Diskussion:Martin Eifert

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Letzter Kommentar: vor 14 Tagen von Godihrdt in Abschnitt Ende der Amtszeit von Susanne Baer
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Ende der Amtszeit von Susanne Baer[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen, im Artikel steht folgender Satz:

Die Ernennung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier erfolgte erst am 20. Februar 2023, da die Amtszeit der Vorgängerin Susanne Baer erst zu diesem Zeitpunkt abgelaufen war.

Diese Aussage macht zum einen nicht unbedingt Sinn, weil Susanne Baer am 2. Februar 2011 ernannt wurde und damit ihre Amtszeit mit Ablauf des 1. Februar 2023 grundsätzlich zu Ende gewesen wäre (§ 4 Abs. 1 BVerfGG) und sie danach noch bis zur Ernennung eines Nachfolger im Amt bleibt (§ 4 Abs. 4 BVerfGG). Aus der Rede von Frank-Walter Steinmeier geht auch nicht hervor, dass ihre Amtszeit erst am 20. Februar zu Ende gewesen wäre, obwohl nur dieser eine Satz mit der Rede belegt wird. Gibt es eine belastbare Quelle dafür, dass ihre Amtszeit wirklich erst am 20. Februar 2023 zu Ende gewesen ist, weil sonst würde ich eher davon ausgehen, dass die Terminkalender der Beteiligten schlichtweg im Zeitraum vom zweiten bis 20. Februar keinen anderen Platz gelassen haben und deswegen die Entlassung von Susanne Baer und die Ernennung von Martin Eifert erst an diesem Datum durchgeführt worden ist. Auf jeden Fall würde dann der Satz zu entfernen sein. --Godihrdt (Diskussion) 18:29, 26. Apr. 2024 (CEST)Beantworten