Diskussion:Ronen Steinke

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Shark1989z in Abschnitt Gaza Krieg
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Kontroverse um Bauer-Buch von Steinke[Quelltext bearbeiten]

Lieber 92.229.139.172,

ich habe Ihre Änderung rückgängig gemacht, weil ich durchaus meine, dass auf die Kritik an Ronen Steinkes Buch über Bauer, die Erardo Rautenberg, immerhin ausgewiesener Bürgerrechts-Experte und brandenburgischer Generalstaatsanwalt, sowohl in DIE ZEIT als auch in juristischen Fachblättern geäußert hat, wegen der Prominenz und der ausgewiesenen Kompetenz des Rezensenten durchaus eingegangen werden sollte. In dem von Ihnen gestrichenen Passus wurde ja nicht nur die Kritik von Rautenberg und anderen erwähnt, sondern auch positiv darauf hingewiesen, dass Steinkes Buch den Kuratoren der zur Zeit in Deutschland gezeigten Fritz-Bauer-Ausstellung als Arbeitsgrundlage gedient hat. Mir ist schleierhaft, warum Sie diesen Passus ebenfalls gestrichen haben. Wenn Ihnen der Rautenberg-Artikel zu negativ ist, können Sie da gerne positive Rezensionen des Buches ergänzend referieren. Gemäss dem Heinemann'schen Bonmot von den drei Fingern, die auf denjenigen zurückweisen, der mit dem Zeigefinger auf andere deutet, kann man auch Ihnen vorsätzliche Verzerrung unterstellen, weil Sie einen ganzen Passus einfach streichen, weil er Ihnen inhaltlich nicht passt.

Im Übrigen danke ich Ihnen dafür, dass Sie die Änderungen unter Ihrer IP-Adresse vorgenommen haben, Dadurch ist reproduzierbar, wer Sie sind, woher Sie kommen, und was vermutlich Ihren Eingriff motiviert hat.

Herzliche Grüße und vielen Dank,

--Ischtiraki (Diskussion) 15:39, 4. Mär. 2015 (CET)Beantworten

@Ischtiraki:Der Abschnitt ist jedoch gegenüber dem Gesamtartikel deutlich zu dominant. Ein Wikipedia-Artikel soll einen Gesamtüberblick über eine dargestellte Person geben und nicht einzelne Teilaspekte überproportional auswalzen. Es handelt sich um eine Kritik zu einem Werk der Person, die hier die Hälfte des gesamten Fließtextes in Anspruch nimmt. Da man da kaum etwas sinnvoll kürzen kann, schlage ich vor, einen der Zeit-Texte als Weblink aufzuführen. Siehe auch Richtlinie für Artikel zu lebenden Personen. --Superbass (Diskussion) 21:12, 1. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Erg.: Ich habe mich nun doch für eine Kürzung entschieden. --Superbass (Diskussion) 19:31, 2. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Umstrittene Äußerungen[Quelltext bearbeiten]

Steinke scheint unserer Verfassung ablehnend gegenüber zu stehen. In einem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung schreibt er über NS-Täter: "Kaum einer von ihnen wollte nach dem Krieg reden. Kaum einer wurde auch zum Reden gezwungen durch die deutsche Justiz." [1] Dass keiner zum Reden gezwungen wurde, findet Steinke nicht nur bemerkenswert, sondern auch bedauerlich (" dieser ungute Pakt"). Nun ist ein Staat, in dem Täter (einzelne oder alle) "zum Reden gezwungen" werden, eindeutig kein Rechtsstaat (nemo-tenetur-Prinzip, vgl. Internationaler Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte, Art. 14 Abs. 3 lit. g). Wer also damit hadert, dass (einzelne oder alle) Täter nicht zum Reden gezwungen werden, der hadert mit dem Rechtsstaat selbst. Als promovierter Jurist muss Steinke das wissen. Wenn er es öffentlich als "ungut" bezeichnet, dann erklärt er damit seine Ablehnung des Rechtsstaates. Dazu (oder zu überhaupt irgendeiner Kritik an ihm) finde ich aber nichts, nirgends. --Jochim Schiller (Diskussion) 14:38, 16. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Es ist doch völlig abwegige üble Nachrede, das im Sinne von Folter oder Ähnlichem zu deuten. Es wird wohl in übertragenem Sinne gemeint sein im Sinne einer Befragung als Angeklagte vor Gericht, bei der man eben auch das Recht hat zu schweigen - aber dann ist auch das Nichtssagen bzw. Schweigen eine Aussage. --Charkow (Diskussion) 23:10, 13. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Der Rechtsstaat kann, darf und soll Leute durchaus zum Reden bewegen oder sogar zwingen. Das hat nichts mit herausgerissenen Zehennägeln zu tun, sondern mit so durchaus rechtsstaatlichen Mitteln wie Zeugenladungen zur Polizei, zur Staatsanwaltschaft oder zum Gericht. Und da aufgrund der lange Jahre sehr großzügigen Verjährungsregeln für alles unterhalb von Mord die Beteiligungen der minderbelasteten Zeugen auch nicht mehr verfolgbar waren und somit auch kein Aussageverweigerungsrecht mehr bestand, hätte man da, wenn man gewollt hätte, durchaus auch deutlich mehr NS-Straftaten aufklären und ahnden können. Das Erscheinen bei Staatsanwaltschaft und Gericht kann man erzwingen, Aussagen vor Gericht auch durch Beugehaft herbeiführen. Das wollte man aber bis zum Regierungsantritt von Brandt (und in manchen Bundesländern noch länger) oft nicht, auch wenn eine Minderheit von Strafverfolgern durchaus pflichtbewusst handelte. Diese Strafvereitelung im Amt, die zahlreiche bundesdeutsche Strafverfolgungsbehörden bis zur Wegpensionierung der Mitverantwortlichen der eigentlich zu verfolgenden Straftaten betrieb, war zwar systemisch, sie hatte aber dennoch keinen Verfassungsrang. Wenn Steinke jetzt dagegen anschreibt, dann ist daraus keine Ablehnung der Verfassung abzuleiten. Im Gegenteil: Steinke fordert nur die Einhaltung des Rechtsstaatsgebotes ein, und das ist Teil der Verfassung. Und wenn der Kollege Jochim Schiller nichts zu einer entsprechenden Kritik an Steinke findet, zeigt dies nur, dass er sich da auf dem Holzweg befindet. --Feliks (Diskussion) 23:19, 14. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Es gehört zu den grundlegensten Rechten von Angeklagten, zu den Vorwürfen zu schweigen. Der Staat hat zwar gewisse, sehr begrenzte Druckmittel wie die Beugehaft, aber das hebelt dieses Recht nicht aus. Aber R. Steinke spricht ja noch nicht mal von Angeklagten sondern einfach ganz pauschal. Und da spielt es keine Rolle, ob welche Zwangsmittel er gerne einsetzen würde. Auch jüngere Äußerungen dieses Jornalisten zeigen, dass er von den Grundsätzen des Rechtsstaates doch recht weit entfernt ist. Str1977 (Diskussion) 07:20, 21. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Neutralität[Quelltext bearbeiten]

Artikel ist offenbar von einem Steinke sehr nahestehenden SPA (wenn nicht von ihm selbst) verfasst. --Reinhard Kraasch (Diskussion) 22:31, 5. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Woher wollen Sie das wissen, woraus schließen Sie das? --Charkow (Diskussion) 23:11, 13. Jan. 2023 (CET)Beantworten
WP:Interessenkonflikt verbietet nicht eine Beteiligung am Artikel zur eigenen Person oder zu Personen des persönlichen Umfeldes, sondern hängt nur die Sanktionierungsschwelle für die Verletzung von WP:NPOV niedriger. Der Hauptautor beschäftigt sich gewiß zu 90%+X mit Steinke und Personen, über die Steinke schrieb. Konkrete NPOV-Verletzungen kann ich da aber nicht erkennen und sind auch in der 15-Worte-Begründung zum Neutralitäs-Baustein nicht benannt, weshalb ich diesen jetzt entferne. Gleichwohl entspricht der Artikel nicht ganz unseren Gepflogenheiten, was man sicher verbessern kann. Darüber können wir reden, und wenn es sich nicht beheben lässt, darf man da nen QS-Baustein setzen. --Feliks (Diskussion) 22:36, 14. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Herzlichen Glückwunsch. Veröffentlichen Sie eigentlich alle Dinge, die Ihnen so durch den Kopf gehen per Kommentar bei wikipedia? --Dorfheini (Diskussion) 02:44, 5. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Steinke als Experte?[Quelltext bearbeiten]

Gerade ist Herr Steinke als Experte für Recht im Tagesgespräch des wdr5 über die Klimakleber. Ein neutraler, objektiver Experte ist etwas anderes. Steinke ist eindeutig parteiisch für die Kleber und deren Straßenblockaden und Eingriffe in den Flugverkehr und rechtfertigt deren Aktivitäten. Keine kritische Abwägung der rechtlichen Grundlagen. Gibt es keine Kritik an diesem Rechtswissenschaftler? Painterman (Diskussion) 13:07, 9. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Steinkes Position in Sachen Klimaaktivisten ist derzeit nicht Gegenstand des Artikels. Seine Position ist wohl eher nicht Sympathie für die Methoden, sondern Kritik an der Reaktion (und bis zu zwei Monate Unterbindungsgewahrsam ohne Verhandlung zur Verhinderung von - zwar nervigen und der Sache vermutlich nicht einmal dienlichen - Straßenblockaden, die vor Gericht im Falle der Begehung meist mit 30 Tagessätzen abgefrühstückt werden, darf man hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit schon mal hinterfragen). Wenn du Kritik an Steinke aus zitierbaren Medien hast, darfst du gerne eine Aufnahme in den Artikel vorschlagen. Soll ich dir erklären, wie man so etwas recherchiert? Dafür gibt es Suchmaschinen wie Google. Vorerst findet sich dazu aber nichts. Also bleibt es draußen. --Feliks (Diskussion) 22:15, 14. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Bauer vergessen ?[Quelltext bearbeiten]

Im bisherigen Text heißt es, vor der 2013 erschienenen Biographie Steinkes sei Bauer "weitgehend vergessen" gewesen. Das Literaturverzeichnis in dem Lemmaartikel Fritz Bauer führt acht Positionen auf, die vor 2013 erschienen sind. Außerdem gab es 2012 zwei Ausstellungen über ihn, abgesehen von drei früheren Dokumentarfilmen, die auch vom öffentlich-rechtlichen Fernsehen ausgestrahlt wurden. Also kann man ihn schwerlich als "weitgehend vergessen" bezeichnen. Stampista (Diskussion) 16:58, 20. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Namen von Straßen und Schulen[Quelltext bearbeiten]

Der von mir gestrichene Satz suggeriert, dass die Publikation Steinkes von 2013 der Anlass war, Straßen, Plätze, Schulen nach Fritz Bauer zu benennen. Doch für diesen Zusammenhang gibt es keinen Beleg, also hat diese Information in diesem Artikel nichts zu suchen. Stampista (Diskussion) 17:04, 20. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Journalist lobt Journalist[Quelltext bearbeiten]

Ein Journalist lobt einen anderen Journalisten. Da der Lobende aber offenkundig in seiner Branche nicht sonderlich relevant ist (z. B. hat er keinen WP-Artikel...), ist auch sein Lob nicht von enzyklopädischer Relevanz und wurde daher gestrichen. Stampista (Diskussion) 17:17, 20. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Fritz Bauer Buch Kritik von Erardo Cristoforo Rautenberg[Quelltext bearbeiten]

habe folgendes auf Wikipedia:Bearbeitungsfilter/28#docplayer.org geschrieben:
Im Artikel über Ronen Steinke steht
Erardo Cristoforo Rautenberg, brandenburgischer Generalstaatsanwalt, kritisierte allerdings in seiner Rezension das Buch und provozierte damit eine Kontroverse.
mit der Quellenangabe Jan Thiessen, Fritz Bauer – zur schwierigen Rezeption eines Lebenswerks. In: JuristenZeitung, 22(2015), S. 1070.

da die Formulierung Interesse weckt, aber nichts weiter dazu liefert, habe ich online nach der Quelle gesucht und den Text dann auch gefunden:
https://docplayer.org/173352393-Fritz-bauer-zur-schwierigen-rezeption-eines-lebenswerks.html

doch einfügen war wegen des Filters nicht möglich

ist es möglich, in diesem Fall eine Ausnahme zu ermöglichen?

--Über-Blick (Diskussion) 21:12, 29. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Gaza Krieg[Quelltext bearbeiten]

Mäßig informierter Artikel von ihm pro Unschuld der Gaza Bevölkerung. Außerdem wie üblich nervtötende Unterstellung "menschenverachtend" zu sein, wenn man der Gaza Bevölkerung allgemein Begeisterung Über das kürzliche Judenmassaker unterstellt. Ist das auch "menschenverachtend" "den" Deutschen im NS Begeisterung für Hitler zu unterstellen?.--Ralfdetlef (Diskussion) 08:26, 24. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Tiefblickender Kommentar, der am Thema völlig vorbeigeht, da es in Steinkes Kritik um Tobias Huchs Kommentar geht, mit dem, so Steinke, die Zivilbevölkerung Gazas zum legitimen Kriegsziel erklärt werde. Das bezeichnet er als menschenverachtend. --Shark1989z (Diskussion) 08:44, 24. Jan. 2024 (CET)Beantworten