Diskussion:Roman Reusch

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Haftrichter in Abschnitt Rechtswidrigkeit der "U-Haft als Erziehungsmittel"
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afd-Politiker[Quelltext bearbeiten]

Reusch ist im Vorstand der AfD-Brandenburg. Er wird in den Medien als Politier der AfD wahrgenommen [1]. [2] [3] Ob er als Politiker der AfD relevant ist, ist nicht einschlägig, einschlägig ist, dass er als solcher bekannt ist. Natürlich muss das in die Einleitung.--Kabob (Diskussion) 13:25, 19. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Politische Position[Quelltext bearbeiten]

Er steht ziemlich weiter rechts. „„Wenn die Blockparteien so weitermachen können wie bisher, dann hat unser Land in 20 Jahren fertig, wir wären wirtschaftlich ruiniert, von einer nicht-deutschen Mehrheit besiedelt und auf dem besten Weg in die islamische Republik.“ So sieht es zumindest Roman Reusch, der mit diesem Satz bei einem Parteitag der AfD Brandenburg Ende Januar auch den sicheren Listenplatz Zwei für die Bundestagswahl errang.“ Staatsbedienstete in der AfD: Erst im Bundestag rumsauen --AlternativesLebensglück (Diskussion) 14:17, 10. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Wenn man sich die Zuwanderungszahlen aus islamischen Kulturkreisen im Jahr 2015 anschaut, die Zuwanderungszahlen aus den Staaten der EU dazu, dann entspricht diese Aussage bei weiterer Fortführung der Wirklichkeit. Und die taz geht wohl kaum als seriöse Quelle durch, oder? Rechter Boulevard bei der Bild wird kritisiert, diese Maßstäbe gelten dann auch auf der linken Seite. Die Junge Freiheit wird ja auch nicht als Quelle bei Grünen-Politikern angeführt.91.22.144.19 01:38, 11. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Das Zitat wurde nicht im Artikel verwertet. --AlternativesLebensglück (Diskussion) 01:49, 11. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Christian *wer*?[Quelltext bearbeiten]

Wer bitte ist Christian Bommarius? Ich habe von dem noch nie gehört. Ist das wirklich von Belang, was Christina Bommarius über Roman Reusch gesagt hat? Kann man stattdessen nicht einfach mitteilen, daß selbstverständlich auch Beamte ein Recht darauf haben, sich eine Meinung zuzulegen, aus ihren im Dienst gewonnenen Eindrücken ihre Schlüsse zu ziehen und für politische Parteien tätig zu sein? Warum wird diese in einem Rechtssaat selbsverständliche Gegebenheit denn so skandalisiert? Bangt da etwa jemand um seine Deutungshoheit? (nicht signierter Beitrag von 79.202.245.195 (Diskussion) 21:57, 28. Sep. 2020 (CEST))Beantworten

"Viele", "einige" und ein "Ach Du liebe Zeit"[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt ueber die Nichtwahl ins PGr wurde in diesem diff ein "Grund" angegeben unter Bezug auf Die Zeit. Dort heisst es explizit im letzten Absatz (Vollzitat): Generell haben viele Parlamentarier Bedenken gegen eine Beteiligung der AfD an dem Gremium. Mitglieder der Partei haben Kontakte zu Rechten. Einige Abgeordnete befürchten, dass die AfD Details nachrichtendienstlicher Aktivitäten gegen Rechtsextreme an diese weitergeben könnte. Die Zeit behauptet also, dass "generell viele Abgeordnete" gegen eine Beteiligung der AfD dort sind, was sich auch am Abstimmungsergebnis (210 von 355 erforderlichen Stimmen) zeigt. Was dort nicht steht ist, dass "Viele Parlamentarier hatten Bedenken gegen eine Beteiligung der AfD an dem Gremium, da einige Abgeordnete befürchteten, dass die AfD Details nachrichtendienstlicher Aktivitäten gegen Rechtsextreme an diese weitergeben könnte, schrieb die Zeit." Hervorhebung durch mich Dieses unscheinbare "da" ist moeglicherweise lediglich ein Paraphrasierungsfehler ich kanns nicht leugnen, das Gesamtschaffen des einstellenden Accounts erinnert mich an jemanden; dessen ungeachtet ist es eine falsche Wiedergabe dessen, was die Zeit wirklich schreibt. Richtig falsch (im boesartigen Sinne) wird es jetzt durch diesen Edit, denn nun wird der armen Zeit sogar unterstellt, dass nur aufgrund des unterstellten - strafrechtlich relevanten - Geheimnisverrats die Wahl verhindert wurde. Tatsache ist, dass "viele" den AfD-Mann nicht gewaehlt haben (der Kandidat der Linken hat - bisher schlechtestes Ergebnis - 419 Pros erhalten); aber warum das so ist, das sagt die Zeit eben nicht, da sie es nicht wissen kann, ebensowenig wie Nefud oder Iwesb. Die "nebuloese" Unterstellung eines moeglichen Geheimnisverrates (die Zeit weiss schon, wie sie sowas schreiben kann) sollte IMO nicht in WP als "gesichertes Wissen" dargestellt werden (auch wenn der "Kollege aus dem Norden" das fuer wahr haelt).. Meinungen dazu? MfG -- Iwesb (Diskussion) 05:00, 26. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Danke für Dein Hinweis. Die jetzige Version ist sehr nahe am Originalzitat. Gerade bei diesen politisch relevanten Aussagen finde ich es, wie Du auch, wichtig, möglichst Originalgetreu wiederzugeben. Denkst Du, die jetzige Version ist zu nahe am Zeit-Artikel? Ich finde, es geht hier um Reusch und nicht um einen Linken-Kandidaten. "Gesichertes Wissen" wird im politischen Raum durch Debatten erzeugt, die hier auch dargestellt werden müssen. Auf irgendwelche unkonkreten Anwürfe von Dir gegen mich, gehe ich nicht ein. --Nef (Diskussion) 23:04, 27. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Rechtswidrigkeit der "U-Haft als Erziehungsmittel"[Quelltext bearbeiten]

Ich würde gerne den Nachweis #13 (Blogeintrag von Udo Vetter) entfernen und damit auch den dazugehörigen Teilsatz. Gab es überhaupt weitere Stimmen neben Udo Vetter, die dieses "Konzept" als rechtswidirg eingestuft haben? Wenn nicht, dann ist das "beispielsweise" beziehungsweise der Plural bei "andere Kritiker" fehl am Platze. Wenn ja, dann halte ich die Auswahl von Udo Vetter als Beispiel für sehr beliebig. Udo Vetter genießt in der Fachwelt keine besondere Reputation. Die tatsächliche publizistische Reichweite seines Blogs halte ich für nicht ganz klar. Die Einschätzung von Udo Vetter scheint dann auch keine weitere Beachtung gefunden zu haben.

Der zitierte Blogeintrag erschöpft sich auch in der einen, ganz knappen Behauptung, dass dieses "Konzept" rechtswidrig sei. Weiter wird das nicht thematisiert; im Übrigen rezitiert der Blogeintrag nur das Interview (größtenteils im Volltext). Die Frage, ob dieses "Konzept" nunr echtswidirg ist, sollte wohl nicht in der Wikipedia geklärt werden. Aber diese Einschätzung scheint schon aus sachlogischen Gründen fragwürdig zu sein: In dem Interview hat Roman Reusch ausdrücklich davon gesprochen, dass sich dieses "Konzept" auf Fälle beschränkt, in denen dieses "rechtlich möglich ist" beziehungsweise sich "im Rahmen des Rechts bewegt". Etwas, das rechtlich möglich usw. ist, kann nicht rechtswidrig sein. In der damals erfolgten Debatte (siehe Welt-Artikel in Nachweis #14) schienen auch die Stimmen, welche die Äußerung für "kritisch" hielt, sie nicht so verstanden zu haben, als hätte Reusch irgendetwas Rechtswidriges zur Sprache gehabt (siehe insbesondere die Forderungen aus der SPD und der FDP, die eine dahingehende Klarstellung gewünscht hatten).

In diesem Abschnitt findet sich auch ein sachlicher Fehler. Es ist nicht richtig, dass U-Haft nur der "Sicherung der Huaptverhandlung" dienen dürfe. Namentlich bei Wiederholunsgefahr soll sie ganz ausdrücklich eben doch auch dem Ziel dienen, den Täter "aus dem Verkehr zu ziehen". Daneben gibt es noch weitere Gründe für eine U-Haft, bis hin zur insoweit "grundlosen" U-Haft bei schweren Delikten. Dieser Fehler befindet sich bereits in dem Interview mit Bernd-Rüdeger Sonnen. Diese (offensichtlich) unzutreffende These, die wohl eher beiläufig in dem Interview gefallen ist und nicht nchahltig von irgendwem vertreten wird, sollte nicht in den Artikel übernommen werden; jedenfalls nicht dort als Tatsache hingestellt werden. Bernd-Rüdeger Sonnen hatte sich da wohl einfach sehr ungenau ausgedrückt.

Konkreter Vorschlag: Es dürfte ausreichen, wenn das Spiegel-Interview stehen bleibt, in dem Roman Reusch gar nicht unbedingt seine persönliche Anschauung mitteilt, sondern eine "deutschlandweite Praxis" beschreibt, und dann mit Hinweis auf den Welt-Artikel erwähnt wird, dass die Äußerungen damals als "kritisch" empfunden wurden (aus der CDU gab es laut Welt-Artikel übrigens auch anerkennende Worte; was dann auch nicht untergehen sollte). --Haftrichter (Diskussion) 12:26, 31. Dez. 2020 (CET)Beantworten