Diskussion:Heinz Georg Bamberger

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Peng in Abschnitt QS wegen Neutralität
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Streichung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den letzten Satz gestrichen. Er ist tendentiös, fast beleidigend, vor allem aber sachlich falsch. Man lese die Entscheidung des BVerfG aufmerksam: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20070924_2bvr158607.html(nicht signierter Beitrag von 84.143.220.121 (Diskussion) 18:57, 24. Okt. 2007 (CEST)) Beantworten

Und dort steht wörtlich: "Die trotz bereits angekündigter Absicht der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts unmittelbar nach Zustellung der Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts erfolgte Aushändigung der Ernennungsurkunde verletzt den Beschwerdeführer daher in seinen Rechten aus Art. 33 Abs. 2 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG." Es ist also nichts sachlich falsch. Vielmehr wird hier versucht, die Wahrheit zu unterdrücken. Sind wir in China?(nicht signierter Beitrag von 91.32.242.54 (Diskussion) 22:04, 2. Feb. 2008 (CET)) Beantworten

Für den "Vandalismus" ist offenbar die Justizbürokratie im Mainz verantwortlich.(nicht signierter Beitrag von 91.32.242.54 (Diskussion) 22:07, 2. Feb. 2008 (CET)) Beantworten


Entscheidung des Verfassungsgerichts wurde falsch wiedergegeben[Quelltext bearbeiten]

Das BVerfG hat nicht entschieden, dass der Justizminister einen fehler begangen hat! Es hat die Beschwerde nicht angenommen!(nicht signierter Beitrag von 91.32.155.164 (Diskussion) 23:22, 18. Feb. 2008 (CET)) Beantworten


Die vorstehende Behauptung entspricht nicht der Wahrheit. In dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20070924_2bvr158607.html) steht unter II. 1. wörtlich: "In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass aus Art. 19 Abs. 4 GG i.V.m. Art. 33 Abs. 2 GG eine Verpflichtung des Dienstherrn folgt, vor Aushändigung der Ernennungsurkunde einen ausreichenden Zeitraum abzuwarten, um dem unterlegenen Mitbewerber die Möglichkeit zu geben, Eilantrag, Beschwerde oder Verfassungsbeschwerde zu erheben, wenn nur so die Möglichkeit der Gewährung effektiven Rechtsschutzes besteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -). Die trotz bereits angekündigter Absicht der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts unmittelbar nach Zustellung der Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts erfolgte Aushändigung der Ernennungsurkunde verletzt den Beschwerdeführer daher in seinen Rechten aus Art. 33 Abs. 2 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG." Die Aushändigung der Ernennungsurkunde erfolgte enrweder durch den Minister persönlich oder auf seine Veranlassung.(nicht signierter Beitrag von 91.32.199.179 (Diskussion) 13:27, 20. Feb. 2008 (CET)) Beantworten

Rücktritt[Quelltext bearbeiten]

Der Mann ist noch im Amt; das hat mir die SPD Pressestelle nach einem Anruf bestätigt.--Lauterer89 00:39, 15. Jan. 2011 (CET)Beantworten

QS wegen Neutralität[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel war in der allgemeinen QS. Grund: Neutralität soll hergestellt werden. Hier die Diskussion:

Diskussion QS[Quelltext bearbeiten]

Neutralität im Abschnitt "Affäre" muss hergestellt werden. Jón + 23:41, 16. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Die Sachlage und das sich darauf beziehende Urteil des BverwG sind objektiv dargelegt worden. Sehe keinen Verbesserungsbedarf --217.250.244.218 16:49, 18. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Ich habe bislang auch keinen weiteren Presseartikel, TV- oder sonstigen Beitrag gefunden, der eine andere/verteidigende Haltung zu Bamberger einnimmt. Alle Informationen aus dem Wikipedia-Artikel sind belegt und oder nachprüfbar - wie mein "Vorredner" auch schreibt, der Kern und damit auch die "fehlende Neutralität" liegt im Urteil. Es ist auch die Gegendarstellung und die eigene Stellungnahme angezeigt. Bestritten können die Geschehnisse auch von der SPD nicht mehr, sie sagt nur, dass alles nicht so schlimm ist. Das halte ich aber für gefährlich, wenn Bamberger behauptet, sich auf die Ämterstabilität verlassen zu haben, nun sei die Rechtsprechung neu. Das sagt auch der eigens von der SPD zitierte Prof. Laubinger: Und sollte der Justizminister auf das Prinzip der Ämterstabilität vertraut haben, ist er mit dem Leipziger Urteil „nicht aus dem Schneider“. (Quelle: http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Jura-Experte-konnte-Bamberger-kaum-helfen-_arid,204544.html). Nach Bambergers "früheren" Rechtsauffassung hätte es bedeutet, dass man egal wie unrechtmäßig jemanden ernennt, dieser Posten dank der Ämterstabilität auf jeden Fall bestehen bleibt. Das verstehe ich auch als Nichtjurist als demokratiefeindlich. Dass die Ministeranklage unangemessen war, macht das Vergehen nicht besser. Die scheint tatsächlich dem Wahlkampf geschuldet zu sein, aber das Festhalten der SPD am Minister scheint mir genauso strategisch zu sein. Ich würde es aber auch begrüßen, wenn jemand noch eine Quelle zitiert, die den Minister entlastet.

Ende Diskussion. Weitere Differenzen bitte hier auf der Diskussionsseite austragen. Danke. -- nfu-peng Diskuss 12:50, 12. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Bug in der Wikipedia-Suche bezüglich dieses Artikels[Quelltext bearbeiten]

Hallo, wenn man das Wort "Rechtsvereitelung", welches in diesem Artikel vorkommt (Abgerufen 2019-03-01), in die Wikipedia-Suche kopiert, kommt dieser Artikel NICHT in den Suchergebnissen vor: https://de.wikipedia.org/w/index.php?search=Rechtsvereitelung&title=Spezial%3ASuche&go=Artikel

Das sieht für mich nach einem klaren Bug in der Suchfunktion aus.

Ich weiß nicht wie man sowas meldet, kann das jemand für mich erledigen?

Dankeschön!