Diskussion:Kernbrennstoffsteuer

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Hlambert63 in Abschnitt Umlage auf die Strompreise?
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Entschädigung ?[Quelltext bearbeiten]

wurden die Energieunternehmen beim "Atomausstieg" eigentlich entschädigt für die verkürzten Laufzeiten ? Wenn es damals keine Entschädigung gab (im Endeffekt war es dann eine fragwürdige konfiskatorische Maßnahme), warum soll es dann jetzt eine zusätzliche Belastung geben ? Das ist ja wie wenn ich ein Haus baue, in dem ich lange wohnen möchte, und dann heisst es plötzlich nach ein paar Jahren: sorry, die Regierung will hier etwas bauen, das Haus wird abgerissen - zieh aus. Ein paar Jahre später (es ist noch nichts geschehen) heisst es dann: ok, das Haus muss doch nicht abgerissen werden, aber wenn du hier weiter wohnen willst, musst du ZAHLEN. Aber solche Ungerechtigkeiten werden natürlich immer gerne ausgeblendet, denn "die Konzerne" haben's ja (angeblich). Shocklord 09:10, 25. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Na klar: ein AKW ist so ungefährlich wie "ein Haus, in dem ich lange wohnen möchte".
Verdräng ruhig weiter. - Yog-S 149.225.64.239 12:16, 27. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Die Gefährlichkeit hat damit doch nichts zu tun. Ersetze "Haus" durch "Feuerwerkskörperfabrik", "Chlorgasfabrik" oder was auch immer. Das Argument bleibt das selbe. Wenn die Finanzplanung eines Unternehmens durch eine Regierungsentscheidung OHNE ENTSCHÄDIGUNG negativ beeinflusst wird, dann kann man doch nicht diese Entscheidung GEGEN GEBÜHR wieder Rückgängig machen. Das hat mafiös-erpresserische Züge. Shocklord 12:31, 5. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Vergleichen wir mal das Haus. Du hast ein Haus gebaut und das Dach ist marode, droht einzustürzen. Das ist die Asse2. Du bezahlst es nicht, sondern lässt es den Steuerzahler bezahlen (jetzt geschätzt 4 Milliarden, ich tippe aber eher auf 20Milliarden bis es sicher verwahrt ist). Ich denke da ist es nur fair das Du für deinen Dachreparatur-Sozialhilfebezug dann auch etwas zurück in die Sozialkasse zahlst. Punkt zwei, wenn Dein Haus ein Museum ist und gleichzeitig einsturzgefährdet dürftest Du es nicht weiter betreiben. Das gleiche geschieht allerdings bei einigen deutschen AKWs, durch das seit mehr als einem Jahrzehnt bekannte und ungelöste Reaktorsumpfproblem fehlt der Sicherheitsnachweis für mehrere deutsche Kernkraftwerke. Eine Störfallbeherschung ist nicht nachgewiesen. Wenn mein Auto nicht durch den TÜV kommt darf ich damit nicht fahren. Warum ist das bei AKWs anders? Und wenn ich einen Unfall baue habe ich eine Haftpflichversicherung, auch die fehlt bei AKW-Betreibern, obwohl das ja kein Problem sein dürfte wo sie doch so sicher sein sollen. Warum versichert es dann niemand? Aber zum Thema: Wie wird die Brennelementesteuer berechnet? Rein logistisch ist es überhaupt kein Problem sich Brennelemente auf 5 Jahre im voraus zu kaufen. Anders als die Kohle für`s Kohlekraftwerke kann man die Brennelemente recht platzsparend lagern. Eine Steuer beispielsweise auf den Kauf von Brennelementen könnte man ganz einfach umgehen indem man jetzt kauft für die nächsten 5 Jahre und dann ist die befristung der Steuer ohnehin vorbei. Dann wäre es eine reine Alibi-Steuer um den Brüger zu beruhigen weil er jetzt die Milliarden für die Asse2 im Gegenzug ganz alleine aufgebrummt bekommt. 95.112.188.19 10:04, 16. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Das ist alles ziemlicher Unfug. Asse2 ist ein Lager und kein Kraftwerk. Als solches geht davon keine großflächige Gefahr aus (wie z.B. eine explosive Kettenreaktion). Hat also mit der Debatte nur am Rande zu tun. Es geht um die Laufzeitverlängerung von KRAFTWERKEN. Das Lager braucht man so oder so. Und wenn die dummen Deutschen es nicht behalten, kaufen es die Russen, Japaner oder Chinesen. Die bauen und betreiben nämlich MOX-Kraftwerke. Das mit Brennelementen auf Vorrat kaufen wäre natürlich eine prima Sache, aber leider wird das wohl nicht klappen. So einfach kommt man ja nicht an die Elemente. Die genauen Details der Steuer kenne ich ohnehin nicht. Der Punkt, das deutsche KKW's "einsturzgefährdet" sein sollen, ist ja wohl mehr als lächerlich. Vielleicht sollten Sie sich mal ein Kraftwerk von innen angucken bevor Sie solchen Öko-Propaganda-Unfug nachplappern. Und vielleicht legen Sie sich mal einen Account zu. Shocklord 19:50, 18. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Auf 6 Jahre befristet?[Quelltext bearbeiten]

Die Steuer soll von vorn herein auf 6 Jahre befristet sein? http://www.fixmbr.de/revolution-von-oben/ (nicht signierter Beitrag von 88.71.68.54 (Diskussion) 22:14, 6. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten

Ich würde einfach mal prinzipiell die Quelle bei den entsprechenden Regierungsstellen suchen und nicht in einem tendenziösen Blog. Shocklord 00:20, 7. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Ja. auf 6 Jahre befristet s. § 12 - Ein Blick ins Gesetz ... Inhaltlich erledigt, siehe Anfang 2. Absatz --Aruck 17:11, 8. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Umgehung der Steuer[Quelltext bearbeiten]

In der FR vom 2. November 2010 wird unter dem Titel: RWE umgeht die neue Steuer [1] über legale Möglichkeiten zur Umgehung der Brennelementesteuer geschrieben. Also wird es wohl nicht zu den erhofften Mehreinnahmen für die Bundesrepublik Deutschland kommen. --Markus S. 19:47, 7. Nov. 2010 (CET)Beantworten

naja - sie werden in der Anfangszeit etwas kleiner ausfallen. Kein AKW-Betreiber hat afaik vorzeitig Brennelemente "weggeworfen", die erst 1/3 oder halb verbraucht sind. Dass die Politik diese Lücke gelassen hat, war in der Tat wohl unprofessionell.
Angesichts Fukushima und neuer Atompolitik herrscht ja nun ohnehin ein neuer Wind zwischen Atomwirtschaft und Politik - mal gucken wie es weitergeht. --Neun-x 13:36, 9. Mai 2011 (CEST)Beantworten

wann genau ist die Steuer fällig ?[Quelltext bearbeiten]

In einem Intzerview sagte Johannes Teyssen [2] auf fdie Frage "Wann ist denn bei E.On die erste Überweisung dieser Brennelementesteuer fällig?": Immer erst, wenn wir ein Kernkraftwerk mit neuen Brennelementen bestücken und es wieder in Betrieb nehmen. Das wird Ende Mai im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld der Fall sein.

Demnach würde also nicht der Verbrauch von Kernbrennstoffen besteuert, die bereits vor dem 1.1.2011 in den Kraftwerken drinnewaren. Die im Artikel skizzierte Lenkungswirkung entsteht also erst für Kernbrennstoffe, die nach dem 1.1.2011 in die Reaktoren hineinbefördert wurden. Schreibt ein Kenner das in den Artikel rein ? --Neun-x 13:36, 9. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Durch die Formulierung "in einen Kernreaktor erstmals eingesetzt werden" IMO klar genug --Aruck 17:14, 8. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Steuer "fällt an" oder "entsteht"[Quelltext bearbeiten]

Im ersten Absatz steht: "Die Steuer setzt an der Masse des Kernbrennstoffs an und entsteht, wenn ein Brennelement oder einzelne Brennstäbe in einen Kernreaktor erstmals eingesetzt werden und eine sich selbsttragende Kettenreaktion ausgelöst wird."

Am 1. Jun. 2011 änderte ich "entsteht" durch "fällt an" und schrieb als Kommentar: Eine Steuer "entsteht" nicht, sie fällt an. "Entstehen" kann sie, indem sie als Gesetz beschlossen wird. Die Formulierung mit "entsteht" klingt für mich albern bis falsch.

Die änderung wurde revertiert mit dem Kommentar: üblicherweise "entsteht" Steuer (durch Gesetz)

Konfusion meinerseits: genau das habe ich ja auch gesagt: Eine Steuer "entsteht", wenn man sie als Gesetz beschließt. Vorher gab es diese Steuer nicht, nach Beschluss (bzw. verabschiedung) gibt es sie, also ist sie "entstanden". Davon zu unterscheiden ist aber, dass sie für die Besteuerten erst zu einem gegebenen Ereignis anfällt. Es ist ja gerade nicht so, dass jedesmal, wenn "ein Brennelement oder einzelne Brennstäbe in einen Kernreaktor erstmals eingesetzt werden", das Parlament neu per Gesetz beschließt, für die fraglichen Brennelemnte eine neue Steuer festzusetzen. Meinetwegen kann ja jemand eine andere Formulierung anbieten, aber das "anfallen" einer Steuer ist IMHO der gängige deutsche Begriff für diesen Vorgang, während "entstehen" ziemlich unsinnig ist. Wenn schon, dann müsste das im Satz "Das Kabinett Merkel II beschloss im Juni 2010, diese Steuer einzuführen" drin sein, etwa "die Steuer entstand im Juni 2010, als das Kabinett Merkel II beschloss, diese Steuer einzuführen". Nicht, dass ich eine solche Änderung befürworten würde - klingt fürchterlich, wäre aber immerhin korrekt. --Maddes8cht 14:42, 15. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Nachdem bislang dazu keine sachlicher Einwand kam, ändere ich den fraglichen sprachlichen Lapsus wieder auf "fällt an". Bitte vor einem erneuten Revert hier mindestens ein bisschen dazu kommentieren. Danke. --Maddes8cht 12:52, 30. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Unter "eine Steuer entsteht" versteht man nicht, die Entstehung des Steuergesetzes, sondern die Verwirklichung des Steuertatbestands. Und das ist hier die erstmalige Einsetzung der Brennstäbe in den Reaktor. Die Steuer fällt dann an, wenn sie fällig ist, d.h., bezahlt werden muss. Siehe auch § 5 Kernbrennstoffsteuergesetz. Este 15:32, 30. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Höhe[Quelltext bearbeiten]

Sollte neben dem realtiv unbestimmten Steuersatz je Gramm nicht auch die erwartete Steuereinnahme erwähnt werde. Hiernach [3] sind das mehr als 2 Mrd.Oliver S.Y. 02:29, 25. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Ja. Offizielle Einnahmeschätzung im ersten Absatz eingefügt. --Aruck 17:06, 8. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Bezug zur Produktionsmenge[Quelltext bearbeiten]

Ich hatte hier reingeschaut, um Aufschluß zu bekommen, welche zusätzliche Belastung die KBStSt pro kWh Atomstrom bedeutet. Das steht da aber nicht, auch ist das Gesetz etwas unklar. Offenbar ist die Steuer insofern gerade keine Verbrauchssteuer, daß nicht der verbrauchte, sondern der in den Reaktor eingebrachte Kernbrennstoff besteuert wird, und zwar nicht etwa das komplette Schwermetallgewicht, sondern nur der spaltbare Anteil (ca. 4 %) darin.

Um die Steuern zu senken, hat der Betreiber damit ein Interesse daran, einen möglichst hohen Abbrand, also eine möglichst starke Ausnutzung der Brennelemente zu erzielen, denn für den unverbrauchten Rest-Kernbrennstoffanteil muß(te) ebenfalls die Steuer entrichtet werden. (Eine wahrscheinlich nur theoretische Frage wäre, wie bereits bestrahlte Brennelemente steuerlich zu behandeln sind. Die Brennelemente aus den durch den Atomausstieg stillgelegten Kernreaktoren sind ja noch nicht verbraucht - könnte es überhaupt praktisch in Frage kommen, sie auszubauen und dann in einem der noch in Betrieb befindlichen KKW einzubauen und dort aufzubrauchen? Falls sie überhaupt "passen" würden: Sie sind durch die vorangegangene Verwendung im Reaktor hochradioaktiv geworden und deswegen nur schwierig zu handhaben.)

Klärt aber immer noch nicht die Frage der Kosten: Weder im Lemma Kernkraftwerk noch im Lemma Kernreaktor ist angegeben, wieviel thermische/elektrische Energie man denn aus einem Gramm Kernbrennstoff rauskriegt. Das könnte in allen drei Lemmata mal ergänzt werden.

Ferner wäre ein Vergleich der Kernbrennstoffkosten mit und ohne die Besteuerung von Interesse. Der Sinn einer Enzyklopädie sollte schließlich sein, daß die Informationen, die man sucht, auch drinstehen. (nicht signierter Beitrag von 92.224.158.90 (Diskussion) 18:43, 28. Mai 2012 (CEST)) Beantworten

Mit der Aussage aus Kernkraftwerk "Ohne Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente kann ein Kernkraftwerk aus einem Kilogramm Natur-Uran je nach eingesetztem Reaktortyp und Brennstoffkreislauf etwa 36–56 MWh Strom erzeugen." komme ich auf ca. 5000-8000 kWh/ g U-235, also ca. 2-3 ct/kWh Steuer. --Roentgenium111 (Diskussion) 14:38, 28. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Verknüpfung von Steuer und Laufzeitverlängerung[Quelltext bearbeiten]

In der medialen Berichterstattung wird oft dargestellt, daß die Kernbrennstoffsteuer quasi als Gegenleistung für die Laufzeitverlängerung im Jahr 2010 eingeführt worden ist. Diese Darstellung bzw. dieser Zusammenhang ist falsch. Richtig ist vielmehr, daß diese Steuer eingeführt worden ist, um die Gewinne der AKW-Betreiber aus der Einpreisung der ihnen kostenlos zugeteilten CO2-Zertifikate als Opportunitätskosten abzuschöpfen. Dies ist in der öffentlichen Diskussion mittlerweile vollkommen in den Hintergrund getreten.

Es gibt zwar einen zufälligen zeitlichen, aber keinen sachlichen Zusammenhang zwischen der Steuer und der Laufzeitverlängerung.

Die erwähnte Gewinnabschöpfung ist sachlich gerechtfertigt, weil der Umstand, daß für den in den AKW’s erzeugten Strom überhaupt keine CO2-Zertifikate benötigt werden, bei der Preiskalkulation (z.B. für die Angebotsstellung am Terminmarkt) gar nicht berücksichtigt wird. Es gibt kein Segment für CO2-freien AKW-Strom, der entsprechend billiger angeboten wird, sondern nur den einen Großhandelspreis, je nach Terminprodukt oder eben am Spot.

Genau dafür wollte der Gesetzgeber einen Ausgleich schaffen und diese quasi ungerechtfertigten Gewinne dann lieber zu Gunsten des Haushaltes selbst vereinnahmen - wenn sie schon nicht an den Markt weitergegeben werden. Das ist anhand des Kalkulationsansatzes für die Steuer auch rechnerisch sehr gut nachzuvollziehen.

Zu den Fakten:

Die SPD-Fraktion hatte am 6.7.2010 (BT-DS 17/2410) die Einführung der Steuer bei gleichzeitigem Verzicht auf die damals diskutierte Laufzeitverlängerung gefordert. Also gerade das Gegenteil einer Verknüpfung

Ein Zusammenhang dieser Steuer mit der Laufzeitverlängerung wurde – und insbesondere abweichend vom damals federführenden BMF – zunächst nur von Herrn Kauder und einigen FDP-Politikern hergestellt - und dann auch sehr breit medial in den Vordergrund gerückt, nämlich unmittelbar nach der Rücknahme der Laufzeitverlängerung infolge von Fukushima.

Mit der Bezugnahme auf und Verknüpfung mit der Laufzeitverlängerung wurde der Boden bereitet, um die Steuer mit dem Ausstiegsbeschluß nach Fukushima in Frage zu stellen und plausibel klingende Argumente zu entwickeln, dagegen vorzugehen. Mit der Rücknahme der Laufzeitverlängerung ist die Grundlage für die Steuer demnach nicht entfallen.

Journalisten und Politiker aller Couleur sind auf diese Argumentation der Verknüpfung mit der Laufzeitverlängerung auch erwartungsgemäß flächendeckend hereingefallen. (nicht signierter Beitrag von 84.44.176.70 (Diskussion) 18:40, 8. Feb. 2015 (CET))Beantworten

Seriöse Quellen dazu sind notwendig. Hadhuey (Diskussion) 19:13, 8. Feb. 2015 (CET

Hier ist die Quellenangabe:

In dem Ergebnispapier („Förderfondsvertrag“) der Einigung zwischen der Regierung und den Unternehmen zur Laufzeitverlängerung vom 5./6.9.2010 ist in der Präambel unter Punkt 4 folgendes ausdrücklich festgehalten worden: „Bundesregierung plant außerdem und unabhängig von diesem Vertrag eine Gesetzesinitiative zur Erhebung einer Kernbrennstoffsteuer …“ Noch Fragen ?

Rechtliche Bewertungen[Quelltext bearbeiten]

>>Der Europäische Gerichtshof hat die deutsche Atomsteuer gebilligt. Es handele sich weder um eine unzulässige Strom- noch um eine unzulässige Verbrauchssteuer. Die Versorger könnte das Urteil teuer zu stehen kommen.<< quelle: http://www.handelsblatt.com/politik/international/eugh-energieriesen-scheitern-mit-klage-gegen-atomsteuer/11868966.html von heute --89.204.130.162 21:30, 4. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Zusatzgewinne aus dem Emissionshandel[Quelltext bearbeiten]

Im Text wird einführend Folgendes behauptet: "Im Zuge der Einigung mit den Energiekonzernen zur Laufzeitverlängerung brachten die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der FDP den Entwurf eines Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG) in den Deutschen Bundestag ein." Dieser Text ist unzutreffend bzw. diese Behauptung ist falsch. Richtig ist vielmehr, daß der Kernbrennstoffsteuer die beabsichtigte Abschöpfung der (ungerechtfertigten) Zusatzgewinne aus dem Emissionshandel zugrunde liegt. Die AKW-Betreiber preisen die Kosten für die CO2-Zertifikate seit 2005 in den Strompreis mit ein, obwohl sie dies Kosten wegen der C=2.freien Stzromerzeugung in AKW gar nicht haben. Dazu gab es ein entsprechende kartellrechtliches Mißbrauchsverfahren, was diese Praxis im Kern mißbilligte. Spätes Ergebnis dieser Auseinandersetzungen ist die Kernbrennstoffsteuer, die bereits im Energiekonzept der BR 2010 angedacht war und(anfangs) überhaupt nichts mit der Laufzeitverlängerung zu tun hatte. Eine Verknüpfung mit der Laufzeitverlängerung erfolgte von CDU/CSU und FDP erst nach Fukushima, um einen - bis dahin ausdrücklich nicht bestehenden - sachlichen Zusammenhang herzustellen. Dieser diente sodann als Hebel zur Argumentation gegen die Besteuerung. Dieser Sachverhalt sollte entsprechend richtiggestellt werden. Gunnar Harms (nicht signierter Beitrag von 89.0.70.217 (Diskussion) 22:15, 29. Sep. 2016 (CEST))Beantworten

Laufzeiten[Quelltext bearbeiten]

steht hier: Die Brennelementesteuer verringert für Stromerzeuger die wirtschaftliche Attraktivität längerer Laufzeiten von Atomkraftwerken. - Was sucht das Wort längere in diesem Satz? Die Steuer ist auch nicht laufzeitabhängig, sondern schlicht eine Mengenformel: Wer Brennstoff einsetzt, zahlt pro Gramm. --Goesseln (Diskussion) 13:46, 7. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Umlage auf die Strompreise?[Quelltext bearbeiten]

Weiß jemand, ob diese Steuer auf die Strompreise umgelegt worden ist? (Dann wäre sie ja eine - zulässige - Verbrauchssteuer) Und ob dann Verbraucher auch Anspruch auf Rückzahlungen hätten?--Hlambert63 (Diskussion) 17:06, 7. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Betrug der Energiekonzerne ?[Quelltext bearbeiten]

In den USA aber auch in Europa sind die Seilschaften von Industrie und Politik bekannt.

2 Fragen:

Die Beträge, die als diese Steuern abgeführt wurden, wären üblicherweise versteuert worden. Werden die nun rückgezahlten Beträge nun nachträglich vergleichbar versteuert ?

Wer zahlt die "Entsorgungs"-, bzw. Endlagerungskosten vollständig ? Die Energiekonzerne oder die Bevölkerung ? (nicht signierter Beitrag von 2a02:810b:c540:204:34bf:e8ec:9eef:70d3 (Diskussion) 19:13, 7. Jun. 2017‎)

Warum ist die Besteuerung von anderen im Energiesteuergesetz erfassten Energieträgern nicht verfassungswidrig?[Quelltext bearbeiten]

Kernbrennstoff ist der einzige relevante Energieträger, der nicht im Energiesteuergesetz erfasst ist. Kernenergie gibt kein CO2 ab, verursacht aber andere erhebliche Umweltrisiken und Endlagerkosten für die Bürger, welche eine Steuer und die Verwendung der Steuereinnahmen leicht begründbar machen. In anderen Fällen hätte das Bundesverfassungsgericht wohl nur die Nachbesserung des Gesetzes verlangt. Wenn AKW Betreiber die Kernbrennstoffsteuer aus marktwirtschaftlichen Gründen nicht allumfänglich an die Endverbraucher weitergeben können, liegt dies wohl an deren Unwirtschaftlichkeit ohne die Bevorteilung durch den Gesetzgeber. (nicht signierter Beitrag von 2a02:908:dc30:360:64ba:b646:a204:8b1b (Diskussion) 22:43, 7. Jun. 2017‎)