Diskussion:Rashomon – Das Lustwäldchen

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Lügen und Diskussion[Quelltext bearbeiten]

Ein grandisoser Film ohne Zweifel, aber das Thema Lügen und Diskussion, wird ein wenig in den Hintergrund geschoben oder verdrängt! Lügen beschützen und vier Geschichten erzählen nicht immer das was sie zu sein scheinen. sehr schön finde ich die musikadaption ... bolero isk ab jetzt ohne Musik

und immer wieder die eine Kamera Einstellung regen schleier liebe tarzan blut ich bin eine Frau ich kann nicht selbst entscheiden

fuer so eine lohnt es sicht nicht selbst zu entscheiden du hast das recht zu sterben ein Pferd hat mehr recht zu leben

... (nicht signierter Beitrag von Anders0815denken (Diskussion | Beiträge) 03:20, 11. Jan. 2014 (CET))[Beantworten]

Ich wäre dafür, den deutschen Verleihtitelzusatz wegzulassen und den Artikel unter Rashomon einzustellen. Ich meine, Das Lustwäldchen??? Haben diese Trottel den Film überhaupt gesehen? Das paßt ja nun völlig überhaupt nicht zum Film. Ich wüßte auch nicht, dass irgendeine Filmbesprechung sonst den "vollen" Titel verwenden würde.

(Mein Liebling bei den vergurkten deutschen Titel ist ja "Surface - Unheimliche Tiefe"...) --Mkill 23:03, 29. Jul 2006 (CEST)

Ich wäre auch dafür, das wieder rauszunehmen. Ich habe auch in den letzten 20 Jahren nirgendwo den Film so angekündigt gesehen, weder im Fernsehen, noch im Programmkino. MAn kann ja am Rande den früheren deutschen Verleihtitel erwähnen, aber gleich das ganze Lemma so zu nennen? Das hat der tolle Film nicht verdient.- Christian A. Schneider 17:50, 26. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]


Dass Rashomon jemals legal in D/A/CH unter dem Titel oder mit dem Untertitel "Das Lustwäldchen" vertrieben/aufgeführt/ausgestrahlt worden sein soll, ist ein offensichtlicher Hoax, den in IMDB und Wikipedia zu plazieren nicht schwer fällt, von wo er dann in das 2001-Lexikon fand. Ein Wald spielt in dem Film nur als Tatort eines grauenhaften Verbrechens eine Rolle, und die Gerichtsverhandlung darüber nimmt den größten Teil des Films ein. Die Annahme, das könne als "Lustwäldchen" gelaufen sein, ist einfach nur pervers und von ähnlichen Realitätsgehalt wie die, Lawrence Oliviers Hamletfilm sei im deutschen Fernsehen zuerst unter dem Titel "Hullygully in Helsingör" aufgeführt worden. --Vsop (Diskussion) 14:18, 14. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]
Ich kündige hiermit die Rückverschiebung auf Rashomon (Film) an, falls nicht umgehend seriöse Primärquellen für den Titel "Lustwäldchen" beigebracht werden. --Vsop (Diskussion) 15:30, 14. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]
Ruhig, Brauner. Solche Dinge werden hier nach Konsensfindung vollzogen, und ich sehe hier weit und breit keine. Ich halte den Untertitel für genauso bescheuert wie die "weiße Frau" bei King Kong, aber Tatsache ist, dass er in D lange Zeit unter diesem Titel lief (und noch auf Video gleichlautend aufgelegt wurde) und in vielen referentiellen Webseiten so geführt wird. Ganz klar kontra Verschiebung. – Robert K. (Diskussion) 15:53, 14. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]
Gedruckte Literaturquellen:
  • Lexikon des Internationalen Films. Rowohlt, Hamburg 1991, Band 6, ISBN 3-499-16322-5, S. 3053. (Erstausgabe 1987)
  • Hellmuth Karasek: Mein Kino: Die 100 schönsten Filme. Durchgesehen Ausgabe Dezember 1995, dtv, München Hamburg 1994, ISBN 3-423-30507-X, S. 250.
  • Reclams Filmführer. Stuttgart 2008, ISBN 978-3-15-010676-1, S. 593. (Erstausgabe 1973)
  • 1001 Filme: Die besten Filme aller Zeiten. Edition Olms Zürich, 1. Auflage (Deutsch Ausgabe) 2004, ISBN 3-283-00497-8, S. 256.
  • Film-Klassiker. Verlag J.B. Metzler, Stuttgart Weimar 2006, ISBN 3-476-02172-6, S. 116. (Der neuste Film in diesem Buch ist aus dem Jahr 1999; es basiert auf Metzler Film Lexikon (2005).)
Alle diese genannten Quellen nennen "Rashomon – Das Lustwäldchen" als deutschen Titel des Films. "Rashomon" wird jeweils als (transkribierter japanischer) Originaltitel angeführt. Vom Veröffentlichungsdatum dieser Literatur her gesehen ist es in den ersten beiden Fällen vollkommen unmöglich, bei den anderen äußerst unwahrscheinlich, dass sie von Wikipedia oder IMDb abgeschrieben haben könnten. Die obrige Behauptung des HOAX ist somit ganz klar unzutreffend. Die Benennung des Lemmas entspricht der Namenskonvention für Filme, so unpassend man den Titel auch halten mag. Die dort geforderte Weiterleitung des Originaltitels ist in der Begriffsklärungsseite Rashomon eingerichtet. --Kleiner Tümmler (Diskussion) 16:35, 14. Dez. 2012 (CET) (Ergänzt und verbessert.) --Kleiner Tümmler (Diskussion) 17:07, 14. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]
Hinweis: Die Thematik wurde auch ausführlich auf auf der Seite der Redaktion Film und Fernsehen diskutiert (Diskussionsabschnitt im Archiv der RFF). Man hat sich am Ende schließlich für eine Beibehaltung des dt. Untertitels entschlossen.
Mittlerweile habe ich eine Vermutung, woher der deutsche Untertitel kommt: Wie in der Einleitung des Artikels bereits beschrieben, basiert der Film auf zwei Kurzgeschichten (Rashomon und Im Dickicht) von Akutagawa Ryūnosuke. Den Titel der zweiten Geschichte (Original: Yabu no Naka) gibt Karasek (Mein Kino. Die 100 schönsten Filme (1995), S. 255, weiteres s.o.) mit Im Wäldchen wieder. Das erklärt allerdings noch nicht, woher "Lust" kommt. Vielleicht ergibt sich das aus dem Inhalt dieser Kurzgeschichte. --Kleiner Tümmler (Diskussion) 17:24, 31. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

"Imaginärer" Gerichtshof[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel heißt es derzeit "Vor einem imaginären Gerichtshof". Wieso imaginär? Darauf gibt es im Film keinerlei Hinweise. Was sollte ein imaginärer Gerichtshof auch sein? Oder ist vielmehr gemeint, dass es innerhalb der Filmhandlung zwar ein reales Gericht ist im Ort XY ist, welchen es in der Realität aber nicht gibt? Dann sollte man es vertändlicher formulieren.

Bitte Anfragen immer mit --~~~~ signieren.
Der Gerichtshof ist imaginär, weil es keine Richter oder andere Angestellte gibt. Die Verbrechensbeteiligten sitzen auf dem frischen Kiesboden vor der Kamera und rechtfertigen sich vor einem vorgestellten Gerichtshof. Mehr ist nicht zu sehen. Es gibt auch keinen Ausgang der Verhandlung. Alle drei sind geständig und jeder behauptet, das Verbrechen selbst begangen zu haben. Sie versuchen sich nicht einer Tat zu entziehen, sondern nur dem Bushido zu entsprechen. Der Richter ist der Zuschauer selbst. --Carl 19:31, 5. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

"auf zwei Kurzgeschichten basierend"[Quelltext bearbeiten]

Gemeint sind offenbar die Kurzgeschichten "Rashomon" und "Im Gebüsch", beide aus der Sammlung "Rashomon". Aber hat der Film mit der Kurzgeschichte "Rashomon" etwas zu tun? Ich habe ihn nicht gesehen, ich kenne nur das Buch. (In der Kurzgeschichte geht es um eine Begegnung zwischen einem Mann und einer alten Frau im Rashomon-Tor.) --Hob 15:52, 5. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich kenne die Kurzgeschichten nicht, soweit ich es aber weiß, basiert die Rahmenhandlung nur ganz lose auf der zweiten Kurzgeschichte. Das moralische Dilemma, in dem sich der Holzfäller, der Mönch und der Bürger, befinden, entspricht wohl dem, was in der Kurzgeschichte "Rashomon" passiert, allerdings spielt hier ein ausgesetztes Baby eine Rolle. Diese Rahmenhandlung ist leider noch gar nicht im Artikel beschrieben, obwohl sie für mich zu den Höhepunkten des Films zählt. In en:Rashomon (film)#Climax ist dieses Ende ausführlich beschrieben (Achtung Spoiler!). --Andibrunt 16:03, 5. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]
Hochphilosophische Frage, weil gerade solche Unterschiede zwischen Vorlage und Original, die nicht mit Zeit- oder Geldmangel bei der Produktion zu erklären sind, vom Regisseur mit Absicht gewählt sind. Wenn just die Botschaft von Rashomon ( die goldene Regel holt den bekennenden Skrupellosen ein ) vom Regisseur abgeändert wird, stellt man sich die Frage, warum überhaupt diese zweite Geschichte als Rahmenhandlung und Namensgeber gewählt wurde, wenn doch die andere Geschichte 90% des Filmes ausmacht. Meine Deutung, Gandhi und der Spruch von der Welt der Augenlosen. Gandhis Gebot ist eine gute Richtlinie für die einfachen Leute, äquivalent zu Matth 7:1, führt jedoch zu einem Dilemma für die Richter, denn irgendwer muss ja die Verantwortung übernehmen dafür, dass es eine Grenze gibt zwischen Versehen und bösem Willen, in dubio pro reo, dh es ist möglich, dass jemand eine böse Sache tut, ohne dass er sich dessen bewusst sein konnte, bzw keinen hinreichenden Grund hatte, länger über sein Handeln nachzudenken. Und es gibt Leute, die tun Böses in voller Absicht, und ein Richter muss es hinbekommen, die Leute, die absichtlich Schäden anrichten würden, zu demotivieren, während er gleichzeitig Rücksicht gegenüber denjenigen übt, die aus entschuldbaren Gründen Schäden anrichten. Es wäre vorstellbar, dass dadurch, dass sich so viele Menschen mit der Rolle des zu Unrecht als Bösewicht bestraften solidarisieren, dass der Richter entmachtet wird; im vorliegenden Fall gibt es lediglich Indizen und Aussagen von Tatverdächtigen bzw Geistern, und bei Geistern versagen des Richter intuitive und traditionelle Kriterien für Leumund und Vertrauenswürdigkeit. Es fällt auf, dass der Regisseur beim Casting die Schauspieler gegen den Typ der Figur besetzt hat, um diese Problematik zu thematisieren. Womit die Aussage des Filmes, die auffällige Kombination just dieser Moralfabeln, darin besteht, die potentiellen Richter der realen Welt sich die Frage stellen zu lassen, wo sie sich sehen könnten in einem solchen Szenario, und wie sie urteilen würden, beim Bemühen, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden.

Ende der Rahmenhandlung?[Quelltext bearbeiten]

Das Endes des Films fehlt. Die Personen der Rahmenhandlung sind nicht blosse Sprachrohre, sondern haben selbst was beizutragen.

Ich habe das Wort "Seppuku" im Abschnitt des Samurai durch "Selbstmord" ersetzt. Wenn man den Film genau ansieht und anhört (!), bemerkt man, dass das kein rituelles Seppuku ist bzw. sein soll.--MiBü 20:27, 22. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

In der Originalfassung wird von Seppuku gesprochen, die deutsche Übersetzung ist mehr als mangelhaft, allein schon der Titel. Nach dem Kodex ist keine ritualisierte Handlung nötig, nur innere Versenkung und keine sichtbaren Anzeichen von Angst oder Schmerz, die als entwürdigend betrachtet werden. Ein Samurai kann sich immer und überall durch Seppuku das Leben nehmen und wird dann postmortal vollständig rehabilitiert. Die kulthafte Inszenierung entspricht nur dem seltenen Hofgebaren, das die Europäer besonders beeindruckt hat. Zu Kriegszeiten haben sie sich ohne den Pomp einfach selbst abgestochen, um Schande und Folter zu entgehen. --Carl 01:42, 23. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Es fehlt ganz Wesentliches[Quelltext bearbeiten]

Die ganze Geschichte ist durchaus aufklärbar und die Lösung wird auch ganz am Schluss durch die "Rahmenhandlung" verraten. Rahmenhandlung ist auch so eine falsche Behauptung, das Gespräch am Tor findet nämlich erst nach der Verhandlung statt.

Du machst hier einen Denkfehler. Ich will ihn mal so erklären: Du und ich gehen (vermutlich) gemeinsam davon aus, dass jedes Verbrechen, wie jede andere Begebenheit auch, natürlich einen wahren Hergang hat, sich also nur so und nicht anders ereignet hat, unabhängig davon, ob ihn Zeugen richtig wiedergeben können oder sich in ihrer Wahrnehmung täuschen und einen verzerrten Bericht liefern. Richtig?
Der Film basiert jedoch nicht auf einer wahren Begebenheit. Er zeigt ein literarisch konstruiertes Beispiel eigens zu dem Zweck, auf die Subjektivität von Zeugenaussagen hinzuweisen. Es ist eine konstruierte, fantastisch erzeugte Situation, zu der es kein "wahr oder falsch" gibt. Es gab dieses Verbrechen nie. Da der Film nun explizit zeigen will, dass Zeugenaussagen subjektiv sind, lässt er die Rekonstruktion des "wahren Hergangs" so weit offen, wie es zum Entstehungszeitpunkt der literarischen Vorlage (und des Films) für die damaligen Autoren und Zuschauer nur irgend wie plausibel ist. Eine "Auflösbarkeit der Handlung", wie wir sie heute vermuten können, wird im Film nicht angestrebt und auch nicht betätigt.
Der Film versucht die Ansicht zu untermauern, dass es Objektivität überhaupt nicht gäbe. Was natürich falsch ist. Aber so war nun mal die literarische Intension. --21:00, 6. Sep. 2009 (CEST)
Das Gespräch am Tor ist nicht "nachher", sondern überhaupt die einzige Handlung, die im "jetzt" abläuft. Alle anderen Filmbestandteile sind subjektive Retrospektiven, die sich viermal wiederholen. Das Gespräch am Tor ist deshalb die Rahmenhandlung, in die die Rückblicke eingefügt sind. Es ist der einzige Bestandteil des Films, der als "real" gelten soll. Er rahmt die Erzählungen ein. --Carl 21:00, 6. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Der wertvolle Kimono und das Baby des unglücklichen Ehepaares zusammen mit dem Wetter sind als Hinweise und filmische Mittel eigentlich überdeutlich, oder? Das wird alles in der derzeitigen Zusammenfassung überhaupt nicht erwähnt.

Nein, sind sie nicht. Die Herkunft des Babys wird mit "ausgesetzt" bezeichnet. Es gibt keinen Hinweis darauf, woher es wirklich stammt. Das historische Rashomon-Tor steht in der japanischen Bedeutung als Ort, wo solche Kinder (öfter) ausgesetzt wurden. Heute befindet sich an der Stelle, wo es früher stand, ein Kinderspielplatz. --Carl 21:00, 6. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ausserdem ist es natürlich Unsinn, wenn der Artikel behauptet es ginge in dem Film um ein "Sexualverbrechen". Die Handlung dreht sich um den Mord am Samurai. Die Behauptung, es ginge nicht um die Schuldfrage sondern um das "asiatische Gesichtwahren" (hä?) ist ebenso falsch. Der darin enthaltenen Exotismus ist aber durchaus symptomatisch. Die Frage nach der Schuld am Tod des hohen Beamten ist natürlich das zentrale Motiv für den Film.

Wir sollten ihn eben nicht aus einer europäischen Sicht sehen, sondern eingebettet in die historischen und kulturellen Zusammenhänge. Die Handlung dreht sich um die Entehrung. Dass es nicht um die Schuldfrage geht, ergibt sich daraus, dass jeder der Beteiliigten die (aus europäischer Sicht wichtige) Schuldzuweisung auf sich nimmt. Da nun jeder behauptet, selbst den Tod des Samurai verursacht zu haben, fragt sie, wieso? Die Antwort liegt darin, dass im mittelalterlichen Japan die Verursachung des Todes von jemanden als weniger schlimm empfunden wurde als das Verlieren des eigenen Gesichts.

Leider ist der Artikel durch seinen POV und die Auslassungen dermassen verkorkst, dass man eigentlich komplett neu anfangen müsste. Da sich in der deutschen WP aber in der letzten Zeit ein weitreichender Missbrauch von Admin-Rechten eingebürgert hat, überlasse ich dieses einfach mal Mutigeren. Hackfleisch 22:07, 13. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Der Film ist sehr umstritten. So meint beispielsweise das Handbuch V der katholischen Filmkritik, er sei ein „Ein nichtchristliches Dokument von religiöser Tiefe.“ Religion kommt hier aber überhaupt nicht vor, denn der Film basiert auf dem Bushido, also dem japanischen Moralkodex der Samurai, der nicht religiös ist. Allein die Ansicht des Mönches wird erfragt, der aber ausschließlich spekuliert und eher als Statist auftritt, d.h. in die Handlung nicht involviert ist. --Carl 21:00, 6. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Mit "religiöser Tiefe" dürfte hier nicht gemeint sein, dass konkret religiöses verarbeitet wird (das wäre im Zweifel der katholischen Kirche der 1950er Jahre nicht lieb gewesen), sondern dass viele der Motive des Filmes wie Schuld oder Ehre im, ich sage mal, philosophisch-religiösen Kontext interpretierbar sind und sich "manch Denkanstoß erringen" lässt (R.Mey). Es gibt ja viele Werke, die allegorisch und thematisch auf Themen übertragbar sind, die in ihnen gar nicht vorkommen. --Ulkomaalainen 22:13, 16. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]

Auszeichnungen[Quelltext bearbeiten]

Das Unterkapitel Auszeichnungen ist zweimal vorhanden, einmal als Fließtext einmal als Aufzählung, mit deutlichen Redundanzen. Noch dazu ist ein umfangreiches Kapitel zwischengeschoben. Ich kann dahinter keinen Sinn entdecken und wenn mich niemand aufklärt werde ich mich der beiden Kapitel demnächst annehmen müssen. Allerdings nicht bevor ich den Film selbst gesehen habe, damit ich auch obige Beanstandungen nachvollziehen und eventuell bearbeiten kann. --Falk Wolf 19:34, 6. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Die Version des Samurai - Samurai = Lehnsherr ?[Quelltext bearbeiten]

Ich störe mich an dem Satz: "Auch wenn er statt sich selbst seine Frau getötet hätte, was einem Lehnsherrn erlaubt ist, hätte er in allen Ehren weiterleben können.". Es wird nirgendwo in dem Film erwähnt, dass es sich bei dem Samurai um einen Lehnsherrn (~=Daimyō) handelt - zumal der Film in der "Vor-Feudalistischen-Zeit" Japans spielt. --TaoTePuh 23:17, 25. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Handlung - Gericht, Verhandlung[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel wird von einer "Handlungsebene vor Gericht" in Form einer Verhandlung geschrieben. Aus meiner Sicht ist das falsch. Es handelt sich vielmehr um eine "einfache" Anhörung die im Hofe eines Wachgebäudes, 3 Tage nach der Tat und kurz nach der Festnahme des Banditen (sozusagen bei Überstellung durch den Polizeibeamten), stattfindet und zu der auch Mönch und Holzfäller vorgeladen wurden. Deshalb gibt es u.A. auch keine eindeutige Anklage und kein Urteil - von denen hätten Mönch und Holzfäller sicherlich berichtet und der Bürger hätte garantiert danach gefragt.

Leider betrifft dieser Fakt zahlreiche Passagen des Artikels aber auch hier bereits geführte Diskussionen (z.B. "Imaginärer" Gerichtshof).

Allerdings muss ich anmerken, dass mir die Gerichtsbarkeit des 12ten Jahrhunderts in Japan gänzlich unbekannt ist. Vielleicht wurden ja Urteile, so sie denn eindeutig waren, auch auf diese Weise herbeigeführt (Standrecht). --TaoTePuh 18:37, 26. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Dem Buch, genauer: den Erläuterungen zu der Geschichte "Im Dickicht" entnahm ich, das es sich bei dem Polizeibeamten, welcher den Banditen vorführt, um einen sog. Freigelassenen handelt. Die Erläuterung dazu lautet wie folgt:
Freigelassener: Staffällige mit geringen Delikten wurden im alten Japan häufig freigelassen und als Beamte im Polizeidienst verwendet. Zu ihren Aufgaben gehörte es, die Diebe und Räuber zu verhaften, die Gefangenen zu foltern und die Verbrecher vorzuführen. --TaoTePuh 15:51, 27. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Handlung - "Rashōmon-Legende" ?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht: "Die Handlung hat nichts mit der Rashōmon-Legende zu tun, ...". Welche Legende ist gemeint? Sollte damit die Geschichte "Rashomon" von Akutagawa gemeint sein, so ist dies sicherlich keine Legende sondern eine Kurzgeschichte, die er 1915 niederschrieb. --TaoTePuh 15:25, 27. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Wenn du Änderungen im Artikel machst, gib doch einfach eine Quelle an (z.B. als Einzelnachweis), dann können andere Benutzer, die den Artikel vielleicht unter Beobachtung haben nachvollziehen, weshalb du etwas änderst. Außerdem kann der interessierte Leser, die gibt es durchaus, dann in den Quellen weiterlesen.--Stanzilla 19:58, 5. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]
In welcher Form soll ich diese "Einzelnachweise" erbringen? Als ich z.B. die Jahreszahlen für die beiden Geschichten hinzufügte, schrieb ich im Edit-Kommentar: "Dem Buch "Rashomon" entnommen". Reicht das nicht? Man kann die beiden Jahreszahlen auch dem WP-Artikel zum Autor entnehmen, allerdings steht dort für die Geschichte "Im Gebüsch" (die übrigens hier im Rashomon-Artikel und in dem mir vorliegenden Buch "Im Dickicht" heißt) die Jahreszahl 1922, während in meinem Buch "Dezember 1921" angegeben ist. Vermutlich wurde die Geschichte im Dezember 1921 geschrieben, aber erst 1922 veröffentlicht ...
Als ich den Satzteil "was einem Lehnsherrn erlaubt ist" entfernte, schrieb ich als Edit-Kommentar: "siehe auch Diskussion". Dort habe ich das dann näher erläutert. Es ist natürlich schwer einen Beweis zu erbringen, dass der Samurai kein Lehnherr ist, wenn er eben keiner ist. Hier müsste eher der ursprüngliche Verfasser erklären, wie er zu dieser Erkenntnis kam - im Film wird das jedenfalls nicht behauptet und im Buch steht etwas in der Art "hoher Beamter", was aber sicherlich kein Lehnsherr ist. --TaoTePuh 20:11, 6. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ja, OK. Und jetzt noch mal die Frage, welche Rashomon-Legende? Maikel (Diskussion) 15:00, 27. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]

Vielleicht ist es informativ, wenn in der Einleitung erwähnt wird, wann die zugehörigen Kurzgeschichten geschrieben wurden, z.B. in der Art: (Rashomon, 1915 und Im Dickicht, 1921). --TaoTePuh 17:25, 6. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Haupthandlungsebene - Orte[Quelltext bearbeiten]

Der im Artikel angegebene Ort Samashina ist falsch. Korrekt ist Yamashina. Vermutlich handelt es sich hierbei um eine einfache Fehlfunktion des kleinen Fingers der linken Hand ("Vertipper"). --TaoTePuh 17:25, 6. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Der Mann hat Recht (bitte gleiche Suche mit "Samashina" vergleichen), ich ändere. Geezernil nisi bene 09:33, 25. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

Die Handlung hat nichts mit der Rashōmon-Legende zu tun, sondern benutzt diese lediglich als Handlungsrahmen, => der <= in einer Untergangs- oder Endzeit-Stimmung spielt, für die ... Worauf bezieht sich das "der"? Den Rahmen? Ein Rahmen spielt? Ein Rahmen "umfass" oder "begrenzt", ein Rahmen ist statisch. Was sehe ich falsch? Eine <flip>Rahmenhandlung<flop> hingegen könnte spielen... Geezernil nisi bene 09:26, 25. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

Entstehungsjahr 1950 "unmittelbar nach dem ...Krieg"[Quelltext bearbeiten]

Der Film entstand 1950, der Pazifikkrieg endete 1945. Bei einem Abstand von 5 Jahren lässt sich wohl kaum von "unmittelbar" sprechen, dann hätte der Film spätestens 1946 gedreht werden dürfen. "Kurz" nach dem ...krieg ist wohl deutlich angemessener. Übrigens, der Flm gilt als "Meilenstein". Ein Meilenstein ist per definitionem etwas Wesentliches. Wäre etwas nicht wesentlich/bedeutend/wichtig wäre es kein Meilenstein. "Ein wesentlicher Meilenstein" ist also tautologisch. 84.57.246.182 22:56, 17. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]

Zitat: Zudem wurde der Film kurz nach Ende des Pazifikkrieges gedreht und damit auch als Auseinandersetzung mit Fragen nach Schuld, Ursache und Wahrheit in Verbindung mit schweren Verbrechen diskutiert.
Gibt's dafür einen Beleg? Wäre so eine Diskussion angesichts der schweren japanischen Kriegsverbrechen vor allem gegen Zivilisten im gesamten südostpazifischen Raum nicht inhärent revisionistisch? Maikel (Diskussion) 14:58, 27. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]

Zitat aus FR[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt „Kritik“ findet sich derzeit dieses Zitat:

„Der Streifen gilt heute noch als eines der wichtigsten Werke der Filmgeschichte.“

Frankfurter Rundschau, Frankfurt am Main

Diese knappe Feststellung ohne jede Begründung, ohne präzise Herkunftsangabe und nicht zuletzt ohne Datum (wann war „heute“?) genügt meiner Meinung nach nicht unserem Qualitätsanspruch. @Kmhkmh: Wie schätzt Du das ein? --Kurt Jansson (Diskussion) 16:49, 22. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]

Jein, zunächst einmal wenn ähnliches im der Einleitung steht sollte es sich belegt im Haupttext wiederfinden.
Das fragliche Zitat ist zwar sicherlich keine optimale Rezeption, diese aber derzeit ohnehin nur aus einer Aufzählung von Zitaten, wo es dann schon im Prinzip wieder passt bis die Rezeption komplett überarbeitet und ausgebaut wird. Eine Begründung innerhalb des Zitates ist nicht wirklich nötig, denn eine echte Analyse passt nicht ohnehin in ein Zitat aus Copyrightgründen. Allerdings illustriert auch dieses kurze Zitat schon recht gut, wie der Film in reputablen Medien/literatur eingeschätzt wird.
Das die Quellenangabe des Zitat unzureichend ist stimmt natürlich und wenn sich das langfristig nicht beheben bzw. verifizieren lässt, müsste man es natürlich löschen. Ich wäre aber dafür es vorläufig im Artikel zu belassen. Zudem sind bei einer Etnfernung eigentlich alternative Belege für Einleitung nötig.--Kmhkmh (Diskussion) 17:04, 22. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]
P.S. Nachdem ich es in einer online Recherche nicht auftreiben konnte, habe ich es jetzt vorläufig doch entfernt. Vielleicht kann ja mal jemand im Archiv der Rundschau stöbern. Die Einleitung ist aber wohl trotzdem ok, da der Film in diversen Bestseller- und Klassikerlisten und Büchern geführt wird. Zudem steht er auch im (filmgeschichtlichen) Kanon der bpb, deren Eintrag ich jetzt unter Literatur mal ergänzt habe.--Kmhkmh (Diskussion) 21:52, 22. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]

Möglicher Fehler beim Abschnitt Handlungsebene[Quelltext bearbeiten]

Liebe Wikipedianer,

ich habe mir den vollständigen Film vor wenigen Minuten angeschaut und habe es mit dem Wiki-Artikel abgeglichen. Bei der Rollen-/Schauspielerliste ist am Ende ein "Polizist" angegeben. Im Abschnitt Handlungsebene wird angegeben, dass der Mönch den Räuber gefangengenommen hat. Tatsächlich sind die Personen "Gefangennehmer" und der Mönch nicht identisch. Es müsste also heißen, so ich mich nicht irre, dass der Räuber von einem "Polizisten" (passender wäre Büttel oder Ähnliches) gefangengenommen wurde. (nicht signierter Beitrag von 87.157.15.23 (Diskussion) 15:21, 8. Apr. 2017 (CEST))[Beantworten]

Neuverfilmung[Quelltext bearbeiten]

Sollte uU nicht auch die Neuverfilmung "At the Gate of the Ghost" (original "U mong pa meung") von 2011 Erwähnung finden, obgleich der buddhistische Konnotation? IMDB-Link: [1] (nicht signierter Beitrag von 88.75.100.203 (Diskussion) 04:07, 26. Apr. 2020 (CEST))[Beantworten]

Die Version des Samurai nochmal[Quelltext bearbeiten]

Als weiteres ehrendes Moment habe er seine Entehrung nicht durch die Tötung seiner Frau verheimlicht, was ihm aufgrund der abgeschiedenen Lage des Ortes möglich gewesen sei. Auch die Möglichkeit, statt sich selbst seine Frau als Ehebrecherin zu töten, was einem Lehnsherrn erlaubt gewesen wäre, um in allen Ehren weiterleben zu können, habe er nicht gewählt.

Woher stammt denn das? Aus einer deutschsprachigen Fassung? Da ich im Original mit englischen Untertiteln nichts Entsprechendes finde, halte ich es für ein Phantasieprodukt, auf jeden Fall ist es unplausibel. Der Samurai konnte nämlich garnichts wählen oder tun, denn nach seiner eigenen Aussage saß er noch immer gefesselt da, als die Frau schon unauffindbar über alle Berge entflohen war.

Überhaupt besteht der Artikel zu einem so großen Teil aus Ungenauigkeit, Spekulation und Wunschdenken, dass er dringend einer Generalüberholung bedarf. Hier ein wahllos herausgegriffenes Beispiel aus der Gerichtsszene: Die Akteure handeln frontal vor der Kamera und sprechen den Zuschauer so an, als sei er der Richter selbst. Offensichtlich blicken die Akteure jedoch konsequent an der Kamera d.h. am Zuschauer vorbei, und zwar zumeist nach oben. Demnach muss man sich das angeredete "Gericht" (in der Originalversion Kebiishi genannt) etwas erhöht und hinter der Zuschauerposition vorstellen, jedenfalls klar von dieser verschieden. Der Film besteht aus drei vollständig voneinander getrennten Ebenen - auch so ein Ding. Genausogut oder sogar treffender könnte man behaupten: untrennbar miteinander verwobenen (oder: ineinander verschachtelten) Ebenen. Usw. usf. --Epipactis (Diskussion) 00:53, 12. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]

Generell wurde und wird in diesen Film zu viel hineingeheimnist. Dramaturgische Mittel wie mehrschichtiges Erzählen inklusive Szenenwechsel und Rückblenden benutzte doch schon Homer vor 2800 Jahren, sie gehörten ganz sicher auch im Japan der 1950er zum elementaren Rüstzeug und sind daher nicht solcher staunenden Hervorhebung wert, die höchstens von abendländischer Überheblichkeit zeugt.

Desgleichen der sogenannte Rashomon-Effekt: Es ist doch eine absolut banale Erfahrung, die jeder Mensch bereits im Kleinkindalter macht, dass Menschen einen Sachverhalt mitunter recht unterschiedlich bis sogar gegensätzlich wahrnehmen, bewerten und wiedergeben. Dementsprechend gehören solche Diskrepanzen natürlich seit jeher zur Grundrezeptur jeglicher Erzählkunst und wurden auch von Kurosawa in keiner besonders herausragenden Weise benutzt. Er selbst äußerte hierzu (sinngemäß), sein Film handle nicht von einem Kriminalfall, sondern vom "Abgrund des menschlichen Herzens". Es wäre etwas enttäuschend, wenn er dabei wirklich nichts weiter als die genannte Banalität im Sinn gehabt hätte.

Was kann denn den Holzfäller und den Mönch in jenem von Schrecknissen aller Art (der Mönch zählt sie zweimal akribisch auf) gebeutelten Zeitalter seelisch noch dermaßen aus der Bahn werfen, dass der eine unablässig murmelt: "Ich verstehe es nicht", und der andere sogar endgültig den Glauben an die Menschheit verlieren will? Doch sicher nicht die einzelne Gewalttat irgendeines Räubers, der schon weit mehr Menschen auf dem Gewissen hat, oder die paar interessengeleiteten und ohne weiteres begreiflichen Notlügen der übrigen Beteiligten. Ich persönlich sympathisiere ja mit der Ansicht, dass es Kurosawa eher um den Selbstbetrug bzw. die Lebenslüge einer ganzen Gesellschaftsordnung ging, die sich für im Grunde intakt hält, höchstens etwas angeschmutzt durch ein paar vereinzelte schwarze Schafe. Kratzt man jedoch den Lack ab, erweist sich die ganze Herde als schwarz, vom harmlosen Holzfäller bis zum schneidigsten Aristokraten. --Epipactis (Diskussion) 00:19, 13. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]

Rashomon: Google-Suche Fehler?[Quelltext bearbeiten]

Bei Google Suche nach Rashomon zeigt Wiki zuerst: https://www.google.com/search?q=rashomon Doch man liest in "Vorschau" nur Kamera und Musik, aber nicht die wichtigere Regie Kurosawa. Ist das ein Google-Fehler oder kann man das hier im Artikel korrigieren? --Clemens.Ratte-Polle (Diskussion) 17:33, 13. Okt. 2021 (CEST) -[Beantworten]

Also Google-Probleme sind jetzt nicht WP-Probleme, zudem gibt deoin Google-Link bei mir Kurosawa als Direktor an.--Kmhkmh (Diskussion) 18:22, 13. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]

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Screenshot:

--Clemens.Ratte-Polle (Diskussion) 22:12, 13. Okt. 2021 (CEST) -[Beantworten]

Schau mal auf Google's infobox rechts. Ansonsten ist das ein Google problem. WP wird seine Texte und Infoboxen sicher nicht umbauen, nur damit eine bestimmte Info in der Google-Summary auftaucht.--Kmhkmh (Diskussion) 23:12, 13. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]

Erster japanischer Film im Westen?[Quelltext bearbeiten]

War Rashomon eigentlich der erste namhafte japanische Film, der im Westen gesehen (d. h. synchronisiert und verliehen) wurde? Oder was gab es da vorher? Danke, Maikel (Diskussion) 16:10, 27. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]