Diskussion:Liste deutscher Tarif- und Verkehrsverbünde

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von NJ Giggie in Abschnitt VGW/VUW mit SPNV-Integration?
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Allgemeines[Quelltext bearbeiten]

Gibt es auch eine Seite für Verkehrsbünde auf der ganzen Welt? Wenn nicht, lonht es sich? Ich könnte viel über Asien schreiben!

Gibt es irgendjemanden, der in der Lage ist, die Karte anzupassen? Mehrere Verkehrsverbuende sind da nicht eingetragen. Das wuerde sicherlich die Aktualitaet und Nutzbarkeit sehr verbessern.

Nun zu anderen Artikeln gibt es schließlich auch Listen mit den Links auf alles Vorhandene. Aber die Antwort sollte lieber ein Verkehrsfreund geben. Die Frage ist schließlich würde die Arbeit auch durch Nutzung belohnt. Und wenn wir schon Wünsche äußern die Karte in eine Map zu wandeln wäre nicht schlecht. Aber das erfordert Geduld und vorallem Zeit. --Paule Boonekamp - eine Silbersonne 19:23, 25. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Verbundkarte[Quelltext bearbeiten]

Zumindest hat man beim erstellen der Karte gut bei der angegebenen Quelle kopiert. Sieht man insbesondere am LTV. :-( Marcokrings 00:59, 3. Feb. 2008 (CET)Beantworten


Die Deutschland-Karte enthält aktuell folgende FEHLER:

- im Kreis Göppingen gibt es keinen Verkehrsverbund (sondern nur eine Bus-Verkehrsgemeinschaft ohne SPNV-Beteiligung)!

- im Kreis Altenkirchen existiert kein Verbundtarif! Der dort eingezeichnete VRS-Tarif ist höchst mißverständlich, denn er ist nur ein Übergangstarif und kommt nur bei Fahrten zwischen dem Kreis Atenkirchen und dem VRS-Stammgebiet (bzw. umgekehrt) zur Anwendung - nicht jedoch bei Fahrten innerhalb des Kreises!

- die Stadt Passau gehört nicht zum VLP-Gebiet, die Verkehrsgemeinschaft Landkreis (!) Passau umfasst nämlich nur den Landkreis Passau, nicht jedoch die kreisfreie Stadt Passau selbst. Dies äußert sich unter anderem dadurch, dass der VLP-Tarif in den Passauer Stadtbussen nicht gilt...


Und folgende Verbundtarife FEHLEN GANZ (darunter auch welche die es vor Juni 2006 schon gab, die Karte war also bereits bei ihrer Erstellung lückenhaft):

- die Kitzinger Nahverkehrs Gemeinschaft (KING) fehlt

- der Gemeinschaftstarif Vorpommern (GTV) fehlt ebenfalls

- die Tarifgemeinschaft Lübeck (TGL) fehlt auch

- der Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT) fehlt ebenso

- der seit Dezember 2007 existierende Verbundtarif "OstalbMobil" fehlt dito


MfG, K. 84.57.170.15 17:36, 3. Feb. 2008 (CET) --Beantworten

Inzwischen wurde eine neue Karte erstellt. Wenn trotz allem noch Fehler enthalten sein sollten, wendet euch bitte direkt (!) an den Ersteller. -- Memorino Lust, mitzuhelfen? 12:35, 5. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Übergangstarifgebiete gehören nicht in die Liste[Quelltext bearbeiten]

@Hmwpriv: sorry, aber ich mußte alle deine Änderungen an der Liste der Verkehrsverbünde wieder rückgängig machen, so macht das keinen Sinn! Wenn wir noch anfangen auf alle Übergangstarifgebiete und Überlappungen einzugehen so sprengt das eindeutig den Rahmen und die Liste platzt aus allen Nähten. Fakt ist: es gibt in einem Gebiet immer nur einen Verkehrsverbund, alle anderen Tarife werden nur "geduldet". Am Beispiel der Stadt Mainz: RMV ist der Stammverbund (und damit maßgebend), der RNN wird nur "anerkannt". Es ist daher falsch zu behaupten nur Hessen wäre RMV-Stammmland, die Stadt Mainz ist nämlich genau so RMV-Stammland.

Und so ist es auch mit allen anderen Übergangstarifen geregelt, sie werden in der Liste nicht gesondert erwähnt um die Übersichtlichkeit beizubehalten. Genauso ist es mit dem RNN: nur weil dieser in Wiesbaden geduldet wird (anerkannt wird) ist dies noch lange kein hessischer Verkehrsverbund. Wie gesagt, es gibt in ganz Deutschland keinen einzigen Quadratmeter auf dem zwei Verbünde gleichberechtigt nebeneinander agieren. Bitte in Zukunft beachten... --84.57.190.114 12:59, 23. Mai 2008 (CEST)

Ebenso sorry, aber leider ist das unzutreffend.
Mainz/Wiesbaden als RMV-Tarifgebiet 65 ist für reine interne Verbindungen einwandfrei dem RMV zuzuordnen, ebenso wie für Verbindungen in das übrige RMV-Gebiet. Für Fahrten mit Start/Ziel im RNN gilt Mainz/Wiesbaden als RNN-Wabe 300 (wegen der Größe zählt diese Wabe sogar doppelt), der Tarif ist also nicht nur geduldet, schließlich gilt er in ALLEN Verkehrsmitteln in RMV 65/RNN 300. Deine Aussage widerspricht zudem den Tarifbestimmungen beider Verbünde; es sei denn, Du hättest Zugang zu dem diesbezüglichen Vertrag zwischen RMV und RNN und dort wäre es ausdrücklich anders geregelt. Den RMV nur wegen der Erstreckung auf das Mainzer Stadtgebiet als rheinland-pfälzischen Verkehrsverbund zu erwähnen ist schon geradezu abstrus.
Kleiner Exkurs: Warum heißt des denn bloß „Stammland“? Weil dort etwas seine Wurzeln hat - und bei der Größe des RMV ist Mainz diesbezüglich nur ein Appendix.
Warum Du die grundsätzlichen Informationen (HÖPNVG) ebenfalls gelöscht hast, kann ich zusätzlich nicht nachvollziehen, denn der vorherige Sachstand war durchaus verwirrend, Hessen hat durch seine Gesetzgebung ganz bewusst Verbünde gewollt und diesen auch weitere Kompetenzen übertragen, was in anderen Bundesländern nicht so ist.
Ich empfinde es übrigens durchaus als anmaßend, wenn Du hier in hochherrschaftlicher Art festlegst, dass Übergangstarife nicht in die Liste gehören. Im Gegenzug könnte ich durchaus argumentieren, dass gerade Übergangstarife zwischen Verbünden eine nutzungsfördernde und kundenfreundliche Komponente sind und bei jedem Verbund angeführt werden müsste, zu welchem benachbarten Verbund Übergange möglich sind - Platz genug wäre in der Liste.
Wie wäre es, wenn man erst einmal sachlich diskutiert, statt gleich derartige - zudem zweifelhafte - absolute Lehrsätze in die Welt zu posaunen? --Hmwpriv 13:27, 23. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Nun es geht hier zunächst mal um eine einfache "Liste", die aufgrund der Komplexität der Materie ohnehin schon viel zu sehr ausgeartet ist und mit einer Liste nur noch bedingt etwas zu tun hat. Nur muss man sie ja deshalb nicht noch weiter verwässern. Deshalb ist es herzlich egal "warum" es in Hessen Verbünde gibt, Fakt ist es gibt sie! Entweder du suchst also für alle Bundesländer die betreffenden Gesetze heraus, oder wir lassen es ganz bleiben. Also nochmal: nach welchem Gesetz Verbünde zu Stande kommen ist für eine einfache Auflistung völlig irrelevant.
Zu meiner "hochherrschaftlichen" Art: ich habe diese Liste in letzter Zeit mehrfach maßgeblich überarbeitet und ergänzt, hab dabei aber nie ihren bundesweiten Charakter außer Acht gelassen und beschäftige mich bundesweit mit ÖPNV-Tarifen. Irgendwelche Mainz-Wiesbadener Rivalitäten und Provinzpossen tun aber hierzu nichts zur Sache.
Der VMW ist nunmal komplett in den RMV integriert worden, deshalb ist Mainz nun auch RMV-Stammgebiet, ganz einfach. "Stammgebiet/Stammland" ist somit das Gegenteil zu "Übergangsgebiet", der von mir verwendete Begriff "Stammgebiet" das hat doch nichts damit zu tun wo ein Verbund den größten Anteil seiner Gebiete bzw. seine Tradition hat.
Außerdem, wer definiert wie groß ein Appendix ist? Genauso wie etwa der überwiegend baden-württembergische KVV in den rheinland-pfälzischen Landkreis Germersheim übergreift, greift halt der überwiegend hessische RMV in die rheinland-pfälzische Stadt Mainz über. Sowohl der Landkreis Germersheim als auch die Stadt Mainz sind eindeutig und klar definierte politische Gebiete die quasi gleichberechtigt sind, ihre Größe/Einwohnerzahl ist dabei völlig zweitrangig. Merke: länderübergreifende Verbünde kann man an zwei Händen abzählen, länderübergreifende Übergangstraifgebiete gibt es wie Sand am Meer, quasi in jedem Verbund der an eine Landesgrenze grenzt.
Vielleicht ist "geduldet" das falsche Wort für den RNN in Mainz und Wiesbaden, dennoch maßgebend ist traditionell der VMW und damit heute sein Rechtsnachfolger der RMV. Der RNN trat erst viel, viel später auf die Bühne. Nicht umsonst ist das Gebiet der Städte Mainz und Wiesbaden im RNN-Tarifzonenplan gesondert gekennzeichnet. Also nochmal: auch wenn die Situation in Mainz/Wiesbaden nochmal einen Tick komplizierter ist als anderswo, es gibt nirgendwo zwei Verkehrsverbünde die auf der gleichen Fläche gleichberechtigt (!) agieren. Im Binnenverkehr der jeweiligen Übergangstraifgebiete gilt nämlich immer nur ein (!) Tarif und genau dieser zeigt dann auch eindeutig zu welchem Verbund das jeweilige Gebiet gehört.
Ich hoffe du merkst dass ich mir zu meinem "Dogma" (contra gesonderte Erwähnung der Übergangstarife) sehr wohl Gedanken gemacht habe, die weit über den Mainz-Wiesbadener-Provinz-Tellerrand hinausgehen...
Nichts für ungut und MfG --84.57.190.114 13:49, 23. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für die Bestätigung, dass ich nicht über den Provinz-Tellerrand zu schauen vermag - daran erkennt man wirklich gute Umgangsformen.
Gestatte mir aber den Hinweis, dass es mir kein wirklicher Fortschritt zu sein scheint, ob ein Verbund seine Preise nun nach Zonen oder Relationen bestimmt, was Deine neueste Ergänzung ist. Wie Du die Kombination mit Zeit (wie beispielsweise in Berlin) noch unterbringen willst - nun, darauf warte ich mit Spannung.
Erlaube mir, Dich darüber aufzuklären, dass der Begriff Appendix aus dem medizinischen Bereich stammt und nichts anderes als Blinddarm, manchmal auch als Wurmfortsatz bezeichnet, bedeutet - und genau dies ist Mainz für den RMV und für die Zuordnung zu Hessen ebenso wie Wiesbaden im RNN zu Rheinland-Pfalz. Die sich hier ohne jeden Zweifel überschneidenden Verbundgebiete lassen sich eben nicht einfach in Deine Liste integrieren - und was Du über den VMW geschrieben hast, da rollen sich meine Fußnägel auf. Der RMV ist eine GmbH, deren Gesellschafter neben dem Land Hessen die Kreise und kreisfreien Städte im Verbundgebiet sind, soweit sie in Hessen liegen; er ist keinesfalls ein Nachfolger des VMW, der noch heute fortbesteht und über den die Stadt Mainz mit dem RMV assoziiert ist, da passenderweise die Verträge über die Preisgestaltung etc. zwischen RMV und VMW abgeschlossen werden. Umgekehrt ist Wiesbaden über den VMW dem RNN assoziiert, wogegen die Stadt Mainz dort mitwirkt. Die besondere Kennzeichnung im RNN-Wabenplan resultiert aus dem Effekt, dass Mainz/Wiesbaden als „Großwabe“ gezählt wird und bei der Preisermittlung als 2 Waben betrachtet wird.
Wir können die Sache auch gerne noch ein wenig komplizierter machen: Der Schleswig-Holstein-Tarif resultiert zwar aus keinem Verkehrsverbund, wirkt de facto aber wie ein solcher. Ähnlich ist es mit verschiedenen Ländertickets, die auch im öffentlichen Nahverkehr in Bussen gelten - und damit verbundübergreifende Geltung haben. Sicher, Du kannst jetzt wieder damit argumentieren, dass Du hier keine Tarife aufzählen willst - aber dann ziehe die Konsequenzen und mache aus der Liste der Verkehrsverbünde bitte wieder eine reine Liste, meinetwegen noch sortiert nach Bundesländern, obwohl dies, wie wir sehen, schon erste Probleme bringt (gilt im Großraum Berlin-Brandenburg und in Hamburg und Umgebung ebenso), der Rest gehört dann aber nicht mehr in einen Eintrag unter der Überschrift „Liste“; wenn schon, denn schon. --Hmwpriv 15:10, 23. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Ich gebe gern zu, dass die Angabe "Zonentarif" bei den SPNV-Verbünden keinen wirklichen Erkenntnisgewinn bietet, ausgenommen beim VSN (> Relationstarif) und beim ZVON (> Teilstreckentarif). Aaaaber: um so interessanter ist diese Angabe bei den Bus-Verkehrsgemeinschaften, dort gibt es nämlich noch etliche mit Kilometertarif! Auch dabei habe ich mir also durchaus was gedacht. Und der Vollständigkeit halber habe ich die Angabe überall aufgenommen (um eine gewisse Einheitlichkeit zu gewährleisten). Der Hinweis mit der Zeit (> Berlin) ist Unsinn, überall gibt es zeitliche Beschränkungen. Im VVS gilt eine Einzelfahrkarte auch nur maximal zwei Stunden gültig, dennoch erfolgt die Tarifierung (und darum geht es in dieser Spalte mit der Tarifart) nicht nach Zeit sondern nach Zonen. Zeitbasierte Tarife sind in Deutschland längst Geschichte, die gab es zuletzt in der Nachwendezeit bei ostdeutschen Straßenbahnbetrieben.
Und zum zehnten Mal: es gibt keine "sich überschneidenden Tarifgebiete", es gibt nur Übergangstarife. Der Begriff "Überschneidung" klingt nach zwei gleichwertigen Partnern, das ist aber nirgendwo der Fall. Und genau das habe ich in der Liste stringent beachtet, es ist also sehr wohl möglich die Liste korrekt zu halten. Nochmal: in der Stadt Mainz gilt der RMV-Tarif, also ist die Stadt Mainz Tarifgebiet des RMV. Und da du jetzt kaum behaupten wirst, dass Mainz kein Bestandteil von Rheinland-Pfalz ist, behaupte ich "der RMV ist (auch) ein rheinland-pfälzischer Verkehrsverbund). Gibt es einen besseren Beweis für meine These als die Tatsache dass man bei einer Straßenbahnfahrt in der rheinland-pfälzischen Hauptstadt (!) ein RMV-Ticket lösen muss? Die Größe der Stadt Mainz im Vergleich zum restlichen Verbundgebiet ist doch dabei völlig zweitrangig (zumindest für diese schlichte Auflistung), darauf kann ja im Hauptartikel ausführlichst eingegangen werden.
Danke dass du das Wort "assoziiert" erwähnt hast, eben der RNN ist mit Mainz und Wiesbaden assoziiert, d. h. aber noch lange nicht, dass Mainz und Wiesbaden Bestandteil des RNN-Verbundgebiets sind. Wie gesagt der RNN-Tarif wird dort lediglich anerkannt und das auch nur dann, wenn man ins RNN-Stammgebiet fährt oder von dort kommt, nicht mehr und nicht weniger. Genauso ist es auch im Kreis Altenkirchen, der VRS-Tarif wird dort anerkannt wenn man ins VRS-Stammgebiet fährt oder von dort kommt, im Kreis Altenkirchen selbst gibt es jedoch keinen Gemeinschaftstarif. Die Behauptung Mainz/Wiesbaden gehören zum RNN ist daher genau so falsch wie die Behauptung Altenkirschen gehört zum VRS.
Übrigens auf http://www.rnn.info/Wir___ber_uns.684.0.html werden "die im Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden (VMW) zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen MVG Mainzer Verkehrsgesellschaft und ESWE Verkehr sowie das Busunternehmen Rheintal-Reisen, Büttner" als Kooperationspartner genannt, dreimal darfst du raten warum hier zwischen Kooperationspartnern (im Übergangstraifgebiet Mainz-Wiesbaden) und Gesellschaftern (im RNN-Stammgebiet) unterschieden wird. Kleiner Tipp: hat was damit zu tun, dass Mainz und Wiesbaden nicht RNN-Tarifgebiet sind... 84.57.148.206 14:36, 24. Mai 2008 (CEST)--Beantworten
Der RMV ist definitiv kein rheinland-pfälzischer Verkehrsverbund, die Stadt Mainz ist kein Gesellschafter des RMV sondern mit selbigem nur über den VMW assoziiert (muss ich Dir das jetzt anhand von Publikationen explizit nachweisen, wäre kein Problem?) - und jetzt könnte ich Deine Argumentation über den RNN etc. genau umdrehen. Auch Deine Aussagen über Berlin sind haarsträubend, bei meinem letzten Aufenthalt dort im vergangenen Jahr galt sehr wohl noch der Zeittarif, was aufgrund der Stuktur des Berliner Verkehrsnetzes zumindest im Tarifbereich AB auch sinnvoll ist, da eine „Fahrtrichtung“ wegen der vielen möglichen Verbindungen kaum feststellbar ist. In vielen Verbünden gilt - unabhängig vom Preismodell (Waben- oder Kilometertarif) - entweder ein Tarif, der bei Fahrten keine Unterbrechungen zulässt (Umstiege mit Verpflichtung, den nächsten Anschluss zu benutzen), aber auch eine Kombination mit Zeittarif (Fahrtunterbrechungen sind gestattet, die Gesamtfahrtzeit darf aber nicht überschritten werden).
Im übrigen weise ich Dich - ebenfalls erneut - darauf hin, dass Du weit über das Ziel hinaus schießt! Der Eintrag heißt „Liste ...“, d h. hier sollten die Verkehrsverbünde aufgelistet werden, aber grundsätzlich keine weiteren Details eingetragen werden, dafür gibt es dann die Artikel über die einzelnen Verkehrsverbünde. Du bist gerade dabei, die Liste immer weiter in Richtung eines Artikels zu verändern, der massive Redundanzen erzeugt. --Hmwpriv 08:12, 26. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Das die Stadt Mainz kein RMV-Gesellschafter ist, ist völlig korrekt. Dennoch ist Mainz integraler Bestandteil des RMV-Verbundgebiets und darauf kommt es an. Im Übrigen sehen das auch andere so, z. B. der sehr kompetente Ersteller der Übersichtskarte zu diesem Artikel hier (nicht bekannt, verwandt oder verschwägert mit mir), man beachte dazu den "Auswuchs" vis a vis von Wiesbaden.
Jede Fahrkarte hat eine zeitliche Höchstbegrenzung, dennoch würde niemand auf die Idee kommen bei einer Monatskarte z. B. von einer Karte mit zeitlicher Gültigkeit zu sprechen, denn auch sie berechnet sich in erster Linie nach dem Geltungsbereich. Über was diskutieren wir also? Es macht sehr wohl Sinn zwischen Zonen- und Kilometertarifen zu unterscheiden, der Zeitfaktor ist hingegen allerhöchstens ein Detail am Rande. So what?
Und das eine Liste bei Wikipedia keine zusätzlichen Infos enthalten darf ist deine persönliche Meinung, diese wird der Realität aber nicht gerecht. Ich verweise in diesem Zusammenhang nur mal auf die Liste der Alpenpässe, ich hoffe du gestattest mir diesen Blick über den Tellerrand. 84.57.153.86 15:26, 26. Mai 2008 (CEST)--Beantworten
Der Umstand, dass ein Fehler auch von Dritten gemacht wird, rechtfertigt eigene Fehler - so jedenfalls ist die Quintessenz Deiner Argumentation; klingt ähnlich wie der Schülerspruch: „Esst mehr Mist, Milliarden Fliegen können nicht irren.“. Rein semantisch ist schon durch die Bezeichnung als Liste klar, dass es sich um eine Auflistung handelt, also mitnichten eine detaillierte Aufzählung gemeint ist. Insofern ist meine Meinung über den Inhalt einer „Liste“ wohl doch nicht ganz so persönlich wie Du tust; aber ich bin gespannt, wie Du auch dieses wieder umargumentieren wirst.
Hast Du eigentlich schon einmal mit der Geschäftsleitung der Mainzer Verkehrsgesellschaft über die Zugehörigkeit zum RMV gesprochen? Dann wüsstest Du schon, wie man sich selbst definiert - und das stützt meine Position.
Wie wäre es eigentlich, wenn Du Dich mal registrieren bzw. anmelden würdest, da Diskussionen mit einer - zudem noch ständig wechselnden - IP weder persönlich noch erbaulich sind. --Hmwpriv 09:50, 27. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Kleiner Nachtrag:
Hast Du schon einmal die artverwandten Listen aus Österreich und der Schweiz betrachtet? Offensichtlich nicht, denn dort steht neben einer kleinen Einleitung tatsächlich nur eine Liste (ohne weitere Informationen). --Hmwpriv 11:27, 30. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Niedersachsen komplett abgedeckt?[Quelltext bearbeiten]

Das kann ich nicht glauben, da beispielsweise der Landkreis Hildesheim keinem Verkehrsverbund angehört. Da fahren neben dem RVHi im Landkreis und SVHi in Hildesheim (mit jeweils eigenen Tarifen) noch diverse weitere Unternehmen (Rizor, Gemke, Koch, üstra, RegioBus und RBB). Bei weiteren aufgeführten Landkreisen bin ich mir auch nicht sicher, ob diese dem Verbundkriterium (also alle Linien mit einem Fahrschein nutzen zu können) entsprechen.

RVHi und SVHi scheinen schon die Platzhirschen im Landkreis Hildesheim zu sein. Die Homepages von Rizor, Gemke, und Koch zeigen, dass es sich hierbei um reine Anbieter von Reiseverkehren handelt. Die üstra bietet in der Region auch nur Reiseverkehre an. RegioBus führt auf seiner Homepage zwar das Stichwort "Hildesheim-Tarif" auf, nur werden dort dann tatsächlich nur irgendwelche GVH-Tarife beschrieben und es ist auch nirgendwo anders ersichtlich, dass sie etwas mit der Region Hildesheim zu tun hätten. Und auch der RBB hält sich fein säuberlich aus dem Landkreis heraus.
RVHi und SVHi selbst sind beides Tochterunternehmen der Stadtwerke Hildesheim, wobei bei der RVHi aber auch der Landkreis Hildesheim noch Anteile mithält. Sie betreiben zwar Umlaufverknüpfungen (also Fahrplankoordination) aber keinen gemeinsamen Tarif. Somit gehört der Landkreis für meinen Geschmack insgesamt aus der Liste raus, auch wenn er der Kategorie "Es besteht kein Gemeinschaftstarif. Die Aufgabe des Verbunds besteht in der Fahrplan-Koordinierung." (wie z.B. bei der Verkehrsgemeinschaft Garmisch-Partenkirchen) recht nahesteht. Aber letztendlich handelt es sich doch um keinen Verbund und auch nicht um ein landkreisweit monopolistisch agierendes Einzelunternehmen - auch wenn RVHi und SVHI zweifelsohne recht dicht zusammenhängen.
--Chumwa 07:39, 18. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Direktlinks auf Verbünde mit aufnehmen?[Quelltext bearbeiten]

Sollte in die Liste nicht eine zusätzliche Spalte mit Link auf die Homepage des jeweiligen Verbundes mit aufgenommen werden? Da ja doch noch einige Verbünde mit Rotlinks versehen sind, fände ich es durchaus gerechtfertigt, diese zusätzliche Informationsmöglichkeit alternativ mit anzubieten, da es doch lästig ist sonst immer erst mit kopieren und dann über die Google-Suche an den Verbund heranzukommen. --Chumwa 07:43, 18. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Direktlinks sind keine guten Lösungen. Ich werde für Niedersachsen und Bayern nach und nach Artikel zu den Verbünden schreiben. Dann verschwinden auch die Rotlinks. Außerdem steht es dir frei, selbst entsprechend zu recherchieren und Artikel zu schreiben. --Woehlecke 10:58, 18. Jul. 2009 (CEST)Beantworten


Weiterer Verbund in Thüringen?[Quelltext bearbeiten]

Bin gerade über den IVRPV gestolpert, der immerhin schon seit 20 Jahren existiert. Aus meiner Sicht handelt es sich hierbei um einen Verkehrsverbund ohne Gemeinschaftsttarif, der somit aber dennoch in die Liste mitaufgenommen gehört. Was meint ihr? --Chumwa 22:49, 29. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Solche Fälle hatten wir hier schon öfter. Reine Fahrplankoordinierungsverbünde wurden hier schon mehrfach aus der Liste herausgenommen. --Frantisek 22:54, 29. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Was ist dann mit dem VNN, der ja nun wirklich alles andere als einen Gemeinschaftstarif hat, und den ganzen Verbünden in Bayern mit Fußnote [2] (und es gibt mit Sicherheit noch mehr reine Reine Fahrplankoordinierungsverbünde in der Liste...)? --Chumwa 23:10, 29. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Stimmt, dann sind die über die Jahre wieder hineingerutscht. Dann würde der entsprechende Verbund auch unter diese Kategorie fallen. --Frantisek 22:10, 30. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Auch ein reiner Fahrplanverbund ist ein Verkehrsverbund. Der Begriff Verkehrsverbund impliziert (anders als der Begriff Tarifverbund) nicht automatisch eine Tarifkooperation! Solche Verbünde aus der Liste zu entfernen wäre also reinste Theoriefindung... MfG Firobuz 15:04, 7. Jul. 2010 (CEST)--Beantworten

Westerwaldkreis[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich glaube ich verstehe diese Liste ganz und gar nicht. Geht es hier nun darum, ob eine Gebietskörperschaft zu einem Verkehrsverbund gehört oder ob diese Gebietskörperschaft den Tarif des Verbundes umsetzt? Vielleicht sollte das hier präzisiert werden. Und was ist eigentlich mit dem Rheinland-Pfalz-Takt bzw. den Verbünden Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Süd und Schienenpersonennahverkehr Nord? Diese sind hier nicht zu listen? --Christian1985 (Diskussion) 19:35, 10. Dez. 2010 (CET)Beantworten

So richtig sauber voneinander abgrenzbar sind die diversen Varianten von Verbünden leider nicht. Nur die alleinige Tatsache, dass eine Gebietskörperschaft Gesellschafter an einem Verbund ist, reicht aus meiner Sicht noch nicht aus, dessen Gebiet als Verbundgebiet mit in die Liste aufzunehmen. Wenn nun z.B. aus irgendeinem Grunde die Bundesrepublik ein Mitgesellschafter in irgendeinem Verbund wäre - sollte deshalb auch gleich ganz Deutschland dem Verbundgebiet zugeschlagen werden? Wohl eher nicht. Warum so Sachen wie der Rheinland-Pfalz-Takt nicht mitaufgenommen werden, findet sich genauer irgendwo in dieser Diskussion. Aber der Hauptgrund war aus meiner Erinnerung heraus der, dass es sich nur um Sonderangebote und/oder Sondertarife handelt, die entweder nicht dauerhaft sind oder kein durchgängiges Fahrkartenangebot aufweisen. Und schließlich darf man auch die ÖPNV-Aufgabenträger (zu denen die beiden genannten Zweckverbände wohl zählen) nicht mit den Verbünden verwechseln... --Chumwa 20:07, 10. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Der Rheinland-Pfalz-Takt ist ein Tarif, sondern gibt nur die Zugdichte auf den Strecken an. Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Süd und Schienenpersonennahverkehr Nord sind keine Verkehrsverbünde sondern Aufgabenträger, die den Zugverkehr des Nahverkehrs bestellen. -- Marcokrings 00:27, 11. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Schleswig-Holstein[Quelltext bearbeiten]

@Firobuz: Wir haben in Schleswig-Holstein ein kleines Problem mit der Abgrenzung des Begriffs "Verbund": 1. Die ehemaligen Verkehrsgemeinschaften, wie z.B. Steinburg, Nordfriesland Regional... waren m.E. nie Verbünde, sondern Tarifgemeinschaften mit einem gemeinsamen Fahrplanbuch. Ich weiss wie anstregend die Diskussion ist, aber was sind die Eigenschaften, die einen Verbund auszeichnen und damit er hier in der Liste auftauchen darf? 2. Es gibt nur noch vier unternehmensübergreifende Tarife in SH: a. SH-Tarif b. VG Schleswig-Flensburg c. TG Lübeck d. HVV Alle anderen Tarife sind Unternehmenstarife.

Daher bestehen zwei Möglichkeiten: 1. Wir führen eine Liste mit alle Planungskreisen/Verbünden/Verkehrsgemeinschaften egal ob mit oder ohne eigenen Tarif, dann würden zur Liste auch wieder alle ehemaligen Verkehrsgemeinschaften und Aufgabenträgerzirkel hinzukommen. 2. Wir führen eine Liste ausschließlich mit Institutionen/Verbünden/Tarifgemeinschaften die einen eigenen Tarif führen. Bedeutet: nur noch vier Einträge in der Liste. Freue mich auf die weitere Dikussion. Kann sein, dass ich erst zeitverzögert dazu komme zu antworten. -- Verkehr 08:54, 14. März. 2011 (CET)

Erstmal vielen Dank für Dein ausführliches Statement! Also eigentlich seh ich da kein großes Problem. Das Lemma heißt ja schließlich Liste deutscher Tarif- und Verkehrsverbünde, also sollten auch alle aufgeführt werden die keinen Gemeinschaftstarif (mehr) haben. Außer in SH ist dieses Modell ja auch in Bayern gang und gäbe. Mich hat nur gestört dass Du sie kommentarlos gelöscht hast, aber mit der heute durch uns gemeinsam erarbeiteten Version ist dieses Problem ja elegant aus der Welt geschaffen worden. Beste Grüße und auf weiterhin gute Zusammenarbeit, Firobuz 20:27, 14. Apr. 2011 (CEST)--Beantworten

Ehemalige Verkehrsverbünde[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

wie ist im Abschnitt "Ehemalige Verkehrsverbünde" der Unterschied in der Gliederung nach "nicht mehr existent" und "Tarifliche Integration in einen anderen Verbund"? Und ist die Zuordnung der einzelnen ehemaligen Verbünde auch korrekt? Hinter manchem "ehemaligen" Verbund steht etwa nicht das Wort "abgelöst" sondern "integriert".

Grüße, --Frantisek (Diskussion) 07:14, 21. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 13:59, 1. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen[Quelltext bearbeiten]

@User:Firobuz: Was denkst du hierzu? Ist der VVR nun ein Verkehrsverbund oder doch nur die Fusion zu einem (monopolistischen) Verkehrsunternehmen der Region und somit nicht darstellungsrelevant? Ich selbst tendiere noch zum Verkehrsverbund, lasse mich aber auch gerne vom Gegenteil überzeugen... --Chumwa (Diskussion) 23:41, 31. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Hmmm, also gemäß Selbstdarstellung scheint es sich tatsächlich um eine Fusion von drei verschiedenen Unternehmen, die aber noch nicht alle alten Zöpfe abgeschnitten haben. So gibt es nämlich noch kein eigenes Tarifsystem. Hier steht auch noch mal was wichtiges, nämlich "Die Verkehrsunternehmen des Landkreises Vorpommern-Rügen: die Kraftverkehrsgesellschaft Ribnitz-Damgarten, die SWS Nahverkehr GmbH und die Rügener Personennahverkehrsgesellschaft mbH sind seit dem 04. Juni 2014 im Rahmen einer Fusion zur Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR) verschmolzen. Bis zur Vereinheitlichung der Tarifbestimmungen wird der Tarif in drei Bediengebiete unterteilt." Um einen klassischen Verkehrsverbund im Sinne einer unternehmensübergreifenden Kooperation handelt es sich also demnach nicht. Dafür in der Tat ein neues monopolistisches VU, wie wir es ja auch schon aus anderen Landkreisen in Ostdeutschland kennen. Firobuz (Diskussion) 08:06, 1. Sep. 2016 (CEST)--Beantworten
Hab's jetzt auf den Karten entsprechend angepasst. --Chumwa (Diskussion) 22:36, 8. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein (NAH.SH)[Quelltext bearbeiten]

Der Teil des Artikels der sich mit Schleswig-Holstein befasst ist stark veraltet und müsste überarbeitet werden. Die Informationen stammen noch aus der Zeit vor Gründung des NAH.SH. So wird davon gesprochen, dass es zwar den SH-Tarif gäbe (gibt es auch noch immer), jedoch keinen richtigen übergreifenden Verkehrsverbund. Mittlerweile hat NAH.SH jedoch die Aufgaben der regionalen Pseudo-Verbünde übernommen (Ausnahme VGSF, die im Bus-Binnenverkehr noch einen eigenen Tarif führt), auf der Karte wird Schleswig-Holstein jedoch als Flickenteppich dargestellt. Joel Bashandy (Diskussion) 21:25, 21. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Moment, ein Verkehrsverbund ist keineswegs nur für den Tarif zuständig! Er hat noch ganz andere Aufgaben, beispielsweise die Fahrplankoordinierung, sonstige Abstimmung zwischen den beteiligten Verkehrsunternehmen, Fahrgastzählungen, Fahrgastbefragungen, Vermeidung von Doppelbedienungen, Verteilen von Liniennummern, Herausgabe von Fahrplanbüchern, Fahrgastinformation, Hotline, Aufstellen einheitlicher Haltestellenschilder. An deiner Stelle wäre ich mir nicht so sicher, ob die kleinen Verbünde wirklich alle aufgelöst wurden. Die arbeiten oft noch jahrelang weiter, wenn auch weitgehend im Verborgenen. Da müssten schon konkrete Belege her beispielsweise Pressemitteilungen oder Zeitungsartikel, die konkret die Auflösung eines Verbundes bestätigen. --Firobuz (Diskussion) 22:44, 21. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Unterschied NRW- und Niedersachsentarif[Quelltext bearbeiten]

Ist der Niedersachsentarif nicht auch ein Dachtarif wie der NRW-Tarif? Auch letzterer hat bei seiner Einführung den Nahverkehrstarif der DB abgelöst, wenn ich mich nicht irre. Falls die beiden also organisatorisch gleich/vergleichbar sind, wäre ich dafür, die Formulierung im Abschnitt zu Niedersachsen der für NRW anzugleichen. --Anorax (Diskussion) 19:12, 6. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

NRW- und Niedersachsentarif unterscheiden sich zumindest insofern, dass der NiTa grundsätzlich "nur" ein SPNV-Dachtarif ist, der aber über die Anschlussmobilität auch die Nutzung vieler anderer Verbundverkehrsmittel ermöglicht. Beim NRW-Tarif sind (soweit mir bekannt ist) grundsätzlich sämtliche Verkehrsmittel der "untergeordneten" Verbünde erfasst. --Anorax (Diskussion) 14:08, 18. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Ein paar Fragen zu ein paar Verbünden[Quelltext bearbeiten]

Hallo! Ich arbeite momentan die deutschen Tarif- und Verkehrsverbünde durch und suche dort nach Aktualisierungsbedarf. Dabei sind mir ein paar Ungereimtheiten aufgefallen, die ich gern zur Diskussion stellen möchte.

  1. Bayern (geklärt): Die Verkehrsgemeinschaft Altötting scheint nun einen Gemeinschaftstarif (Waben) zu besitzen: Tarif der VGAÖ. Interpretiere ich das richtig?
  2. Bayern (geklärt): Die Mona Allgäu scheint derzeit eine Doppelrolle zu spielen. Der eigenen Webseite zufolge umfasst sie die Bereiche Kempten, Oberallgäu und Ostallgäu mit jeweils eigenen Tarifen, ein gemeinsamer Tarif soll in Arbeit sein. Für den Bereich Ostallgäu existiert derzeit der Tarif der Ostallgäuer Verkehrsgemeinschaft (OVG) und im Oberallgäu die Verkehrsgemeinschaft Oberallgäu (VGO), der Bereich Kempten scheint "Grundstock" von Mona zu sein, die hier die Verkehrsgemeinschaft Kempten (VGK) ablöste. In der Liste der Verbünde findet sich aber nur Mona und die OVG, während VGO und VGK auch bei den ehemaligen Verbünden nicht aufgeführt sind. In der Karte der Verbünde umfasst die Mona entsprechend das Gebiet von Kepmten und Oberallgäu. Welche Rolle spielt die Mona derzeit? Muss die VGO in der Liste ergänzt werden?
  3. Bayern (geklärt): Die Verkehrsgemeinschaft Altmühltal und die Verkehrsgemeinschaft Neuburg-Schrobenhausen (VGND) sind als Verbünde aufgeführt, auch laut deren Wikipedia-Artikeln sind sie existent. Der im Artikel der VGND aufgeführte Link legt aber nahe, dass beide VGs 2018 mit dem Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt verschmolzen sind und nicht mehr existieren.
  4. Mecklenburg-Vorpommern (geklärt): Die Verkehrsgemeinschaft Westmecklenburg soll laut Diskussion zum Artikel bereits seit 2013 nicht mehr bestehen. Im Internet findet man keine aktuellen Informationen mehr zur VG, außerdem haben sich die einzelnen Unternehmen im Gebiet geändert. Laut dem Landkreis Nordwestmecklenburg und dem NDR ist ein Verkehrsverbund für das Gebiet geplant, die Artikel deuten darauf hin, dass es momentan keine Verkehrsgemeinschaft gibt.
  5. Mecklenburg-Vorpommern (geklärt): Die MVVG ist kein Verbund, sondern ein 2013 fusioniertes VU. In der Liste der Verbünde wird hier außerdem von SPNV-Integration gesprochen, obwohl sich der angesprochene "Gemeinschaftstarif Mecklenburgische Seenplatte" neben dem Bus auf nur eine SPNV-Linie beschränkt. Im Fall anderer Verbünde (z.B. VOS) wird in dieser Situation nicht von SPNV-Integration gesprochen. Wie sollte das eingeordnet werden?
  6. Niedersachsen (geklärt): Die CeBus wird als Verbund aufgelistet, der sie vielleicht auch mal war. Heute ist sie meiner Einordnung nach aber nur noch ein einfaches VU, der Landkreis Celle wäre damit das einzige verbundfreie Gebiet in Niedersachsen. Siehe auch ein Artikel bzgl. Celler Straßenbahn GmbH sowie die Selbstdarstellung der CeBus als eigenes VU.
  7. Niedersachsen (geklärt): Der ROSA Tarifverbund wird als Verbund mit SPNV-Integration gelistet. Abgesehen davon, dass dann eine Eintragung in die Vorlage: Navigationsleiste Verkehrsverbünde in Niedersachsen nötig wäre: Die SPNV-Integration beschränkt sich auf nur eine SPNV-Linie. Im Fall anderer Verbünde (z.B. VOS) wird in dieser Situation nicht von SPNV-Integration gesprochen. Wie sollte das eingeordnet werden?
  8. Sachsen-Anhalt (geklärt): Neuer Wittenberger Busverkehr ist laut dem verlinkten Wikipedia-Artikel nur eine Marke, kein Verbund. Ich vermute, dass einmal eine Unternehmenskooperation unter diesem Namen bestand. Ich hatte aber irgendwo gelesen (Link finde ich leider nicht mehr), dass der Busbetrieb Vetter eine spätere Ausschreibung allein gewonnen hat - damit war die Kooperation evtl. hinfällig
  9. Thüringen (geklärt): Die KomBus war einmal ein Unternehmensverbund, die beteiligten Unternehmen haben sich aber 2013 zusammengeschlossen. In der Liste der Verbünde stand die KomBus übrigens schon vor 2013, vermutlich wurde das Herauslöschen einfach vergessen. Ich würde dafür plädieren, den Eintrag nun aus der Liste zu nehmen.
  10. Thüringen (geklärt): Die Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV Sömmerda ist als Verbund aufgeführt, und auch der seit seiner Erstellung 2012 kaum veränderte Wikipedia-Artikel nennt sie einen "Verkehrsverbund". Ich sehe die Gesellschaft aber eher als einfaches VU. Auf der (nicht sonderlich ergiebigen) Webseite sprechen sie zum Beispiel davon, dass sie "als regionaler Verkehrsbetrieb [...] ein Netz von 20 Buslinien [betreiben]". Der Nahverkehrsplan wird außerdem vom Landkreis selbst erstellt (siehe hier), was üblicherweise Aufgabe eines solchen Verbunds wäre. Verbund oder VU?
  11. Thüringen (geklärt): Ist die Ilm-Kreis Personenverkehrsgesellschaft (IKPV) ein Verbund? In der Liste der Verbünde ist sie derzeit nicht aufgeführt, in der Karte der Verkehrsverbünde hingegen eingezeichnet. Bemerkenswert ist, dass die IKPV 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises ist und wiederum mit der IOV eine 100%ige Tochtergesellschaft besitzt, die den Busverkehr selbst durchführt. Außerdem ist mir aufgefallen, dass die IKPV auf ihrer Webseite davon spricht, dass der Landkreis selbst der Aufgabenträger ist, während laut Artikel der IOV die IKPV der Aufgabenträger ist.

Ich freue mich über Rückmeldungen und Diskussionen! --NJ Giggie (Diskussion) 02:43, 5. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

Zur Verkehrsgemeinschaft Altötting: Ja, wobei „nun“ sicherlich relativ zu sehen ist – die wabenbasierte, (Bus-)VU-übergreifende Preisgestaltung gibt es schon einige Zeit: Preisliste 2018, Preisliste 2016.
Zu Verkehrsgemeinschaft Altmühltal und die Verkehrsgemeinschaft Neuburg-Schrobenhausen (VGND): Die Kreise Eichstätt und Neuburg-Schrobenhausen sind Gründungsmitglieder des Verkehrsverbunds Großraum Ingolstadt. --GeorgR (de) (Diskussion) 12:31, 5. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
Wenn die Kreise Eichstätt und Neuburg-Schrobenhausen Gründungsmitglieder des Verkehrsverbunds Großraum Ingolstadt sind, sind VGA und VGND also parallel zum VGI bestehende Unternehmensverbände. VGA und VGND obliegt aber nicht die Erstellung der Nahverkehrspläne, inwiefern findet hier also Fahrplankoordinierung statt? Hier steht außerdem, dass der VGI ein Unternehmensverbund ist. Ist das fehlerhaft? --NJ Giggie (Diskussion) 15:13, 5. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
Ersteres vermutlich ja. Fahrplankoordinierung: Keine Ahnung.
Letzteres ist gemäß VGI-Geschäftsordnung (PDF; 577 kB) in der Tat ein Fehler. Richtig wäre Mischverbund. (Und künftig selbst VU.) --GeorgR (de) (Diskussion) 19:05, 5. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
@GeorgR (de) Das ist ja spannend. Wirkt auf mich aber sehr unüblich. Andererseits ist so etwas ähnliches momentan auch beim Verkehrsverbund Vogtland im Gespräch (Rekommunalisierung der VUs) --NJ Giggie (Diskussion) 01:57, 6. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
@GeorgR (de) Ich habe die RBA Regionalbus Augsburg GmbH (war Mitglied in beiden VGs) mal per Mail angeschrieben und zu den beiden VGs gefragt. Folgende Antwort habe ich von deren Betriebsleiter erhalten: "Die beiden Verkehrsgemeinschaften "Neuburg-Schrobenhausen" und "Altmühltal" sind bereits seit einigen Jahren nicht mehr aktiv. Im Zuge des Tarifverbundes VGI in der Region 10 wurden diese aufgelöst, da über die VGI [...] zukünftig gebündelt der ÖPNV gesteuert werden soll.".
Die beiden VGs bestehen also nicht mehr.
Zu Celle: Sehe ich auch so. CeBus ist dort das einzige Unternehmen mit einem eigenen Tarif. Wie das aussah, als es noch mehrere Unternehmen gab, weiß ich leider auch nicht. Heute ist da aber kein Verbund mehr. --PhiH (Diskussion) 16:06, 5. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
Zu Hildesheim: Ich würde das nicht als klassische SPNV-Integration einordnen. Der ROSA-Tarif kommt nur auf einer Linie zur Anwendung und dort auch nur unter bestimmten Bedingungen. Selbst wenn man mit Start ausschließlich im Verbundgebiet fährt, gilt der Tarif nicht, es sei dann, man fährt zusätzlich eine genügend lange Strecke mit dem Bus. Dementsprechend würde ich Hildesheim grau darstellen. --PhiH (Diskussion) 16:06, 5. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
Wittenberg ist wie das ganze Gebiet »MDV Nord« ein Sonderfall, dort gilt der Verbundtarif nur bei den Bahnen. Dem Vernehmen nach soll sich dort der Busplathirsch gegen eine Integration in den Verbundtarif sträuben. Da soll wohl Vetter sein, aber sicher bin ich mir nicht. Dafür habe ich dort mit den Busnetzen zu wenig zu tun. Der jetzige Zustand ist schon ein Riesenfortschritt. –Falk2 (Diskussion) 19:58, 5. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
@Falk2 Das habe ich aus meiner Recherche auch so ungefähr herausgelesen. Mir stellt sich nun aber die Frage, ob es im Raum Wittenberg rund um Vetter einen eigenen Unternehmensverbund gibt, oder ob Vetter das mittlerweile alles "geschluckt" hat. Dann sollte "Neuer Wittenberger Busverkehr" aus unserer Liste raus. --NJ Giggie (Diskussion) 01:54, 6. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
Ein eigener Verbundtarif ist mir zumindest nicht bekannt. Die Dessauer Verkehrsbetriebe haben mit Vetter meines Wissens nichts zu tun und sind auch nicht in den MDV-Tarif einbezogen. Mit Monatskarte und Bahncard 50 kann einem das einigermaßen Wurscht sein, weil man damit praktisch immer deutlich besser wegkommt, aber wer täglich auf Arbeit fährt und dabei nicht nur auf ein System angewiesen ist, den scheißt es regelrecht an. Nach unserem Artikel Mitteldeutscher Verkehrsverbund ist auch im MDV-Teilnetz Nord eine Vollintegration geplant, aber das steht dort schon lange. Dafür sind die Karten schon seit Jahren nicht mehr aktuell, weil eben das Gebiet MDV Nord noch immer fehlt. –Falk2 (Diskussion) 08:38, 6. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
@Falk2 Ich habe die Vetter GmbH mal per Mail angeschrieben und zum NWB gefragt. Folgende kurze Antwort habe ich von deren Kundenservice erhalten: "der "Neue Wittenberger Busverkehr" besteht nicht mehr."
@NJ Giggie, danke fürs Nachhaken hier! Ich hatte die Seite nicht auf dem Schirm, aber deine Punkte scheinen mir im großen und ganzen nachvollziehbar zu sein. Was M-V angeht: der Artikel schreibt Unsinn, den ich mir zu korrigieren erlaube:In Mecklenburg-Vorpommern gibt es mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen nur einen Landkreis ohne Verkehrsverbund. ist völlig hanebüchen! Richtig ist: es gibt und gab in M-V genau einen Verkehrsverbund, den Verkehrsverbund Warnow mit der Stadt Rostock und dem Landkreis Rostock. That's it.
Den bis 2013 bestehenden Westmecklenburg-Tarif kann man als Vorstufe eines Verbunds ansehen. Oder als Versuch dazu, der Versuch wurde wieder eingestellt. Einzelne, kleinere Tarifkooperationen sind und waren nicht der Schatten eines wirklichen Verbundes. Ok, das hier nennt sich "Liste deutscher Tarifverbünde und"..., aber jede Tarifkooperation als Verbund anzusehen, halte ich für nicht darstellbar. So etwas gab es zu allen Zeiten mal irgendwo. Und dass, wenn es im Landkreis V-R nur ein Busunternehmen gibt, da ein Einheitstarif gilt, halte ich für nicht erwähnenswert.
Es ist allerdings ein grundlegendes Problem dieser Liste, Tarifkooperationen mit aufnehmen zu wollen. Aber wie auch immer: das mit dem nur "einen Landkreis ohne Verkehrsbund" ist Unsinn.
Was nun geplant ist, ist der Verkehrsverbund Westmecklenburg, der ab 2025 kommen soll. Dafür laufen Ausschreibungen für die Planung.[1].--Global Fish (Diskussion) 13:38, 10. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
PS:, was mir noch auffiel: man kann Wiki-Listen prinzipiell so konstruieren, wie man möchte, solange keiner mault. Wenn einem eine Liste von Äpfel und Birnen sinnvoll erscheint, oder eben eine Liste von Gemeinschaftstarifen und Verkehrsverbünden, ok. Man kann das machen. Ein anderer muss das nicht sinnvoll finden, aber falsch ist es nicht. Aber in einer Kategorie geht das nicht. Ein Verkehrsverbund ist ein rechtlicher und organisatorischer Zusammenschluss von Gebietskörperschaften und/oder Verkehrsunternehmen ; Tarifverbund leitet dorthin weiter. Ein Tarifangebot ist aber kein rechtlicher oder organisatorischer Zusammenschluss. Artikel zu Gemeinschaftstarifen (NRW-Tarif, Westmecklenburg-Tarif und dutzende andere) gehören nicht in die Kategorie:Verkehrsverbund. Das gehört m.E. dringend aufgeräumt.--Global Fish (Diskussion) 20:22, 10. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
Da gehe ich mal nicht mit. Aus Fahrgastsicht ist der Verbundtarif und damit zusammenhängend die Durchtarifierung, die für Fahrgäste unmittelbar Bedeutung hat, das Entscheidende. Ob dahinter Vereinbarungen zwischen Verkehrsunternehmen, eine Dachgesellschaft oder was auch immer stehen, ist ihnen in der Regel Wurscht. Gemeinsame Werbeauftritte sind insbesondere für regelmäßige Nutzer ebenso wenig von Belang. Der Zwang, im ungünstigsten Fall drei Zeitkarten lösen zu müssen, wird jeden Betroffenen über Alternativen nachdenken lassen und ihn in der Regel ins nächste Autohaus führen. Eben darum geht es bei Verbundtrifangeboten. Welche rechtliche Konstruktion dahinter steht, sollte hier keine Rolle spielen. Durchgehende Zeitkarten für Bahn- und Busstrecken gab es im Übrigen lange vor Verkehrsverbünden, insbesondere um Streckenstilllegungen nicht zusätzlich als Beutelschneiderei zu empfinden. Ein mir bekannter Fall war die Schließung der Bahnstrecke Krensitz–Delitzsch. Die Nutzer zusätzlich durch massive Preiserhöhungen zu verärgern wollt man seinerzeit nicht riskieren. An einen echten Verkehrsverbund war damals nicht zu denken. –Falk2 (Diskussion) 00:31, 11. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
Falk, wo konkret gehst Du nicht mit? Ich sprach über zwei Sachen: einmal die Kategorisierung. Hier ist das sehr eindeutig: Kategorie:Verkehrsverbund (Deutschland) hängt über eine Zwischenkategorie in Kategorie:Organisation (Deutschland) drin. Das sind Objektkategorien (Schlüssel "ist ein" und nicht "gehört zum Thema"). Da gehören nur Dinge rein, die Organisationen sind. Ein Tarif ist aber keine Organisation, sondern liegt auf einer anderen Ebene. Artikel zu einzelnen Tarifen gehören dort nicht hinein. Das ist ganz elementare Praxis in Wikipedia, mit Fahrgastinteressen hat das nichts zu tun.
Was die Frage der Auflistung hier angeht: ich bin durchaus bei Dir, wenn Du schreibst, dass es für den Fahrgast "in der Regel Wurscht" ist, ob hinter einem Verbundtarif nun eine Organisation steckt, oder nicht. (Ich wüsste übrigens nicht, ob es heute Verbundtarife ohne einen organisatorischen Verbund gibt. In den 1990ern gab es den Tarif Berlin und Umland, bevor der VBB gegründet wurde. Das war so etwas, aber heute?). Die Crux bei den ganzen Dingern in M-V ist aber, dass das auch aus Fahrgastsicht weit weg von Verbundtarifen ist (sieht man vielleicht von den Versuchen in Westmecklenburg vor 10 Jahren ab). Bei den anderen Dingen geht es um Fahrten Dorf1 (Bus 1) . Kreisstadt - (Bus 2) - Dorf2. Das dürfte rein verkehrlich nur wenige interessieren. In Meckl. Seenplatte kann man zwischen Neustrelitz und Mirow wählen, ob man nun Bus oder die Züge der HANS nimmt. Fein, aber dennoch meilenweit weg von einem halbwegs brauchbaren Verbund, solange Fahrten per Bus von Neustrelitz nach Neubrandenburg (was nun wirklich eine nachgefragte Relation ist) billiger sind als per Bahn. Ich kenne dort einige Klagen über genau dieses Problemen. Da können wir doch nicht so tun, als gäbe es so etwas wie einen Verbund!
Durchgehende Zeitkarten für Bahn- und Busstrecken gab es im Übrigen lange vor Verkehrsverbünden - ja eben! Auch andere Arten von Gemeinschaftstickets (etwa zu DDR-Zeiten Touristenkarten für Berlin mit BVB und S-Bahn), oder bis vor ein paar Jahren Tickets Stadtverkehr Rostock - Fähre Gedser - Bus Nykøbing. Leider weg, aber vergleichbare Kombis haben wir zuhauf. Die können wir doch nicht alle hier auflisten. --Global Fish (Diskussion) 11:38, 11. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
Dann müssen wir die Geschichte vielleicht aufteilen, einmal die organisatorisch existierenden Verkehrsverbünde und dann die bestehenden Verbundtarife. Bei einem bin ich mir ziemlich sicher: Ein »Verbundtarif ohne SPNV-Integration« ist einfach keiner, sondern nur Augenwischerei und der Versuch, aus den Nutzern rauszuholen, was rauszuholen ist. Mir macht da schon der MDV Nord Magenschmerzen. Auch dieses Gebiet in Sachsen-Anhalt ist nichts Halbes und nichts Ganzes und die Gewinner sind letztlich nur die örtlichen Autohäuser. Trotzdem müsste die Karte gerade in dieser Hinsicht mal angepasst werden.
Auch Sachsen kommt letztlich im Artikel deutlich besser weg, als es in der Realität ist. Es gibt nämlich kaum Übergangsreggelungen und wer beispielsweise von Leipzig nach Thum im Erzgebirge will, der soll dem Willen der Mächtigen nach drei Fahrkarten kombinieren: Einmal die Startzone, hier MDV, dann für die Eisenbahnkilometer den Fernbahntarif und zuletzt zwei Zielzonen im VMS, im Fall von Thum die 19 oder 23 und 24. Damit macht man garantiert richtig Miese. Die sinnvolle Kombination, die Fernbahnstrecke nur so zu legen, dass man damit vom Rand der Startzone (in Leipzig wäre das in diesem Beispiel Liebertwolkwitz, mit Premiummonatskarte am Wochenende Narsdorf, im VMS Dittersdorf oder Wiltzschdorf) wäre angeblich als Kombination von drei Fahrkarten mit Überschneidung während der Fahrt unzulässig. Man konnte mir das allerdings auf Nachfrage nicht im Tariftext zeigen und ich halte es auch für Willkür. Zwei Tageskarten lassen sich deshalb auch nicht kombinieren, weil in jedem Fall eine weitere Fahrkarte für den Grenzstreckenabschnitt erforderlich wäre, was dann, siehe eben beschrieben, wieder unzulässig sein soll. Nur würde der schon länger geforderte Sachsentarif die Region Leipzig-Halle auseinanderreißen, was auch nicht im Sinn der Erfinder und der Nutzer sein kann. Dass es geht, wenn man nur will, zeigt der Altkreis Döbeln, in dem dann doch eine erstaunlich großzügige Übergangsregelung machbar war. Nur nutzt einem das zwischen Leipzig und Chemnitz nichts. –Falk2 (Diskussion) 12:57, 11. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
Ein »Verbundtarif ohne SPNV-Integration« ist einfach keiner, sondern nur Augenwischerei - da sind wir uns einig. Unter anderem das war meine Intention bei den ganzen mecklenburgischen Pseudodingern.
Ansonsten: bezüglich der Probleme der Übergangstarife etc. gebe ich Dir recht; ist aber nur schwer in so einer Liste abzuhandeln. --Global Fish (Diskussion) 16:46, 11. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
@Global Fish Der Gedanke ist interessant, die Frage "Was ist ein Verkehrsverbund?" lässt sich so aber meinesachtens nicht beantworten. Ich denke, dass beispielsweise die "Kooperationsgemeinschaft Vorpommern" tatsächlich ein Verkehrsverbund ist, ohne sich so zu nennen - es gibt einen Gemeinschaftstarif, die Gemeinschaft ist ein rechtlicher Zusammenschluss von Unternehmen im Sinne der Definition eines Verkehrsverbunds, wenn auch kein organisatorischer Zusammenschluss. Deshalb würde ich die Kooperationsgemeinschaft Vorpommern als zweiten aktuellen Verbund in Mecklenburg-Vorpommern ansehen. Oder habe ich da etwas übersehen? --NJ Giggie (Diskussion) 01:19, 11. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
NJ Giggie, mir scheint, Du vermengst die Begriff "Verbund" und "Verkehrsverbund". Wo es tatsächlich derzeit Verkehrsverbünde in Deutschland gibt, scheint mir eindeutig und leicht überprüfbar zu sein. Es erscheinen eigentlich alle Nase lang Karten der Verkehrsverbünde in Deutschland (gerade bei der 9-Euro-Ticket-Diskussion neulich), auch hier etwa. An echten Verkehrsverbünden gab es hier immer nur den einen, und das scheint mir ganz eindeutig zu sein. Wie gesagt, Westmecklenburg war mal vor 10 Jahren dicht dran und kommt nun wohl bald richtig.
Den Gemeinschaftstarif Vorommern gab es nur kurze Zeit, war auch kaum vermarktet. Ging zwar grob in Richtung Verbundtarif, war aber nur rudimentär, ihn gibt es nicht mehr: [2]. Und so wenig ich von Pegel halte: ich denke schon, dass die Ausssage, das der Tarif so gut wie von niemanden vermisst wurde, stimmt. Dazu war der zu unbekannt.
Etwas anderes ist die Kategorie: die Beschreibung von Kategorie:Verkehrsverbund sagt: "Auch Tarifverbünde, die nicht alle Verbundmerkmale umfassen, werden hier eingeordnet." - d.h. die Kategorisierung kann man bei der Kooperationsgemeinschaft Vorpommern vertreten. Genauso (von der Frage, ob aktuell oder ehemalig mal abgesehen), bei Verkehrsgemeinschaft Westmecklenburg. Aber eben nicht beim WestMecklenburgTarif, dennn das war nur ein Tarif.--Global Fish (Diskussion) 11:38, 11. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
@Global Fish Ich stimme dir zwar grundsätzlich zu. Was die Region Vorpommern betrifft, so finde ich im Netz aber Gegenteiliges. Du sprichst von "Gemeinschaftstarif Vorpommern", ich habe aber von "Kooperationsgemeinschaft Vorpommern" gesprochen. Und diese Kooperationsgemeinschaft hat definitiv einen gemeinsamen Tarif, die Preistabelle hier wurde erst 2022 aktualisiert, die Tarifbestimmungen hier 2019. Wie passt das zusammen? --NJ Giggie (Diskussion) 14:33, 11. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
Das sind zwei verschiedene Dinge. Was ich verlinkte, war ein kurzzeitiger Versuch, in Vorpommern (zumindest in der Region Stralsund/Greifswald kreisübergreifend) tatsächlich einen Gemeinschaftstarif für den ÖPNV zu etablieren. Du beziehst Dich auf einen gemeinsamen Tarif für die Busunternehmen im Landkreis VG. D.h, jemand der mit Unternehmen A von Kröslin nach Wolgast fährt und mit Unternehmen B von Wolgast nach Anklam kann durchlösen. Dürfte nur sehr wenige Leute interessieren, und wenn: wo ist aus Fahrgastsicht der Unterschied zum Nachbarkreis VR, wo sich die Busunternehmen gleich zu einem Unternehmen zusammengeschlossen haben?
Wie auch immer: das ganze ist eine Tarifgemeinschaft, kein Verkehrverbund. Es nennt sich weder Verkehrsverbund noch hat es die üblichen Merkmale noch wird es off-wiki üblicherweise in Listen von Verkehrsverbünden geführt. Ehrlich gesagt, hätte ich vor dieser Diskussion sogar "Verbund ohne SPNV-Integration" für eine rein wikipedianische Wortschöpfung gehalten. Es gibt aber in der Tat in Bayern oder Niedersachsen Gemeinschaften, die sich wirklich "Verbund" nennen, ohne SPNV mit drinzuhaben. Ok, aber typisch für einen Verkehrsverbund ist das eben nicht.
Hier kommt noch dazu, dass es, wenn es eine wesentliche Nahrelation in der Region gibt, dies Stralsund – Greifswald wäre, was diese "Gemeinschaft" verlässt.
Kleine Bitte zum Schluss: ich habe Diskussionen, an denen ich aktuell beteiligt bin, auf meiner Beobachtungsliste. Es besteht keine Notwendigkeit, mich da extra anzupingen; zur Ansprache reicht mein Nick ohne Verlinkung völlig aus. --Global Fish (Diskussion) 16:46, 11. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
Du hast sicher recht, für den Fahrgast ist es kein Unterschied, ob mehrere Unternehmen einen gemeinsamen Tarif anbieten oder ob es nur ein einziges Unternehmen mit eigenem Tarif gibt. De facto liegt in einem Fall aber ein Gemeinschaftstarif vor, im anderen nicht. Die "Kooperationsgemeinschaft Vorpommern" bietet einen Gemeinschaftstarif an, die VRR nicht. Wie es nach außen wirkt, ist hier meinesachtens nicht relevant. Des Weiteren bin ich der Meinung, dass ein Verkehrsverbund 1. nicht so heißen muss, um einer zu sein, und dass 2. man schwer vom "untypischen" oder "falschen" Verkehrsverbund sprechen kann, nur weil er bspw. keinen SPNV integriert. Das gibt die Definition des Verkehrsverbunds nicht her. --NJ Giggie (Diskussion) 17:51, 11. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
Sicher sind Ausdrücke wie "untypischer" oder "falscher" Verkehrsverbund heikel. Man kann sie aber leicht vermeiden, in dem man einen Gemeinschaftstarif oder meinetwegen eine Tarifgemeinschaft oder eine Kooperation eben so nennt und gar nicht erst mit "Verkehrsverbund" anfängt.
Nochmal: etwas, was sich weder selbst "Verkehrsverbund" nennt und in keiner Literatur außerhalb Wikipedia unter den Verkehrsverbünden in M-V geführt wird und von allen Merkmalen eines Verkehrsverbundes gerade mal ein halbes hat (Tarifkooperation eines Teils der Unternehmen), kann man nicht seriöserweise hier als "Verkehrsverbund" bezeichnen. Es gibt, und dafür gibt es genug Quellen, in M-V genau einen Verkehrsverbund, nämlich den VVW und es gab nie einen anderen
Wahrscheinlich wäre ein pragmatischer Weg, die Überschriften einfach "Verbünde und Tarifgemeinschaften ohne SPNV-Einbeziehung" zu nennen. --Global Fish (Diskussion) 18:26, 11. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
@Global Fish: im Grunde genommen ist es doch ganz einfach, jede Kooperation zweier eigenständiger Verkehrsunternehmen ist ein Verkehrsverbund. Alles weitere sind dann nur "Integrationsstufen" (zusätzliche Verkehrsunternehmen aufnehmen, vertiefte Zusammenarbeit Fahrplan/Tarif/corporate Design, Gründung einer übergeordneten Verbundgesellschaft, Aufgabenträger/Besteller usw.). Wie das Ding jeweils heißt kann uns dabei herzlich egal sein. BTW: der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart war bei seiner Gründung unter diesem Namen im Jahr 1978 auch nur eine Zusammenarbeit zweier Unternehmen, nämlich Bundesbahn und SSB. Beim Münchner Verkehrs- und Tarifverbund#Geschichte war es 1971 nicht anders, 50 % Bundesbahn und 50 % München, also auch nur zwei Beteiligte. Definitorisch macht es aber keinen Unterschied ob sich da zwei big player oder zwei Dorfkutscher zusammentun, es bleibt ein Verkehrsverbund... --Firobuz (Diskussion) 18:33, 12. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
jede Kooperation zweier eigenständiger Verkehrsunternehmen ist ein Verkehrsverbund - hast du auch Quellen für diese interessante Behauptung? Bitte Butter bei die Fische! Und dann bitte mit Deinen Quellen auch den Artikel Verkehrsverbund anpassen, in dem dies nun gerade nicht steht. Und schließlich hat es Kooperationen zwischen Verkehrsunternehmen mindestens 100 Jahre gegeben, bevor irgendjemand von "Verkehrsverbünden" sprach.
Wären dann auch die Kooperation der Press/Rügenschen Bäderbahn einerseits mit der Firma Adler-Schiffe, andererseits mit der Weißen Flotte, Verkehrsverbünde?
Ansonsten: es gibt hunderte Verlautbarungen des Landes, warum es leeiiiider kein Geld hat, außer dem VVW weitere Verkehrsverbünde einzurichten (wie gesagt, mit Westmecklenburg wird sich demnächst vermutlich etwas ändern). Dass es in M-V derzeit *genau einen* Verkehrsverbund gibt, liegt für mich auf der gleichen Ebene des Faktischen wie, dass wir derzeit gerade Oktober haben.
Ich wiederhole mich von oben: Nochmal: etwas, was sich weder selbst "Verkehrsverbund" nennt und in keiner Literatur außerhalb Wikipedia unter den Verkehrsverbünden in M-V geführt wird und von allen Merkmalen eines Verkehrsverbundes gerade mal ein halbes hat (Tarifkooperation eines Teils der Unternehmen), kann man nicht seriöserweise hier als "Verkehrsverbund" bezeichnen.
Punkt, aus Ende. Wenn ich etwas übersehen habe (was sein kann), dann bitte reputable Quellen anführen, die das Ding unter den deutschen Verkehrsverbünden einordnen. --Global Fish (Diskussion) 22:09, 12. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
Es hat nie jemand behauptet, dass solche Kooperationen immer schon Verkehrsverbund hießen. Hießen sie natürlich nicht. Vermutlich hat erst der HVV diesen Begriff bei seiner Gründung im Jahr 1965 geprägt. Aber schon 1928 kann man für Hamburg nachlesen: "Die HHA und die HADAG bildeten eine Tarifgemeinschaft. Fahrgäste konnten nun mit einer Fahrkarte Verkehrsmittel beider Gesellschaften benutzen." Oder in Basel schon in den 1920er Jahren: "Der Billettpreis für eine Fahrt von Basel nach Pratteln betrug in den Zwanzigerjahren 60 Rappen. Von Anfang an bestand eine Tarifgemeinschaft mit den B.St.B.." Und wo genau ist jetzt der Unterschied zwischen Tarifgemeinschaft und Verkehrsverbund? War die Tarifgemeinschaft Lübeck etwa kein Verkehrsverbund, weil sie diesen Begriff nicht im Namen trug? Tempo hat doch auch nicht das Taschentuch erfunden, nur weil heute jeder Tempo zu ihm sagt... --Firobuz (Diskussion) 22:57, 13. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
Wobei die Anteils- bzw. Vertretungsverhältnisse einer Verbundgesellschaft nicht zwingend identisch mit der tatsächlichen Kooperation auf tariflicher oder planerischer Ebene sind. Die MVV GmbH hatte von 1971 bis 1996 nur zwei Anteilseigner, aber der 1972 eingeführte Verbundtarif galt von Beginn an auch auf den Kraftpost-Linien im Verbundgebiet und in Folge auch auf (bis 1996 freilich nur in geringem Umfang vorhandenen) Buslinien, die nicht von Bundesbahn, Kraftpost bzw. deren Nachfolgern und Subunternehmern betrieben wurden.
Ferner halte auch ich die Aussage „jede [Tarif-]Kooperation zweier eigenständiger Verkehrsunternehmen ist ein Verkehrsverbund“ für zu pauschal. Wenn wir tatsächlich jeden Übergangs- oder Kombitarif mit klassischen Verbundtarifen gleichsetzen und die Existenz eines Verkehrsverbunds annehmen, wird die Bedeutung des Begriffs doch arg schwammig – und wir würden ihm eine Bedeutung verleihen, die er im allgemeinen Sprachgebrauch (und anderen Definitionsversuchen, wie etwa hier) nicht hat. --GeorgR (de) (Diskussion) 17:31, 15. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
Mir ist noch ein Verkehrsverbund aufgefallen: Verkehrsverbund Region Kiel. Laut seiner Diskussion ist er seit 10 Jahren aufgelöst, in der hiesigen Liste kommt er überhaupt nicht vor, aber es finden sich noch aktuelle Referenzen der KVG Kiel auf ihn. Wie ist das einzuordnen? --NJ Giggie (Diskussion) 14:10, 18. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
@GeorgR (de) @Firobuz @Global Fish @Falk2 (nicht signierter Beitrag von NJ Giggie (Diskussion | Beiträge) 23:20, 19. Okt. 2022 (CEST))Beantworten
Folge ich dem Link, komme ich zum Schleswig-Holstein-Tarif und Kiel ist darin aufgegangen. Das wäre dann letztlich das Erwünschte. Die Bedingungen lesen sich nur einigermaßen Kiel-zentriert. Offenbar gibt es nur wenig Querverkehr um die Kernzone herum. Eigene Erfahrungen habe ich damit allerdings nicht. –Falk2 (Diskussion) 23:32, 19. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
Der VRK existiert tatsächlich noch, er ist aber tariflich in NAH.SH integriert (siehe Tarifbestimmungen des SH-Tarifs). Bestimmte lokale Tarifangebote bestehen aber nach wie vor, zudem scheint der Verbund Aufgaben der Fahrplankoordinierung und Einnahmenaufteilung zu übernehmen. Ich habe es entsprechend angepasst. --NJ Giggie (Diskussion) 11:13, 1. Nov. 2022 (CET)Beantworten

VGW/VUW mit SPNV-Integration?[Quelltext bearbeiten]

Laut der Übersichtskarte ist der VGW/VUW (Wartburgkreis) mit SPNV-Integration markiert. Jedoch gelten weder SPNV-Fahrkarten in den Bussen noch die Bustarife in den Zügen. Es gibt lediglich bei der Fahrplangestaltung eine sehr grobe Orientierung der ÖPNV-Linien an den Fahrzeiten der NV-Züge, jedoch ohne vollständige Taktknoten. --Mark McWire (Diskussion) 08:27, 31. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Hallo Mark, der VGW ist in der Übersichtskarte grau markiert, also ohne SPNV-Integration. Der kleine gelb schraffierte Zipfel im Wartburgkreis steht für den VMT, dessen Tickets im Bahnverkehr bis Eisenach gelten. VG, NJ Giggie (Diskussion) 11:01, 31. Jan. 2023 (CET)Beantworten