Diskussion:Justizirrtum um Horst Arnold

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Pistazienfresser in Abschnitt die die Staatsanwaltschaft im Prozess gegen Arnold vorbrachte
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Entschädigung und Rehabilitierung[Quelltext bearbeiten]

Der Einleitungssatz "Als Skandal wurde auch empfunden, dass die Behörden Arnold trotz des rechtskräftigen Freispruchs die berufliche Rehabilitierung verweigerten" ist durch den Artikeltext nicht gedeckt: Es bleibt unklar, wer das als Skandal empfunden haben soll und ob er sich in der kurzen Zeitspanne zwischen Rechtskraft des Freispruchs und Tod überhaupt um eine Wiedereinstellung bemüht hat. Der weitere Einleitungssatz "Auch eine finanzielle Entschädigung konnte er bis zu seinem Tod nicht erreichen" ist in seiner Aussagekraft zweifelhaft und gehört deshalb nicht in die Einleitung: Die Formulierungen "kämpfte vergeblich um Haftentschädigung" (Artikeltext) und sie sei erst nach seinem Tod "endlich" (Quelle Welt) ausbezahlt worden, sind verzerrend, da offenbar nur wenige Monate zwischen Antrag und Auszahlung vergangen sind und weil eine einfache Antragstellung nicht als "Kampf" beschrieben werden kann. --Rudolph Buch (Diskussion) 17:10, 22. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Im Abschnitt Gescheiterte Rehabilitierung und Tod Arnolds ist ein SZ-Artikel verlinkt, in dem es heißt: "Der Anwalt hat dafür gekämpft, dass Arnold wieder als Lehrer eingestellt wird. Doch das hessische Kultusministerium wies darauf hin, dass laut Strafgesetzbuch jeder, der zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurde, "für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit" verliere, "öffentliche Ämter zu bekleiden". Dieser Hinweis des Kultusministeriums wäre nach der Rechtskraft des Freispruchs am 9. Februar 2012 offensichtlich rechtswidrig gewesen, weil durch diesen die frühere Verurteilung samt Nebenfolgen entfallen war. Es muss also vorher die Wiedereinstellung beantragt worden sein. Vermutlich alsbald nach der Urteilsverkündung am 5. Juli 2011, zumal Arnold zu diesem Zeitpunkt schon durch den Rechtsanwalt Lierow beraten war, der bei seinem engagierten Einsatz diesen ganz naheliegenden Punkt zweifellos nicht übersehen haben kann. Insoweit kann von "unklar" nicht die Rede sein.
Als "verzerrend" kann man auch nicht die Formulierung von Crolly (Die Welt) bezeichnen, die eine Kritik an der späten Auszahlung der Haftentschädigung darstellt. Angesichts der Umstände hätte die Auszahlung wohl so frühzeitig vorbereitet werden können, dass sie sehr kurzfristig noch im Februar 2012 und nicht erst mehr als vier Monate später hätte erfolgen können. In der Artikeleinleitung könnte allerdings neutraler formuliert werden. --Lexberlin (Diskussion) 23:17, 22. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Der SZ-Artikel ist hilfreich. Ob Rückkehr in den Beruf und Entschädigung früher hätten erfolgen müssen, ist eine POV-Thematik, das sollte der Text nicht bewerten - ich habe den Inhalt nun auf die Fakten reduziert, soweit sie aus den Quellen nachvollziehbar waren. --Rudolph Buch (Diskussion) 14:03, 23. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Wikipedia darf es nicht bewerten. Ich habe vorstehend zum Hintergrund nur ausgeführt, um zu verdeutlichen, dass die kritische Bewertung durch die Journalistin (Crolly) zumindest vertretbar ist. Als Wiedergabe einer gedruckten Meinung könnte so etwas auch in einem Artikel stehen, muss hier aber nicht. Bemerkenswert fände ich allerdings "Der Anwalt hat dafür gekämpft, dass Arnold wieder als Lehrer eingestellt wird. Doch das hessische Kultusministerium wies darauf hin, dass laut Strafgesetzbuch jeder, der zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurde, "für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit" verliere, "öffentliche Ämter zu bekleiden". Da ein Lehrer im Angestelltenverhältnis kein öff. Amt bekleidet, kann man zwar derartiges auch berücksichtigen, muss es aber nicht, weil bei der Ermessensausübung eine Abwägung stattfinden muss, die nach dem ""glatten" Freispruch m. E. nicht zum Abwarten auf die Revisionsentscheidung zwang. --Lexberlin (Diskussion) 16:14, 23. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Verlust ihrer Pensionsansprüche und der Nachversicherung[Quelltext bearbeiten]

Hallo Benutzer:Lexberlin, erst dachte ich, Du hast vielleicht keine Ahnung von Beamtenversorgungsrecht, aber möglichweise ist es eher ein sprachliches Problem: Auch bei einer strafrechtlichen Verurteilung unter Verlust der Versorgungsansprüche bleibt der Anspruch auf Nachversicherung bestehen. Sind wir uns da einig? Dann ist einfach nur der Artikeltext "Damit endete kraft Gesetzes ihr Beamtenverhältnis mit der Folge des Verlusts ihrer Pensionsansprüche und der Nachversicherung" falsch, weil der Verlust sich nicht auf die Nachversicherung erstreckt. Weiters bleibt unklar, warum Du dieses sozialversicherungsrechtliche Detail hier unterbringen willst, obwohl keine der für den Artikel benutzten Quellen es erwähnt. --Rudolph Buch (Diskussion) 23:03, 22. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Sprachlich hast Du recht; ich werde es verbessern. Wenn kein falscher Eindruck entstehen soll, kann man aber nur entweder beide Folgen oder keine davon erwähnen. Die journalistischen Quellen berichten - mangels verbreitet fehlender Fachkenntnis - insoweit unvollständig und damit falsch. Der Wegfall der Beamtenversorgung führt zwar zu einem finanziellen Schaden, weil die Beamtenversorgung sowohl die Rentenversicherung als auch eine Betriebsrente ersetzt, diese zweite Funktion aber in der Nachversicherung unberücksichtigt bleibt. Andererseits bedeutet der Verlust der Beamtenversorgung aber eben nicht, dass aus dem früheren Dienstverhältnis keinerlei Versorgungsansprüche mehr verbleiben. --Lexberlin (Diskussion) 23:44, 22. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Ideal fände ich, wenn der Verlust des Ruhegehaltsanspruchs und die daraus folgende Nachversicherung bei Pension bzw. Ruhegehalt behandelt würde und dort auf die ausführliche Darstellung bei Nachversicherung verwiesen würde. Dann könnte wohl hier oder bei entsprechenden Artikeln auf 'freie' Ergänzungen verzichtet werden und nur die Links Verlust des Ruhegehaltsanspruchs bzw. Ruhegehalt#Verlust des Ruhegehaltsanspruchs eingefügt werden. --Pistazienfresser (Diskussion) 00:28, 23. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Beamter_(Deutschland)#Beendigung läge m. E. näher, denn das ist die unmittelbare Folge der Verurteilung. Und im Artikel genügte dann "Damit endete kraft Gesetzes ihr Beamtenverhältnis." Ich störe mich daran, dass - unter Berufung auf diesen Journalismus - eine Folge erwähnt wird, die andere aber nicht. Es darf nicht sein, dass oberflächliche Leser bei "Verlust des Pensionsanspruchs" o. ä. glauben, jemand habe alles verloren. --Lexberlin (Diskussion) 01:55, 23. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Bei Beamter_(Deutschland)#Beendigung fehlt mir die Information, dass der Verlust des Ruhegeldanspruches trotz Nachversicherung am Ende weniger Geld bedeutet. --Pistazienfresser (Diskussion) 14:30, 23. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

die die Staatsanwaltschaft im Prozess gegen Arnold vorbrachte[Quelltext bearbeiten]

Ob die (wenigen) physischen Beweise (die das Gericht erhoben hat bzw. indirekt erhoben hat) auf Vorbringen der Staatsanwaltschaft (Fassung jetzt) oder der Nebenklage (Fassung zuvor) zurückgehen, kann ich im zitierten Urteil nicht finden. Daher würde ich den Nebensatz "die die Staatsanwaltschaft im Prozess gegen Arnold vorbrachte" streichen. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:02, 26. Jan. 2024 (CET)Beantworten