Diskussion:Ralph T. Niemeyer/Archiv 2012

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Anwendung des Lebach-Urteils

Zur zititerten Anwendung des Lebach-Urteils (Rundfunkfreiheit und Persönlichkeitsrecht) behandelte einen über 20 Jahre zurückliegenden Fall. (in der letzten Anwendung 1996) Hier sind es gerade einmal 10 Jahre. Vorstrafe#Tilgung von Eintragungen. Außerdem sollte sich der hier sein eigenes Bild schönigende Dargestellte einmal überlegen, welchen Streisand-Effekt er damit verursacht. Jahrelang stand es in gekürzter Form, dann wurden klammheimlich Belege gelöscht und schließlich dieses Sonderbehandlung, weil es sich um einen umstrittenenen Ehepartner einer MdB des Bundestages handelt? Ich persönlich habe keine besondere Lust, in der Presse dafür lesen zu dürfen, dass die WP auf dem linken Auge blind sei. Sicherlich hat jede Person ein Recht auf Resozialisierung, aber in diesem Fall erstaunt mich die Rückfälligkeit nach dem ersten Fall und die Energie im Ausmerzen der Belege. Darüber hinaus ist es ein Unding, wenn er im Netz seine Artikel als Urteilsauszüge und *.Pdf-Dateien tarnt.

Dass durchaus mit verschiedenem Maß in der Rechtsprechung und der Darstellung beurteilt wird, mag man anhand von Karsten Speck#Strafverfahren sehen. In der Vergangenheit hatten wir auch einen Fall eines Museumsleiters, der angeklagt wurde und bei dem trotz offensichlicher Unregelmäßigkeiten hier in der WP ein Mäntelchen des Schweigens darübergelegt werden musste. Schlimmer noch, im Artikel wurde er stattdessen in den höchsten Tönen gelobt. Sicherlich gilt stets die Unschuldsvermutung. Aber die schlichte Tatsache einer Anklage/eines Untersuchungsverfahrens unter den Teppich zu kehren, ist bequem und blind. Zum angesprochenen Fall: der Betreffende wurde rechtswirksam verurteilt und seiner Ämter enthoben. --Laibwächter (Diskussion) 09:24, 28. Aug. 2012 (CEST)

Hallo, Laibwächter. Mir persönlich ist es egal, um welche Person es sich handelt. Mit geht es eher so ein wenig um Grundrechte und dass die Fehler, die ein Mensch begangen hat, ihm auch nicht ewig nachhängen dürfen. Da es keine zwingenden Regelungen gibt, könnte man für solche und ähnliche Fälle die Fristen heranziehen, die für eine Löschung in einem Führungszeugnis gelten (wäre, wenn ich es richtig verstehe, in diesem Fall zehn Jahre plus Dauer der verhängten Strafe). Offensichtlich hat der Gesetzgeber schon eine bestimmte Frist bedacht, nach der Strafdaten aus der Vergangenheit keine Wirkung mehr haben sollten. Jetzt schau’n wir mal, wie es in diesem konkreten Fall weitergeht. Viele Grüße. --Horst Gräbner (Diskussion) 12:18, 28. Aug. 2012 (CEST)
Hallo Horst Gräbner, keine Frage, niemand soll die Chance zur Resozialsisierung verwehrt bleiben. Wäre es bei einem Fall geblieben, hätte ich auch für eine Relativierung gestimmt. So sah es jedoch merkwürdig aus. Gruß --Laibwächter (Diskussion) 13:36, 28. Aug. 2012 (CEST)
Wikipedia ist keine Tagespresse, besonders nicht einmalig ausgestrahlt, sondern dauerhaft verfügbar, und wir reden hier nicht von Mord. −Sargoth 07:55, 29. Aug. 2012 (CEST)
Und was soll dieser Vergleich aussagen? Ein hier ausschlaggebendes Argument kann ich dahinter leider nicht entdecken, zumal du offensichtlich aus welchen Gründen auch immer zu keiner Differenzierung bereit bist. Denn in der Tat verlängert sich bei einem Rückfall - und der ist hier ja gegeben - die Verjährungsfrist. Ansonsten darf ich dich an den alten Grundsatz erinnern: „Quod non est in actis, non est in mundo.“ Und bei einem lebenslangen Betätigungsverbot in Kapitalgeschäften sagt das schon einiges aus. --Laibwächter (Diskussion) 09:24, 29. Aug. 2012 (CEST)
Die Sperrung des Artikels in der revertierten Version ohne Diskussionsbeteiligung wundert mich schon. Laibwächter hatte Argumente vorgetragen, auf die mit keinem Wort eingegangen worden ist. Wenn gerichtlich ein lebenslanges Betätigungsverbot in Kapitalgeschäften wegen mehrerer einschlägiger Vorstrafen verhängt wurde, ist das ein Fakt, der dann halt doch zur Biographie von Herrn Niemeyer gehört. Ich selbst würde es allerdings bei der Formulierung belassen: „Wegen mehrerer einschlägiger Vorstrafen ist gegen Niemeyer gerichtlich ein lebenslanges Betätigungsverbot in Kapitalgeschäften verfügt worden.“ --Horst Gräbner (Diskussion) 10:32, 29. Aug. 2012 (CEST)
Danke für die Unterstützung. Mit Horst Gräbners Kompromissvorschlag könnte der Faktenlage ausreichend Rechnung getragen werden. --Laibwächter (Diskussion) 10:36, 29. Aug. 2012 (CEST)
und etwas anderes steht nicht in den Belegen. Jetzt bin einmal auf eine Reaktion hier auf der Diskussionsseite gespannt. --Laibwächter (Diskussion) 18:25, 16. Sep. 2012 (CEST)
Im Artikel heißt es nicht "lebenslanges", sondern "5-jähriges" Berufsverbot. Damit hätte das Gericht eine Frist vorgegeben, an die sich auch die Berichterstattung halten könnte; wir das also entfernen. Gruß --Logo 10:18, 3. Okt. 2012 (CEST)
Zur Diskussion siehe auch: Wikipedia:Administratoren/Notizen#Frage (letzte Bearbeitung). --Oltau  16:15, 3. Okt. 2012 (CEST)