Diskussion:Reden ausländischer Gäste im Plenum des Deutschen Bundestages

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Osnatel Austria in Abschnitt Lemma?
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Reden ausländischer Gäste im Plenum des Deutschen Bundestages“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Ich verlinke das mal wegen Weiterleitungen auf Fehlschreibungshinweise etc. – SimpliciusAutorengilde № 1 10:39, 15. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Fragen[Quelltext bearbeiten]

Inwieweit wurde auch inländischen Gästen das Recht zuteil? – SimpliciusAutorengilde № 1 13:59, 15. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Redete nicht mal der Dalai Lama im Bundestag oder stand er bloß zur Diskussion? Überhaupt: Wer wurde abgelehnt - ist darüber was zu erfahren? -- Hohenloher Franke 18:39, 23. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Lemma?[Quelltext bearbeiten]

Ist "ausländisch" wirklich korrekt? 1. Wenn (nach Liste) ein Jude und ein Sinto dort geredet haben, jeder in seiner Eigenschaft als überlebendes Opfer der Völkermorde, dann scheint doch die jeweilige Staatsangehörigkeit bei denen egal zu sein, oder? Es könnte also auch mal ein Überlebender mit deutscher Staatsangehörigkeit dort reden, oder? 2. Mehrere europäische Politiker stehen in der Liste - die sind aber keine "Ausländer", sondern Bürger der EU. 3. Der bisher letzte hat zwei Staatsbürgerschaften. Normalerweise gilt jemand mit zwei Staatsbürgerschaften in jedem der beiden Staaten als Inländer - anders hätte es auch keinen Sinn: wenn jemand Deutscher und Franzose ist, dann ist er doch nicht in Deutschland Franzose und in Frankreich Deutscher. BerlinerSchule 00:54, 24. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

zu 1. Es geht hier um die ausländischen Redner. Die Korrektheit des Lemmas hat doch nichts mit der Frage zu tun, ob auch deutsche Überlebende im Bundestag reden könnten.
zu 2. Wenn im Lemma von ausländischen Gästen im Plenum des Deutschen Bundestags (und nicht etwa des EU-Parlaments) die Rede ist, dann ist ganz unmissverständlich, was mit "ausländisch" gemeint ist. Deutscher Bundestag = nationales Organ.
zu 3. "Der bisher letzte", der mit den zwei Staatsbürgerschaften, war aber gar nicht irgendein deutsch-französischer Pendler, der in D Deutscher und in F Franzose ist, und für den das gilt, was "normalerweise gilt", sondern das war Papst Benedikt auf Staatsbesuch, als (nicht deutsches) Staatsoberhaupt. --176.198.24.22 06:02, 1. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
ad 1: Ich merkte eben an, dass das Lemma so vielleicht nicht sinnvoll sei. Im Bundestag reden dessen Abgeordnete, das liegt in der Natur der Sache. Dazu ebenso Mitglieder der Bundesregierung, auch wenn sie nicht selbst Mitglieder des Parlaments sind. Alle anderen Redner sind Ausnahmen. Und die haben nicht an sich oder durchweg etwas mit der Staatsbürgerschaft zu tun. Und sollten zusammen in einen Artikel.
ad 2: "Ausländisch" kann nicht über den Ort der Rede definiert werden. Ein EU-Bürger ist in der EU, also auch in Deutschland, kein Ausländer, auch wenn er kein deutscher Staatsbürger ist. Von Nationalem und von Organen sollte man in Deutschland genug gehabt haben.
ad 3: Das durchsichtige Drumherumwinden muss man nicht mitmachen. Selbstverständlich hat Ratzinger nicht als Chef eines Zwergstaates im Reichstagsgebäude gesprochen, sondern als oberster Vertreter einer großen und wichtigen Religionsgemeinschaft. Weder Hans-Adam II. noch Albert II. füllen - so nett und interessant sie als Menschen sein mögen und obschon die entsprechenden Zwergstaaten weit weniger zwerg sind als der Vatikan - das Berliner Olympiastadion. Und auch die Wahrnehmung der Zuhörer im und um das Gebäude war wohl nicht die eines dort redenden Ausländers und Nicht-EU-Bürgers. BerlinerSchule 13:32, 1. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Wer den "bisher letzten" Gastredner anspricht (nämlich das Staatsoberhaupt des Vatikans), indem er diesen aber dann ungenannt lässt und diesbezüglich lieber mit deutscher und französischer(!?!) Staatsbürgerschaft argumentiert, der macht sich wahrlich lächerlich, wenn er in seinem nächsten Beitrag behauptet, ein solch "durchsichtiges Drumherumwinden" nicht mitmachen zu müssen.
Um es jetzt mal abzukürzen:
Wikipedia arbeitet zum Glück mit Quellen und nicht mit Sprüchen wie: "Von Nationalem und von Organen sollte man in Deutschland genug gehabt haben". Denn Wikipedia ist keine Umerziehungsanstalt. Die Liste wird von der relevanz- und lemmastiftenden Quelle so genannt und geführt: http://www.bundestag.de/kulturundgeschichte/geschichte/gastredner/index.html
Obwohl ich deine Ansichten nicht teile, ist es dein gutes Recht, dem Bundestag, besser gesagt den Autoren des Bundestagswebauftritts, deine Sicht der Dinge darzulegen und Änderung des dortigen Textes zu bitten. Da bist du wenigstens an der richtigen Adresse. Dann geht es hier weiter. --109.90.169.175 17:57, 1. Okt. 2011 (CEST) PS: Ich bin auch die 176.IP oben --109.90.169.175 18:00, 1. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Lächerlich ist, wer einen so einfachen und kurzen Text nicht versteht und ersatzweise auf eigenen Unterstellungen seine Seite der "Diskussion" aufbaut.
Dass Dir bewusst ist, wie damenhaft Deine Anwürfe sind, geht ja daraus hervor, dass Du nicht unter Benutzernamen, sondern als Wechselbalg-IP auftrittst. Auch schon was. BerlinerSchule 22:45, 1. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Der Artikel gehört, in seinem jetzigen Zustand auf Liste der ausländischen Gäste im Plenum des Deutschen Bundestages verschoben. Der Artikel ist ja mehr Liste als Fließtext. --Osnatel Austria (Diskussion) 00:14, 10. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Hinweise[Quelltext bearbeiten]

Es fällt auf, dass es fast während der gesamten sozialliberalen Koaltion von 1969 bis 1982 keine Gäste gab, erst kurz vor dem Ende Reagan. Eine Erklärung warum das so ist, wäre interessant.

Der Akt war früher wirklich etwas besonderes. Ich erinnere mich an Mitterrand 1983. Da wurde landauf, landab daraufhingewiesen, wie selten einem Ausländer diese Ehre zuteil wird, vor dem Parlament zu sprechen, und dass es sich damit um die (heimliche) absolut höchste Auszeichnung der Bundesrepublik handelt, weil die diversen Orden routinemäßig an jedes/n ausländische/n Staatsoberhaupt/Regierungschef verliehen werden. Seit Mitte der 1990er wird auch diese Rede-Ehre inflationär vergeben. Ein Erklärung für diese Entwicklung wäre interessant. -- 212.65.1.102 10:37, 29. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Aus der allg. QS[Quelltext bearbeiten]

Hier brauche ich noch etwas Unterstützung bei der Beschreibung der Eigenschaften der Redner. Weitere Frage: Inwiefern gibt es auch inländische Gäste? – SimpliciusAutorengilde № 1 10:52, 15. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

ich hab das mal ergänzt. Inländische Gäste sind deutsche Gäste, die im Bundestag reden, ohne Mitglied des Bundestages zu sein oder Rederecht zu besitzen. --Kurator71 11:57, 15. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Und inwieweit hat es solche Akte gegeben? – SimpliciusAutorengilde № 1 13:55, 15. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Dürfte eigentlichen schon beim Bundespräsidenten anfangen. Recht auf Zutritt und Gehör hat er nämlich nach § 43 Abs. 2 GG nicht - das steht neben Mitgliedern des Bundestags nur der Bundesregierung und den Bundesratsmitgliedern zu. Nachweislich wurden aber vom Bundespräsidenten mehrere Reden zu Gedenkstunden des Bundestags gehalten. --Entzücklopädie 16:08, 15. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Wusste gar nicht, dass unser BP Ausländer ist! Woher kommt er denn? --Jo.Fruechtnicht 09:50, 16. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Genau lesen! Es ging hier in der Diskussion gerade um Inländer. Es wurde gefragt, inwieweit es solche Akte gegeben hat (also inländische Gäste, die im Bundestag sprachen). Bis auf den Bundespräsidenten, der aber offenbar nicht wirklich als Gast zählt und Angela Winkler in Vertretungsfunktion hat es das anscheinend nicht gegeben. --Entzücklopädie 17:24, 16. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Ansonsten dürfte höchstens als Ausnahmefall 2008 Angela Winkler gelten, die Lenka Reinerová vertrat, siehe hier. --Entzücklopädie 16:19, 15. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Wenn Reimerova nicht selbst gesprochen hat, sollte man das nicht irgendwie im Artikel berücksichtigen (oder sie ganz rausnehmen)? Und die Frage mit den inländischen Gästen hab ich mir auch schon gestellt. --slg 23:23, 15. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Diverse inländische Gastredner sprachen in Gedenkstunden zum Beispiel zum 9.November, 27.Januar etc.--Lutheraner 17:31, 16. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Stimmt, gibt tatsächlich noch ein paar mehr, die aber nicht so prominent verlinkt sind: Hier einige, die zum Holocaustgedenktag sprachen (die Bundespräsidenten sind übrigens explizit als Gastredner aufgeführt). --Entzücklopädie 17:56, 16. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Ich habe ja immer den Eindruck, die Aufteilung der Diskussion auf mehrere Seiten sei für die nicht hauptberuflichen Mitwirkenden nicht wirklich förderlich, aber sei's drum. In der Artikeldiskussion hatte ich geschrieben:
Ist "ausländisch" wirklich korrekt?
1. Wenn (nach Liste) ein Jude und ein Sinto dort geredet haben, jeder in seiner Eigenschaft als überlebendes Opfer der Völkermorde, dann scheint doch die jeweilige Staatsangehörigkeit bei denen egal zu sein, oder? Es könnte also auch mal ein Überlebender mit deutscher Staatsangehörigkeit dort reden, oder?
2. Mehrere europäische Politiker stehen in der Liste - die sind aber keine "Ausländer", sondern Bürger der EU.
3. Der bisher letzte hat zwei Staatsbürgerschaften. Normalerweise gilt jemand mit zwei Staatsbürgerschaften in jedem der beiden Staaten als Inländer - anders hätte es auch keinen Sinn: wenn jemand Deutscher und Franzose ist, dann ist er doch nicht in Deutschland Franzose und in Frankreich Deutscher.
Das Lemma sollte daher berichtigt werden. Es geht nicht um die Staatsbürgerschaft, sondern darum, dass eigentlich (was ja recht logisch ist) im Bundestag dessen Abgeordnete reden (übrigens: hat nicht auch schon mal ein Bundesminister geredet, der zwar Bundesminister war, aber kein Abgeordneter? Ob auch mal ein Landespolitiker - z.B. ein Ministerpräsident oder ein Regierender oder Oberbürgermeister dort geredet hat, weiß ich nicht), in bestimmten Ausnahmefällen und unter bestimmten Bedingungen aber auch Dritte.
Und: "im" Plenum? Nichht besser "vor dem" Plenum? Denn der Raum ist ja nicht gemeint (in dem findet z.B. auch die Bundesversammlung statt), sondern eben die Gesamtheit der Abgeordneten (ja, ja, derjenigen Abgeordneten, die sich aufgerafft haben). BerlinerSchule 17:34, 24. Sep. 2011 (CEST)Beantworten