Diskussion:Immobilienmakler

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Palmaverde in Abschnitt Situation in Deutschland
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Immobilienmakler“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Ich hatte hier etwas richtig gestellt (bei Vermittlung von Mietwohnungen werden 2 _Kalt_-Mieten exklusiv Mehrwertsteuer fällig) und die Änderung wird ohne Kommentar wieder zurück genommen. Könnte mir jemand sagen warum? Eine Quelle zum nachprüfen: http://www.pfalzonline.de/mietrecht/maklerrecht.htm

Der Artikel hat schon in der Einleitung derbe Fehler. Ein Immobilienmakler kann sowohl als Nachweismakler als auch als Vermittlungsmakler tätig sein. Ein selbstständiger Makler bedarf NEBEN der Gewerbeanmeldung einer zusätzlichen Zulassung in Form einer Gewerbeerlaubnis nach § 34 c GewO, diese Erlaubnis benötigt auch ein angestellter Makler ... Thomas 10. Oktober 18:01

Wie wird man zum Immobilienmakler?[Quelltext bearbeiten]

Wie wird man zum Immobilienmakler? N. Scholz

Emotionale Verwahrlosung in der Kindheit? --141.15.33.1 13:06, 20. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Eine bestimmte Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Rechtlich gesehen braucht man eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung. Um diese zu kriegen, ist aber keine bestimmte Ausbildung oder gar ein Studium nötig; die Erlaubnis wird erteilt, wenn es keine Zweifel an der Zuverlässigkeit oder den geordneten Vermögensverhältnissen des Interessenten gibt. Die Behörde wird diese aber in der Praxis nur dann sehen, wenn es dafür wirklich handfeste Anhaltspunkte (z.B. Vorstrafen oder ein laufendes Insolvenzverfahren gibt), die Maßstäbe sind da nicht so besonders streng. Neben dieser Erlaubnis muss noch ein Gewerbeschein her, der aber ähnlich leicht zu bekommen ist. Im Grunde kann sich also, von den gesetzlichen Vorschriften her, nahezu jeder als Immobilienmakler selbstständig machen. SchnitteUK (Diskussion) 17:38, 15. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Maklervertrag Immobilien[Quelltext bearbeiten]

Ein befristeter Alleinvertrag wurde abgeschlossen und ordnungsgemäß nach einer bestimmten Laufzeit gekündigt. Die Kündigung wurde angenommen. Wie lange hat der Makler Anspruch auf einen Prov.-schutz seiner zugeführten Immobilien-Interessenten, falls der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt einen Privatverkauf startet und sich einer der früheren Interessenten jetzt direkt bei dem Privatverkäufer meldet. J. Jensen (nicht signierter Beitrag von 91.16.204.187 (Diskussion | Beiträge) 18:34, 29. Mai 2009 (CEST)) Beantworten

Ägypten?[Quelltext bearbeiten]

Ägypten? Will da jemand die Wikipedia-Leser auf den Arm nehmen? Sollen jetzt alle 162 Uno-Mitgliedsstaaten aufgezählt werden? Auf den deutschsprachigen Wikipedia-Seiten geht es grundsätzlich nur um die rechtliche Situation in Deutschland, in Österreich, in der Schweiz, in Lichtenstein, und vielleicht noch in Südtirol, Ostbelgien und im Elsass. Allenfalls könnte man noch Hinweise für Mallorca, wo viele Deutsche Ferienhäuser erwerben, hinzunehmen. Aber Angaben zur Situation in Ägypten gehören hier wohl eher nicht hin. (nicht signierter Beitrag von 91.52.159.149 (Diskussion | Beiträge) 15:39, 29. Jan. 2010 (CET)) Beantworten

Dieses Fragezeichen tauchte auch vor meinem geistigen Auge auf, als ich den Absatz über die Situation in Ägypten zuerst las. Da jetzt seit über einem Jahr niemand ein Argument für diesen Abschnitt brachte, habe ich ihn mal entfernt.--Prud 15:19, 6. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Die Betrachtung beschränkt sich leider völlig einseitig auf die Interessen der Immobiliengewerbes und läßt alle Nachteile des Maklerwesens in Deutschland gänzlich unerwähnt. Meiner Erfahrung nach nehmen beispielsweise viele Interessenten schon alleine dann Abstand von Immobilienangeboten, wenn ein Makler sich als Anbieter zu erkennen gibt.

Dass dieser Artikel von einem/r Vertreter/in dieser "Zunft" erstellt wurde, ist wohl offensichtlich. Leider ist auf Grund unglücklicher Formulierungen und völlig irrelevanter Zusatzinformationen wie dem Hinweis auf das Ägyptische Maklerwesen der Artikel insgesamt weder für Laien verständlich noch in irgendeiner Form hilfreich.

B. Scholz (nicht signierter Beitrag von 84.57.16.12 (Diskussion) 01:56, 27. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

Kritik[Quelltext bearbeiten]

Mir persönlich fehlt noch die Kategorie "Kritik". So kann man argumentieren, dass Immobilienmakler für den gebotenen Service oftmals unverhältnismäßig hohe Provisionen erhalten. Besonders in Gegenden, in denen Wohnungsmangel und somit große Konkurrenz unter den Wohnungssuchenden herrscht, können die Makler leicht hohe Provisionen durchsetzen. Damit verstärken sie die Steigerung der ohnehin wachsenden Mietpreise in umkämpften Wohngegenden und tragen gegebenfalls zur Gentrifizierung bei.

zur gentrifizierung tragen sie nicht unbedingt bei. nur in den fällen, in denen der vermieter die provision trägt und dann auf die miete umschlägt. im rhein-main gebiet bezahlt meist der suchende. was auch nicht zielführend ist, da dadurch wohnungen auch länger leerstehen. da hat dann der vermieter an der falschen stelle gespart, aber das verstehen die hier nicht unbedingt. für das bloße zusammenbringen beider parteien 2,38 MM zu kassieren ist besonders in den fällen frech, wo man sich selber wohnungen beispielsweise bei immobilienscout sucht. mfg (nicht signierter Beitrag von 93.95.132.18 (Diskussion) 09:19, 24. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

Ich werde eben diese Argumente erstmal als Kritik in den Artikel einbauen, und hoffe auf eure Reaktionen und Kritik (an der Kritik...). (nicht signierter Beitrag von 84.56.224.70 (Diskussion) 19:45, 5. Mär. 2011 (CET)) Beantworten

Dn Abschnitt "Maklerausbildung" kann man auch überarbeiten - und eben der darinnen angesprochene punkt, das keine spezielle Ausbildung nötig ist, ist vielleicht im Abschnitt Kritik bessser aufgehoben. (nicht signierter Beitrag von 83.215.230.217 (Diskussion) 23:21, 11. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

Unsachlicher Artikel[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel hier ist grossteils von Menschen geschrieben, die Frust mit Maklern und keine Ahnung vom Gesetz haben.

Zuallererst steht es jedem frei, sein Kauf- oder Mietobjekt selbst zu vermitteln. In Österreich passiert das mit 90 % aller Vermittlungen.

Aus diesem Grund ist dann auch der angeführte Punkt "Kritik" völlig obsolet. Wie soll jemand, der keine 10 % Marktanteil hat, ein Monopol führen?

Einziger Kritikpunkt ist, meiner Meinung nach, das Festhalten an der Doppelmaklertätigkeit, ohne die keine Daten herausgegeben werden (auf Deutsch, der Kunde MUSS den Makler zuerst beauftragen, ihn gegen Provision den Kauf zu vermitteln). Dies schadet im Endeffekt dem gesamten Markt, auch den Maklern. In den USA vertritt der Makler die jeweilige Seite, und die Makler versuchen untereinander, etwas für ihre Kunden zu finden. Dies erhöht die Geschwindigkeit bei Vermittlungen, wodurch dann der Marktanteil durch zufriedene Kunden steigt.

Somit ist genau in Gegenden, in denen keine Doppelmaklertätigkeit üblich ist, wegen des höheren Marktanteils eher die Gefahr einer Monopolstellung gegeben.

Ich konnte leider nur den Quatsch für Österreich ausbessern, da ich im Ausland nicht kompetent bin.

--85.127.162.86 09:52, 27. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Welche Klammern[Quelltext bearbeiten]

In dem Absatz:Vom Vermieter beauftragte aber vom Mieter bezahlte Makler fehlen die Klammern, oder wurde etwas anderes entfernt?

Neben Deutschland und Österreich werden auch in folgenden Ländern die Makler von den Mietern bezahlt (in Klammer Maklerprovision in prozent der Jahresmiete)[3]: (nicht signierter Beitrag von Powerjo (Diskussion | Beiträge) 15:38, 20. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten

Besonderheiten bei Wohnimmobilien: welche Quellen hierfür?[Quelltext bearbeiten]

sind die Besonderheiten bei Wohnimmobilien gesetzlich geregelt? Wenn ja, in welchem Gesetz? --Salet (Diskussion) 07:10, 29. Aug. 2012 (CEST) Habe es selbst gefunden § 3 WoVermG Kann das jemand Bestätigen und im Artikel hinzufügen? --Salet (Diskussion) 19:18, 30. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Immobilienmakler "dürfen lügen"![Quelltext bearbeiten]

Mietvertrag / Kaufvertrag: Vorsicht bei Angaben des Maklers!

..."Makler seien Verkäufer, das dürften Immobiliensuchende nie vergessen."...


http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/urteil-makler-duerfen-bei-immobilien-luegen-a-866340.html

http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/streitfall-des-tages/streitfall-des-tages-wenn-immobilienmakler-luegen/6707074.html

http://www.bild.de/ratgeber/job-karriere/job-und-karriere/luegen-fies-wohnung-suche-14600678.bild.html


...und das ist nur ein Auszug aus der "Lügensammlung" - Immobilienmakler werden deswegen häufig gänzlich gemieden. (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:D512:1900:2CE9:D6AD:1D43:5425 (Diskussion | Beiträge) 09:02, 4. Sep. 2013 (CEST))Beantworten

Abschnitt "Vorteile für Käufer und Verkäufer"[Quelltext bearbeiten]

Ich habe hier den Neutralitätsbaustein gesetzt. Wenn man sich die Quellen für die Behauptungen anschaut, dann ist das wohl ein kleiner Scherz der Autoren. Bitte seriöse und unabhängige Quellen nachreichen oder die Aussagen streichen. --80.140.153.1 16:01, 10. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Ich habe im Rahmen der Sichtung Deinen Baustein wieder rausgenommen. Deine Begründung bezüglich NPOV leuchtet nicht ganz ein. Kannst Du bitte vor dem Wiedereinsetzen des Bausteins näher aufführen, warum Deines Erachtens die Darstellung im Artikel gegen das Neutralitätsgebot verletzten sollte? - Grüße --MMG (Diskussion) 19:36, 10. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Aber gerne doch. Es werden die Vorteile eines Maklers beschrieben. Die Quellen, die dafür genannt werden sind etwas suspekt. Ein "Internet-Portal mit umfassenden Informationen für Mannheimer Senioren jeden Alters [1]" des Senioren im Internet e.V. ist kaum als Quelle für die Wikipedia geeignet. Die zweite Quelle ist ebenfalls für eine Enzyklopädie ungeeignet, da sie in erster Linie dem Ziel dient, Norman Rentrops mehr oder weniger qualitative Druckerzeugnisse zu verkaufen und Existenzgründer anzulocken[2]. Auch die dritte Quelle "Immobilien-Makler werden für Existenz-Gründer"[3] bedarf wohl keiner Diskussion, wenn es darum geht, neutral die "Vorteile" eines Immobilienmaklers zu beschreiben. Der letzte Satz des Abschnitts ist mit der Quelle [4] belegt, die Quelle besagt für den Vermittlungsmakler: "Dabei muss er hinsichtlich beider Parteien (Verkäufer und Interessent) Neutralität wahren." Im Artikel wird das pauschal behauptet, also auch für den Nachweismakler. Ferner wird aus einem muß Neutralität wahren ein Als neutraler Dritter steht der Immobilienmakler.... Hier wird aus einem soll/muß ein ist gemacht. Offensichtlich wird hier versucht, den Beruf des Immobilienmaklers mit teils ungeeigneten und teils nicht richtig wiedergegebenen Quellen schönzuschreiben. Ein Teil, der sich kritisch mit dem Berufsbild auseinandersetzt fehlt hingegen völlig. Ich erlaube mir daher, den Baustein wieder einzusetzen. --80.140.153.1 23:53, 10. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Und noch ein kleiner Nachtrag, war gestern schon spät: Die Quelle für den ersten Satz, dass ein Makler Zeit spare, kommt ebenfalls nicht aus einer neutralen Quelle. Es ist die Interviewaussage der Sprecherin des Ring Deutscher Makler Bundesverbandes, Carolin Hegenbarth(RDM)[5]. --80.140.164.193 09:02, 11. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Wenn ich das richtig sehe, stellst Du lediglich die Qualität und die Neutralität der angegebenen Einzelnachweise in Frage, aber die wiedergegebenen Informationen an sich nicht. Daraus folgert, dass wir eventuelle bessere Quellen suchen müssten, eine Verletzung des Neutralitätsgebotes für die im Artikel wiedergegebenen Aussagen kann ich aber immer noch nicht erkennen. Inwiefern hältst Du die Darstellung im Artikel für einseitig? Gibt es inhaltlichen Widerspruch? - Grüße --MMG (Diskussion) 17:22, 11. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Die Informationen selbst halte ich ebenfalls für fragwürdig. Es fängt schon im ersten Satz an. Für den Vermieter/Verkäufer mag es eine Zeitersparnis geben, für den Mieter/Käufer kaum. Die Durchführung einer Bonitätsprüfung kommt nutzt auch in erster Linie dem Vermieter. Ob Makler den Wert besser ermitteln können als ein Gutachter, wage ich mal stark zu bezweifeln. Der Satz "Gute Immobilienmakler verfügen über genügend Kontakte sowie Marketing-Instrumente und sind versiert diese kreativ einzusetzen." ist übelstes Geschwurbel. Der Folgesatz mit dem wirtschaftlichen Risiko trifft wohl auf jeden Selbständigen zu, auch erkenne ich hier keinen Vorteil für irgendjemanden. Der letzte Satz ist ebenfalls nicht neutral und stellt eher die Soll- als die Istsituation dar. Wenn Du da wirklich kein Neutralitätsproblem siehst, ist das ok, wir sollten dann weitere Meinungen hören. Ich werde den Artikel später auf WP:DM eintragen, jetzt muß ich aber erstmal los. Gruß, --80.140.164.193 18:14, 11. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Hallo Mmg, ich habe es dort eingetragen. --80.140.164.193 20:10, 11. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
3M: Das Neutralitätsproblem beginnt schon mit der Überschrift. Nachteile sind noch nicht mal Thema.
Werbeschwurbel wie Gute Immobilienmakler verfügen über genügend Kontakte sowie Marketing-Instrumente und sind versiert diese kreativ einzusetzen gehört nicht in die Wikipedia. Der Satz ... neutraler Dritter ... zwischen den Vertragsparteien ist sogar eine offenkundige Propagandalüge. Die Bezahlung erfolgt nach Kaufpreis, der Makler hat einen objektiven wirtschaftlichen Nutzen von hohen Preisen zu Lasten des Käufers/Mieters. Objektive Nachteile - wie die geforderte Exklusivität - werden unterschlagen.
Meiner Meinung nach geht die Unausgewogenheit des Artikels sogar noch über diesen Abschnitt hinaus. Das Modell Wohnungsvermieter sucht den Makler aus, Mieter zahlt sorgt dafür, dass von Auftraggeber kein Kostendruck auf die Makler ausgeübt wird. Ein wichtiges marktwirtschaftliches Regulativ fehlt, und in Segmenten von Wohnraummangel treibt diese Situation hässliche Blüten. Der Artikel ignoriert das weitestgehend. --Pyrometer (Diskussion) 22:17, 11. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
3MWollte es grade ähnlich formulieren. Das ist POV pur. Jeder Dienstleister erbringt eine Leistung, die dem Kunden Zeit spart, dieser wegen mangelnder formaler oder praktischer Ausbildung nicht durchführen kann, etc.pp. Vollkommen triviale Aussagen unter der wie oben gesagt, sehr tendenziösen Überschrift. Die Einzelnachweise habe ich mir nicht alle Detail angeschaut. Erübrigt ich auch wohl. M.E. komplett raus damit. Ansonsten Full Ack zu Pyrometer. Der Rest des Artikels ist nicht viel besser. --HanFSolo (Diskussion) 22:39, 11. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Mit der Art der Darstellung bin ich selbst nicht glücklich, aber wir sollten achtgeben, dass wir nicht in die einseitige Position verfallen, den Beruf des Immobilienmaklers zu verdammen, indem wir uns auf die Seiten eines Mieters stellen, der sich ärgert, einen Makler bezahlen zu müssen, um an eine Wohnung zu gelangen. Im Artikel sollte doch auch deutlich werden, warum es das Berufsbild gibt und welcher Nutzen mit ihm verbunden ist. Kurz: Gegenüber dem "Nachteil", dass Makler für ihre Leistung vom Verkäufer, Käufer, Vermieter oder Mieter bezahlt werden müssen, steht ja auch ein (empirisch nicht von der Hand zu weisender) Nutzen, der dafür sorgt, dass immer wieder Makler eingeschaltet werden. Die Wortwahl "Vorteil" und die verwendeten Quellen sind sicherlich suboptimal, aber die Funktion bzw. der Nutzen eines Maklers sollte schon dargestellt werden. - Grüße --MMG (Diskussion) 23:49, 11. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Das kann man zusammenfassen: Der Makler erledigt die Arbeit, die sonst der Vermieter oder Verkäufer hätte und wird dafür vom Mieter oder Käufer bezahlt. --89.222.183.135 00:06, 12. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Ganz einfach wäre es, diesen Unterpunkt völlig zu streichen. Die Wikipedia ist ja keine Werbebroschüre für bestimmte Berufsgruppen und sie hat auch keine Vorteile oder Nachteile zu bewerten. Du hattest dazu mal einen treffenden Kommentar auf Deiner Benutzerseite: [6]. Durch das Streichen des Unterpunktes gehen keine Informationen verloren, der Artikel wird ein Stück weit neutraler und mal im Vertrauen: Wie soll man für diese Aussagen denn überhaupt belastbare Quellen finden können? --80.140.159.174 08:27, 12. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Sechste Meinung: Der Artikel gehört meines Erachtens komplett überarbeitet, es gibt eine große Diskrepanz zwischen Soll und Ist des Maklers, die im Artikel nicht dargestellt ist. Das Wunschbild (Soll) des Berufes wird wunderbar in der Sendung mieten, kaufen, wohnen dargestellt: Der Mieter oder Käufer beauftragt einen Makler seines Vertrauens, dieser analysiert die Bedürfnisse seines Kunden und macht sich auf die Suche nach einem passenden Haus: 1 Käufer -> 1 Makler -> 5 Häuser. Der Ist-Zustand: Die Oma ist gestorben, die Erben sind überfordert und beauftragen den Makler. Der Käufer sucht sich das Haus seines Vertrauens bei Immobilienscout und muss dann wohl oder übel die Maklergebühr bezahlen, 1 Käufer -> 5 Häuser -> 5 Makler.

Wer nun denkt, der Käufer ist der alleinig uber den Tisch gezogene, täuscht sich übrigens. Der hat einen Vorteil, der im Wort Marktkenntnis steckt: Hat das Haus einen Marktwert von 250.000, so würden die Erben es natürlich für 300.000 inserieren und hoffen, dass sich irgendwann ein Dummer findet. Der Makler hingegen krittelt das Haus auf 200.000 runter. Häh, der ist doch auf eine hohe Provision scharf? Nun ja, 10.000 für ein Haus, das in einer Woche weg ist, sind mehr als 15.000, für die man ein Jahr schuften muss. Das zum Thema neutraler Dritter.

Soviel zu meiner Erfahrung, hilft zwar nicht viel weiter, aber wollte mal geschrieben werden. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 09:12, 12. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Vielen Dank für die weiteren Meinungen. Ich werde den Artikel in die QS eintragen, da hier offensichtlich mehr Mängel gesehen werden, als ich zunächst erkannt hatte. --80.140.150.188 08:18, 13. Sep. 2013 (CEST)Beantworten


Um mal etwas konstruktiv zu werden: Bei allen großen Zeitungen findet man allgemeine Artikel zum Thema. (z.B. so])Die sind zitierfähiger als ein Branchenverband:

--Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 09:19, 13. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Und noch ein Hinweis. Der Makler in Deutschland steht mit dem Autoverkäufer auf der untersten Stufe der Beliebtheitsskala. Das kann man nicht leugnen und sollte es daher offensiv angehen. Ich würde einen Absatz Rezeption einfügen, dort das Bild aus Sicht aller Beteiligten beschreiben und dann durchaus die Vor- und Nachteile benennen. Eventuell auch im Vergleich zu anderen Ländern. Und natürlich zitierfähig bequellt. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 10:02, 13. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

QS halte ich für eine gute Idee, der Artikel ist in der bestehenden Version suboptimal. Der Meinung, dass Immobilienmakler "in Deutschland […] auf der untersten Stufe der Beliebtheitsskala" stünden, kann ich mich ohne weiteres so nicht anschließen: Empirisch scheint das auch nicht zu stimmen, werden doch offenbar immer wieder gerne Makler eingeschaltet. Den Kosten der Courtage steht also offenbar ein gewisser Nutzen entgegen – wenngleich ich die Leistungen eines Maklers nicht unter dem POV-igen Begriff "Vorteile" zusammenfassen würde. Und sicher kann und sollte man neutralere Quellen finden. Die Grundaussagen zu Nutzen und Fähigkeiten eines Maklers sollte m.E. aber im Artikel nicht untergehen; Makler haben durchaus ihre Berechtigung, weil sie Immobilieninteressenten und Immobilienanbieter entlasten und mit ihrer Expertise am Immobilienmarkt zum Erreichen einer Einigung bzw. eines Kauf- oder Mietvertrages beitragen können. Unter dem Berufsbild gibt es ja wesentlich mehr, als nur die Typen, die ohne sichtbaren Nutzen die Kosten für die gewünschte Mietwohnung hochtreiben. Und da liegt meine Sorge: In WP sollte das Berufsbild neutral dargestellt werden, wenn sich aber jeder WP-Autor nur von dem schlechten Eindruck leiten ließe, den man von den schwarzen Schafen hat, die sich (vermeintlich) ohne große Arbeit auf Kosten armer Mietinteressenten eine goldene Nase verdienen, wird das mit dem NPOV nichts. (Und meine Meinung: Da ich nur wenige Makler mit goldener Nase kenne, scheint das ohnehin ein Zerrbild zu sein. Tauschen will ich meinen Job mit einem Makler jedenfalls nicht.)- Grüße --MMG (Diskussion) 14:19, 13. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Wer steht denn noch weiter unten? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 15:30, 13. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Allein schon wegen der mangelnden Fassbarkeit des Begriffs "Beliebtheit" bezweifle ich, dass es eine sachlichen Kriterien entsprechende Rangfolge geben kann. Deine Frage ist also unbeantwortbar – so sie denn ernst gemeint war und nicht Ausdruck jener POVigen Polemik, die wir gerade im Artikel vermeiden sollten. --MMG (Diskussion) 16:27, 13. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Siehe: http://www.google.de/search?q=image+makler . Die Unbeliebtheit liegt in der Natur der Konstruktion. Die Mehrheit der Menschen haben ihn nicht ausgesucht, müssen ihn aber bezahlen. Da projeziiert es sich den Ärger um das Unrecht in der Welt natürlich leichter rein, als in den Friseur, Pizzabäcker oder Briefträger. Verkäufers oder Vermieter sehen das natürlich anders, aber deren gibt es weniger. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 16:40, 13. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Gestehe ich als subjektive Empfindung ja gerne zu. Man ärgert sich ja gerne mal, und wenn es nicht der miese Makler ist, dann die fiesen Finanzbeamten, die plumpen Politessen, die bösen Banker, die verschlagenen Verscherungsvertreter, die perfiden Politiker, die wahrheitsfernen Wetterfrösche usw. usf. Vielleicht haben da einige Menschen sogar eine Rangfolge der ihnen verhasster Gruppen erstellt. Kann man ja machen. Subjektiv. Außerhalb von Wikipedia.
In Wikipedia erklären wir neutral Begriffe. Und der Begriff des Immobilienmaklers umfasst nun mal zunächst eine Berufsgruppe, deren Tätigkeit es ist, Immobilienanbieter und Immobiliensuchende zusammenzubringen. Das kann man neutral beschreiben, und auch, dass dazu üblicherweise gehört, gewisse Leistungen zu erbringen und gewisse Kenntnisse zu haben (was im Artikel m.E. etwas sehr euphemistisch als "Vorteil" betitelt wurde). Und dass für diese Leistung bezahlt wird (was sinngemäß der zu dem sog. "Vorteil" gehörige "Nachteil" wäre).
Wenn man als WP-Autor also über das Thema schreiben will, sollte man versuchen, sich von persönlichen Animositäten oder persönlichen Vorlieben frei zu machen und eine neutrale Sichtweise einzunehmen. Leider ist in dem Artikel früher schon gelegentlich mal einiges eingeflossen, was eher persönlichem Unmut des Autoren als sachlicher Betrachtung des Artikelgegenstandes geschuldet war, daher meine Reaktion auf den Edit der IP. Prinzipiell haben die meisten (wennicht alle) Beteiligte dieser Diskussion recht, dass der Artikel einer Überarbeitung bedarf. Ich würde nur dabei gerne sehen, wenn diese Überarbeitung auf sachlicher Basis stattfindet und nicht von den hier oftmals berichteten negativen Meinungen (aus persönlichen Erfahrungen oder Hörensagen) überschattet würde. Für Stimmungsmache und persönliche Meinungsäußerungen sind WP-Artikel nämlich nicht da. --MMG (Diskussion) 01:03, 14. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Das unsägliche "Vorteile" habe ich mal durch "Nutzen" ersetzt und einige absolute Aussagen abgemildert. Überarbeitungsbedarf sehe ich weiterhin. Den von der IP gesetzten QS-Baustein habe ich gesichtet. - Grüße --MMG (Diskussion) 01:19, 14. Sep. 2013 (CEST)Beantworten


Ich habe mir den Absatz nochmal vorgenommen und möchte ihn hier mal Satz für Satz kritisieren:

"Käufer und Verkäufer sowie Mieter und Vermieter können durch einen Immobilienmakler Zeit sparen, er kann die für eine Haus- oder Wohnungsvermittlung notwendige Bonitätsprüfung durchführen."

Dieser Satz bedeutet nichts anderes als "Ein Makler ist für Mieter und Vermieter vermittelnd tätig und führt Bonitätsprüfungen durch." Unnötiges Geschwurbel, dass bereits zum Großteil in der Artikeleinleitung dargestellt wird.

"Immobilienmakler besitzen meist gute Marktkenntnis, langjährige Berufserfahrung lassen ihn den Verkehrswert meist realistischer einschätzen, als das ein reiner Immobilien-Gutachter tun könnte."

Diese Aussage gehört, nicht zuletzt auch wegen der ungeeigneten Quelle (Seniorenportal Mannheim) ersatzlos gestrichen, bis sie durch eine geeignete Quelle belegt werden kann. Ich glaube allerdings nicht, dass man diese finden wird. Auf dem Gebiet wird es genausoviele Nieten geben wie in jedem anderen, also kann man nicht per se gute Marktkenntnisse unterstellen. Und wieso "meist langjährige Berufserfahrung"? Gibt es keinen Nachwuchs? Keine Berufsanfänger? Sind die zahlenmäßig so gering vertreten, dass es hauptsächlich Makler mit langjähriger Berufserfahrung gibt? Wenn man das nicht eindeutig mit Zahlen belegen kann, ist die Aussage falsch.

"Gute Immobilienmakler verfügen über genügend Kontakte sowie Marketing-Instrumente."

Gute Metzger verfügen über scharfe Messer sowie hübsche Fleischereifachverkäuferinnen. Mal ehrlich: Was soll dieser Satz aussagen?

"Der Immobilienmakler trägt das alleinige wirtschaftliche Risiko der anfallenden Vermittlungsauslagen, die während der Vermittlungsphase anfallen, denn seine Maklerprovision erhält er nur im Erfolgsfall bei Abschluss eines Miet, Pacht- bzw. Kaufvertrages."

Der Metzger muß auch seine Miete, seine Werbung, seine Personalkosten usw. bezahlen und verdient nur was, wenn er verkauft. Er trägt, wie jeder Selbständige, das wirtschaftliche Risiko. Ohne Abschluß keine Kohle. Wieso muß das im Falle des Maklers explizit erwähnt werden? Und wo und für wen liegt da ein Nutzen (ehemals Vorteil), wie es die Abschnittsüberschrift suggeriert?

"Idealerweise steht der Immobilienmakler als neutraler Dritter zwischen den Vertragsparteien (Käufer-Verkäufer bzw. Mieter-Vermieter) und vermittelt zwischen den Interessen der beiden Vertragsparteien."

Idealerweise verkauft der Metzger die beste Wurst der Stadt. Auch dieser Satz ist überflüssig wie ein Kropf.

Zusammenfassend sehe ich hier keinen einzigen Satz, auf den man nicht verzichten könnte. Alles Allgemeinplätze, die sprachlich so formuliert sind, das Berufsbild möglichst positiv erscheinen zu lassen. Ich schlage daher vor, den Absatz komplett zu streichen. Oder hat jemand schlüssige Argumente für ein Behalten? --80.140.169.86 09:27, 15. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Ja, ich werde den Absatz löschen. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 09:13, 16. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Gut gemacht! --Pyrometer (Diskussion) 12:12, 16. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Aufgaben des Maklers[Quelltext bearbeiten]

Zu Beginn des Artikels sollte das Aufgabengebiet des Maklers dargestellt werden werden, also aus der Hüfte geschossen (bei Verkauf):

  • Bestandsaufnahme des Objektes und der Vorstellungen des Verkäufers
  • Ermittlung der Rahmenbedingungen (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Denkmalschutz)
  • Bewertung/Preisermittlung eines Objektes
  • Erstellen eines Exposés
  • Inserieren, Bewerben des Objektes in Internet und Presse
  • Durchführen von Besichtigungen
  • Begleiten des Verkaufsprozesses
  • Beratung (oder sogar Durchführung?) bei Behördengängen, Grundbuchamt, Notar etc

--Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 09:27, 16. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Ja, finde ich gut. Besser als der bisherige "Vorteile"/"Nutzen"-Absatz. In die Einleitung gehört m.E. auch, was ein I. so tut. Wer ihn dagegen wie beauftragt, ist eher nachrangig und kann auch nach unten in den Text. - Grüße --MMG (Diskussion) 20:13, 16. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Politische Tagebuchführung[Quelltext bearbeiten]

Wegen dieser Änderung (Regierung steht ablehnend zu Gesetzesentwurf)

Wir schreiben hier eine Enzyklopädie, kein Tagebuch der politischen Debatten. Das nächste, was hier passieren kann, ist ein (evtl. zusammenfassender) Eintrag, der summarisch über zwei gescheiterte Gesetzesinitiativen berichtet.

Oder eben darüber, dass im zweiten Anlauf eine Änderung des rechtlichen Rahmens eingetreten ist, und wie diese beschaffen ist.

Bis dahin ist es nicht weiter erwähnenswert, dass die zweite Initiative im Kern auf das selbe Echo wie die erste stößt.

--Pyrometer (Diskussion) 12:56, 19. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Maklerberuf im Dreck - sofort SPERREN![Quelltext bearbeiten]

Der Dreck, der in diesem Artikel drinsteht, ist unwürdig!

Auch die Makler müssen davor geschützt werden, dass ihr Berufsstand derart im Dreck landet!

Wikipedia soll überlegen, ob es die Suchbegriffe "Makler" und "Immobilienmakler" wegen lobbyistischer Vergewaltigung bis auf weiteres weglässt und sperrt!

Siehe zum Beispiel: http://www.anwaltonline.com/tips/maklerprovision.html

Kapitaldelikt[Quelltext bearbeiten]

Ich schlage vor, im Abschnitt "Situation in Deutschland" bei der Schilderung der gewerberechtlichen Voraussetzungen auf den falschen Begriff "Kapitaldelikt" zu verzichten und durch "bestimmte Wirtschaftsdelikte" zu ersetzen.

Die im Gesetz genannten Delikte sind teilweise Eigentums-, teilweise Vermögens-, teilweise Insolvenzdelikte usw. Zusammenfassend sollte mE daher der bewusst unscharfe Begriff "Wirtschaftsdelikt" vwerdendet werden; welche das sind, kann der Leser in § 34c GewO, der ja ziziert und verlinkt ist, nachlesen.

Der Begriff "Kapitaldelikt" bedeutet rechtshistorisch "Tötungsdelikt" (von lat. caput: Kopf, Haupt), ist also in der konkreten Verwendung falsch. (nicht signierter Beitrag von 87.180.30.232 (Diskussion) 11:02, 26. Aug. 2015 (CEST))Beantworten

Richterrecht[Quelltext bearbeiten]

Zitat aus dem Stand der Seite:

Das Maklerrecht ist heute hauptsächlich Richterrecht. Das Problem dabei ist allerdings, dass das Gesetzesrecht trotz seiner offenkundigen Schwächen Leitbildcharakter für die Rechtsprechung hat, so dass ein zu weitgehendes Abweichen vom Gesetz im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen (z. B. beim sogenannten qualifizierten Alleinauftrag) zur Nichtigkeit führt.

Das geht so mE nicht. Das Gesetz ist ja nicht nur Leitbild für den Richter, sondern das, woran der Richter sich zu halten hat, also seine Grundlage. Dass das "zu weitgehende Abweichen vom Gesetz" in AGB zur Nichtigkeit führen kann, ist zwar im Ansatz richtig, trifft bei allen anderen Verträgen, die AGB isnd, ebenso zu, ist also kein spezifisches Maklerrechtsproblem.

Alternativer Formulierungsvroschlag:

Das Maklerrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch nur unvollständig geregelt (§§ 652ff. BGB), weswegen das Richterrecht in diesem Bereich große Bedeutung hat. Daneben besteht umfangreiche Rechtsprechungung zur Wirksamkeit von Klauseln in Maklerverträgen, die als AGB vereinbart werden (zum Beispiel: Verbot des sog. qualifizerten Alleinauftrags durch AGB). (nicht signierter Beitrag von 87.180.30.232 (Diskussion) 11:02, 26. Aug. 2015 (CEST))Beantworten

Situation in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Meine Ergänzung, dass "allen voran die Immobiliengesellschaften der Landesbausparkassen (...) Dienstleistungen eines Immobilienmaklers" anbieten, wurde nach Sichtung zurückgenommen. Die Erwähnung dieser Unternehmen - über die bereits genannten Genossenschaftsbanken und Sparkassen hinaus - erscheint mir gleichwohl sinnvoll, da es sich um die Marktführer in Deutschland handelt. Verweis/Quelle dazu im Artikel LBS Immobilien.––Palmaverde (Diskussion) 16:09, 23. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Vom Vermieter beauftragte aber vom Mieter bezahlte Makler[Quelltext bearbeiten]

Für Deutschland ist dieser Abschnitt veraltet. 2015 wurde das Bestellerprinzip eingeführt: Seitdem bezahlt bei Mietimmobilien immer derjenige den Makler, der ihn beauftragt hat, was häufig auch der Vermieter ist. Hier eine Fachquelle dazu: https://news.immowelt.de/n/3263-bestellerprinzip-folgen-fuer-makler-weniger-dramatisch-als-befuerchtet.html Nur bei Kaufimmobilien können nach wie vor die Verkäufer die Maklerprovision auf die Käufer abwälzen.

Generell ist dieser Abschnitt zu überdenken: Bezahlen in den genannten Ländern grundsätzlich die Mieter den Makler (per Gesetz)? Oder wälzen die Vermieter die Maklerprovision meistens (!) auf die Mieter ab? Dann kann es aber durchaus sein, dass auch mal Vermieter den Makler zahlen, z.B. bei Wohnungen in sehr unbeliebten Lagen.

Maklerprovision im notariellen Kaufvertrag[Quelltext bearbeiten]

Dieser Abschnitt ist aus meiner Sicht missverständlich formuliert. In der Quelle wird klar dargestellt, dass die Vollstreckungsklausel problematisch ist, nicht die Maklerklausel.

Mein Vorschlag dazu:

"Wenn Immobilienmakler ihre Rechte auf Courtage im Kaufvertrag absichern, spricht man von der sogenannten Maklerklausel. Die Maklerklausel konstatiert, dass die Vermittlung der Immobilie durch den Makler Zustandekommen ist. Wird die Maklerklausel mit einer Formulierung verwendet, die den Käufer bei Nichtzahlung der Courtage zur sofortigen Zwangsvollstreckung in sein Vermögens unterwirft, ist dies nach Ansicht der Notarkammer nicht angemessen, und widerspricht „den guten Sitten“."