Diskussion:Hans Globke

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Koschi73 in Abschnitt CDU-Mitglied
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Hans Globke“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Anmerkungen zur Literatur[Quelltext bearbeiten]

Nachdem im Artikel Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen ein extra Abschnitt für kritische Literatur eingefügt wurde, sollte doch auch hier die Wertung einzelner Literaturquellen möglich sein.--Rita2008 19:09, 31. Mai 2007 (CEST)Beantworten

NSKK-Mitglied?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel Nationalsozialistisches Kraftfahrkorps steht, Globke sei dort Mitglied gewesen. Kann das jemand bestätigen? --Asthma 15:07, 6. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Hörfunksendung[Quelltext bearbeiten]

In dem Feature "Die Entführungs-Legende" von Gaby Weber, gesendet am Mittwoch, 04.05.2011, 22.05 bis 23.00 Uhr, im SWR 2 Online-Info, eingesehen am 4. Mai 2011 wird Globke ausführlich erwähnt. -- 217.227.244.73 22:21, 4. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Im Artikel "Wie das Bundeskanzleramt ein System der Geschichtsfälschung verteidigt …" ( Gaby Weber, 21. Juni 2021) kommt Globkes Vertragsunterzeichnung als Wortführer der deutschen Delegation in Litauen hinzu: Er setzt durch, dass aus dem Memelgebiet nach Litauen geflüchtete Juden nicht als litauische Bürger galten und ihr zurückgelassenes Vermögen dem Nazi-Staat zufiel. Dieser Abschnitt FEHLT ist in dieser Enzyklopädie bislang. https://heise.de/-6111885 --J744 (Diskussion) 06:14, 21. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

braunbuch der DDR - gute erste quelle, aber nicht hinreichend[Quelltext bearbeiten]

Benutzer:Surokami hat einige wertvolle zeilen in den artikel geschrieben, die die NS-regeln, die globke entwickelt hat, näher erläutert. nur ist surokamis quelle problematisch, nämlich das braunbuch der naziverbrecher der DDR. man bräuchte eine zweite quelle, finde ich. Maximilian (Diskussion) 14:52, 3. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Was ist daran problematisch? Es handelt sich um eine im Fachdiskurs anerkannte Quelle. "Problematisch" erscheint sie höchstens durch eine politische gegnerische Brille, nicht durch den fachlichen Inhalt. Wurde vor wenigen Jahren übrigens neu aufgelegt.--Allonsenfants (Diskussion) 20:00, 19. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Ausrottung der Juden[Quelltext bearbeiten]

https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Hans_Globke&diff=164680871&oldid=164604180
Allonsenfants
Globke war auch die Vernichtung der Juden bewusst. In den Nürnberger Prozessen sagte er für den ebenfalls angeklagten Stuckart aus: „Innerhalb des Reichsinnenministeriums war die Ausrottung der Juden kein Geheimnis. Der Zeuge Globke…,hat als Zeuge des Angeklagten folgendes ausgesagt;"…ich habe es gewußt, daß diese Ausrottung systematisch vorgenommen worden ist"“ (S. 167).[1]

  1. Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Der Nationalsozialismus vor Gericht. Fischer, Frankfurt am Main 2000, ISBN 3-596-13589-3, S. 192.

Vsop
Globke war auch die Vernichtung der Juden bewusst. Im Wilhelmstraßen-Prozess sagte er als Zeuge der Anklage gegen den dort angeklagten Stuckart aus:
"Ich wußte, daß die Juden massenweise umgebracht wurden, aber ich war immer der Meinung, daß es daneben auch Juden gab, die entweder in Deutschland lebten oder die, wie in Theresienstadt oder dergleichen, in einer Art Getto zusammengefaßt wurden."
Frage: "Sie dachten, es handele sich um Exekutionen, aber nicht um eine systematische Ausrottung?"
"Nein, das wollte ich nicht sagen. Ich bin der Auffassung und wußte das zu jener Zeit, daß die Ausrottung der Juden systematisch betrieben wurde, aber ich wußte nicht, daß sie sich auf alle Juden bezog."[1]

  1. Böse Erinnerungen. DER SPIEGEL 14/1956 (4. April 1956)


Hans Globke#Nachkriegszeit
[...] Globke war beim Wilhelmstraßen-Prozess sowohl Zeuge der Verteidigung als auch Zeuge der Anklage.[1] Im Prozess gegen Stuckart sagte er als Zeuge des Angeklagten aus: „Ich wußte, daß die Juden massenweise umgebracht wurden.“[2]

  1. Das Urteil im Wilhelmstrassen-Prozess : D. amtl. Wortlaut d. Entscheidung im Fall Nr 11 d. Nürnberger Militärtribunals gegen von Weizsäcker u. andere, mit abweichender Urteilsbegründung, Berichtigungsbeschlüssen, d. grundlegenden Gesetzesbestimmungen, e. Verz. d. Gerichtspersonen u. Zeugen u. Einführungen von Robert M. W. Kempner u. Carl Haensel. Hrsg. unter Mitw. von C. H. Tuerck. (amtl. anerkannt. Übers. aus d. Engl.), Bürger Verlag, Schwäbisch Gmünd 1950 DNB, S. XXIII
  2. Das Urteil im Wilhelmstrassen-Prozess. S. 167.

Liest Allonsenfants vor dem Revertieren eigentlich, was er da wiederherstellt? Wieso besteht er auf dem vagen „Nürnberger Prozesse“ statt des genaueren Wilhelmstraßen-Prozess. Warum wird Stuckart als „ebenfalls“ angeklagt bezeichnet? „Innerhalb des Reichsinnenministeriums ...“ ist offensichtlich keine Aussage Glokbes. Deren Wiedergabe folgt erst nach dem nächsten Satz. Vielmehr handelt es sich, was unbegreiflicherweise verschwiegen wird, um eine zusammengeschnittenen Passage aus dem Urteil im Wilhelmstraßen-Prozess. Darüber, ob Globke die Aussage über die Ausrottung der Juden als Zeuge der Anklage oder des angeklagten Stuckart machte, will ich nicht streiten; das ist ja auch ganz belanglos. Es scheint mir aber sinnvoll, sie etwas breiter darzustellen und dabei auf eine Quelle (SPIEGEL) zurückzugreifen, die online verfügbar ist. Zweimal mit verschiedenen Quellen muss das in dem Artikel aber auf keinen Fall gebracht werden. --Vsop (Diskussion) 17:27, 18. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Die Ausgangsformulierung stellte ich nicht wieder her, weil sie etwa von mir gekommen wäre (sie ist es nicht), sondern weil sie den enzyklopädischen Stil traf, der hier nach Anspruch zu beachten wäre. Dazu gehört erstens: vor journalistischen Quellen sollte fachliche Literatur den Vorrang haben. Ueberschär ist das, der Spiegel nicht. Und zweitens: die Paraphrase sollte den Vorrang vor dem wörtlichen Zitieren haben, schon erst recht, wenn das umfangreich werden könnte (das war es). Hier liegt die Erklärung für die kleine Intervention, nicht in einem Autorenstolz und auch nicht in den Inhalten. Es ist davon ab natürlich auch passender, das Verfahren beim Namen zu nennen statt allgemein von "den Nürnberger Prozessen" zu schreiben. Da gebe ich dir gerne recht.--Allonsenfants (Diskussion) 20:32, 19. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

fragdenstaat.de[Quelltext bearbeiten]

Wo welche Aktenbestände greifbar sind, gehört allenfalls in die Weblinks, nicht aber in den Fließtext. Andere Meinungen? --Φ (Diskussion) 07:56, 11. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Super-Watergate[Quelltext bearbeiten]

Die unlängst eingefügte Rede vom "Super-Watergate" scheint mir 1.) unenzyklopädisch (und der Tagespresse geschuldet), 2.) nicht wirklich Globke, sondern Adenauer betreffend. Ich würde deshalb diesen Aspekt entfernen und statt dessen Henkes Einschätzungen Globkes vor allem aus dem ersten Band von Geheime Dienste, wo er Globke ein Unterkapitel gewidmet hat, einarbeiten.--Assayer (Diskussion) 21:41, 17. Mai 2022 (CEST)Beantworten

OK. --Φ (Diskussion) 21:58, 17. Mai 2022 (CEST)Beantworten
Done --Assayer (Diskussion) 22:37, 22. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Auflagen des Stuckart/Globke?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel ist zu lesen: Den Begriff der Rassenschande allerdings dehnten Stuckart und Globke in ihrem Gesetzeskommentar unablässig aus, indem sie ihn über den Geschlechtsverkehr hinaus auf „beischlafähnliche Handlungen“ erweiterten. In den ersten fünf Jahren nach Erlass des „Blutschutzgesetzes“ wurden bis 1940 insgesamt 1911 Personen wegen „Rassenschande“ verurteilt., was ich als Leser dahingehend gedeutet habe, dass vom "Stuckart/Globke" mehrere Auflagen mit zunehmend "schärferen" Kommentaren erschienen, aber wenn ich recht recherchiert habe, gab es nur eine, oder doch nicht? --2A01:C22:B027:AB00:5510:86FB:80CA:3339 01:30, 18. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Das Wort "unablässig" ist irreführend und wurde deshalb von mir entfernt. --Koschi73 (Diskussion) 16:04, 18. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Es gab nur eine Auflage. Derweil gab es fünf Auflagen des Lösener-Knost, an dem neben Friedrich August Knost Globkes Vorgesetzter im RMI Bernhard Lösener mitgewirkt hat. Ob es da eine Konkurrenz gab (Stuckart stand ja im RMI noch eine Etage höher), weiß ich nicht. In der Globke-Literatur wird von Globke kolportiert, dass er das Werk in einem Akt von Widerstand gegen den Nationalsozialismus nicht neu aufgelegt hat. Wie sich das wiederum vereinbart mit seiner Aussage, dass sein Kommentar ja zum Schutz der Halbjuden verfasst worden war, , denn dann hätte er ja mit Neuauflagen seines Kommentars diese Schutzwirkung bekräftigen können ... ... ..., das möge die Globke-Lit klären (oder hat sie das schon?) --Goesseln (Diskussion) 17:21, 11. Jan. 2024 (CET)Beantworten

CDU-Mitglied[Quelltext bearbeiten]

In der Dissertation

  • Gerrit Hamann: Max Merten. Jurist und Kriegsverbrecher. Eine biografische Fallstudie zum Umgang mit NS-Tätern in der frühen Bundesrepublik. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2022

wird auch Mertens Aussage zur Rolle Globkes bei Deportation der griechischen Juden dargestellt. Daher taucht Globke auch unter den Kurzbiografien im Anhang auf, Seite 693f.

Da steht lapidar: Nach seiner Entnazifizierung ("unbelastet") kehrt er in den Staatsdienst zurück und tritt der CDU bei.

Mit ein bisschen Kugelei findet man die Mitgliedschaft auch an anderen Stellen im Internet. Nur hier im Artikel steht nichts und daher auch keine Kategorie:CDU-Mitglied. Gibt es dafür einen Grund? --Goesseln (Diskussion) 17:44, 11. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Offensichtlich ist das bisher übersehen worden. Außerdem fehlten auch noch Globkes Tätigkeiten 1945/46. Ich habe das jetzt eingefügt. --Koschi73 (Diskussion) 12:04, 13. Jan. 2024 (CET)Beantworten