Diskussion:Girokonto

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Claus aus Leipzig in Abschnitt Zum Satz über Diskriminierung von Frauen
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der artikel ist veraltet[Quelltext bearbeiten]

676f BGB ist nicht mehr in kraft (nicht signierter Beitrag von 141.30.25.134 (Diskussion | Beiträge) 18:26, 10. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

fehlt noch:[Quelltext bearbeiten]

- wer darf ein Girokonto eröffnen (D,A,CH)? - Schufa - Sperren des Girokontos

Woher stammt der Ausdruck "sozial schwach"? Dieser politisch motivierte Ausdruck sollte wohl eher durch "arm" oder "finanziell schwach" ersetzt werden. Benutzer:Tires unterschrift nachgetragen ...Sicherlich Post 13:43, 15. Mär 2005 (CET)

woher kennst du die Motivation diese Ausdrucks *staun* ... und wenn du einen besseren hast; dies ist ein wiki; ändere es!? ...Sicherlich Post 13:43, 15. Mär 2005 (CET)

Die Darstellung des Themas "Girokonto für Jedermann" ist doppelt. Ich habe den Passus hier durch einen Verweis auf den entsprechenden Beitrag Jedermann-Konto ersetzt. Karsten11 20:09, 24. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Literaturnachweis[Quelltext bearbeiten]

Hallo liebe Leute,

ich finde den Artikel sehr gut. Ich selber stecke gerade mitten in der Diplomarbeitsphase und Internet findet man leider keine Angaben über die Historie des Girokontos. Da ich aber leider in meiner Diplomarbeit Wikipdeia nicht als Quelle angeben kann bitte ich den Verfasser mir doch bitte die Quelle des Artikels zu nennen.

Vielen lieben Dank

Meine E-mail adresse:

oezork@web.de

Neuanlage[Quelltext bearbeiten]

Das Geldwäschegesetz erschwert die Neuanlage. Diese HInweise fehlen.--Kölscher Pitter 11:06, 3. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Falsche Infos?![Quelltext bearbeiten]

Also ich habe die Geschichte des Girokontos etwas anders in Erinnerung. Meines Wissens nach geht die Bezeichnung auf einen Mann zurück, der tatsächlich Giro hiess und im Mittelalter in Venedig eine Bakn mit seinem Namen, die sog. Giro-Bank aufgemacht hat. Dort konnte man dann als erste Bank weltweit Girokonten eröffnen und mit seinem guten Namen bezahlen. Kann das mal bitte wer überprüfen? --AndreR 17:51, 18. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Die Herkunftsgeschichte unterscheidet sich in den unterschidlichen Wikipedias. Hier sollte generel mal aufgeräumt werden mit, Quellen usw. Deine Variante ist mir jedoch nicht aufgefallen. Ich hallte sie aber für nicht sehr wahrscheinlich, zumal giro ein übliches Wort im Italienischen ist, vgl. [1]. --Cepheiden 13:05, 3. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Girokonto versus Kontokorrentkonto-Falscher Bezug

Ein Girokonto ist nicht gleichzusetzen mit einem Kontokorrentkonto! Bei einem Girokonto ist es nicht möglich zu überziehen!! Leider wird dies im allgemeinen Sprachgebrauch sog. Girokonto mit dem Kontokorrentkonto verwechselt, welches man mittels Dispositionskredit oder nach Absprache mit der Bank tatsächlich überziehen kann. 03.12.2008

Ein Girokonto ist rechtlich ein Kontokorrent. Mit der Überziehungsthematik hat das nichts zu tun. Wird auf dem Girokonto ein Dispositionskredit eingeräumt, so kann dieser in Anspruch genommen werden. "...in Absprache mit der Bank tatsächlich überziehen kann" ist ein Widerspruch in sich: eine Überziehung liegt nicht vor, wenn es Absprachen mit der Bank gibt. Gruß--77.180.224.213 18:23, 29. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Bild Umsatzanzeige[Quelltext bearbeiten]

In dieser Form sagt das Bild leider nichts aus. Tut mir leid Juliane.-- Kölscher Pitter 17:42, 17. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Legitimationsprüfung[Quelltext bearbeiten]

Nach meinem Wissen verpflichtet das "Geldwäschegesetz" die Institute hierfür. Sollte erwähnt werden. Was ist mit Österreich und der Schweiz, oder Europa?-- Kölscher Pitter 10:20, 3. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Neue Regelungen laut EU[Quelltext bearbeiten]

für Überweisungen und Verlust der EC-Karte siehe hier --Noebse 16:52, 1. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Hmmm, gehört das nicht eher zu Überweisung (Zahlungsverkehr) und electronic cash? --AT talk 16:58, 1. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Betrifft aber auch das Girokonto, da die meisten Überweisungen über das Girokonto laufen und viele Girokonteninhaber die EC-Karte verwenden. --Noebse 17:03, 1. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Das erzeugt lediglich unnötig Redundanzen. Allgemein ist das Thema Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA). Die rechtliche Darstellung sollte unter Richtlinie 2007/64/EG (Zahlungsdiensterichtlinie) und ggf. der nationalen (deutschen) Umsetzung, dem Ge­setz zur Um­set­zung der Ver­brau­cher­kre­dit­richt­li­nie, des zi­vil­recht­li­chen Teils der Zah­lungs­diens­te­richt­li­nie sowie zur Neu­ord­nung der Vor­schrif­ten über das Wi­der­rufs- und Rück­ga­be­recht (ja, das heißt wirklich so), erfolgen und nicht in einem allgemeinen Artikel über Girokonten, da es eben keine Eigenschaften des Girokontos betrifft sondern Eigenschaften des Zahlungsverkehrs bzw. der EC-Karte. --AT talk 17:22, 1. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Deutschlandlastig[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist extrem auf Deutschland bezogen und geht nur ganz selten in vereinzelten Sätzen auf die Situation in anderen Ländern (nicht nur deutschsprachigen) ein. Das scheint mir im Zeitalter der Globalisierung der Finanzwelt ziemlich unangebracht. Es betrifft nicht nur die rechtlichen Darstellungen (dort werden völlig kommentarlos ausschließlich deutsche gesetzliche Regelungen genannt, und das wird nicht einmal durch Hinweise wie "in Deutschland" o.Ä. kenntlich gemacht), sondern auch allgemeine Fakten, etwa zur Geschichte. Ein Satz wie "Noch in den 1960er Jahren gab es die Lohntüte" liest sich äußerst seltsam, wenn man sich ein wenig umschaut und bedenkt, dass sie ebenso wie die Barzahlung von Mieten und Arzthonoraren nicht nur in Schwellenländern, sondern auch in Süd- und Osteuropa noch heute gängige Praxis ist. Auf die in Deutschland seit langem selbstverständliche, in vielen anderen europäischen Ländern aber erst seit kurzem oder noch immer nicht allgemein verbreitete Nutzung von Girokonten wird nicht eingegangen. Ebensowenig wird die auch in anderen deutschsprachigen Ländern abweichende Terminologie ("Girokonto" sagt man ja nicht überall) referiert. Daher der Baustein. --Jordi 20:44, 30. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Zur Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Es heißt ja, Goethe sei ein vermögender Mensch gewesen. Hatte der sein Geld zu Hause in der Truhe gehortet? Oder konnte der damals schon zu einem Kreditinstitut gehen, ein Konto eröffnen und Gelder einzahlen? Ich habe neulich gehört, dass er es genauso gemacht habe. Und auf seinen Reisen habe er Geld von seinen Konten "abheben" können. Weiß jemand etwas darüber – nicht speziell auf Goethe bezogen, sondern allgemein? Gruß! Henning Blatt 15:07, 16. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Girokonto für "sozial schwache" Personen[Quelltext bearbeiten]

Es ist in letzter Zeit of die Rede von Girokonten für sog. "sozial schwache" Personen. Sollten diese als spezielle Girokonten dienen und diese auch den Kontogebühren nicht unterliegen, sollte dies erwähnt werden.--80.133.155.63 12:00, 18. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Bevor jetzt ein Edit War um diesen Link [2] ausbricht: Was spricht dafür, was spricht dagegen? Schließlich handelt es sich dabei um ein Konto für sogenannte "sozial schwache" Personen. (nicht signierter Beitrag von 88.73.235.6 (Diskussion) 16:31, 30. Okt. 2015 (CET))Beantworten

Kurz und knapp: Der Werbelink ist als Weblink indiskutabel und auch nicht als Quelle zu gebrauchen. Bitte auf zuverlässige Quellen abstellen, wenn keine wissenschaftlichen verfügbar, so zumindest brauchbare journalistische (dabei wiederum vorzugsweise fachbezogene)... Dank & Gruß --GUMPi (Diskussion) 17:20, 30. Okt. 2015 (CET)Beantworten

Girokonto älter[Quelltext bearbeiten]

In diesem Abschnitt wird belegt, das die Geschichte der Girokonten deutlich älter ist. Ich würde gerne versuchen, dies in diesem Artikel hier einzufügen, benötige aber Reaktion und Hilfe dafür. Danke. --Caisare (Diskussion) 14:03, 27. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Bezug zum Sparkonto[Quelltext bearbeiten]

Mir fehlt hier (oder in einem extra Lemma) der Unterschied zum Sparkonto. Kann jemand vom Fach den mal einbauen? 78.35.196.156 19:01, 2. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Abschnitt "Kündigungsrechte seitens der Bank ist veralte"[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

der Abschnitt, wann eine Bank kündigen darf ist veraltet, dass dort genannte Urteil für Privatbanken, dass sie nach § 19 keinen Kündigungsgrund angeben müssen und einfach so kündigen dürfen, ist seit inkrafttreten der EU Zahlungsrichtlinie ( Basiskonto) veraltet. Die Bank ( auch private) dürfen in Zukunft überhaupt nicht mehr kündigen, wenn es sich um ein Girokonto handelt. dass im Haben geführt wird. Auch bisher geht das nicht, wenn es sich Bspw nach Treu und Glauben um eine Monopolstellung handelt ( LG Berlin · Urteil vom 8. Mai 2008 · Az. 21 S 1/08 )

Das in dem Artikel genannte Urteil des BGH ist ein Einzelfallurteil, es entfaltet jetzt keinerlei Bindungswirkung, die unteren Instanzen sind auch nicht daran gebunden wie in Angelsächsischen Rechtssystemen, dass wird leider oftmals vergessen.

Kündigungsrechte hat eine Bank nur, wenn das klar im Girovertrag steht, von Gesetzeswegen hat eine Bank auch schon heute absolut keine Möglichkeit der Kündigung ( egal ob Privat oder öffentlich rechtliches Institut ) Wenn nach der Nr. 26 Abs. 1 der Sparkassen-AGB ohne Grund gekündigt wird, ist die Kündigung zudem sowieso schon aufgrund des Willkürverbotes i.V.m. Art. 3 GG nichtig. Urteil des XI. Zivilsenats vom 11. März 2003 - XI ZR 403/01

Überhaupt keinerlei Recht zu irgendeiner Kündigung auch bei einem vorliegenden Grund, haben die Sparkassen bei einem sog. Guthabenkonto, dass also ohne Disco geführt wird. ( § 5 des Sparkassengesetzes für das Land NRW)

In der Regel ist es daher genau andersrum: Die Banken können von sich aus nicht kündigen, dass ist die Regel, und nur in Ausnahmefällen dürfen sie es, zukünftig werden sie es garnicht mehr dürfen, was aus Verbrauchersicht längst überfällig ist.

Es gibt zwar abweichende Meinungen aber spätestens jetzt wird klar, dass hier die Privatautonomie zurücktreten muss, vor den berechtigten Interessen des Kunden. --Martin (Diskussion) 04:56, 19. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Rechtsgrundlagen - muss § 929 BGB rein?[Quelltext bearbeiten]

In der Diskussion wurde "behauptet", dass ein Eigentumsübertrag nach § 929 BGB stattfindet, mit dem Versprechen der Bank, das Geld zurückzugeben, wenn es benötigt wird (Forderung). Also eine Art zinsloses Darlehen des Einzahlers?--Wikiseidank (Diskussion) 07:47, 26. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Sprache?[Quelltext bearbeiten]

"... Zahlungsdiensterecht, das weitgehend nicht abdingbar ist"

Klar, es soll hier kein volksdümmlicher Jargon verwendet werden, doch wer versteht so etwas?(nicht signierter Beitrag von 178.27.190.46 (Diskussion) 13:54, 30. Apr. 2018 (CEST))Beantworten

Ziel eines enzyklopädischen Fachartikels sollte auch die Vermittlung der Fachsprache sein (was machen wir sonst hier?). Und ich denke, wer bis zum Girovertrag vorgedrungen ist, dem kann man den Klick auf das verlinkte Zahlungsdiensterecht und einen Blick in den Duden zumuten. Meinst Du nicht? --Millbart talk 18:25, 30. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Zum Satz über Diskriminierung von Frauen[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Satz

Frauen durften in der Bundesrepublik (Westdeutschland) aufgrund institutioneller Diskriminierung erst ab 1962 selbstständig ein eigenes Girokonto eröffnen und ab diesem Zeitpunkt auch erst selbst und eigenständig über ihr Geld verfügen.

gelöscht, da er mehrfach falsch war und die Quelle nicht seriös ist.

Erstens geht es, wenn überhaupt, nur um Ehefrauen. Rechtlich relevant ist der Güterstand. Vor dem Inkrafttretens des Gleichberechtigungsgesetzes 1958 war der gesetzliche Güterstand die Nutzverwaltung. Hiernach verwaltete der Mann das von der Frau in die Ehe eingebrachte Vermögen; die Frau verfügte nur über besonders vereinbartes "Vorbehaltsgut". Die Frau verfügte aber auch über das von ihr in der Ehe erwirtschaftete Vermögen. Außerdem konnte bei einer Eheschließung oder danach auch ein anderer Güterstand vereinbart werden. Es ist also differenzierter, als im zweiten Teil des Satzes dargestellt. Das Datum 1962 ist bezogen auf den zweiten Teil des Satzes auch falsch. Das entscheidende Datum war, wie geschrieben, 1958.

Wie einzelne Banken verfahren haben, ist davon nochmal unabhängig. Damit komme ich zu der Quelle. Die Quelle erfüllt nicht die Standards von Wikipedia für eine derartige Aussage. Es ist unklar, wo die Jahreszahl herkommt. Außerdem diskreditiert sich die Quelle selbst, wenn man den relevanten Satz zitiert:

Frauen durften bis 1962 kein eigenes Bankkonto eröffnen und waren - sofern verheiratet - bis 1969 nicht geschäftsfähig.

Die zweite Aussage ist schlicht absurd.

Eine gute Quelle für die rechtliche Situation von Frauen über die Zeiten ist: U. Gerhard: Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der frühen Neuzeit bis zur Gegenwart., 1997. Dort findet sich aber nichts, was die gelöschte Aussage belegt. --Claus aus Leipzig (Diskussion) 12:14, 4. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Nun ergibt allerdings der danach folgende Satz mit der DDR keinen Sinn mehr. Der ist jetzt aus dem Zusammenhang gerissen. Vielleicht kann man deine obige Erläuterung in den Artikel einbringen, und die Situation der Frauen in Westdeutschland damit differenzierter darstellen? --5.145.131.134 09:53, 15. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Vielen Dank für den Hinweis! Den Satz zur Situation in der DDR hatte ich schlicht übersehen. Ich habe ihn gelöscht.
Wie ich oben geschrieben habe, war der zuerst gelöschte Satz mehrfach falsch und die Quelle nicht seriös, insbesondere aufgrund der absurden Aussage aufgrund der Geschäftsfähigkeit. Das von mir erwähnte Buch U. Gerhard: Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der frühen Neuzeit bis zur Gegenwart git dazu nichts her. Aus dem gesetzlichen Güterstand kann man jedenfalls nicht schließen, ob Banken beim Eröffnen eines Girokontos durch eine verheiratete Frau die Unterschrift des Ehemanns verlangt haben oder nicht. Möglich ist auch, dass verschiedene Banken dies unterschiedlich gehandhabt haben. Ohne weitere Informationen - über die ich wie gesagt nicht verfüge - ist das alles zu spekulativ und zu fern ab. --Claus aus Leipzig (Diskussion) 23:35, 15. Feb. 2022 (CET)Beantworten