Diskussion:Reederei

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von SteKrueBe in Abschnitt Besonderheit: Griechenland
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Begriffe Eigentum und Besitz[Quelltext bearbeiten]

Die Begriffe Eigentum und Besitz sind hier z.T. unzutreffend angewandt worden. Wer wie im Beispiel mit Schiff über eine fremde bewegliche Sache eigenverantortlich verfügt, ist Besitzer. Wem die Sache gehört, auch wenn er sie nicht besitzt, ist Eigentümer. Daran würde sich in dem Beispiel auch nichts ändern, wenn anstelle der slowenischen Reederei eine deutsche träte.

Warum die Trennung ?[Quelltext bearbeiten]

Ist die Unterschied zwischen den beiden Artikeln denn so groß, das eine Trennung in 2 Teile notwendig wäre ? Die Sachen gehören doch zusammen, dass eine kommt nicht ohne das andere daher, auf jeden Fall muss der Zusammenhang und der Unterschied deutlich werden, und das kann innerhalb eines Artikels geschehen. -- Amtiss, SNAFU ? 02:06, 14. Aug 2006 (CEST) PS: Außerdem steht im Rechtsartikel "Die Reederei ist eine Gesellschaftsform", nichts anderes ist doch ein Unternehmen...

Die Trennung ist zunächst grundsätzlich sinnvoll. Der Artikel unter Reederei (Recht) allerdings verweist am Ende des sehr kurzen Textes richtigerweise auf die Partenreederei, bei einer Reederei handelt es sich rechtlich nämlich um eine Partenreederei. Das ist im Artikel über die Partenreederei auch richtig beschrieben.
Insofern würde es Sinn machen, den Artikel unter Reederei (Recht) (da inhaltlich bereits unter Partenreederei vorhanden) zu löschen bzw. unter "Reederei (Recht)" einen Redirect auf "Partenreederei" anzulegen.
--Milan-See 14:09, 4. Sep 2006 (CEST)

Ist der Unterschied zwischen beidem denn nur die Umgangssprache (wie ich aus deinem unteren Beitrag glaube entnehmen zu können) ? Ich kann wirklich keinen Unterschied erkennen. Naja, jedenfalls ist die vorgeschlagene Löschung vorzuziehen, zusammen mit der Entfernung der Begriffsklärungsseite Reederei in dem stattdessen nur ein BKL-Hinweis in Form der Vorlage:Dieser Artikel stehen braucht (bzw. in ensprechender Weise bei der Umsetzung deines Vorschlags einen Artikel Reeder anzulegen). -- Amtiss, SNAFU ? 15:44, 4. Sep 2006 (CEST)

Text unsauber[Quelltext bearbeiten]

Wikipedia verweist bei der Suche nach "Reeder" direkt auf "Reederei (Unternehmen)". Dies ist m.E. unglücklich, besser wäre es ggf., den Artikel "Reeder" zu benennen und dann zu beschreiben, was ein Reeder wirklich ist.

So heißt es gleich am Anfang, eine Reederei sei ein Transportunternehmen. Ist das so? Eine Reederei im rechtlichen Sinne ist zunächst einmal eine Partenreederei. Umgangssprachlich wird der Begriff aber für zahlreiche Schiffahrtsunternehmen gebraucht.

Vorschlag für den Beginn des Textes (Reeder statt Reederei):

"Reeder ist, wer ein ihm gehörendes Seeschiff zum Erwerb durch die Seefahrt betreibt." (vergl. auch § 484 HGB, ggf. könnte man auch die Formulierung von dort einfach übernehmen)

Damit entfiele auch gleich der größte Teil des dritten Abschnittes des Artikels, der so nicht richtig ist. Ein Reeder ist sehr wohl Eigentümer eines Schiffes, einfach deswegen, weil der Begriff "Reeder" eben so definiert ist. Mit dem im Abschnitt genannten Verwalter ist vermutlich ein Unternehmen gemeint, das gemeinhin als "Schiffsmanagementunternehmen" bezeichnet wird.

Auch der zweite Absatz ist unsauber. Ein Reedereiunternehmen muß sich keineswegs mit der Ladungsaquise befassen und wird dies in vielen Fällen auch nicht tun. Sinn eines solchen Unternehmens ist es zunächst, die Flotte zu bereedern.

Entfallen könnte der Abschnitt "Partenreederei", dafür gibt es bereits an anderer Stelle einen Artikel.

Zum letzten Abschnitt steht oben bereits eine richtige Bemerkung. Und wer oder was Reeder ist, definiert eindeutig das HGB.

Ein Artikel "Reeder" wäre natürlich noch deutlich ausbaufähig. --Milan-See 14:42, 4. Sep 2006 (CEST)

Begriffsklärung[Quelltext bearbeiten]

Wäre nicht besser, Reederei als Hauptlink zu machen und die Partenreederei wenn schon nicht hier eingebaut nur eine Bkl2. Es kommen laufend Artikel dazu, die wieder nur auf die Reederei verlinken und es ist halt der weitaus üblichere Begriff. (Reederei (Unternehmen) wäre dann zu löschen. --K@rl 23:29, 9. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Wieso wird in dem Artikel nur von Seeschiff in Verbindung mit Reederei gesprochen. Was sind dann die Reedereien, die nur Binnenschiffe haben?--Frila 11:29, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Der Artikel, der aus den Artikeln Reeder und Reederei (Unternehmen) entstanden ist, beschäftigt sich mit dem Unternehmen, das die Geschäfte eines Reeders betreibt. Dies ist im HGB eindeutig geregelt, wo es in § 484 heißt: „Reeder ist der Eigentümer eines ihm zum Erwerb durch die Seefahrt dienenden Schiffes.“ Eine Reederei ist rechtlich gesehen eine Partenreederei, vgl. § 489 HGB: „Wird von mehreren Personen ein ihnen gemeinschaftlich zustehendes Schiff zum Erwerb durch die Seefahrt für gemeinschaftliche Rechnung verwendet, so besteht eine Reederei.“
Der entsprechende Bereich der Binnenschiffahrt ist im BinSchG geregelt. Dort heißt es im § 1: „Schiffseigner im Sinne dieses Gesetzes ist der Eigentümer eines zur Schiffahrt auf Flüssen oder sonstigen Binnengewässern bestimmten und hierzu von ihm verwendeten Schiffes.“ Der Begriff „Reederei“ taucht im BinSchG nicht auf.
Unglücklicherweise nennen sich viele Schiffahrtsunternehmen „Reederei“, wodurch der Begriff im Sprachgebrauch oft nicht richtig verwendet wird. Einer Erweiterung des Artikels auch auf den Bereich Binnenschiffahrt steht ansich nichts im Wege, allerdings bedarf dies einer gründlichen Überarbeitung, da der Artikel sich in der aktuellen Form an die Begriffe „Reeder“ und „Reederei“ gem. HGB anlehnt. -- Milan-See 09:43, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Schwergut[Quelltext bearbeiten]

Kann mal ein Speditionsexperte den Artikel Schwergut erklären, damit man weiss was ein Schwergutfrachter, Schwergutschiff, Schwerguttransport. Jakob Mitzlaff 15:52, 13. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Schiffsbetriebsgesellschaft[Quelltext bearbeiten]

Sollte man hier einen Absatz dazu einfuegen. 71.236.26.74 05:29, 5. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Besonderheit: Griechenland[Quelltext bearbeiten]

In Griechenland sind Reeder von der Steuererhebung auf ihre Gewinne größtenteils befreit. Dieses Privileg ist in der Verfassung von Griechenland verankert.

92.76.103.0 06:13, 7. Feb. 2015 (CET)Beantworten

92.74.62.158 20:30, 7. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Moin! Ich habe den Beitrag im Artikel gerade aus folgenden Gründen erneut herausgenommen:
- Man mag dazu stehen, wie man will, aber die Tatsache, daß Reedereien in Griechenland keine oder kaum Steuern zahlen, ist global gesehen keine Besonderheit, sondern gängige Praxis. Geht man von Flaggenstaaten mit nur sehr geringen Steuern aus, dann ist diese Praxis bezogen auf den Gesamtbestand der Welthandelsflotte sogar eher die Regel, denn eine Ausnahme.
- Das Herausstreichen einer Einzelbetrachtung unter einem bestimmten Blickwinkel entspricht nicht den Regeln der Enzyklopädie. Konkret gesagt ist die Betrachtung eines thematischen Unterpunktes (Reedereibesteuerung) eines einzelnen Staates (hier Griechenland) unter Hinzufügung einer unbelegten These (geringe Besteuerung ist eine Besonderheit) weder zulässig noch erwünscht.
- Medienbeiträge, die einen Einzelpunkt beleuchten, sind nicht als Beleg eines übergeordneten Themas geeignet.
Das Thema Reedereibesteuerung ist als solches vollkommen legitim, aber wenn es im Artikel dargestellt werden soll, dann muß es inhaltlich und belegtechnisch zumindest in die Richtung einer Gesamtbetrachtung gehen.
Groetjes, --SteKrueBe 07:44, 8. Feb. 2015 (CET)Beantworten