Diskussion:Max Friedlaender (Jurist, 1873)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Cholo Aleman in Abschnitt Bromberg in Westpreußen?
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Der Artikel „Max Friedlaender (Jurist, 1873)“ wurde im Mai 2013 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 17.05.2013; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels.

Staatsbürger oder Staatsangehöriger[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht: "1939 die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen", der Beleg spricht dann von "Staatsangehörigen". Wurde der Begriff "Staatsbürger" damals verwendet? Im WP-Artikel Staatsbürgerschaft klingt es so, dass damals von "Staatsangehörigkeit" gesprochen wurde, jedenfalls offiziell nicht von "Staatsbürgerschaft". –– Franz Graf-Stuhlhofer, 08:24, 16. Mai 2013 (CEST)Beantworten

1. Die begriffliche Schlamperei stammt von mir, die Formulierung werde ich korrigieren. Siehe auch Ausbürgerung.
2. Die Weimarer RV 1919 nennt die Staatsangehörigkeit in Artikel 6 und in Artikel 110: Die Staatsangehörigkeit im Reiche und in den Ländern wird nach den Bestimmungen eines Reichsgesetzes erworben und verloren.
3. Die Weimarer RV 1919 nennt den Staatsbürger in Artikel 109, 128, 133, 134, 136, 148, 160.
4. ein schneller Blick in ein Lexikon von 1923:
dort die Lemmata, die alle von Otto Loening (DNB) geschrieben sind: Reichsangehörigkeit (Staatsangehörigkeit) (Staatsbürger sind eine Unterklassse der Staatsangehörigen, dort auch ein Absatz zum "Verlust der Staatsangehörigkeit" durch Entlassung auf Antrag, Heirat, ... durch eine Behörde); Expatriierung (regelte 1874 den "Verlust des Staatsbürgerrechtes"); Staatsbürgerschaft (citoyen in Abgrenzung von der Oberklasse sujet)
--Goesseln (Diskussion) 13:05, 16. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Danke ... Und wenn wir schon dabei sind, grundsätzlich: Sind "-bürger" und "-angehöriger" nur 2 verschiedene Begriffe für letztlich dieselbe Sache?
Ab wann wurde in Deutschland der Begriff "Reichs-/Staatsbürger" verwendet? (Oder war das eher ein allmählicher Übergang, eben weil diese beiden Begriffe praktisch austauschbar verwendet werden können?) –– Franz Graf-Stuhlhofer, 13:19, 16. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Zu der letzten Frage habe ich keine Antwort parat.
Nachdem ich die Veröffentlichung der sogenannten Ausbürgerungslisten nochmal in die Hand genommen habe, zitiere ich die dort am 3.8.39 verwendete Ausdrucksweise:
Auf Grund des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 ... erkläre ich ... folgende Personen der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig. ... [folgt die Liste] ... Berlin... [RMI] In Vertretung des Staatssekretärs Dr. Surén.
--Goesseln (Diskussion) 19:14, 16. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Man unterschied damals zwischen Staatsangehörigkeit und Reichsbürgerschaft, die M.F. als Jude nicht besitzen konnte. Also wurde "nur" die Staatsangehörigkeit entzogen. --87.180.82.145 12:08, 17. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Bromberg in Westpreußen?[Quelltext bearbeiten]

Stimmt die Angabe zum Geburtsort? Laut dem Artikel Bydgoszcz war die Stadt zur fraglichen Zeit bei Posen.--Jocme (Diskussion) 06:35, 17. Mai 2013 (CEST)Beantworten

+1 - hier Landkreis_Bromberg steht auch Posen, nur in der NS-Zeit anders. --Cholo Aleman (Diskussion) 08:56, 17. Mai 2013 (CEST)Beantworten

ok, mein Fehler, da habe ich aus der Lit Haas/Ewig das Attribut westpreußisch etwas leichtfertig übernommen. --Goesseln (Diskussion) 11:36, 17. Mai 2013 (CEST)Beantworten
da es in der Lit wohl wirklich oft so angegeben ist (siehe google books [1] sollte man evt. eine Ref einbauen ?! - aber ich bin weder für Friedländer noch für Westpreußen Experte (und mir gehts auch nicht um Fehlersuche...) --Cholo Aleman (Diskussion) 12:14, 17. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Namen[Quelltext bearbeiten]

bevor jetzt im Intro alle möglichen Namen aus der Kombination Max; O., Oettinger, Öttinger, Friedlaender, Friedländer aufgeführt werden, sollten wir uns hier auf ein in der Folge auch noch überschaubares Vorgehen einigen, das ggf. auch die Wahl des Lemmas betrifft. Dabei bitte auch einen Seitenblick auf den Vater werfen: Dagobert Friedlaender. Mein Vorgehen orientierte sich u.a. an der Schreibweise der Brüder bei Horst Göppinger: Juristen jüdischer Abstammung im "Dritten Reich" : Entrechtung und Verfolgung. München : Beck 1990, S. 232 und S. 280. --Goesseln (Diskussion) 11:47, 17. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Sorry, darüber will ich jetzt nicht lange diskutieren und so war meine Ergänzung nicht gemeint - ich hatte es nur in der DNB gesehen. das Lemma würde ich so lassen - wenn es häufig gebraucht wird, könnte man am Anfang anfangen: "Max O. Friedländer" - so macht es auch die englische WP und es ist wohl auch hier üblich (und es ist eine klare Unterscheidung für die vielen Max Friedländers, die es mal gab). aber auch: danke für die schnelle Reaktion. --Cholo Aleman (Diskussion) 12:09, 17. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Staatsangehörigkeit, Doktor[Quelltext bearbeiten]

Am 31. Juli 1939 wurde ihm der Doktorgrad in Deutschland aberkannt und am 3. August 1939 die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen. Ist bekannt, ob diese Repressalien nach dem Kriege widerrufen wurden? --87.180.82.145 11:52, 17. Mai 2013 (CEST)Beantworten