Diskussion:Rezept (Medizin)

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Gültigkeitsdauer[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mir erlaubt einige Konkretisierungen zu machen.

  • Muster-16-Rezepte

sind nur dann 2 Monate gültig, wenn der Arzt (z.B. telefonisch) der Abgabe zustimmt. In diesem Fall muß er dies handschriftlich auf dem Rezept vermerken. Auch ist es möglich, wenn Belieferungsfristen oder Mietzeiträume die 1-Monats-Grenze überschreiten.

  • Verlängerungsmöglichkeit auf 2 Monate gilt nur bei Ersatzkassen, siehe Arzneimittel-Liefervertrag. Frage: Wenn der Arzt, wie Du schreibst, telefonisch zustimmen soll, wie kann er dies dann handschriftlich auf dem Rezept vermerken - er kann doch nicht durch den Telefonhörer hindurch unterschreiben?

-- Apothekenschlumpf 12:45, 7. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

  • BTM-Verscheibung

dürfen laut Vorschrift nicht auf Verschreibungen abgegeben werden

„die vor mehr als sieben Tagen ausgefertigt wurde(n)“

. Der Gesetzgeber interpretiert die Gültigkeit somit als 7x24 Stunden nach Ausstellung, da der Zeitpunkt der Verordnung jedoch nicht vermerkt ist, kommentiert der Gesetzgeber dies als "Ausstellungstag + 7 Tage", also 8 Tage.

--Letofred 21:33, 27. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

"Normale" Rezepte (rosa) sind nur einen Monat abrechnungsfähig, nicht 3 wie im Text beschrieben.

  • Sie sind nur 1 Monat abrechnungsfähig (RVO-HiMi-Rezepte sogar nur 4 Wochen), aber gültig (im Sinne der Arzneimittelverschreibungsverordnung) sind sie deswegen trotzdem 3 Monate. Ein "abgelaufenes" Kassenrezept kann beispielsweise durchaus noch als Privatrezept beliefert werden. -- Apothekenschlumpf 12:54, 7. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich halte diesen Hinweis in Zeiten in denen Ärzte aus Budgetgründen ihr Verscheibungsverhalten geändert haben für notwendig. Das eigenmächtige Ändern der Pakungsgröße oder Ergänzen eines Medikamentes kann somit strafrechtliche Folgen haben. --Letofred 21:44, 27. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Es gibt offenbar auch Dauerrezepte. Wie sind diese gekennzeichnet? Wie lange gelten sie. Wie sehen sie aus? Ausserdem gibt es Rezepte für Mehrfachbezüge. Wie sind diese gekennzeichnet? // Ich sehe nur ein Krankenkassenrezept aus Oesterreich. Gibt es denn keine für DE und CH? 84.75.210.113 18:12, 18. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Also zumindest in Deutschland gibt es für Arzneimittel kein Dauerrezept - auch wenn Apothekenkunden gern mal was anderes behaupten.
Schweiz: Es gibt etwas annähernd passendes. Heißt hier "Repetierrezept". Es berechtigt mich, in den nächsten 6 Monaten beliebig oft Nachschub der verschriebenen Medikamente in "meiner" Apotheke zu holen. Wer bei der Menge übertreibt, bekommt sicher eine Rückfrage der Krankenkasse. -- Mildenbe 22:42, 4. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Ergänzung: Ich habe ein Rezept, da steht bei zwei von drei Medikamenten drauf: "Reit - 6 - Monate", wenn ich das richtig lesen kann. Was bedeutet das? Ist das Lateinisch? Und was heisst es genau? 84.75.210.113 18:28, 18. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Anmerkung zu Dauerrezepten/"REIT.": "Reit." bedeutet reiteretur (soll wiederholt [beliefert] werden). Das gab es früher einmal, ist aber schon seit vielen Jahren nicht mehr zulässig (Gesetzeswortlaut:"Die Belieferung über die verordnete Menge hinaus ist unzulässig"). Gelegentlich findet sich noch auf Heilpraktikerrezepten "ne reit."- darf nicht wiederholt (beliefert) werden; damit will der Heilpraktiker den Patienten zwingen, erneut in die Sprechstunde zu kommen, wenn die Arznei aufgebraucht ist. Da Heilpraktiker aber ohnehin nur rezeptfreie Arzneimittel verordnen dürfen, kann der Patient die Arzneimittel ohnehin auch ohne Rezept erwerben, so oft er will. Daher ist der Vermerk "ne reit." rechtlich bedetungslos; lediglich mehrfaches Quittieren auf demselben Rezept ist dann nicht möglich. -- Apothekenschlumpf 12:45, 7. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Kann sich der Arzt selbst ein Rezept ausstellen?[Quelltext bearbeiten]

Hallo. Reine Interessensfrage: Darf ein Arzt sich selbst Dinge verschreiben oder muss er sich an einen Kollegen wenden? --Fridel 20:53, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Ja, klar, er kann sich selber Verordnungen ausstellen. --217.95.253.200 22:38, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Ob das wohl in den USA auch so ist? In den Arztserien (Dr. House, Emergency Room) zumindest fragen die ja immer Kollegen. Aber vielleicht kommt das im TV auch einfach nur besser. --Fridel 16:38, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Er braucht nicht einmal ein Rezept - ein Gang in die Apotheke, wo er dann seinen Arztausweis vorlegt, genügt. Unsigniert
Das gilt seit 2009 (?) nicht mehr. Der Arzt muss sich ein Rezept ausstellen. Die Frage ist hier dann eher, ob er das mit der Krankenkasse abrechnen kann. Ich bin mir nicht sicher, ob das akzeptiert wird.--HolgerB 17:38, 28. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]
„Der Arzt muss sich ein Rezept ausstellen.“ Interessant. Wo steht das? --79.245.101.1 22:39, 28. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]
Das bezieht sich auf die damalige Änderung der Verschreibungsverordnung; aber ich meine, das sei wenige Monate später rückgängig gemacht worden, wie die allermeisten der seinerzeitigen Änderungen. Wenn das jemand genau wissen will, kann ich auch nochmal nachschauen. -- Apothekenschlumpf 21:30, 29. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]
Diese Bestimmung wurde in der Tat nach kurzer Zeit wieder rückgängig gemacht. Genau wie der Passus, dass ein Vorabfax einer Arztpraxis aus dringenden Gründen nicht mehr beliefert werden durfte. --NiceIce 13:57, 27. Mär. 2011 (CEST)[Beantworten]

Verschiebung der Unterartikel in eigene Artikel[Quelltext bearbeiten]

Ich finde, das ärztliche Rezept hat mit dem Kochrezept wirklich so wenig gemeinsam, dass beide einen eigenen Artikel bekommen sollten. -- Juliane 01:25, 23. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Neues Rezeptformular Nr. 16 (geändert 07/2008)[Quelltext bearbeiten]

Betriebsstättennummer und die lebenslange Artznummer müssen auf den seit Juli gültigen Vordrucken angegeben werden. Die alten Vordrucke Nr. 16 bleiben weiterhin gültig und sollen aufgebraucht werden.

(Information der Pharmazeutischen Zeitung PZ 26 / 2008) -- JARU 17:38, 19. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Laufzeit von Betäubungsmittelrezepten[Quelltext bearbeiten]

Die Laufzeit von Betäubungsmittelrezepten beträgt entgegen der Aussage des Artikels IMMER 7 Tage (Ausstellungdatum nicht mitgerechnet). Die Kennzeichnung durch den Arzt mit einem "A" bedeutet, dass er sich bewusst ist, dass er die zulässige Höchstmenge eines Betäubungsmittels in der Verschreibung überschritten hat ODER mehr als zwei Betäubungsmittel auf einem Rezept verordnet hat! Die Kennzeichnung hat keine Auswirkung auf die Laufzeit!!! Unsigniert

Anmerkung ist meines Wissens korrekt. Rechtsgrundlage sind § Abs. 2 BtMVV (zum Inhalt einer Ausnahmeverschreibung), sowie § 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c (Abgabe nur bis zu sieben Tagen nach Ausfertigung des BtM-Rezepts). Werde den Passus im Artikel entsprechend anpassen. Gruß --Rapober 15:31, 4. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Warum enthält dieser Artikel Rezept(Medizin!) denn nochmal die gesamte Begriffsunterscheidung, aber keinen nennenswerten Inhalt. Die allgemeinen Bedeutungen stehen auf der Begriffsunterscheidung Rezept und werden von mir gelöscht, wenn es keinen Widerspruch gibt. --Jan Kiro 09:34, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Möglicherweise bin ich zu doof, die von dir beanstandete(n) Passage(n) zu finden, aber ich sehe hier keine Überschneidung mit der Begriffsklärung Rezept. Könntest du so freundlich sein, den Teil, der dir sauer aufstößt, hier mal zu zitieren, bevor du ihn entfernst? Herzlichen Dank --cliffhanger Beschweren? Bewerten! 11:41, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Klar gerne kein Problem:
  1. Rezept (Medizin): eine Anleitung eines Arztes für den Apotheker für die Herstellung eines Medikaments, heute meist: Dokument, das den Apotheker ermächtigt, einem Patienten ein bestimmtes Medikament zu verkaufen, 
  2. Rezept (Chemie): die Angabe über die benötigten Mengen von Ausgangsstoffen, um ein bestimmtes Produkt zu synthetisieren.
  3. eine Anleitung oder Vorschrift, die bestimmt, welche Zutaten nach bestimmten Verfahren zusammengegeben werden, um eine bestimmte Speise zuzubereiten. siehe Kochrezept
  4. allgemein die Anleitung zur Lösung einer Aufgabe; die umgangssprachliche Redewendung "da gibt es kein Patentrezept" bringt zum Ausdruck, dass es auf die Umstände ankommt
Das ist aus dem Artikel Rezept (Medizin).
 * Rezept (Medizin), eine Arznei- oder Heilmittelverordnung in der Medizin 
 * Rezept (Automatisierungstechnik), eine Parametersammlung in der Automatisierungstechnik
 * Kochrezept, eine programmatische Anweisung zur Zubereitung eines Gerichts
 * eine Synthesevorschrift in der präparativen Chemie, siehe Synthese (Chemie)
und das ist aus der Begriffsklärung Rezept
Ich will ja auch niemandem was, ich finde es nur schade, wenn man wie ich bei Rezept Medizin reinguckt und da steht dann ein Einzeiler über das, was einen interessiert und der Rest entspricht zumindest zu 75% der Begriffsklärung.--Jan Kiro 13:46, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Also langsam zweifle ich an meinem Verstand... In Rezept (Medizin) (aktuelle Version vom 28. Dez 2008) finde ich mit der Suchfunktion meines Browsers beispielsweise das Wort "Chemie", das laut deinem Zitat dort definitiv drin stehen müsste, erst gar nicht. Bei mir sieht der EInleitungsteil bis zum Inhaltsverzeichnis wie folgt aus:
Ein Rezept (v. lat.: recipe „nimm“ [des Arztes], sowie das darauf folgende receptus „erhalten“ [des Apothekers]) ist in der Medizin und Pharmazie die Verordnung von Arznei- oder Heilmitteln. Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung werden erstattungsfähige Arzneimittel oder Heilbehandlungen auf „Kassenrezepten“ verordnet. Die Apotheke oder die Behandlungseinrichtung rechnet die Kosten über Abrechnungszentren mit den Krankenkassen ab. Der Patient muss einen gesetzlich festgelegten Anteil zuzahlen (Selbstbeteiligung). Für die Abrechnung mit den Krankenkassen sind spezielle Formulare zu verwenden (in Deutschland etwa das rosafarbene Muster 16 für Arzneiverordnungen; Muster 13, 14 oder 18 für Heilmittelverordnungen). Wer, wie Beamte und die meisten Selbstständigen sowie Angestellte mit einem Einkommen über einer bestimmten Höhe, nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, erhält ein „Privatrezept“. Hierbei muss der Patient die Kosten für die Medikamente in der Apotheke oder die Heilmittel bzw. Heilbehandlungen selbst begleichen. Das Privatrezept erfordert kein besonderes Format. Zum Teil werden blaue oder grüne Vordrucke verwendet, die im Aufbau dem Muster 16 des GKV-Rezeptes ähneln.
Ich hab jetz mal angefragt, obs da nur mir so geht, und ob wir tatsächlich zwei verschiedene Artikel sehen. --cliffhanger Beschweren? Bewerten! 21:36, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Hallo Jan Kiro, ich kann ebenfalls deine genannten Zitate nicht finden. Es geht mit also so wie cliffhanger. Könntest du das bitte noch etwas näher erläutern, ob sich deine Zitate auch tatsächlich auf die genannten Artikel in der neusten Version beziehen? Ich denke nämlich, es handelt sich irgendwie um eine Verwechslung. Viele Grüße -- Rainer Lippert 22:59, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich kann bestätigen, was Jan Kiro schreibt. Wenn ich angemeldet auf http://de.wikipedia.org/wiki/Rezept_(Medizin) gehe, sehe ich auch nicht den kompletten Artikeltext, sondern diesen merkwürdig verkürzten Text (Firefox als auch IE) wie ihn Jan Kiro beschreibt. Lediglich unter http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Rezept_(Medizin)&oldid=54624741 sehe ich den „richtigen“ Artikelinhalt. Wenn ich die Versionen unangemeldet anschaue, gibt's keine Probleme. Komisch. --79.245.121.151 00:55, 10. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Das Problem müsste nun beseitigt sein. Auch ich habe nur Teile des Artikels sehen können. Nicht der Browser-Cache war die Ursache, sondern die Notwendigkeit eines Null-Edits. In solchen Fällen einfach die Seite editieren und ohne eine Änderung neu abspeichern. Grüße --T.M.L.-KuTV 09:08, 10. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Na dann vielen Dank für die Ausklärung. Man muss halt nur mal wissen, dass es eigentlich nen anderen/überhaupt einen richtigen Artikel gibt, um auf die Idee zu kommen den Nulledit zu machen.--Jan Kiro 17:03, 10. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

T-Rezept und deutschlandlastig[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist zu recht als deutschlandlastig gekennzeichnet - Verschreibungen gibt es sicher auch anderswo, dennoch werden fast ausschließlich deutsche Regelungen erläutert. Mein Vorschlag ist, einen Abschnitt "Situation in Deutschland" mit Verweis auf ausführlichere separate Artikel wie beispielsweise zum Betäubungsmittelrezept anzulegen. Auch das kürzlich hinzugefügte T-Rezept verdient meines Erachtens einen eigenen Artikel. Gibt es Widerspruch? Danke + Gruß --Rapober 22:17, 11. Mär. 2009 (CET

Der Artikel beschreibt ja nun nahezu ausschließlich die Situation in Deutschland. Daß dann aber ein österreichisches Kassenrezept abgebildet ist, steht damit natürlich nicht im Einklang. Die Abbildung eines deutschen Kassenrezepts wäre hier wohl eher am Platze. -- Apothekenschlumpf 17:05, 7. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Rezept Felder auf dem Formular[Quelltext bearbeiten]

Wo findet man den Informationen über die Felder die in ein normales Kassenrezept eingetragen werden? Hier anscheinend nicht. Ich habe so eine Information in der Wikipedia erwartet nur eben noch ein bisschen ausführlicher. Was heißt z.B. Status? Welche Statusnummern gibt es und was sagen sie aus? Kann ein Arzt erkennen ob ein Patient Rentner, Angestellter oder Arbeitsloser ist? Was bedeuten die verschiedenen Farben? Warum stehen solche Informationen nicht in der Wikipedia? Jetzt wird der eine oder andere sagen das "ich" die fehlenden Informationen eintragen könnte aber ich gehe davon aus das die Informationen schon mal im Artikel standen und wieder mal gelöscht worden sind deshalb muss ich sicher sein das wenn ich was eintrage dies auch stehen bleibt und nicht wieder sofort gelöscht wird. So ist der Artikel keine brauchbare Informationsquelle und für mich nicht so interessant. --87.189.96.97 03:57, 30. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Na ja, das würde aber meiner Meinung nach zu weit führen. Die Informationen auf der angegebenen Seite der Sonnen-Apotheke sind obendrein veraltet und unvollständig. Ich denk aber auch, daß diese Informationen nicht den Relevanzkriterien für eine allgemeinbildende Enzyklopädie entsprechen. -- Apothekenschlumpf 22:09, 30. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Wenn die Informationen die diese Apotheke auf ihrer Internetseite bereit stellt veraltet und unvollständig sind wird das den wenigsten Internetnutzern auffallen aber hier müsste es doch möglich sein die richtigen, aktuellen Informationen über die Rezeptarten und den Aufbau eines Rezeptes in diesen Artikel zu schreiben. Was bitte schön führt den da zu weit und was für Relevanzkriterien werden nicht erfüllt wenn hier ein normales Kassenrezept aus Deutschland beschrieben wird? Ich bin davon überzeugt das fast jeder hier in Deutschland schon ein Kassenrezept gesehen hat und die wenigsten mit den Informationen wie dem Status was anfangen können. Mich wundert das auch das dies nicht im Artikel steht. Warum sollte diese Information nicht in den Artikel gehören? -- Chuck die Bohne 04:08, 31. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ich denke auch dass eine Erklärung des Rezeptformulars interessant wäre, wenn auch vielleicht nicht unter diesem Lemma. Allerdings habe ich keine geeignete Quelle zur Hand. Wenn Du (Chuck) die Informationen vermisst, kannst Du sie gern ergänzen (vgl. auch WP:SM, WP:BLG). Gruß --Rapober 08:33, 31. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Bisher handelt der Artikel ja fast nur von der Situation in Deutschland, dennoch ist noch nichtmal ein deutsches Rezept abgebildet. Obwohl ich das vor ner Weile ja schonmal beanstandet hatte (siehe oben), fühlte sich ja bisher noch niemand berufen, ein deutsches Rezept überhaupt abzubilden. (nicht signierter Beitrag von Apothekenschlumpf (Diskussion | Beiträge) 17:17, 2. Aug. 2009 (CEST)) [Beantworten]

Auf "Unnützes Wissen" habe ich gefunden:

"Auf Rezepten vom Arzt oder Apotheker finden sich oft die Buchstaben »Rp«. Dies ist aber nicht die Abkürzung für Rezept, sondern vielmehr ein stilisiertes Symbol für das lateinische Zeichen des römischen Heilgottes Jupiter, den man damit um Hilfe anruft. Jeder Doktor heute betreibt also Kult, oft ohne es zu wissen!"

Hat jemand verlässliche Quellen?

Grüße Dr.amt (10:31, 6. Sep. 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Das halte ich für ein Gerücht. Zumal die anzurufende Gottheit Aeskulap/Asklepios wäre. Rp. ist die sogenannte "Invocatio", die Anrede, mit der das Rezept beginnt. Es ist die Abkürzung für "Recipe!" ("Nimm!"). Das ist so zu verstehen, daß das Rezept eine Art Brief des Arztes an den Apotheker ist. Ein klassisches Rezept beginnt mit der Invocatio "Recipe", dann folgt (im Genitiv) was der Apotheker "nehmen" soll (also die einzelnen Bestandteile der Arznei), dann die Anweisung, was damit zu geschehen habe: M. f. Pil. No. XXX,D ad Ollam alb.S "zweimal täglich eine"(misce, da, signa), Zu deutsch: Mische, daß es 20 Pillen werden, gib sie in eine weiße Kruke und schreibe "zweimal täglich eine". -- Apothekenschlumpf 15:41, 19. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]
Hochinteressant, was Apothekenschlumpf da weiß und schreibt. Imho sollte er das auch in den Medizin-Rezept-Artikel einbringen, um den Zusammenhang zum Kochrezept herzustellen, der ja durchaus besteht. MfG G.B. 94.218.176.152 11:23, 25. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]
XXX sind dreißig, nicht zwanzig :/ --79.197.39.21 19:22, 30. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Ich wollte wissen wie das mit den Rezepte ist! Es gib ja verschiedene Faben, aber was sagen sie eigendlich aus? (nicht signierter Beitrag von 213.252.165.103 (Diskussion) 13:09, 20. Okt. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Rot für Kassenpatienten, blau für Privatpatienten, grün für Selbstzahler, weiß für Betäubungsmittel. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 10:08, 29. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]
Fast: Privatpatienten und Selbstzahler sind ja nun einmal ein und dasselbe. Auf das Grüne kommen Empfehlungen frei verkäuflicher Mittel (Also als Verschreibung eigentlich unnötig und nur eine Gedankenstütze für den Patienten. Eben das, was auch Heilpraktiker dürfen).
Somit ergibt sich: Rot = Kassenrezept / Blau = Privatrezept / Grün = Freiverkäufliches / BTM-Rezept für BtMs / T-Rezept für Thalidomidhaltiges
Wichtig wäre noch zu erwähnen, dass es Formvorschriften nur für das Kassenrezept, das BtM- und das T-Rezept gibt. Blau und Grün sind tradierter Usus, aber keine fixe Pflicht. --Prolaps (Diskussion) 18:29, 22. Apr. 2020 (CEST)[Beantworten]

Ausrufezeichen[Quelltext bearbeiten]

Durch ein Ausrufezeichen hinter der Mengenangabe wird der Apotheker angewiesen, auf jeden Fall nur die auf dem Rezept angegebene Menge an den Patienten auszuhändigen, und den restlichen Inhalt einer Packung gegebenenfalls zu vernichten.

Dafür hätte ich aber gerne mal einen Beleg. Ich kenne Ausrufezeichen nur im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung- und zwar als (gleichwertigen) Ersatz für Hinweise wie "Menge ärztlich begründet" oder auch "Menge medizinisch begründet" etc... --79.197.39.21 19:06, 30. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

SO und nicht anders: Der Rahmenvertrag verlangt in § 6 (3) einen besonderen Vermerk, wenn vielfache Mengen der Nmax verordnet werden sollen:

„Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden Packungsgrößenverordnung aufgrund der Messzahl bestimmte größte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben. Ein Vielfaches der größten Packung darf nur abgegeben werden, soweit der Vertragsarzt durch einen besonderen Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat.“

Dies hat der Arzt in Form des „!“ gemacht. (nicht signierter Beitrag von 91.46.202.88 (Diskussion) 01:07, 31. Aug. 2014 (CEST))[Beantworten]

666 rl oder bbb rl - Bedeutung?[Quelltext bearbeiten]

Steht links unten auf dem Zettel. Weiß jemand was das bedeutet?92.192.20.101 11:25, 3. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Vielleicht hilft dieser Focus-Artikel weiter. MfG, Georg Hügler (Diskussion) 20:33, 7. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]
Danke für den Link auf den Focus-Artikel. --89.15.238.206 12:29, 23. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]
Die ersten drei Zeichen sind Sechsen und vielleicht ist deren Urheber ein Fan von Iron Maiden. Das mit rl umschriebene Zeichen ist einer der drei special characters der Schriftart OCR-A und ist der OCR chair, also wie (en:)Stuhl. --89.15.238.206 12:29, 23. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]

Pilotprojekt Elektronisches Rezept[Quelltext bearbeiten]

In Bawü gibt es ein neues Projekt zu einem elektronischem Rezept und hört auf den Namen GERDA. Da in Bawü das Fernbehandlungsverbot aufgehoben wurde, können so die Ärzte vom Modellprojekt DocDirekt Medikamente verschreiben, ohne dass der Patient in die Praxis muss. Hier mal ein kleiner Link: https://www.digital-bw.de/-/gerda-kommt Leider habe ich gerade keine Zeit für Text schreiben und Quellen raussuchen. Könnte das bitte jemand einbauen? Dickes Danke --mfg Master-m1000 (Diskussion) 22:42, 27. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]

Abschnitt Arzneiverordnung: Verweigerung der Abgabe von Medikamenten[Quelltext bearbeiten]

Ich hätte gerne für folgenden Satz einen Beleg (s. Belegpflicht):

„Ergeben sich jedoch pharmazeutische Bedenken, Unklarheiten, Anhaltspunkte für Irrtümer, oder besteht ein Verdacht auf Arzneimittelmissbrauch oder Rezeptfälschung, so darf die Verordnung nicht beliefert werden, ehe die Unklarheiten beseitigt sind.“

Meine Skepsis erregt sich insbesondere an der Behauptung, dass ein bloßer Verdacht ausreichend für die Verweigerung einer Belieferung ist. Weder kann ich dies aus den einschlägigen Rechtsnormen herauslesen, noch macht dies teleologisch Sinn. Insbesondere die AMVV macht deutlich, welche konkreten Ansprüche an Verschreibungen gestellt werden, und was bei Mängeln zu geschehen hat. Eine Versagung ist nur bei groben Formfehlern oder evidenter Gefährdung möglich. Beides wäre explizit zu benennen. Ein bloßer Verdacht ist viel zu vage. Das Bauchgefühl oder suspekte Empfinden des Abgebenden dürfte an Unbestimmtheit und Willkürlichkeit kaum zu überbieten sein. Es würde wohl kaum einer Güterabwägung standhalten können, noch mit Sinn und Zweck der Einrichtung des Apothekenwesens und Arzneimittelrechts in Einklang zu bringen sein. Darüberhinaus hebelt es komplett den Kontrahierungszwang aus, ja macht ihn durch bloßes, unbegründetes Behaupten obsolet. Weiter gedacht würde es die Versorgungssicherheit der in Deutschland monopolisierten Arzneimittelversorgung ungebührlich gefährden.

Kurzum: Das diffuse Gefühl eines Apothekers, dass etwas nicht stimmt, reicht mE eben nicht aus, die Belieferung zu Verweigern. Es müssen schon konkrete und benennbare Mängel vorgebracht werden, die so auch in den Rechtsvorschriften abgebildet sind.

Sollte der Beleg des oben zitierten Satzes nicht gelingen, rege ich an den Satz wie folgt zu ändern:

„Ergeben sich jedoch pharmazeutische Bedenken, Unklarheiten sowie Anhaltspunkte für Irrtümer, auf Arzneimittelmissbrauch oder auf Rezeptfälschung, so darf die Verordnung nicht beliefert werden, ehe die Unklarheiten beseitigt sind.“

--Prolaps (Diskussion) 19:41, 22. Apr. 2020 (CEST)[Beantworten]

Ich denke ich habe den Fehler gefunden:
Bin beim recherchieren über § 17 Abs. 8 S. 2 ApBetrO gestolpert. Dort steht:
„Bei begründetem Verdacht auf Mißbrauch ist die Abgabe zu verweigern.“
Dieses kleine aber entscheidende Detail wurde im Artikel ausgelassen. Zudem ist der begründete Verdacht dort ausschließlich auf den Mißbrauch beschränkt.
Entsprechend rege ich an, den Satz wie folgt zu ändern:
„Ergeben sich jedoch pharmazeutische Bedenken, Unklarheiten, Anhaltspunkte für Irrtümer oder Rezeptfälschung, oder besteht ein begründeter Verdacht auf Arzneimittelmissbrauch, so darf die Verordnung nicht beliefert werden, ehe die Unklarheiten beseitigt sind.“
Als Belege könnte man anführen:
§ 2 AMVV [1]
§ 17 Abs. 8 S. 2 ApBetrO [2]
--Prolaps (Diskussion) 20:09, 22. Apr. 2020 (CEST)[Beantworten]