Diskussion:Holger Arppe

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Longinus Müller in Abschnitt Youtube-Video als Beleg
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Instrumentalisierung des Falls Maria L.[Quelltext bearbeiten]

Ich habe in diesem Fall wörtliche Zitate eingefügt, weil zwar der Begriff "verhöhnen" Arppes Aussagen schon gut trifft, allerdings auch wertend ist und der Leser sich lieber selbst ein Bild von seiner menscheneindlichkeit machen sollte. Ich habe deshalb nach Abwegung, wörtliche Zitate eingefügt.--RaststätteZumKaltenHirsch (Diskussion) 12:57, 10. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Ich halte die ganze Geschichte für nicht relevant. Nicht jede Erwähnung der Person HA in den Medien muss auch in den Artikel eingebaut werden. --Lukati (Diskussion) 20:47, 11. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Kann man drüber streiten. --Petruz (Diskussion) 00:02, 12. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Charakterliche Unzulänglichkeiten wie fehlender Anstand und mangelnde Empathie sind mMn keine enzyklopädischen Kategorien. --Lukati (Diskussion) 03:03, 12. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Das mag richtig sein, aber nur durch das Beschriebene macht Arppe bundesweit politisch auf sich aufmerksam. Wenn Holger Arppe durch intelligente Vorschläge zu wirklichen Problemen, wie der Ganztagesbetreuung, dem demoskoptschien Wandel im ländlichen Mecklenburg-Vorpommern (Stichwort: Wegzug der Jungen, Überalterung), fehlenden Lehrerstellen etc pp auffällt, würde ich das auch schreiben. Herr Arppe fällt aber durch an Hetze entlang schrabbenden Äußerungen über Gewalttaten von Minderjährigen auf... Dann muss man eben auch das unterirdische schreiben. --188.96.65.8 11:40, 12. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Kategorie[Quelltext bearbeiten]

Habe Kategorie „Volksverhetzer nach deutschem Recht“ entfernt, weil nach dem Inhalt des Artikels die Verurteilung noch nicht rechtskräftig ist.--Spisazer 15:33, 31. Aug. 2017 (CEST) (unvollständig signierter Beitrag von Spisazer (Diskussion | Beiträge) 15:33, 31. Aug. 2017 (CEST))Beantworten

"nach deutschem Recht" - das finde ich recht ulkig. Den Kategorienamen noch mal bedenken. --105.9.86.183 18:17, 1. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Umfassender Taz-Bericht[Quelltext bearbeiten]

Rücktritt nach taz/NDR-Enthüllungen. Protokolle eines AfD-Politikers. --Berichtbestatter (Diskussion) 20:59, 31. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Hab die Einleitung auch dahingehend geändert. Ist auch nichts mehr anders zu erwarten von AfD Landespolitikern --Fleritarus (Diskussion) 23:23, 31. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

„Des Weiteren äußerte Arppe auch pädophile und kannibalistische Phantasien.“[Quelltext bearbeiten]

Wäre es möglich, das zu belegen? Im Quellenanhang und im Internet finde ich nichts dazu, aber vielleicht stehe ich auf dem Schlauch und übersehe es. Dennoch kann das nicht unbelegt im Artikel bleiben. fg Agathenon 10:09, 1. Sep. 2017 (CEST) Zurückgezogen, ich baue den Beleg ein. Agathenon 10:15, 1. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Arppe hat die Aussagen als falsch und ihm untergemogelt dargestellt.....irgendwelche beweise oder Indizien oder Stellungsnahmne in seriösen Zeitungen, oder nur die Wahlkampf-Entschuldigung in der Jungen Freiheit? --2003:DF:A3E1:618:A55A:1E8:E5EA:56F8 20:53, 1. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

IB[Quelltext bearbeiten]

Die Identitäre Bewegung ist rechtsextrem ist ein informativer und faktisch wahrer Satz. Gleiches gilt für seine Verkürzung: die rechtsextreme IB. Da der Satz kontingenterweise wahr ist (die IB ist faktisch eine rechtsextreme Gruppierung), aber nicht begriffsanalytisch wahr ist (im Gegensatz beispielsweise zu weißer Schimmel), ist der Satz nicht redundant. Ich werde die Formulierung deshalb wieder einsetzen. --Berichtbestatter (Diskussion) 21:46, 1. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Änderung von JB zurückgesetzt[Quelltext bearbeiten]

Grund: In den beiden angegebenen Quellen http://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Rassistische-Chats-Fraktionsvize-verlaesst-AfD,afd1204.html und http://www.taz.de/!5444012/ habe ich die Bezeichnung faschistisch nirgends gefunden; falls ich es übersehen haben sollte, dann bitte die Textstelle hier angeben. Die Version vor der JB'schen Änderung gibt aber den Inhalt der Arppe'schen Chat-Beiträge eigentlich ganz gut wieder. --Agentjoerg (Diskussion) 16:45, 2. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Naja, der aktuelle Satz setzt mir zu sehr auf die Schockwirkung der besonders heftigen Ausfälle und zu wenig auf die Wiedergabe und Einordnung der politischen Grundüberzeugungen des Herrn. --Berichtbestatter (Diskussion) 18:35, 2. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Ich werde ein anderes Wort als "faschistisch" wählen, auch wenn ich diesen Einwand mehr als kleinlich (und noch was anderes) finde. Ebenso unterstütze ich das Argument von Berichterstater bezüglich Schockwirkung. --Jens Best (Diskussion) 11:02, 3. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Wir geben das wieder, was in den Quellen steht; die Formulierung rassistische, sexistische und gewaltverherrlichend rechtsextreme Ausfälle mag dem JB'schen POV und Geschmack näher stehen, aber ich finde Hinrichtungs-Phantasien gegen politische Gegner sowie pädophile und kannibalistische Phantasien deutlich näher an dem, was Holger Arppe laut TAZ geäussert haben soll. Deshalb bleibt's erstmal dabei. Wenn's euch nicht passt, macht 'ne 3M. --Agentjoerg (Diskussion) 12:19, 3. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
„rassistische und gewaltverherrlichende Chats“ Holger Arppe: Ehemaliger AfD-Politiker muss nicht mit Ermittlungen rechnen, Zeit Online, 2. September 2017
"Wegen rassistischer und sexistischer Chats ist der Vize-Chef der AfD-Landtagsfraktion Holger Arppe aus der Partei ausgetreten." Arppe-Chats: Ruf nach Konsequenzen wird lauter, ndr.de, 2. September 2017 --AlternativesLebensglück (Diskussion) 01:54, 4. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Konjunktiv beim Skandal sinnvoller[Quelltext bearbeiten]

Arppe bestreitet einige Aussagen getätigt zu haben, klagt dagegen und Fälschungen sind technisch leicht möglich. Von daher sollte man eher Begriffe wie "soll" oder "Aussagen gemacht haben soll" verwenden. (nicht signierter Beitrag von 80.131.58.176 (Diskussion) 04:00, 3. Sep. 2017 (CEST))Beantworten

Nope, die Beweise liegen ja vor. --Jens Best (Diskussion) 11:00, 3. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Grundsätzlich würde ich den Konjunktiv für sinnvoller halten; angesichts der schockierenden Aussagen, die in dem TAZ-Artikel stehen und dem darauffolgenden Verhalten von Herrn Arppe tendiere ich aber eher dazu, der TAZ zu glauben. Beweise sind's natürlich keine, höchstens für JB. --Agentjoerg (Diskussion) 12:25, 3. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Ja, aber Jens Best ist als "man on a mission" nicht ernst zu nehmen. Solche Figuren schaden wikipedia massiv. Sie missbrauchen die Enzyklopädie für linke Agitation gegen ihnen unliebsame Parteien. 80.131.57.193 07:03, 21. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Konsequenzen[Quelltext bearbeiten]

Entzug des Landtagsmandates soll durchgeführt werden. „Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider (SPD) will vor dem Hintergrund des Skandals um den bisherigen AfD-Abgeordneten Holger Arppe das Instrument der Abgeordneten-Anklage in der Verfassung einführen. Das prüfe der Landtag. In Brandenburg ist z.B. in der Landesverfassung verankert, dass ein Abgeordneter, der „das Ansehen des Landtages in einer gröblich gefährdenden Weise missbraucht, vor dem Verfassungsgericht unter Anklage gestellt werden“ kann. Dieses könne den Entzug des Mandats beschließen.“Nach menschenverachtenden Chats: Bretschneider will Arppe das Mandat nehmen, SVZ, 1. September 2017 --AlternativesLebensglück (Diskussion) 02:01, 4. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Stimmt, der blutrünstige Nazi hat ja weiterhin das Mandat, auch wenn er aus Partei und Fraktion ausgetreten ist. Diese Braunlinge sind echte Zeitverschwendung. Muss natürlich in den Artikel, denn es zeigt, wie sich eine Demokratie gegen ihre inneren Feinde konkret und sachlich zu Wehr setzt. --Jens Best (Diskussion) 02:31, 4. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
@AlternativesLebensglück: Dein erster Satz ist (genauso wie die Überschrift des verlinkten Artikels) Quatsch. Nulla poena sine lege, aktuell scheint es keine Handhabe, Arppe aus dem Parlament zu bekommen, zu geben. Es geht darum, eine solche für zukünftige ähnliche Fälle zu bekomen. --Wibramuc 15:00, 4. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Jetzt will die AfD-Fraktion ihn auch loswerden. „Die Landtagsfraktion der AfD fordert Holger Arppe auf, sein Landtagsmandat abzugeben.“ „Außerdem will die AfD-Fraktion Arppe umgehend aus allen Gremien abberufen.“ [1], Ostsee-Zeitung, 4. September 2017
Und seine Chatprotokolle werden doch noch einmal genauer durchgeschaut. „Die Staatsanwaltschaft in Rostock wird sich nun doch intensiver mit möglichen gewaltverherrlichenden und sexistischen Internet-Kommentaren des ehemaligen AfD-Vizefraktionsvorsitzenden Holger Arppe beschäftigen. Die Behörde wolle sich die Chatprotokolle besorgen und eingehend auf mögliche strafbare Inhalte prüfen, erklärte eine Sprecherin der Rostocker Staatsanwaltschaft gestern gegenüber unserer Zeitung.“ Schwerin/Rostock : Staatsanwaltschaft will die Arppe-Chats, Schweriner Volkszeitung, 5. September 2017 --AlternativesLebensglück (Diskussion) 05:59, 6. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Auch wenn der Zeitungsartikel etwas anderes suggeriert, kann es bei den von Brettschneider vorgeschlagenen Änderungen eigentlich nur um zukünftige Legislaturperioden gehen. Während der laufenden Legislaturperiode die Regeln zu ändern ist eigentlich nicht möglich. Insofern hat die Diskussion für diesen Artikel eigentlich keine Relevanz. Allenfalls, falls die Landesverfassung für die Zukunft wirklich geändert wird, könnte man im Artikel erwähnen dass Arppes Fall der Auslöser für die Verfassungsänderung war.--S. K. Kwan (Diskussion) 12:28, 6. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Ganz so einfach ist das selbst mit Verfassungsänderung nicht.
„Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider (SPD) will den Fall Arppe zum Anlass nehmen, eine Verfassungsänderung durchzusetzen. Ziel müsse es sein, Abgeordnete wie Arppe durch eine Aberkennung des Mandats aus dem Landtag ausschließen zu können. Bretschneider verwies auf entsprechende Regelungen in Brandenburg. Dort und in anderen Bundesländern bezieht sich die Abgeordnetenanklage jedoch ausschließlich auf offenbar korrupte Parlamentarier, die ihr Mandat für Geschäftemacherei nutzen. Abgeordnete wegen fragwürdiger Äußerungen auszuschließen, wäre ein Novum und gilt unter Beobachtern mit Blick auf das freie Mandat als überzogen.“ [2] --AlternativesLebensglück (Diskussion) 12:33, 6. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

daß[Quelltext bearbeiten]

„Der Rostocker soll in Facebook-Chats gegenüber dem politischen Gegner zu Gewalt aufgerufen haben: „Da muß man einfach ausrasten und erst mal das ganze rotgrüne Geschmeiß aufs Schafott schicken. Und dann das Fallbeil hoch und runter, daß die Schwarte kracht“, zitiert die JF einen Auszug aus den angeblich übermittelten Nachrichten.“ [3] --AlternativesLebensglück (Diskussion) 11:42, 5. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Änderung 169048229 von Über-Blick rückgängig gemacht - Rechtskraft der Volksverhetzungs-Verurteilung[Quelltext bearbeiten]

Korrigiere: ENW #25 ist's. Berufung inhibiert Rechtskräftigkeit des vorangegangenen Urteils; solange ist die Kategorie unzutreffend. Sorry und so. --gropaga (Diskussion) 13:37, 13. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Als ein der Nähe zu Arppe & AfD (hoffentlich) Unverdächtiger und moderater Antifant habe ich im Web nachrecherchiert und in keinem quellenfähigen Medium Hinweise auf eine eingetretene Rechtskraft des unstreitig ergangenen Urteils des Amtsgerichts Rostock gefunden. Meines Erachtens darf (und muß) der Artikel erst dann in die Kategorie:Volksverhetzer nach deutschem Recht eingeordnet werden, nachdem die Rechtskraft entweder in einem WP:Q-konformen Medium oder auf der Website des zuständigen Berufungsgerichts (diesfalls Landgericht Rostock als Zweitinstanz) bestätigt worden ist. Das ist bisher nicht der Fall, aber kommt Zeit, kommt Rat, in der einen oder anderen Richtung.
Grüße @ alle von Agathenon 22:26, 13. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
So sehe ich das auch. Vielmehr sagt eine gültige Quelle vom 31.08.2017, dass Rechtskraft noch nicht eintrat: [4]. Und jetzt bitte den EW einstellen, gute Nacht allseits. --Feliks (Diskussion) 01:44, 17. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Auch im Fall dass Arppe rechtskräftig verurteilt werden sollte ist eine Aufnahme in die Kategorie fragwürdig: „Diese Kategorie listet NUR Personen auf, die wegen Volksverhetzung nach § 130 des Strafgesetzbuchs der Bundesrepublik Deutschland rechtskräftig verurteilt wurden und vor allem aufgrund dieser Tat(en) einen Eintrag bei Wikipedia haben.“ Arppe ist als Abgeordneter relevant, fiele diese Tätigkeit weg, wäre die Relevanz der Person fraglich. Die Geschichte um die Volksverhetzung nimmt im Artikel genau zwei Sätze ein, das reicht in meinen Augen nicht, um die Definition der Kategorie zu erfüllen. --CorrectHorseBatteryStaple (Diskussion) 02:03, 17. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Sobald das LG Rostock das Urteil des AG bestätigt, bekommt der Nazi Arppe diese Kategorie. Soweit kommt es noch, dass (dann) rechtskräftig verurteilte Volksverhetzer in der Wikipedia nicht die dazugehörige Kategorie bekommen, weil einem……Benutzer einfällt, er könnte sich mal in Kategorie-Deutung üben. Wir bilden hier – auch in den Kategorien – die Realität ab. Wenn die Bestätigung von LG Rostock auf dem Tisch liegt, kommt die Kategorie rein. --Jens Best (Diskussion) 02:10, 17. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Wenn du eine Änderung der Kategoriedefinition wünscht, musst du das dort diskutieren. Die Unterkategorien der Kategorie:Verurteilte Person (die übrigens zur Löschung vorgeschlagen ist) handhaben die Aufnahmekriterien unterschiedlich, insofern wäre eine Streichung des Zusatzes nicht weit hergeholt. Im Moment haben wir jedenfalls klare Kriterien die hier nicht erfüllt sind. --CorrectHorseBatteryStaple (Diskussion) 02:18, 17. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
 Info:: Der Artikel entstand selbstverständlich nicht, weil das Lemma "als Abgeordneter relevant" war, sondern wurde kreiert, weil die dem guten Mann zugeschriebene Volksverhetzung zu vielfacher Verlinkung seines Namens führte, worauf mit der Entsprechung eines "Artikelwunsches" reagiert wurde. --Judäische Volksfront (Diskussion) 10:50, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Fehlerhafter Artikel, Arppe ist nicht ausgetreten[Quelltext bearbeiten]

Arppe ist nicht aus der AfDausgetreten und hat dies auch nicht vor. Bitte korrigieren.

http://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/afd-will-ex-fraktions-vize-holger-arppe-aus-partei-ausschliessen-0130011210 (nicht signierter Beitrag von Clematt1000 (Diskussion | Beiträge) 00:12, 2. Okt. 2017 (CEST))Beantworten

erledigt. --Jens Best (Diskussion) 00:26, 2. Okt. 2017 (CEST)Beantworten


Arppe aus Partei ausgeschlossen[Quelltext bearbeiten]

Artikel ist nicht aktuell. Bin kein geübter Wikipedia-Bearbeiter, aber erscheint mir nötig das zu ergänzen: http://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Rostock/Arppe-nicht-mehr-in-der-AfD

Youtube-Video als Beleg[Quelltext bearbeiten]

Wir haben hier ja aktuell die Diskussion, ob Arppes Video auf Youtube als Einzelnachweis genutzt werden darf. Dies stellt sich gleich aus mehreren Gründen für mich als unangebracht dar:

  1. Rein formalistisch: WP:Q sagt sehr deutlich aus, dass Sekundärliteratur zu bevorzugen ist
  2. Warum ist dem so? Arppe dürfte tausende an Statements abgegeben haben. z.B. Reden als Abgeordneter, Facebook-Postings, Youtubevideos, etc. Uns obliegt es nicht hier eine Wertung vorzunehmen und zu entscheiden welche dieser Aussagen sowichtig für ihn sind, dass sie dauerhaft mit ihm verbunden werden sollen. Es wäre Theoriefindung hier unsere eigene Einschätzung vorzunehmen. Daher verlassen wir uns auf diejenigen, die solche Wertungen professionell vornehmen und somit den Diskurs prägen. Dies können Wissenschaftler_innen, Autor_innen oder Journalist_innen sein, aber nicht Holger Arppe selbst und nicht die WP.
  3. Gerade Youtube stellt ein Problem dar, da hier jederzeit Inhalte unwiderruflich gelöscht werden können. Selbst wenn es sich bei dem Video als um eine zulässige Quelle handeln würde, wäre die Gefahr groß, dass diese bald nicht mehr aufgerufen werden könnte.

Soweit meine Einschätzung zu der Thematik, ich freue mich auf Gegenstandpunkte! --Cartinal (Diskussion) 13:42, 3. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Folgender Satz wurde von "Cartinal" gelöscht: In einem Video vom 30. April 2020 sagte er, dass er sich "nach wie vor der AfD und nur der AfD auf das Engste verbunden fühle". Eine wichtige Aussage zu Arppes heutigem Verhältnis zur AfD. "Cartinal" löschte sie mit dem Hinweis "bitte keine primärquellen zum belegen von inhalten verwenden". --Longinus Müller (Diskussion) 20:12, 3. Mai 2020 (CEST)Beantworten