Diskussion:Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Aalfons in Abschnitt Deutschland Edit
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Schlussakte von Helsinki[Quelltext bearbeiten]

Kann man sich als Bürger gegenüber dem Staat auf Rechte aus der Schlussakte von Helsinki berufen? Die USA haben dies früher behauptet, dagegen haben die UDSSR und die DDR dies früher immer bestritten. Wie sieht es heute hier bei uns in Deutschland aus? Üblicherweise beruft man sich hier ja nur auf das Grundgesetz, oder allenfalls mal auf die EMRK. Auf die Schlussakte von Helsinki kann man sich wohl schon alleine aus dem rein praktischen Grunde nicht berufen, weil einfach bereits der Text wohl nirgends abgedruckt wird, und der Text wohl auch nicht allgemein bekannt nicht. Inn Deutschland soll man sich als Bürger ja angeblich wohl auch nicht auf die allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen berufen dürfen, da diese Erklärung nur zwischen Regierungen oder Staaten gelte, aber nicht für die von staatlichen Eingriffen oder Zwangsmaßnahmen oder Menschenrechtsverletzungen betroffenen Bürger. Bei der Schlussakte von Helsinki dürfte es wohl vermutlich ähnlich gesehen werden, oder nicht? --(nicht signierter Beitrag von 91.52.220.228 (Diskussion) 30. Dezember 2008, 08:13 Uhr (CET))

Die Schlußakte von Helsinki besitzt keinerlei Rechtsverbindlichkeit. Deswegen kann man zwar an die Unterzeichnerstaaten appellieren, sich aber nicht auf sie berufen. Ich werde das im Artikel etwas klarer machen. Serbien und Russland haben versucht, sich wegen der Abspaltung des Kosovo auf die Schlußakte von Helsinki zu berufen; sie sei rechtsverbindlich. Puustekuchen, sie sind damit nicht durchgedrungen. Fiddle (Diskussion) 22:29, 10. Mär. 2014 (CET)Beantworten
sorry, aber revert: Das war auch vorher schon völlig klar formuliert, der von dir eingebrachte Link auf die BKL-Seite haben das nicht deutlicher gemacht. (Ansonsten waren aber in tatsächlich noch einige andere Sachen schief in dem Abschnitt ...) Gruß --Rax post 00:34, 13. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Karte der Unterzeichnerstaaten ohne Datum[Quelltext bearbeiten]

Könnte man bei der Karte der Unterzeichnerstaaten eine Quelle und eine Jahreszahl zum abgebildeten Stand angeben, z. B. „Stand 2012“? Es ist verwirrend, dass sich die Karte auf die Unterzeichnerstaaten der Schlussakte von Helsinki im Jahr 1975 dreht, während darauf die Staaten des Jahres 2012 (insbesondere die Nachfolgestaaten der UdSSR und Jugoslawiens sowie das wiedervereinigte Deutschland) zu sehen sind.--Einar Moses Wohltun (Diskussion) 09:37, 2. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Tabelle Staaten[Quelltext bearbeiten]

Da die KSZE-Schlussakte 1975 unterzeichnet wurde, finde ich es verwirrend, dass dort "Deutschland" aufgeführt wurde und nicht "BRD" und "DDR", v.a. wo gerade dieses Dokument ein wichtiger Schritt der internationalen Anerkennung der DDR als selbstständiger Staat darstellte. (nicht signierter Beitrag von 79.243.23.228 (Diskussion) 11:12, 3. Feb. 2016 (CET))Beantworten

"SED-Regime"[Quelltext bearbeiten]

Solche stark wertenden oder genauer abwertenden Begriffe sollten in einem Lexikon, das größtmögliche Neutralität anstreben sollte, nicht vorkommen. Ein Brockhaus hätte uns das erspart.

Ist wohl längst erledigt. --Aalfons (Diskussion) 05:15, 15. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Honecker-Anreise[Quelltext bearbeiten]

Laut Stasi-Unterlagen ist die DDR-Deligation mit dem Regierungszug nach Helsinki gefahren. Wie das mit der in Finnland üblichen russischen Breitspur und dem normalspurigen Regierungszug möglich gewesen sein soll, erklärt sich mir bisher nicht. Hat jemand weitere Kenntnisse über Honeckers Anreise? --Frau Olga (Diskussion) 16:42, 11. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Deutschland Edit[Quelltext bearbeiten]

Hinweis auf den Eintrag "Tabelle Staaten" mit seinem korrekten Hinweis. Muss nicht der Weisheit letzter Schluss sein, so wie bisher geht es aber nicht. --Aalfons (Diskussion) 05:20, 15. Jan. 2024 (CET)Beantworten