Diskussion:Kommunalwahlen in der DDR 1989

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von LS in Abschnitt missverständliche Formulierung
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Richtige Zahlen[Quelltext bearbeiten]

Es sollten noch belegte Angaben zu den richtigen Zahlen in den Artikel, die die Bürgerrechtler ermittelt hatten, und nicht nur wie bisher Teil- und Zwischenergebnisse. Ich erinnere mich an eine Doku von ca. 2010, in der eine Reihe der damaligen Bürgerrechtler, die die Auszählungen überwacht haben, interviewt wurden, wo diese angegeben haben, daß die offiziellen Zahlen über 90% Ja-Stimmen lag, und nach ihren eigenen überwachten Auszählungen hätten die Ja-Stimen realiter bei ca. 70-75% aller abgegebenen Stimmen gelegen.

Einige der Bürgerrechtler haben dort ausgesagt, daß es sie damals besonders wütend gemacht hat, daß das Regime zwar auch nach ihren Auswertungen also eine Mehrheit von deutlich über 50% hatte, so daß eine Fälschung nichtmal notwendig gewesen wäre, und trotzdem total geschönte Phantasiezahlen von über 90% präsentiert wurden. --80.187.113.170 06:48, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Bundesgerichtshof[Quelltext bearbeiten]

Wenn es eine Entscheidung vom höchsten deutschen Gericht (!) zum Thema gibt, die in der Literatur von Fachleuten behandelt wird, dann ist die Entfernung wohl Vandalismus. Was sollen solche Edits?--Tohma (Diskussion) 15:23, 12. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Hast Du eigentlich den ganzen Artikel gelesen? Weiter hinten steht nämlich, dass Modrow eben nicht ursächlich verantwortlich für die DDR-Wahlpraxis war, nur dafür, dass er das in seinem Verantwortungsbereich (Bezirk Dresden, einer von 15 Bezirken) durchgesetzt hatte. Was ist eigentlich mit den anderen Bezirken? Das wäre als Info wichtiger, als Modrow hier groß hervorzuheben. --Rita2008 (Diskussion) 18:06, 12. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Es ist NICHTS zur Verurteilung falsch wiedergegeben. Wenn der Text anhand der Quelle und anderer Quellen (auch bezüglich anderer Bezirke) ergänzt werden soll, ist da ja überhaupt nichts einzuwenden.--Tohma (Diskussion) 18:10, 12. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Weißt du, was nervt? Das du nicht in der Lage bist, mal ein Thema ganzheitlich anzugehen. Schnell mal die Gugelbux angeworfen, ah da läuft mir der Modrow übern Weg, prima, ah, verurteilt ist er auch noch, paßt. Erlebe ich den Tag noch, wo du ein Thema ganzheitlich und nicht nur selektiv erfaßt ? Es gab mit Sicherheit nicht nur einen Prozeß gegen eine Person. Aber Hauptsache mal was schnell zusammengeschustert. Und komm mir nicht wieder mit irgendwelchen exzellenten Quellen usw und anderen pseudowissenschaftlichen Erklärungen. Die Platte kratzt langsam. Hast du die Absicht, so ein Thema auch mal ganzheitlich zu beackern oder nicht?scif (Diskussion) 10:33, 13. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Es gibt keine Version, in der die Verurteilung von Modrow gestrichen wurde. Ich bezweifele nur, dass die ganzen Details relevant sind. Wo du jetzt das herausragende am Revisionsverfahren vorm Bundesgerichtshof siehst, verstehe ich ganz und gar nicht. Bin kein Jurist, aber ist der Bundesgerichtshof nicht regelmäßíg für Revisionsverfahren zuständig? Tohma, bitte lerne Information von Wissen zu unterscheiden, wenn du keine Datenbank füllst, sondern eine Enzyklopädie schreiben willst. --Häuslebauer (Diskussion) 12:04, 13. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Es ist natürlich eine exzellente Idee, in Texten, bei denen man keine Ahnung hat und die mit 1a-Quellen belegt sind, mal willkürlich etwas zu löschen, weil es einem nicht passt. Ist wohl kein weiterer Kommentar erforderlich.--Tohma (Diskussion)
Und wo ist dein Argument? Sollte keine Begründung erfolgen, warum es diese Details braucht, werde ich die Kürzung wieder einsetzen. --Häuslebauer (Diskussion) 12:52, 15. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Entfernung von belegten Aussagen exakt zum Thema von Fachleuten in reputablen Quellen wird wie bezeichnet? Würde auch genau dort von mir gemeldet. Wenn du eine Entscheidung vom höchsten deutschen Gericht zum Thema als irrelvant bezeichnest, ist das wohl eine sehr merkwürdige Position, wo an anderer Stelle (heute!) unbelegte Aussagen von dir durch Editwar in einen Artikel wieder eingefügt werden.--Tohma (Diskussion) 12:24, 16. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Es ist mir völlig unmöglich zu erkennen, was du aussagen willst. Der Bundesgerichtshof hat übrigens nur entschieden, dass im Urteil gegen Modrow die Strafzumessung falsch war. Naja, ich kann an dieser Stelle auch mit der Detailverliebtheit leben. Belassen wir es dabei. Können wir den Abschnitt aber wenigstens noch in Juristische Aufarbeitung umbenennen, damit der Zusammenhang zum Lemma irgendwo nochmal bisschen expliziter dargestellt wird? Zur Zeit bleibt es ja dem Leser überlassen zu assoziieren, ob es in dem Verfahren (nur, auch, gar nicht) um die Kommunalwahl in der DDR 1989 ging... --Häuslebauer (Diskussion) 12:32, 16. Jan. 2016 (CET) Den Vorwurf eines Edit-Wars verbitte ich mir. Bei diesem Sperrlogbuch wäre ich mit solchen Vorwürfen auch eher zurückhaltend.Beantworten
Vielen Dank für die heutigen Ergänzungen. So sieht konstruktive Artikelarbeit aus. Können wir das jetzt noch sinnvoll zusammenfassen und die unnötigen Zwischenüberschriften streichen? --Häuslebauer (Diskussion) 16:10, 16. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Hängen nur über die Gesamtüberschrift zusammen, das waren völlig getrennte Prozesse. Nicht sinnvoll.--Tohma (Diskussion) 16:15, 16. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Okay, ich gebe es auf... Der Artikel soll ja eh nicht lesenswert werden und für die wenigen Leser lohnt sich eine stilistische Debatte nun wirklich nicht. --Häuslebauer (Diskussion) 16:32, 16. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Aussagen sind belegt, Quellen sind alle weiterhin vorhanden, es gibt keinerlei Gründe für eine Strukturlöschung und inhaltliche Löschungen. Vor Änderungen dieses Standes ist ein Konsens hier zu erreichen.--18:23, 11. Nov. 2016 (CET) Ergänzung: die Quellen für den entsprechenden Abschnitt wurden alle von mir eingebracht und wurden nicht geändert. Lesen!--Tohma (Diskussion) 18:27, 11. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Doch, da gibt es sehr wohl Änderungen. Das relativ weit in der Google-Vorschau einsehbare Werk von Marxen/Werle wartet mit konkreten Zahlen auf, wartet mit der konkreten Struktur der juristischen Aufarbeitung sowohl in der DDR, als auch nach der Wiedervereinigung auf. Hier können sehr viele weitere Aspekte noch entnommen werden. Es mag sein, dass sich Bundesgerichte nur in den Fällen Modrow und Berghofer/Moke damit beschäftigt haben, letztlich sind aber die Feststellungen von Bezirks- und Landgericht zentral verblieben. Und aus einer 500-Seiten-Dokumentation, die sich ausschließlich mit der Wahlfälschung 1989 beschäftigt, lediglich zwei Einzelaspekte herauszugreifen und dafür auch noch eigene Unterüberschriften einzurichten, ist enzyklopädisch nicht ausreichend.--Rote4132 (Diskussion) 19:03, 11. Nov. 2016 (CET)Beantworten
+1, siehe auch: [1] --Häuslebauer (Diskussion) 09:44, 14. Nov. 2016 (CET)Beantworten

missverständliche Formulierung[Quelltext bearbeiten]

da bei 20 Prozent der innerkirchlich dokumentierten Auszählungsergebnisse bereits 95 Prozent der für Halle offiziell angegebenen Nein-Stimmen auftraten.

Dieser Abschnitt ist missverständlich. Wenn bei 20% der kirchlich dokumentierten Ergebnisse bereits 95% der Nein-Stimmen auftraten, warum gibt man dann nicht 100% der kirchlich dokumentierten Stimmen an? Was wahrscheinlich gemeint ist, ist, dass 20% der Gesamtstimmen durch die Kirche kontrolliert waren und schon da 95% der Nein-Stimmen dabei waren. Das sollte korrigiert werden.

Ansonsten werden solche Missverständnisse durch die Medien weiterverbreitet, wie heute (04.11.2017) in der taz.

Ich habe die Formulierung mal entsprechend geändert und hoffe auf Zustimmung. --Bernd Bergmann (Diskussion) 18:54, 5. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Hat jemand von euch in der Quelle nachgeschaut? Ich finde es problematisch, dies einfach nur auf Basis eigener Mutmaßung zu ändern. Leider ist die Quelle nicht gerade gut verfügbar. Finde es persönlich auch unschön, dass wir an einer solch zentralen Stelle auf eine zeitgenössische Primärquelle zurückgreifen und nicht auf Sekundärliteratur. --Häuslebauer (Diskussion) 14:13, 6. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Ich habe mal LS angesprochen, der den entsprechenden Satz 2014 ergänzt hatte. --Bernd Bergmann (Diskussion) 22:15, 7. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Hallo, die Vermutung von Bernd Bergmann ist richtig. Ich habe das Heft, das ich 1989 selbst mit gedruckt habe, leider nur teilweise abfotografiert (das Original habe ich für eine Wende-Ausstellung weggegeben und nicht zurückbekommen). Wenn es jemandem hier wichtig ist, dann kann er es bestimmt in Halle noch bekommen. Die Quelle ist gut, denn es ist ja ein autorisierter Bericht von denen, die die Auszählungen zusammengetragen haben.--LS (Diskussion) 07:55, 8. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Bernd Bergmann (Diskussion) 23:54, 20. Nov. 2017 (CET) (gelöst)