Diskussion:Nationalsozialistischer Rechtswahrerbund

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Selbstauflösung[Quelltext bearbeiten]

Man entschuldige die schreibfehler. es ist handy.

Im Artikel sind einige offene Widersprüche / Fehler. Der republikanische Richterbund entzog sich doch der Zwangsmitgliedschaft durch Selbstauflösung.

war die mitgliedschaftt reichwahrerbund tatsächlich freiwillig. .. gruss (nicht signierter Beitrag von 185.26.183.62 (Diskussion) 19:33, 8. Mai 2017 (CEST))[Beantworten]

und warum hast du es mit deinen Einwänden so eilig, dass du nicht warten kannst, bis du eine vernünftige Tastatur zur Verfügung hast? --Goesseln (Diskussion) 01:11, 9. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]

Juristenvereinigung?[Quelltext bearbeiten]

M.E. ist die Kennzeichnung des NSRB als Juristenorganisation zu eng. Es gab dort u.a. auch Gaugruppen für Wirtschaftsrechswahrer und Gauuntergruppen für Volkswirte. Man musste auch kein Akademiker sein, um im NSRB Mitglied zu sein.

--Uriehm 17:11, 8. Mai 2019 (CEST)