Diskussion:Kachelmann-Prozess

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Lämpel in Abschnitt Name der Beschuldigerin
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Kachelmann-Prozess“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Kriddl[Quelltext bearbeiten]

Noch unter Benutzer:Kriddl/Kachelmann zu finden.--MfG Kriddl Kriddl anmeckern oder loben? 05:20, 1. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Cooler Artikel! Vielleicht würde ich den ersten Satz von Benutzer:Kriddl/Kachelmann#Kritik_an_Verfahren_und_Urteil lieber im Aktiv schreiben und einen Autor oder eine Autorengruppe (zB von etlichen Presseorganen oder aber von Kachelmann oder ähnliches) nennen. Viel Erfolg weiterhin!--Pacogo7 (Diskussion) 17:08, 9. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Review von Cimbail[Quelltext bearbeiten]

Wow, ich hatte diesen Prozess, den ich schon recht früh in die Rubrik "jedes Urteil wird falsch sein" eingeordnet und weitgehend ignoriert habe, gar nicht als so umfangreich wahgenommen. Schau'n wir mal:

  1. Bildunterschrift "Victorinox", noch dazu mit dem Hinweis, dass die angebliche Tatwaffe von einem anderen Hersteller stammt: der Hersteller V. wäre selbst dann nicht zu nennen, wenn das fragliche Messer von ihm hergestellt wäre. Ob man ein derartiges Bild überhaupt benötigt halte ich ebenfalls für fraglich. In der BILD ja, in der Wikipedia nein.
  2. Grammatik: die Zeitform schwankt hin und her, ich würde die Abläufe einschließlich des Verfahrens durchgängig in die Vergangenheit legen.
  3. Das Verbum goolen ist mir unbekannt, aber ich habe einen Verdacht. Selber Absatz: Birkenstock legt am sechsten Tag nach der Festnahme vom 20. Februar legt Birkenstock einen Ausdruck des Dialoges bei Facebook und ein handschriftliches Schreiben von Isabella M. vor, - das erscheint mir sehr verunglückt, und das Datum wird der 20. März gewesen sein. Selber Absatz: urplötzlich taucht die vorher ungenannte Claudia D. auf. Das verwirrt zunächst, und zwingt zum Zurückgehen im Text, aha, das ist das Opfer. Wenn die Bezeichnung genutzt wird, dann sollte sie früher und annähernd durchgängig so benannt werden.
  4. Am 9. Juli 2010 wurde das Hauptverfahren eröffnet, es wurden 15 Verhandlungstage bis zum 27. Oktober angesetzt. Wenig später, im Abschnitt "Hauptverhandlung" werden 44 Verhandlungstage bis zum 31. Mai 2011 genannt. Das bedarf der Aufklärung.
  5. Alice Schwarzer als Zeugin? Und sie verweigert die Aussage? Das kommt mir verwegen vor, als Beschuldigte in einem Strafverfahren, OK, aus wenigen anderen Gründen auch, aber als nur-Zeugin wäre sie damit nicht durchgekommen.
  6. Verlauf der Hauptverhandlung, umfangreiche Beschreibung der Blickkontakte, oder der vermiedenen Blickkontakte. Das liest sich alles sehr befremdlich und ist für das Verfahren und den Artikel unerheblich.
  7. Wiederholt erscheinen neue Personen, wie Sabine Rückert oder der sachverständige Zeuge Günter H. Seidler ohne oder mit wenigen Angaben ihrer Rolle. Plötzlich sind sie da, und da hilft kein Blaulink, das nötige Nachschlagen im anderen Artikel stört den Lesefluss gewaltig.

Alles in allem eine angenehme Überraschung, einen solchen Artikel könnte man, wie es zahlreiche mehr oder weniger qualifizierte Journalisten eindrucksvoll und über lange Zeit demonstriert haben, total versauen. Hier beeindruckt die sachliche Darstellung und der Verzicht auf persönliche Wertungen oder Präferenzen für mögliche (Tat)abläufe. --Cimbail (Diskussion) 07:36, 17. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Die meisten Punkte habe ich im Blick. Zu Alice Schwarzer: Sie war Zeugin (wurde von der Verteidigung benannt) berief sich dann aber auf ihr Aussageverweigerungsrecht als Journalistin. Das können die auch als Nur-Zeugen (wie auch Anwälte oder Ärzte in ähnlichen Rollen).--MfG Kriddl Kriddl anmeckern oder loben? 06:00, 18. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Hinweise[Quelltext bearbeiten]

Beindruckender Artikel, Chapeau! Etwas Kleinkram:

  1. Abschnitt "Vorgeworfene Tat": Bei den insgesamt drei Uhrzeit-Angaben wären imho die reduzierten Angaben "23 Uhr" bzw. "17 Uhr" besser (wg. Lesefluss, zudem "plausibler").
  2. Abschnitt "Ermittlungsverfahren": Während die genaue Uhrzeit-Angabe "8:11 Uhr" belassen bleiben sollte, könnte "12 Uhr" entsprechend verkürzt werden.
  3. Abschnitt "Ermittlungsverfahren", dritter Absatz: Wann wurde Kachelmann erstmals über die gegen ihn erfolgte Anzeige informiert (offiziell/inoffiziell)? Die jetzige Formulierung "konnte nach Kanada ausreisen" lässt diese Frage offen, das könnte imho noch etwas vertieft werden.
  4. Abschnitt "Ermittlungsverfahren" und andere Abschnitte: Wie "funktionierten" eigentlich Verhaftung und Strafverfahren auf deutschem Boden? Kachelmann war ja Schweizer Staatsbürger, oder hatte/hat er auch die deutsche Staatsbürgerschaft? Und wie ging dann die Strafverfolgung rein rechtlich vonstatten?
  5. Abschnitt "Zivilrechtliche Streitigkeiten nach dem Strafprozess": Der eine Einleitungssatz könnte imho um einen kurzen Voraus-Überblick (zwei, drei Sätze) ergänzt werden, wer gegen wen um was zivilrechtlich vorgegangen ist.

--Jocian 08:08, 26. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Zu 3.: Offiziell bekam er dasa meines Wissens am Frankfurter Flughafen bei der Festnahme mit. Vorher waren es ermittlungstaktische bzw. interne Überlegungen der Staatsanwaltschaft. Zu 4. die Staatsangehörigkeit bringt da kaum Unterschiede (allenfalls wäre der Konsull der Schweiz zu informieren, das ist hier aber relativ uninteressant). Deutscher Staatsbürger ist K. seitdem er die schweizer Staatsbürgerschaft annahm meines Wissens nicht mehr. Den Rest gucke ich mir mal noch an.--MfG Kriddl Kriddl anmeckern oder loben? 10:47, 26. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Textlänge angemessen?[Quelltext bearbeiten]

Was für ein Textmonster. Der Artikel hat jetzt gut den doppelten Umfang wie Nürnberger Prozesse, ist das wirklich in dieser Ausführlichkeit von enzyklopädischer Relevanz? Muss hier jeder Verfahrenstrick, jede Stellungnahme, jeder Nebenschauplatz und jede Peinlichkeit in epischer Breite ausgewalzt werden? Mein Eindruck ist: der Artikel könnte wesentlich besser sein, wenn man sich auf das Wesentliche konzentriert und das Unwesentliche weglässt.--Nico b. (Diskussion) 10:31, 19. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Ich schließe mich an, die Länge ist unangemessen, der Text durch die vielen Einzelheiten zerfasert. (nicht signierter Beitrag von 85.22.78.251 (Diskussion) 01:21, 26. Jun. 2014 (CEST))Beantworten

Ich finde den Artikel auch überlang bis entbehrlich. Dem Vorfall unangemessen. Es reicht doch, wenn im Lemma Kachelmann über seinen Prozess berichtet wird. Zabia (Diskussion) 12:49, 27. Jun. 2014 (CEST) Zabia (Diskussion) 12:49, 27. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Erstens war es schon ein ziemliches Medien-Bohei, zweitens führte es schon jetzt zu einer Leitentscheidung des BGH nebst möglicherweise höchster Schmerzensgeld-Forderung in der BRD (sowas gehört doch nicht in einen Personen-Artikel) und drittens steht es jedem frei einen Löschantrag zu stellen (bzw. den Artikel zum Nürnberger Prozess auszubauen).--MfG Kriddl Kriddl anmeckern oder loben? 06:26, 28. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Litigation-PR[Quelltext bearbeiten]

Drei Anmerkungen:

1. Es ist die Rede von einem Litigation-PR-Anwalt, der für die damalige Nebenklägerin gearbeitet haben soll. Litigation-PR-Anwälte gibt es nicht. Es gibt kommunikationsspezialisten, die Litigation-PR betreiben und es gibt Anwälte, die bei bestimmten Fällen mit Litigation-PR-Spezialisten zusammenarbeiten. Nicht jeder Anwalt, der Informationen an die Presse durchsteckt, ist ein Litigation-PR-Anwalt (gibt es ja per se nicht) und Anwälte, die versuchen, die Presse über juristische Mittel wie einstweilige Verfügungen zu lenken, die nennt man Medienanwälte. Es gibt tatsächlich einen Medienanwalt in Deutschland, der seine juristischen Maßnahmen als Litigation-PR versteht. Er dürfte nicht nur der einzige Anwalt sein, der das glaubt, sondern zeigt damit auch, dass er nicht weiß, was Litigation-PR ist und wie sie funktioniert.

2. Abschnitt Litigation-PR: hier werden fast ausschließlich juristische Maßnahmen im Zusammenhang mit den Medien aufgelistet. Das sind keine kommunikativen Maßnahmen eines PR-Spezialisten. Das sind Maßnahmen eines Rechtsanwaltes. Der Abschnitt wäre besser übertitelt mit "Medienrechtliche Maßnahmen". Unter dem Titel Litigation-PR kann und sollte der Abschnitt bedenkenlos gestrichen werden.

3. Grosse Teile des Beitrags "Kachelmann-Prozess" lesen sich wie ein Stück aus einer PR-Werkstatt, die die Reputation von Jörg Kachelmann wieder herstellen soll. Solche Maßnahmen sind im Fall von Jörg Kachelmann sicherlich legitim und notwendig. Hier, an dieser Stelle, wirkt das allerdings nur allzu plump. (nicht signierter Beitrag von Shuffler (Diskussion | Beiträge) 07:42, 21. Mär. 2014 (CET))Beantworten

Nein, der Litigationsanwalt ist nicht der Nebenklagevertreter, sondern war Ralf Höcker, der das Verfahren für den Beschuldigten begleitete. Dafür das es das nicht gibt gibt es aber etwas zuviel dazu. Wissenschaftliche Bücher[1], Artikel[2][3][4]. Medienanwäölte sind dabei auf dem Feld tätig, aber auch anderweitig (etwa für die Medien, die sich sowas nicht bieten lassen wollen.
Nein, der Artikel soll nicht die Reputation Kachelmanns wiederherstellen, sondern den Prozessverlauf beschreiben. Welche Abschnitte sollen das denn genau sein?
Der von Dir eingeschriebene "kommunikationsfreudige Anwalt" ist mit Verlaub gesagt Blödsinn. Ich kenne einige Anwälte, die auf die eine oder andere Weise kommunikationsfreudig sind. Im Grunde ist ein "kommunikationsfreudiger Anwalt" daher keine Besonderheit. Es ist eine schlichte Nullinformation.--MfG Kriddl Kriddl anmeckern oder loben? 09:55, 21. Mär. 2014 (CET)Beantworten

In keiner dieser von Dir genannten Publikationen taucht der Begriff Litigation-PR-Anwalt auf. Wenn ja, wäre ich dankbar für die genaue Nennung der Stelle in den von Dir genannten Publikationen. Höcker behauptet zwar, er könne LItigation-PR. Das was er behauptet, deckt sich jedoch nicht mit dem, was Litigation-PR ist und wie sie sich selbst beschreibt. Bitte auch die von Dir genannten Quellen genau lesen. Es sind juristische Maßnahmen des Medienanwaltes, mehr nicht. Der Begriff Litigation-PR wurde im der ernstzunehmenden Literatur genau einmal verwendet und zwar von Gisela Friedrichsen vom Spiegel und die hat eingesehen, dass es das nicht gibt. Ein Anwalt, der auch gleichzeitig professionelle PR (beruflich) betreibt, bekommt ein standesrechtliches Problem. Bitte erst einmal genauer informieren bevor Du Litigation-PR mit medienrechtlichen Maßnahmen gleichsetzt.und bitte auch nicht einen Medienanwalt unterstellen, er macht Medienarbeit, denn er ist als Anwalt juristisch auf Medienrechtliche Maßnahmen spezialisiert. Ein Zitronenfalter faltet ja auch keine Zitronen. Es gibt übrigens einen Wikipedia Eintrag zur Litigation-PR. Dort werden Quellen genannt, die sich mit dem Verhältnis zwischen mandatiertem Anwalt und Kommunikationsberater beschäftigen.

Tja, dann dürften die Kammern ja viel zu tun haben, wenn die standesrechtlich Stellungnahmen und andere PR-Maßnahmen zugunsten des Mandanten unterbinden wollen. Die Medienarbeit hatte in diesem Fall zwei Punkte (darum einleitend auch Doppelstrategie): Die Position Kachelmanns verbreiten und die für ihn negative Berichterstattung unterbinden. Vor allem letzteres trat hier allerdings in den Vordergrund.--MfG Kriddl Kriddl anmeckern oder loben? 16:42, 28. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Kategorie[Quelltext bearbeiten]

Vorsorglich möchte ich die Einsortierung in der Kategorie:Kriminalfall 2010 erklären. Entweder es gab eine Vergewaltigung 2010 (dann Kriminalfall) oder eine Falschbeschuldigung, die auch strafbar wäre.--MfG Kriddl Kriddl anmeckern oder loben? 10:50, 28. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Das ist keine Erklärung, das ist eine vorsorgliche Entschuldigung. Richtig/Besser wäre eine Kategorie "Gerichtsprozess 2010" oder so. --Gamma γ 21:46, 8. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Gibet nicht soweit ich weiß--MfG Kriddl Kriddl anmeckern oder loben? 12:23, 13. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

fehlt da nicht etwas?[Quelltext bearbeiten]

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-02/joerg-kachelmann-exfreundin-prozesskostenhilfe-betrug-verfahren (nicht signierter Beitrag von 91.34.193.221 (Diskussion) 23:10, 23. Mär. 2015 (CET))Beantworten

Ehrlich gesagt, das hat mit dem Prozess doch etwas zu indirekt zu tun.--Mit Liebe Kriddl Bitte schreib mir etwas. 14:21, 30. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Schadensersatz[Quelltext bearbeiten]

Unter Kachelmann-Prozess#Schmerzensgeldprozesse gegen Bild, Bunte und Focus wird nicht ganz klar was eigentlich das Problem war. Was sind das für "47 möglicherweise schwerwiegende Persönlichkeitsverletzungen"? Wirft er der Bild vor Dinge erfunden zu haben oder geht es hier um so Photos? So kann man sich überhaupt nichts darunter vorstellen. Es ist auch nicht besonders hilfreich, dass wir keinen Artikel zu Persönlichkeitsverletzung haben. Das kann also so ziemlich alles sein. Jean Cartan (Diskussion) 18:08, 30. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Lieber Jean Cartan es gibt was zur Persönlichkeitsbverletzung. Der Artikel dazu heißt Allgemeines Persönlichkeitsrecht. Es ging hier um Vorgänge, die bereits unter dem abschnitt zur Presse bzw. der Kritik dazu abgehandelt wurden. Einige (z.B. Abdruck SMS-Flirts mit Frauen) werden zwar nicht erwähnt, aber letztlich kommt es darauf nicht an. Es ging kurz gefasst um bestimmte Bilder (z.B. vom Gefängnishof), Abdrucken von Aussagen, die Rückschlüsse auf das Sexualverhalten lieferten etc.. Muss nicht wiederholt werden. Sobald ich das Urteil finde werde ich es verlinken. Da kann der Leser die Einzelvorgänge dann selbst lesen.--Mit Liebe Kriddl Bitte schreib mir etwas. 09:00, 1. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 19:03, 12. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Prozeßkosten[Quelltext bearbeiten]

Wie hoch waren die Prozeßkosten und wer hat sie bezahlt? (nicht signierter Beitrag von 88.64.50.150 (Diskussion) 09:08, 8. Mär. 2017 (CET))Beantworten

Im Strafverfahren bezahlt das der Staat bei einem Freispruch. Die Verteidigungskosten nur teilkweise, Kachelmann klagte vor dem Zivilgericht auf den Ersatz der Gutachterkosten.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 17:44, 14. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Auszeichnungskandidatur vom 26. Juni 2018 bis zum 16. Juli 2018 (Ergebnis: Lesenswert)[Quelltext bearbeiten]

Der Kachelmann-Prozess war ein Strafverfahren gegen den Wetter-Moderator Jörg Kachelmann in Deutschland in den Jahren 2010 und 2011. Die Staatsanwaltschaft Mannheim und die Nebenklage warfen Kachelmann eine besonders schwere Vergewaltigung in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung an seiner Geliebten vor. Kachelmann bestritt diese Vorwürfe und wurde am 31. Mai 2011 vor dem Landgericht Mannheim freigesprochen. Das Verfahren erregte erhebliche Aufmerksamkeit.

Im September 2016 wurde in einem Zivilverfahren geurteilt, dass der Vergewaltigungsvorwurf zum Nachteil Kachelmanns von seiner Geliebten vorsätzlich wahrheitswidrig erhoben worden war. Im März 2017 leitete die Staatsanwaltschaft Mannheim gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Freiheitsberaubung ein, welches September 2017 mit der Begründung eines nicht hinreichenden Tatverdachtes wieder eingestellt wurde.

Der Artikel nahm am 20. Schreibwettbewerb teil und erreichte Platz 3 der Sektion III (Geisteswissenschaften). Nach einiger Reife kann er nun hier vorgeschlagen werden, denke ich.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 19:22, 26. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Exzellent Sehr gut! VG Chewbacca2205 (D) 22:36, 1. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Zumindest bin ich gestolpert, gleich am Anfang: Mattern kam zu dem Schluss, offensichtliche Widersprüche zum geschilderten Tatverlauf ließen sich nicht feststellen. Selbstverletzungen könnten nicht ausgeschlossen werden [...] und wenige Zeilen später: Das erste fünfseitige Gutachten durch Mattern zu den Verletzungen an der Geliebten kam schließlich zum Schluss, die Verletzungen ließen sich mit dem Tatgeschehen in Übereinstimmung bringen. Ohne dies jetzt weiter zu ergründen: Entweder lässt es sich mit dem Tatgeschehen in Übereinstimmung bringen (positiv-bejahende Formulierung des Gutachters) - oder es gibt keine offensichtlichen Widersprüche (neutral-distanziert): auch wenn hier die Sekundärliteratur hoffnungslos durcheinander ist, sollte man einen einmal gefundenen Duktus durchhalten. Ich lese noch weiter, das Thema ist interessant. 'tschuldigung, aber ich wollte mich melden, weil mir da was unklar ist.--Rote4132 (Diskussion) 20:47, 3. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Sollte man den Abschnitt Kritik an Verfahren und Urteil besser nicht doch noch in zwei, drei Unterabschnitte unterteilen? Der Strukturierung wegen; lesbar ist das schon, aber die schon vorhandenen Komplexe machen es m.E. sowohl notwendig wie einfach.--Rote4132 (Diskussion) 21:42, 3. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Rote4132 Mattern hatte es nunmal so festgestellt. Im wesentlichen wohl dahingehend, dass die Spurenlage zumindest ihrer Darstellung nicht widerspricht (wenn auch seine Version möglich ist). Ich habe deine Anregung mit der Unterteilung aufgenommen.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 17:17, 6. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Eine ausufernde Ausarbeitung des Falles sowie deren medialer Ausschlachtung. Als juristischer Laie nicht uninteressant zu lesen auch wenn die ganze Affäre an sich keinen freudigen Vorfall darstellt. Im enzyklopädischen Sinne m.E. Exzellent. Gruß -- Nasir Ha? RM 18:26, 6. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Schön bequellt, hervorragend zu lesen und sehr informativ. Daher Exzellent. --Johannes (Diskussion) (Aktivität) (Schwerpunkte) 21:25, 6. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Lesenswert Ein sehr ausführlicher und doch interessant zu lesender Artikel. Der Rotlink gleich in der Einleitung stört mich aber doch etwas und es bleibt bei mir ein leicht ungutes Gefühl der Verewigung von Sensationsjournalismus. Andererseits ist es wohl nicht unangemessen, die erhebliche Medienaufmerksamkeit gründlich darzustellen. Zu mehr als "lesenswert" kann ich mich aber doch nicht durchringen. Gestumblindi 02:18, 10. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Anmerkung: Der Rotlink in der Einleitung ist inzwischen nicht mehr vorhanden, allerdings nicht etwa, weil es inzwischen einen Artikel Staatsanwaltschaft Mannheim geben würde, sondern durch Entfernung des Wikilinks mit dem Kommentar "nicht notwendigerweise relevant". Relevanz würde allerdings, wenn wir uns die Liste deutscher Staatsanwaltschaften anschauen, wohl schon gegeben sein. Gestumblindi 21:06, 15. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Maximal Lesenswert. Bin ähnlicher Meinung wie Gestumblindi. Zwar wirkt der Artikel inhaltlich im Kern vollständig, aber auch übervollständig, d. h. zu detailreich und zu sehr auf Unwichtiges konzentriert (z. B. Kurz nach dieser Zustellung sandte Luise Greuel eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft.) Man sollte stärker zusammenfassen bzw. abstrahieren. Es gibt weitere Schwächen im Textaufbau: In den ersten Abschnitten ist etwa von einem Ermittlungsverfahren die Rede, ohne dass man erfährt, wer dieses wann eröffnet hat. Etliche Passivsätze im Rezeptionsteil lassen offen, wer da gesprochen hat bzw. wer da zitiert wird (z. B. Als medialer Tiefpunkt des Verfahrens wurde ein Auftritt von Oliver Pocher als Kachelmann-Double anlässlich der Eröffnung der Hauptverhandlung empfunden. – Wer hat das denn so empfunden?).--Stegosaurus (Diskussion) 20:48, 14. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Leider kann ich nach längerer Überlegung auch nur ein Lesenswert-Votum vergeben. Der Artikel ist eine saubere und verdienstvolle umfangreiche Zusammenstellung, die das schwierige Material in beeindruckender Weise zusammenführt. Dennoch hat Stegosaurus recht mit seiner Kritik (die zum Teil auch schon auf der Diskussionsseite des Artikels zur Sprache kam). Auch ich fand den Text beim Lesen deutlich zu lang und dadurch zu unübersichtlich; an mehreren Stellen fand ich Absätze auch didaktisch verbesserungswürdig (also in Hinblick auf Leserführung, Struktur, vielleicht auch Sprache). Leider konnte ich das beim Lesen nicht nebenbei notieren, sonst könnte ich jetzt eine Auflistung der entsprechenden Stellen durchgeben. Aufgrund der beeindruckenden Recherche- und Strukturierungsarbeit geht die Tendenz zwar in Richtung „exzellent“, aber unterm Strich kann ich mich zu einem solchen Votum nicht durchringen. Sorry! Viele Grüße, DerMaxdorfer (Diskussion / Ein bisschen Liebe!) 21:11, 15. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Mit drei Stimmen Lesenswert und drei Stimmen Exzellent wird der Artikel in dieser Version als Lesenswert ausgezeichnet. Begründung: Die notwendige Stimmenanzahl für eine Auszeichnung als Exzellent (mindestens fünf Exzellent-Voten) wurde nicht erreicht, deshalb erfolgt die Auszeichnung als Lesenswert. Tönjes 09:37, 16. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Name der Beschuldigerin[Quelltext bearbeiten]

Warum wird in dem Artikel eigentlich nicht der volle Name der Klägerin genannt? Ihre Name darf nach einem Urteil des Landgerichts genannt werden und ihre Identität ist auch öffentlich bekannt. Diverse Nachrichtenquellen haben bereits ihren vollen Namen verwendet.

In der Tat ist es ein wenig sinnlos, den Namen im Artikel konsequent abzukürzen, wenn er im Emma-Zitat in voller Pracht und Länge genannt wird...--188.23.90.222 08:07, 31. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Claudia Simone Dinkel.--Lycopithecus (Diskussion) 12:08, 31. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Das Problem mit dem Zitat habe ich gelöst. War letztlich auch eine Foppelung zum Abschnitt davor.
Das LG hatte in der einstweiligen Anotdnung noch eine gegenteilige Erwägung gehabt. Hinzu kommt, das war direkt zwischen beiden und in ziemlicher Nähe zum Prozessgeschehen. Heute würde so eine Abweichung wahrscheinlich anders ausfallen.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 06:46, 6. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Man könnte die Abkürzung bestenfalls mit der Kürze rechtfertigen. Da es genügend öffentliche Fundstellen über Claudia (Simone) Dinkel gibt (kurz googeln reicht), existiert auch kein Grund mehr, dem Leser möglicherweise schützenswerte Informationen vor zu enthalten.--Inschenör (Diskussion) 10:37, 2. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Habe dies jetzt an der ersten Textstelle und in den Überschriften korrigiert. Sollte man dies auch im restlichen Text tun? --Inschenör (Diskussion) 10:41, 2. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Hast du unsere Regel WP:Bio schon mal gelesen? Welches Buch soll Claudia D. denn unter ihrem Namen veröffentlicht haben? Gruß, --Lämpel schnacken 11:15, 2. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Lieber @Inschenör: Welchen Mehrwert sollte der volle Name haben, außer einer sozialen Brandmarkung von ihr? Noch dazu möglichst prominent in Überschriften? Sie ist und war keine Person des öffentlichen Lebens im Range von Kachelmann.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 19:18, 2. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Hier geht es zum Artikel in der Emma (Zeitschrift). Es wäre an der Zeit Claudia Dinkel auch in den Artikeln mit vollem Namen zu benennen. --Netpilots 11:36, 1. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Warum genau, außer, um sie zu brandmarken? Der volle Name ist nicht von Bedeutung. Übrigens schwenkt die Emma fröhlich zwischen vollem Namen und "Claudia D." hin- und her. --Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 00:01, 2. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Darüber hinaus bin ich außerordentlich froh, dass die Inhalte der Emma nicht für Wikipedia maßgeblich sind. Gruß, --Lämpel schnacken 07:27, 2. Mai 2023 (CEST)Beantworten

zugeordnete Kategorien, Risikomuster sachfremd geleiteter Justiztätigkeit[Quelltext bearbeiten]

Die Artikel Kachelmann-Prozess, Gina-Lisa Lohfink, Justizirrtum um Horst Arnold, Gustl Mollath, Harry Wörz und gegebenenfalls weitere haben untereinander gemein, dass sie Hinweise darauf geben, unter welchen Randbedingungen es zu einer sachfremd geleiteten Justiztätigkeit kommt, wie sie nur finanzkräftige Beschuldigte relativ schnell und gut überstehen. Deshalb sollten alle Artikel untereinander leicht auffindbar sein. Ein guter Begriff dafür fällt mir nicht ein. Aber vielleicht der Autorenschaft der betreffenden Artikel. --91.36.244.16 10:56, 31. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Die Kategorie lautet Kategorie:Justizirrtum. Aber inwiefern ist bei Lohfink gesichert, dass das "sachfremd geleitete Justiztätigkeit" war?--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 02:27, 6. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Von meiner Benutzerdiskussion hierher übertragen:

Zur gestellten Frage, zu "Gina Lohfink": Hier hatten die Beschuldigten einfach Glück. Denn es gab ein Beweismittel, mit dem Frau Lohfink (also: das angebliche Tatopfer) den erhobenen Tatvorwurf selbst kompromittiert hatte,(nämlich eine Videoaufnahme). Dieses Beweismittel hatte NICHT etwa die Staatsanwaltschaft beigebracht. Das soll heißen: Das wesentliche Risikomuster sachfremd geleiteter Justiztätigkeit ist für den Bereich der Strafjustiz darin begründet, dass Staatsanwälte ihren Job nicht machen. Der nämlich bestünde darin, von sich aus und mit eigener Initiative auch gegen vorgefasste Überzeugungsbildungen der Polizei das zu tun, wozu Staatsanwaltschaften verpflichtet sind und wofür der Steuerzahler sie bezahlt: Nämlich, proaktiv auch nach Entlastungsmerkmalen zu suchen. So, wie Staatsanwaltschaften dagegen vielfach tatsächlich agieren, (nämlich: bloß abzuschreiben, was die Polizei ihnen geliefert hat), machen sie sich im "Funktionssystem Strafjustiz" aber schlicht überflüssig. Unter der Wirkung genau dieses systemischen Schlechtleistungsmusters hatte Harry Wörz lange Pech. Und die angeblichen Täter im Fall "Lohfink" hatten Glück. --91.11.229.181 09:49, 6. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Liebe IP, die Staatsanwaltschaft soll von Opfern vorgelegte Beweismittel ignorieren, weil nicht proaktiv erlangt? Hört sich für mich nach ziemlichen Blödsinn an. Das Video wurde auch beweistechnisch ausgewertet. Bloß nicht mit dem Ergebnis, dass sie unter K.O.-Tropfen stand.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 17:39, 6. Jun. 2021 (CEST)Beantworten


Übrtrag Ende--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 23:34, 7. Jun. 2021 (CEST)Beantworten