Diskussion:Maximilian Krah

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Letzter Kommentar: vor 4 Tagen von Triomint69 in Abschnitt Unklare Überschrift eines Abschnitts
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In der Einleitung steht, dass Krah den „Ethnopluralismus“ vertrete. Dieser Begriff ist ein Euphemismus und sollte eingeordnet oder ersetzt werden.

Mitglied des Europäischen Parlaments[Quelltext bearbeiten]

Laut dem Artikel Geheimer AfD-Chat zeigt Partei-Chaos (Stand: 31. März 2023) von Andrea Becker, Pune Djalilevand, RBB und Martin Schmidt, ARD-Hauptstadtstudio, vertritt Herr Krah derzeit die AfD im EU-Ausschuss für Menschenrechte. Dazu passt, dass gemäss Krah die EU "neokolonial handle, wenn sie gegenüber anderen Ländern auf der Einhaltung von menschenrechtlichen Grundprinzipien bestehe". Da freut sich doch die Achse der lupenreinen Demokraten zwischen Moskau und Peking ein zweites Loch ... ... --Hodsha (Diskussion) 16:17, 4. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Neues Buch[Quelltext bearbeiten]

Er hat ein neues Buch namens Politik von rechts

Grünes Häkchensymbol für ja Ist eingearbeitet. --Fortfut (Diskussion) 19:51, 29. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

China und Russland[Quelltext bearbeiten]

https://www.zeit.de/2023/29/afd-umfrragehoch-politische-rechte-maximilian-krah-alexander-gauland bitte Position einarbeiten --109.40.240.212 21:27, 12. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Grünes Häkchensymbol für ja Ist eingearbeitet. --Fortfut (Diskussion) 19:51, 29. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Quelle(49) nicht nachvollziehbar[Quelltext bearbeiten]

Der mit Quelle 49 begründete Abnschnitt unten bezieht sich auf ein Youtube video bei "Volksverpetzer". Der Schluss der aus diesem Video gezogen wird entzieht sich jeder Sachlichkeit und rechtfertigt in keiner Weise die Aussagen unten. Krah erklärt sachlich und ausführlich wie das moderne Staatswesen entstand, und bringt sogar ein Beispiel warum er sich mit gewissen Deutschen nicht als Volk sehe, nämlich denen welche den Staat ablehnen, und er hält sogar die Willensnation für relevant. Hier auf eine nationalsozialistischer Ideologie zu kommen ist jetzt doch sehr weit hergeholt. Hat eigentlich irgend jemand das Video geschaut der den Artikel verfasste?: "In seiner Rede bezog er sich auf den antisemitischen NS-Juristen Carl Schmitt und erklärte, dass es neben dem deutschen „Staatsvolk“ (die Bevölkerung Deutschlands nach dem Grundgesetz) auch ein deutsches „ethnisches Volk“ gebe, das sich durch die Zugehörigkeit zu einer seit Generationen bestehenden gemeinsamen Kultur definiere (Ethnopluralismus). Mit dieser auf nationalsozialistischer Ideologie basierenden Eingrenzung des „ethnischen deutschen Volkes“ kam er zu dem Schluss, dass diese Gruppe als „wahrer Souverän“ das Recht habe, das Grundgesetz außer Kraft zu setzen und sich eine neue Verfassung zu geben." --2A02:1210:2C28:BE00:C06D:C234:16CD:B54F 10:46, 30. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Der Schluss wird ja nicht aus dem Volksverpetzer-Video gezogen, sondern aus seiner Rede in Schnellroda, wo er eben die zitierten Sachen gesagt hat.—Ilse Ongkim (Diskussion) 11:16, 30. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Ja, aber die von Krah gesagten Sachen sind, wie der obige IP-Adresseninhaber schon gesagt hat, in keinster Weise NS-Ideologie. Weißt du überhaupt, wovon du sprichst? Die Nazis hatten eine Rassenideologie, die sie bloß mit Begriffen wie "Nation", "Volk" etc. teilweise synonymisierten und diese also zwecks Anschlussfähigmachung so missbrauchten; da ging's nicht tatsächlich um Ethnie oder ethnokulturell gewachsenes Volk (oder gar um Willensnation, wie Krah sie affirmiert), sondern um planmäßige Rassenzüchtung und Rassenverdrängung/-ausrottung. Der IP-Adresseninhaber hat das zitiert, um zu zeigen wie absurd der Artikel, in dem das drin steht, ist. Aber um das zu erkennen, muss man natürlich das nötige Grundwissen über NS-Ideologie haben ... Außerdem setzt er wohl voraus, dass der Leser seines hiesigen Beitrags die über Jahrzehnte lang gehaltene Rechtsprechung des BVerfG (die eine Differenz zwischen deutscher Staatsangehörigkeit und deutscher Volkszugehörigkeit selbstverständlich kannte) und das Grundgesetz kennt, nach dem eine neue Verfassung für das geeinte deutsche Volk nicht nur ursprünglich vorgesehen war (Artikel 146 GG a.F.), sondern auch heute noch als Option in Aussicht gestellt wird (Artikel 146 GG n.F.).
Auf den weltweit viel rezipierten Staatsrechtslehrer und Geopolitik-Theoretiker Carl Schmitt beziehen sich heute auch explizit linke Politiktheoretiker/Wissenschaftler wie Laclau und Mouffe positiv -- das ginge nicht, wenn Schmitts Werk genuin nationalsozialistisch wäre. Dass Schmitt auch im NS-Staat weiter staatsrechtliche und geopolitische Theorien entwickelt hat, die bei einigen NS-Größen Interesse geweckt haben, und er als Mitläufer mglw. etwas antisemitisch war (das traf damals auf die große Mehrheit -- nicht nur -- der Deutschen zu), hat nämlich nichts mit seinem wissenschaftlichen Werk zu tun, das inhaltlich auch von der theoretischen Ausrichtung des NS-Staates abwich (und weshalb er auch in Schwierigkeiten geriet). Aber das ist der Volksverpetzer-Journaille, die Kontaktschuld und ähnliche Denkstrukturen im Geist der Massen herstellen will, ja egal und wirft daher solche irrelevanten Infos in eine solche -- im obigen Beitrag des IP-Adresseninhabers zitierte -- Aussage, um den Leser irrezuführen (so als ob Schmitts Werk, auf das sich jemand -- hier: Krah -- positiv bezieht, antisemitisch und nationalsozialistisch sei) und dementsprechend die zur o.g. kollektiven Denkstrukturenänderung nötige agitative Meinungsmache zu betreiben -- einen anderen Sinn kann so ein Handeln nämlich nicht haben.
Im Artikel wird übrigens behauptet, Krah hätte statt(!) den Rassemblement National (RN, der EU-parlamentarische ID-Mitgliedspartei ist) den Konkurrenten Éric Zemmour im Wahlkampf unterstützt -- letzterer ist Jude. ^^ (Allerdings ist die Quellenlage dafür, dass Krah ihn statt(!) den RN(-Kandidaten) unterstützt hätte, sehr fragwürdig, worauf ich schon im nächsten Disk.-Abschnitt "Belege" hingewiesen habe -- siehe dort. Krah hat m.W. lediglich neutral die beiden Kandidaten dieser zwei französischen rechtsgerichteten Parteien vorgestellt, obwohl nur der RN in derselben EU-Parlamentsfraktion ID wie die AfD ist und daher wohl mehr Loyalität untereinander erwartet wurde, sodass Krahs Handeln dem RN nicht gepasst hat und er deswegen mit Suspendierung seiner Zugehörigkeit zur ID-Fraktion "bestraft" wurde ... aber das ist ein anderes Thema). Nichtsdestoweniger hätte Krah ohne Not wohl keinen Juden neben dem ID-Fraktionspartner RN gleichwertig/neutral vorgestellt (und somit auch(!) -- nicht: nur -- ihn auf diese Weise "unterstützt"), wenn Krah selber antisemitisch und sogar nationalsozialistisch eingestellt wäre -- was ja im bereits mehrfach erwähnten oben angeführten Zitat des Volksverpetzers irreführenderweise nahegelegt wird ("In seiner [d.i. Krahs] Rede bezog er sich auf den antisemitischen NS-Juristen Carl Schmitt und erklärte, dass [...]"). Das macht ja alles vorne und hinten keinen Sinn -- in mehrfacher Hinsicht, wie ich hier aufgezeigt habe. --2003:E5:771E:7252:4C75:ECF6:C98A:66B6 17:03, 1. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Belege[Quelltext bearbeiten]

Ich sehe im Artikel mehrmals Belege, die nicht WP:Q/WP:TF entsprechen. Wenn jemand auf Twitter was schreibt oder auf YouTube im Video was sagt, wird es erst relevant, wenn es eine Sekundärquelle aufnimmt. Alles andere ist Eigenauswertung und unerwünscht. Einen Teil der Einträge kam durch Benutzer:Fortfut in den Artikel. Bitte um Korrektur. Zum Format: Paramenter werk= gehört auch immer dazu, Sprache=de-de ist falsch, nur =de ist korrekt. Danke. --KurtR (Diskussion) 04:52, 1. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

was aussschliesslich mit Twitter belegt ist, muss raus. Wenn es wichtig genug ist, kann Benutzer:Fortfut es später mit anderen Belegen wieder nachtragen. Alexpl (Diskussion) 08:52, 1. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Zum zweiten Satz: Nein, so läuft das nicht. Siehe: WP:Belege. Maßt du dir jetzt hier an, neue Regeln aufzustellen, oder was?! Lachhaft. Nach dem Motto: ich will 'ne Behauptung in den Artikel packen und dann klaube ich mir Quellen zusammen (die bekanntlich oft einfach von Wikipedia Infos übernehmen), die das dann "belegen" sollen, oder was?! Erst(!) hat man die WP-mäßig reputablen und relevanten, möglichst besten (i.d.R. Sekundär- oder Tertiär-)Quellen, dann(!) kann man gucken, ob sie für eine Enzyklopädie relevante Infos enthalten, und sie entsprechend in WP-Artikeln verarbeiten; nicht umgekehrt! Alles andere ist unenzyklopädisch und zeugt übrigens von mangelnder intellektueller Redlichkeit und mangelnder Integrität (was einen zur WP-Mitarbeit disqualifiziert).
Bei der Gelegenheit will ich darauf hinweisen, dass die aktuelle Nr. 37 der Fußnoten/Belege, nämlich https://de.idgroup.eu/suspendierung_von_dr_maximilian_krah_mdep nicht von einer WP-mäßig reputablen Quelle stammt. Auch der zweite im Artikel angeführte Beleg an jener Stelle übernimmt unkritisch die Behauptungen der ID-(Fraktions-)Pressemeldung über Krah und ist daher ungeeignet das zu belegen, was Krah angeblich gemacht hätte, was dort im Artikel derzeit als Fakt dargestellt wird. Wikipedia hat den Anspruch, eine Enzyklopädie zu sein, sie soll keine (weitere) Gerüchteschleuder sein. --2003:E5:771E:7252:4C75:ECF6:C98A:66B6 14:53, 1. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Doch. Ganz genau so läuft das.
WP:Q#Grundsätzliches:
Wenn positiv konnotiert (kann ich hier nicht beurteilen) sind Posts auf Twitter wie eine Veröffentlichung im Selbstverlag nach "2.". Und es gibt Probleme mit "6.", denn du (nehme ich mal an), willst entscheiden, was von den Twitteräusserungen relevant für die WP ist und was nicht - und natürlich könnten die dann auch noch gelöscht oder geändert werden "7". Das ist alles schlecht. Alexpl (Diskussion) 19:44, 1. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Ich habe das ganze mit journalistischer Rezeption ergänzt und wieder eingefügt. --Emergency doc (D) 12:33, 3. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Nein, hast du nicht. Dein neuer Edit bringt allein zwei Belege für Musks Tweets [1]/[2], die nichts mit Krah zu tun haben und damit irrelevant sind und nur einen Beleg der sich tatsächlich mit Krah und Soros befasst [3], Blöd nur, dass es bei diesem Beitrag im Berliner Kurier an keiner Stelle um irgendwas mit Twitter oder mit Musk geht. Die Verbindung von beidem im Artikel ist bisher allein auf deinem Mist gewachsen. Entweder du beschränkst dich auf den "Kurier", was offensichtlich keine besonders gute Quelle ist - oder du nimmst es raus und wartest, bis irgendeine einschläge Stiftung/NGO ein entsprechendes Expertenurteil zu Krahs Twitterei veröffentlicht. Alexpl (Diskussion) 13:01, 3. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Der Abschnitt als Ganzes bezieht sich ja darauf, daß Musk etwas geäußert hat (Teil 1), das gegen Soros gerichtet war und antisemitisch rezipiert wurd, und daß Krah das mit eigenen als antisemitisch rezipierten Äußerungen (Teil 2) wiederholt hat. Insofern sehe ich tatsächlich die Äußerung Musks in diesem Zusammenhang als relevant an, ohne sie zu erwähnen und zu erläutern, würde der ganze Abschnitt keinen Sinn machen. Die Twitter-Links als Beleg für die Fundstelle der eigentlichen Äußerung halte ich für eine sinnvolle Angabe der Fundstelle, die aber nur zusammen mit der zusätzlichen journalistischen Einordnung aus der Presse sinnvoll ist, darum macht meiner Meinung sowohl der Twitter-Link als auch die Verlinkung der Pressestellen Sinn, aber auch nur zusammen, nicht einzeln für sich. Ob wir noch weitere journalistische Rezeption dazu bekommen werden, möchte ich bezweifeln, eine ähnliche Äußerung eines Parlamentariers hätte vor Jahren sicher die Medien lange beschäftigt, inzwischen ist das nur noch eine Randnotiz. Für mehr Rezeption wird vermutlich nur Herr Krah selbst sorgen, wenn er weitere solcher Äußerungen tätigt, womit vermutlich zu rechnen ist, seine Haltung diesbezüglich ist ja bekannt und kein Geheimnis. --Emergency doc (D) 14:30, 3. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Deine Meinung dazu ist so wichtig und relevant wie meine Meinung dazu. "Original research" auch auf Twitter ist und bleibt verboten. Alexpl (Diskussion) 15:36, 16. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

veraltete und irregulär formulierte Angaben[Quelltext bearbeiten]

Es geht hier um folgenden Abschnitt:

"OLAF-Ermittlungen[Quelltext bearbeiten]

Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) ermittelte vorübergehend wegen gemeinschaftlichen Betrugs zum Nachteil der EU gegen Krah und verschiedene Werbepartner, nachdem sich eingereichte Angebote für Werbeleistungen für Krah auffällig geglichen hatten (Az.: OC/2023/0147/01). Außerdem sind seine Kontakte und Reisen nach China, Katar und zu russischen Oligarchen weiterhin Gegenstand von Ermittlungen.[42]"

Die Angabe ist erstens veraltet und zweitens fehlt die Angabe, von welchem Stand diese gemachte Gegenwartsangabe (nämlich in der Aussage "sind weiterhin Gegenstand von Ermittlungen") ist -- hier: Stand Juli 2019 --, was man daher in einer Enzyklopädie (die schließlich keine Echtzeit-Ereigniswiedergabenplattform ist) generell vermeiden sollte. Da der Artikel leider (halb-)gesperrt ist, kann ich das nicht korrigieren. --2003:E5:771E:7252:E098:6281:A32B:2A09 18:14, 1. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

WP üblicher Grundwehrdienst Fehler[Quelltext bearbeiten]

"12 Monate Grundwehrdienst" einfügen

1. Eintrag Diskussion Versionsgeschichte am 4. April (nicht signierter Beitrag von 92.77.75.153 (Diskussion) 01:51, 6. Aug. 2023 (CEST))Beantworten

Einleitung: "rechtsextremer" Politiker"[Quelltext bearbeiten]

In der Einleitung steht: ist ein "rechtsextremer Politiker". Als Einzelnachweis für "rechtsextremer" wird dies angegeben:

Bundesamt für Verfassungsschutz (Hrsg.): 15. Januar 2019, Abschnitt C, 5. Verbindungen der AfD zu neurechten, rechtspopulistischen und rechtsextremistischen Organisationen; 5.2. Sonstige Funktionäre/ Mitglieder; 5.2.6 Verbindungen im Rahmen eines sogenannten neurechten bzw. rechtspopulistischen „Widerstandsmilieus“ (netzpolitik.org).

Aus dem verlinkten Artikel kann ich keine Einstufung als "rechtsextremer Politiker" entnehmen. Die Auslegung des Berichts ist WP:TF. Daher (vorerst) entfernt[4]. Eingefügt wurde es am 29. Juli 2023 von Benutzer:Fortfut, damals noch ohne Einzelnachweis in der Einleitung:[5]. Die Referenz kam am 31. Juli durch Benutzer:Fuechs rein:[6]. --KurtR (Diskussion) 01:20, 16. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Bei Björn Höcke führte eine Gerichtsentscheidung, nach der Höcke als Rechtsextremist bezeichnet werden darf, dazu, dass er in der Einleitung seiner Wikibiografie als rechtsextremer Politiker dargestellt wird. Ein solches Urteil gibt es bei Krah meines Wissens nicht. Nachdem hier seit Monaten nicht auf KurtRs Hinweis, dass die von Fortflut eingesetzte Beschreibung unbelegt ist, eingegangen wurde, ändere ich "rechtsextremer Politiker" zu "rechter Politiker". Sollte ein Gerichtsurteil, das Krah als Rechtsextremisten ausweist, doch vorliegen, bitte vor einer Wiederherstellung der Fortflut-Version dieses (bzw. Nachrichtenmeldungen dazu) hier verlinken. --LennBr (Diskussion) 03:07, 23. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das Urteil bei Björn Höcke kann man nicht für eine Einleitung herbeiziehen, auch ging es im Prozess um das Wort "Faschist". Genaueres unter Björn_Höcke#Gerichtsbeschluss_zur_Bezeichnung_als_Faschist.
Bei Herbert Kickl haben wir auch das Problem mit der Einleitung, dort zwischen "rechtsextrem" und "rechtspopulistisch". Inzwischen ist auch eine Biografie über ihn erschienen, zumindest beim Vorauszug online wird er "Rechtspopulist" genannt. Falls Du mal reinschauen möchtest, Diskussion:Herbert_Kickl#Rechtspopulistisch_oder_-extrem. --KurtR (Diskussion) 04:22, 23. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Beim letzten Revert auf "rechtsextremer"[7] durch User:Phi verwies er auf Belege im Fliesstext. --KurtR (Diskussion) 04:36, 23. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Völkisch-nationalistisch, fremdenfeindlich und verfassungsfeindlich reicht m.E. für rechtsextrem. Da das Wort im Fließtext aber nicht steht, hab ich mal auf die rechtspopulistische AfD abgemildert. „Rechts“ ist nichtssagend, das ist Friedrich Merz auch. --Φ (Diskussion) 11:55, 23. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Natürlich lässt eine Zuschreibung als "rechts" viel interpretationsspielraum, aber im wahrsten Sinne des Wortes "nichtssagend" ist es auch nicht. Völkisch-nationalistisch, fremdenfeindlich und verfassungsfeindlich sind zwar mitunter Attribute, die auf einen Rechtsextremisten zutreffen können, allerdings ist 1. sowohl eine völkisch-nationale Einstellung, als auch eine Islamfeindlichkeit und eine Verfassungsfeindlichkeit kein Alleinstellungsmerkmal von Rechtsextremen, 2. steht im Artikel auch, dass sich diese Zuschreibungen durch den Verfassungsschutz auf Aussagen von Krahs, nicht auf seine politische Einstellungen beziehen. Nun wäre die Frage, bezieht sich der Verfassungsschutz auf einzelne, einmal getätigte Aussagen oder ist bei Krah nachweisbar, dass er ständig rechtsextreme-verfassungsfeindliche Sachen sagt. Sofern Letzteres zutrifft, hätte ich auch nichts gegen die Zuschreibung als Rechtsextremist einzuwenden. --LennBr (Diskussion) 14:24, 23. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Zu 1. Ja, verfassungsfeindlich können natürlich auch linksextreme oder religiöse Gruppen sein und Islamfeindlichkeit kann es natürlich auch woanders, etwa im religiösen Kontext, geben. Aber völkischer Nationalismus ist schon per Definition rechtsextrem und integraler Teil der Programmatik des historischen Nationalsozialismus. Völkischer Nationalismus ist nicht ein Attribut, das "mituner" auf Rechtsextreme zutrifft, sondern es ist rechtsextrem schlechthin.
Zu 2. Wo ist denn in diesem Kontext der Unterschied zwischen Aussagen und politischen Einstellungen? Wenn man eine bestimmte Einstellung hat, dann äußert man sich doch nicht entgegengesetzt, sondern man sagt eben das, was man denkt. Auf was soll sich der Verfassungsschutz für eine Einordnung denn beziehen, wenn nicht auf Aussagen? Er kann ja schließlich nicht in den Kopf von Krah hineinschauen und einen Einblick in dessen politische Einstellungen erhalten. Die gesamte Einstufung der AfD erst als rechtsextremer Prüffall und nun als rechtsextremer Verdachtsfall (unter Vorbehalt der Verhandlungen in Münster) fußt doch auf öffentlich getätigten Aussagen, V-Leute sind ja schließlich noch nicht im Einsatz. Das gesamte Verfassungsschutzgutachten zur AfD, das ich damals gelesen habe, als ich am Aritkel gearbeitet habe und die Punkte, die sich auf Krah bezogen eingefügt habe, ist nahezu ausschließlich eine Sammlung und Wertung von Aussagen.
Zum quasi dritten Punkt: Wer mehrfach in einem Verfassungsschutzgutachten als Beleg für Rechtsextremismus auftaucht (u.a. in der Kategorien völkischer Nationalismus und mit klar verfassungsfeindlichen Aussagen), wer mehrfach ethnopluralistische Positionen äußert, wer mehrfach beim vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften IfS Vorträge hält (halten darf), wer ein Buch im Verlag Antaios veröffentlicht und dieses Buch dort als Doppelband zusammen mit dem Buch Regime Change von rechts von Martin Sellner (der Mann dürfte hinlänglich bekannt sein) verkauft wird (Krah scheint offensichtlich kein Problem damit zu haben), wer eine ebenfalls als gesichtert rechtsextrem eingestufte Gruppe (Ein Prozent) unterstützt, den darf man dann (gerade auch mit Verweis auf die umfangreichen Belege im Fließtext) nach meiner Meinung auch gerne als das bennenen, was er ist: Ein rechtsextremer Politiker. --Fortfut (Diskussion) 17:57, 23. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Tätigkeit als Rechtsanwalt[Quelltext bearbeiten]

Nach mehreren Quellen gibt es offenbar ein Problem mit diesem Abschnitt "Krah ist heute (2023) als Rechtsanwalt in Biberach an der Riß tätig und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Tübingen."

So berichten etwa der Beck-Verlag(rsw.beck.de) und Kölner Stadtanzeiger (ksta.de) über Zweifel an seinem Anwaltssitz und Ermittlungen der Rechtsanwaltskammer. Offenbar weiß die Kanzlei nichts von ihrem Mitarbeiter. Er hat dort keinen Sitz und bearbeitet auch keine Mandate.

Ich schlage vor, hier eine Aktualisierung vorzunehmen. --Nennmichphil (Diskussion) 14:41, 19. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Ich habe die Unstimmigkeiten in den Abschnitt zu seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt eingefügt. Bevor der Sachverhalt geklärt ist bzw. die Rechtsanwaltskammer sich dazu geäußert hat, gilt aber bezüglich der Einleitung, dass er Rechtsanwalt ist, so wie er im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis aufgeführt ist. Zweifel hin oder her. Viele Grüße --Fortfut (Diskussion) 15:17, 19. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Hätte er einen Arikel nur als RA, wenn er nicht bei der AfD wäre? Sehe ich nicht. Dann gehört auch nicht in die, wenn er als solcher keine WP-Relevanz hat. Im übrigen gilt: lieber weglassen als etwas Falsches. Insbesondere für die Einleitung.--Tohma (Diskussion) 15:24, 19. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Der Aspekt, dass er als reiner Rechtsanwalt keinen Artikel hätte, ist richtig. Allerdings ist es in der Wikipedia durchaus üblich, dass geschrieben wird "ist ein deutscher Politiker und Rechtsanwalt." Siehe beispielsweise Roland Koch, Wolfgang Kubicki, Gregor Gysi, Andreas Jung, Christoph Meyer, Otto Schily, Christian Wirth, Wolfgang Bosbach, Hans-Christian Ströbele, Gerhart Baum, Trutz Graf Kerssenbrock, Peter Gauweiler, Benjamnin Strasser oder Konstantin Kuhle; die Liste ließe sich ewig fortführen. Mit der Ausnahme von Baum, Ströbele und Schily, die neben der politischen Tätigkeit tatsächlich auch eine bedeutende Anwaltstätigkeit nachzuweisen haben, hätten die genannten Personen wohl alle keinen WP-Artikel, wenn sie nicht Politiker wären. Trotzdem wird auch ihre Rechtsanwaltstätigkeit bzw. allgemein die berufliche Tätigkeit in der Einleitung genannt.
Meine vorherige Argumentation bezog sich ohnehin nicht darauf, sondern auf die Zweifel an seinem Kanzleisitz als Grund für die Herausnahme aus der Einleitung. Und unter diesem Aspekt habe ich die vorherige Version wiederhergestellt. --Fortfut (Diskussion) 16:01, 19. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Fehler an anderer Stelle rechtfertigen aber nicht weitere Fehler. WP:FVB sagt, was in die Einleitung gehört. Wenn es jetzt zudem umstritten ist,gehört es doppelt nicht dorthin.--Tohma (Diskussion) 16:04, 19. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Unter Berücksichtigung der WP:Formatvorlage Biografie stimme ich zu!
Die Uneinheitlichkeit der verschiedenen Artikel ist dann noch einmal ein anderes Thema... --Fortfut (Diskussion) 16:21, 19. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Die Rechtsanwaltskammer Tübingen hat am 27.02.2024 bestätigt, dass er nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassen ist, daher auch nicht mehr im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis aufgeführt wird. Er ist damit auch nicht berechtigt, die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt zu führen. --Mattze1975 (Diskussion) 16:11, 27. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Wemgegenüber hat die Rechtsanwaltskammer Tübingen das bestätigt? Quelle?
Wie auch immer ... im Rechtsanwaltsregister fand ich ihn nicht:
https://bravsearch.bea-brak.de/bravsearch/index.brak
Weitere Quelle, an der er allerdings nicht ist:
2023-08-02 https://www.schwaebische.de/regional/biberach/biberach/afd-rechtsaussen-firmiert-mit-adresse-von-biberacher-rechtsanwaltskanzlei-1804425
Mbasti01 (Diskussion) 18:39, 27. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Die Bestätigung erfolgte gegenüber mir persönlich per email und telefonisch. Ich hatte vor ein paar Tagen eine Aktualisierung des Artikels vorgenommen, das wurde dann einfach wieder zurückgestellt, mit der Bemerkung "Quelle?". Die "Quelle" ist stets das Anwaltsverzeichnis, ich kenne mich aber auch nicht damit aus, wie man Fußnoten einfügt. Wenn alle anderen Texte dann immer wieder gelöscht werden, wird es ein Lexikon von wenigen (angeblichen) Profis, das ist entgegen dem Geist von wiki. --Mattze1975 (Diskussion) 19:16, 27. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Also, dann steht einer Korrektur ja nichts im Wege :) Oder?
In seinem Facebook Account ist er noch Rechtsanwalt. https://www.facebook.com/krahmax/?locale=fo_FO Möglicherweise strafbar.
Das Rätselraten ob er noch Anwalt ist gibt es jedenfalls schon länger: https://www.ksta.de/politik/afd-politiker-raetselraten-um-anwaltssitz-von-maximilian-krah-629850 Hier steht: "Tübingen wird rasch Ermittlungen aufnehmen und Krah wird ihr gegenüber klarstellen müssen, wo er denn nun als Rechtsanwalt zugelassen ist. Martin W. Huff Unser Autor ist Rechtsanwalt. Er war Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln." Und in Tübingen hast Du ja angerufen.
Mbasti01 (Diskussion) 20:28, 27. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Ich denke, es wäre hinriechend, wenn man eine belastbare Quelle findet, ob er wirklich Volljurist ist oder wie die meisten Politiker versagt hat und nun mit schwammigen Formulierungen so tut als ob (nicht signierter Beitrag von 176.198.83.179 (Diskussion) 15:29, 24. Apr. 2024 (CEST))Beantworten

Beleg-Links[Quelltext bearbeiten]

gehen teilweise ins Leere. So bei

14. Weiler Krah Petersen LLP.
30. ... Archiviert vom Original am ...
31. AfD-Spitzenmann half den Piusbrüdern beim Steuersparen.
63. : Lob für Taliban und Nähe zu den Identitären - das ist AfD-Mann Krah

RainerBi - - ± 19:57, 19. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Merkposten: Finanzspritzen aus China?[Quelltext bearbeiten]

t-online.de: AfD-Spitzenkandidat. Krahs China-Gate; dort heißt es unter anderem: "Die AfD will mit Maximilian Krah als Spitzenkandidat zur Europawahl antreten. Das wird für die Partei zum Problem: In sein Umfeld floss Geld aus China. Es geht um Geld und Geheimdienstkontakte, um verschlungene Firmennetzwerke, Interessenkonflikte und chinesische Staatspropaganda. Vor allem geht es um die Glaubwürdigkeit einer Partei, die vorgibt, eine Rechtsstaatspartei zu sein, nicht käuflich also oder beeinflussbar: die AfD. Und besonders um ihren Spitzenkandidaten für die Europawahl, dessen Verbindungen nun all das infrage stellen. Als Mitglied des AfD-Bundesvorstands hat Maximilian Krah die zunehmend chinafreundliche Haltung der Partei maßgeblich geprägt. Leitlinie dieser neuen Offenheit gegenüber der kommunistischen Diktatur ist die wirtschaftliche Zusammenarbeit." MfG, GregorHelms (Diskussion) 08:49, 1. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

danke! faz.net und sueddeutsche.de (Pekings langer Arm nach PIrna und andere greifen das auf. --Search'n'write (Diskussion) 21:01, 2. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Es geht weiter mit Krahs "China-Gate"! t-online.de: Festnahme von Krah-Mitarbeiter: AfD-Sprecher gibt Statement ab (23. April 2024); darin heißt es unter anderem: „Nach der Festnahme eines Mitarbeiters von Maximilian Krah wegen mutmaßlicher chinesischer Spionage zeigt sich auch die AfD alarmiert. Ein AfD-Sprecher hat die Festnahme eines Mitarbeiters des AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah als "sehr beunruhigend" bezeichnet. "Da uns derzeit noch keine weiteren Informationen zu dem Fall vorliegen, müssen wir die weiteren Ermittlungen des Generalbundesanwalts abwarten", teilte der Sprecher am Dienstag weiter mit.“

MfG, GregorHelms (Diskussion) 11:30, 23. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Jetzt steht im Artikel, laut Medienberichten sei einer seiner Mitarbeiter wegen Spionage für China festgenommen worden. Was soll das? Fast alles, was hier steht, beruht auf Medienberichten ohne das man es jedes Mal dazuschreibt. --2A01:C22:AD17:3D00:2003:DA4B:2432:D474 23:28, 23. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Unnötig → entfernt. --Habbe H (Diskussion) 06:01, 24. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Aktivität in Sozialen Medien[Quelltext bearbeiten]

Krah betätigt sich derzeit aktiv in Sozialen Netzwerken in Form von Videos im Short-Format, bei denen er Wahlwerbung für die AFD macht und rechte bzw konservative Werte und Geschlechtervorstellungen verbreitet. Ich denke dies könnte eine gute Ergänzung für seinen Artikel sein, da er durch diese Aktivität einer breiteren Masse bekannt wurde. Hätte dazu jemand erfahreneres vielleicht eine zweite Meinung? Vielen Dank und LG, Achim --AchimDerHecht (Diskussion) 14:55, 26. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Gibt es eine Erwähnung dieser Aktivitäten in anderen Medien? Ist das eine herausstechende Aktivität für einen Spitzenkandidaten? Wenn wir beide Fragen mit Ja beantworten können, gehört das in den Artikel. --Savange (Diskussion) 17:53, 26. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Aktivitäten von Politikern jedweder politischen Richtung in den Sozialen Medien sind heute völlig normal. Was ist bei Krah besonders? Das müsste herausgearbeitet und reputabel belegt werden. --Koschi73 (Diskussion) 18:24, 26. Feb. 2024 (CET)Beantworten

FBI befragte AfD-Mann Krah zu Russlandkontakt[Quelltext bearbeiten]

Das gehört auch in den Artikel: www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/maximilian-krah-afd-russland-woloschyn-fbi-eu-wahlkampf-100.html --2A01:C23:5C6C:F100:C1DE:4DD3:611D:EAA7 00:21, 20. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Antisemitische Verschwörungsmythen[Quelltext bearbeiten]

Dieser Abschnitt wird mit einem Boulevardzeitung belegt. Folgender Satz kommt darin vor: "Auch fiel Krah mit antisemitischen Äußerungen gegen den jüdischen Milliardär George Soros auf. Wie aus einem Lehrbuch des Antisemitismus geschnitten, warf er dem Philanthropen vor, die Menschheit zerstören zu wollen.".

Bisschen dünn für den Abschnitt, nicht? Es wird in dem Artikel auch nicht darauf eingegangen, in welchem Kontext das gesagt wurde. Man kann Soros bzw. seine Foundation auch dafür (überspitzt) kritisieren, dass er gewisse NGOs finanziell unterstützt, ohne irgendwelche Gedanken zu haben welche Religion er hat? --2A02:8388:6781:B780:408A:7522:12D6:26A4 20:12, 24. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Welche "gewisse" NGOs meinen Sie? --2A01:C22:3510:D500:7193:96F1:3BEA:2D64 00:32, 25. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Solange es dazu keine reputable Quelle gibt, kann das nicht im Artikel stehen. --ChickSR (Diskussion) 10:53, 25. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

CDU-Politiker[Quelltext bearbeiten]

Nach WP:FVB gehören in die Lemmadefinition nur die Angaben, für die die Lemmaperson relevant ist. Als CDU-Politiker hat sich Krah kaum einen Namen gemacht, da war er enzyklopädisch irrelevant. Daher hat diese Angabe im Intro nichts verloren. --Φ (Diskussion) 21:58, 25. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

+1. --KurtR (Diskussion) 23:57, 25. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
+1 --Barbasca (Diskussion) 00:38, 26. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Grundsätzlich hat Phi hier natürlich recht. Allerdings ist gerade Maximilian Krah als ehemaliger CDU-Kreisverbandssprecher in Dresden – und in dieser Zeit übrigens auch Gastautor der Sächsischen Zeitung (woran diese wohl heute eher nicht mehr erinnert werden möchte) für mich wieder ein Beispiel mehr dafür, dass die AfD Fleisch vom Fleisch der Union ist, auch wenn diese das freilich immer wieder lauthals abstreitet. Die politischen Lebensläufe zahlreicher AfD-Politiker sprechen eine andere Sprache. Auch deshalb ist die "Brandmauer" zumindest im Osten der Republik einfach unrealistisch. --Koschi73 (Diskussion) 00:05, 27. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Und deshalb muss es in der Lemmadefinition stehen und nicht bloß im Artikeltext?? Erscheint mir unlogisch. --Φ (Diskussion) 07:35, 27. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das die Brandmauer auf Grund von früherer CDU-Mitgliedschaften unrealistisch sei, ist Theoriefindung und spielt deshalb bei der gestellten Frage keine Rolle. Die CDU-Mitgliedschaft ist im Text gut aufgehoben, aber nicht in der Einleitung. --Berlinschneid (Diskussion) 15:59, 27. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Deutliche Mehrwert für Entfernung, umgesetzt.--KurtR (Diskussion) 22:28, 27. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Der versteckte Spitzenkandidat[Quelltext bearbeiten]

Die AfD hat den Europawahlkampf eingeläutet - ohne Maximilian Krah. Siehe z.B. aus einer Unmenge an Rezeption:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-wahlkampfauftakt-102.html

Warum findet das keinen Eingang in den Artikel? Das ist relevanter als die Frage, ob man die frühere CDU-Mitgliedschaft im Intro erwähnen soll. --2A01:C23:5D12:4000:80F6:816B:15E1:89F5 02:05, 28. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

das steht seit heute nachmittag im Artikel. --178.203.114.103 22:06, 28. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Unklare Überschrift eines Abschnitts[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt "Festnahme eines Mitarbeiters wegen Spionageverdachts", den ich bereits wegen Klarheit etwas umgestellt habe, behandelt neben der Festnahme aber auch und imho an dieser Stelle unpassend ein Krah selbst betreffendes Ermittlungsverfahren. Deswegen sollte die Überschrift angepasst werden oder ggf. unter Einbeziehung der außerhalb dieses Abschnittes erwähnten "OLAF-Ermittlungen " ein neuer Abschnitt eingefügt werden, dann könnte man den anderen vorstehenden Diskabschnitt von einer IP aus August 2023 hier betreffend der "OLAF-Ermittlungen" über- und einarbeiten. MfG Triomint Triomint69 (Diskussion) 11:46, 8. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Was wäre passend? "Juristische Ermittlungen" oder "strafrechtlich relevante Kontroversen" ? --Savange (Diskussion) 11:54, 8. Mai 2024 (CEST)Beantworten
... wenn dann ersteres vielleicht noch ergänzt wie "Juristische Ermittlungen im Zusammenhang mit seinem Abgeordnetenmandat" und dann dort die OLAF-Ermittlungen auch aktualisiert einbauen.
MfG Triomint Triomint69 (Diskussion) 12:30, 8. Mai 2024 (CEST)Beantworten