Diskussion:Kay-Achim Schönbach

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von 92.74.99.91 in Abschnitt Ukrainischer Botschafter
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Kay-Achim Schönbach“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Auszeichnung?[Quelltext bearbeiten]

Weiß jemand, welchen auffallenden Orden (oder wie man das gute Stück richtig einordnet) Admiral Schönbach auf der linken Brustseite trägt (blaues Kreuz auf goldenem Grund)? Habe ich bisher noch nirgends gesehen, in seiner Bio steht leider nichts über die Auszeichnungen. Gruß Ogb (Diskussion) 22:55, 23. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Januar 2022[Quelltext bearbeiten]

Der Herr hat seine Meinung gesagt und wurde aber leider dabei gefilmt https://www.businessinsider.de/politik/deutschland/china-bezahlt-moerder-ukraine-kann-nicht-in-die-nato-putin-verdient-respekt-marineadmiral-redet-sich-in-geheimvideo-um-kopf-und-kragen/ --Falkmart (Diskussion) 15:08, 22. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Ich habe mir gerade den Beitrag angeschaut, ich würde mal bis Montag warten, wie dann die Berichterstattung aussieht. Da wird ja anscheinend auch das Gespräch zwischen ihm und dem Generalinspekteur stattfinden und dann wissen wir mehr und können einen runden Absatz in den Art einfügen. So lange können wir ja hier auch sammeln, Thomas Wiegold hat auch schon darüber geschrieben: Woche des Missvergnügens: Alte Kanonen, neue Vorwürfe und ein Admiral „Unklar ist zwar, ob Schönbach sich in dem Institut in einer Runde off the record wähnte – allerdings stellte der Think Tank das Video von Rede und Fragerunde schnell online und sorgte für öffentliche Verbreitung, bis hin zur Hindustan Times. Unabhängig davon kam das in Berlin nicht gut an: Am Samstagvormittag vereinbarten die Verteidigungsministerin und Generalinspekteur Eberhard Zorn, Schönbach solle zunächst zum Rapport bei Zorn antreten, ehe über weitere Schritte entschieden werde.“ Aus der Politik direkt (Auswärtiges Amt o. ä.) hat man ja bisher auch noch keine offiziellen Stellungnahmen, oder?--Godihrdt (Diskussion) 15:32, 22. Jan. 2022 (CET)Beantworten
 Info: Der Spiegel meldet gerade, dass Schönbach gehen muss: https://www.spiegel.de/politik/deutscher-marinechef-kay-achim-schoenbach-muss-gehen-a-454d5539-5d6a-4880-ba23-21ee7e363dc0 --Godihrdt (Diskussion) 21:06, 22. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Art der Veranstaltung ist wesentlich für Beurteilung des Verhaltens[Quelltext bearbeiten]

Was mir unklar ist: war es eine Veranstaltung bei der Schönbach die Meinung des deutschen Militärs repräsentieren sollte? Oder war es eine Veranstaltung die der Diskussion und dem Meinungsaustausch dienste?

Im ersten Fall wäre es ein klares Fehlverhalten. Im zweiten Fall wäre es eine Katastrophe weil auch beim Militär Außenseitermeinungen wichtig sind. Und so abwägig ist es ja nicht, China als größere Bedrohnung zu sehen (das ist ja die Kernaussage von Schönbach). --Onkel Emma (Diskussion) 06:55, 23. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Es ist völlig unerheblich, um welche Art von Veranstaltung es sich gehandelt hat. Schönbach hat als Admial und Inspekteur der Marine im Ausland (!) öffentlich oder öffentlich geworden eine Position vertreten, die im offenen Widerspruch zur politischen Linie der Regierung unseres Landes steht.
Es ist auch unerheblich, ob ihm bewußt war, daß diese Äußerungen aufgezeichnet wurden und damit öffentlich werden konnten. Davon ist heutzutage jederzeit und überall auszugehen (siehe den Laschet-Lacher nach der Hochwasserkatastrophe im letzten Sommer). Wer das als einer der höchsten Offiziere der Bundeswehr nicht weiß und berücksichtigt, ist fehl am Platz.
Er kann dann auch nicht "zurücktreten" wie ein Politiker, sondern nur darum bitten von seinem Posten abgelöst und als Admiral vom Bundespräsidenten in den einstweiligen (bis zur besonderen Altergrenze für Generale/Admirale) Ruhestand versetzt zu werden - so wie am 22. Januar geschehen.
Darüber hinaus ist wegen des schweren politischen Schadens seiner öffentlich oder zumindest öffentlich gewordenen Äußerungen durch die Einleitungsbehörde zu prüfen, ob gegen ihn ein Disziplinarverfahren wegen möglichen Verstosses gegen die §§ 10,6 und 15,1 des Soldatengesetzes und ggf. weitere Vorschriften vor dem 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichtes einzuleiten ist. --Athesus (Diskussion) 08:44, 23. Jan. 2022 (CET)Beantworten
"Schönbach sorgte am 21. Januar 2022 bei einer öffentlichen und live auf YouTube übertragenen..." ist unbelegt und sollte umgehend entfernt bzw. korrigiert werden. Ich habe in Erinnerung, von einer nachträglichen Veröffentlichung gelesen zu haben. Präzise Angaben zur (geplanten) Vertraulichkeit entsinne ich dabei nicht, der Tonlage nach sollte achträglich aber auch nicht authorisiert aussagen. (nicht signierter Beitrag von Wolle1303 (Diskussion | Beiträge) 16:18, 14. Mär. 2022 (CET))Beantworten
Unter dem Video steht immer noch, „Live übertragen…“, von daher ist diese Darstellung weiterhin richtig. Außerdem, wenn man hier schon auf eine vermeintliche Korrektur drängt, sollte man mit mehr argumentieren als der eigenen Erinnerung ohne zumindest mal einen Link zu präsentieren, dann hätten wir (wenn es nicht das Video gäbe) eine ordentliche Grundlage für diese Diskussion. Siehe übrigens den Abschnitt eins drunter, da war das auch schonmal Thema. --Godihrdt (Diskussion) 20:34, 17. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Nichtöffentliche Besprechung[Quelltext bearbeiten]

Bin mir nicht sicher, ob das so richtig ist. Kay-Achim Schönbach muss ja zumindest die Kamera aufgefallen sein, die die ganze Zeit auf ihn und seinen Counterpart gerichtet war. Godihrdt (Diskussion) 18:19, 23. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Die Verantaltung wurde ihm vom Veranstalter als nichtöffentlich erklärt. Sie fand zu Corona-Zeiten statt, in denen es auch in Indien Kontakteinschränkungen gab. So wurde die Anwesenheit und Verwendung einer Kamera damit, plausibel, erklärt, dass sie zum Streamen der Veranstaltung in den Nachbarraum diene, in dem weitere indische Offiziere sassen. Ein yt-Stream wurde ihm gegenüber nicht genannt. (nicht signierter Beitrag von 92.75.197.239 (Diskussion) 19:19, 24. Apr. 2023 (CEST))Beantworten
Die Präsenz einer Kamera macht noch keine Öffentlichkeit - selbst wenn eine Aufzeichnung erfolgt, muss diese ja längst noch nicht zur öffentlichen Verwendung freigegeben werden, sondern kann z.B. nur zum internen/vertraulichen Gebrauch vorgesehen sein. Ich finde es aber auf jeden Fall auch seltsam, dass hierüber offensichtlich vor Gesprächsbeginn kein eindeutiger Konsens bestand bzw. möglicherweise gar nicht darüber gesprochen wurde. Gruß Ogb (Diskussion) 19:22, 23. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Unter dem Video steht, „Live übertragen am 21.01.2022“. Es handelte sich also mitnichten um eine nichtöffentliche Veranstaltung, sondern jeder interessierte konnte die Aussagen von Kay-Achim Schönbach live im Internet mitverfolgen, während sie gefallen sind. Ich erlaube mir, die entsprechende Passage aus dem Artikel zu entfernen. Das trifft natürlich keine Aussage darüber, inwiefern der Admiral wusste, dass diese Veranstaltung direkt gestreamt wurde. --Godihrdt (Diskussion) 19:39, 23. Jan. 2022 (CET)Beantworten
„ Eine indische Denkfabrik, die sich auf Sicherheitspolitik spezialisiert hat, will hören, wie der Chef der deutschen Marine, Vizeadmiral Kay-Achim Schönbach, über Chinas wachsenden Einfluss denkt, über die neuen Kräfteverhältnisse in der Welt, über große Politik also. … Er sagt, er teile seine Gedanken, teils in seiner offiziellen Funktion, teils als Privatmann. Sein Auftritt wurde für die Teilnehmer des Treffens ins Internet übertragen. Auch Journalisten hören zu, werden Zeuge, wie Schönbach ins Reden kommt - und am Ende einen Eklat auslöst, der ihn seine Karriere kosten wird.“ Äußerungen zur Ukraine: Wie der Marinechef seinen Posten verlor --87.162.169.224 21:25, 23. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Der jetzige Artikeltext ist widersprüchlich. In ein und dem selben Satz steht "die das Institut auf YouTube hochgeladen hatte" und ""...live auf Youtube übertragenen Besprechung bei der Denkfabrik...".--Charkow (Diskussion) 23:58, 23. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Die Argumentation von Godihrdt halte ich für Hanebüchen! Er wirft die Begriffe live und öffentlich durcheinander. Aus dem einen kann man das andere nicht ableiten. Aber genau das tut er und wandelt seine Spekulation in vermeintliche Wahrheit um indem es sie im Artikel einfügt. Ich kann es kaum fassen.

Übrigens stehen spätestens seit Corona in Konferenzräumen Kameras in der Ecke damit sie schnell bei Bedarf aktiviert werden können. Bedarfe sind dabei meist Onlinekonferenzen die praktisch immer live und fast nie öffentlich sind.

Wie gesagt: ich finde es unglaublich was hier zusammenfantasiert und in vermeintliche Wahrheit umgeeandelt wird. --Onkel Emma (Diskussion) 01:41, 24. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Jeder Mensch mit Internetanschluss konnte den Vortrag live mitverfolgen, was ist daran nichtöffentlich? Es wäre nur dann nicht öffentlich gewesen, wenn man beispielsweise das Video nur auf der eigenen Internetseite gestreamt hätte und man dort mit Benutzername und Kennwort sich hätte anmelden müssen. Man hat es aber direkt auf YouTube live gestreamt und damit ist es öffentlich. Und wie gesagt, ob Schönbach das wusste, ist damit nicht gesagt. --Godihrdt (Diskussion) 06:04, 24. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Entlassung[Quelltext bearbeiten]

@Malabon: § 46 regelt die Kündigung des Soldaten, er hat aber die Ministerin nicht um Beendigung des Dienstverhältnisses gebeten (als Berufssoldat), sondern darum, von seinen Aufgaben als Inspekteur Marine entbunden zu werden. Ich glaube auch nicht, dass er offiziell schon außer Dienst ist, er wird wahrscheinlich diese Woche die Urkunde darüber bekommen, die der Bundespräsident auf Antrag der Verteidigungsministerin erst ausstellen muss. Man muss hier ganz klar zwischen seinem Dienstposten trennen, den bekleidet er definitiv nicht mehr, und seinem Status als Soldat, so genau arbeitet die Presse da aber nicht. Godihrdt (Diskussion) 06:08, 24. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Vielleicht kann @Athesus da ergänzen? --Godihrdt (Diskussion) 06:10, 24. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Genau so ist es: die Verteidigungsministerin kann in ihrem Geschäftsbereich jeden Soldaten, Beamten oder Arbeitnehmer jederzeit von seinem Dienstposten ablösen. Das hat sie offenbar in der causa Schönbach bereits am Samstag, 22.01. getan.
Das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten (vergleichbares gilt für Beamte) kann nur aus folgenden Gründen enden:
- Entlassung aus dem Dienstverhältnis auf eigenen Antrag,
- Tod des Soldaten,
- Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr,
- Entfernung aus dem Dienstverhältnis in einem gerichlichen Disziplinarvberfahren vor einem Truppendienstgericht/dem 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltunsgerichtes (Berufungsinstanz für truppendienstgerichtliche Urteile bzw. 1. und einzige Instanz für Generale/Admirale) oder
- Versetzung in den Ruhestand.
Die Versetzung in den Ruhestand erfolgt regelmäßig zur besonderen Altergrenze für Soldaten abhängig von seinem Dienstgrad und bis zum Dienstgrad Oberst/Kapitän zur See durch den BMVG oder die von ihm beauftragte Dienststelle.
Eine Sonderregelung gilt für Generale/Admirale. Sie werden durch den Bundespräsidenten ernannt und in den Ruhestand versetzt. Außerdem können sie - unabhängig von Altersgrenzen, wie zivile politische Beamte vom Ministerialdirekor aufwärts - vom Bundespräsidenten auf Antrag des BMVg jederzeit ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Die Aushändigung und damit die Wirsamkeit der Urkunde muß nicht durch den Bundespräsidenten persönlich erfolgen sondern kann auch vom BMVG oder von einem durch diesen Beauftragten durchgeführt werden.
Auch Schönbach muß also vom Bundespräsidenten entlassen werden. Dazu bedarf es einer zu unterschreibenden Urkunde. Ob das alles bereits am Wochenende technisch und organisatorisch möglich war, ist unklar, weil aus den Pressemeldungen auch nicht hervorging, ob Schönbach überhaupt wieder zurück in Deutschland ist. Wenn bisher nicht erfolgt, dürfte die Aushändigung und damit Wirksamkeit der Entlassungsurkunde ab dem 24.01. so schnell wie möglich erfolgen.
Ob die Ministerin darüber hinaus weitere mögliche Maßnahmen wie ein Verbot der Ausübung des Dienstes und/oder ein Verbot, Uniform zu tragen, verfügt hat ist nicht belannt.
Ich fasse zusammen:
Schönbach ist nicht mehr Inspekteur der Marine, die Ministerin hat ihn abgelöst.
Die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand durch den Bundespräsidenten wird, sofern nicht bereits rechtswirksam erfolgt, jetzt so schnell wie möglich folgen.
Über weitere Maßnahmen ist - zumindest mir - nichts bekannt.
Ich hoffe das beseitigt einige Unklarheiten! :-)

PS: Da Schönbach noch keine zwei Jahre Vizeadmiral (B 9, € 12.206,11) war, erhält er steuerpflichtige (!) Versorgungsbezüge in Höhe von € 7.801,11 aus seinem vorherigen Dienstgrad Konteradmiral (B 7, € 10.948,93), als Vizeadmiral wären es € 8.696,85 gewesen ...

--Athesus (Diskussion) 06:34, 24. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Danke für deine ausführlichen und fundierten Darstellungen. Schönbach selbst hat noch einmal auf Twitter Stellung genommen und dabei auch erwähnt, dass er seit Samstag von seinen Aufgaben als Inspekteur entbunden ist und dass die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand folgen wird. Ich habe das Ganze entsprechend im Artikel eingebaut. --Godihrdt (Diskussion) 14:09, 25. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Bitte gerne :-)
Zu dem von Dir zitierten Tweet von Schönbach ist anzumerken, daß es mehr als merkwürdig ist, wenn jemand, der am Samstag, 22.Januar von seinem Dientsposten abgelöst wurde, noch am 25. Januar unverdrossen als "chiefdeunavy" twittert ... Da fällt es einem mehr als schwer, dafür Verständnis aufzubringen! --Athesus (Diskussion) 15:19, 26. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Dienstvergehen?[Quelltext bearbeiten]

Ob es sich bei den Äußerungen des gewesenen Inspekteurs der Marine Vizeadmiral a.D. Schönbach um ein Dienstvergehen handelt oder nicht, wird zunächst durch die Einleitungsbehörde und dann ggf. durch den 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts zu prüfen und zu bewerten sein.

Ich zitiere auszugsweise das Soldatengesetz:

- § 10 Pflichten des Vorgesetzten

(1) Der Vorgesetzte soll in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben.

(6) Offiziere und Unteroffiziere haben innerhalb und außerhalb des Dienstes bei ihren Äußerungen die Zurückhaltung zu wahren, die erforderlich ist, um das Vertrauen als Vorgesetzte zu erhalten.

- § 15 Politische Betätigung

(1) Im Dienst darf sich der Soldat nicht zu Gunsten oder zu Ungunsten einer bestimmten politischen Richtung betätigen. Das Recht des Soldaten, im Gespräch mit Kameraden seine eigene Meinung zu äußern, bleibt unberührt.

- § 17 Verhalten im und außer Dienst

(1) Der Soldat hat Disziplin zu wahren ...

(2) 1 Sein Verhalten muss dem Ansehen der Bundeswehr sowie der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Dienst als Soldat erfordert. ...

(3) Ein Offizier oder Unteroffizier muss auch nach seinem Ausscheiden aus dem Wehrdienst der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die für seine Wiederverwendung in seinem Dienstgrad erforderlich sind.

Zu prüfen, inwieweit diese oder ggf. andere Vorschriften in der causa Schönbach einschlägig sind, ist Aufgabe von Juristen.

Insofern halte ich die Einlassung des ehemaligen Generalinspekteurs (2000 - 2002) General a.D. Harald Kujat im Interview bei Tagesschau24 am 23.01.2022, es habe sich bei den Äußerungen Schönbachs nicht um ein Dienstvergehen gehandelt, angesichts des eingetretenen schweren politischen Schadens für das Ansehen der Bundesrepublik für zumindest voreilig. --Athesus (Diskussion) 12:52, 24. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Ablösung, nicht Rücktritt[Quelltext bearbeiten]

Schönbach ist von seinem Amt als Inpekteur der Marine nicht "zurückgetreten", sondern - wenn auch auf eigenen Antrag - von der Verteidigungsministerin von seinem Dienstposten als Inspekteur der Marine abgelöst worden.

Zurücktreten können gewählte Politiker, aber weder Beamte noch Richter oder Soldaten.

Das mag einigen als Wortklauberei erscheinen, aber es ist im öffentlichen Dienst ein gravierender Unterschied, ob man in allen Ehren von einem Dienstposten auf einen anderen oder in den Ruhestand versetzt oder wegen Fehlleistungsen abgelöst wird, weil man sich als nicht geeignet für den Dienstposten erwiesen hat. Und genau das trifft ja auf Schönbach zu. --Athesus (Diskussion) 15:06, 26. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Richtig. Rücktritt trifft den Sachverhalt nicht. --Malabon (Diskussion) 22:38, 26. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Reaktion des BMVg auf die Schönbach-Affäre und die Ablösung als Inspekteur[Quelltext bearbeiten]

Das BMVg gibt sich äußerst zugeknöpft in der Schönbach-Affäre.

Auf der öffentlichen Homepage https://www.bundeswehr.de/ ist unter "aktuelles/meldungen" nur ein Tagesbefehl des Stellvertretenden Inspekteurs der Marine vom 24. Januar zu finden.(https://www.bundeswehr.de/de/organisation/marine/aktuelles/tagesbefehl-stellvertretender-marineinspekteur-5332458)

Auch in diesem heißt es nur nebulös "Sie alle haben die Entwicklung verfolgt, in deren Verlauf ich am 22. Januar 2022 die Führung der Marine ... übernommen habe." Sollte das nicht der Ministerin einen Tagesbefehl für die gesamte Bundeswehr wert gewesen sein, in dem sie allen (!) Bundeswehrangehörigen ihre amtliche Sicht der Ereignisse und Reaktionen darauf erklärt?

Ukrainischer Botschafter[Quelltext bearbeiten]

Muss das wirklich in den Artikel, was der ukrainische Botschafter an absurden Aussagen von sich gibt? --85.197.15.212 00:55, 27. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Ja das muß in den Artikel!
Denn es zeigt, welchen politischen Schaden die Äußerungen des ehemaligen Vizeadmirals für das Ansehen Deutschlands bewirkt haben.
Wer die Äußerungen des ukrainischen Botschafters als "absurd" bezeichnen möchte, sollte vorher den Versuh unternehmen, sich in die Lage der Ukraine und ihrer Bürger angesichts der permanenten Bedrohung durch die von Rußland seit 2014 unterstützten Insurgenten im Osten des Landes und den massiven russischen Truppenaufmarsch umittelbar an den Grenzen der Ostukraine hinenzuversetzen! --Athesus (Diskussion) 10:11, 27. Jan. 2022 (CET)Beantworten
"ehemaliger Vizeadmiral"? Wieso, wurde er noch befördert? --Heavytrader (Diskussion) 20:27, 27. Jan. 2022 (CET)Beantworten
"ehemaliger Vizeadmiral"? Wieso, wurde er noch befördert?
Wenn ich jetzt kalaueren wollte, könnte ich antworten: ja, aus der Verwendung als Marineinspekteur in den Ruhestand ...
Aber im Ernst, Schönbach wurde mit Berufung zum Inspekteur der Marine vom Konteradmiral (NATO-Code OF-7) zum Vizeadmiral (NATO-Code OF-8) befördert. Als Inspekteur der Marine wurde er abgelöst, mit der Versetzung in den (einstweiligen) Ruhestand durch den Bundespräsidenten ist er kein Soldat und folglich auch kein Vizeadmiral mehr, sondern ein Vizeadmiral a.D. oder eben ehemaliger Vizeadmiral. Was ist daran bitteschön unklar oder falsch? --Athesus (Diskussion) 10:31, 28. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Unklar natürlich, warum ein Vizeadmiral a.D. kein Vizeadmiral sein soll, bzw. ein gewesener sein soll. Also „ehemalig“ ein Vizeadmiral ohne a.D. Dann ist diese Unklarheit aus der Welt.
Danke und beste Grüße! --Heavytrader (Diskussion) 15:36, 28. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Das Zitat Melnyks bzgl. "Untermenschen" in Verbindung mit Ukrainern ist deshalb Irrelevant, weil dies in der NS-Sprache auch Russen, Polen, usw. waren - und noch schlimmer, Ukrainer ja auch aufgrund der NS-Rassenlehre (siehe Bandera & Co) mit der deutschen Wehrmacht gegen Russen, Juden, Polen, ... kollaborierte; mit den gleichen nationalistischen Vorstellungen von Untermenschen (siehe z.B. Melnyk-Interview zu Bandera bei Tilo Jung), oder siehe Massaker in Wolhynien und Ostgalizien .. --92.74.99.91 11:11, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Das ist Ihr POV.--89.12.195.30 01:12, 27. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Ich teile zwar die persönliche Bewertung, aber es ist natürlich absolut geboten, über die Reaktion der Ukraine zu informieren. Apfelbauer2133 (Diskussion) 01:49, 27. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Lexikon oder Rätsel oder Versteckspiel ?[Quelltext bearbeiten]

die wikipedia-Regel:

Einleitung

Unmittelbar nach der Definition sollte eine kurze Einleitung mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte des Artikelinhalts folgen. Die Einleitung soll einen kurzen Überblick über das Thema ermöglichen und das Lemma in Grundzügen erklären. Es empfiehlt sich (vor allem bei Personenartikeln), bereits an dieser Stelle die Bedeutung hervorzuheben.

Zitat: "Er war vom 24. März 2021 bis zu seiner Ablösung durch die Bundesministerin der Verteidigung Christine Lambrecht am 22. Januar 2022 Inspekteur der Marine."

warum wird der Grund nicht erwähnt?

soll das wissenschaftlich, soll das lexikalisch sein?

--Über-Blick (Diskussion) 01:38, 14. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Ich würde auch unterstützen "wegen Kontroverser Aussagen zur Russlandpolitik" oder sowas einzufügen. Apfelbauer2133 (Diskussion) 18:20, 9. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Wenn es ein Fehlverhalten gegeben hätte (z. B. Verstoß gegen § 17 SG) hätte ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden müssen. Dies ist nicht geschehen, sondern S. ist auf eigenen Wunsch von seinen Aufgaben entbunden worden. Insofern ist die neue Einleitung zumindest irreführend. Die Ablösung ist im Artikel ausführlich dargestellt, wen es interessiert, der ist eingeladen, dies zu lesen. Mit der verkürzten Einleitung (die dann in der Google-Suche als Ergebnis auftaucht) wird einer Vorverurteilung Vorschub geleistet. --Ralph (Bungert55) (Diskussion) 11:05, 26. Mär. 2023 (CEST)Beantworten

Abschnittsüberschrift[Quelltext bearbeiten]

Die Abschnittsüberschrift muss sich auf den Text beziehen. Da geht es (Januar 2022) um den russischen Aufmarsch an der ukrainischen Grenze, das steht genau so mit Link im Text. Einzige Alternative wäre in der Überschrift "Russisch-Ukrainischer Krieg" zu schreiben, das ist aber wenig konkret.--Tohma (Diskussion) 06:24, 10. Feb. 2024 (CET)Beantworten