Diskussion:Peter Hartz

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von 77.15.96.104 in Abschnitt NPOV
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Bitte den Text ändern[Quelltext bearbeiten]

Statt "Somit ist Peter Hartz, der maßgeblich an der größten Arbeitsmarktreform der Bundesrepublik Deutschland mitgewirkt hat, vorbestraft." sollte es heißen: "Somit ist Peter Hartz, der maßgeblich an der umfangreichsten Arbeitsmarktreform der Bundesrepublik Deutschland mitgewirkt hat, vorbestraft."

Begründung: "Größte" bedeutet implizit, daß die Reformen gut waren, "umfangreich" ist dagegen ein neutraler, nicht bewertender Ausdruck.

(Jeder weiß, daß die Reform ein totaler Mißerfolg ist. Nur will es niemand zugeben.)

Dazu möchte ich etwas anschließen: "frühen 2000er Jahre" ist doch schon ein sehr eigenartiger Ausdruck, zudem diese Hartz-Reformen in 100 Jahren und länger wahrscheinlich wohl noch kaum Bedeutung haben. Der Ausdruck suggeriert das aber. Ich würde lieber "Anfang des 21 Jhd." schreiben. (nicht signierter Beitrag von 79.250.111.163 (Diskussion) 16:06, 14. Nov. 2011 (CET)) Beantworten

Fehler-Korrektur SZ[Quelltext bearbeiten]

Der Zeitungsartikel von der Sueddeutschen Zeitung ist mit dem 7.1.2005 datiert. Dieser wurde jedoch erst am 7.10.2005 erstellt. Ich bitte darum, dass der Fehler behoben wird.--j.karla 23:36, 10. Feb. 2007 (CET)Beantworten

erledigt. es fehlte nur eine null. FlammingoParliament 10:23, 11. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Hey Leute, das Bild ist einer Enzyklopädie absolut nicht würdig. Findet mal ein Foto oder dergleichen!!--Stinz

Könnte ruhig noch ein paar Infos vertragen! 82.82.128.6 01:57, 26. Nov 2003 (CET)
habe letzten absatz verändert. wikipedia sollte neutral sein. Mkogler 22:13, 22. Aug 2004 (CEST)

also ein besseres Bild von ihm ist sicherlich auch zur Hand?! --Raymond83 01:27, 26. Jan 2005 (CET)

Wieso ist der Artikel gesperrt? Ich würde vorschlagen, daß Hartz in die Kategorie:Volkswagen aufgenommen wird. StH 13:09, 19. Feb 2005 (CET)
Der Artikel ist deshalb gesperrt, weil irgend so ein verdammter Idiot im Artikel herumgewütet und mein schönes Bild mit Parolen beschmiert hat :-( -- Spagator 22:27, 4. Apr 2005 (CEST)

Ich habe nochmal ein besseres Portrait gemalt. Ich kann es aber leider nicht einbauen, weil der Artikel gerade gesperrt ist. -- Spagator 22:27, 4. Apr 2005 (CEST)

Was hat der gute Mann denn studiert? Sind der Ehrendoktortitel oder die Honorarproffesur irgendwie fachlich definiert? Anwort: Peter Hartz hat weder habilitiert noch promoviert.

hier klick nachzulesen

Hallo, diese Diskussionsseite ist nur für konkrete Kommentare / Korrekturen / Vorschläge zu dem Artikel (gedacht, nicht für allgemeine politische Meinungsäußerungen. grüße, Hoch auf einem Baum 23:36, 10. Jul 2005 (CEST)

Abschnitt Brasilianerinnen entfernt: irgendwelche Vermutungen zum Privatleben haben hier nichts verloren. Solange die "Lustreisen-Affäre" noch nicht geklärt ist, macht es wohl auch keinen Sinn, über den Umfang seiner Beteiligung zu spekulieren.

das ist encyclop. korrekt, Wiki ist kein Journalismus-Portal. Allerdings wird doch hier hoffentlich nicht versucht, Hartz in ein "besseres Licht" zu rücken ? ;-) Sig: eine korrekte IP

Geburtsdatum (erl)[Quelltext bearbeiten]

in der englischen Wikipedia wird ein anderes Geburtsdatum als in der deutschen. Welches stimmt denn hier? -- Jarling 21:56, 16. Aug 2006 (CEST)

erledigt --FlammingoMoin 10:38, 4. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Löschung vom 21.Oktober 2006[Quelltext bearbeiten]

Am 21.10.2006 wurde von "Ruhestörer" folgender Eintrag gelöscht: Am 9.Oktober 2006 soll Peter Hartz der Braunschweiger Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff zugegeben haben, dass er ein Jahrzehnt lang den einstigen Betriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert „begünstigt“ hat. Angeblich ohne Wissen des damaligen Vorstandschefs Ferdinand Piëch und anderer Top-Manager des VW-Konzerns zahlte Hartz an Volkert zwischen 1995 und 2005 Jahr für Jahr einen „Sonderbonus“ von 200.000 Euro – insgesamt somit zwei Millionen Euro. Zu dem System der Vergünstigungen soll auch gehört haben, dass Hartz der brasilianischen Geliebten von Volkert, Adriana Barros, ein Zusatzeinkommen verschaffte. Lange Zeit soll sie 7.600 Euro pro Monat erhalten haben – insgesamt 399.000 Euro. Hartz muss mit einer Anklage rechnen. Die Staatsanwaltschaft könnte ihm einen Verstoss gegen § 119 des BverfG vorwerfen (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, oder Geldstrafe). Er könnte aber auch – wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass er das Geld für Volkert ohne Rechtsgrund ausgegeben hat – wegen Untreue angeklagt werden (bis zu fünf Jahre Gefängnis). "Ruhestörer" meinte der Beitrag sei wegen des "soll" der Beitrag wäre nicht enzyklopädisch. DER SPIEGEL berichtet aber über FAKTEN. Das "soll" ergab sich aus der Tatsache, dass es sich um einen Zeitungsbericht handelte. Was soll denn jetzt geschehen? Gar nicht darüber berichten? Es gibt auch eine Neutralität, die parteiisch sein kann.--80.130.82.223 03:08, 22. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

journalistische Ausuferung ist unenyclopedisch wie ich oben schon erwähnte. Ein sinnvoller Mittelweg wäre, die wichtigsten Entwicklungen prägnant und neutral zusammenzufassen. Ok, das was "Ruhestörer" einst gelöscht hatte, finde ich schon frappant wichtig.
Aber da haben die Qualitätsicherungs-Experten in der Wiki sicherlich schon längst Lösungen/Empfehlungen erarbeitet, wie man mit Artikeln wie diesem hier umgeht. Und wie man diese endlose Was soll das bist du parteilich?-Diskussion vermeiden äh eindämmen kann^^
Sig: korrekte IP 16.11.2006

Neuigkeiten[Quelltext bearbeiten]

dieser button: {{Neuigkeiten}} sollte dringend eingefügt werden!(nicht signierter Beitrag von 89.51.39.38 (Diskussion) 18:21, 18. Jan. 2007)

Oooch, gerade vier Leute haben sich wegen des Prozesses den Artikel angesehen, und nun steht schon alles drin. Nach der Urteilsverkündung noch ein Satz, dann war's das doch schon! FlammingoParliament 20:34, 18. Jan. 2007 (CET)Beantworten

-- 22:22, 25. Jan. 2007 (CET) Wo bleibt der Satz nach der Urteilsverkündung heute nun???

Über das wahrhaft skandalöse Urteil hätte man schon mehr berichten sollen. Dazu gehört z.B. auch die duchweg wachsweiche Urteilsfindungen von anderen Spitzenmanagern sowie Spitzenpolitikern. (Ackermann, Esser, Flick, Kanther, Kohl, Siemens-Chef, Lambsdorf und wie sie sonst noch alle heißen) Ab einer bestimmten "Ranghöhe" verkommen Urteile, anders als z.B. in den USA, zu einer Art Kavaliersdelikt. Alles was über einen Oberbürgermeister hinausreicht, fällt offensichtlich in die Kategorie "Kavaliere". Diese können hierzulande offensichtlich nicht in den Knast gesetzt werden. --Zündkerze 04:58, 27. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Frigga-Haug-Link[Quelltext bearbeiten]

Bitte diesen Link entfernen, er hat in einer Hartz-Biografie nichts verloren - keine weiterführenden Informationen zu seiner Person, sondern viel von diesem und noch mehr von jenem, vorgebracht in epischer Breite. Oder in Kurzform: Failed WP:WEB. --Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 23:59, 27. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Nun, Marxisten und Feministen sind zwar Positionen, mit denen man sich auseinandersetzen muss, aber die verwendeten Begriffe sind derart (bewußt) nicht neutral gewählt, sogar emotional, und dadurch nicht vom Feinsten, daher muss Frigga Haug und ihr Anti-Peter-H.-Pamphlet (auf ihrer eigenen Seite eingestellt) leider gehen. Die Seiten der großen Medien zeigen, wie man etwas neutraler schreiben kann.FlammingoParliament 11:56, 28. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Nochmal, der Ariadne Verlag und sein Das Argument sollten raus aus dem Artikel, wer das nicht will, bitte hier äußern, sonst bleibt er draußen. Allerdings habe ich ihn nochmal gelesen, wenn nun einer begründen könnte, wie der Artikel doch noch passt (nicht kommentarlos, aber im Text ist der doch tolerierbar!), dann könnte er ja bleiben; dazu könnte man schon was sagen (nur ich mach's nicht). --FlammingoMoin 10:26, 4. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Im Artikel wird Peter Hartz Buch Job Revolution im Kontext seines Wirkens für Hartz 4 und innerhalb sich verändernder globaler wirtschaftlicher Rahmenbedingungen besprochen. Dabei wird Bezug genommen auf Antonio Gramsci. Inhalte könnten auch für den Artikel aufgegriffen werden, solange dies aber nicht der Fall ist, ist der Weblink als Weiterführung ebenso passend. --Tets 20:48, 27. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Ich würde vorschlagen für Peter Hartz , Ackermann , Esser u.s.w. auf einer Seite " Betrüger mit weisser Weste " zu bringen -Klaus

Die wäre aber LANG!! *staun*

Rückforderung von EUR 2,6 Mio[Quelltext bearbeiten]

Soweit mir das bekannt ist, fordert -möglicherweise- nicht VW EUR 2,6 Mio. von Herrn Hartz zurück, sondernder Versicherer der Managerhaftpflictpolice. Dieser hatte zuvor ebendiese Summe an VW geleistet - und sich ein Rückforderungsrecht für den Fall einer strafrechtlichen Verurteilung vorbehalten.(nicht signierter Beitrag von 87.139.56.6 (Diskussion) 16:16, 19. Mär. 2007)

Sechs Jahre sind ins Land gegangen. Hat sich da noch was ereignet? (nicht signierter Beitrag von 134.247.251.245 (Diskussion) 14:00, 11. Sep. 2013 (CEST))Beantworten

Ich habe nichts gefunden, kann ich mir aber auch nicht vorstellen. Wenn das Bedingung gewesen wäre, hätte er bestimmt kein Geständnis abgelegt, sondern versucht einen Freispruch zu erwirken. Auch bleibt die Frage, ob die Managerhaftpflichtpolice das kann.Beim Auto wird jedenfalls nicht beim Schuldigen in voller Höhe zurückgefordert, auch wenn der das bezahlen könnte.

Zitat aus der Sächsischen Zeitung[Quelltext bearbeiten]

Muss dieses Zitat rein ? Inhaltlich liegt es doch grob neben der Sache: Urteilsabsprachen finden in der Regel immer zu Beginn eines Prozesses statt, um dem Gericht eine aufwändige Beweisaufnahme zu ersparen. Archwizard 14:23, 16. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Bundesverdienstkreuz[Quelltext bearbeiten]

Peter Hartz hat sein Bundesverdienstkreuz zurückgegeben. Da er mal eins hatte, sollte er auch in Kategorie:Träger des Bundesverdienstkreuzes erscheinen, oder? 194.138.127.36 19:15, 30. Aug. 2007 (CEST)Beantworten


Leider ist auch das schon wieder "geschönt".

Ich bitte herzlich drum, gemäß der Agenturmeldung von AFP, die hier wohl ehrlich ist!, einzufügen, daß er "sein" Kreuz zwar zurückgab, aber bitte auch das WARUM!!!

Nämlich: "nach vorheriger Abstimmung mit dem Bundespräsidialamt". "Ein förmliche Entziehungsverfahren sei nicht eingeleitet worden", was ansonsten sicher stattgefunden hätte, denn deswegen hat der vorbestrafte Typ - wohl auf Anwalt-Anraten! - das Ding so geschaukelt. Sollte m.E. nach hinein, und zwar deutlicher!!! formuliert. Oder - will da wieder wer diese Kerle "rein" pinseln??? Eh, war ja nur ne Frage! 84.44.138.157 21:15, 30. Aug. 2007 (CEST)Beantworten


Saarbrücken (AFP) - Der wegen Untreue verurteilte Ex-VW-Vorstand Peter Hartz hat sein Bundesverdienstkreuz zurückgegeben. Sein Mandant habe "nach vorheriger Abstimmung mit dem Bundespräsidialamt" freiwillig auf den Orden verzichtet, sagte der Anwalt von Hartz, Egon Müller, der "Saarbrücker Zeitung" (Freitagsausgabe). Ein förmliches Entziehungsverfahren sei nicht eingeleitet worden. Hartz, der 2002 mit dem Verdienstkreuz erster Klasse ausgezeichnet worden war, wurde im Januar wegen Untreue und Begünstigung eines VW-Betriebsrates zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt. 30. August 2007 - 18.47 Uhr



WARUM hat er denn überhaupt mal das bundesverdienstkreuz bekommen? --Dahlmann 18:01, 23. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Studium[Quelltext bearbeiten]

Hat jemand ne Ahnung, was er studiert hat und ob er einen Abschluss gemacht hat? Sowas sollte hier unbedingt rein. Ein "dreijähriges Studium" sagt nichts aus, das kann ich rein rechtlich reinschreiben, auch wenn ich nur drei Jahre pro Forma an einer Hochschule eingeschrieben war... 01. September 2007 - 12:13

Er hat von 1965 bis 1968 an einer "Höheren Wirtschaftsschule" in Saarbrücken, also einer Vor-Vor-Vorgängereinrichtung der heutigen "Hochschule für Wirtschaft und Technik" in Saarbrücken, BWL studiert und einen dementsprechenden einfachen Abschluß als Betriebswirt erlangt. -- W.K., 14:30 Uhr, 16. März 2009 (CET)
Hier ist die URL der Hochschule mit dem Link auf die Geschichte: http://www.htw-saarland.de/organisation/htw_geschichte. 1991 wurde erst der Name "Hochschule" eingeführt. Zur Zeit des Studiums von Peter Hartz war es noch die "Staatliche Ingenieurschule Saarbrücken", was die Studienzeit von 3 Jahren erklärt. Diese Quelle verweist auf den Namen der Einrichtung, die Peter Hartz besuchte, allerdings mit ihrem aktuellen Namen: http://www.wiwo.de/unternehmer-maerkte/koepfe-der-wirtschaft/peter-hartz-828/biografie/ --Vileda 14:23, 18. Mär. 2009 (CET)
Is ja schön, dass das alles mit Belegen auf der Diskussionsseite steht, aber zumindest die Info zu seinem Abschluss sollte doch von enzyklopädischer Relevanz sein; den Rest find ich auch nicht uninteressant. Bitte doch mal in den Text einarbeiten. --Ginness 18:10, 7. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Strafe[Quelltext bearbeiten]

„Trotz einer theoretischen Höchststrafe von 15 Jahren Freiheitsstrafe einigten sich Staatsanwaltschaft und Verteidiger allerdings auf eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren“

Das klingt, als machten die Anwälte das Strafmaß unter sich aus. Tatsächlich wird doch ein Richter das Urteil gesprochen haben, auch, wenn er den Anträgen der Anwälte gefolgt sein mag.

Die Formulierung „trotz einer theoretischen Höchststrafe von 15 Jahren“ ist unglücklich gewählt und kommt einem Urteil über das Urteil gleich.

„Außerdem muss Hartz eine Geldstrafe von rund 576.000 Euro zahlen.“

Das steht weiter oben schon („Geldstrafe von 360 Tagessätzen a 1600 €“).

Lowenthusio 08:07, 23. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Ich habe "trotz" gegen "bei" geändert. Bei den anderen kritisierten Punkten kenne ich mich nicht so genau aus. Jedenfalls gab es Absprachen im Vorfeld. --Hutschi 12:11, 20. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Korrektur[Quelltext bearbeiten]

Er gilt damit als vorbestraft.

---> Er ist vorbestraft !

rcs

Allerdings hat im Artikel nichts zu suchen, da so der Eindruck entsteht, als wäre das Urteil rechtens. Es ist aber so, dass Justitia Herrn Hartz quasi einen Persilschein ausstellte. Das Strafmaß spottet jeder Beschreibung. Vom politischen Standpunkt aus betrachtet, nennt man so was gemeinhin Klassenjustiz! ("die kleinen Diebe hängt man, die ....") --Bagerloan 10:57, 24. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Peter Hartz lebt heute noch im Saarland[Quelltext bearbeiten]

Wo denn? Nemissimo 酒?!? RSX 23:24, 4. Feb. 2010 (CET)Beantworten

in einem Haus ;-) (ich weiß wo - und viele andere auch. Aber das ist Privatsache und gehört nicht hierhin) --91.19.107.113 12:10, 7. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Sehr ausführlich: heutige Perspektive auf die Reformen[Quelltext bearbeiten]

"Ein Besuch bei Peter Hartz, der die Arbeitslosigkeit besiegen wollte und grandios scheiterte. Er hat nun Mitleid mit sich selbst – aber nicht mit jenen, die mit seiner Reform leben müssen."

Freiheitsstrafe vs. Geldstrafe[Quelltext bearbeiten]

Hartz wurde zu 2 Jahren Haft verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie zu einer Geldstrafe (siehe Abschnitt Veruntreuung). Wenn dann in der der Einleitung steht, er wurde nur zu einer Geldstrafe verurteilt, dann ist das einfach falsch und irreführend. Hier muß nachgebessert werden. --178.12.235.116 10:31, 31. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Mit gültiger Vorstrafe = vorbestraft![Quelltext bearbeiten]

Die Verurteilung war rechtsgültig, der Mann ist jetzt vorbestraft. In den ersten Satz gehört dieses Faktum : "... ist ein vorbestrafter Manager". Genauso wie es bei anderen Personen des öffentlichen Leben in der Wikipedia Usus ist. (nicht signierter Beitrag von 2003:46:1A58:EFFA:E537:5B1D:2B63:926D (Diskussion | Beiträge) 14:22, 28. Nov. 2016 (CET))Beantworten

Heirat[Quelltext bearbeiten]

Er soll 2016 erneut geheiratet haben. Wikipedia sollte dies dokumentieren. Siehe: http://derstandard.at/2000058424886/Kopf-des-TagesPeter-Hartz 2A02:8388:1641:4700:BE5F:F4FF:FECD:7CB2 19:08, 29. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Steht bereits im Artikel. --Rudolph Buch (Diskussion) 19:28, 29. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Ungeschickt formuliert[Quelltext bearbeiten]

Am 24. März 2016 heiratete er die 61-jährige Pädagogin Gundula aus Berlin in zweiter Ehe. Seine erste Frau Marlene, die er 1964 geheiratet hatte, starb im Jahre 2011.

Kann man das nicht irgendwie anders formulieren, z.B. chronologisch und mit vollständigen Namen? Die Gundula hieß doch bestimmt nicht vorher Hartz usw. --Ghettobuoy (Diskussion) 16:30, 14. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Ausgewogenheit dieses Artikels[Quelltext bearbeiten]

Auf den Artikel kam ich, um einen schnellen Überblick zum Leben von Peter Hartz zu bekommen. Das ist auch beinahe geglückt. Aber qualitativ zufrieden im Sinne einer Enzyklopädie bin ich nicht.

Der Grund liegt in der Ausführlichkeit des Abschnitts „Veruntreuung von Firmengeldern“ im Verhältnis zu „Entwicklung des Hartz-Konzepts“. Das ist von der schieren Menge komplett unausgewogen. Und noch dazu wird zum Inhalt des Hartz-Konzepts kein Wort verloren, auch kein Link auf Inhalte dazu wird angeboten.

Die Veruntreuung wird hingegen nicht nur journalistisch ausführlich jenseits der Anforderung einer Enzyklopädie dargestellt, der Text wurde zu einem guten Teil aus dem Stern-Artikel abgeschrieben, der als Quelle genannt wird.

Aus meiner Sicht ein Fall für die Qualitätsprüfung. Andere Meinungen?

Ich signiere diesen Eintrag nicht. Ich misstraue den Aktivisten. (nicht signierter Beitrag von 2A02:810D:18C0:BC4:BC04:F0A8:613A:712A (Diskussion) 11:11, 4. Jul. 2020 (CEST))Beantworten

Entwicklung und den Vertrieb von »Zeitwertkonten und Derivaten für das Management von Arbeits- und Lebenszeit«[Quelltext bearbeiten]

https://www.jungewelt.de/artikel/400182.startupper-des-tages-peter-hartz.html?fbclid=IwAR3cEEmHj7ecHxFxjRJcqT55PyAASdfHBuNkxBUhxoXRIRs2DXk2EWC0mkc

Vielleicht gibt es ja auch noch andere Quellen.

--Methodios (Diskussion) 12:01, 11. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

NPOV[Quelltext bearbeiten]

Was soll die kommentarlose Wiedergabe irgendwelcher einseitigen negativen Zeitungskommentare im Abschnitt "Veruntreuung von Firmengeldern"? Entweder sollten diese Kommentare eingeordnet werden oder es sollten

auch Artikel, die den Prozess lobten, wiedergegeben werden. So ist der Artikel Enzyklopädie-unwürdig. Wenn die Zeit zum Beispiel angeblich geschrieben hat, das Gericht erspare ihm den peinlichen Auftritt von Huren,

offenbart dies nur die Unkenntnis des Autors über das deutsche Prozessrecht. Nicht das Gericht, sondern er selbst hat sich durch sein Geständnis die Befragung von Zeugen erspart. --77.15.96.104 03:15, 25. Mai 2023 (CEST)Beantworten