmt nicht die letzte sein. Ich bin der Meinung, hier in den Artikel sollten wir nur maßgeblichen Verfahren aufnehmen (sonst wird der Artikel schnell ein unlesbares Sammelsurium und immer veralteter Newsticker). Gruß, --man (Diskussion) 20:55, 28. Okt. 2018 (CET)Beantworten
Mttlwle sind beide Quellen "tot", & die Recherche auf spiegel.de bringt auch kein Ergebnis (mehr): ??? Hungchaka (Diskussion) 22:10, 28. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Nachträglich aus vorherigem eigenen Abschnitt weiter unten hier eingefügt, Hungchaka (Diskussion) 18:38, 13. Feb. 2021 (CET):Beantworten

Drei Bauernfamilien und Greenpeace verklagen die Bundesregierung: topagrar.com: Bauernfamilien und Greenpeace verklagen Bundesregierung wegen Klimapolitik --Fonero (Diskussion) 20:10, 30. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis. Die allermeisten Klagen nimmt das BVerfG m.W. nicht an. Lass uns bitte abwarten, ob es sie annimmt, dann können wir den Fall immer noch aufnehmen. Siehe auch (drei Abschnitte weiter oben nun direkt oberhalb, Hungchaka (Diskussion) 18:38, 13. Feb. 2021 (CET)) den Hinweis von Hungchaka. --man (Diskussion) 22:42, 30. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

@Recht @D[Quelltext bearbeiten]

Der Schutz natürlicher Lebensgrundlagen ist seit 1994 verankert, -> Artikel 20a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Hungchaka (Diskussion) 15:22, 18. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Steht ja nun im Artikel, ein Staatsziel ist aber kein einklagbares Grundrecht. Passt also nicht ganz zum Thema, würde eher in einen Artikel Klimarecht gehören. Ist aber als Hintergrundinfo vielleicht erwähnenswert – auch, um aktuelle Forderungen nach Klimaschutz als Staatsziel besser bewerten zu können, [2]. --man (Diskussion) 23:00, 30. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Climate-Kids[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel hier soll ja einen ersten Überblick über das Thema bieten. Wichtige Verfahren in Spezialartikeln zu behandeln ist m.E. das richtige Herangehen. Die ganzen Details zum Verfahren Juliana v. United States aus dem Abschnitt Gerichtsverfahren_zum_Klimawandel#Climate-Kids sollten daher in den neuen Spezialartikel. --man (Diskussion) 10:57, 18. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Nun ist der zwischenzeitlich angelegte Spezialartikel wieder weg. Per Löschbegründung wäre es aber möglich und sinnvoll, einen – dann aber ausführlicheren, gut bequellten – Artikel zu dem Fall wieder anzulegen. Evtl. nach der nächsten Gerichtsentscheidung? --man (Diskussion) 22:46, 30. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Urteil zum rechtfertigenden Notstand in der Schweiz[Quelltext bearbeiten]

Das Urteil gehört in die Einleitung. Es ist das erste Mal, dass ein Gericht nach einer Güterabwägung das Anliegen von Klimaaktivisten höher bewertet hat, als das Hausrecht der Eigentümer. Die Schweiz ist zwar ein kleines Land, aber der Bankensektor dort, ist international investiert. Die Süddeutsche nennt das Urteil "spektakulär" [3]. Die NZZ "historisch" (siehe EN im Artikel). -- 2001:4DD7:B161:0:3CB7:B48B:16BB:6B0A 20:00, 19. Jan. 2020 (CET)Beantworten

„Der zuständige Generalstaatsanwalt teilte am Dienstag mit, dass er den Fall ans Kantonsgericht weiterleiten werde […].“ lese ich in der SZ. Eine wissenschaftliche Einordnung des Urteils gibt es noch nicht. Und Wikipedia ist auch kein Nachrichtenticker (WP:WWNI, Punkt 8). Wenn wir jedes Urteil, das gerade in der Presse als „historisch“ oder „spektakulär“ bezeichnet wird, auch wenn es von unteren Instanzen gefällt wurde und teils noch Berufungsverfahren laufen, in die Einleitung aufnehmen, dann wird diese zu einem unübersichtlichen Sammelsurium von Urteilen, die den Blick auf Wesentliches verstellen. Mir fallen auf die Schnelle z.B. noch Massachusetts v. EPA oder STC 4360-2018 in Kolumbien (Amazonas-Regenwald als Rechtssubjekt) oder ein Urteil des Hohen Gerichts in Lahore, das den pakistanischen Staat zu mehr Klimaschutz verpflichtet hat, oder Juliana v. United States [4] ein, die man dann auch aufnehmen müsste, zumal sie von hohen Instanzen gefällt wurden.
Es liegt in der Natur dieses Themengebiets, in dem jetzt viele Akteure in vielen Ländern der Welt nach neuen Wegen suchen, immer wieder in irgendeinem Sinn „historische“ oder „spektakuläre“ Urteile hervorzubringen. Das einzelne „historische“ Urteil, selbst wenn es das Hausrecht Schweizer Banken betrifft, ist sozusagen nichts Wesentliches, das die Aufnahme in die Einleitung rechtfertigt, solange es nicht für die Klimakrise insgesamt wesentliche Konsequenzen hat. --man (Diskussion) 21:11, 19. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Heathrow[Quelltext bearbeiten]

Scheint wichtig für den Artikel. [5] -- 2001:4DD6:C7FF:0:BD7B:9737:B2EC:10B7 22:38, 29. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Schweiz: Update[Quelltext bearbeiten]

https://www.srf.ch/news/schweiz/credit-suisse-unterliegt-genfer-kantonsgericht-gibt-klimaaktivist-recht --Fonero (Diskussion) 13:34, 14. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Ist eingearbeitet. Danke für den Hinweis, Fonero. --man (Diskussion) 18:03, 14. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Erstmals Klage beim EGMR[Quelltext bearbeiten]

Die Waldbrände in Portugal 2017 waren Auslöser für eine Klage von sechs jungen Portugiesen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen 33 Staaten Europas (sämtliche Mitglieder der Europäischen Union sowie Norwegen, Russland, Großbritannien, die Türkei, die Schweiz und die Ukraine). Vier der Kläger stammen aus der von den Bränden betroffenen Provinz Leiria, die anderen zwei aus Lissabon, wo im Jahr 2018 Rekordtemperaturen von bis zu 44 Grad Celsius gemessen wurden. In der mittels Crowdfunding finanzierten, mit Unterstützung der in London und Dublin ansässigen Nichtregierungsorganisation Global Legal Action Network (GLAN) im September 2020 eingereichten Klage, der ersten Klimawandelklage beim EGMR überhaupt,[1] werfen sie den 33 Staaten vor, die Klimakrise verschärft und damit die Zukunft ihrer Generation gefährdet zu haben. Der EGMR solle anordnen, dass die Staaten die von ihnen, ihren Verbrauchern und ihren Wirtschaftsunternehmen verursachten inländischen als auch grenzübergreifenden Emissionen viel stärker reduzieren als bisher, da sonst die Erderwärmung nicht auf 1,5 Grad begrenzt werden könne. Der EGMR teilte am 30. November 2020 mit, dass er wegen der Wichtigkeit und Dringlichkeit des Themas nicht auf der eigentlich zuvor vorgeschriebenen Ausschöpfung der 33 nationalen Rechtswege besteht, sondern die Angelegenheit beschleunigt behandelt und die beklagten Staaten zur Stellungnahme bis Februar 2021 auffordert.[2][3] 2A00:20:901A:386F:1989:9DA2:1FC7:D874 20:24, 30. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Referenzen für diesen Abschnitt[Quelltext bearbeiten]

- Ist das die gleiche Klage vor dem BVerfG wie die vorne unter "D" erwähnte?[Quelltext bearbeiten]

"... Klimaaktivistin Luisa Neubauer und [] acht Jugendliche [...], die von den Umweltorganisationen Greenpeace und Germanwatch unterstützt werden...", [1]

Wenn nicht, sollte sie mE zusätzlich aufgeführt werden, wenn ja, dann gehört der obige Satz in Ungefähr ergänzt; darüber hinaus in der Ref auch einige weitere mE interessante Infos und Einschätzungen zur Erwähnung, danke, Grüße, Hungchaka (Diskussion) 18:33, 13. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Referenzen für diesen Abschnitt[Quelltext bearbeiten]

  1. Badische Zeitung: Die Klimakrise wird justiziabel - Wirtschaft - Badische Zeitung. Abgerufen am 13. Februar 2021.

Ecuador[Quelltext bearbeiten]

https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/uno-klimakonferenz-nemonte-nenquimo-ist-die-hueterin-des-regenwaldes-a-42beb9b4-a66b-4cf7-8a7b-ce0557460b40, -> Nemonte Nenquimo, --Hungchaka (Diskussion) 20:19, 8. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Juristische Aufarbeitung von aktivistischen Aktionen[Quelltext bearbeiten]

Sollten in diesem Artikel auch Prozesse gegen Aktivisten und Aktionsformen erfasst werden? Hier habe ich die Frage schon einmal formuliert. -- Neudabei (Diskussion) 10:14, 3. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Grundsätzlich scheinen die Verfahren schon relevant zu sein. Derzeit bewegt sich da aber anscheinend noch viel, das Urteil des Gerichts in Tiergarten geht ja wohl in die zweite Instanz. Aktionen ähnlicher Gruppen gab es zudem zum Beispiel auch in England. Auch die Aktionen in der Schweiz, die hier schon enthalten sind, haben Ähnlichkeit. Was ist der richtige Abschnitt und der richtige Abstraktionsgrad? Jedes einzelne Verfahren in jedem Land zu einer solchen Aktion aufzunehmen würde den Artikel in einen Newsticker verwandeln, den niemand mehr überblicken und aktualisieren kann.
Eine zusammenfassende Einordnung durch die Fachliteratur wäre sehr sinnvoll. Gibt es da etwas? Das wäre ein guter Ausgangspunkt für weitere Überlegungen. Sollte es die noch nicht geben, würde ich die gerne abwarten.
--man (Diskussion) 20:50, 3. Nov. 2022 (CET)Beantworten

März 2023: UN-Vollversammlung ruft den IGH an[Quelltext bearbeiten]

„Am 30. März 2023 beschloss die Vollversammlung der Vereinten Nationen (UN) in New York einstimmig eine vom Inselstaat Vanuatu im Südpazifik eingebrachte Resolution zur Anrufung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) mit Sitz in Den Haag: Er solle ein Gutachten erstellen zu den Verpflichtungen der Länder zur Bekämpfung der menschengemachten globalen Erwärmung. Solch ein – rechtlich nicht bindendes – Gutachten könnte Einfluss auf künftige Verhandlungen zur Bekämpfung der Klimakrise nehmen mit stärkeren globalen Klimaschutz–Massnahmen.“[IGH 1] - Nachdem Platzhirsche hier der Meinung sind, es „passe nicht an die Stelle “ bzw. dieser Artikel sei „kein Sammelplatz für alles, was irgendwie mit Klima und Recht zu tun hat“, hinterlasse ich es mal hier. - Die UN-Vollversammlung und den IGH als "irgendwie mit Recht & Klima zu tun" zu bezeichnen: Wie soll man das nennen? &: Wo sollte das sonst hin? - Zur Historie der UN-Vollversammlung und des Kampfes gg den Klimawandels? Bis denne, --Hungchaka (Diskussion) 17:29, 2. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Ich denke schon, dass es ein Gerichtsverfahren ist, nur kein Rechtsstreit. --Pistazienfresser (Diskussion) 17:45, 2. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Es scheint ein Grenzfall zu sein, ein Prozess ist es nicht, als ein Gerichtsverfahren im weiten Sinn könnte man die Erarbeitung des angeforderten Gutachtens wohl bezeichnen (s.a. →en:Advisory opinion)
Die Entfernung war dennoch geboten, weil Hungchaka das Verfahren klar an einer ungeeigneten Stelle platziert hatte – und ich keine Lust hatte, ihm (wieder mal) hinterherzuräumen. Der User ist mir schon mehrfach dadurch aufgefallen, dass er newstickerartige, ergänzende Beiträge liefert, die sich nicht gut in die Artikelstruktur einfügen, und nicht besonders bedacht und sorgfältig vorgeht – was nicht so schlimm wäre, wenn er mehr daraus lernen würde. (Ich könnte viele Beispiele liefern, nur zwei aktuelle aus anderen Artikeln: Spezial:Diff/232208623/232418982, Spezial:Diff/230040554/232420517. Hungchaka: Wie verhalten sich diese beiden Ergänzungen zur dortigen Artikelstruktur, zu „direkten“ und „indirekten“ Folgen, zu schon vorhandenen Abschnitten und Inhalten über Hitzebelastung? Bitte überarbeiten.)
@Hungchaka: Muss ich dir wirklich erklären, dass das eindeutig die falsche Stelle für den Beschluss der UN war? Was ist denn die inhaltliche Struktur dieses Artikel? Wo stehen einzelne Verfahren, nach welchem Kriterium werden sie in den Artikel einsortiert? Das sich zu erschließen ist nun wirklich nicht schwer.
Und was mich auch interessiert: Du hast ja hier nun schon des öfteren Ergänzungen gemacht. Hast du mal darüber nachgedacht, ob es Verfahren gibt, die nicht in den Artikel gehören? Nach welchen Kriterien sollten wir entscheiden? Wie ausführlich sollten die Fälle behandelt werden? Wer aktualisiert Einzefälle, die zum Zeitpunkt des Einfügens erst am Anfang des Verfahrens oder mitten im Verfahren stehen (Beispiel: Gerichtsverfahren_zum_Klimawandel#Juliana_v._United_States)? Was hat zeitüberdauernde Relevanz? Wie können wir verhindern, dass hier ein unlesbarer Wust an veralteten, nur halb dokumentierten Einzelfällen ohne Struktur und inneren Zusammenhang entsteht, der keinem Leser mehr etwas bringt? --man (Diskussion) 20:32, 2. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Vermutlich sollte nicht jedes Verfahren schon erwähnt werden, wenn noch kein Ausgang absehbar ist. Wenn die Vollversammlung vom Internationalen Gerichtshof ein Gutachten fordert, scheint es mir schon wert, dass schon die Anrufung hier erwähnt werde. Vgl. auch die Mitteilung der Vereinten Nationen: General Assembly votes to seek World Court’s opinion, in quest for ‘bolder’ climate action, 29 March 2023. --Pistazienfresser (Diskussion) 00:25, 3. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
  1. deutschlandfunk.de: IGH und EGMR - Gerichtshöfe befassen sich mit internationalen Klagen für mehr Klimaschutz. Abgerufen am 1. April 2023.

Länderweise[Quelltext bearbeiten]

"Gerichtsverfahren in einzelnen Rechtsordnungen"

Diesen Abschnittstitel würde ich lieber lesen als "Klagen und Gerichtsverfahren, länderweise"

Dann DACHFL und nachgereiht andere Staaten.

Unter jedem Staat zuerst die Rechtsordnung. Die Gesetze listen, aufgrund der die Klagen eingereicht wurden.

Dann die einzelnen Klagsfälle.

--

Um die Rechtsordnungen vergleichend zu thematisieren vielleicht eher einen eigenen Abschnitt, und nach dem Länderverzeichnis der konkreten Klagen.

Vor dem Länderverzeichnis vielleicht vielleicht die Geschichte der ersten Klagen. Helium4 (Diskussion) 07:43, 6. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Danke für die Vorschläge, Helium, die erst einmal ja naheliegend sind.
Ein Abschnitt über die Entwicklung dieses Gebiets wäre schön, hast du wissenschaftliche Übersichtsliteratur dazu?
Der Begriff „Rechtsordnung“ hat IMO den Vorteil, dass er einerseits allgemeiner ist und zwanglos z.B. auch die EU umfasst, andererseits aber konkreter den Bereich benennt, in dem das Thema angesiedelt ist.
Dieser Artikel soll einen Überblick bieten. Von daher war er eher systematisierend und vergleichend gedacht, das Gebiet in groben Zügen umreißend, primär auf Basis wissenschaftlicher Sekundärliteratur. Bei dem Thema ist es zwar wohl unvermeidlich, auch viel über konkrete Klagen und Rechtsordnungen/Länder/Rechtsquellen zu schreiben – aber nur die wichtigsten Klagen und Verfahren sollten hier beispielhaft umrissen werden. Einzelne Klagen und auch Rechtsordnungen, die sich als besonders relevant erweisen, kann man in eigenen Artikeln ausführlich behandeln. Für die Schweiz ist das ja schon geschehen.
Orientiert man sich dagegen hier verstärkt an Ländern und einzelnen Verfahren, sehe ich die Gefahr, dass dieser Artikel zu einer Art ausformulierten Liste ausufert.
Rückt man die einzelnen Klagen weiter in den Vordergrund, verschärft es außerdem das Relevanz- und Wartungsproblem: Wie du an der Artikelhistorie und den Diskussionen sehen kannst, meinen immer wieder Leute, die Ankündigung einer Klage durch XY oder das Urteil in erster Instanz, das gerade durch die Presse geistert, gehöre unbedingt in den Artikel. Dann wird hier anhand Medienmeldungen Verfahrensschritt auf Verfahrensschritt gehäuft – aber wenn dann irgendwann die Klage abgewiesen oder das Urteil von einer Instanz kassiert wird und keiner mehr davon schreibt, fühlen sich diese Leute selten zuständig, den Fall hier zu streichen oder zu einer knappen Zusammenfassung zusammenzustreichen. Vom Fehlen wissenschaflicher Sekundärliteratur, auf deren Basis wir die Resultate einordnen könnten, ganz zu schweigen.
„Gesetze listen …, dann Klagen …“: Ist IMO (leider) nicht praktikabel, Klimarecht ist ja eigentlich ein eigenes Lemma und wird in der Literatur auch als eigenes Thema behandelt. Hier würden wir zu jeder Rechtsordnung/jedem Land erst einmal größere Teile des Klimarechts (nicht nur Gesetze, sondern auch andere Rechtsquellen wie Richterrecht) je als eigenen Abschnitt darstellen müssen – auch schon ohne konkreten Bezug zu Fällen. Das geht nur, wenn wir dazu Literatur haben, die zudem eine Verbindung zu Fällen herstellt – nur deswegen war die Klassifizierung nach Gesetz bei den USA möglich. Das sehe ich allgemein nicht als gegeben.
Außerdem ändert sich die Rechtslage ständig. Wie würden wir mit historischem Recht umgehen, auf dessen Basis wichtige Entscheidungen getroffen wurden? Und nicht nur die passende Literatur ist ein Problem, sondern auch die Frage, wer die Zeit und Kenntnisse hat, so aufgebaute Klimarechts-Länderabschnitte zu warten? Das abschreckende Beispiel für mich ist immer der Artikel Klimapolitik.
Ein besonderes Wartungsproblem, das bei der Trennung von Recht und Verfahren entstehen würde: Bestimmte Fälle, die wir als (nicht mehr) relevant für so einen Übersichtsartikel ansehen, sollen wieder entfernt werden. Dann müsste man auch die passenden Rechtsquellen in dem Abschnitt davor identifzieren und entfernen – es sei denn, es gibt weitere Fälle, in denen diese Rechtsquellen auch wichtig waren. Und bei den newstickerartigen Ergänzungen, von denen ich oben schrieb, wird wahrscheinlich auch kaum jemals der Rechtsabschnitt angepasst werden. Damit würden Rechtsabschnitt und Verfahrensabschnitt unausweichlich auseinanderlaufen und inkonsistent werden.
--man (Diskussion) 15:43, 6. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Abschnitt Verbreitung[Quelltext bearbeiten]

Die Angaben sind veraltet. Laut dem Grantham Institute der London School of Economics wurden inzwischen (2023) weltweit bereits über 2000 Klagen erhoben, ein Viertel davon zwischen 2020 und 2022. 109.43.179.225 08:11, 27. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Systematik, Relevanz („Kalifornien vs. Globale Ölkonzerne“, Inselstaaten via UN-VV @Seegerichtshof)[Quelltext bearbeiten]

Hallo @Hungchaka: Jede Klageerhebung hier aufzunehmen, bläht den Artikel viel zu sehr auf und macht ihn zu einem Newsticker. Wo sollten deiner Ansicht nach die Relevanzgrenzen für diesen Übersichtsartikel liegen? Im Übrigen hast du bei deiner Einfügung die Systematik des Abschnitts USA ignoriert. Was ist die wesentliche Rechtsnorm, auf die sich die Kläger berufen? Wie wäre es, wenn du mal zu wissenschaftlicher Literatur zu der Rechtsnorm recherchierst, die für die Klage maßgeblich ist, und auf Basis dieser Literatur einen Übersichtsabschnitt verfasst, der hierher passt? Darin könnte das Verfahren evtl. erwähnt werden. --man (Diskussion) 15:45, 6. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

- "Jede Klage-Erhebung" ist hier wohl was untertrieben? Artikel ist so oder so (mttlwle., & das wohl auch nicht umsonst...) recht umfangreich, & es liegt (leider) wohl in der „Natur der Sache“, dass er immer umfangreicher wird... - Schon bei der Anrufung des internat. Seegerichtshofs via UN hatte ich angeregt, einen eigenen entspr. Artikel dazu anzulegen: Nun ist es halt in den Fliesstext eingepflegt (& geht damit weitgehend unter...) - "Systematik": Habe hierzu in dem Fall keine Einordnung gefunden, "Sorry!" - Vllt. entspricht diese Klage nicht der hier herrschenden Systematik bzw. sprengt sie? - "Wie wäre es...?": „Jedem/Jeder das ihm/ihr Gegebene“ :-) (oder halt eben Autor*innen mit Autoritasmus(!), Elitarismus & Paternalismus vergraulen...): "Sorry!".2, Hungchaka (Diskussion) 15:59, 6. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Wo hast du denn nach einer Einordnung des Falls gesucht? Für die US-Systematik schau hier: [6]. Wo sortiert sich da der von dir ergänzte Fall ein? Du findest ihn dort nicht? Du findest keine juristische Sekundärliteratur dazu, die ihn einordnet? Auch das ist vielleicht ein Zeichen, dass es zu früh ist, ihn hier aufzunehmen. Wir schreiben eine Enzyklopädie, keinen Nachrichtenticker, WP:WWNI.
Akzeptanz, Nutzen & Solidität speisen sich aber schon auch aus Aktualität? Hungchaka (Diskussion) 14:46, 16. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Es ist dir unbenommen, eigene Artikel für relevante Verfahren anzulegen. Sobald bei einem Verfahren klar ist, wie es sich einordnen lässt, kann man es dann hier gerne in dem passenden Abschnitt erwähnen und verlinken. Sobald anhand der Sekundärliteratur klar ist, dass sie besondere, herausgehobene, maßgebliche Relevanz für das Artikelthema hier haben, könnte man hier auch näher darauf eingehen.
Schade, dass du dich nicht mit der wissenschaftlichen Literatur beschäftigen magst.
Keine Frage des "Mögens"... Hungchaka (Diskussion) 14:46, 16. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Gemäß WP:BEL ist diese nämlich journalistischen Quellen vorzuziehen. Erst recht in einem Übersichtsartikel wie diesem hier. Ich habe keine Lust, dir regelmäßig hinterherzuräumen. Das hat nichts mit „Autoritasmus“ oder was auch immer zu tun, sondern damit, dass du dich ernsthaft(!) darum bemühen musst, die Qualität von Artikeln nicht zu verschlechtern, damit sie nicht zu einem bunten Sammelsurium ausarten. --man (Diskussion) 16:32, 6. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
P.S.: Du durchbrichst die Systematik des Artikels hier immer wieder, indem du Verfahren, auch schon bei der Klageerhebung, in eigenen Abschnitten platzierst. Wenn du mit der Systematik des Artikels nicht einverstanden bist, können wir das gerne in einem eigenen Diskussionsfaden vertiefen. Was nicht geht, ist, die Artikelstruktur immer wieder einfach so zu missachten.
Du kannst eventuell auch eine Liste der Verfahren anlegen (→ Wikipedia:Listen). Es gab zum Beispiel mal Wikipedia:Löschkandidaten/25._Februar_2018#Liste_von_Klagen_gegen_Unternehmen_wegen_Klimaschäden_(gelöscht).
Die Löschdiskussion deutet darauf hin, dass eine ähnliche Liste durchaus in die WP passen könnte. Aber dir Relevanzkriterien zu überlegen und zu beachten, wenn du nicht tausende Einträge schreiben willst, bleibt dir nicht erspart. --man (Diskussion) 18:44, 6. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

- Zur Transparenz und Verdeutlichung dokumentiere ich ff mal meinen entspr. Beitrag, Hungchaka (Diskussion) 14:46, 16. Okt. 2023 (CEST):Beantworten

Kalifornien gegen Ölkonzerne[Quelltext bearbeiten]

Mitte September 2023 erhob der US-Bundesstaat Kalifornien, vertreten durch seinen Gouverneur Gavin Newsom mit der Begründung erlittener Umweltschäden in Milliardenhöhe und unter dem Vorwurf der Irreführung vor einem Gericht in San Francisco mit einer 135-seitigen Schrift Klage gegen fünf der weltgrössten Ölkonzerne: ExxonMobil, British Petroleum (BP), die Chevron Corporation, ConocoPhillips und Shell plc sowie den Industrieverband American Petroleum Institute (API) – Sie hätten seit Jahrzehnten „aktiv Falschinformationen“ zu den Risiken ihres Geschäftsmodells verbreitet, dem Einsatz fossiler Energieträger, und den „wissenschaftlichen Konsens über den Klimawandel heruntergespielt“ und damit die Bekämpfung des Klimawandels sowie entsprechende Regulierungsmassnahmen verzögert.[1][2]

API wies diese Klage als „wertlos“ und „politisiert“ zurück; Shell meinte, der Gerichtssaal sei nicht der richtige Ort für solche Auseinandersetzungen und entsprechendes Handeln. – Ziel der Klage ist die Einrichtung eines Fonds zur Deckung der Kosten künftiger Schäden in dem Bundesstaat infolge des Klimawandels z. B. durch Waldbrände oder Überschwemmungen; Vorbilder sind entsprechende Verfahren gegen grosse Tabakkonzerne oder die US-Pharmaindustrie bezüglich der Opioid-Krise im Land.[1]

Einzelnachweise für diesen Abschnitt[Quelltext bearbeiten]

  1. a b Klimawandel: Kalifornien verklagt die grössten Ölfirmen. 16. September 2023, abgerufen am 6. Oktober 2023.
  2. Badische Zeitung: Kalifornien verklagt weltgrösste Ölfirmen wegen Klimawandels. 16. September 2023, abgerufen am 6. Oktober 2023.

Literatur[Quelltext bearbeiten]

@Almtiger: Danke für die Ergänzungen. Aber: Die Literaturliste finde ich nun zu lang und beliebig. Siehe WP:LIT: „Es werden die wissenschaftlich maßgeblichen Werke sowie seriöse, möglichst aktuelle Einführungen aufgeführt. Eine beliebige oder möglichst lange Auflistung von Büchern ist nicht erwünscht. Die Werke müssen sich mit dem Thema des Lemmas selbst befassen und nicht mit verwandten, allgemeineren oder spezielleren Themen.“ Die neuen Einträge sind z.T. doch sehr speziell. Außerdem sollten da nicht mehr als ca. fünf Einträge stehen, analog WP:WEB. --man (Diskussion) --man (Diskussion) 21:42, 18. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Ich habe folgende Artikel entfernt. Ich kopiere sie auch hierher, weil sie sich wahrscheinlich gut als Quellen für den Artikel eignen:
  • Enderle: Menschenrechtsbasierte Klimaklagen im internationalen System DÖV 2023, S. 370 ff.
  • Luttermann: Klimawandel und Business Judgment: Nachhaltige Finanzierung als unternehmerisches Sorgfaltskonzept, RIW 2022, S. 809 ff.
  • Möllers: Green Deal: Greenwashing, Information Overload und der vergessene Good Corporate Citizen als Investor ZHR 2021, S. 881 ff.
  • Juliane Willert, Anna Isfort: Potenzial der europäischen Verbandsklage für Klimaklagen, KlimR 2023, S. 49 ff.
  • Moritz Keller, Sunny Kapoor, Jacqueline Momah: Climate Change Litigation: The Types of Disputes, the Legal Challenges and the Role of Arbitration, SchiedsVZ 2022, 13
--man (Diskussion) 15:49, 31. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Wikipedia ist kein Newsticker[Quelltext bearbeiten]

Hallo @Fonero:

zu deiner Ergänzung Spezial:Diff/243893282/243895469 auch an dieser Stelle noch einmal der Hinweis auf WP:WWNI, Punkt 8: „Wikipedia ist kein Newsticker oder Veranstaltungskalender“. „Daher sind etwa keine Informationen einzubauen, die nur während eines laufenden Ereignisses von allgemeiner Relevanz, aber von keiner dauerhaften, darüber hinausgehenden Relevanz sind.“ „Bei der Ankündigung künftiger Ereignisse ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen, in der Regel sind solche Informationen für die Wikipedia nicht geeignet.“

Dass es Klagen vor dem EGMR gibt, steht schon seit langem im Artikel. Das Urteil selbst wird aller Wahrscheinlichkeit nach relevant sein – ob es für die Einleitung relevant ist, wäre später zu diskutieren. Der Inhalt deiner Ergänzung ist lediglich der angekündigte Termin des erwarteten Urteils. Die Tatsache, dass der angekündigte Termin in den Nachrichten auftaucht, macht diese Ankündigung selbst nicht dauerhaft und darüber hinausgehend relevant. --man (Diskussion) 11:00, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

+1 --Neudabei (Diskussion) 11:09, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten