Diskussion:Gleichberechtigung

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von Roentgenium111 in Abschnitt Seit wann Gleichberechtigung in D?
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Seit wann Gleichberechtigung in D?[Quelltext bearbeiten]

Aus dem Artikel wird nicht klar, seit wann in der BRD die Gleichberechtigung in allen Gesetzen (mit Ausnahme der Wehrpflicht) durchgesetzt ist - seit 1979 (letztes diesbezüglich erwähntes Datum im Artikel) oder erst später bzw. noch gar nicht?--Roentgenium111 21:39, 22. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Kein Wunder, da letzteres der Fall ist. Kleine Auswahl: Art. 6 IV GG, §1626a BGB, §44 I Nr. 3 SGB IX, §1 I S. 2 BGleiG, §1 I S. 2 SGleiG, §85 II S. 1 EStG.
Man könnte also höchstens fragen, wann mal ein lokales Maximum erreicht war. (Jetzt mal abgesehen von der Frage, warum man die Männerzwangsdienste aus der Betrachtung ausnehmen sollte, stellen sie doch einen der, wenn nicht den, größten Grundrechtseingriffe im deutschen Rechtssystem überhaupt dar.) --Bombe 20 22:48, 12. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Danke für die Antwort. Dann konkretisiere ich meine Frage mal etwas: Seit wann (wenn überhaupt) gibt es keine Benachteiligung von Frauen mehr? Und wann war das "globale Maximum" der Gleichberechtigung in der BRD, bzw. wann wurden Männer und Frauen "ungefähr gleich stark" diskriminiert? (Die Wehrpflicht habe ich übrigens nicht deswegen ausgenommen, weil ich sie für unwichtig halte, sondern weil ich diesen Fall schon selbst kannte.)--Roentgenium111 14:59, 13. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
PS: Der genannte §1626a BGB wurde übrigens 2010 vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt [1], wenn auch der Gesetzgeber scheinbar noch nicht darauf reagiert hat. Die meisten anderen genannten Fälle von Männerbenachteiligung sind zwar ärgerlich, aber m.E. weniger "dramatisch" als die weiter (im Verteidigungsfall) bestehende Wehrpflicht... Es gibt aber in der Tat auch noch weitere Verstöße gegen die Gleichberechtigung, wie etwa BGleiG § 16. --Roentgenium111 (Diskussion) 18:52, 2. Aug. 2012 (CEST) ...oder §183 StGB--Roentgenium111 (Diskussion) 18:28, 16. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
PPS: Mittlerweile (2013 [2]) wurde der §1626a BGB angepasst, sichert aber immer noch nicht die volle Gleichberechtigung der Elternteile ("(3) Im Übrigen [solange der Vater keinen Antrag auf Sorgerecht stellt] hat die Mutter die elterliche Sorge." [3]) --Roentgenium111 (Diskussion) 17:32, 15. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Und die Altersrente für Frauen läuft für Neurentnerinnen (alle bis Jg. 1951) erst 2017 aus...--Roentgenium111 (Diskussion) 16:44, 2. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Eine Benachteiligung von Frauen gibt es laut Spiegel noch bei der Müllabfuhr in manchen Städten (Köln, Berlin): [4] --Roentgenium111 (Diskussion) 15:40, 13. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Ich habe nun in den letzten Monaten damit begonnen, die aktuell weiterhin bestehenden gesetzlichen "Ungleichberechtigungen" in den Artikel einzufügen (noch unvollständig). --Roentgenium111 (Diskussion) 22:40, 29. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Unterliegt nicht der Ewigkeitsgarantie?[Quelltext bearbeiten]

Wieso nicht? Art. 79, Absatz 3 lautet doch: "Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig." An welcher Stelle wird Artikel 3 von der Ewigkeitsgarantie ausgeschlossen? --Robert (Diskussion) 14:01, 7. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Da steht "Artikel 1 und 20", nicht "1 bis 20". Artikel 2 bis 19 sind dadurch nicht geschützt (und wurden auch schon mehrfach geändert, z.B. bzgl. Wehrpflicht oder Einschränkung des Asylrechts). --Roentgenium111 (Diskussion) 00:39, 12. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Tatsächlich wurde die Gleichberechtigung laut Art. 3 im Jahr 1968 durch die Einfügung von Art. 12a (Wehrpflicht, nur für Männer) im Bereich Militär stark eingeschränkt, ohne Probleme mit der Ewigkeitsklausel. --Roentgenium111 (Diskussion) 21:39, 15. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Vorbehaltsgut[Quelltext bearbeiten]

"Bis dahin durften nur die Männer über das Vermögen und auch über das Einkommen aus der Erwerbstätigkeit der Frau verfügen."

"Bis dahin" war die Nutzverwaltung der gesetzliche Güterstand. Die Verwaltung durch den Ehemann erstreckte sich aber nur auf das eingebrachte Gut, nicht auf die Vorbehaltsgüte. Vorbehaltsgüter waren neben den durch Ehevertrag dazu bestimmten Gütern insbesondere auch EInnahmen der Ehefrau aus einer Erwerbstätigkeit. Wie begründet sich da obige Aussage, der Ehemann hätte über das Einkommen der Ehefrau aus Erwerbstätigkeit verfügen könne.

[1. Januar 1900-1. Juli 1958, 1. Januar 2002]

3§ 1367. Vorbehaltsgut ist, was die Frau durch ihre Arbeit oder durch den selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts erwirbt.

http://lexetius.com/BGB/1367 (nicht signierter Beitrag von 176.199.253.202 (Diskussion) 00:30, 30. Sep. 2012 (CEST)) Beantworten

Situation in der DDR[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel ist bisher ausschließlich die Entwicklung in Westdeutschland dargestellt. Da sich aber gerade beim Thema Gleichberechtigung die beiden Deutschländer sehr stark (auch zeitlich) unterschiedlich entwickelt hatten, habe ich die Überschrift »Situation in Deutschland« in »Situation in der Bundesrepublik Deutschland« geändert. Wer über fundiertes Wissen verfügt (ich habe es nicht), ergänzt doch bitte die bestehende Lücke zur Entwicklung in Ostdeutschland. Nils --92.226.183.78 15:16, 16. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Finde ich sehr richtig und nötig. Leider hat jemand auch die Überschriften wieder so geändert, als hätte es die DDR nie gegeben. In dieser Frage war sie tatsächlich voraus, und ganz sicher hatte das auch Einfluss darauf, dass es in der damaligen BRD zu (zögerlichen) Änderungen kam. 84.179.187.126 23:31, 3. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Soziologische Definition[Quelltext bearbeiten]

Ich möchte den gesamten Abschnitt entfernen. Begründung: Gleichberechtigung beschreibt einen Zustand. Eine Definition beschreibt einen Begriff als solches. Im Abschnitt "Soziologische Definition" wird aber ein Prozess beschrieben, an dessem Ende Gleichberechtigung(?) liegen soll. Die Definition muss daher zwingend falsch sein (oder sind Soziologen tatsächlich so ungenau?). Da es auch keine Quellenangabe gibt, vermute ich das hier Gleichberechtigung mit Gleichstellung verwechselt wurde, zumal der Abschnitt noch aus der Anfangszeit dieses Artikels stammt. Gibt es Widerspruch? Mit Quelle kann man den Abschnitt ja wieder einbauen. --Tukaram (Diskussion) 18:41, 22. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

So, jetzt habe ich gelöscht. --Tukaram (Diskussion) 00:55, 31. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Wann kamen die "Damen" zu "Sehr geehrte Herren!" hinzu?[Quelltext bearbeiten]

Ich versuche jetzt seit einer Viertelstunde herauszufinden, wann das -- in der Geschäftskorrspondenz lange vollkommen übliche -- "Sehr geehrte Herren!" zu "Sehr geehrte Damen und Herren," wurde. Das ist zwar kein eigentliches Gleichberechtigungsthema, aber irgendwo müsste es doch stehen. Steht es in der WP irgendwo? --Delabarquera (Diskussion) 11:47, 26. Feb. 2021 (CET)Beantworten

In Geschäftsbrief oder Anrede steht es auch nicht. --Himbeerbläuling (Diskussion) 18:34, 22. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Zur Info, englischsprachig ist bzw. war zumindest bis vor kurzem in bestimmtem juristischem Kontext die Ansprache "Dear Sirs" durchaus noch gängig, siehe hier. --Carolin 00:03, 24. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Abschnitt Gleichberechtigung#Schwimmbäder[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt in seiner gegenwärtigen Form beschreibt letztlich einen Einzelfall, der auf eine Stadt in Gleichberechtigung#Deutschland beschränkt ist. Ich bezweifele, dass der Fall für den Artikel hinreichend relevant ist. Gleichauf neben den Länderabsätzen ist er imho jedenfalls zu hoch eingeordnet. --Himbeerbläuling (Diskussion) 18:32, 22. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Neueste ungesichtete Änderungen[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel wurde kürzlich stark verändert, vor allem durch Hinzufügung (knapp 29.000 Zeichen). Jedoch liest er sich nun eher wie ein kleiner Essay über die Gleichberechtigung als ein WP-üblicher Text. Sollte man hier korrigieren, ergänzen, kürzen, revertieren oder Einzelaspekte diskutieren? --Georg Hügler (Diskussion) 09:27, 31. Jan. 2023 (CET)Beantworten