Diskussion:Internetfernsehen

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Fehler im Artikel "Anbieter von Internet-TV...): Da ist irgendetwas durcheinander geraten. Ich würde uns gerne auch eintragen (Siehe That's TV unter Weblinks), möchte jedoch nicht kaputt machen. --89.53.114.3 14:09, 26. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

warum wurde www.l-total.com von den links gelöscht? passt doch total, ist nicht-kommerziell und was sonst ist web-tv?

Ich hätte einen Vorschlag bzgl. der Definition von Internet-TV auf dieser Seite: wie wäre es wenn man neben den technischen Kriterien zur Übertragungsart auch inhaltliche bzw. massenmediale/journalistische Kriterien ansetzen würde? Ich finden z.B. wichtig, ob die Inhalte einem Programm/einer Sendelinie dienen oder ob sie einfach eine Websammlung darstellen (siehe z.B. Vblogs), wichtig ist auch inwiefern die vermittlten Inhalte von einer Redaktion gemacht werden oder ob bestimmte Interessensvertreter (aus Wirtschaft, Vereine, Politik...) die Inhalte kreieren. Dann wären natürlich auch bestimmte journalistische Relevanzkriterien maßgeblich. Dazu (im konkreten Fall für Internet-TV) habe ich allerdings (noch) nicht so viel Literatur gefunden - die Frage stellt sich auch inwieweit die Kriterien des Klassischen Fernsehns für Internet-TVs anzuwenden sind. Was ist eure Meinung zu dem Thema? Außerdem würde ich gerne eine Liste mit österreichischen Internet-TVs, die ich nach bestimmten journalistischen Kriterien erstellt habe einbauen oder einfach zwei, drei Vertreter verschiedener Typen von Internet-TVs anführen - zur Veranschaulichung. Wie findet ihr die Idee? -- Xineophin

Die Angaben in der Tabelle sollten alle per Einzelnachweis belegt werden[Quelltext bearbeiten]

Danke--84.58.7.8 22:32, 3. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

== Bist Du der Autor dieser Seite? Ich frage, weil dann würde mich 1. Deine Meinung zu meinem Vorschlag interessieren und 2. könnt ich dich fragen, wie ich den Hinweis mit den Einzelnachweisen verstehen soll :-) --Xineophin 20:01, 4. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Wie einzelnachweise funktionieren steht in WP:QA, deinen Vorschlag lese ich die Tage nochmal genauer. Du solltest für die Definition allerdings Quellen angeben können. Das tolle an Wiki ist, dass du der Autor der Seite sein kannst. --84.58.32.61 02:11, 6. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

== So müsste es jetzt in Ordnung sein mit meiner "Einzelnachweis-Fußnote" ;-) Ja, das finde ich an Wikipedia auch toll :-) Liebe Grüße, --Xineophin

Internet TV, YouTube, der 12. Rundfunkstaatsvertrag und die neue Fernsehrichtline[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

Mit den neuen Definitionen scheint in den letzten Monaten Bewegung in die Sache zu kommen, insbesondere was die Regulierung betrifft. Dies scheint zunächst nur begrenzt auf Deutschland, aber das kann schnell auch auf andere Länder rüberschwappen, da dahinter auch EU Regelungen und Neuordnungen liegen.

Ich habe ein paar Punkte auf der Diskussion:EG-Fernsehrichtlinie zusammengetragen, und Frage mich nun, ob und wo wir es einbauen sollen.

-- 62.178.12.228 22:52, 18. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

Internet TV ist nicht Website-TV[Quelltext bearbeiten]

Unter Internet-TV versteht man die Übertragung von Fernsehprogrammen und Filmen über das Internet. Internet-TV ist nur über TV-Sender zu betreiben. WebsiteTV kann über die eigene Website betrieben werden. Beim Internet-TV fallen nach dem Rundfunkstaatsvertrag kostenpflichtige Sendelizenzen an, die auf Grund der Pressefreiheit für das Website-TV entfallen. Beim Website-TV (ohne Bindestrich und zusammen geschrieben auch WebsiteTV oder auch als Web-TV genannt) sind es die Inhalte einer Website, die in einem Videobeitrag über das Internet, anstatt im Text und/oder Foto, gesendet werden.Der Inhalt der Website verändert sich nur vom statischen Text in eine audiovisuelle Darstellung.--Mertens21 15:37, 2. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

bitte liefere Quellen für die Behauptung, dass es sich hier um 2 verschiedene Dinge handelt bzw dass es eine sprachliche differenzierung gibt. Elvis untot 15:21, 8. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Die Quelle kommt vom Verband Deutscher Streaming Media Produzenten. Eine Website im TV-Modus (also Website-TV) kann nicht mit Internet-TV, die nur von TV-Sendern betrieben wird, identisch sein. --Mertens21 22:02, 8. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Unterscheidung Internet-TV, Web-TV, Website-TV[Quelltext bearbeiten]

Internet-TV ist ein Abruf-Fernsehen der TV-Sender. Die von den TV-Sendern zur Verfügung gestellten Inhalt-Programme werden über das Internet als Livesendung oder zum Abrufen über das Internet, auf einer Webseite des TV-Senders, als Internet-Fernsehen präsentiert.

Beim Web-TV werden die Inhalte von Firmen oder Dienstleister bereitgestellt. Die audiovisuellen Inhalt-Programme stehen auf der Webseite (Plattform) des Anbieters für das Publikum abrufbar zur Verfügung. Für die Programmsendung ist eine kostenpflichtige Sendelizenz nach dem Rundfunkstaatsvertrag erforderlich.

Website-TV steht für Webseiten, die den Inhalt einer Webseite, wie Informationen oder Produktdarstellungen, anstatt in Textform, vorherrschend in Videobeiträgen über das Internet publizieren. Die Videobeiträge stehen wie ein Text in einer Webseite, jederzeit und in Echtzeit zur Verfügung. Gemäß Artikel 5, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Presse- und Meinungsfreiheit- entfällt eine Sendelizenz.--Mertens21

bitte gib quellen an, dass diese begriffliche unterscheidung allgemein üblich ist. solange du dies nicht machst, ist dies theoriefindung bzw bgriffsbildung und ist hier nicht erwünscht. Elvis untot 21:08, 2. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Überarbeitungshinweis[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist so nicht haltbar. Die Angaben in dem Abschnitt "Technische Abgrenzung" stimmen vorne und hinten nicht. Es wird nicht klar, inwiefern sich Internetfernsehen von Internet Protocol Television unterscheidet und die angegebende Literatur bezieht sich auf "Interaktives Fernsehen" und "Fernsehen digital". Beeindruckend ist auf den ersten Blick die Tabelle "Internet-TV- und IPTV-relevante Marktzahlen". Auf den zweiten Blick/Klick stellt sich heraus, dass sie aus dem Artikel über IPTV herauskopiert und nur mit vier Zahlen ergänzt wurde. --Kolja21 01:15, 19. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Veraltete Definition[Quelltext bearbeiten]

In einem "Spiegel"-Artikel vom März 2009 wird "Internet-TV" als Internetnutzung auf Wohnzimmer-Fernsehern definiert. Eine "Digital Living Network Alliance" empfiehlt dafür die Programmierung von Webseiten in "CE-HTML". CE steht dabei für "Consumer Electronic". Darauf basierend hat Philips "NET TV" entwickelt. Samsung hat auf anderer Grundlage "Infolive" vorgestellt, mit dem RSS-Feeds auf den Fernseher kommen. Sony nennt einen "AppliCast-Service" sein eigen, um Web-Inhalte abzurufen. Davon lese ich in diesem Artikel nichts. Sehr schlecht. -- Irakli 23:35, 18. Dez. 2010 (CET)[Beantworten]

Buchstabe in der Klammer[Quelltext bearbeiten]

In der Tabelle steht u.a. 1,3 (l) und 25 (i). Was bedeuten die eingeklammerten Buchstaben? Unterhalb der Tabelle (oder sonstwo) steht leider keine Fußnote dazu. --H7 23:04, 19. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 06:46, 29. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Falsches Lemma![Quelltext bearbeiten]

Internetfernsehen ist Fernsehen mit Hilfe des Internets. Dazu gehören alle Möglichkeiten, wie Live-Streaming oder Streaming on Demand (Video on Demand). Der Autor des Artikels sollte den Begriff nicht unnötig und vorallem willkürlich eingrenzen. Wenn er nur über das Streamen schreiben will, sollte er den Artikel umbennen und eine andere Überschrift (Lemma) wählen. Gruß Belzer--MBelzer (Diskussion) 11:32, 18. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]

Ich denke nicht, dass On-demand-Dienste mit dazugehören. Ebenso, wie damals Videokassetten und DVDs aus Videotheken KEIN "Fernsehen" waren, sind auch On-demand-Dienste wie Mediatheken, Netflix etc. ebensowenig Internetfernsehen. Internetfernsehen ist eben im Wesentlichen das Streamen von linear verfügbaren Programmen. Im Gegensatz zur Beschreibung im Artikel oben stehen allerdings solche Abrufdienste unter den Beispielen, die würden m.E. nicht dorthin gehören. --H7Mid am Nämbercher redn! 15:01, 18. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]

Lizenzbeschränkungen[Quelltext bearbeiten]

Ein Aspekt fehlt noch: Lizenzen werden nicht nur für bestimmte Sendegebiete (z.B. Länder) vergeben, sondern inzwischen auch für bestimmte Verbreitungswege. So ist es ja inzwischen aus dem Sport hinlänglich bekannt, dass bestimmte Sportereignisse in einem bestimmten Land von einem bestimmten Fernsehsender übertragen werden dürfen, während jedoch ein weiterer Anbieter dasselbe Ereignis im Internet streamen darf. Der Fernsehsender muss also in dieser Zeit seinen Livestream abschalten und der Internet-Plattformbetreiber dürfte dies nicht auf irgendeinen anderen Sender übertragen. Müsste das nicht noch im Artikel berücksichtigt werden? --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 18:49, 25. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]