Diskussion:Landesverband Lippe

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von BurghardRichter in Abschnitt Gebiet des Landesverbands
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Gebiet des Landesverbands[Quelltext bearbeiten]

Ich vermisse im Artikel eine Information über das heutige Gebiet des Landesverbands Lippe. Ist es das Gebiet des früheren Landes Lippe, oder ist es das Gebiet des heutigen Kreises Lippe? Der Unterschied besteht im wesentlichen darin, dass zum heutigen Kreis Lippe auch die Stadt Lügde gehört, deren Ortsteile Lügde und Harzberg niemals zum Land Lippe, sondern zu Preussen gehörten. Also konkret: gehört die Stadt Lügde zum Gebiet des Landesverbandes, oder gehört sie nicht dazu, oder gehören nur die ehemals lippischen Ortsteile von Lügde dazu? Und was ist mit den ehemaligen lippischen Exklaven Grevenhagen, Lipperode und Cappel, die heute nicht zum Kreis Lippe gehören? --BurghardRichter (Diskussion) 22:57, 25. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Die Frage scheint mir geklärt zu sein. Der Landesverband Lippe ist als höherer Kommunalverband keine Gebietskörperschaft. Er ist demnach nur ein Zusammenschluss der beteiligten Kommunen, hat aber, anders als eine Gemeinde oder ein Kreis, keine gebietsbezogenen hoheitlichen Funktionen. Ich vermute, dass auch die Gemeinde Lügde dazugehört, von der nur einzelne Ortsteile früher zum Land Lippe gehörten. --BurghardRichter (Diskussion) 22:07, 15. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Ich sehe die berechtigte Frage noch nicht beantwortet. Kreis und Land sind nicht deckungsgleich. Der Landesverband Lippe muss immer noch eine räumliche Zuständigkeit haben und mehr noch, wer darf Nutznießer des ehemaligen Landevermögens sein? Doch nur die Bewohner des Gebietes des ehemaligen Landes, denke ich, auch unter berücksichtigung der Enklaven. Auf der Seite des Landesverbandes steht alelrdimgs diese widersprüchliche Aussage "In den Punktationen wurde festgeschrieben, dass „das Landesvermögen dem lippischen Gebiet“ verbleibt. Das bedeutet, dass das lippische Vermögen einschließlich der kulturellen und sozialen Einrichtungen des Landes den Bürgerinnen und Bürgern im Kreis Lippe erhalten bleiben sollte." Fragen über Fragen, ich werde da mal anfragen--Flk-Brdrf (Diskussion) 10:22, 19. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Möglichweiese hier die formale Auflösungː Im GESETZ ÜBER DIE VEREINIGUNG DES LANDES LIPPE MIT DEM LAND NORDRHEIN-WESTFALEN findet sichː
3 Die Landkreise Detmold und Lemgo werden als Kreise des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen und dem Regierungsbezirk Detmold eingegliedert. Die Gemeinden Lipperode und Cappel bei Lippstadt werden bis zum 1. April 1949 aus dem Kreise Detmold ausgegliedert und dem Kreis Lippstadt als amtsfreie Gemeinden zugelegt.
§ 4 Das allgemeine Landesvermögen des Landes Lippe ist mit allen auf ihm ruhenden Lasten und Verpflichtungen auf das Land Nordrhein-Westfalen als Gesamtrechtsnachfolger übergegangen.
Das in der Anlage 1 aufgeführte Domanial- und Stiftungsvermögen und die weiteren dort aufgeführten Vermögensgrundstücke, Guthaben und Rechte gehen auf den durch Gesetz vom heutigen Tage errichteten „Landesverband Lippe“ als Gesamtrechtsnachfolger über. Der Landesverband Lippe ist verpflichtet, auf die Kreise Detmold und Lemgo das in der Anlage 2 aufgeführte Vermögen zu übertragen.
Da später aus den Kreisen Detmold und Lemgo der Kreis Lippe wurde, passt das wieder.--Flk-Brdrf (Diskussion) 10:38, 19. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Der Landesverband Lippe ist definitiv keine Gebietskörperschaft wie ein Kreis oder eine Gemeinde, die für ihr Gebiet die Gebietshoheit hat und deren Mitglieder kraft Gesetzes alle dort wohnenden Einwohner bzw. Bürger sind. Die Mitglieder eines höheren Kommunalverbands sind keine Menschen, sondern nur Kreise oder kreisfreie Städte, also juristische Personen. Aber dennoch hat solch ein Verband einen Gebietsbezug, und zwar in zweierlei Hinsicht: indirekt durch seine Mitglieder, die ihrerseits Gebietskörperschaften sind, und direkt durch seine Aufgaben, die auf ein bestimmtes Gebiet bezogen sind. Im Gesetz über den Landesverband Lippe heisst es im § 2: „Aufgabe des Landesverbandes ist es, … die kulturellen Belange und die Wohlfahrt der Bewohner im Bezirke des früheren Landes Lippe im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit zu fördern.“ Der heutige Kreis Lippe stimmt gebietsmässig weitgehend, aber nicht exakt mit dem früheren Land Lippe überein. Es können sich also theoretisch Konflikte ergeben, wenn das nicht beachtet wird. Wenn der Landesverband etwa eine neue Aussenstelle des Lippischen Landesmuseums einrichten will, dann sollte er es nicht gerade in der Kernstadt von Lügde tun, die niemals zum Land Lippe gehört hat. Andererseits steht natürlich das Landesmuseum in Detmold als öffentliche Einrichtung auch den Bewohnern der Kernstadt von Lügde offen, genauso wie auch allen Menschen, die ausserhalb des Kreises Lippe wohnen. Der Verband könnte jedoch, wenn er wollte, den Einwohnern des Gebietes des früheren Landes Lippe einen ermässigten Eintrittspreis gewähren. Da er aber sicher auch an der Förderung des Fremdenverkehrs in seinem Tätigkeitsgebiet interessiert ist, wird er wohl von einer solchen Ungleichbehandlung der Museumsbesucher Abstand nehmen.
Ich habe lange gerätselt, wer sind eigentlich die Mitglieder des Landesverbands Lippe? Im Artikel Verband (Recht) heisst es: „Verbände sind Personenvereinigungen natürlicher oder juristischer Personen als Mitglieder.“ Im Gesetz über den Landesverband Lippe wie auch in seiner Satzung steht seltsamerweise nichts darüber, wer die Mitglieder des Verbands sind. Im Gesetz heisst es im § 1 nur: „Zur Verwaltung des … ausgesonderten Vermögens des früheren Landes Lippe wird unter der Bezeichnung ‚Landesverband Lippe‘ eine öffentlich-rechtliche Körperschaft für den Bezirk des früheren Landes Lippe errichtet.“ „Eine Körperschaft ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen, der einen überindividuellen Zweck verfolgt und dessen Bestand vom Wechsel der Mitglieder unabhängig ist.“ Es gehören ihr also typischerweise mehrere Personen (die auch juristische Personen sein können) als Mitglieder an. Im § 4 des Gesetzes heisst es weiter: „Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsteher oder seinem Stellvertreter als Vorsitzendem und aus 10 Vertretern des Kreises Lippe.“ Das lässt darauf schliessen, dass der Verband nur ein einziges Mitglied hat, nämlich den Kreis Lippe. Da das sehr ungewöhnlich ist und eigentlich der Definition einer Körperschaft widerspricht, schrickt man anscheinend (sowohl im Gesetz als auch in den Publikationen des Verbands) davor zurück, das so deutlich auszusprechen.
Diese ungewöhnliche Situation ist wohl nur historisch zu erklären. Als der Verband 1948/49 gegründet wurde, gab es noch die zwei Kreise Detmold und Lemgo. So lag es nahe, dass diese beiden Kreise zusammen den Landesverband Lippe bildeten; denn nur einer von ihnen hätte ja schlecht dessen Aufgaben übernehmen können. So lautete auch der Anfang des § 4 des Gesetzes in seiner ursprünglichen Fassung: „Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsteher oder seinem Stellvertreter als Vorsitzenden und aus je 5 Vertretern der beiden Kreise Detmold und Lemgo.“ 1973 wurden die beiden Kreise zum neuen Kreis Lippe vereinigt. Da war der Landesverband als eigenständige Körperschaft längst etabliert, und es gab keinen vernünftigen Grund, ihn nun aufzulösen, und so hat er jetzt eben den Kreis Lippe als einziges Miglied. So meine Vermutung. Da ich keinen Beleg dafür gefunden habe, kann ich es nicht in den Artikel einfügen, und so wird der Artikel auch weiterhin keine Angabe darüber enthalten, wer die Mitglieder des Landesverbands Lippe sind. --BurghardRichter (Diskussion) 21:59, 20. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Danke für die ausführliche Befassung mit der Problematik. Gute und valide Gedankenzügeǃǃǃ Ja, sicherlich ist die Fragestellung in gewisser Weise "akademisch", da zur Zeit ja Kreis und Land zu gefühlt 90̥ deckungsgleich sind. Das könnte aber in Zukunft mal anders seinː denkabr ist eine weitere Gebietsreform, Vereinigung von Kreisen o.ä. Und ich sehe auch ein gewisses Legitimationsproblem, wenn die ausgegliederten Kommunen (z.B. ehemaligen Enklaven), die ja dereinst mit ihrem Steueraufkommen zum Staatsschatz beigetragen haben, nun formal keine Nutznießer mehr sind. Sicherlich alles sehr theoretisch, es gibt ja z.B. in der Tat keine ermäßigten Eintrittspreise o.ä. -- ich hatte gestern den Landesverband angeschrieben. Tenorː die aufgezeigte Problematik wird möglicherwiese mal einer Rechtsabteilung vorgelegt. Ich sehe das aber weniger als eine juristische, sondern ehe als eine politische Frage. Es bleibt spannend.--Flk-Brdrf (Diskussion) 07:35, 21. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Die Änderung des Gesetzes über den Landesverband Lippe anlässlich der kommunalen Gebietsreform Anfang der 1970er Jahre findet sich im Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Bielefeld (Bielefeld-Gesetz) vom 24. Oktober 1972, § 26 Absatz 2 (S. 223). --BurghardRichter (Diskussion) 16:31, 31. Jan. 2022 (CET)Beantworten