Diskussion:Michael Meyen

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Fit in Abschnitt Ergänzung "Studentenmagazin"
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Rötzer[Quelltext bearbeiten]

Zur Dokumentation und Diskussion:

Einmal und noch einmal gelöscht von KurtR. --Babel fish (Diskussion) 18:54, 6. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Wieder eingefügt und referenziert. Der Blog wurde eingestellt, das Thema in mehreren Medien diskutiert. siehe hier -- Mmovchin (Diskussion) 14:41, 7. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Die neue Stellungsnahme wurde veröffentlicht, gut. Der Abschnitt ist viel zu lang und ui ausführlich. Doppelt so lang, wie der Werdegang. Muss stark gekürzt werden. Und es sind Kontroversen, keine Kritik. --KurtR (Diskussion) 23:00, 7. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Bei Kritik -> Kontroversen bin ich dabei. Aber wieso muss der Abschnitt stark gekürzt werden, anstatt der Werdegang ausgearbeitet. Wo ist die Vorgabe, die Kontroverse darf textlich nicht länger sein als der Werdegang? Hier ist es bei der Kontroverse v.a. wichtig, den zeitlichen und kausalen Zusammenhang vollständig, nicht in durch Autoren verkürzter Form wiederzugeben. -- Mmovchin (Diskussion) 08:44, 8. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Entfernen von Belegen und getroffenen Aussagen[Quelltext bearbeiten]

Es geht um: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Michael_Meyen&oldid=205823355 Und den anschließenden Edit-War. Mein Senf: Habe den Artikel präzisiert und wesentliche Aspekte ergänzt. Nachdem Internetbelege teilweise verschwinden / geändert werden und dadurch Verdunklungsgefahr besteht, wo notwendig entsprechende Archivlinks bzw. Archivbelege eingefügt. Die Archiv-Funktion ist genau dafür da um Belege zu sichern, wenn die Webseite verändert oder gelöscht wird, sh. Wikipedia:Belege. Das ist hier der Fall. Eine vollständige Erwähnung ist wesentlich. Man kann gern darüber diskutieren ob relevant ist, dass die Forschungsgruppe vom Ministerium finanziert wird. Aber bitte keine Tatsachen revertieren. Ein von einem Politiker gelöschter Tweet ist ja auch nicht aus der Welt. Kompromiss? Im Zweifel muss es diese Version https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Michael_Meyen&oldid=202263324 von Regi51 sein. Dort wurden noch keine Belege gelöscht. --Magent 20:20, 22. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Aus der Vandalismusmeldung: Zuerst hatte Niemandsbucht hier wesentliche Inhalte (eine von Michael Meyen selbst getroffene Aussage) entfernt, weil die aktuelle Webseite dies nicht mehr beinhaltete. Darauf habe ich das hier um dieses Geschehen ergänzt und Archivlinks eingefügt. Das Revertieren von wahren Tatsachen und Quellenangaben, welches durch eine Handlung der Person um die es geht selbst verursacht wurde, ist mEn schädlich für das Wikipedia-Projekt. Ein von einem Politiker gelöschter Tweet ist ja auch nicht aus der Welt und darf / soll hier in der Wikipedia erwähnt werden, wenn dabei wesentliche oder besonders kontroverse Aussagen getroffen wurden. Im Zweifel bitte ich um Zurücksetzung auf diese Version von Regi51, es ist die letzte Version bevor damit begonnen wurde Belege zu entfernen. --Magent 20:46, 22. Nov. 2020 (CET)Beantworten
"Verdunkelungsgefahr". Wir sind keine Staatsanwaltschaft oder Polizei. Wenn etwas nicht in der Presse aufgegriffen wurde, und im Original geändert wurde, gehört dann keine alte Version via Archiv in den Artikel. Das Beispiel von Dir mit gelöschter Tweet von einem Politiker: Wenn der Tweet nicht durch die Presse aufgegriffen wurde, ist der gelöschte Tweet unwichtig und gelöscht, egal ob es davon Archiv-Versionen gibt.
Der Abschnitt ist bereits jetzt schon zu ausführlich im Vergleich zur ganzen Biografie, dies habe ich bereits im ersten Thread auf dieser Disk-Seite bemängelt. Du bläst ihn noch mehr auf, das Gegenteil sollte es sein, man sollte kürzen, damit es ein normales Verhältnis zur Gesamtbiografie gibt.
Du kommst mir wie ein Man-On-Mission vor, dem es darum geht, die Person Meyen so schlecht wie möglich darzustellen. --KurtR (Diskussion) 22:51, 22. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Auch hier wunderbar, belassen wir es bei Sekundärliteratur. Ich lade dich dazu ein, zum Werdegang weitere Artikelarbeit zu leisten. Aber nur, weil wo anders mehr Zeichen stehen, heißt es doch nicht dass gleich gekürzt werden muss, oder? --Magent 13:53, 23. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Und nochmal zum Thema Sekundärliteratur: Wenn wir uns nur auf die Sekundärliteratur stützen, dann fliegen ja einige Sätze aus den Kontroversen weg. Übrig bleiben würde nur die Forderung der Veranstaltungsabsage und der SZ-Artikel. Oder zählt der Blog selbst auch zur Sekundärliteratur? --Magent 19:29, 23. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Es wurde ein "Revertieren der Tatsachen" moniert. Diese Formulierung ergibt keinen Sinn. Revertiert wurden Aussagen, die von den verlinkten Quellen nicht belegt wurden. Sie waren also nicht mehr auf dem neuesten Stand. Wir müssen hier nicht jeden geschichtlichen Vorgang bis ins Detail rekonstruieren. Oder soll man auch die Geschichte der beiden SZ-Artikel rekonstruieren? Immerhin musste die SZ in beiden Fällen ihre Darstellung korrigieren. Sollen wir da jetzt auch nachforschen, was genau vorgefallen ist? Dann müsste man z. B. einen Hinweis einfügen, dass Andreas Zumach eine Gegendarstellung verlangt hat. Und die Rede von "Verdunkelungsgefahr" ist absurd, da stimme ich KurtR zu: Das erweckt den Eindruck eines MoM.--Niemandsbucht (Diskussion) 21:15, 24. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Die SZ gibt wenigstens bekannt, was verändert wurde und dadurch sich dadurch die SZ als Quelle verändern würde. Aber belassen wir es bei Sekundärliteratur und Tatsachen, die in der Presse aufgegriffen wurden. Damit würde nur noch die Erwähnung der SZ-Artikels drinnen bleiben. Statements des Instituts würden dann ebenso unerwähnt bleiben wie Meyens Gegendarstellung. Wo wird also die Grenze gezogen? --Magent 22:15, 28. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Würde dann den Abschnitte auf ausschließlich in der Presse vorgekommene Tatsachen kürzen. Einwände? --Magent 23:20, 1. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Erledigt. --Magent 22:16, 16. Dez. 2020 (CET)Beantworten

3M[Quelltext bearbeiten]

  • 3M Wenn etwas nur auf dem an sich nicht relevanten Blog eines relevanten Wissenschaftler stattfindet, ist es für WP nicht relevant. Der Vergleich mit dem Politiker-Tweet ist nützlich: Nichts von dem, was ein MdB so twittert, ist relevant, es sei denn, eine zitierfähige Sekundärquelle beschäftigt sich damit. Allerdings waren im gelöschten Edit auch Inhalte aus einer zitierfähigen Zeitung. Wie man diese aber sinnvoll in den Artikel einbaut, kann ich nicht beurteilen und muss es im Rahmen der 3M nicht. --Lord Castlepool (Diskussion) 10:49, 25. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Meyens Vorgehen gegen den SZ Artikel[Quelltext bearbeiten]

In diesem Artikel schreibt Meyen, er habe gegen die SZ auf Unterlassung geklagt und in zwei Instanzen verloren. Dies halte ich für Erwähnenswert um die Kontroverse. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit tritt bei unwahren Tatsachenbehauptungen grundsätzlich hinter das Persönlichkeitsrecht zurück. Insoweit suggeriert diese Aussage von Meyen, dass das Gericht die Aussagen im SZ-Artikel nicht als unwahre Tatsachenbehauptungen angesehen hat. Das entsprechende Urteil lässt sich auch bestimmt beim zuständigen Gericht als Abschrift anfordern. --Magent 20:43, 22. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Es ist nicht unsere Aufgabe, Gerichtsurteile aufzutreiben. Wir berufen uns wenn immer möglich auf Sekundärliteratur. --KurtR (Diskussion) 22:44, 22. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Wunderbar, Sekundärliteratur. Dazu dürfte die Bayerische Staatszeitung gehören. In dem verlinkten Artikel steht oben erwähntes. Also können wir das erwähnen, ganz ohne die Gerichtsurteile. --Magent 13:50, 23. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Wenn es hier keine Gegenrede gibt, die in der Presse aufgegriffene Gerichtsentscheidung zu erwähnen, würde ich das zeitnah in den Artikel einbauen. --Magent 22:17, 28. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Was genau soll das heißen? Dass der gesamte Artikel aus der Bayerischen Staatszeitung eingebaut werden soll? Da geht es allerdings hauptsächlich um ein anderes Thema. Im Übrigen hat hier nicht die Presse etwas "aufegriffen", sondern Meyen erzählt von sich aus etwas über den Prozess gegen die SZ. Und was damit angeblich "suggeriert" wird, gehört natürlich nicht in den Artikel. Hier ist die gesamte Passage im O-Ton: "BSZ: Kritiker werfen Ihnen vor, sich beim Thema Corona nicht auf Medienkritik zu beschränken, sondern ins Verschwörerische abzudriften. --- MEYEN: Sie spielen auf den SZ-Artikel vom Mai an. Das ist ein schönes Beispiel dafür, wie Kritiker delegitimiert werden. Man reißt Zitate aus dem Zusammenhang und verdreht sie, man schreibt etwas von „fragwürdigen Thesen“ und wirft mir vor, einem „Verschwörungstheoretiker“ Interviews gegeben zu haben. Das erinnert an die sogenannte Kontaktschuld. Ich habe auf Unterlassung geklagt und in zwei Instanzen verloren. Für meine Reputation ist das nicht gut, an meinem Standpunkt hat das aber nichts geändert. Wir dürfen niemanden ausschließen. Das Gespräch ist die Seele der Demokratie." Siehe hier: [1]--Niemandsbucht (Diskussion) 20:48, 2. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Konkreter Formulierungsvorschlag, folgenden Satz zu ergänzen: >>> Laut einem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 25. Mai 2020 habe Meyen in einem von ihm herausgegebenen Blog „Medienrealität“ „fragwürdigen Ansichten ein Forum“ geboten und Ken Jebsen „als professionellen Journalisten kennengelernt“. Meyen hatte gegen die Zeitung auf Unterlassung geklagt und in zwei Instanzen verloren. <<< --Magent 22:42, 8. Dez. 2020 (CET)Beantworten
In diesem Fall müsste man allerdings auch inhaltliche Aspekte von Meyens Position gegenüber der SZ einarbeiten.--Niemandsbucht (Diskussion) 19:18, 13. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Erledigt. --Magent 22:16, 16. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Weitere erwähnenswerte Tatsachen für diesen Artikel[Quelltext bearbeiten]

Im folgenden aus meiner Sicht weitere erwähnenswerte Tatsachen um den Artikel zu vervollständigen, möglicherweise in einem Abschnitt Positionen:

  • die Veröffentlichung des Buches Breaking News: Die Welt im Ausnahmezustand – Wie uns die Medien regieren sh. hier
  • Meyens Positionen zu Kritik an Corona-Maßnahmen
  • der Versuch mehrerer Kolbermoorer Stadträte einen Vortrag von Meyen per Stadtratsbeschluss verbieten zu lassen. siehe hier und hier da gibt es sogar einige politische Pro und Contra Stimmen, das sollte man erwähnen.

Weitere Artikel zur Person Meyen, welche mEn für die Artikelarbeit relevant sein könnten:

Also noch viel zu tun, wer hilft mit? --Magent 14:08, 23. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Die Publikationen von Meyen könnten natürlich ausführlicher dargestellt werden. Aber die Vorgänge in Kolbermoor waren nur für die Regionalpresse von Bedeutung und sollten hier nicht breitgetreten werden. Vor allem ging es in erster Linie nicht um einen Vortrag von Meyen, sondern um den Vortrag eines "umstrittenen Professors Ruppert". So steht es zumindest in dem Artikel, der frei verfügbar ist, siehe hier. (nicht signierter Beitrag von Niemandsbucht (Diskussion | Beiträge) 19:36, 24. Nov. 2020 (CET))Beantworten
In dieser Aufzählung wurde dieser Artikel nicht aufgeführt. Meyens Beteiligung an diesem Gerichtsverfahren, welches doch sehr wegweisend ist, würde ich zeitnah in den Artikel einbauen. Zum Thema Kolbermoor: Nundenn, die Stadt ist nicht der Mittelpunkt der Welt. Dass wesentliche Ereignisse und politische Reaktionen hauptsächlich in der Regionalpresse aufzufinden ist, widerspricht der Tatsache selbst nicht. Die OVB mit einer Auflage von immerhin 55.428 hat den angesprochenen Ruppert nur "allen voran" erwähnt. Die Artikel vom Mitteldeutschen Rundfunk sind ja definitiv verwertbar, weit von Regionalpresse entfernt. Beide Vorgänge sind belegbar zur Sekundärliteratur und in kurzen Sätzen erwähnungswürdig. --Magent 22:29, 28. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Weitere Entwände? --Magent 23:21, 1. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Ist Meyens Beteiligung am Prozess gegen den Anti-BDS-Beschluss der Stadt München wirklich wichtig? Er ist ja nicht der Hauptkläger. Zur Rubrik "Altpapier" vom MDR: das sind keine Artikel. Und auch hier ist Meyen eher eine Nebenfigur.--Niemandsbucht (Diskussion) 21:05, 2. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Natürlich ist Meyens Beteiligung am Prozess wirklich wichtig. Es handelt sich um einen renommierten Professor an der LMU, welcher zu einem sehr ausgewählten bzw. kleinen Preis von Klägern gegen die Stadt München gehört, in dem das Gericht jüngst einen wegweisenden Beschluss gefasst hat. --Magent 22:46, 8. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Erledigt. --Magent 22:17, 16. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Was genau soll erledigt sein? Gibt es plötzlich keine weiteren Dinge bzw. Tatsachen mehr zu ergänzen? Was ist mit den Büchern, die Meyen geschrieben hat? Sind die plötzlich unwichtig geworden?--Niemandsbucht (Diskussion) 12:31, 4. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Veranstaltung in der VHS Kolbermoor[Quelltext bearbeiten]

Bisher stand im Artikel:

Im November 2020 hat Meyen an der Volkshochschule Kolbermoor einen Vortrag zum Thema „Medienrealität“ gehalten. Zuvor versuchten die Stadträte Dagmar Levin-Feltz und Berthold Suldinger den Vortrag per Stadtratsbeschluss verbieten zu lassen und begründeten dies mit zuvor von Meyen geäußerten Positionen.

Inhaltlich wäre dieser Abschnitt aus meiner Sicht laut dem angegebenen Beleg folgendermaßen zu ergänzen, wenn man nicht willkürlich aus dem Text auswählt:

Im November 2020 hat Meyen an der Volkshochschule Kolbermoor einen Vortrag zum Thema „Medienrealität“ gehalten. Zuvor versuchten die sozialdemokratischen Stadträte Dagmar Levin-Feltz und Berthold Suldinger den Vortrag per Stadtratsbeschluss verbieten zu lassen. Ihre Begründung basierte auf den Schlagworten „Verschwörungstheorie“ und „Corona-Leugner“. Doch während der VHS-Veranstaltung wurde weder „Corona geleugnet“ noch wurden „Verschwörungstheorien verbreitet“.

Das Problem ist nur, daß der OVB-Beleg ein Leserbrief ist:

VHS: Inhaltliche Auseinandersetzung nötig. In: Oberbayerisches Volksblatt. 13. November 2020.

Ich verstehe WP:Belege so, daß nicht jedweder Leserbrief in einer Regionalzeitung als reputabel gelten kann. Wieso soll das also hier der Fall sein? Ich erkenne bisher keinen Grund dafür. Daher habe ich den Abschnitt erstmal als unzureichend belegt aus dem Artikel heraus genommen. Viele Grüße --Fit (Diskussion) 02:51, 17. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Vielen Dank für den Hinweis, Fit. Ich hatte übersehen, dass es sich dabei um Leserbriefe handelt. Der Satz Doch während der VHS-Veranstaltung wurde weder „Corona geleugnet“ noch wurden „Verschwörungstheorien verbreitet“. würde ja damit auch nur die Meinung des Leserbriefes widerspiegeln. Ich wäre also dabei, diesen ganzen Absatz in der Form komplett rauszunehmen, da es bei dem Beleg um einen Leserbrief handelt. Allerdings gibt es einen weiteren Artikel der OVB, welcher im Rahmen der redaktionellen und journalistischen Arbeit von der OVH selbst herausgegeben wurde. Nach Inaugenscheinnahme des Artikels rege ich die Einfügung des folgenden Absatzes im Abschnitt "Kontroversen" an:
Im November 2020 hat Meyen an der Volkshochschule Kolbermoor einen Vortrag zum Thema „Medienrealität“ gehalten. Zuvor beantragte der Stadtrat Berthold Suldinger (SPD) unter anderem diesen Vortrag per Stadtratsbeschluss verbieten zu lassen, und begründete dies damit, dass Verschwörungstheoretikern ein Forum gegeben werden würde. Bürgermeister Peter Kloo (SPD) verteidigte die Vortragsreihe und kritisierte eine solche Einordnung von Wissenschaftlern, wenn diese andere Meinung äußern würden.
Verbesserungsvorschläge zur Formulierung und insbesondere Kürzung dieses Absatzes nehme ich gerne an. Viele Grüße und schöne Feiertage --Magent 14:45, 24. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Eingefügt ohne Replik. --Magent 17:49, 3. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Ich habe den Abschnitt wieder herausgenommen. Meyen hält viele Vorträge. Erwähnenswert könnte sein, was er gesagt hat und wie das rezipiert wurde. Aber hier geht es offenbar um eine rein politische Debatte im Vorfeld (!) von Meyens Vortrag. Was dabei genau passiert ist, verbirgt sich leider hinter der Bezahlschranke. Und die erwähnten internen Diskussionen bzw. Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Kolbermoorer SPD sind für das Lemma schlicht irrelevant.--Niemandsbucht (Diskussion) 12:38, 4. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Magent hat ein Talent, die Artikel in besonders negativer Weise auszuwerten, um nicht zu sagen tendenziöser Weise. Im Artikel geht es vorallem um Franz Ruppert, Meyen wird nur beiläufig erwähnt. Aber was macht Magent draus? Erwähnt Ruppert nicht und knallt es so rein, als würde man konkret Meyen as VT bezeichnen. Man sollte Magent aus diesem Artikel ausschliessen, das geht nicht so weiter. @User:Niemandsbucht: Ich kann den Artikel lesen, wohl hilft mein Adblocker (uBlock Origin) gegen die Paywall. Hätte Dir den Artikel gemailt, aber Du hast keine WikiMail registriert. --KurtR (Diskussion) 23:27, 4. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Antisemitismusvorwürfe gegen Meyen[Quelltext bearbeiten]

In Folge des verlinkten Diffs rege ich an, den Absatz wie folgt zu formulieren:

Am 1. Dezember 2020 erschien ein Online-Text der Organisation „Linkes Bündnis gegen Antisemitismus“ mit dem Titel „Michael Meyen und das Antisemitismusproblem an der LMU München“. Der Text befasste sich mit Meyens Aktivitäten, Veröffentlichungen und Äußerungen und setzte sich in vorwurfsvoller Weise mit Meyens Gehilfenleistungen für die Boycott, Divestment and Sanctions-Kampagne, seinen Kontakt zum Verschwörungstheoretiker Ken Jebsen, die Zusammenarbeit mit dem Online-Magazin Rubikon sowie Meyens angebliche Annäherung an „Corona-Rebellen“ auseinander. Meyen ging gegen die Veröffentlichung von insgesamt acht Äußerungen gerichtlich vor und bekam vor dem Landgericht teilweise recht. Das Gericht erachtete eine der Aussagen für persönlichkeitsverletzend, bei vier weiteren gestand es das für Teiläußerungen zu. Drei Äußerungen hielt es komplett für zulässig.[1][2]
  1. Stephan Handel: München: LMU-Professor streitet vor Gericht gegen Linke. Abgerufen am 27. März 2021.
  2. Stephan Handel: Zulässige Äußerungen. Abgerufen am 27. März 2021.

Begründung:

  1. "anonymer": Der Text erschien nicht anonym. Betreiberin laut Impressum ist die Gruppe „Linkes Bündnis gegen Antisemitismus in München“. Zudem wird dort mitgeteilt, dass „namentlich gekennzeichnete Beiträge“ die „Meinung des jeweiligen Autors“ und „nicht immer die Meinung des Anbieters“ wiedergeben. Im Umkehrschluss bedeutet eine ausbleibende Nennung eines Einzelautors eine Publikation im Namen der Gruppe.
  2. "polemisierte": Ich denke nicht, dass wir als Wikiautoren eine darartige Wertung zulassen sollten. Der Text befasst sich mit Aktivitäten, Veröffentlichungen und Äußerungen von Meyen, auch wenn in vorwurfsvoller Art und Weise.
  3. "angebliche Verbindungen": Eine präzisiere Formulierung ist Gehilfenleistung.
  4. "scheinbare" -> "angeblich": Die Verbindung zu Corona-Rebellen. Der Umstand, dass Meyen Ken Jebsen unterstützt, liefert nicht ohne Weiteres einen Anknüpfungspunkt dafür, dass er auch die „Corona-Rebell*innen“ unterstützt, nur weil Ken Jebsen seinerseits auf deren Veranstaltungen auftritt.

Freue mich auf den Diskurs. --Magent 00:18, 17. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Erledigt. --Magent 21:31, 26. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Nicht erledigt. Es gab eine zeitweise Sperrung des Lemmas. Punkt 1 und 4: Zustimmung. Punkt 2 und 3: keine Zustimmung. Entsprechend verändert. --Niemandsbucht (Diskussion) 23:24, 2. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Im Urteil steht laut SZ wörtlich: "Die Absicht, sich dem Gerichtsverfahren eines anderen Klägers anzuschließen, um dessen Ziele zu unterstützen, kann zulässigerweise als ,Gehilfenleistung' bezeichnet werden."
Du hattest dagegen geschrieben das Wort "Gehilfenleistung" gehe gar nicht.[2] Es mag sein, daß es für einen enzyklopädischen Artikel eine bessere Wortwahl gibt, aber man sollte von Gerichten verwendete oder akzeptierte Formulierungen nicht als unakzeptabel hinstellen.
Zudem wurde schon am 26. April 2021, um 21:31 Uhr auf die Diskussionsseite hingewiesen, aber du hast sie zunächst nicht genutzt und stattdessen Änderungen an anderen Artikeln vorgenommen, die mittlerweile die Markierung "Zurückgesetzt" haben ([3], [4]). Da sollte man dann nicht mit einem Hinweis auf den zwischenzeitlichen Schutz gegen Bearbeitungen des Artikels infolge eines Editwars kommen, obwohl die DS hier die ganze Seite nutzbar war.
Des weiteren habe ich deine Änderung im wesentlichen Rückgängig gemacht,
  • weil nicht erkennbar ist, wieso es wichtig sein soll, ob der Text vom Linken Bündnis gegen Antisemitismus namentlich gekennzeichnet war oder nicht. Es war erkennbar wer sich für den Text verantwortlich zeichnet, so daß Meyen gerichtlich dagegen vorgehen konnte. Dies im Artikel hier zu schreiben, das reicht für einen enzyklopädischen Artikel. Wir geben schließlich einen Überblick und halten nicht jedes Detail fest,
  • weil durch die angegebenen Belege, die beiden SZ-Artikel, nicht abgedeckt ist, daß das Bündnis polemisiert habe, siehe WP:Belege, und
  • weil auf den WP-Artikel über Ken Jebsen schon im Abschnitt davor verlinkt wird.
Zusammenfassend läßt sich zu deinen Beiträgen hier sagen: Sorgfältige enzyklopädische Arbeit basierend auf angegeben Belegen sieht anders aus.
VG --Fit (Diskussion) 00:55, 4. Mai 2021 (CEST)Beantworten
1. Wenn ein feindseliger Text, der Meyen nicht nur wissenschaftlich, sondern auch persönlich angreift, eine entsprechende Behauptung enthält und diese Behauptung von einem Gericht als "zulässig" im Sinne der Freiheit der Meinungsäußerung o. ä. erklärt wird, dann heißt das noch lange nicht, dass es sich um eine Behauptung handelt, die a. sachlich zutreffend, b. enzyklopädisch relevant oder c. stilistisch geglückt ist. 2. Selbstverständlich handelt es sich um einen polemischen Text. Die Formulierung "in vorwurfsvoller Weise" ist umständlich. 3. Ein User, der in einem anderen Lemma (Achille Mbembe) über Quellen hinwegsieht, die nachweislich Falschinformationen enthalten, solle andere User nicht über "sorgfältige enzyklopädische Arbeit" belehren. --Niemandsbucht (Diskussion) 13:35, 11. Mai 2021 (CEST)Beantworten
1. Du schreibst: "feindseliger Text" und "persönlich angreift". Hast du einen Beleg dafür oder ist das nur deine private Meinung?
2. Das wirkt auf mich erstmal wie eine wiederholte Meinungsbekundung durch dich. Vielleicht hast du ja sogar recht, nur sind hier halt Belege notwendig, um etwas in den Artikel einfließen zu lassen. Wer allerdings einen Hinweis auf WP:Belege als Belästigung begreift, hat die Grundlagen für eine Mitarbeit hier wohl noch nicht so richtig verstanden und interessiert sich offenbar auch nicht wirklich dafür. Aber wenn du zukünftig dennoch weitere Artikeländerungen unterläßt, die nicht konform mit WP:Belege sind, dann wurde das wesentliche Ziel meiner Hinweise erreicht.
3. Inhaltliche Fragen, die den Artikel über Achille Mbembe betreffen, sind auf der dortigen DS zu klären. Wie du das Hinwegsehen über die von dir hier niedergeschriebenen "nachweislichen Falschinformationen" durch andere Benutzer wie mich dort mit großem Engagement diskutierst, kann dort übrigens jeder selbst nachlesen. Die notwendigen Schlagwörter hast du ja hier "geliefert" (oder auch nicht). Viele Grüße --Fit (Diskussion) 15:27, 11. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Zu 1.: a) Dass es sich um einen feindseligen Text handelt, ist aus dem Text leicht erkennbar. b) Die Formulierung "persönlicher Angriff" habe ich gewählt aufgrund von Meyens eigener Bemerkung, das "Linke Bündnis" habe auf seiner Webseite gesagt, "der „akademische Betrieb“ möge „die nötigen Konsequenzen“ ziehen und micht „in Zukunft als Dozenten, Autoren und medienwissenschaftlichen Experten“ ignorieren und meiden." [5] --Niemandsbucht (Diskussion) 22:15, 13. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Zu 1. a) Also doch nur deine private Meinung. b) Und hier ebenso, nur daß Meyen deinem Verständnis seines Textes nach das gleiche wie du meint. Hilfreich für den umseitigen Artikel ist das alles nicht. VG --Fit (Diskussion) 16:28, 14. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
a) Du hast den Sachgehalt meiner Aussage nicht begriffen: Der Text enthält eine Reihe von Behauptungen, welche die Feindseligkeit gegenüber Meyen erkennen lassen. b) Meyen sagt, dass es sich um einen persönlichen Angriff handelt. Wenn überhaupt, dann meine ich dasselbe wie er und nicht umgekehrt. c) Dass "das alles" nicht hilfreich für den Artikel sei, wird von Dir behauptet, aber nicht begründet. --Niemandsbucht (Diskussion) 18:21, 14. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
a) Welcher Sachgehalt? Es ist und bleibt eine Meinungsäußerung von dir. b) Du liest in meinem Beitrag eine zeitliche Abfolge, die er so nicht enthält. Und nur weil Meyen als kritisierte Person etwas von einem "anonymen Angriff" schreibt, wird dadurch noch lange kein objektiv vorliegender "persönlicher Angriff". Das ist allein deine Meinung dazu. c) Na da bin ich mal auf die Konkretisierung gespannt: Mit welcher Änderung am Artikel stehen deine vorherigen Beiträge hier in Zusammenhang? VG --Fit (Diskussion) 21:06, 14. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
d) Und wie ordnest du den BR24-Artikel zum Thema Grenzen der Wissenschaftsfreiheit, insbesondere der Betrachtung von bestimmten Aspekten von Meyens Arbeit ein? --Fit (Diskussion) 12:59, 15. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
a) Der Sachgehalt erschließt sich beim Lesen. EOD. b) Meyen schreibt, es handle sich um einen "anonymen Angriff": [6]. Was meinst du dazu? c) Hier lenkst du ab und hältst mir ein Stöckchen hin. So geht das nicht, sorry. EOD. d) Diesen BR-Artikel ordne ich unter der Rubrik "Rufschädigung" ein. Meyen redet sogar von einem "Rufmordversuch": [7] --Niemandsbucht (Diskussion) 23:12, 9. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Grammatischer Kleinkram[Quelltext bearbeiten]

Momentan nicht das beherrschende Thema, aber mir fiel auf, dass "Boycott, Divestment and Sanctions-Kampagne" im Artikel steht und so gemäß der Kopplungsregeln nicht geht. Wenn das nach Öffnung jemand ändern mag? Korrekte Varianten wären:

  • Boycott-Divestment-and-Sanctions-Kampagne (m. M. n. hässlich)
  • Kampagne „Boycott, Divestment and Sanctions“ (Kampagne vorziehen mit Namen, evtl. ginge auch Auszeichnung in kursiv statt Tüddelchen, bin aber nicht sicher, ob das den Wikiregularien entspräche; diese Variante halte ich persönlich für die beste)
  • „Boycott, Divestment and Sanctions“-Kampagne (mit Tüddelsken ist die Einfachkopplung gestattet - aber eben nicht empfohlen)

Thank you vor your consideration, 131Platypi (Diskussion) 11:04, 28. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Danke für den Einwand und die konstruktive Mitarbeit. Ich habe die zweite Variante übernommen. --Magent 18:00, 30. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Stellungnahme[Quelltext bearbeiten]

https://multipolar-magazin.de/artikel/das-neue-wahrheitsregime - mag das jemand einarbeiten? --- (nicht signierter Beitrag von 93.104.185.185 (Diskussion) 23:17, 19. Mai 2021 (CEST))Beantworten

Wenn ich den Text richtig interpretiere, widerspricht Meyen der Ansicht, dass er ein Kläger gegen den BDS-Stadtratsbeschluss gewesen sei. Das könnte imo im Artikel dargestellt werden. Sonst sehe eine konnotiere Wiedergabe von Teilen der Artikelinformationen. Daraus ersehe ich schwer einen Mehrwert für den Artikel im Sinne einer Stellungnahme. Grüße --mAyoDis 00:38, 20. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Wie Du an der Diskussion weiter oben siehst, waren hier Man-on-Mission am Werk. Der Artikel sollte genau überprüft werden. --KurtR (Diskussion) 01:51, 20. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Eine Verbesserung könnte darin bestehen, dass Meyens wissenschaftliche Werke und Projekte ausführlicher dargestellt werden. In den letzten Monaten gab es zuviel "Tickeritis". --Niemandsbucht (Diskussion) 22:51, 22. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Das auch. Der Abschnitt Positionen ist praktisch Überflüssig. Aufgebauschtes, unwichtiges Zeugs für die Biografie von Meyen. --KurtR (Diskussion) 00:34, 24. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Sehe ich nicht so, es geht schließlich nicht um irgendwelchen Privatkrams, der im allgemeinen tatsächlich unwichtig ist. VG --Fit (Diskussion) 17:46, 24. Mai 2021 (CEST)Beantworten
KurtR: Der zweite Teil im Abschnitt Positionen enthält zudem eine Falschinformation. Ich meine diesen Satz: "Meyen war einer der Kläger gegen einen Stadtratsbeschluss der Stadt München aus dem Jahr 2017." Soweit ich sehe, hat Meyen sich zu keinem Zeitpunkt aktiv an der Klage beteiligt. Es wurde zwar an einem entsprechenden Antrag gearbeitet, aber dieser wurde dann während der Verhandlung wieder zurückgezogen. --Niemandsbucht (Diskussion) 18:35, 24. Mai 2021 (CEST)Beantworten
In einer Glaskugel hast du das ja vermutlich nicht "gesehen", sondern Meyen schreibt, daß das so gewesen sei. Ein Journalist hat in der SZ über den Vorgang anders geschrieben. Du schreibst nun, daß das was in der SZ (und der WP) steht, eine Falschinformation sei. Was wäre nun, wenn ein anderer Benutzer schriebe, Meyens Artikel enthalte eine Falschinformation, denn soweit er sehe, ...? Oder in Form von Meyens Foucaultschen »Wahrheitsspielen« gefragt: Nach welchen Regeln werden bestimmte ›Fakten‹ ›wahr‹ und andere ›Fakten‹ gleichzeitig ›falsch‹? Argumente gibt es in diesem Spiel übrigens nicht – zumindest nicht in Meyens (Kurz-?)Fassung der Spielregeln –, wichtig ist vor allem die Herrschaft über das Wahrheitsregime. Ähnliche »Wahrheitsspiele« gibt es übrigens zu einem gestern in Minsk gelandeten Flugzeug. Detaillierte Informationen zu den Vorgängen werden aus dem Minsker Regierungsapparat geliefert, andere aus Riga oder von Ryanair. Welche ›Fakten‹ sind da nun ›wahr‹ und welche anderen ›Fakten‹ gleichzeitig ›falsch‹? VG --Fit (Diskussion) 20:37, 24. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Ich sehe keinen Grund, Meyen nicht zu glauben. Er wird den Fall genauer kennen als der SZ-Journalist. Im ganzen BDS-Abschnitt hat es drei Refs, Meyen wird kurz in einen erwähnt, in allen anderen nicht. Offensichtlich nicht relevant für seine Biografie, nebst möglichen Fehler. Ich habe drei von vier Abschnitte rausgenommen, da seh ich keine Relevanz.[8] --KurtR (Diskussion) 21:12, 24. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Man sollte mEn Meyens wissenschaftliche Werke und Projekte ausführlicher darstellen, auf jeden Fall. Es geht hier doch nicht darum, Meyen Glauben zu schenken oder es nicht zu tun. Wir verlassen uns hier auf Belege, wie Meyen es in seinem eigenen Artikel auch zutreffend erkannt hat. Es ist im weiteren sehr wohl absolut wesentlich bei der Biografie zu erwähnen, dass der gegenständliche Professor sich bei der Klage zur Aufhebung des Beschlusses des Stadtrats, der BDS-Kampagne, die auch vom Bundestag als antisemitisch eingestuft worden war, keine städtischen Räume mehr zu überlassen, anschließen wollte. Die Ausführungen des Landgericht München I (nachzulesen im Urteil Az.: 25 O 38/21, Seite 18) wie folgt:
Im unmittelbaren Zusammenhang mit der Äußerung, der Verfügungskläger mache sich zum Gehilfen antisemitischer Agitation, nimmt der Beitrag Bezug darauf, dass der Verfügungskläger sich der genannten Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof gegen den Stadtratsbeschluss anschließen wollte. Der Verfügungskläger erklärte hier zu in der mündlichen Verhandlung, dass das Verfahren zunächst von Herrn (Name geschwärzt) alleine geführt worden sei und er in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht verloren habe. Dessen Unterstützerkreis sei dann an den Verfügungskläger herangetreten und habe gefragt, ob er sich an dem Verfahren beteiligen würde. In der Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof, ein entsprechender Schriftsatz sei eingereicht gewesen, sei erörtert worden, ob dies sinnvoll sei und er habe den Antrag dann zurückgenommen. Eine Entscheidung über diesen Antrag sei dann nicht mehr erfolgt. Danach wird auch aus der Schilderung des Verfügungsklägers, insbesondere aus dem Umstand, dass ein Schriftsatz bereits eingereicht war, deutlich, dass er den Entschluss gefasst hatte, sich an dem Verfahren zu beteiligen und er den Antrag lediglich auf Anregung des Gerichts zurückgenommen hatte. Die Absicht, sich dem Gerichtsverfahren eines anderen Klägers anzuschließen, um dessen Ziele zu unterstützen, kann indes zulässigerweise als „Gehilfenleistung“ bezeichnet werden. Ziel der Klage war die Aufhebung des Beschlusses des Stadtrats, der BDS-Kampagne, die auch vom Bundestag als antisemitisch eingestuft worden war, keine städtischen Räume mehr zu überlassen.
Ich rege also an, diesen wichtigen Vorgang nochmal nachzuschärfen und entsprechend in den Artikel einzubauen. Ich helfe gerne mit bei der Formulierung. Das Entfernen von Inhalten wie von KurtR stellt mEn keinen wertvollen Beitrag für das Wikipedia-Projekt dar. Ich revertiere nunmehr diese Entfernung von Inhalten. Ansonsten können wir uns auch nur auf WP:Belege und sekundäre Quellen wie Rechtssprechungen verlassen. Oder schenken wir einem von Meyen selbst veröfftlichen Beitrag auf einem nicht weiter relevanten Blog im Internet mehr Glauben, als unseren Quellen? Dann brauchen wir eine Grundsatzdiskussion für das Wiki-Projekt, welche allerdings nicht hier auf dieser Unterseite zu führen wäre. --Magent 00:01, 25. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Es ist ja nicht überraschend, dass Du revertierst, deine Stossrichtung hier ist ja offensichtlich.
Und nein, für den Artikel ist es nicht relevant: Meyen wird genau 1x kurz erwähnt in einem SZ-Artikel zur Räumungsklage. Die anderen Referenzen erwähnen ihn nicht einmal. Durch eine Nebenerwähnung, die auch noch von Meyen anders dargestellt wird, ergibt sich keine Relevanz. Löschen . --KurtR (Diskussion) 00:17, 25. Mai 2021 (CEST)Beantworten
@KurtR: Erkläre bitte umgehend, was an den entfernten Abschnitten eine "WP:BIO tangierende, schädliche einfügung für die lemmaperson" sein soll. Die Frage, ob er nun tatsächlich Teil der Klägergruppe war oder nicht, ist es jedenfalls nicht, da Meyen in seinem Artikel ja schreibt, daß er bereit war, den ursprünglichen Kläger zu unterstützen und der Grund für die Nichtbeteiligung offenbar nichts mit dem Inhalt der Klage zu tun hat. VG --Fit (Diskussion) 00:39, 25. Mai 2021 (CEST)Beantworten
BDS ist ein heisses Eisen, bereits eine Erwähnung kann schädlich sein. Meyen wird gerade mal kurz in einer Referenz erwähnt, bei den anderen zwei nicht. Dies rechtfertigt keine Aufnahme in den Artikel, besonders nicht bei so einem heissen Thema. Die Darstellung hier ist laut Meyen falsch, da bereits der Antrag zuvor zurückgezogen wurde und er also nicht Kläger war. --KurtR (Diskussion) 00:50, 25. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Der BDS-Teil sollte auf jeden Fall raus, wenn er auf der möglichen Falschinformation „Meyen war einer der Kläger gegen einen Stadtratsbeschluss“ beruht, das ist nicht WP:BIO konform. Grüße --mAyoDis 00:58, 25. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Die Bereitschaft, die BDS-Klage zu unterstützen, hat Meyen selbst bestätigt, daher kann man sich da nicht auf WP:Bio berufen. Der Rest kann hier in Ruhe ausdiskutiert werden, ohne einen Edit-War zu führen. VG --Fit (Diskussion) 01:16, 25. Mai 2021 (CEST)Beantworten
So etwas willst Du wirklich in einem BIO-Artikel drin haben? Kannst Du jetzt noch sagen, wo die Relevanz darin besteht? Reputable Belege ist gerade mal ein SZ-Beleg, der Meyen beiläufig (und falsch) erwähnt. Wie kommt es, dass Du mit so einer dürren Beleglage dies wieder einfügst? Von Edit-War reden und selber wieder einzufügen und somit Edit-War begehen ist ein Witz. --KurtR (Diskussion) 01:32, 25. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Ich halte es nicht für sinnvoll, hier darüber zu diskutieren, wer hier möglicherweise alles einen Edit-War geführt hat, oder auch nicht. Abgesehen davon, erachte ich meinen Edit nicht als Teil eines Edit-Wars.
Bitte verzichte zudem auf suggestive Fragen dazu, was ich möglicherweise will oder nicht. Außerdem spielt das hier letztlich sowieso keine Rolle.
Meyen erklärt in seinem Artikel, wie es zur Darstellung im SZ-Artikel gekommen ist und daß da keine absichtliche Falschdarstellung vorliegt, sondern daß einfach etwas passiert war, was der SZ-Autor nicht erwartet hat. Das wurde hier im Artikel korrigiert, das reicht aus meiner Sicht.
Bei deinen Aussagen zur Beleglage und zur inhaltlichen Relevanz blicke ich außerdem nicht so richtig durch. Du schreibst selbst, daß der SZ-Beleg reputabel sei – der Artikel von Meyen ist dir zudem bekannt –, bezeichnest das dann kurz darauf aber als "dürre Beleglage". Was denn nun? Oben schreibst du, die Sache mit BDS, hier also mit der BDS-Klage, sei "ein heißes Eisen", jetzt meinst du, sie sei nicht relevant. Auch da frage ich wieder: Was denn nun? VG --Fit (Diskussion) 02:15, 25. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Ich meinte damit, dass die Süddeutsche Zeitung allgemein ein reputabler Beleg ist. In diesem Fall wird Meyen in einem Nebensatz in der SZ erwähnt und dann noch falsch dargestellt. Dieser Beleg ist nicht brauchbar. Andere Belege, die bisher den Absatz bequellten, erwähnten Meyen nicht einmal. Multipolar-Magazin ist bisher nicht als reputable Quelle aufgefallen, man muss den Artikel beachten, da es sich ja um den Artikel dreht. Relevanzfrage: Warum sollte eine Nichtbeteiligung an einer Klage erwähnt werden? Das zeigt, dass es nicht relevant ist. --KurtR (Diskussion) 02:32, 25. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Wie du selbst schreibst, ist die Sache mit BDS "ein heißes Eisen". Das ist also auch aus deiner Sicht eine bedeutende Thematik. Und wenn sich Meyen dahingehend öffentlich engagiert, dann ist aus meiner Sicht Relevanz erstmal anzunehmen. Und falls man es anders sieht, dann ist ggf. nachvollziehbar zu erklären, warum doch keine Relevanz vorliegt. Relevant ist also die Bereitschaft zur Beteiligung an der Klage, nicht die letztliche Nichtbeteiligung, die gehört nur der Vollständigkeit wegen mit in den Artikel. Und da Meyens Engagement später auch von anderen, dem „Linkes Bündnis gegen Antisemitismus“, aufgegriffen wurde und dies zu einer Kontroverse führte, siehe den entsprechenden Abschnitt im Artikel, müssen schon gute Gründe vorgebracht werden, um die Sache mit der BDS-Klage aus dem Artikel rauszunehmen. VG --Fit (Diskussion) 03:03, 25. Mai 2021 (CEST)Beantworten
@KurtR: Wieso entfernst du einen Abschnitt, der zuverlässig belegt ist? Erkläre bitte, was nicht durch die Belege abgedeckt ist bzw. welche (Teil-)Aussage im entfernten Teil du anzweifelst! VG --Fit (Diskussion) 03:19, 25. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Der Abschnitt, der von KurtR gelöscht wurde ist mEn sogar mit zwei Belegen (1) (2) belegbar. Gerade dass dieses Thema "ein heißes Eisen" ist, zeigt dass der Sachverhalt nicht unterschlagen werden darf. --Magent 08:55, 25. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Mit "heissen Eisen" wollte ich ausdrücken, dass man sehr vorsichtig sein sollte, und genau prüfen, ob es auch in den Artikel gehört: a) sind genügend und qualitativ hochstehende Belege vorhanden und b) ist es relevant für die Biografie der Person? Nur mal b) betrachtet: eine Nicht-Beteiligung an einer Klage hat 0 Relevanz. @Magent: Jüdische Allgemeine hat SZ abgeschrieben und deren Fehler übernommen... --KurtR (Diskussion) 22:47, 25. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Zu deiner Beweggründen hinsichtlich "heißes Eisen": Meyen äußert sich selbst zu der Thematik wiederholt öffentlich und du behauptest hier, man sollte damit in einem WP-Artikel über Meyen "sehr vorsichtig" umgehen. Entschuldige, aber das kann ich nicht nachvollziehen. Das klingt so, als ob wir hier Meyen vor sich selbst beschützen sollten. Es mag Fälle geben, wo das angebracht ist, aber doch nicht, wenn sich ein Universitätsprofessor in einer für die Öffentlichkeit relevanten Frage engagiert und sich dazu wiederholt selbst öffentlich äußert.
Ob sein Engagement hinsichtlich der Klage von Interesse ist, entscheiden zudem nicht wir, sondern da legen wir die Entscheidung anderer zugrunde. Und wenn sowohl die SZ als auch die Jüdische Allgemeine berichtet haben, dann steht die Privatansicht einzelner WP-Benutzer dahinter zurück. Und es ging auch nicht um irgendeine Klage, sondern um Meyens Engagement in einer für die Öffentlichkeit relevanten Frage. Deine beiden Fragen beantworte ich daher mit einem klaren ja. Der Unterschied kommt aus meiner Sicht vor allem zustande, weil du bei deiner Betrachtung inhaltlich relevante Aspekte weggelassen hast.
Da dein Beitrag nichts enthielt, was für die Entfernung sprach, und wenn keine weiteren Argumente nachgeliefert werden, dann spricht nichts gegen eine Wiedereinfügung des entfernten Abschnitts. VG --Fit (Diskussion) 00:32, 26. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Nicht wirklich. Die Jüdische Allgemeine hat es von der SZ abgeschrieben, SZ ist darin verlinkt, es wurde also nicht selber recherchiert (daher die Fehlerübernahme). Es ist immer noch eine Nebenerwähnung von Meyen im SZ.de Artikel mit fehlendem Kontext: Warum wollte sich Meyen dafür einsetzen? Dazu gekommen ist es ja nicht, wie wir durch Meyen erfahren haben: (Der Antrag wurde zwar auf Rat des Richters noch vor Ort zurückgezogen, aber das wussten weder die Angreifer auf Twitter noch die Süddeutsche Zeitung. Der Gerichtsreporter, der neben mir saß, hat meine Beteiligung am nächsten Tag als Tatsache gemeldet. [...]. M. W. ist Meyen kein BDS-Aktivist, er setzt sich allgemein für den Diskurs ein, auch in der Coronapandemie.[9][10] Meyen hat recht, wenn er das schreibt: Mein Wikipedia-Leben besteht aus einem Diskussionsabend und einer Prozessbeteiligung, zu der es in der Wirklichkeit gar nicht gekommen ist. Der Wikipedia-Artikel besteht aus "Positionen" und "Kontroversen", 32 Zeilen, wenn ich richtig gezählt habe (und dies noch ohne diesen BDS-Fall!). Der Werdegang besteht aus 8 Zeilen! Das ist ein Ungleichgewicht, dass schädlich für die Lemmaperson ist. Das Missverhältnis muss korrigiert werden. --KurtR (Diskussion) 02:35, 26. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Woher die Jüdische Allgemeine die Informationen hat, ist hier nicht wichtig, da sie ein von der SZ unabhängiges Medium ist. Wichtig ist, daß die Jüdische Allgemeine die Informationen als wichtig genug eingeordnet hat, um sie über ihre Kanäle zu publizieren. Das ist das, was hier zu berücksichtigen ist.
Aus Meyens Artikel geht klar hervor, daß er der Klage beitreten wollte. Eine spätere Distanzierung von den inhaltlichen Beweggründen dieses Vorhabens geht aus seinem Artikel auch nicht hervor. Die inhaltliche Unterstützung der Klage ist also laut Beleglage (SZ, Jüdische Allgemeine, Meyens Artikel) Meyens Position.
Was soll jetzt deine Aussage, Meyen sei kein BDS-Aktivist? Das stand doch nie im Artikel, oder? Bitte orientiere dich da stärker am Artikel. Ein mögliches Abdriften in eine allgemeine Diskussion über Meyen hilft nicht weiter. Vorschläge zur Artikeländerung oder Ergänzung sind aber natürlich in Ordnung.
Meyens Darstellung seines Wikipedia-Artikels ist, rein sachlich betrachtet, nicht korrekt, das sieht man, wenn man seine Darstellung mit den verschiedenen Versionen des WP-Artikels vergleicht, denn er enthält und enthielt auch viele andere Angaben und ein zeitlicher Zusammenhang der Erweiterungen mit dem von ihm mitorganisierten Vortrags Andreas Zumachs ist auch nicht erkennbar, denn der Vortrag war im November 2018 und das ist eine Version vom Mai 2020 bevor dann die Inhalte seines Blogs thematisiert wurden: [11]. Man sollte also jeden Beleg auf Plausibilität prüfen.
Was soll diese Gegenüberstellung von Wertegang einerseits und Positionen andererseits? Diese Postionen sind zu allererst einmal Original Meyen, nicht irgendetwas anderes. Wenn du den Abschnitt Positionen also irgendwie als schädlich für Meyen einordnest, dann ist das nicht verständlich und klingt schon wieder danach, als ob wir hier Meyen vor sich selbst beschützen sollten. Das ist aber nicht unsere Aufgabe.
Den Artikel geeignet zu ergänzen, wie von dir angemerkt, da spricht übrigens nichts dagegen.
Ich habe den Artikel auf die Version zurückgesetzt, die den Konsens der Entfernung der tatsächlichen Klagebeteiligung enthält, denn für eine vollständige Entfernung des Abschnitts besteht hier kein Konsens und auf die vorherige stabile Version will von denen, die sich hier geäußert haben, meiner Wahrnehmung nach niemand zurück.
Worüber wir hier aber diskutieren sollten, das ist, ob der Inhalt des Stadtratsbeschlusses in dem Abschnitt korrekt dargestellt ist, denn der erscheint mir weiter zu gehen, als im Anreißer des SZ-Artikels dargestellt ist und im WP-Artikel steht. Auch das Ziel der Klage, an der sich Meyen beteiligen wollte, kann man möglicherweise noch etwas deutlicher darstellen. VG --Fit (Diskussion) 14:46, 26. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Zustimmung zum von Fit geschriebenem. Das oben von mir referenzierte Gerichtsurteil kann helfen, den Sachverhalt präziser und schärfer zu formulieren. Oder reicht dies nicht aus aus Beleg? Urteil ist öffentlich und beim Gericht unter dem AZ einsehbar und abrufbar. Und ja, Meyens Werdegang und Publikationen sollten erweitert werden. Da sind aber auch alle zur Mitarbeit eingeladen. --Magent 22:24, 26. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Wo ist das Urteil denn abrufbar? In der Rechtsprechungsdatenbank der Bayerischen Staatskanzlei konnte ich es nicht finden. Möglicherweise wurde es dort noch nicht veröffentlicht oder gehört nicht zu den Urteilen, die dort veröffentlicht werden. Inwiefern ein Urteil als Beleg nutzbar ist, müßte ich erstmal nachsehen. Aus meiner Sicht reicht die jetzige Beleglage ohnehin. VG --Fit (Diskussion) 23:30, 26. Mai 2021 (CEST)Beantworten
@Fit: ich finde deinen Revert unverschämt, während einer laufenden Diskussion! Ich bin raus aus dem Artikel, zu viele Aktivisten statt Enzyklopädisten. --KurtR (Diskussion) 01:12, 27. Mai 2021 (CEST)Beantworten
@KurtR: Und das war nicht während einer laufenden Diskussion? Ich habe anschließend extra gewartet, damit etwas Ruhe reinkommt und Argumente vorgetragen werden können. Aber wie lange hätte denn noch diskutiert werden sollen? Eine weitere Ergänzung von Adjektiven zu deinem Edit erspare ich mir ebenso wie eine Zuordnung deines Vorgehens zu einer der beiden von dir genannten Kategorien. VG --Fit (Diskussion) 01:40, 27. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Immerhin hat niemand versucht, die erkennbare Falschinformation, dass Meyen sich an der Klage beteiligt habe, zum zweiten Mal wieder einzufügen.
Was sich aber offenbar noch nicht herumgesprochen hat: Der SZ-Autor hat in seinem Artikel vom 12. März 2021 seine frühere Aussage vom 28. Mai 2020 implizit korrigiert! O-Ton aus dem neueren Artikel: "Meyen beabsichtigte, in diesem Verfahren als Mit-Kläger einzusteigen, als es vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof angelangt war. Dort wurde er darauf hingewiesen, dass dieses Vorgehen nicht sinnvoll sei, woraufhin er den Antrag zurückzog."
Zumindest die im vorangehenden Edit vorgenommene suggestive Ergänzung, Meyen verzichtete "nach eigenen Angaben" auf eine Beteiligung an der Klage, ist also ebenfalls zu streichen, da die Information nicht nur auf Meyens "eigenen Angaben" beruht. --Niemandsbucht (Diskussion) 09:14, 27. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Danke für den Hinweis!
Du schriebst: "vorgenommene suggestive Ergänzung ... 'nach eigenen Angaben' ". Wieso diese Kritik? Sonst bist du doch immer dafür, kenntlich zu machen, von wem etwas stammt, und diesen weiteren SZ-Artikel hatte bisher einfach niemand auf dem Schirm und in die Diskussion einfließen lassen. Jetzt kann es natürlich geändert werden.
Und unter Berücksichtigung dieses SZ-Artikels liest sich Meyens eigener Artikel auch noch einmal anders. Ich hatte seinen Artikel vom 18. Mai 2021 – der SZ-Artikel ist vom 12. März 2021 – nämlich bisher so verstanden, daß der SZ-Journalist trotz Meyens Hinweis nie eine korrekte Darstellung des Geschehens in der Verhandlung vom Dezember 2020 publiziert hätte: "Diesen Reporter habe ich ein halbes Jahr später wieder in einem Gericht getroffen, auf seine Falschmeldung angesprochen und um Korrektur gebeten – auch wegen der Wahrheitsagentur Wikipedia. Ergebnis? Ein neuer Artikel, der den nächsten anonymen Angriff wahrheitsfähig machte ...". Der Wahrheitsbegriff und das Wahrheitsverständnis von Meyen sind schon interessant. Aber natürlich habe ich seinen Artikel nur falsch verstanden, denn er hat natürlich gar nicht geschrieben, daß der SZ-Journalist trotz seines Hinweises nie eine korrekte Darstellung des Geschehens in der Verhandlung vom Dezember 2020 publizierte. VG --Fit (Diskussion) 10:36, 27. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Wo findet man den neueren SZ-Artikel? Das Urteil ist wohl in der Datenbank nicht veröffentlicht worden, lässt sich aber (wie jedes Urteil) bei Gericht postalisch / per Fax anfordern und auch vor Ort einsehen. --Magent 17:39, 27. Mai 2021 (CEST)Beantworten
@Magent: Diesen SZ-Artikel hast du doch selber hier eingebracht: [12]. Aktuell ist er bei Fußnote 11 zu finden.
@Fit: Meyen traf den SZ-Reporter Handel im Dezember 2020 und bat ihn um eine Korrektur. Handels nächster Artikel zu dem Thema erschien am 18. Februar 2021 (s. Fußnote 10) und machte den anonymen Angriff des LBGA "wahrheitsfähig". Erst Handels darauffolgender Aritkel vom 12. März 2021 (s. Fußnote 11) enthielt dann den Hinweis, dass Meyen seine Beteiligung an der Klage zurückgezogen hatte. Das war aber keine explizite, sondern nur eine implizite Korrektur. Handel wies also nicht darauf hin, dass er in seinem ersten Artikel vom 28. Mai 2020 (s. Fußnote 4) an diesem Punkt falsch berichtet hatte. --Niemandsbucht (Diskussion) 05:34, 28. Mai 2021 (CEST)Beantworten
@Niemandsbucht: Danke, mir war nicht bewusst, dass der von mir referenzierte Artikel hier gegenständlich gewesen ist. Aber nur zum Verständnis: Hat der SZ-Journalist tatsächlich - wie Du sagst - falsch berichtet, oder nach seinem bestehenden Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Artikelveröffentlichung berichtet? --Magent 23:59, 30. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Da gibt es keinen Unterschied. Die Aussage war falsch. --Niemandsbucht (Diskussion) 05:48, 2. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Bericht im Bayerischen Rundfunk zu Meyens Texten mit Anschlussfähigkeiten an verschwörungsideologische Narrative[Quelltext bearbeiten]

Der Bericht findet sich hier. Wir sollten die Artikelrelevanz daraus prüfen und ggf. in den Artikel einbauen. --Magent 11:17, 15. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Wir sollten uns nicht an jeder tagesaktuellen Jagd der Medien auf Andersdenkende beteiligen. Wikipedia sollte seriös, wissenschaftlich und neutral sein. --Uranus95 (Diskussion) 14:26, 15. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Und wir sollten Jagdveranstaltungen und kritische Artikel in den Medien auseinanderhalten, wenn wir seriös, wissenschaftlich und neutral arbeiten wollen. Davon abgesehen schadet das Vermerken von Medienberichten auf Diskussionsseiten nicht. VG --Fit (Diskussion) 22:06, 15. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Admin-Hinweis nach VM[Quelltext bearbeiten]

Dies ist eine Diskseite. Alle(!) lassen ab sofort (keine Rücksetzungen mehr ab jetzt!) die Finger von anderleuts Beiträgen, egal ob im Text und in der Überschrift. Sollte irgendwas nicht den Regeln entsprechen, ist das Selbst-sei-mutig-Sein hiermit erschöpft und Ihr meldet das zur Not (die ich nicht sehe) auf VM, --He3nry Disk. 11:10, 25. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Hallo He3nry, da hast du ja so richtig deine Autorität spielen lassen - und dich dabei etwas unklar ausgedrückt. ;-) Dein Dekret ist aber nicht zielführend. Denn wenn man aufgrund von inhaltlich problematischen Postings eine VM erstellt, lautet die Standard-Auskunft, dass Admin nicht zuständig und die Sache auf der DS zu besprechen sei. Faktisch stellst du dich hier hinter einen User, der den Eindruck erweckt, als MoM die Lemma-Person in ein besonders schlechtes Licht rücken zu wollen. Siehe [13] und [14]. --Niemandsbucht (Diskussion) 22:10, 24. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Man sollte die Schubladen "problematische Beiträge im Artikel" und "problematische Beiträge auf der Diskussionsseite" nicht verwechseln. Und für beides gibt es unterschiedliche Kriterien. Einschätzungen von KurtR sind bestenfalls Anhaltspunkte, mehr nicht. Das beste ist, nicht so guten Beiträgen gute enzyklopädische Arbeit entgegenzusetzen. Ein Maßstab dafür ist auch die Rücksetzungsquote der Beiträge im ANR. Ist die hoch, gibt es genug Möglichkeiten, sich von anderen Problemen abzulenken. VG --Fit (Diskussion) 10:51, 25. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Journalistikstudium in Leipzig[Quelltext bearbeiten]

heisst doch wohl, dass er am Roten Kloster war. (Oder gab es in Leipzig noch eine andere Hochschule, an der man Journalistik studieren konnte?) Ist etwas über SED-Mitgliedschaft bekannt?—Butäzigä (Diskussion) 19:41, 8. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Richtig https://www.nd-aktuell.de/artikel/1145658.ddr-journalistik-keine-rueckkehr-ins-rote-kloster.html --Tohma (Diskussion) 20:10, 8. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Gliederung der Textteile zu Positionen und Kontroversen[Quelltext bearbeiten]

Hallo Gabel1960, mich hat deine Änderung inkl. Ergänzungen nicht überzeugt und ich habe sie daher größtenteils rückgängig gemacht. Die Rückgängigmachung betraf die Textteile zu Positionen und Kontroversen und vor allem den vergleichsweise umfangreichen Abschnitt "Aufmerksamkeitsimperativ", der lediglich mit einer Besprechung in einem lokalen Kulturmagazin belegt worden war und zudem teilweise schwer verständlich war. Aber auch der Abschnitt "Kritik an Medien während der COVID-19-Pandemie" wirkte wie ein Sammelsurium von verschiedenen Inhalten, die thematisch teilweise nichts mit der COVID-19-Pandemie zu tun hatten, obwohl diese Teil der Überschrift war. Das stiftete mehr Verwirrung, als daß es zu einer schnellen und guten Erfassung des Textes beitrug. VG --Fit (Diskussion) 01:18, 16. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Wir haben jetzt wieder das alte Potpourri, ein Mix von zusammenhanglosen und für sich unverständlichen Kontroversen und einer Einzel-Position, die noch nicht mal so in den Quellen steht. "Aufmerksamkeitsimperativ" habe ich allgemeinverständlich erklärt und steht im Mittelpunkt der genannten Publikation. Es wäre besser, die Gliederung weiterzuentwickeln, anstatt zum Ursprungschaos zurückzukehren und endlich Inhalte einzufügen, anstatt nur zu sammeln, wer mal was Negatives an Meyen gefunden hat. Revertieren ist leicht, Qualität steigern schwer. Am besten miteinander, nicht gegeneinander! Mit WIKI-Gruß --Gabel1960 (Diskussion) 08:12, 16. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Neues gegen altes Potpourri auszutauschen war halt keine Qualitätssteigerung, daher habe ich das auch wieder rückgängig gemacht – und nicht etwa nach 15 Sekunden, sondern nach reiflicher Überlegung.
Da das Lemma hier nicht "Aufmerksamkeitsimperativ" ist, sondern Michael Meyen, ist es erst einmal Aufgabe anderer, Meyens Publikationen zu rezensieren und seine Begrifflichkeiten aufzugreifen. Das kann dann ggf. hier dargestellt werden. Nur eben bitte nicht lediglich auf Basis eines lokalen Kulturmagazins, eines laut Impressum "politischen Projekts" des linken Spektrums oder eines Querfront-Mediums wie NRhZ-Online (siehe Erstveröffentlichungshinweis am Ende des Artikels bei Linke Zeitung), denn damit erfüllt man nicht solide WP:Belege.
Wenn es allerdings eine solche solide Grundlage gäbe, trüge ich gerne zu einer Qualitätssteigerung bei. So aber wirkt dein Vorschlag für den Absatz "Aufmerksamkeitsimperativ" wie ernsthaft rezensiert, ohne daß bisher ein enzyklopädisch relevanter Beleg angegeben worden wäre. Daher habe ich den Abschnitt auch erneut entfernt.
Wenn man nach "Aufmerksamkeitsimperativ" sucht, findet man übrigens den abgewandelten Ausdruck "Imperativ der Aufmerksamkeit" mittlerweile in Berichten von RT Deutsch über Meyens Bericht vor dem selbst ernannten "Corona-Ausschuss".[15] Aktuelle Kritik hast ja nun auch du selbst im Artikel ergänzt. Zudem ist Aufmerksamkeitsimperativ ohnehin keine Begriffsprägung von Meyen.[16]
Und solange unsere Diskussion sachorientiert bleibt und unsere Editierverhalten beim Artikel im wesentlichen zu dessen Verbesserung beiträgt, sehe ich darin ein Miteinander-am-Artikel-Arbeiten, denn das Vorliegen unterschiedlicher Ansichten und der Austausch darüber bedeutet nicht gleich, gegeneinander zu arbeiten. VG --Fit (Diskussion) 01:10, 17. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Das sehe ich auch so, allerdings solltest du dir vielleicht die Wirkung einer Formulierung in der Kommentarzeile deiner Änderungen überlegen: "...wir (suggerieren) hier nicht auf Basis von Nischenmedien ernsthafte enzyklopädische Rezensionen...". Das "Wir" finde ich stilistisch besonders interessant und die Suggestion ist eigentlich deine. Ich habe gar nichts dagegen, dass man Nischenmedien als solche kennzeichnet, das Werk wurde von einer linksradikalen Zeitschrift rezensiert, übrigens ablehnend, weil nicht fundamentalmarxistisch und systemkritisch genug. Für mich ist das Teil des verfassungsmäßig garantierten Meinungsspektrums, bei NRhZ-Online findet der Leser eine Beschreibung und Einordnung der Quelle. Denken kann der Rezipient sich dann, was er/sie will. Immerhin ist es formal und inhaltlich eine anspruchsvolle und aufschlussreiche Rezension, wenn auch aus einem anderen politischen Lager. Ist das nicht Sache des Lesers, zu entscheiden, was er denken will? Braucht er dazu nicht auch die Meinungen da, wo sie sind? Sagt es nicht auch viel über Meyens Werk aus, wenn er nur von Linksradikalen rezipiert wird? Gruß Gabel1960 (Diskussion) 12:16, 17. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Nun ja, man kann einerseits ziemlich oft etwas an Formulierungen aussetzen und andererseits zum Beispiel statt "wir" Passivformulierungen nutzen. Aber ist eine solche Vorsichtsmaßnahme wirklich notwendig, wenn es eigentlich um Sachfragen geht? Das "wir" das sind diejenigen, die an einem Artikel bzw. an einer konkreten Textstelle gearbeitet haben oder arbeiten, und da zählen im weiteren Sinn auch Diskussionen dazu. Und als ich den Abschnitt das erste mal gelesen habe, habe ich ihn so wahrgenommen, daß es da tatsächlich eine ernsthafte Rezension des Buches gab. Dann bin ich aber über eine holprige Formulierung im mittleren bzw. hinteren Teil des Abschnitts gestoßen, wollte diese im Beleg überprüfen und habe mir schließlich Abschnitt und Beleg genauer angesehen. Das weitere steht in meinen vorherigen Beiträgen dieses Diskussionsabschnittes. Wieso ich irgendetwas suggeriert haben soll, das geht aus deinem Beitrag nicht hervor.
Das verfassungsmäßig garantierte Meinungsspektrum schließt alle Gruppierungen und Medien mit ein, die nicht verboten sind, dazu zählen auch Der III. Weg oder die MLPD bei den Parteien oder Linke Zeitung, NRhZ-Online, Bild-Zeitung, Das Goldene Blatt, Coupé oder Compact-Magazin im Bereich der Medien. Diese Medien müssen und sollten wir allerdings nicht alle mehr oder weniger gleichwertig mit Medien behandeln, die höhere Qualitätsstandards einhalten. Das ist auch das, was nach überwiegender Meinung der WP-Mitarbeiter, die Leser von einem enzyklopädischen Artikel erwarten, denn andernfalls sähe WP:Belege wohl anders aus. Das was du vorschlägst, kann in anderen Wikis oder in umfassenden Publikations- und Rezensionsübersichten stattfinden. Das ist so ähnlich wie der Unterschied zwischen Lokalberichterstattung und Erstellung einer Ortschronik einerseits und einem Abschnitt oder Artikel über die Ortsgeschichte andererseits. Das hat also nichts damit zu tun, dem Leser vorschreiben zu wollen, was er zu denken habe, sondern einfach mit den Eigenschaften einer seriösen Enzyklopädie. Es sagt auch etwas über Meyens Werk aus, wenn in einem enzyklopädischen Artikel nichts oder nicht viel zu seinen Publikationen steht. Und wenn du einen Beleg zu der Aussage hast, daß Meyen nur von Linksradikalen rezipiert wird, dann her damit. Das Sammelsurium an der oder den Rezensionen in Nischenmedien, die wir bisher gesammelt haben, spricht da ja eher dagegen, oder? Ansonsten kann man auch einfach nochmal WP:Belege und WP:KTF durchlesen. VG --Fit (Diskussion) 14:09, 17. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Ergänzung "Studentenmagazin"[Quelltext bearbeiten]

Hallo Fit, m. E. ist es für den Leser nicht unwichtig zu erfahren welches Medium eine Quelle ist. Im konkreten Fall also ein Studentenmagazin. Den interessierten Leser extra für diese kurze Information auf den Artikel zu zwingen, ist wohl übertrieben und stört den Lesefluss. Was spricht denn, Deiner Ansicht nach, dagegen? -- Hans Koberger 10:10, 3. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Dein grundsätzliches Ziel verstehe ich und habe auch schon ähnliche Ergänzungen hinsichtlich der Leserperspektive, insbesondere hinsichtlich WP:ALV vorgenommen.
Gegen die von dir vorgenommene Ergänzung spricht, daß Zeit Campus einerseits ein mehr oder weniger sprechender Titel ist und Studentenmagazin wenig aussagekräftig, vulgo ziemlich schwammig ist, was man auch daran sieht, daß es keinen Artikel dazu gibt. Hinzukommt die Möglichkeit falscher Assoziationen mit Studentenzeitung. D.h., ich kann nicht so richtig erkennen, was die Ergänzung Studentenmagazin dem Leser mitteilt, was er nicht auch anhand des Titels Zeit Campus ohnehin schon erfährt. Wenn es denn unbedingt eine Ergänzung braucht, dann von mir aus allgemein Zeitschrift, auch wenn das schon wieder so allgemein ist, daß es dem Leser auch nicht wirklich etwas bringt, aber damit schließt man zumindest die Möglichkeiten "reines Onlinemagazin" und "Fernsehsendung" aus. VG --Fit (Diskussion) 11:03, 3. Nov. 2022 (CET)Beantworten