Diskussion:Gesetz zur Bewahrung der Jugend vor Schund- und Schmutzschriften

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Mogelzahn in Abschnitt Rechtsmaterie
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Hieß es nun "Schmutz- und Schundgesetz" oder "Schund- und Schmutzgesetz"? Das geht im Artikel in der Kurz- und Langfassung des Gesetzesnamens einige Mal durcheinander. --Mathias Effenberger 10:39, 16. Jan 2006 (CET)

In der Kurzfassung kommt erst der Schmutz und dann der Schund, in der Langfassung ist es umgekehrt. Glaube ich. Gewissheit werden wir erst haben, wenn wir einen Blick in das Reichsgesetzblatt von Anno Schieß-mich-tot geworfen haben – also vermutlich nie. *g* --Forevermore 17:50, 16. Jan 2006 (CET)
Habe in der Literatur einen Hinweis gefunden, wonach 1927 eine Ordentliche Prüfstelle für Schund- und Schmutzschriften eingerichtet wurde. Vom Datum her würd's passen, kann den Hinweis aber nirgendwo verifizieren. Weiß jemand mehr? --Flac | on 10:44, 9. Mär 2006 (CET)

Rechtsmaterie[Quelltext bearbeiten]

Das Schmutz- und Schundgesetz gehörte in erster Linie zum Verwaltungsrecht, auch wenn es Sanktionsmöglichkeiten enthielt, die zum Nebenstrafrecht gehören. Habe das mal geändert (und den Artikel auch sonst ein bißchen ausgebaut. --Mogelzahn 14:35, 27. Jun 2006 (CEST)

Naja, ausbauen würde ich sowas http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Schmutz-_und_Schundgesetz&diff=25286011&oldid=25284504 nun nicht gerade nennen, aber das ist vielleicht eine Frage der Definition. --62.180.161.84 21:36, 19. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Jaja, bewußt irreführen. Man merkt die Absicht und ist verstimmt. Wie wärs mit diesem Diff.? --Mogelzahn 16:27, 20. Dez. 2006 (CET)Beantworten