Diskussion:Impfpflicht

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Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von Lustiger seth in Abschnitt Masern-Abschnitt: Verständlichkeit
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Verpflichtendes Impfprogramm in Polen[Quelltext bearbeiten]

Glaubt man pl:Kalendarz_szczepień, sind sämtliche in der dortigen Tabelle aufgeführten Impfungen verpflichtend. Die Impfpflicht endet mit dem Erreichen des 19. Lebensjahres (außer für beruflich exponierte Personen). Gehe ich da richtig? Kann das jemand, der die Materie kennt, bestätigen bzw. korrigieren? --Jacek79 21:56, 14. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Auslagerung[Quelltext bearbeiten]

Das Thema Impfpflicht ist in aller Munde in Deutschland. Das Thema Impfpflicht in der der Veterinärmedizin könnte man auslagern, weil man die Impfpflicht für Menschen nicht unbedingt mit der für Tiere im gleichen Artikel behandeln muss. Zudem könnte man dann weitermachen mit einer Tabelle, um mehr Informationen über die Situation in den einzelnen Staaten der Erde darzustellen [1]. Einwände? -- Sam Buca (Diskussion) 10:10, 4. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

@Sam Buca: Nö, keine Einwände, mach mal. Ich hab' vorbereitend schon mal Krankheiten und Länder alphabetisch sortiert. Bleibt allerdings die Schwierigkeit der Auswahl - vielleicht sollte man sich vorerst auf Europa und Nordamerika beschränken? Und was machst du mit Dland, wo ein einzelnes Bundesland seit dieser Woche eine Impfpflicht für Kitas beschlossen hat? Oder mit anderen Teilgruppen wie dem Militär? Gruß, --Lämpel schnacken 10:37, 13. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Korrekte Sprachweise[Quelltext bearbeiten]

Impfzwang, denn man verpflichtet sich nicht zu etwas, sondern die Herrschenden zwnagsverpflichten die Untertanen. (nicht signierter Beitrag von 94.223.71.131 (Diskussion) 10:51, 17. Nov. 2019 (CET))Beantworten

Es soll sich auch niemand zu etwas verpflichten, sondern es entsteht eine gesetzliche Pflicht zur Impfung. Analog Steuerpflicht, Wehrpflicht etc. --Jogy sprich mit mir 12:53, 17. Nov. 2019 (CET)Beantworten
So, ihr Helden. Wenn der Staat jemanden zu etwas verpflichtet und die Nichteinhaltung der Verpflichtung mit Sanktionen bedroht, dann heißt das ganz amtlich "Zwang" (z.B. "Zwangsgeld", "Zwangshaft". Daran ist überhaupt nichts verwerfliches. "Umgangssprachlich" hatte ich zunächst davorgesetzt, weil der Begriff in der Presse häufiger mit als ohne Anführungszeichen auftaucht. Da aber auch Universitäten und Fachmedien den Begriff synomym zu Impfpflicht ohne Anführungszeichen nutzen, habe ich das "umgangssprachlich" beim zweiten mal weggelassen. Jetzt ihr, mit einem richtig guten Argument, wenn ich bitten darf, gegen den amtlich offiziellen, von Universitäten und der renommierten Presse genutzten Begriff. --Rennrigor (Diskussion) 09:53, 18. Mai 2020 (CEST)Beantworten
So, du Held. Zuerst schreibst du was von "umgangssprachlich", was witzig ist, da es die Masernimpfpflicht erst seit kurzem gibt. Super Begriffsetablierung. Diese Unis und Fachmedien möchte ich dann doch mal sehen.
Dass der Begriff in den Medien genutzt wird, stimmt zwar. Da muss man aber mal den Kontext betrachten, die Medien machen sich eher über das "Geraune" der Impfgegner lustig, von dem das kommt: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/coronavirus-kein-impfzwang-spahn-faktencheck-100.html oder https://www.swr3.de/aktuell/fake-news-check/faktencheck-video-impfzwang-bundeskabinett-corona-deutschland-100.html
Also ist das nicht "synomym" zur Impfpflicht, sondern nur der Kampfbegriff von Impfgegnern und VSlern. Das könnte man darstellen, aber sehe keine Relevanz. --Julius Senegal (Diskussion) 09:58, 18. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Du solltest lesen, was ich schreibe. Besser noch: verstehen. Deine Links sind die Begründung für "umgangssprachlich". --Rennrigor (Diskussion) 10:03, 18. Mai 2020 (CEST)Beantworten
apotheken.de ist eine Fachpublikation, die FAZ ist Qualitätspresse und die UZH ist eine Universität. --Rennrigor (Diskussion) 10:08, 18. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Trollst du? Außer Geschwafel sehe ich nichts. Apotheken.de ist alles andere als eine "Fachpublikation". Bei FAZ steht nichts von "Impfzwang", und dort, wo "Zwang" geschrieben wird, geht man auf den Stuss von Impfgegnern ein (was meinen Punkt ja nur weiter bestätigt). Deine einzige Publikation bezieht sich auf eine schweizerische Publikation von Lorenz Langer. Und mit deinen Worten: Das ist hier nicht die schweizerische Wikipedia, sondern die deutschsprachige. --Julius Senegal (Diskussion) 10:15, 18. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Und deshalb muss die Schweiz draußen bleiben? Aber eine andere Antwort hatte ich von einem Fanatiker nicht erwartet., --Rennrigor (Diskussion) 10:22, 18. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Ich hätte übrigens auch gerne noch de Gruyter verlinkt, aber das ist ein Direktdownload, geht also nicht. Aber wahrscheinlich ist das für dich auch nicht "Fach". --Rennrigor (Diskussion) 10:24, 18. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Faktencheck: Was dran ist am Impfzwang-Geraune
Kommt der Impfzwang? Ein Faktencheck
Spekulationen zum Coronavirus: Kommt tatsächlich ein Impfzwang?
Bill Gates und der Impf-Zwang: Corona-Theorien im Faktencheck
Nein, es wurde kein „Impfzwang“ beschlossen!
Angst vor der Zwangsimpfung --87.162.173.73 10:26, 18. Mai 2020 (CEST)Beantworten
(nach BK)Nö, aber solange die Fachorganisationen, die Gesundheitsämter, die seriösen Medien, etc. "Impfzwang" nicht synonym (!) für Impfpflicht verwenden, kommt es nicht in die Einleitung als Begriffsetablierung. Dir steht es jederzeit frei, in einem Extra-Abschnitt die Verwendung von "Impfzwang" näher zu erläutern, und zwar seriös.
Deine lächerlichen persönlichen Angriffe prallen an mir ab, Pech gehabt. --Julius Senegal (Diskussion) 10:29, 18. Mai 2020 (CEST)Beantworten
PS: Deine Links bestätigten nur immer mehr meinen Punkt: Diese Medien gehen auf den Stuss der Impfgegner ein, machen ihn aber nicht zu eigen. Liest du eigentlich, was du verlinkst, oder geht es dir nur darum, möglichst viele Überschriften unreflektiert hier reinzubotten? --Julius Senegal (Diskussion) 10:32, 18. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Auszug aus dem de Gruyter-Download: Titel: "Impfzwang – Verfassungsrechtliche Grenzen staatlicher Gesundheitsvorsorgemaßnahmen"; Autor: Bastian Trapp, Bonn (Der Autor ist Akademischer Rat a.Z. am Institut für Öffentliches Recht (Abteilung Staatsrecht) der Universität Bonn.); aus dem Text: "...es liegt nahe, dass dieses Trauma noch in den Beratungen des Parlamentarischen Rates nachgewirkt hat, wenn im Hinblick auf das »was Europa vielleicht noch droht, die Zwangsimpfung nicht unmöglich« gemacht werden sollte," (Anmerkung von mir: das war 1948, lange vor den heutigen Impfgegnern). --Rennrigor (Diskussion) 10:38, 18. Mai 2020 (CEST)Beantworten
1948, allet klar.
Merkste was? Die angeblich ach so "synonyme" Bezeichnung kommt wohl doch eher nur bei Impfgegnern vor. Wenn es so synonym wäre, warum verwenden den die allermeisten Medien und Fachpublikationen der Neuzeit "Impfpflicht"? --Julius Senegal (Diskussion) 10:56, 18. Mai 2020 (CEST)Beantworten
PS: In der Schweiz verwendet man eher "Impfobligatorium". Seltsam, dass du als angeblicher Kenner diesen Begriff nie verwendet hattest. --Julius Senegal (Diskussion) 10:57, 18. Mai 2020 (CEST)Beantworten
„vielen Dank für Ihren anregenden Kommentar, den wir jedoch in Teilen kürzen mussten, da er sich zum Teil nicht an unsere redaktionellen Vorgaben gehalten hat. Das gilt insbesondere für die Verwendung von Links und von Inhalten, die von der Redaktion als beleidigend bzw. nicht sachlich eingestuft wurden.“ Erinnert dich das an etwas? --Rennrigor (Diskussion) 11:01, 18. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Ach was. [2] --87.162.173.73 11:16, 18. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Corona-Gesetz: Was ist dran am angeblichen Impfzwang?
Stiller Protest gegen Corona-Zwangsimpfung
Gates, Zwangsimpfung und die Biowaffe aus China? Possoch klärt!
Zwangsimpfung: Star-Koch glaubt an Corona-Verschwörung
Kündigt ein CDU-Politiker die Zwangsimpfungen von Kindern an? – Nein --87.162.173.73 11:25, 18. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Und wieder bottest du Überschriften.
Beispiel Südkurier: "gegen eine sogenannte "Zwangsimpfung"" - indirekte Rede von Impfgegnern
Beispiel Kurier: "besonders [...] gegen (nicht geplante) Zwangsimpfung [...] wettert der Deutsche." Wieder Bezug auf einen Impfgegner.
Deine anderen Links gehen auch nur auf Impfgegner, VSLer etc. ein. Schön, dass du immer weiter meine Punkt bestätigst. --Julius Senegal (Diskussion) 11:36, 18. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Dass es sich um Kampfbegriffe handeln muss, sieht man vor allem am Verlauf dieser Diskussion. (Übrigens können auch an sich „neutrale“ Begriffe zu Kampfbegriffen mutieren.) Vorschlag zur Güte: Impfgebot. --Dioskorides (Diskussion) 13:02, 18. Mai 2020 (CEST)Beantworten
EInfach mal vergleichen zB mit Schulpflicht, Gurtpflicht, Helmpflicht usw. Nirgendwo wird von Zwang geredet. Den Begriff Impfzwang sollte man allerdings in einem eigenen Abschnitt beleuchten. Wer ihn verwendet, aus welchen Gründen usw.--Nillurcheier (Diskussion) 13:56, 18. Mai 2020 (CEST)Beantworten
+1, das schrub ich bereits. Man könnte noch in der Einleitung das schweizerische Pendant ("Impfobligatorium") erwähnen, das fand aber der rege Sprachpfleger Rennrigor wohl nicht so dolle.--Julius Senegal (Diskussion) 13:14, 18. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Es könnte auch ratsam sein, erst mal das zu lesen, was WP dazu bietet: Zwang, Pflicht und Pflicht (Recht), und dann zu entscheiden, welche der zahlreichen jeweiligen Bedeutungen von -zwang und -pflicht mit dem Impf- verbinden will. --Dioskorides (Diskussion) 15:39, 18. Mai 2020 (CEST)Beantworten
„So, ihr Helden. Wenn der Staat jemanden zu etwas verpflichtet und die Nichteinhaltung der Verpflichtung mit Sanktionen bedroht, dann heißt das ganz amtlich "Zwang" (z.B. "Zwangsgeld", "Zwangshaft". […] --Rennrigor (Diskussion) 09:53, 18. Mai 2020 (CEST)
Für Deutschland: „Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, werden künftig eine Ordnungswidrigkeit begehen und müssen mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen.“ [3]
Ein Bußgeld ist ein Bußgeld. Wegen einer Ordnungswidrigkeit. Und kein Zwangsgeld. Haft ist eine Angstphantasie.--Hæggis 17:38, 24. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Im Paragraph 21 der StVO wird eine Gurtpflicht erwähnt. Kein Gurtzwang und auch kein Gurtgebot. --Plenz (Diskussion) 17:14, 14. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Nur mal zur Info, der meist abwertend benutzte Begriff "Impfzwang" als Synonym zur Impfpflicht ist nicht ausschliesslich als Kampfbegriff von Impfgegnern aboniert. Bsp. CDU-Politiker Bosbach gegen "Impfzwang durch die Hintertür" und zum Stöbern: https://newstral.com/de/search/articles?utf8=%E2%9C%93&q=impfzwang --212.37.178.146 13:19, 1. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Schweiz[Quelltext bearbeiten]

In einigen Kantonen gibt es eine Impfpflicht für Impfungen gegen bestimmte Krankheiten. Der Bundesrat könnte eine Impfpflicht beschliessen – es droht ein Streit wie zu Gotthelfs Zeiten --87.162.173.73 10:31, 18. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Wann wurde die Impfpflicht in Deutschland abgeschafft?[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist lückenhaft. Es wird die Situation bis in die 1970er beschrieben und dann ist plötzlich von einer Wiedereinführung in den 2010ern die Rede. Wann und warum wurde die Impfpflicht denn überhaupt abgeschafft? (nicht signierter Beitrag von 92.208.102.55 (Diskussion) 23:58, 19. Mai 2020 (CEST))Beantworten

BVerfG, 11.05.2020 - 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20[Quelltext bearbeiten]

1 BvR 469/20 Das BVerfG hat eigentlich nur die Nachteile der Eltern, ihre Kinder selbst betreuen zu müssen gegen die Nachteile für die Allgemeinheit ohne ausreichende Durchimpfung abgewogen. Es ging ja auch nicht um eine echte Impfpflicht, sondern nur um eine (bedingte) Pflicht beim Besuch von Kindertagesstätten.--Pistazienfresser (Diskussion) 16:31, 24. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Rechtliche Hürden[Quelltext bearbeiten]

Leider wurde meine Änderung zurückgesetzt, in der ich bequellt kurz die rechtlichen Probleme bez. einer Impfpflicht in Deutschland erwähnte. Ist es unerwünscht den Lesern zu laufenden Verfahren zu informieren? So wie es jetzt steht, liest sich das so 1:1 so, als wie wenn eine Impfllicht richterlich schon zugelassen wurde, wenn es in Wirklichkeit nicht der Fall ist. Meines Erachtens ist hier ujnser Grundsatz der Neutralität verletzt. --AltesHasenhaus (Diskussion) 08:24, 27. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Der gelöschte Satz lautete offenbar: „Über die Zulässigkeit der Masern-Impfpflicht wird in der Hauptsache noch entschieden.“ Da nicht jedem bewusst sein wird, was „Vorläufiger Rechtsschutz“ ist bzw. dieser verlinkte Begriff nicht immer nachgeschaut wird, halte ich diese Klarstellung für sinnvoll, man sollte aber ggf. noch den Stand dieser Aussage (gleich Datum des zitierten Artikels) ergänzen und wer endgültig entscheidet (das Bundesverfassungsgericht).--Pistazienfresser (Diskussion) 13:46, 27. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
@Lämpel: Ja, klar sollte man das. Warum der Revert, Lämpel? Grüße
Kriegen wir einen kurzen Vorschlag auf die Reihe, auf den wir uns einigen? Grüße --AltesHasenhaus (Diskussion) 19:21, 29. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Eigentlich sollte deine Frage doch durch meine Bearbeitungskommentierung beantwortet sein: über deine "rechtlichen Probleme" wurde bisher nicht entschieden, und bis es soweit ist, gibt es sie lediglich in deiner Erwartung. Tatsächlich gibt es ein gültiges Gesetz, das ist die Wirklichkeit. Gruß, --Lämpel schnacken 19:49, 29. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Lächerlich mich jetzt in die Schwurbler-Fraktion zu typographieren. Mal im Ernst, was spricht sachlich, dagegen das Thema zu erwähnen? Bei Hartz-4 gabs auch erst das Urteil ein paar Jahre später und trotzdem stands schon ein paar Jahre davor im entspr. Artikel. Leg mal deine politicial correctness Brille ab --AltesHasenhaus (Diskussion) 20:35, 29. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
@Pistazienfresser: Ich hab den ursprünglichen Edit jetzt wiederhergestellt und werde deine Änderungswünsche gleich einfügen. Grüße --AltesHasenhaus (Diskussion) 22:01, 29. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Impfpflicht gegen COVID-19[Quelltext bearbeiten]

Hallo @Lämpel:, du hast in diesem Edit fast alle Informationen zur Impfpflicht gegen COVID-19 entfernt. Vom ursprünglichen Inhalt ist nur noch die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen und Reisende in die USA enthalten. Bitte wieder einfügen, oder ich mache es. --Trustable (Diskussion) 13:35, 7. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Ja, das ist mir bewusst, der Artikel lautet nämlich Impfpflicht, nicht Impfpflicht gegen Covid-19, und die "ursprünglichen Informationen" beschränkten sich auf eher irrelevante Daten wie die mutmaßliche Planung der möglichen Einführung, die irgendwer der Tagespresse entnommen hatte. Gruß, --Lämpel schnacken 15:32, 7. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
@Lämpel: Zum Thema Impfpflicht hat seit Corona viel getan. Ich denke noch nie davor wurden in so kurzer Zeit so viele Menschen geimpft. Seit ca. 1 Jahr ist das Thema Impfpflicht gegen COVID-19 sehr präsent in den Medien. Es durchaus relevant, wenn man in einigen Ländern nur noch mit Impfung in Restaurants/Kinos/etc. gehen darf. --Trustable (Diskussion) 19:16, 7. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
Nö, es gibt in mehr als einem dutzend Ländern eine Impfpflicht, sie betrifft einen Haufen Krankheiten, aber Covid-19 gehört nicht dazu, Deutschland lange Zeit auch nicht. Derzeit betrifft es hierzulande nur die Masern. Gruß, --Lämpel schnacken 19:23, 7. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Bei der Gelegenheit: Bitte mit Framing wie "Impfzwang" (typischer VS-Dreck von Impfgegner) nicht hausieren gehen. Bitte auch differenzieren, ob wir von einer wirklichen Impfpflicht (so wie damals gegen Pocken) reden oder von gesellschaftlichen Erleichterungen aufgrund der Impfung. --Julius Senegal (Diskussion) 11:37, 11. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

+1 Du sprichst mir aus der Seele. Zudem wurde in den letzten Monaten aus dem Artikel über Impfpflicht mehr und mehr ein Covid-19-Alarmticker von Impfverweigerern. Dergleichen ist hier fehlplatziert, eine allgemeine Impfpflicht gegen Covid-19 besteht nahezu nirgends. --Lämpel schnacken 14:03, 11. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Das war gestern so. Heute wird tatsächlich über das Thema Impfpflicht im Bundestag debattiert. Menschenversuch mit nur vorläufig zugelassenen Impfstoffen? Kein Fremdschutz, daher ist Impfen seit Omikron auch nicht mehr solidarisch. Impfpflicht: Eine Art Vergewaltigung? Es wird einem etwas hineingespritzt, was man nicht will.--188.99.137.174 21:25, 26. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Quark. Geh woanders schwurbeln. --Lämpel schnacken 21:57, 26. Jan. 2022 (CET)Beantworten

USA[Quelltext bearbeiten]

Gibt es in den USA nicht auch eine Art Impfpflicht gg. die eine oder andere "Kinderkrankheit"? Ich meine mich zu erinnern, dass Kinder nur dann in öffentl. Schulen dürfen, wenn sie gegen zB Masern (willkürl. Beispiel!) geimpft sind. So würde das auch bei Austauschschülern zutreffen oder Studenten. Natürlich kann es sein, dass diese Regelung nicht mehr gilt - ich meine hierbei nicht Cov19. --rucksack (Diskussion) 01:26, 20. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Verschiebung eines Absatz und Impfpflicht in Israel[Quelltext bearbeiten]

@Lämpel: Moin Lämpel, um es kurz zu machen: 1. Ich kann die Begründung der IP nicht nachvollziehen, dessen Änderung ich zurücksetzte und Du wieder eingesetzt hast. Ich hatte die Tagesschau Quelle geprüft und der gelöschte Text gab diese korrekt wieder. 2. Die Verschiebung in den anderen Abschnitt war jetzt auch nicht nötig, da ja auch andere Länder mit nicht umfänglicher Impfpflicht in dem ursprünglichen Abschnitt erwähnt wurden. Grüße --AltesHasenhaus (Diskussion) 15:55, 1. Nov. 2021 (CET)Beantworten

@AltesHasenhaus: Ich empfand es nicht als Verbesserung, dass du unter der Überschrift Länder mit allgemeiner Impfpflicht als erstes aufschreibst, welche Länder keine allgemeine Impfpflicht haben. Gruß, --Lämpel schnacken 18:04, 2. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Das ändert nichts an den Fakt, dass ihr grundlos den Unterabschnitt zu Israel gelöscht habt. Bitte rückgängig machen. Grüße --AltesHasenhaus (Diskussion) 23:38, 2. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Nö, in Israel existiert keine Impfpflicht. Niemand ist gesetzlich gezwungen, ein Fitnessstudio zu besuchen, auch diese Löschung war somit korrekt. Gruß, --Lämpel schnacken 01:03, 3. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Hinweis bezüglich des verschobenen Satzes: Impflichten gibt es sehrwohl z.B. in Italien, Großbritannien und Österreich und wahrscheinlich auch in anderen der im Satz genannten Ländern. Dies ist in diesem Artikel auch dargestellt. Der Satz mit Stand von 2019 muss also geändert werden. Grüße --AltesHasenhaus (Diskussion)
Ich hatte oben im August vorgeschlagen, den kompletten Newsticker 5. Impfpflicht gegen COVID-19 aufzulösen und stattdessen die Inhalte in die existierende Artikelstruktur einzuarbeiten, namentlich in die vier vorhandenen Abschnitte
4.1 Länder mit allgemeiner Impfpflicht
4.2 Impfpflicht einzelner Bevölkerungsgruppen
4.3 Impfpflicht vor Einreise
4.4 Impfpflicht für Beschäftigte bestimmter Unternehmen
Das wurde damals allerdings sofort von Trustable revertiert, weil dem Impfpflicht nur und allein durch COVID-19 bewusst geworden war. Sollen wir es nochmal versuchen? Gruß, --Lämpel schnacken 07:59, 3. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Abschnittslänge[Quelltext bearbeiten]

Ich sehe ein, dass Aussagen über COVID-19 in diesem Artikel kurz gehalten werden müssen. Deshalb habe ich mir erlaubt, einen Link zu dem Hauptartikel COVID-19-Impfung in Deutschland zu setzen. Dass es entsprechende Artikel zu anderen Ländern nach dem Schema „Phänomen x in Land y“ nicht gibt, muss uns hier nicht bekümmern.
Der Abschnitt zur Praxis der Impfpflicht in Deutschland könnte noch erheblich kürzer sein, wenn ein Großteil von dem, was dort zum Thema „Masern“ zu lesen ist, durch einen Verweis auf den Hauptartikel Masernimpfstoff entfernt werden könnte. Diesem Artikel fehlt allerdings eine zusammenhängende Darstellung der Situation in den einzelnen deutschsprachigen Ländern. --CorradoX (Diskussion) 19:04, 5. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Folgen / Strafen?[Quelltext bearbeiten]

Hallo, danke an diejenigen, die bislang zum Artikel beigetragen haben. Was mich interessieren würde: Was passiert, wenn man sich trotz Impfpflicht nicht impfen lässt? Gibt es dann ein Bußgeld oder so etwas? Ziko (Diskussion) 15:37, 15. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Möglich wären Geldstrafen, aber das ist bislang rein spekulativ. --Benatrevqre …?! 14:55, 17. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Genau, aber vielleicht hat jemand da Belege zur Hand, was historische Beispiele angeht. Ziko (Diskussion) 19:13, 22. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Na ja, es kommt darauf an, um was für eine Impfpflicht es geht. Bei der momentan heiß diskutierten "allgemeinen Impfpflicht" für quasi jedermann könnte die Strafe ein Bußgeld o. ä. sein. Wenn es um eine Impfpflicht für Berufsgruppen geht, braucht man keine extra "Strafe" für die Impfverweigerung. Da reicht es, dass einfach der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen muss oder er eine Bewerbung nicht annehmen kann. Bei der Pockenschutzimpfpflicht von 1874 waren übrigens 50 Mark Geldstrafe oder 3 Tage Gefängnis für Eltern vorgesehen, die ihre Kinder trotz Aufforderung nicht zur Impfung brachten. (§ 14 Reichsimpfgesetz).--Vingerhuth (Diskussion) 00:36, 11. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Ausrottung ?[Quelltext bearbeiten]

@R2Dine: hat heute das hier ergänzt.

Meine Frage: warum wird das Thema Ausrottung eines Virus hier thematisiert ? Im EN-Text https://www.deutschlandfunkkultur.de/pocken-masern-coronavirus-welche-krankheiten-sich-ausrotten-100.html steht Die Pockengeschichte wirft .. die Frage auf: Wie kann man auch andere Erkrankungen ausrotten und dadurch Epidemien verhindern? Eine Voraussetzung ist: der Erreger darf nicht in Tieren vorkommen. Grippeviren, Coronaviren oder auch Ebola können immer wieder aufs Neue von Vögeln oder Fledermäusen auf Menschen überspringen. Da geht es also nicht.

Daraus macht R2Dine Ob sich das SARS-Cov-2-Virus durch eine Impfpflicht ausrotten lässt, wird in der Naturwissenschaft (sic) bezweifelt.

Spanien + Portugal zeigen, wie es gehen kann: hohe Impfquote -> geringe Inzidenz ; kaum Einschränkuingen des öffentlichen Lebens, keine Triage in Krankenhäusern usw usw

--Präziser (Diskussion) 18:52, 22. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Hallo, Präziser, immer langsam. Die Pandemie ist auch in Spanien und Portugal noch nicht vorbei. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis auch dort die 4. Welle ankommt, die sich gerade aus Südosteuropa Richtung Norden und Westen ausbreitet. Desungeachtet wird in den Naturwissenschaften bezweifelt, dass sich das SARS-Cov-2-Virus durch eine Impfpflicht ausrotten lässt. Das ist Fakt und belegt und übrigens auch ein Grund, warum die WHO eine allgenmeine Impfpflicht ablehnt. Du gibst ja selber eine der zitierten Quellen wieder. So ist auch die Äußerung z.B. von Hendrik Streeck unter anderen Virologen zu verstehen, man werde „mit dem Virus leben“ müssen. Aber vielleicht kannst Du eine wissenschaftliche Quelle angeben, die das Virus für eliminierbar hält. Grüße, R2Dine (Diskussion) 19:03, 22. Nov. 2021 (CET)Beantworten
wo hab' ich denn geschrieben, das Virus wäre ausrottbar ?
noch mal deutlich gesagt : es gibt (afaik) keinen öffentlich Diskutierenden, der eine Impfpflicht fordert, um COVID auszurotten. Ziel ist vielmehr ein möglichst normales Leben für möglichst viele vollständig Geimpfte --Präziser (Diskussion) 19:21, 22. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Die Einführung einer Impfpflicht und das Bestreben bzw. die reale Möglichkeit, den betreffenden Erreger auszurotten, hängen eng zusammen. Das ist im Artikel auch ausdrücklich dargestellt. Wenn aus politischen Gründen eine Impfpflicht gefordert wird, ohne das Virus ausrotten zu können, muss das im Artikel auch deutlich werden. Für „ein möglichst normales Leben für möglichst viele vollständig Geimpfte“ ist eine Impfpflicht als erheblicher Eingriff in die körperliche Unversehrtheit auch verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt - und als nationaler Alleingang bei einem weltweit vorkommenden Virus sinnlos, siehe Standpunkt der WHO. Diese Aspekte gehören in einen vollständigen enzyklopädischen Artikel, der über die kurzlebige Tagespolitik hinausgeht. R2Dine (Diskussion) 22:03, 22. Nov. 2021 (CET)Beantworten
dazwischenuetsch: der rnd-Artikel mit der reißerischen (imo falschen) Überschrift belegt nicht, dass Kate O’Brien im Namen der gesamten WHO sprach. Ich hatte noch keine Zeit zu recherechieren, ob die WHO einen Standpunkt zum Thema allgemeine Impfpflicht öffentlich vertritt. Es gab mal die site who.int/immunization/sage/members/bio_obrien/en/  ; die gibt es aber nicht mehr. --Präziser (Diskussion) 05:33, 23. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Das alleinige globale Ausrotten von Erregern ist rein rechtliche nie die Begründung für eine Impfpflicht, stattdessen muss eine Impfpflicht in Deutschland verfassungsrechtlich abgewogen werden zwischen den Grundrechten des potenziell Geimpften und der Verpflichtung des Staates das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Bürger zu schützen (Faktoren sind da neben der Wirksamkeit und den Nebenwirkung der Impfung: Schutz von Gruppen die nicht impfbar sind, Schwere der Krankheit, Überlastung des Gesundheitssystems, ...)[4]. Für eine Impfpflicht ist die globale Auslöschbarkeit eines Krankheitserregers also keine zwingende Vorraussetzung. Auch wenn diese bei vorhergehenden Impfpflichten ein grundlegendes Argument dafür war (besonders für die Aufrechterhaltung dieser bei niedrigen Infektionszahlen), so muss diese bei einer Covid-19-Impfpflicht nicht die Begründung sein, es könnte reichen mit der Schwere der Krankheit und der Überlastung des Gesundheitssystems zu argumentieren.--Naronnas (Diskussion) 00:59, 23. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Jetzt wird es aber unsinnig. Aus "politischen" Gründen wurde nie eine Impfpflicht gefordert, sondern aus gesundheitlichen. Bitte keine Strohmänner aufbauen.
Danke an Naronnas für die sachlichen Antworten. --Julius Senegal (Diskussion) 08:32, 23. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Selbstverständlich ist es ein medizinisches bzw. epidemiologisches Argument gegen eine Impfpflicht, wenn sich der betreffende Erreger ohnehin nicht ausrotten lässt bzw. es kein entsprechendes internationales Impfprogramm gibt und die Erkrankung immer wieder kommt, siehe Endemie - auch wenn es so nicht täglich in den Medien erzählt wird. Dann soll sich freiwillig impfen lassen, wer es für sinnvoll hält. Instruktiv dazu Nach dem Ende der Pandemie: Ist auch weiter mit schweren Verläufen zu rechnen? RND, 14. Okotber 2021. <entfernt gemäß WP:DISK> R2Dine (Diskussion) 11:46, 23. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Bitte Naronnas' Quelle und Post lesen, verstehen und dann posten.
Dein RND verstößt gegen WP:RMLL und ist daher keine taugliche Quelle für eine private Einschätzung.
Weitere Verstöße gegen WP:DISK (Anschuldigungen über irgendwelche Motive) werden gelöscht. --Julius Senegal (Diskussion) 12:13, 23. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Einleitung[Quelltext bearbeiten]

Ziel der Impfpflicht ist es, vor einer Infektionskrankheit, die eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit verursachen kann, zu schützen und diese möglichst auszurotten.[1][2]

Bzgl. "Ausrottung": Weder Quelle 1 noch 2 erwähnen auch nur "Impfpflicht" bzw. diesen Teilsatz zur Ausrottung. Diese Quellen sind damit hierfür ungeeignet. --Julius Senegal (Diskussion) 14:19, 23. Nov. 2021 (CET)Beantworten

+1 Ich selbst habe zwar neulich die Verlinkung auf Eradikation eingefügt, halte die Ausrottung aber nicht für ein Impfziel. Falls sie hin und wieder dennoch gelingt, ist das natürlich hochwillkommen. Entweder sollte es (nebst Quelle!) mit dieser Einschränkung in die Einleitung, oder die Ausrottung fliegt gleich ganz raus. Gruß, --Lämpel schnacken 15:47, 23. Nov. 2021 (CET)Beantworten
@R2Dine: Du hast jetzt zum wiederholten Mal ([5], [6], [7]) die Einleitung einseitig verändert, wobei du dabei sowohl die Impfpflicht von Tieren vernachlässigst, als auch den Konsens dieser Disk. ignorierst. Bitte vorher hier eine Einigung erzielen. Gruß,--Lämpel schnacken 17:06, 23. Nov. 2021 (CET)Beantworten
+1 für @Julius Senegal: und @Lämpel: .
@R2Dine: bitte lass es. Du betreibst POV/TF. Das Ziel Ausrottung spielt in der aktuellen Debatte k e i n e Rolle.
--Präziser (Diskussion) 18:27, 23. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Ich habe eine unvollständige und unbelegte "Definition" durch eine vollständige und belegte ersetzt und meine Bearbeitung jeweils begründet. Auch die in der Disk. erwähnte Abgrenzung zum Impfzwang war enthalten, was bisher nicht der Fall war. Wenn die Impfpflicht von Tieren fehlt, mag sie ergänzt werden. Das macht meine Einleitung zur Impfpflicht beim Menschen allerdings nicht falsch und rechtfertigt nicht die Löschung. Und noch einmal: Die WP ist eine Enzyklopädie und keine Nacherzählung der Tagespresse. R2Dine (Diskussion) 18:45, 23. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Zunächst einmal gehst du auf die Frage oben gar nicht ein - die von dir ergänzte "Ausrottung" ist quellentechnisch gar nicht gestützt. Zwar mag man mit einer Impfpflicht das auch erreichen, aber vordergründig geht es bei der Impfpflicht um die Eindämmung der Krankheit, nicht um eine globale Ausrottung (geht ja auch nicht immer).
Zum zweiten solltest du verstehen, dass Einleitungen den Artikel zusammenfassen. Daher empfehle ich, einen extra Abschnitt "Definition (und Ziele)" zu ergänzen, bevor wild in der Einleitung irgendwas ergänzt wird.
Zum dritten könnte dort deine jüngste Ergänzung mit "Impfzwang" ausgeführt werden, aber dann bitte mit Seitenzahl. Jedes Buch hat so was.
Und doch, deine Ergänzungen sind falsch, wenn sie nicht durch Quellen gestützt sind. Lustig übrigens, wenn du auf das imaginäre "Nacherzählen der Tagespresse" verweist, aber selbst Blog-Artikel als Quelle für was auch immer nimmst (vgl. WP:RMLL). --Julius Senegal (Diskussion) 19:15, 23. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Habe den Rollback von Lämpel zurückgesetzt, dieser ist nur bei starken Gründen wie Vandalismus zu verwenden. Inhaltlich sehe ich ihn nicht. Ist also auszudiskutieren, statt zu revertieren. --AltesHasenhaus (Diskussion) 20:07, 23. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Sorry @AltesHasenhaus:, aber hier sind mehrere Benutzer (mich eingeschlossen) gegen die nicht quellenbasierten Ergänzungen von R2Dine.
Streng genommen gilt die letzte stabile Version, und nicht die von R2Dine. Das diskutieren wir gerade. --Julius Senegal (Diskussion) 22:01, 23. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Es gibt keine letzte stabile Version und keinen Konsens für den von dir begonnenen Edit-War. Es gibt auch keinen hier dargelegten Konsens gegen die letzte Änderung von R2Dine. Wenn Du eine Buchseite nachgereicht haben möchtest, darft Du das vorher auf der Diskussion anfragen, anstatt mit der hier geschriebenen und falschen Begründung "nicht quellenbasiert" zurücksetzen. Dieses unproduktive Verhalten führt desöfteren zu stockenden Diskussionen. --AltesHasenhaus (Diskussion) 22:26, 23. Nov. 2021 (CET)Beantworten
@AltesHasenhaus: Schon eine sehr eigene Sicht der Dinge. --Lämpel schnacken 00:15, 24. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Service: Vor der Rücksetzung eines begründeten Reverts ist Konsens (mit dem Revertierenden) herzustellen (klick).
Ich persönlich würde mich sehr freuen, wenn R2Dine uns mehr über seine Quelle sagen kann bzw. aus ihr zitieren kann, falls urhebrrechtlich i.O. Die letzte Änderung von ihm ist ja offenbar teilweise umstritten. Grüße --AltesHasenhaus (Diskussion) 01:53, 24. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Ich würde mich eher freuen, wenn du die Diskussion liest, anstatt hier reinzupoltern.
Gemäß Regularien müssen strittige Inhalte erst hier diskutiert werden, bevor sie in den Artikel, sogar in die Einleitung kommen. Dreh also gefälligst nicht die Regeln um. Und noch ein Tipp - es empfiehlt sich nicht, in Honeypots reinzupoltern, das kann so "neuen" Benutzern wie dir sehr schnell auf die Füße fallen. --Julius Senegal (Diskussion) 08:34, 24. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Mit Dir diskutiere ich nicht mehr, denn von dir las ich bisher nichts Sachliches in dieser Diskussion, dafür aber Unterstellungen gegenüber anderen Nutzern. Ich werde sie gemäß WP:Disk in Zukunft entfernen. Grüße --AltesHasenhaus (Diskussion) 15:00, 24. Nov. 2021 (CET)Beantworten

zu rechtliche Hintergründe[Quelltext bearbeiten]

Hier wird auf das damalige BSeuchG verwiesen. Der Abschnitt krankt an zwei Dingen: 1) Es wird eine Primärquelle verwendet, und dort sogar [15] als "Entwurf". Warum? 2) Es geht im Abschnitt (speziell § 14) um normale Schutzimpfungen, die halt kostenlos sein sollen. Erst § 15 regelt die Anordnung (sozusagen die klassische "Impfpflicht") und ermächtigt den Bundesinnenminister, das entsprechend anzuordnen.

Das wäre eher was, müsste aber aufgrund medizinhistorischer Sekundärquellen ausgeführt werden. --Julius Senegal (Diskussion) 19:25, 23. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Deine Bearbeitungen haben leider den Textfluss zerstört. Das BSeuchG markierte in Deutschland den Übergang von Impfpflichten zu einer Aufklärung über Impfungen, weil nicht Impfverweigerer das Problem waren, sondern Unkenntnis in der Bevölkerung. Erst die Masern haben wieder eine Impfpflicht gebracht, international durch die WHO abgestimmt. Vielleicht diskutierst Du vor Deinen willkürlichen Bearbeitungen die Dir unverständlichen Passagen des Artikels. In der zitierten BT-Drs. ist die Gesetzesbegründung enthalten, aus der ich zitiert habe. Schönen Abend noch, R2Dine (Diskussion) 20:14, 23. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Warum kannst du nicht auf einfache Fragen antworten? Deine Ergänzungen sind weder belegt, noch entsprechen sie WP:RMLL.
Deine willkürlichen Ergänzungen werden ab sofort revertiert. --Julius Senegal (Diskussion) 21:59, 23. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Die Verordnungsermächtigung des § 15 BSeuchG war vor allem insofern von Bedeutung, als sie 2001 in § 20 des Infektionsschutzgesetzes übernommen wurde und nach wie vor nur eine Eilzuständigkeit für den betreffenden Bundesminister sein sollte, um Schutzimpfungen für besondere Teile der Bevölkerung anzuordnen. Es bestand und besteht vor allem in der aktuellen politischen Diskussion Einigkeit, dass eine allgemeine Impfpflicht einer gesetzlichen Regelung durch das Parlament/den Bundestag bedarf. Du kennst den Unterschied? Leider hast Du alle Textpassagen dazu gelöscht. Insoweit geht es nicht um ein medizinisches Thema, sondern um ein rechtliches. Die Richtlinien der Redaktion Recht dazu habe ich eingehalten. R2Dine (Diskussion) 08:18, 24. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Nein, es geht nicht um den gelöschten Semon.
Es geht um den Abschnitt, der gerade drinnen ist. Dort fabulierst du was über § 14 (VIERZEHN). Kennst du den Unterschied, also 14 vs. 15?
Und nein, du weichst immer noch aus, auch wegen der Fragen zu den Quellen. --Julius Senegal (Diskussion) 08:36, 24. Nov. 2021 (CET)Beantworten

"lange Zeit Konsens ... keine Impfpflicht" ?[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt COVID-19 beginnt mit

Lange Zeit bestand ein Konsens darüber, dass es trotz der ab Frühjahr 2020 grassierenden COVID-19-Pandemie in Deutschland auch gegen diese neuartige Krankheit geben solle. Im Oktober 2021 forderte die Deutsche Krankenhausgesellschaft, dass der Deutsche Ethikrat eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen gegen COVID-19 prüfen solle; ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums und die WHO bewerteten eine solche Impfpflicht als sinnvoll.[38][39]

Von wann bis wann soll dieser Konsens bestanden haben ?? Der erste Satz ist

  • unbelegt und
  • zu pauschal.
  • Bestand ein Konsens darüber, dass eine Impfpflicht ausnahmslos für alle Berufsgruppen gelten sollte ??

In EN 38 (4. Oktober 2021) steht fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft, dass der Ethikrat eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen prüfen soll. Das belegt also nicht die (imo unbelegte) Behauptung keine Impfpflicht in Deutschland.

EN 39 ist vom 7. Dezember 2020 - kein Beleg für "lange Zeit Konsens" (übrigens: Die WHO wusste damals noch fast nichts über den Impfpstoff)

  • gab es in D. jemals einen Konsens darüber, dass es keine Impfpflicht geben solle ?
imo ist das unbelegt !
  • Frau Merkel äußerte sich Mitte Juli 2021 - im Sommerloch (zugleich Wahlkampf vor der Bundestagswahl 2021)
Damals traute sich afaik keine Partei für eine Impfplicht zu plädieren, weil die Umfragewerte der AfD hoch waren und weil viele angesichts (wenige Wochen) niedriger Inzidenzwerte solche unbequemen Thesen nicht hören wollte.
Mit anderen Worten: in dieser Situation (u.a. hohe Umfragewerte der AfD , Rekord-Tiefs der CDU)
konnte es imo keinen Konsens geben.
rhetorische Frage: kann es in der Sommerpause (wenn das Parlament und große Teile der Exekutive Jahresurlaub haben) einen Konsens geben ? imho nein.

--Präziser (Diskussion) 22:07, 23. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Ich schlage vor, in Zukunft falsch oder strittige Sachen zu entfernen.
Ich habe wenig Bock, quellentechnisch auf Schnitzeljagd zu gehen, dazu ist mir die Zeit zu schade. --Julius Senegal (Diskussion) 08:37, 24. Nov. 2021 (CET)Beantworten
In 2020 war nach meiner Erinnerung durchaus Konsens, dass es keine Pflicht zur Impfung geben soll. Wie schnell man doch vergisst ... --Scripturus (Diskussion) 22:42, 30. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Keine Verfassungsmäßigen Bedenken gegen eine Impfung?[Quelltext bearbeiten]

@Lämpel: hat heute folgende Änderung durchgeführt:

"Die Verfassungsmäßigkeit einer Impfpflicht gegen COVID-19 wird diskutiert"

ersetzt durch

"An der Verfassungsmäßigkeit einer Impfpflicht gegen COVID-19 gibt wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Impfpflicht aus dem Jahr 1959 keine juristischen Zweifel"

Dieser Satz ist einerseits grammatikalisch nicht korrekt, andererseits ist es definitiv nicht zutreffend, dass es keine juristischen Zweifel an einer Impfpflicht gibt. Die Frage ist weiterhin hoch umstritten. insbesondere wurde von Lämpel ein Welt-Zitat gelöscht, welches eben genau die Gegenposition enthält (https://www.welt.de/politik/deutschland/article235195116/Corona-Allgemeine-Impfpflicht-duerfte-verfassungswidrig-sein.html), und damit belegt, dass die Sache eben nicht unumstritten ist. Überdies gibt es kein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1959, sondern lediglich ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, an welches das Bundesverfassungsgericht per se nicht gebunden ist, und welches auch für eine nicht vergleichbare Situtation gesprochen wurde.

Auch dieser Artikel hier stellt beispielsweise Argumente für aber auch gegen die Zulässigkeit dar und sollte ggf. zitiert werden: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7869033/

Ich plädiere dringenst für eine Rückgängigmachung der Änderung. Wikipedia ist nach meiner Auffassung eine sachliche Informationsplattform und keine Webseite um seine eigene Auffassung zu verbreiten, diesen Eindruck habe ich aber bei der besagten Änderung. --2003:E2:E708:E501:623A:A241:57A:A009 00:11, 1. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Der Fehler im Satzbau und die Gerichtszuschreibung ließen sich glücklicherweise korrigieren. Das von mir entfernte Zitat des Journalisten passte nicht mehr zum veränderten Inhalt, denn der enthielt eine journalistische Meinung und keine juristische Bewertung. Wenn die Impfpflicht unter Verfassungsjuristen tatsächlich umstritten sein sollte, dann wirst du sicherlich eine geeignete Quelle dafür haben. Und dann müsste der Satz in der Tat geändert werden – aber erst dann. Gruß, --Lämpel schnacken 01:08, 1. Dez. 2021 (CET)Beantworten
@Lämpel:Hallo Lämpel, ich frage mich, warum Du denn meine Änderung zurückgesetzt hast (ich löschte wegen und fügte laut ein)? Grüße --AltesHasenhaus (Diskussion) 09:09, 1. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Moin AltesHasenhaus, wie du meinem Bearbeitungskommentar entnehmen kannst, ging es mir um deine Kommentierung bzw. Nicht-Nutzung der Diskussionsseite. Deine Änderung von wegen nach laut beinhaltet dagegen zwar eine kleine inhaltliche Verschiebung, wäre allein aber für mich kein Anlass für die Zurücksetzung gewesen. Konntest du denn mittlerweile herausfinden, warum eine Impfpflicht verfassungskonform ist, obwohl es im Jahr 1959 noch kein COVID19 gab? Gruß, --Lämpel schnacken 09:43, 1. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Nein, dass wissen wir noch nicht, inwiefern eine Impfpflicht verfassungskonform ist. Momentan sind schon 70% der Bevölkerung geimpft und die Intensivbettauslastung ist noch nicht kritisch genug, wie in früheren Wellen, um eine flächendeckende Impfpflicht z.B. anstatt eines Lockdowns einzuführen, der zuletzt durch die Ampel-Regierung gesetzlich sogar abgeschafft wurde. Viele Menschen klagen über Beschwerden oder Panik durch eine Impfung, besonders ältere Menschen sind betroffen, da diese anfälliger auf Impf-Nachwirkungen reagieren. Also muss eine eventuelle Impfpflicht "gut geschrieben" sein, damit sie mMn verfassungskonform ist (Artikel 2 konform). Auch die Masernimpfpflicht für Kinder ist derzeit noch beim BVerfG in Prüfung. Hier warten wir also besser noch für Belege, die sich auch wirklich mit dem Thema Covid-19 beschäftigen. Grüße --AltesHasenhaus (Diskussion) 09:58, 1. Dez. 2021 (CET)Beantworten
(Einschub wg. BK) Schade, du solltest deine Informationsquellen sorgfältiger wählen, sonst bekommt deine Sicht auf die Dinge arge Schlagseite. --Lämpel schnacken 10:26, 1. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Beispielsweise folgender Artikel legt dar, dass es auch Gegenstimmen gibt: https://www.welt.de/politik/deutschland/plus235217980/Corona-Staatsrechtler-uneins-ueber-allgemeine-Impfpflicht.html. Konkret wird darin Prof. Dr. Volker Boehme-Neßler zitiert, der eine Impfpflicht mit Stand vom 22.11 für nicht zulässig hält, da seiner Meinung nach der Staat zu wenig für eine Kommunikation mit Impfunwilligen getan hat. Auch https://verfassungsblog.de/rechtmaessigkeit-und-semantik-der-impfpflicht/ kommt zum Schluss, dass eine Impfpflicht aktuell (28. Juli) nicht möglich sei. Klar hat sich die Situation seither verändert. Wäre eine Impfpflicht aufgrund des Bundesverwaltungsgerichtsurteils von 1959 per se zulässig, hätte man jedoch auch bereits im Juli zu dem Schluss kommen müssen. Auch https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7869033/ nennt - wie erwähnt - mögliche juristische Hürden, welche eine Impfpflicht im Falle von Covid-19 unzulässig machen könnten, obwohl die Pockenimpfpflicht 1959 zulässig war. Ich schließe mich hier vollumfänglich meinem Vorredner an und plädiere weiterhin für eine allgemeinere Fassung dieses Satzes. Auch wenn eine Mehrheit von Juristen eine Impfpflicht für zulässig halten mag, ist die Formulierung "keine juristischen Zweifel" hier in meinen Augen nicht geboten, da weiterhin eine Kontroverse vorherrscht. Insbesondere folgt eine Zulässigkeit aber in keinem Fall unmittelbar aus dem Urteil von 1959, wie es suggeriert wird.--2003:E2:E708:E501:623A:A241:57A:A009 10:23, 1. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Die Rechtslage lautet seit sechs Jahrzehnten unverändert, dass eine Impfpflicht in diesem Land grundsätzlich zulässig ist. Das gilt nicht uneingeschränkt, du hast natürlich bzgl. Voraussetzungen und Verhältnismäßigkeit vollkommen Recht. Hierfür Wahlkampfaussagen vom Juli zu zitieren, verkennt allerdings die Situation, mittlerweile wird derlei als menschenverachtende Verantwortungslosigkeit und politisches Staatsversagen eingeordnet. Falls es in deinem Sinne tatsächlich aktuelle abweichende juristische Einzelmeinungen gibt, kann und sollte das genau so ergänzt werden. Gruß, --Lämpel schnacken 10:36, 1. Dez. 2021 (CET)Beantworten
(nach bk)Nur das BVerfG entscheidet über Vereinbarkeit einer allgemeinen Impfpflicht mit der Verfassung. Dazu kommt, dass ich zumindest in den verlinkten zwei Quellen keine Angabe zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1959 gefunden habe. --AltesHasenhaus (Diskussion) 10:52, 1. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Ja - also nicht du. Und bis es soweit ist, gilt die rechtskräftige Entscheidung von 1959. Mich wundert, dass du das Urteil gar nicht kennst, ich habe den fehlenden Beleg wieder eingefügt. --Lämpel schnacken 10:54, 1. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Der Beleg steht schon bei Pocken drinnen und wurde 2015 ergänzt. --Julius Senegal (Diskussion) 12:05, 1. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Die Frage ist ein bisschen wie man weiter vorgeht: Ich finde nach wie vor, dass der Satz in seiner Allgemeinheit nicht unbedingt zutreffend ist. Ich habe ja jetzt mittlerweile auch drei Quellen angebracht, die als Referenz belegen, dass eine COVID Impfpflicht nicht offensichtlicher Weise zulässig ist.
Was würdet ihr denn von folgender Formulierung halten?
Ob eine Impfpflicht gegen COVID-19 verfassungsmäßig zulässig ist wird juristisch diskutiert<ref>[https://verfassungsblog.de/rechtmaessigkeit-und-semantik-der-impfpflicht/ ''Rechtmäßigkeit und Semantik der Impfpflicht'' 28. Juli 2021]</ref><ref>Frielitz FS, Wagner IV, Schewe DM, Bothe K. COVID-19: [https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7869033/ ''COVID-19: Wäre eine Impfpflicht rechtlich möglich?'']. Dtsch Med Wochenschr. 2021;146(3):206-208. doi:10.1055/a-1332-9841</ref>. Während sich viele Juristen ob des Anstiegs der Inzidenzzahlen seit Herbst 2021 für eine Zulässigkeit aussprechen<ref>wdr.de vom 22. November 2021: [https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/corona-impfpflicht-impfzwang-100.html ''Kommt die Corona-Impfpflicht am Ende doch?''] zitiert [[Franz Mayer (Rechtswissenschaftler, 1968)|Franz Mayer]], Professor für öffentliches Recht an der [[Universität Bielefeld]], es gebe keine "absoluten [[Schranke (Recht)|Schranken]] gegen eine allgemeine oder partielle Impfpflicht".</ref><ref>faz.net vom 23. November 2021: [https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/corona-impfpflicht-fuer-alle-nicht-verfassungswidrig-laut-juristen-17647692.html ''Juristen: Impfpflicht „grundsätzlich mit Verfassung vereinbar“''] (der Staatsrechtler [[Ulrich Battis]] äußerte: „Eine solche allgemeine Impfpflicht ist durchaus vertretbar – und zwar, um das Leben anderer Menschen zu schützen“. Die Verfassung sei in diesem Punkt eindeutig.)</ref>, existieren weiterhin auch Bedenken und Gegenstimmen<ref>welt.de vom 22. November 2021: [https://www.welt.de/politik/deutschland/plus235217980/Corona-Staatsrechtler-uneins-ueber-allgemeine-Impfpflicht.html ''Impfpflicht „auf jeden Fall verhältnismäßig“ – oder „immer verfassungswidrig“?''] (Zitat: „Solange es Möglichkeiten zur Kommunikation gibt, ist eine Impfpflicht unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig“, sagt Volker Boehme-Neßler, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Universität Oldenburg. „Anders als die Spitzenpolitiker behaupten, haben Staat und Politik keineswegs bereits genug mit den skeptischen Bürgern kommuniziert.“. Die Verfassung sei in diesem Punkt eindeutig.)</ref>.
Ich kann leider keine Änderungen auf der Seite vornehmen, aber ich würde es sehr begrüßen wenn jemand den diskutierten Satz durch diesen Vorschlag ersetzen würde.--2003:E2:E708:E501:623A:A241:57A:A009 12:44, 1. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Die Änderung von "wird diskutiert" zu "keine Zweifel" ist ein grober Verstoß gegen so ziemlich alle Wikipedia-Prinzipien.
1. Ist es der Original Research von Lämpel, dass "keine Zweifel" bestünden - dass es diskutiert wird ist dagegen offensichtlich richtig.
2. Dass es sich auch um Durchsetzung des eigenen POVs handelt ergibt sich auch aus der vorherigen Entfernung eine anderslautenden Referenz.
3. Ist es offensichtlich Unsinn, da das Bundesverwaltungsgericht noch nie über die Verfassungsgemäßheit von etwas entschieden hat. Dafür ist es einfach nicht zuständig.
4. Das Urteil ist von 1959, also über 60 Jahre alt. Meint Lämpel, dass derart alte Gerichtsentscheidungen offensichtlich gültig sind. Er sollte sich mal die Zustände im Jahre 1959* entweder mit seinen Vorstellungen oder mit jüngeren Entscheidungen vergleichen.
  • PS. Zum Beispiel, war es damals unbeanstandet, dass Kinder in Schule und Elternhaus geschlagen wurden, dass der Ehemann über Berufstätigkeit seiner Ehefrau entscheiden konnte, dass "Überhangmandate" und "negative Stimmengewichte" kein relevantes Problem des Wahlrechts seien, usw.
Str1977 (Diskussion) 17:48, 1. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Halber Satz[Quelltext bearbeiten]

Die Verfassungsmäßigkeit einer Impfpflicht gegen COVID-19 wird diskutiert.[51][52] keine juristischen Zweifel.[53][54]

Irgendwie ist da die Hälfte des Satzes verlorengegangen. --217.149.170.180 02:00, 2. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Gewissensentscheidung ?[Quelltext bearbeiten]

Fraktionszwang hat (wie fast alles im Leben) Vor- und Nachteile. Wass genauist Gewissen ? Afaik trifft fast niemand ausschließlich auf seinem Gewissen basierende Entscheidungen.

Dr. iur. Reinhard Müller (Redakteur) schreibt dazu heute

https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/coronavirus/corona-impfpflicht-ist-die-abstimmung-eine-gewissensfrage-17661823.html

--Präziser (Diskussion) 18:44, 2. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Übersicht von Impfpflichten nach Ländern - Griechenland[Quelltext bearbeiten]

Hello all, pardon my English but I don't speak German. I am currently working on an article about compulsory vaccinations for the Dutch Wikipedia and found inspiration in your article. I found something which either is an error, or I got lost in translation. According to your table in the section 'Übersicht von Impfpflichten nach Ländern', Greece has several compulsory vaccinations for their citizens. When I check the referenced source, here's what I read: "Auch in Tschechien, Ungarn, Kroatien, Lettland, Polen, Malta, der Slowakei, Griechenland, Slowenien und Belgien müssen sich die Menschen gegen unterschiedliche Krankheiten schützen lassen." I understand that 'unterschiedliche Krankheiten' means 'different diseases', as in, a variety of diseases. There's a grey box a bit further down the article where specific diseases are mentioned but those are the diseases that French citizens get vaccinated against, not Greek citizens ("Verpflichtende Impfungen in Frankreich"). If I check this page at the European Centre for Disease Control, I can see that Greece has no compulsory vaccinations. Am I misinterpreting anything, or has the table in your article been filled in incorrectly regarding compulsory vaccinations in Greece? Hiro (Diskussion) 12:14, 11. Dez. 2021 (CET)Beantworten

@Hiro:, you are right :-)
have a look at
https://www.bnitm.de/reisen-impfen/laenderinformation-a-z/griechenland/
https://impfkompass.eu/land/reiseschutz/griechenland
best regards --Präziser (Diskussion) 15:44, 11. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Thanks for the links. They point to pages about getting vaccinated when you travel to Greece. They're not about compulsory vaccinations for citizens, which does seem to be the subject of the table. I'm sorry if I'm nitpicking, but it's a delicate and very current subject. By the way, according to this source German soldiers must be vaccinated against FSME but that disease hasn't been added to the table yet. --Hiro (Diskussion) 16:47, 11. Dez. 2021 (CET)Beantworten

wird ... kontrovers diskutiert ?[Quelltext bearbeiten]

@R2Dine: du hast heute mittag wieder den Satz

Eine Impfpflicht gegen COVID-19 wird in Rechtswissenschaft und Medizin kontrovers diskutiert.

eingefügt und als Fußnote https://www.lpb-bw.de/corona-impfpflicht drangehängt.

https://www.lpb-bw.de/corona-impfpflicht belegt nicht, dass eine solche Disku aktuell stattfindet.

da wird nur die Meinung einer (1) einzigen Rechtswissenschaftlerin erwähnt:

Die Rechtswissenschaftlerin Frauke Rostalski, ebenfalls Mitglied im Deutschen Ethikrat, äußert sich im „Kölner Stadt-Anzeiger“ eher kritisch: „Eine Impfpflicht für diejenigen, die kein erhöhtes Risiko aufweisen, mit Covid-19 auf der Intensivstation zu landen, lässt sich aus meiner Sicht generell nicht rechtfertigen.“ Außerdem stelle sich die Frage, ob der deutsche Staat „wirklich schon alle Instrumente in die Hand genommen“ habe, bevor er zur Impfpflicht greife, so die Juristin. „Und da würde ich sagen: Nein.“ (Quelle: Spiegel online).

Sie würde sagen ... imo ein Signalwort für "ich sach jetzt mal" ... (und nicht für einen fundierten / begründeten Standpunkt ) .

Bitte belege den von dir eingefügten Satz reputabel (Wikipedia:Belege) oder lösche ihn wieder - der www.lpb-bw.de - Artikel belegt deinen Satz nicht.

wenn auf Verfassungsblog "nix los" ist (siehe hier), gibt es keine erwähnenswerte Diskussion unter Rechtswissenschaftlern.

--Präziser (Diskussion) 16:47, 11. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Hallo Präziser, vielleicht liest Du einfach mal den verlinkten Artikel, dann siehst Du all die verschiedenen Auffassungen und Argumente mit ihren Vertretern. Im übrigen gilt in der WP die Neutralitätspficht. Und über die Verfassungsmäßigkeit entscheidet ggf. das Bundesverfassungsgericht. Was einzelne Juristen vorab dazu meinen, ist enzyklopädisch nicht relevant. Wichtig ist im Moment aber vor allem, dass sich der Gesetzgeber in § 20a IfSG gegen eine (direkte) Impfpflicht entschieden hat. R2Dine (Diskussion) 17:01, 11. Dez. 2021 (CET)Beantworten
@R2Dine: Du betreibst hier Theoriefindung wie sie im Buche steht und verdrehst den Sachstand. Nicht sind einzelne Juristen vorab für eine Impfpflicht, sondern es sind einzelne Benutzer, die dagegen Stimmung machen... --Lämpel schnacken 17:10, 11. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Werd bitte nicht unverschämt. Wenn das BVerfG entscheiden hat, mag die Entscheidung verlinkt werden. R2Dine (Diskussion) 17:13, 11. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Auch im Artikel Juristische Beurteilung der Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie in Deutschland steht nichts von einer aktuellen Diskussion. --Präziser (Diskussion) 08:09, 12. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Ich habe den Satz jetzt wieder eingefügt. Wird erneut ein bequellter Inhalt durch @R2Dine: gegen den Stand dieser Diskussion gelöscht, gibt es halt eine VM wegen Anzetteln eines Edit-Wars. --Lämpel schnacken 11:59, 12. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Zur aktuellen Diskussion um eine allgemeine Impfppflicht siehe LTO vom 13. Dezember 2021: „Eine Impfpflicht für das Pflegepersonal löse kein einziges Problem, meinen der Medizinethiker Norbert W. Paul und der Mediziner Norbert Pfeiffer in einem Gastbeitrag auf spiegel.de. Nur eine allgemeine Impfpflicht schütze Patienten und Personal von Einrichtungen gleichermaßen und beuge einer Abwanderung von Personal vor. Wolfgang Janisch (Mo-SZ) fragt im Zusammenhang mit der Debatte um eine allgemeine Impfpflicht, ob der Staat tatsächlich schon alle milderen Mittel ausgeschöpft habe, rechnet aber nicht damit, dass das BVerfG aus diesem Grunde eine Impfpflicht stoppen würde. Der in London lehrende Rechtsprofessor Kai Möller sieht in einem Gastbeitrag in der Mo-Welt eine Impfpflicht skeptisch und die Grenze zur Menschrechtsverletzung sehr nahe. Jost Müller-Neuhof (Tsp) meint, dass eine "Gewissensentscheidung", wie sie für die Abstimmung über eine allgemeine Impfpflicht angekündigt wurde, hier nicht angemessen sei. Die Impfpflicht sei gewiss eine ethische und juristische, vor allem aber eine eminent politische Frage. Wenn sich eine Mehrheit dafür entscheide, sollte sie zusammenstehen, erziele man intern darüber keine Einigkeit, lasse man es wohl besser ganz. Und auch eine europaweite Impfpflicht, wie sie von Kommissionspräsidentin von der Leyen angedacht wurde, sei derzeit weder rechtlich (so die wissenschaftliche Mitarbeiterin Lisa-Marie Lührs im juwissblog) noch politisch (so der wissenschaftliche Mitarbeiter Tim Niklas Dapprich im juwissblog) durchsetzbar.“ klick. R2Dine (Diskussion) 10:19, 13. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Wer ist leistungspflichtig?[Quelltext bearbeiten]

Als letzter Satz in der Einleitung steht zur Zeit: „Eine Impfempfehlung der STIKO ist in Deutschland dagegen nur Voraussetzung für die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 20i Abs. 1 Satz 3 SGB V).“ Das ist so weit ich weiß bei den allermeisten Infektionskrankheiten korrekt. Bei COVID-19 besteht allerdings meines Wissens keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern eine des Staates, zumindest bei Impfungen gemäß der STIKO-Empfehlung. (Wer off-label-Impfungen zahlt, z. B. Kinder unter dem Alter, für die eine aktuelle STIKO-Empfehlung vorliegt, weiß ich nicht, führt aber in diesem Artikel wohl auch zu weit.) --Himbeerbläuling (Diskussion) 14:01, 20. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Überarbeiten-Baustein: Direkte und indirekte Impfpflicht[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt enthält Theoriefindung, ist nicht neutral verfasst, schildert Mutmaßungen aus der Perspektive von Impfverweigerern und ist bis auf eine einsame Sondermeinung vollständig unbequellt. Vielleicht lässt sich ein Teil durch eine Überarbeitung retten, ich habe daher die Bausteine Überarbeiten und Quellen reingesetzt. Gruß --Lämpel schnacken 17:48, 21. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Ich bin ganz deiner Meinung ! --Präziser (Diskussion) 08:56, 24. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Stimmen für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht mehren sich[Quelltext bearbeiten]

in allen Parteien: stern.de

FAZ (Andreas Ross) schreibt am 23.12.: Die Risikoabschätzung bleibt auch kompliziert, wenn es um die Maßnahmen geht. Alle haben sie gesellschaftliche Nebenwirkungen, die bis heute schwer auszurechnen sind. Das gilt erst recht für

die Impfpflicht, auf die sich die deutsche Politik, Gewissensentscheidung hin, gründliche Prüfung her, inzwischen festgelegt hat.

--Präziser (Diskussion) 08:56, 24. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Geltungsbereich[Quelltext bearbeiten]

Gilt die allgemeine Impfpflicht wirklich für alle? Auch Kindern die in die Kita bzw. Schule gehen? Was passiert mit noch ungeimpften oder erst einmal geimpftigen Personen? Und was ist Kindern bis 4 Jahren, dürfen die nicht in die Kita? --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 14:02, 31. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Du stellst Fragen zum Inhalt eines Gesetzes, dass es noch gar nicht gibt. Man müsste Hellseher sein, um sie beantworten zu können. Aber soviel kann man wohl sagen: "Allgemein" meint zunächst grundsätzlich alle. Allerdings gibt es bei fast jeder gesetzlichen Pflicht auch Ausnahmen. Welche das bei einer COVID-19-Impfpflicht - wenn sie denn kommt - sein werden, werden wir sehen, wenn es das Gesetz gibt. Sicher werden wohl Menschen, für die es keinen zugelassenen Impfstoff gibt oder bei denen medizinische Gründe dagegen sprechen, zu den Ausnahmen gehören. --Vingerhuth (Diskussion) 00:03, 11. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Hier ist noch vieles unklar. Beispiel 1: Was ist mit erst einmal Geimpften? Beispiel 2: Was ist wenn jemand die Aufrischungsimpfung verpasst hat? Wer und wie will man das den kontrollieren? z.B. ÖPNV, Supermarkt u.ä.--Fiver, der Hellseher (Diskussion) 14:40, 11. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Pockenschutzimpfung: "allgemeine" Impflicht?[Quelltext bearbeiten]

"Bis Ende 1975 bestand eine allgemeine Impfpflicht gegen die Pocken." Dieser Satz ist so nicht richtig. Die 1874 eingeführte und bis 1975 bestehende Pflicht zur Pockenschutzimpfung war nie "allgemein", sondern galt nur für einen kleinen Teil der Bevölkerung, nämlich Kinder im ersten Lebensjahr und "Zöglinge" in den "Lehranstalten" im 12./13. Lebensjahr (§ 1 Reichsimpfgesetz). Für den größten Teil der Bevölkerung galt sie nicht, nämlich für Erwachsene. Zwar sind mit der reinen Kinderimpflicht im Laufe der Jahrzehnte auch die ungeimpften Erwachsenen faktisch ausgestorben, trotzdem ist es keine "allgemeine" Impflicht. Sinngemäß das gleiche gilt übrigens auch für die Masernimpflicht von 2020. Die gilt nur für Kinder und Personal in Betreuungseinrichtungen, sonst nicht. Eine allgemeine Impfpflicht, wie sie jetzt für COVID 19 diskutiert wird, die unmittelbar jeden erfasst, ist etwas anderes und hat es weder im Deutschen Reich noch in der Bundesrepublik Deutschland je gegeben.--Vingerhuth (Diskussion) 11:57, 8. Jan. 2022 (CET)--2A02:908:2526:B8E0:219E:911C:7EEA:67D5 11:55, 8. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Inhalt und Struktur "Rechtliche Hintergründe"[Quelltext bearbeiten]

Unter der Überschrift "1.4 Rechtliche Hintergründe" steht direkt die Unterüberschrift "1.4.1 Rechtsgrundlagen" und kein weiterer Unterabschnitt. Damit ist eine Gliederungsebene überflüssig. Zum anderen wird hier nur die Situation in der Bundesrepublik Deutschland beschrieben. Ein Bezug zur zeitlich parallelen Situation in der DDR sollte ergänzt werden.--Vingerhuth (Diskussion) 23:50, 10. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Rezeption[Quelltext bearbeiten]

Der Jurist + FAZ-Redakteur Reinhard Müller kommentiert heute hier

"Die Impfpflicht ist ein Klacks". --Präziser (Diskussion) 19:42, 12. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Fehlende Begründung der letzten zwei Edits[Quelltext bearbeiten]

Bei dem ersten und dem zweiten Edit von heute morgen, beide von Lämpel mit größerer Löschung/Kürzung, fehlt jeglicher Editkommentar. Das macht es für Mitlesende schwer nachzuvollziehen. Bitte könnte das hier auf der Disk nachträglich erläutert werden, danke. --Carolin 08:29, 16. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Moin Carolin, tut mir leid, ich hab' hinterher zudem gemerkt, dass der Versionsvergleich hier nicht gut funktioniert. Also: Ich hab eine Reihe von Kürzungen vorgenommen. Erstens, wenn sie Dopplungen darstellten (z.B. wenn im Artikel Impfpflicht, Absatz Masern, dutzendfach stand, dass es jetzt um die Impfpflicht gegen die Masern geht), zweitens hab' ich abseitiges entfernt und drittens habe ich das Tickeritis-Kleinklein zur Politik auf dem Weg zur Masernimpfpflicht eingedampft. Das, was übrigblieb, hab' ich versucht, wieder zu einem Guss zusammenzufügen und dabei mache Absätze verschoben oder zwei zu einem vereinigt. Gruß, --Lämpel schnacken 09:51, 16. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Hallo Lämpel, danke fürs schnelle Nachreichen. Das macht es zwar immerhin wenigstens etwas leichter, zu versuchen, das nachzuvollziehen. Der Versionsvergleich ist tatsächlich eine ziemliche Überforderung. Ich hoffe, dass diejenigen, die hier bisher mitgeschrieben haben, sich trotzdem einen Durchblick verschaffen können und ggf. weiter nachfragen. Das Thema ist ja umstritten und wichtig. Viele Grüße und schönen Sonntag. --Carolin 10:21, 16. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Ja, wir werden sehen. Mir ist aufgefallen, dass der Artikel durchgängig regional gegliedert ist, außer für Deutschland: Da geht es bar jeder Konsitenz plötzlich nach Infektionskrankheiten (Pocken, Masern, Sonstige und Covid) - in genau dieser Reihenfolge. Gruß, --Lämpel schnacken 10:48, 16. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Der Artikel ist regional nach Staaten gegliedert und innerhalb des Abschnitts zu Deutschland weiter in Unterabschnitte nach Krankheiten aufgeteilt. Zu Österreich, der Schweiz und anderen Staaten steht weniger im Artikel als zu D; ein Teilaspekt zu Österreich (zur COVID-19-Impfpflicht dort) ist ganz ausgelagert. Das hat zwar durchaus eine logische Struktur, ist aber unausgewogen und vor allem bekommt man am Anfang den Eindruck, es ginge nur um D. Deshalb wäre es meiner Auffassung nach sinnvoll, den Abschnitt "Übersicht von Impfpflichten nach Ländern" ganz nach vorne zu ziehen, also vor die Abschnitte zu D, A, CH. Somit stünde die Übersicht am Anfang. In nachfolgenden Schritten könnte man den Übersichtsabschnitt ggf. Länderübergreifendes zu einzelnen Krankheiten ergänzen. Was meinst du? Gruß --Carolin 15:19, 16. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Ich mache jetzt für den Textverschiebe-Vorschlag einen eigenen Abschnitt auf, sonst sieht das hier keiner. --Carolin 23:29, 17. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Übersichtsabschnitt nach oben verschieben[Quelltext bearbeiten]

Ich habe vor, den Abschnitt "Übersicht von Impfpflichten nach Ländern" ganz nach vorne zu verschieben, damit das Länderübergreifende als Übersicht am Anfang des Artikels steht. Kommantare oder Einwände, bevor ich das durchführe? --Carolin 23:29, 17. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Zurücksetzung von "Impfzwang"[Quelltext bearbeiten]

Zu dieser Zurücksetzung, in der meine Eintragung von "Impfzwang" zurückgesetzt wurde. ÖffR steht für Öffentliches Recht. In der rechtswissenschaftlichen Literatur sprechen zahlreiche Autoren vom "Impfzwang", eben deshalb weil sich eine Impfpflicht regelmäßig auch durch Verwaltungszwang (Zwangsgeld, Ersatzvornahme, unmittelbarer Zwang) durchsetzen lässt. Paar Beipiele:

  • Patrick Aligbe in: BeckOK Infektionsschutzrecht, Eckart/Winkelmüller (Hrsg.), 9. Edition, Stand: 20. Dezember 2021, IfSG § 20 Rn. 105–106.
  • Klaus Weber, Rechtswörterbuch, 27. Edition 2021, Stichwort "Impfzwang".
  • Helmut Erdle, Infektionsschutzgesetz-Kommentar, 8. Auflage, Rechtsstand 23.04.2021, § 20 Rn. 65.
  • Stephan Rixen in: Sachs, Grundgesetz, 9. Auflage 2021, GG Art. 2, Rn. 186.

Auch das Bundesverwaltungsgericht und der Bundegerichtshof sprechen in früheren Entscheidungen von "Impfzwang":

  • BGH, Gutachten vom 25.01.1952 - VRG 5/51
  • BVerwG, Urteil vom 14.07.1959 - I C 170.56

Das scheinen mir im Übrigen die deutlich reputableren Quellen zu sein, als die Meinung eines Geistlichen. Viele Grüße — Écarté (Diskussion) 13:02, 19. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Warum gab es hierauf keine Reaktion? Die Rücksetzung erfolgte offensichtlich auf Grundlage eines Missverständnisses, sicher aber ohne Berücksichtigung, Kenntnis oder wenigstens Prüfung der angegebenen Quellen. Ein katholischer Theologe und Priester ist andererseits also zweifellos ein Einzelner; ohne dass damit gesagt sei er könne das schlechter beurteilen als andere oder würde selber notwendig Gefahr des "Fehlgebrauchs" laufen, was auch immer ich mir darunter vorstellen darf. Die Frage ist eigentlich einfach eine von Gebrauch und Nichtgebrauch, also weniger Semantik als Frequenz, und warum das hier so als "Basis für eine Enzyklopädie" nicht ausreiche, während eine theologische Einzelmeinung es tue, hab ich auch nicht ganz verstanden. -188.108.202.217 03:30, 8. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

revertiert[Quelltext bearbeiten]

@R2Dine:, Ich hab das revertiert.

Der "Beleg" ist ein Aufguss eines BILD-Artikels - bei w e i t e m kein reputabler Beleg.

(Was BILD während der COVID-Pandemie anrichtet steht bei

Bild_(Zeitung)#Umgang_mit_COVID-19-Pandemie).

--Präziser (Diskussion) 20:04, 20. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Hallo @Präziser:, so wie ich das sehe handelte es sich bei dem eingefügten Beleg nicht um einen Artikel der Bildzeitung, sondern der Berliner Zeitung, zudem wurde das, was eingefügt wurde, auch in vielen anderen Medienberichten kommuniziert. Ich bin daher schwer dafür die Änderung wieder in den Artikel einzufügen.
Ich beobachte die Diskussion um diesen Artikel nun schon eine ganze Weile und habe zunehmend das Gefühl, dass gewisse Autoren in dem Artikel nur eine Pro-Meinung zum Thema Covid-Impfpflicht zulassen wollen und sämtliche kritische Beleuchtungen unterdrücken wollen. Man mag zu einer Impfpflicht stehen wie man will, aber wenn sich gezielte Meinungsmache auf Wikipedia durchsetzt, dann halte ich das für problematisch. Ich finde dieses Thema sollte bei diesem Artikel einmal grundsätzlich diskutiert werden.
Und entschuldigung, wenn ich das einmal so klar sage, aber Präziser, wenn du Formulierungen wie "Was BILD während der COVID-Pandemie anrichtet" verwendest, bin ich mir wirklich nicht sicher, ob du noch eine genügend hohe Neutralität hast um einen sachlichen Artikel zum Thema Impfpflicht zu editieren. --2003:E2:E702:FF01:687C:36A0:7D7B:CDAF 12:33, 5. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Liebe IP, du hast den Begriff Neutralität falsch verstanden: natürlich erhältst du weder einen neutralen noch einen "sachlichen" Artikel, wenn du abwechselnd die Wissenschaft und die Boulevardpresse zitierst. Dass man dergleichen überhaupt erklären muss, ist bedrückend. Gruß, --Lämpel schnacken 12:39, 5. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Hallo IP, in dem von mir verlinkten Bild (Zeitung)#Umgang mit COVID-19-Pandemie kommt der Begriff Impfpflicht überhaupt nicht vor.
Was ich mit "angerichtet" mein(t)e skizziert u.a. dieser Edit von mir.
Boulevardmedien im allgemeinen und BILD im speziellen (BILD afaik seitdem Julian Reichelt im Febr. 2017 Chefredakteur wurde noch stärker als zuvor) gefährden imo die Demokratie, weil sie personalisieren (einzelne Personen und deren persönliche Eigenschaften stark in den Vordergrund stellen und die Verantwortung für politische Entscheidungen in der Öffentlichkeit diesen Personen zuschreiben), skandalisieren , Schlagwörter und Reizwörter verwenden (-> emotionalisieren) u.v.m. ;
sie haben damit die Proteste gegen Schutzmaßnahmen zur COVID-19-Pandemie in Deutschland befeuert. --Präziser (Diskussion) 12:55, 5. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Hallo @Präziser:, danke für die schnelle Antwort!
Zusammenfassend sagst du also, du sprichst einem Medium die Kredibilität ab, weil du es als eine Gefahr für die Demokratie empfindest, wenn wegen der dargstellten Meinungen dort Leute dazu bewogen werden in einer Demokratie Protest gegen staatliche Beschlüsse zu äußern? Tatsächlich empfinde ich das als Gefährdung der Demokratie.
Aber zurück zur eigentlichen Sache: Der in dieser Diskussion monierte Artikel war aus der Berliner Zeitung und wurde mit der zusammenhängenden Änderung rückgängig gemacht, weil er ein Bild-Interview zitiert? Das ist doch nicht dein Ernst? Mit gleicher Argumentation könnte jedes Zitat von jemanden, der je der Bild ein Interview gegeben hat, zensiert werden. Abgesehen davon handelte es sich um ein Interview mit Andreas Gassen, einer Person, die sicher nicht die Meinung von einigen vertritt, aber definitiv reputabel genug ist, um hier zitiert zu werden.
Aktuell ist die Aussage ja mit anderer Quelle im Artikel vorhanden, daher ist vielleicht die Diskussion unter diesem Punkt auch ein bisschen drüber. Aber dennnoch, dass hier ein paar Nutzer entscheiden, welche Medien nicht zitierfähig sind, weil sie Protest befeuern, der nicht dem entspricht, was ihrer Meinung nach vernünftig wäre, darf in meinen Augen nicht sein.--2003:E2:E702:FF01:687C:36A0:7D7B:CDAF 14:16, 6. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Übersichtsartikel[Quelltext bearbeiten]

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/corona-impfpflicht-so-sieht-es-in-anderen-laendern-aus-17748415.html

gute Nacht ! --Präziser (Diskussion) 19:50, 25. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Einleitung ist falsch, da unvollständig[Quelltext bearbeiten]

Ich finde die Einleitung, d.h. die ersten zwei Sätze schrottig (Zitat „Eine Impfpflicht (schweizerisch auch Impfobligatorium) liegt vor, wenn eine Schutzimpfung für Menschen oder Tiere gesetzlich vorgeschrieben ist. Ziel der Impfpflicht ist es, vor einer schwerwiegenden Infektionskrankheit zu schützen.“). Ich hatte schon drei Vorschläge in Form einer Textänderung gemacht, um den Zustand zu verbessern, aber das war Jemandem jeweils nicht genehm.diff diff diff Begründung: Anhand der COVID-19-Situation gibt es zum Beispiel Impfpflichten, obwohl gar keine zugelassenen Impfstoffe existieren, die vor Ansteckung schützen. Daher gibt die Einleitung fehlerhafte Informationen. --Mateus2019 (Diskussion) 12:54, 6. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Moin @Mateus2019: Ich habe deine beiden Änderungen der Einleitung – eine Verbesserung war nicht dabei – mit dem Kommentar längliche Selbstverständlichkeiten wieder raus und Einerseits weder umfassend genug (da lediglich auf Human-, nicht auf Veterinärmedizin bezogen) andererseits für einen Einleitung unangemessen weitschweifig zurückgesetzt - womöglich könntest du dazu übergehen, dergleichen zu lesen. Deine Einlassungen über die Schutzwirkung gehen hart an die Schwurbelgrenze, und deine Vermutung, dass dieser Artikel schwerpunktmäßig von COVID-19 handelt, ist ebenfalls falsch. Gruß, --Lämpel schnacken 22:31, 6. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Hallo, also Deine Ausführungen habe ich schon zur Kenntnis genommen. COVID-19 kann man hier nicht einfach wegschweigen. Es soll kein Schwerpunkt sein. Allerdings sollte im Intro darauf hingewiesen werden, dass COVID-19 einfach den Grundsatz Schutz vor einer Ansteckung durchbricht.
Wie Du hier auf den Begriff Vermutung kommst, ist mir schleierhaft und hat ein Geschmäckle im Gleichklang mit Deinen sonstigen Auführungen „dazu übergehen, dergleichen zu lesen“ und „Vermutung, dass dieser Artikel schwerpunktmäßig von COVID-19 handelt“. Lieber Lämpel, wir drehen uns hier im Kreis. Was Du zur Sache hier vorgebracht hast, ist eine Wiederholung Deiner ZS. Nicht zielführend. Vielleicht kann sich auch mal jemand anderes hier melden. --Mateus2019 (Diskussion) 08:48, 7. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Ich stimme Mateus2019 zu. Durch COVID-19 hat sich (leider) vieles geändert; die Entwicklungen verkrampf aus diesem Artikel rauszuhalten finde ich falsch. --Trustable (Diskussion) 11:36, 7. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Und ich stimmte Lämpel zu.
Diese Ergänzungen waren nicht zielführend. Schon Einfügungen wie "ist die Immunisierung eines Körpers vor schädlichen Viren" sind falsch, da erstens verkürzend (es gibt ja nicht nur virale Infektionskrankheiten) und am Thema vorbei. Covid-19 ist ein Nebenaspekt, das die History unnötig verzerrt. Impfpflicht ist nicht eine Folge von Covid-19. Und der Seitenhieb mit kein Infektionsschutz, sorry, das ist whataboutism.--Julius Senegal (Diskussion) 17:04, 11. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Hallo J.S., das waren nur Vorschläge (bereits revertiert). Hier in dieser Diskussion geht es darum, dass die Einleitung möglicherweise unvollständig ist. Dennoch Danke für die Rückmeldung. --Mateus2019 (Diskussion) 19:36, 11. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Wichtig ist auch, dass die Kategorie „Wahrscheinlichkeit“ eingeführt wird. Bereits bei der Vorstellung des Impfstoffs von Biontech wurde eingeräumt, dass er mit 5 % Wahrscheinlichkeit eine Infektion mit SARS-CoV-2 nicht werde verhindern können. Wer ein schlecht funktionierendes Immunsystem hat, ist immer mit einem erhöhten Risiko behaftet, sich trotz der Impfung zu infizieren.
Beim Blick in die Geschichte stellt sich die Frage: Konnten früher immer alle Geimpften sicher sein, dass sie sich nach der Impfung nicht mit dem betreffenden Erreger infizieren würden? Gab es keine systematischen Forschungen hierzu? Oder wurde das Thema im Interesse einer erfolgreichen Impfkampagne nicht in der Öffentlichkeit diskutiert? --CorradoX (Diskussion) 11:19, 12. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Hallo Mateus2019
Ich stimme hier Lämpel zu, da die Einleitung nichts über das Vermeiden der Infektion oder über den Schutz vor Ansteckung aussagt. Was dort richtigerweise steht, ist, dass das Ziel einer Impfpflicht ist, vor einer schwerwiegenden Infektionskrankheit zu schützen. Wenn man drei mRNA Vakzine erhalten hat, ist man gegen den schwerwiegenden Aspekt von COVID-19 geschützt, kann sich aber noch immer anstecken. So hätte eine Impfpflich, rein medizinisch gesehen, seine Pflicht und seinen Zweck erfüllt. --FWS AM (Diskussion) 11:31, 12. Feb. 2022 (CET)Beantworten

@Corradox: Dein heutiger Edit der Einleitung ist nicht nur verhaspelt, sondern du erklärst langatmig und unbeholfen, was zuvor mit dem Wort Schutz klar und präzise auf den Punkt gebracht worden war. Nimmst du es bitte selber wieder raus? Gruß, --Lämpel schnacken 11:47, 12. Feb. 2022 (CET)Beantworten

@FWS AM:. Im ersten Beitrag dieses Abschnitts schrieb --Mateus2019: „Anhand der COVID-19-Situation gibt es zum Beispiel Impfpflichten, obwohl gar keine zugelassenen Impfstoffe existieren, die vor Ansteckung schützen.“
Du hast insofern Recht, als die Frage, was unter „Schutz“ zu verstehen ist, nicht gleich in der Einleitung geklärt werden muss. Die „Begriffsbestimmung“ des § 9 Nr. 9 IfSG („Schutzimpfung: die Gabe eines Impfstoffs mit dem Ziel, vor einer übertragbaren Krankheit zu schützen“) ist für sich leider nicht geeignet, die Behauptung von Mateus2019 zu widerlegen, der vermutlich meint: „Ein Schutz liegt nur dann vor, wenn ein Geimpfter hundertprozentig sicher sein kann, dass er von einer Infektion verschont bleibt“. Aus dieser Fehleninschätzung heraus sind übrigens viele (nicht nur) in Deutschland enttäuscht, wenn sie im Zusammenhang mit COVID-19 von Impfdurchbrüchen und dergleichen hören.
Wertungen wie „langatmig“ und „verhaspelt“ verbitte ich mir übrigens. WP ist weder Whatsapp noch twitter! --CorradoX (Diskussion) 12:04, 12. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Langatmig durchaus, und wie würdest du deinen Satzanfang "Ziel der Impfpflicht ist es, Ziel der Impfpflicht ist es, ..." zutreffender beschreiben?
Mit deinen Betrachtungen zu den Erwartungen an das Wort Schutz hast du womöglich Recht, aber nur weil Mateus2019 unrealistische Erwartungen hegt, müssen wir nicht alle Einleitungen auf den dreifachen Umfang aufblähen, oder? Gruß, --Lämpel schnacken 12:11, 12. Feb. 2022 (CET)Beantworten
@CorradoX: Diese neue Gliederung finde ich einen sehr guten Kompromiss – evtl. könnte man den neuen Absatz "1.1 Impfziele" als Unterpunkt von "1.3 Rechtliche Hintergründe" einordnen, dort dann als "1.3.1 Impfziele". Gruß, --Lämpel schnacken 13:32, 12. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Ja, das sieht gut aus. --FWS AM (Diskussion) 13:56, 12. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Ich möchte betonen, dass ich nicht der Autor dieser Formulierungen bin und diese hier als unnötig provozierend erachte. Nicht vergessen: Unser aller Ziel ist die Verbesserung dieser Enzyklopädie! --FWS AM (Diskussion) 13:58, 12. Feb. 2022 (CET)Beantworten
@FWS AM: Entschuldigung für die falsche Adressierung.
@Lämpel: Die Doppelformulierung zu Beginn habe ich nicht sofort gesehen. Hier handelt es sich tatsächlich um einen Fehlstart. Zu lang war der eingefügte Text nur für eine Einleitung. Auf dem jetzigen Platz ist die Länge okay. --CorradoX (Diskussion) 19:01, 12. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Implizite Entwertung der KriSta-Argumentation[Quelltext bearbeiten]

Wenn KriSta als „nicht-reputable“ Quelle eingestuft werden soll, dann kann die zitierte Argumentation leicht durch den „Panorama“-Beitrag vom 3. Februar 2022 ersetzt werden (Näheres siehe im Abschnitt COVID-19-Impfung in Deutschland#Einrichtungsbezogene Impfpflicht).
Leider ist der Tenor des „Panorama“-Beitrags derselbe wie im KriSta-Text, und „Panorama“ steht nun wirklich nicht den „Querdenkern“ nahe.
Eine „elegante“ Lösung bestünde darin, die zu „volksnahe“ Darstellungsweise in der Paraphrase des „Panorama“-Beitrags durch die von KriSta benutzte Begrifflichkeit zu ersetzen. --CorradoX (Diskussion) 18:12, 9. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Das Hauptproblem an dem KriSta-Text ist, dass er „teuflisch gut“ ist. Die Fehlprognose: „30 Millionen Impfungen bis zum 31. Januar 2022“ zeigt, dass die „Chaosmacht“ derer, die alle Impfangebote ignorieren (warum auch immer), in Deutschland groß ist. Von dieser Gruppe wird es wohl auch am 16. März 2022 noch so viele geben (auch im Gesundheitswesen), dass es nicht ratsam ist, allen zu kündigen, zumal einige (die gelernten Pflegekräfte) sonst „Opfer“ einer Art Berufsverbot würden, IT-Kräfte (z. B.), die in derselben Einrichtung arbeiten, aber nicht (sie können in anderen Branchen Arbeit finden, wenn es keine allgemeine Impfpflicht gibt).
Bei WP wird oft die Regel angewandt: Über Angekündigtes wird erst berichtet, wenn es stattgefunden hat. Der „worst case“ bestünde darin, dass jemand diesen Artikel als „Handlungsanweisung zum Tricksen“ fehlinterpretiert (nach dem „Vorbild“ der Losung: „Wir gehen dann einfach mal spazieren!“). IMHO sollte man sowohl den KriSta-Text hier als auch die Paraphrase der „Panorama“-Sendung in dem Schwesterartikel löschen. --91.97.48.136 09:58, 10. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Das hört sich nach Zensur an. Besser ist es, dem Motto: „Die Hoffnung stirbt zuletzt“ zu folgen. Das „Tauziehen“, von dem im Quelltext zu dem Abschitt „Deutschland#COVID-19“ dieses Artikels die Rede ist, ist noch nicht entschieden. Für einen Erfolg der Strategie „erhöhter Druck auf Ungeimpfte“ ist es erforderlich, dass es einen tatsächlichen Abschreckungseffekt gibt, vor allem in Form der Angst Ungeimpfter, keine legale Arbeit mehr zu finden, und das auch außerhalb des Gesundheitswesens. Dieser Effekt greift aber erst, wenn auch die allgemeine Impfpflicht beschlossen wurde. --CorradoX (Diskussion) 11:59, 10. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Wenn die KriSta-Argumentation im Text stehenbleibt, dann muss ihr inhaltlich etwas entgegengesetzt werden. Ein erster Ansatz hierzu wäre diese Analyse bei tagesschau.de (vom 8. Februar): „[D]ie Behörden haben ein Ermessen. Sie müssen nicht zwingend sofort [sic!] mit Betretungs- und Tätigkeitsverboten reagieren. Ihr Ermessen hat aber Grenzen. Es muss pflichtgemäß ausgeübt werden, also vor allem nicht willkürlich.“
Im Klartext: Das Damoklesschwert des Betretungs- und Tätigkeitsverbots in ihrer Einrichtung bleibt bis mindestens zum 31. Dezember 2022 (Ende der Laufzeit der Bestimmung in § 20a IfSG) über den Ungeimpften schweben. Die Sicherheit vor Entlassung, die ihnen der KriSta-Text suggeriert, existiert nicht. Weiter beschäftigte Ungeimpfte haben lediglich den Status von „vorübergehend noch Geduldeten“ in ihrem Betrieb. --91.97.48.136 18:03, 10. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Das scheint ein erledigter Diskussionsabschnitt zu sein, weil der Text im Artikel gar nicht behandelt wird. Es wäre aber nett gewesen, dem Leser zu erklären, was "KriSta" eigentlich ist und den Text wenigstens hier in der Disk zu verlinken. Im übrigen verstehe ich die Aufregung nicht: im Text wird die Impfpflicht als solche doch gar nicht erörtert, sondern nur in ganz schulmäßiger juristischer Manier die Frage, welche Folgen die Nichteinhaltung der ebz. I für wen ggf. hat oder auch nicht hat - so what? Genau das ist doch schließlich der Job von Juristen. Wenn die Konsequenzen dem Gesetzgeber nicht passen, dann soll er gefälligst rechtzeitig seine Hausaufgaben machen und die Vorschriften so formulieren, daß unerwünschte Folgen eben nicht eintreten. Das Dilemma für den Gesetzgeber war doch offenbar, daß er nicht will, daß Ungeimpfte in Pflegeeinrichtungen arbeiten - wobei diskutabel ist, wie sinnvoll das ist - und er deswegen den MA dort eine I oktroyiert mit der Maßgabe, daß sie andernfalls möglicherweise zu Hause bleiben müssen, genau das aber andererseits die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen gefährdet, weil ein relevanter Anteil der MA dann genau das tut: nämlich zu Hause bleiben. Und Papier et al. sagen dazu bloß, daß ihnen deswegen auch nichts passieren kann und die Aufsichtsbehörden durchaus die Möglichkeit haben, von der Suspendierung Abstand zu nehmen und das höchstwahrscheinlich auch tun werden, weil sie nämlich anders die Funktionsfähigkeut nicht aufrechterhalten können. - Soweit die trockene juristische Realität. Einer ab geht hier manchen wohl deswegen, weil sie die Unbotsmäßigkeit für skandalös halten und die Impfverweigerung offenbar für leichtfertig, grob fahrlässig, sündig und geradezu kriminell. Dabei muß man sich mal einfach fragen, was die ebz. I denn eigentlich bezweckt, also, welche Ziele damit erreicht werden sollen. Offenbar in erster Linie nicht das, daß die MA selbst nicht erkranken - das steht dem Gesetzgeber gar nicht zu -, sondern, daß die Patienten nicht durch sie infiziert werden mögen. Und da stellt sich dann zwangsläufig die Frage, ob die ebz. i denn verhältnismäßig, also geeignet und notwendig zur Erreichung des Schutzziels ist und ob demgegenüber das Recht auf Berufsausübung zurückzustehen hat. (Die körperliche Unversehrtheit der MA ist hier nicht betroffen, weil sie nicht durch Sanktionen zu einer Impfung angehalten werden, sondern lediglich in der Einrichtung nicht mehr tätig sein dürfen. Die ebz. I ist in ihrer derzeitigen rechtlichen Ausgestaltung insofern also eine "unechte I" gegenüber einer "richtigen" bußgeldbewehrten I.) Schon die Geeignetheit der ebz. I ist aber zweifelhaft: bekanntlich verhindert eine Impfung weder eine Infektion noch eine Weiterverbreitung, würde aber im Sinne einer Risikokompensation vielleicht dazu führen, daß sich die geimpften MA in Unkenntnis dieser Tatsache leichtfertiger verhalten, weil sie sich fälschlicherweise für steril immun halten. (Ob, wie vielfach behauptet, die Impfung das Infektions- und Weiterverbreitungsrisiko tatsächlich wenigstens signifikant reduziert, ist auch zweifelhaft. Das wird nämlich dadurch belegt, daß sich Ungeimpfte angeblich häufiger infizieren. Das kann aber nun auch zwei andere Gründe haben: erstens lassen sich vielleicht die Gewissenhaften mit höherer Wahrscheinlichkeit impfen. Dann liegt die niedrigere Infektionsrate bei den Geimpften gar nicht an der Impfung, sondern daran, daß sie Hygieneregeln sorgfältiger beachten. Und zweitens könnte es auch sein, daß Ungeimpfte einfach wesentlich häufiger getestet werden, weil sie ja schließlich nicht geimpft sind, und dadurch vorhandene Infektionen eher auffallen - die Geimpften lassen sich schließlich nicht testen; wozu auch, die haben ihren G-Schein doch schon...) Schließlich gäbe es durchaus auch noch andere und ggf. auch wirksamere Mittel des Infektionsschutzes in Einrichtungen. Zu nennen wäre beispielsweise die Kasernierung: MA suchen nicht zum Arbeitsbeginn die Einrichtung auf und verlassen die nach Arbeitsende wieder, sondern halten sich, genau wie die Patienten, darin dauerhaft, d. h. ggf. jeweils für einige Wochen, ohne physische Außenkontakte auf. (Die privaten Belange wie z. B. auch das Familienleben werden dadurch natürlich eingeschränkt.) Wenn man sie vorher lege artis freigetestet hat, dann können sie sich auch nicht mehr infizieren und also dem Erreger auch nicht weiterverbreiten. Nur mal so als Denkanstoß... --77.10.33.122 08:53, 24. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Juristische Bedenken[Quelltext bearbeiten]

"viele Rechtswissenschaftler haben keine grundsätzlichen juristischen Bedenken dagegen" ist ein Wieselsatz. Erst einmal sind juristische Einschätzungen ebensowenig wie mathematische Beweise keine Frage von Zahlen oder gar Mehrheiten (außer denen im Beratungszimmer vielleicht), und zum anderen sagt "viele" genau gar nichts aus - die Wähler der AfD sind auch "viele". Vielmehr fehlen hier einige grundlegende juristische Überlegungen, die mit Sicherheit angestellt und auch publiziert wurden. Ich bin dann mal so frei: Unstreitig ist eine I ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, der eine gute Begründung aus der Kollision mit anderen Grundrechten bzw. Grundrechten anderer verlangt. Zweifellos hat jeder das Recht, sich mit Corona zu infizieren und an Covid-19 zu leiden oder auch daran zu sterben, und daran darf er von Verfassungs wegen sicherlich nicht durch eine Zwangsbeglückung im Wege einer I gehindert werden. Mit "Schutz" im Sinne des IfSG kann also nur der Fremd-, nicht etwa der Eigenschutz gemeint sein, d. h. er hat das Recht auf eigene Infektion und Erkrankung, aber er hat nicht das Recht, das Virus vorsätzlich oder auch nur unbewußt weiterzuverbreiten. Insofern ist zu prüfen, ob das einzig zulässige intendierte Ziel durch eine I überhaupt erreicht werden kann (Geeignetheit des Eingriffs), oder ob es nicht auch mit anderen oder milderen Mitteln erreicht werden kann, z. B. fortdauernden Kontaktbeschränkungen oder Hygienevorschriften (z. B. die Maskenpflicht). Ganz abwegig ist die Zulässigkeit einer I aus einem totalitären Staatsverständnis heraus, nämlich durch sie die Funktionsfähigkeit der Öffentlichen Einrichtungen insbesondere des Gesundheitswesens sicherstellen zu wollen, also die Überlastung der Kliniken zu vermeiden. Das entspricht nämlich genau dem faschistischen Grundsatz "Du bist nichts, dein Staat ist alles". Das geht genausowenig wie der Abschuß entführter Passagierflugzeuge nach dem vom BVerfG kassierten Luftsicherheitsgesetz. Selbst eine Unterscheidung zwischen Geimpften und Ungeimpften hinsichtlich Einschränkungen bei der Teilnahme am öffentlichen Leben wäre nur dann zulässig, wenn das hinsichtlich des Fremdschutzes einen signifikanten Unterschied machen würde und auch nicht durch andere Mittel, beispielsweise Testpflichten, genausogut erreicht werden könnte. Jedenfalls geht es nicht, Ungeimpften die Teilnahme am öffentlichen Leben zu deren eigenem Schutz einzuschränken, denn sie haben, wie geschrieben, definitiv das Recht, infiziert zu werden und zu erkranken. - Soweit zu den "rechtlichen Bedenken", die sicherlich "viele Rechtswissenschaftler haben". Ich denke, das braucht überhaupt nicht erörtert zu werden, weil es unstreitig wahr ist. Es geht vielmehr nur darum, das auch im Artikel anzuführen und mit reputablen Quellen zu belegen, die es sicherlich gibt, auch, bevor das BVerfG eine eventuelle I mit dieser Begründung sicherlich wieder kassiert, anstatt des o. a. Wieselsatzes. --95.116.247.125 08:57, 23. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Sobald du für deine einseitige Bewertung reputable Quellen nennst, können wir uns das genauer angucken – bis dahin ist der "Wieselsatz" der mühsam gefundene Kompromiss gegensätzlicher Standpunkte und bleibt drin. Gruß, --Lämpel schnacken 10:14, 23. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Basta! --95.112.128.251 21:19, 23. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Logikfehler[Quelltext bearbeiten]

Der Satz "Vorrang vor dem etwaigen Ausschluss" scheint mir verdreht: es geht doch nicht um "besser Impfen als Ausschließen", sondern darum, daß die Pflicht zur Massenimpfungen höherrangig gegenüber dem Recht auf Unterbringung des - ungeimpften - Kinds in einer Betreuungseinrichtung ist, also gerade andersherum. Oder sehe ich das falsch? --77.10.31.26 06:12, 24. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Rücksetzung zur Korrektur "viele Rechtswissenschaftler haben keine grds. jur. Bedenken dagegen."[Quelltext bearbeiten]

Meine Änderung insbesondere als Fachkundiger im Bereich Rechtswissenschaften wurde hier zurückgesetzt. Meine Begründung lautete hierzu: Die Quellen belegen die Aussage nicht. Eine allgemeine Impfpflicht ist hier umstritten, es gibt keine h.M. dazu. Von daher enthält der Satz durch "viele" eine Wertung, und kein gesichertes enzyklopädisches Wissen. Wenn es irgendwann mal eine h.M. hierzu gibt, kann sie dargestellt werden. Daneben gebe ich zu bedenken, dass der entfernte Satz ein wohl nicht belegbares Werturteil und keine Tatsachen wiedergibt. Wir können nicht wissen, was "viele Rechtswissenschaftler" denken. Entscheidend ist, was in Publikationen an gesichertem Wissen vorhanden ist. Und von daher bitte ich @Lämpel um Nachreichung einer substantiierten Begründung für seine Rücksetzung, oder wir streichen den Satz wieder raus. "Bequellte Inhalte, die rechtlich noch aktuell sind", kann wohl kaum eine kontextbezogene Begründung für den Revert sein. Vielen Dank. --Chz (Diskussion) 13:28, 1. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Okay, da seit einem Monat nicht darauf reagiert wurde, werde ich diese Rücksetzung wieder rückgängig machen. --Chz (Diskussion) 10:59, 8. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Masern-Abschnitt: Verständlichkeit[Quelltext bearbeiten]

Gudn Tach! Der Masern-Abschnitt sollte meiner Ansicht nach konformer mit Verständlichkeit geschrieben werden. Konkret:

  • Was genau besagt die Impfpflicht? Für wen gilt sie? Kinder in welchem Alter? Alle Kinder oder nur jene, die in Kitas gehen?
  • Der vorletzte Absatz ist über 800 Zeichen (bei mir 7 Zeilen) lang und besteht nur aus einem grammatischen Satz.
  • Die Artikel Masernschutzgesetz und Masernimpfstoff sollten verlinkt werden. Evtl. können auch Informationen von umseitig dorthin (insb. Masernimpfstoff#Impfpflicht) verschoben werden.

--seth (Diskussion) 00:57, 17. Jun. 2023 (CEST)Beantworten