Diskussion:Nichtionisierende Strahlung

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 185.37.75.65 in Abschnitt physikalische vs. rechtliche Sicht
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Nichtionisierende Strahlung“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Grenzenergie[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel steht im Widerspruch zu Ionisierende Strahlung. Dort wird die Aussage gemacht, dass Strahlung mit einem Energiegehalt von 3,1 eV ionisierend ist, was einer Wellenlänge von ca. 398 nm entspricht. Was ist richtig? Signaturnachtrag: Beitrag von 217.110.58.204 am 10. Jan. 2005

Die Grenze ist willkürlich. Es kommt darauf an, was ionisiert wird – freie Atome oder Moleküle im Vakuum oder in kondensierter Materie. Der Strahlenschutz interessiert sich für die Wirkung in biologischem Material, überwiegend Wasser. – Rainald62 14:41, 16. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Gesetzestext[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel steht im Widerspruch zum im Artikel zitierten (!) Gesetzestext, in dem in §1 (2) nichtionisierende Strahlung definiert wird. Dieser Stelle (§1 (2) 2.) ist auch zu entnehmen, dass die Weiterleitung von optische Strahlung zu Nicht ionisierende Strahlung den Gegebenheiten nicht gerecht wird. (nicht signierter Beitrag von 85.22.26.44 (Diskussion) 20:36, 6. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

Das Gesetz regelt nur den Umgang mit UV-Strahlung (in Solarien). Diese zählt aber zu den ionisierenden Strahlen - also ist das Gesetz entweder falsch benannt, oder man hätte diese Regulierung auch mit bestehenden Gesetzen (z.B. Strahlenschutzverordnung) bewerkstelligen können. Die eigentlichen Probleme mit nichtionisierender Strahlung (Funkmasten, Handys in Hosentaschen etc.) werden vom Gesetz gar nicht tangiert. -- herein... 16:58, 12. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Absolut deiner Meinung. Ich reg mich grade ungemein über diesen Gesetztestext auf. Lustig wäre wenn es durch diesen, ich nennes jetzt mal Fehler, da ich es mir nicht anders erklären kann, eine Gesetzeslücke entstehen würde^^--178.19.75.155 03:27, 19. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Lemma[Quelltext bearbeiten]

"Nicht ionisierende Strahlung" oder "nichtionisierende Strahlung"? Welche Schreibweise ist richtig? --Cepheiden 08:18, 12. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Meines Erachtens die zweite auf jeden Fall, bei der mit Leerzeichen bin ich mir nicht so sicher. 85.178.186.249 08:08, 12. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Beim Ausbau am Englischsprachigen Artikel orientieren[Quelltext bearbeiten]

Habe den Artikel gerade vom Umweltgesetzbuch her verlinkt (NiSG). Leider ist hier über das hauptsächliche Thema nicht so viel zu lesen, doch würde eine Grundlage im englischsprachigen Artikel zu finden sein: Sehr gut ausgebaut! Dort fehlt allerdings wohl der rechtliche Rahmen. Möglicherweise könnte auch ein Bezug zu GEMET, PortalU oder andere Umweltinformationssysteme sinnvoll sein? Environmental monitoring, bitte nicht zum Stub Umweltbeobachtung, der jedoch zum E.m. verlinkt ist. Passendes bitte suchen!--LudwigSebastianMicheler (Diskussion) 05:49, 29. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Falsches Lemma[Quelltext bearbeiten]

Der Titel des Lemmas ist sprachlich falsch und provoziert die Frage "Sondern..?". (Beispiel: Der Satz "Du solltest nicht ionisierende Strahlung verwenden" bedeutet "Nimm etwas anderes als ionisierende Strahlung!". Hingegen müßte die Empfehlung zur Verwendung von Strahlung "Du solltest nicht-ionisierende Strahlung verwenden" geschrieben werden; ich spreche "nicht ionisierende Strahlung" und "nicht-ionisierende Strahlung" deutlich unterschiedlich betont aus, und diesen Unterschied sollte die Schreibung auch wiedergeben.) Richtig wäre allein "Nicht-ionisierende Strahlung". Bitte verschieben! --77.188.57.6 19:18, 24. Jan. 2018 (CET)Beantworten

fixed.--wdwd (Diskussion) 16:03, 28. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Ich sehe es mit etwas gemischten Gefühlen. Einerseits: Helle Beheisterung - hey, kennt man ja sonst von Wikipedia gar nicht, daß Rumnörgeln zu einer konstruktiven Reaktion führt! Andererseits: Ist es denn jetzt richtig? Ich weiß es wirklich nicht, ob es jetzt so bleiben kann und sollte, oder ob nicht eigentlich - wozu ich bauchgefühlsmäßig tendiere - die Form mit Bindestrich richtig wäre. Wie kann das entschieden werden? Eher nicht per "Putzfrauenumfrage" über die Dummheit der Massen, sondern eigentlich braucht man dafür ein germanistisches Gutachten. Wäre es vielleicht ersatzweise möglich, mal bei der Duden-Sprachberatung oder in desd danach zu fragen? --77.186.168.150 06:52, 6. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Bindungsenergie von Molekülen[Quelltext bearbeiten]

Der Satz, dass Moleküle, die durch Strahlung unter 3 eV zerstört werden, bei Zimmertemperatur nicht existieren können, erscheint mir falsch. Die thermische Energie von Molekülen bei Zimmertemperatur beträgt ca. 30 meV, d.h. es sollte bei Zimmertemperatur auch Moleküle geben, mit Bindungsenergien von weniger als 3 eV. Zum Beispiel Wasser hat eine Bindungsenthalpie von 2.5 eV.

--Majortom77 (Diskussion) 15:53, 26. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

physikalische vs. rechtliche Sicht[Quelltext bearbeiten]

Das Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) definiert den Begriff abweichend zur Physik (Bindungsenergie >3eV) deutlich weiter und umfasst auch Ultraschall der per se keine Strahlung darstellt.


(2) Nichtionisierende Strahlung umfasst

1. elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder in einem Frequenzbereich von 0 Hertz bis 300 Gigahertz, 2. optische Strahlung im Wellenlängenbereich von 100 Nanometern bis 1 Millimeter sowie 3. Ultraschall im Frequenzbereich von 20 Kilohertz bis 1 Gigahertz.

http://www.gesetze-im-internet.de/nisg/__1.html (nicht signierter Beitrag von 185.37.75.65 (Diskussion) 09:24, 7. Jan. 2021 (CET))Beantworten