Diskussion:Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von 134.94.52.77 in Abschnitt Hoheit
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Abkürzung LVR an Bundestraßen[Quelltext bearbeiten]

Im Bereich des LVR sind an den Strassen Leitpfosten angebracht, die eine gruene Kappe tragen. Was hat es damit auf sich? Ist der LVR in irgendeiner Weise auch fuer Strassen zustaendig? 134.91.141.39 14:26, 1. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Antwort: Bis Ende des Jahres 2000 waren die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe auch für den Straßenbau im jeweiligen Landesteil zuständig. Seit dem 01.01.2001 wird diese Aufgabe vom Landesbetrieb Straßenbau (Straßen.NRW) für das gesamte Land Nordrhein-Westfalen wahrgenommen. Bei den Leitpfosten dürfte es sich daher um solche handeln, die vor dem Jahr 2001 aufgestellt wurden. (nicht signierter Beitrag von 195.202.51.7 (Diskussion) 10:17, 6. Feb. 2014 (CET))Beantworten

Anzahl der Museen[Quelltext bearbeiten]

Bei der Angabe der Museen müsste bitte die Zählung vereinheitlicht werden und dann die Zahl korrigiert: Im LWL werden die Standorte des Industriemuseums einzeln gezählt, beim LVR nicht. --Chriz1978 (Diskussion) 10:42, 30. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 22:38, 24. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Hoheit[Quelltext bearbeiten]

Gebietshoheit ist die Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt, also die Herrschaft. Wenn ein Landschaftsverband sich durch Umlagen finanziert und einen eigenen Haushalt hat, dann hat er Finanzhoheit. Darf er Personal verbeamten, dann hat er Personalhoheit. Also kann ein Landschaftsverband durchaus Hoheitsrechte in einem Gebiet haben, auch wenn er keine Gebietshoheit hat. Richtig? --134.94.52.77 09:00, 10. Jan. 2024 (CET)Beantworten