Diskussion:Karōshi

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 193.170.86.132 in Abschnitt Japan
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Quelle?[Quelltext bearbeiten]

Bis auf eine Fernsehsendung werden keine Quellen genannt. Qualität?? -- Inainai 21:05, 26. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

habe gerade eben im radio ( SWR3 ) eine meldung gehöhrt, in der dieser ausdruck erwähnt wurde. (deshalb bin ich auch auf diese seite gekommen) Es handelte sich hierbei um eine frau, die für ihren mann als erste eine rente dafür bekam, dass er durch rund 150 überstunden tod zusammengebrochen war. (zudem kam noch die bemerkung, dass die zahlen seit dem letzen jahr angestiegen wären) 87.177.248.168 17:43, 30. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Zahlen wären interessant. Besonders die Quote von Opfern und Zahlungen. Soweit ich mich mit der japanischen Gesellschaft auskenne, ist es eher unüblich überhaupt vor Gericht zu ziehen. Man ist auf Kompromisse aus und wer jemanden Anklagt gibt sich die Blösse nicht kompromisbereit zu sein. --Euka 19:07, 5. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Heißt es nicht Kadōshi??? (nicht signierter Beitrag von 134.147.247.12 (Diskussion | Beiträge) 14:15, 16. Dez. 2009 (CET)) Beantworten

Ich bin kein Japanologe, habe mir aber von einem Japaner mal erklären lassen, dass es im japanischen kein echtes „r“ gibt, sondern das, was man in westlichen Sprachen meist als „r“ umschreibt, in der tatsächlichen Aussprache eigentlich mehr ein Zwischending zwischen „r“ und „d“ ist; funktioniert in etwa so, als wollte man ein rollendes R sprechen, ohne dabei aber das „Zungenflattern“ tatsächlich auszuführen. Daher kann es in der Wahrnehmung, bzw. Interpretation zu Differenzen kommen, ob man nun „r“ oder „d“ verwenden soll.

Ich kann allerdings leider keine Empfehlung aussprechen, da ich mit wissenschaftlichen Umschriften des Japanischen nicht vertraut bin. — 217.68.171.87 01:51, 25. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Berliner Zeitung[Quelltext bearbeiten]

In Deutschland, so Wikipedia lapidar, "hat der Betriebsrat die Aufgabe, Todesfällen, deren Ursache Karoshi sein könnten, nachzugehen." Peter Glaser: UNTERM STRICH: HYPERMODERN Der beschleunigte Nutzertreiber, 18. Juni 2008, Feuilleton -- Cherubino 20:23, 18. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Hier geparkt:

Was hat das Folgende mit der Situation in Japan zu tun? Massnahmen gegen "Karōshi in Deutschland" ??? GEEZER… nil nisi bene 16:37, 28. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
In Deutschland gilt, dass der einzelne Arbeitnehmer vorbeugende Maßnahmen gegen Karōshi zwar schon für sich persönlich treffen kann, aber zur Stärkung seiner Position fordern die bereits im deutschen Arbeitsschutzgesetz umgesetzten europäischen Vorgaben, dass individuelle Schutzmaßnahmen nachrangig zu anderen Maßnahmen sind.[1] In Deutschland verpflichtet der Arbeitsschutz darum den Arbeitgeber, in die Arbeitsplanungen eine Gefährdungsbeurteilung[2] einzubeziehen, die präventive Maßnahmen mit geeigneten Wirksamkeitskontrollen zur Verhinderung arbeitsbedingter Erkrankungen zum Ziel hat. Die Umsetzung dieser Verpflichtungen ist der Mitbestimmung unterworfen. Daraus ergibt sich wiederum für Betriebsräte die Möglichkeit,[3] in Betrieben Gefährdungen, die zu Karōshi führen können, zu erkennen und mit dem Arbeitgeber zum Beispiel Betriebsvereinbarungen über Gegenmaßnahmen und Wirksamkeitskontrollen abzuschließen.
  1. In Deutschland: § 4 Ziff. 5 ArbSchG
  2. § 5 ArbSchG
  3. § 87 Abs. 1 Ziff. 7 BetrVG

Verschieben[Quelltext bearbeiten]

Artikel könnte auch nach Tod durch Überarbeiten verschoben werden, um die Situation in Japan, Korea und China gleichermaßen zu Schildern. Wörter gehen wohl auf den gleichen Ursprung zurück. --Christian140 (Diskussion) 12:42, 27. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Japan[Quelltext bearbeiten]

im Artikel Arbeitssucht steht 350 Kliniken, hier eine viel geringere Zahl (nicht signierter Beitrag von 193.170.86.132 (Diskussion) 17:50, 15. Dez. 2022 (CET))Beantworten