Diskussion:Schönes-Wochenende-Ticket

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2A01:C22:AD29:3000:10E2:C4B8:D97F:E2C8 in Abschnitt Zeitliche Entwicklung / Geschichte
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Trivia: (bitte ggf. einfügen)[Quelltext bearbeiten]

Am Samstag, den 1. Juli 1995 trat eine 5-köpfige Familie zum Preis von 15.- DM in einem durchgehenden Zug von Helmstedt nach Norddeich Mole einen Juist-Urlaub an.

Am Samstag, den 15. Juli erfolgte die Rückfaht, ebenfalls umsteigefrei, für 15.- DM.

Allein die Preise für die Schiffsverbindung Norddeich - Juist - Norddeich (H+R) waren mit ca. 90.- DM dreimal so hoch.

Die Familie beantragte damals einen Eintrag ins Guinness-Buch der Rekorde zum Thema "preiswerteste Urlaubsreise". Immerhin konnten 5 Personen für 15.- + 15.- = 30.- DM stressfrei 2 mal 350 km, also 3500 Personen-km, zurücklegen. Der Preis von 0,857 Pf/km (ca. 0,4 Euro-Cent) wurde niemals unterboten.

Verfasser: kpkp_de@yahoo.de



Zur Untermauerung - ein ProBahn-Statement zur vorletzten Preiserhöhung (von 21 auf 28 EUR im Jahre 2002):

PRO BAHN zum Wochenendticket (SWT) der Deutschen Bahn

"(...) Der Fahrgastverband PRO BAHN fordert das Land NRW auf, bei den Verhandlungen zur zukünftigen Gestaltung des Wochenendtickets dem Wunsch der Bahn nach Erhöhung des Preises von 21 Euro auf 28 Euro nicht zuzustimmen. Diese Erhöhung ist vollkommen unangemessen und trifft vor allem Einzelreisende und Familien, während es für Gruppen insbesondere auf weiten Strecken immer noch attraktiv bleibt, erklärt Kurt Meisen, zuständig für Tarifangelegenheiten bei PRO BAHN NRW. Mit einer derartigen Preisgestaltung werden die Probleme, die tatsächlich immer wieder mit einigen feucht-fröhlichen Gruppen auftreten, nicht beseitigt. Nach Ansicht der Fahrgastvertretung sollte das Ticket deshalb zukünftig in zwei Varianten angeboten werden, eins für zwei Erwachsene plus Kinder zum maximal heutigen Preis und daneben ein reines Gruppenticket zu einem höheren Preis. (...)"

Ich kenne auch ein anderes oft kolportiertes Reformkonzept einiger ProBahner (darunter Dominik Sommerer), in dem die Rückkehr zur zwischen 04.1998 und 03.1999 geltender Formel "2 Erwachsene + Kinder" empfohlen wurde - Gruppen können einfach mehr davon kaufen. Große Teile des Konzeptes wurden in der ProBahn-Zeitschrift "Der Fahrgast" Ausgabe 90 (Mai-Juli 2002) veröffentlicht:

DB-Tarife: Schönes Wochenende!

Von der Zusammenfassung:

"Preiserhöhungen lösen Probleme nicht (von Dominik Sommerer) (...) Bei vielen Fahrgästen ist das Angebot sehr beliebt. Auf den so genannten "Rennstrecken" sind Züge deshalb häufig überfüllt. Die jüngste massive Preiserhöhung ist aber keine akzeptable Lösung."

Dann kommt noch:

Tarifkonzept der Fahrgastverbände (PRO BAHN, VCD, BDEF, DBV)

"(...) Schönes Wochenende-Ticket (SWT) Das pauschalierte SWT ist ein großer Erfolg. Es sollte wieder ein echtes Wochenendticket (Gültig an Samstag und Sonntag) werden und modifiziert werden. Um immer wieder vorkommende Belästigungen von Reisenden ("Hey Alter/e, kannste mich nicht auf Dein SWT mitnehmen?"), schlagen wir eine Zweistufigkeit des SWT vor:

  1. SWT-1# 2 Personen und Kinder
  2. SWT-2# Gruppe 5 Personen

(...)"

Und:

"(...) Die Standardkarte am Automaten soll die Ortskarte (hier wird noch ein besserer Name gesucht) werden, eine Tageskarte, auf die 2 Personen samt deren Kinder fahren können - an einem Kalendertag bis Betriebsschluß. (...)"

Yopohari 07:45, 2. Jul 2004 (CEST)


Eine Frage: Ist Wikipedia der angemessene Ort, trotz des höher erwähnten Missbrauchs eine Werbung für 2 der ca. 30 "Mitfahrerbörsen" zu betreiben? (Einige hat die DB einst sogar verklagt). Genausogut/schlecht könnte man zum Thema der ÖPNV-Tarife einige gängige Methoden des Fälschens der Tickets auflisten... :-(((

Yopohari 15:02, 4. Jul 2004 (CEST)

Warum ist es denn ein Missbrauch, wenn sich eine Gruppe vor Antritt der Fahrt zusammenfindet? Und die Bahn betreibt sogar selbst eine Mitfahrerbörse [1] --Jorges 15:47, 4. Jul 2004 (CEST)
Die von MS erwähnten Probleme sind nun mal eine Tatsache - auch Dominik Sommerer von ProBahn hat in seinen Artikeln überdeutlich geschrieben, daß man kein Angebot/Nachfrage/Preis-Gleichgewicht finden kann, wenn für dieselbe Leistung von X bis 5malX bezahlt wird (nicht mal bei "100 DM" - 50 EUR - so stand einmal auf seiner Extra-Website zum Thema). So sind ständige Preiserhöhungen geradezu vorprogrammiert - in einem der Bahnforen hat gestern ein User sich auf einen ihm bekannten ProBahner berufen und über eine geplante SWT-Preiserhöhung auf... 35 EUR (!!!) berichtet.
Was die Bahn betrifft - die Klagen sind eine nachweisbare Tatsache und hinter diesen lagen konkrete betriebswirtschaftliche Überlegungen. Der Link auf eine der "Mitfahrerbörsen" - vielleicht wurden einige Klagen aus juristischen Spitzfindigkeiten abgewiesen und dann das Motto befolgt: "Wenn Du sie nicht schlagen kannst, schliesse Dich an"? Die einstigen betriebswirtschaftlichen Überlegungen wurden trotzdem auf keinen Fall beseitigt.
Die weltweit großzügigsten Gruppen-/Mitfahrerrabatte wurden aus etwas naivem ökologischen Gedanken eingeführt: "Um die Autofahrten zu verhindern" - was geradezu absurd klingt, wenn die Gruppe der sonst-angeblich-zusammen-im-PKW-reisenden sich erst mal via Internet sucht! (Und bloß die anderen belastet - durch die steigenden Preise) Ausserdem ist solche aktionistische "Strategie" ziemlich kontraproduktiv: Vor wenigen Wochen erfolgte eine Verkehrskonferenz der Grünen, auf der festgestellt wurde, daß derartiger Weg nix bringt:
MultiModalMobil - Das Forum zur Konferenz (Archiv)
"(...) der umweltfreundliche öffentliche Personennahverkehr habe in Deutschland im Jahr 2003 erstmals mehr als zehn Milliarden Menschen transportiert. Dennoch könne nicht davon gesprochen werden, dass es bei der Wahl des Verkehrsmittels eine Veränderung im großen Stil gegeben habe, heißt es in einem Positionspapier. Das Auto dominiere nach wie vor. "Die Verkehrswende ist ausgeblieben", sagte Schmidt. (...)"
Die anderen Parteien meinen dasselbe bereits länger - deswegen z.B. die SPNV-Gelder-Streichungen im Koch+Steinbrück-Papier.

Yopohari 07:34, 5. Jul 2004 (CEST)

Die 5-er Formel - kein "Dogma" bei der DB AG[Quelltext bearbeiten]

Eine interessante Frage wäre, warum man die aus offensichtlichen Gründen vorgenommene Einschränkung auf 2 Erwachsene zum 01.04.1999 rückgängig gemacht hat. Einer der Funktionäre von PRO BAHN hat mir mal erzählt, die Rückkehr zu "5 Leute" hätten vor allem die Sport-/Wandervereine auf politischen Wegen durchgesetzt, der ÖPNV ist da anfälliger als der Fernverkehr. Da man es nicht belegen kann, kann man es auch nicht im Artikel erklären.
Wir alle wissen, was nach der Rückkehr zur alten Formel passiert ist: {1 Tag Gültigkeit statt 2} -> 35 DM -> 40 DM -> 21 EUR -> 28 EUR -> 30/32 EUR...
Es gab übrigens auch zahlreiche Medienberichte - ob in der WAZ oder in diversen Bahnperiodikas - die DB hätte die Formel 1-Person-Pro-Ticket erwogen (die übrigens bei den Tagestickets weltweit üblich ist). Da sieht man deutlich, die 5er-Formel ist für die DB AG keinesfalls ein Dogma.
Ein anderer Vergleich: Während der EXPO 2000 hat sich die DB durchgesetzt, das SWT in halb Niedersachsen und das bereits existierende Niedersachsen+Bremen+Hamburg-Landesticket (40 DM, 5 Leute) ganz zu sperren. Man hat stattdessen ein Sonder-Tagesticket für ganzes Land eingeführt - wie das Landesticket, aber max. 2 Erwachsene (+ Kinder) statt 5 - und nur ca. 27 DM statt 40! Dies sagt doch bereits alles, oder? AN 13:42, 16. Apr 2005 (CEST)

Örtliche Gültigkeit[Quelltext bearbeiten]

Hi, Es ermöglicht Fahrten in angrenzende und weiter entfernte Bundesländer ist irgendwie wenig aussagekräftig, wo gilt das Ticket? Auch [2] gibt dazu keine Auskunft. --Habakuk <>< 21:21, 15. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Preisentwicklung[Quelltext bearbeiten]

Gab es sofort einen Presissprung von 15 auf 30 DM? Mir ist, als hätte es auch mal eine 20-DM-Phase gegeben... Thorbjoern 11:03, 21. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Nein, diese Phase gab nicht, ganz sicher! Möglicherweise verwechselst du es ja schon mit der Euro-Phase (z. B. 21,00 €). MfG, Kai

Ich bin mir absolut sicher, dass das Ticket ganz zu Anfang 5,00 DM gekostet hat. Viele Grüße Thomas (nicht signierter Beitrag von 82.113.113.82 (Diskussion | Beiträge) 13:57, 18. Jan. 2010 (CET)) Beantworten

Da liegst du definitiv daneben, es startete mit 15 D-Mark. Wie kommst du drauf? Firobuz 19:53, 18. Jan. 2010 (CET)--Beantworten
Was kaum noch bekannt ist: Bei Einführung gab es spezielle Preise für Großgruppen (z.B. 100 Leute für 150 DM). Diese wurden jedoch schon nach zwei Wochen zurückgenommen, weil es zu den erwähnten Überfüllungen kam.
-- 195.49.224.20 14:53, 27. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Danke für den Hinweis. Hast du eine Idee, wo etwas zu dieser Regelung stehen könnte? --bigbug21 15:17, 27. Mai 2011 (CEST)Beantworten
hier. Die Original-Website findet allerdings die waybackmachine nicht. --Global Fish 16:39, 27. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Danke! Ich bau's mal in den Text ein, allerdings ohne Quellenangabe. Vielleicht findet sich bei der Routineauswertung älterer Fachzeitschriften später noch ein Verweis. --bigbug21 16:52, 27. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Umsteigen[Quelltext bearbeiten]

Kann man mit dem Ticket beliebig oft umsteigen und so durch ganz Deutschland fahren (wenn man da mit Regionalzügen an einem Tag schafft)? --Jarlhelm 13:38, 4. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Ja. Thorbjoern 14:56, 4. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Datum[Quelltext bearbeiten]

Ein mal habe ich ein solches Ticket benutzt. Immer, wenn es der Schaffner kontrolliert hat, hat er mit seiner Zange Datum und Uhrzeit draufgestempelt. Wozu wird das gemacht? --Jarlhelm 13:38, 4. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Siehe Fahrkarte#Zangenabdruck. Thorbjoern 14:56, 4. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Zukunft des Tickets[Quelltext bearbeiten]

Ab August 2009 soll ein Quer-Durch-Deutschland-Ticket das SWT ergänzen (so die Änderung durch BigBug21 vom 3.Juli). Aus den Presseinformationen ist das nicht genau ersichtlich. Zu vermuten ist allerdings, das dieses neue Angebot keinesfalls eine Ergänzung sein soll, sondern ein Ersatz (wenn auch eine zeitliche Begrenzung bis Ende des Jahres genannt ist). Es liegt eine erhebliche Angebotsveränderung vor. Meine genaue Darstellung dieses Sachverhalts hat Bigbug21 leider zurechtgestutzt. Das neue Ticket soll für eine Person (also eine Single-Version) geringfügig billiger werden (37€ / 34€) für 5 Personen aber ganz erheblich teurer (54 €). Kein pauschales Gruppenticket mehr.--129.70.98.249 15:30, 4. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Hunde kostenlos?![Quelltext bearbeiten]

Laut gestriger Auskunft an der (kostenpflichtigen) DB-Hotline dürfen Hunde seit dem 01.April 2010 kostenlos auf dem WE-Ticket mitfahren. Kann das jemand bestätigen/einarbeiten? --188.192.17.119 12:16, 28. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Änderungen durch Bigbug 21 (Mai/Juni 2010)[Quelltext bearbeiten]

Ich habe Änderungen dieses Nutzers rückgängig gemacht, da diese eine nicht neutrale Sichtweise vermuten lassen. Bigbug 21 entfernt sämtliche Beiträge, die nicht im Sinne der DB liegen (bzw. vermutlich liegen können). Beispielsweise die nicht vorhandene Single-Version oder den gesamten Absatz zur Zukunft des SWT. Seine Begründungen dazu sind fasdenscheinig, Quellen z.T. schwer zu kontrollieren. Bearbeiten heißt nicht, alles entfernen, sondern falsches neutral berichtigen... --129.70.6.189 12:01, 26. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Hallo, ich habe deine Bearbeitung gestern Morgen in Teilen zurückgenommen, da sie zum einen dem Grundsatz des neutralen Standpunktes widerspricht, zum anderen redundant zu bereits im Artikel aufgeführten Textpassagen war. Bei der in diesem Zusammenhang notwendig gewordenen erneuten Sichtung einzelner Quellen habe ich noch einen Fehler von mir entdeckt (Nutzung der S-Bahn) und gleich korrigiert
In meinen Augen ist es beispielsweise indes weder relevant, noch mit dem Grundsatz des neutralen Standpunkts zu vereinbaren, aufzuführen, welche Varianten des Tickets es nicht gibt. Dies wäre beispielsweise dann relevant, wenn dies regelmäßig kritisiert würde. Falls dir hier entsprechende Quellen vorliegen, wäre dies eine schöne Bereicherung für den Artikel.
Ich habe mich bei meinen Änderungen bemüht, den Artikel in neutraler Weise auf Basis belastbarer Quellen zu überarbeiten. Die überwiegend als Quelle herangezogene Süddeutsche Zeitung ist dabei in jeder größeren Bibliothek zu finden.
Dabei ist der vorliegende Artikel weder auch nur annähernd vollständig, noch ist die Struktur besonders brillant. Gerade die weiter unten aufgeführte Liste mit Aufzählungen sollten wir auf alle Fälle in nächster Zeit in den Fließtext einarbeiten.
Für belastbare Hinweise, wo ich gegen den Grundsatz des Neutralen Standpunktes verstoßen haben könnte, bin ich sehr dankbar und gerne zu weiteren Erläuterungen und Diskussionen bereit. Viele Grüße aus Dresden, Peter --bigbug21 12:15, 26. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Anscheinend kann man sich über „neutral“ streiten. Die zweimalige Streichung des Beitrags fehlende Single-Version spricht Bände. Diese Info ist wichtig und sehr wahrscheinlich nicth im Sinne der DB. Sind die zahlreichen Quellen „SZ“ Werbung für diese Zeitung?--129.70.6.189 12:37, 26. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Als ich gerade eben die zwei jüngsten Änderungen zurückgenommen habe, ging mein zuvor hier hinterlassener Beitrag offenbar unter. Daher nochmal in Kurzfassung: Der Grundsatz des neutralen Standpunkts verbietet jedwede Wertung. Wir haben als Autoren wesentliche Informationen so sachlich wie möglich widerzugeben. Dem widerspricht klar, wenn wir ohne Nennung von Quellen schreiben, was es alles nicht gibt. Passagen wie
Dieser Netzausbau kann als Rechtfertigung für eine über die Jahre sehr starke Preisanhebung gesehen werden. Besonders betroffen vom heute erheblich höheren Preisniveau des Tickets sind Einzelreisende, da es nach wie vor keine Single-Version (wie bei den meisten Ländertickets) gibt.
oder
(…) das Ticket wurde dabei bewusst unattraktiver gestaltet. Diese Maßnahmen erfolgten zum einen, um die chaotischen Zustände aus der Anfangszeit zu verhindern, zum anderen, um zu vermeiden, dass dem Fernverkehr der DB Fahrgäste und damit dringend benötigte Einnahmen verloren gingen. Im Gegenzug wurde das Schönes-Wochenende-Ticket aber im Laufe der Jahre auch von immer mehr Verkehrsverbünden in die eigene Angebotspalette integriert, was mit einer gewissen Attraktivitätssteigerung verbunden war.
werten, sind nicht belegt und obendrein weiter unten im Text im Grundsatz bereits in neutraler und belegter Form enthalten.
Andere hinzugefügte Informationen sind indes nicht nur unbelegt, sondern bereits in belegter Form im Artikel enthalten. Die Zuggattungen ab der Stunde 0 sind ebenso aufgeführt wie die Gültigkeitstage. Teilweise widersprechen die eingefügten Informationen auch den bereits vorhandenen, durch Quellen belegten Informationen, beispielsweise im Falle der Zuggattungen RB/RE.
Regelmäßig werde ich indes als Autor mit dem Vorwurf konfrontiert, ich würde Artikel für die DB schönen. Das ist sachlich nicht zutreffend und bei näherem Hinsehen meines Erachtens auch kein bisschen haltbar. Würde ich für die DB hier schönend eingreifen, warum werden dann beispielsweise die im Laufe der Jahre eingetrenenen, empfindlichen Preissteigerungen des Tickets aufgeführt?
Die Süddeutsche Zeitung bietet sich indes für den vorliegenden Artikel als Quelle an, da sie in sachlicher Weise über Jahre hinweg über das Ticket berichtet hat. Darüber hinaus liegt die Zeitung hier an der SLUB Dresden in digitaler Form vor, sodass sich die Auswertung im Vergleich zu anderen Quellen einfach gestaltete.
Viele Grüße aus Dresden, Peter --bigbug21 12:50, 26. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Gültigkeit in den Verkehrsverbünden[Quelltext bearbeiten]

In der Quelle sz-1995-118-12 steht: "Allerdings kann man mit der 30- Mark-Fahrkarte von 28. Mai an in den Verkehrsverbünden Bus oder U-Bahn fahren - Ausnahmen sind der Rhein- Main-Verkehrsverbund und die Münchner Verkehrsbetriebe." Diese Aussage ist eindeutig: Die Verkehrsverbünde mit Ausnahme des RMV und des MVV konnten von diesem Tag an genutzt werden. Für abweichende Aussagen sind geeignete Quellen erforderlich. --bigbug21 18:11, 28. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Sorry, aber allein schon SZ-Gleichstellung von "Verkehrsverbund" und "Münchner Verkehrsbetriebe" (was soll das sein?) zeigt doch schon was von solchen Quellen zu halten ist. Nämlich wenig. Da müssten schon Tarifbestimmungen aus jener Zeit her, die ich aber leider auch nicht vorliegen habe. Es gab schon damals zig Verkehrsverbünde, da waren bestimmt noch einige Ausnahmen dabei die der SZ nur nicht bekannt waren. Allein diese Liste hier kennt 46 (!) Verbünde in welchen das Ticket bis heute (!) nicht gilt! Firobuz 18:28, 28. Mai 2011 (CEST)--Beantworten
Außerdem widerspricht sich die SZ selber, denn weiter unten ist zu lesen, dass "zum 1. April 1998 (!!!) wurden die Konditionen des Angebots wesentlich verändert. ... Der Geltungsbereich wurde auf die S- und Bahn München sowie auf alle Verkehrsmittel der Deutschen Bahn im VGN und den Räumen Augsburg und Würzburg ausgedehnt." Also waren der VGN, der WTV und der AVV anfangs wohl auch nicht dabei... Firobuz 18:39, 28. Mai 2011 (CEST)--Beantworten
Danke für die Klarstellung. Ich nehme die entsprechende Veränderung gleich vor. --bigbug21 18:44, 28. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Ich hab jetzt mal zum Rundumschlag ausgeholt und generell etwas aufgeräumt, da haben sich doch recht viele Altlasten angesammelt in diesem Artikel, und weil keiner mehr durchgeblickt hat tauchte manches Detail drei bis vier mal auf. Ich hoffe ich war dabei nicht zu radikal... ;-) Firobuz 20:40, 28. Mai 2011 (CEST)--Beantworten

Sorry, ich merke grade dass ich durch meine wilde Aufräumaktion ein paar Einzelnachweise zerschossen habe. Schande über mich. Kannst Du da bitte nochmal drüber schauen? Danke! Firobuz 21:07, 28. Mai 2011 (CEST)--Beantworten

Man muss sich immer eine gesunde Quellenkritik bewahren. Und das gilt insbesondere für Tageszeitungen. M.E. sind sie tauglich, wenn es darum geht, zu erfahren, was wann passiert ist. Wenn es aber daraum geht, Ereignisse in einen bestimmten Kontext einzuordnen, oder wenn es um genaue Begrifflichkeiten geht, sind sie nur sehr begrenzt tauglich. Ansonsten wäre ein Lokführer immer dasselbe wie ein Schaffner ("Zugführer"). - Das Wissen, dass es immer mehr als zwei Verbünde gab, in denen das SWT bis nicht galt (und das bis heute), halte ich eigentlich für Allgemeinbildung.
Danke an Firobuz fürs Aufräumen. In dem Zusammenhang: was ist mit der Großelternregelung? Hier steht - mit Beleg - seit 2002 geht das. Mein (hier unmaßgebliches) Gedächtnis sagt ähnliches. Aber paar Zeilen drüber soll es schon 1999 gegolten haben. Was stimmt nun? Übrigens, müssen die ganzen Details zur Bordpreisregelegung hier rein? Hat doch nur sehr, sehr bedingt mit dem SWT zu tun.
Was Firobuz' Anmerkung zu den Verbünden angeht: ich kann mich erinnern, dass das SWT ganz zu Anfang nicht in der Münchener S-Bahn galt. Das war aber so ziemlich die einzige Ausnahme. Durch AVV etc. kam man immer durch; es kann sich dabei nur um Regelungen wie "nur ausbrechender Verkehr" gehandelt haben.--Global Fish 21:35, 28. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Um nur einen Aspekt aufzugreifen: Natürlich muss man Quellen kritisch bewerten. Doch wir können nicht einfach irgendetwas schreiben und eine Quelle angeben, die klar eine andere Aussage trifft. In diesem Fall muss die Quelle raus oder eben auf den Deckungsabschnitt verkürzt werden, über den sie tatsächlich eine Aussage trifft. --bigbug21 22:19, 28. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Jau, das ist völlig richtig. --Global Fish 22:22, 28. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Dann lieber Quellen raus, hier geht es ja meist um recht triviale Angaben, da muss man das mit der Quellenpflicht nicht gar so eng sehen. Zumal die DB ja manchmal selbst nicht so recht weiß welche ihrer Tickets wo gelten, wie soll es dann die SZ wissen? Firobuz 22:33, 28. Mai 2011 (CEST)--Beantworten
Die in Frage stehende Quelle kann zumindest einen Teil der Information decken. Ich sehe keinen Grund, sie zu entfernen, da die Informationen nicht so trivial sind, dass sie schnell nachgeprüft werden könnten. --bigbug21 22:50, 28. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Gerne kann diese eine Quelle bleiben! Meine Aussage war eher genereller Natur. Firobuz 22:57, 28. Mai 2011 (CEST)--Beantworten
Drei andere Sachen: In Verbünden ohne derartige Anerkennungsregelung gilt es hingegen nur in den oben aufgeführten Regionalzügen und nur im ein- und ausbrechenden Verkehr. - den letzten Teil des Satzes hatte ich schon mal gestrichen und würde ihn ohne konkreten Beleg auch weiterhin nicht akzeptieren. In den Bef.Bed. heißt es: Für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein Schönes-Wochenende-Ticket nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. - das ist eine andere Aussage. Es kann ja Regelungen mit den Verbünden geben, dass das SWT dort *in den Zügen* (aber nicht in Bussen) anerkannt wird (und m.W. gibt es auch genau solche Regelungen). Und in der Regel ist das so oder so rein akademisch, weil a) nicht überprüfbar und b) innerhalb eines Verbundes für den Kunden eh nicht nicht lohnend.
Gültigkeit im Ausland: Dies ist immer dann der Fall, wenn der Deutschen Bahn auf diesen Abschnitten die Betriebsführung übertragen wurde, oder im Rahmen von Verkehrsverbünden örtliche Sonderregelungen gelten: - denkbar, aber das verwirrt eher. Es gilt ja auch mitunter dort, wo weder das eine noch das andere der Fall ist (Slubice, Zasieki). Einfach die Destinationen nennen, das reicht m.E. völlig aus.
Die Änderung hier ist Dir nicht so ganz geglückt. Die Pläne, um die es ging (Beschränkung auf Familien) wurden doch in der Tat nicht realisiert. Und die Verlinkung auf Schwarzmarkt triffts nicht so ganz. Ging ja auch um die einfach-so-Weitergabe und wenn da fünf Euro gezahlt wurden, ist es noch nicht so ganz Schwarzmarkt.
Siehe Schwarzmarkt#Keine_Schwarzmärkte --Global Fish 22:59, 28. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Danke! Den einen Halbsatz mit dem ein- und ausbrechenden Verkehr hab ich entfernt, da unbelegt. Für beispielsweise den VBB galt er schon lange nicht; man hat - vor der Einführung der Wochenenddgültigkeit der LT 2005 - explizit das SWT für diverse Ausflüge im VBB-Gebiet beworben, wo es keine Anerkennung in Bussen gibt.
Zur Einleitung: Belege, dass das Ticket wirklich verbreitet "Schönes Wochenende" (ohne Ticket etc.) genannt wurde? Und das 30-Mark-Ticket ist eine geschichtliche Fußnote, kann man in der Geschichte gerne bringen (muss man aber nicht), aber in der Einleitung gehört eine solche Marginalie nicht rein. --Global Fish 08:03, 29. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Die Streichung des Alternativnames "Schönes Wochenende" fand ich jetzt aber etwas vorschnell, immer findet Google bei Eingabe von "Schönes Wochenende" (also ohne den Zusatz "Ticket") trotzdem noch bei fast jedem zweiten Treffer irgendwas zum SWT (obwohl das ja eine gängige Abschiedsfloskel ist, hätte daher selbst nicht gedacht so viele Treffer zum Ticket zu finden). Zum ein- und ausbrechenden Verkehr. Das ist erstens logisch und zweitens auch hier hochoffiziell und mehrfach belegt (Seiten 1, 4, 5 und 6). Sollte man also unbedingt wieder einfügen, nicht das jemand noch denkt er muss mit dem SWT an der Grenze eines solchen Verbundes aus dem DB-Zug aussteigen! Firobuz 13:10, 29. Mai 2011 (CEST)--Beantworten
"Schönes Wochenende" ist einfach eine trivial erklärbare Kurzform von "Schönes Wochenende Ticket". Irgendeinen Grund zu einer gesonderten Erwähnung dafür sehe ich nicht. Das ist so etwas von normal. Analog könntest Du bei tausenden Artikeln vorgehen, muss wirklich nicht sein.
Was die Erwähnung des ein- und ausbrechenden Verkehrs angeht: danke für den Link! Er zeigt, dass die von mir gelöschte Passage: "In Verbünden ohne derartige Anerkennungsregelung gilt es [...] nur im ein- und ausbrechenden Verkehr" in der Tat so pauschal nicht zutrifft. Siehe z.B. aus der fraglichen Liste MDV, diverse Verbünde in Rheinland-Pfalz etc pp. Danke für die Bestätigung.
Mich erstaunt übrigens, dass der VBB dagegen unter denen ist, wo es angeblich nur ein/ausbrechend gilt; dass es früher für VBB-internen Fahrten explizit beworben wurde, schrieb ich schon. Die Bestimmungen des VBB schreiben nicht das geringste von einer solchen Beschränkung.
Von mir aus kann da "In einigen Verbünden ohne... gilt es nur im ein/ausbrechenden Verkehr" stehen, wichtig ist es aber nicht. Das ist ein rein akademisches Problem. a) in der Praxis nicht nachprüfbar und b) es gibt wohl keinen Verbund, bei dem ein SWT für verbundinterne Fahrten nicht so oder so rausgeschmissenes Geld wäre. Der einzige, der mir einfällt, wo ein LT u.U. nicht reichen könnte, wäre der VRN, da gibts aber günstige Tageskarten.
Zu den Obussen: Man kann sie bringen, dann müssen aber auch noch die Fähren rein, die Schwebebahn... Da fände ich es besser, sich auf das wesentliche zu beschränken.
Wie auch immer, danke Dir aber für Deine ganze Bearbeitungen! Der Artikel hat dadurch sehr gewonnen. --Global Fish 00:37, 30. Mai 2011 (CEST)Beantworten
PS: wieso ziehst Du den Schluss: "nicht das jemand noch denkt er muss mit dem SWT an der Grenze eines solchen Verbundes aus dem DB-Zug aussteigen"? Dass es auch in solchen Verbünden in Regionalzügen gilt, steht doch nach wie vor da.--Global Fish 00:46, 30. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Erweiterung der Gruppengröße nach Fahrtantritt ...[Quelltext bearbeiten]

... ist laut Beförderungsbedingungen nicht erlaubt. Zitat:

"6.3 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist die Erweiterung der Gruppengröße (z.B. durch unterwegs zusteigende Reisende) oder ein Austausch von Personen ausgeschlossen. Alle Teilnehmer müssen die Fahrt gemeinsam am gleichen Ort und zur gleichen Zeit antreten. Späterer Zustieg von Personen selbst wenn diese in der Teilnehmerzahl der Fahrkarte enthalten sind ­ist nicht zulässig. Bei abweichender Nutzung der Fahrkarte (z. B. ohne Reisenden nach Nr. 3.4 oder unzulässige Erweiterung der Gruppengröße) gelten die Regelungen der BB Personenverkehr Nr. 3.9."

Das widerspricht der unbelegten Aussage im Artikel unter 'Strukturelle Änderungen':

"Seit 1. August 2012 müssen Reisegruppen nicht komplett an einem Bahnhof einsteigen, sondern es können einzelne Mitfahrer auch an anderen Unterwegshalten zusteigen."

Die Aussage sollte also entweder belegt oder gelöscht werden! Nebenbei: Wie wird die Gruppengröße festgehalten? Schreibt der Schaffner von Hand auf das Ticket: 'Nur zwei Personen angetroffen'? Wie funktioniert das bei Onlinetickets zum Selbstausdrucken? Man könnte schließlich mehrere Exemplare ausdrucken. Führt die Bahn eine Datenbank mit Einträgen wie 'Das Schöne-Wochenende-Ticket von Max Mustermann wurde im Zug von Cuxhaven nach Buxtehude von nur zwei Personen benutzt' um zu verhindern, daß die Oma bei der Weiterreise nach Bielefeld zusätzlich mitfährt? --Skeptiker1 (Diskussion) 10:10, 18. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Geltungsbereiche im Ausland[Quelltext bearbeiten]

Die hier aufgeführte Liste von Bahnhöfen im Ausland, die mit diesem Ticket erreicht werden können, weicht von der Liste der DB ab. http://www.bahn.de/regional/view/mdb/bahnintern/fahrplan_und_buchung/regio/mdb_92046_120711_geltungsbereich_swt_ab_120801.pdf

Des weiteren steht in dieser Liste unter: "1.Deutschland" "Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften - Strecken - Verkehrsmittel" "eurobahn (Keolis Deutschland) - alle - Nahverkehrszüge"

Da die entsprechenden NRW Tickets, auf der Linie RE13 (Eurobahn) Kaldenkirchen-Venlo gültig sind, sollte dies doch eigentlich auch für das "Schönes Wochenende Ticket" gelten, oder? (nicht signierter Beitrag von 132.195.114.158 (Diskussion) 18:44, 29. Nov. 2012 (CET))Beantworten

Kauf im Zug noch möglich?[Quelltext bearbeiten]

Im Absatz "Inland" steht, daß man das SWT auch im Zug zum Bordpreis kaufen kann. Meines Wissens stimmt das zumindest in Nahverkehrszügen der DB seit einigen Jahren nicht mehr. Da muß beim Einsteigen grundsätzlich eine Fahrkarte vorhanden sein. Bei anderen Betreibern oder in Verkehrsverbünden ist es möglicherweise anders. Im Fernverkehr auf jedem Fall, aber da gilt das SWT ja nicht.

Ich habe auf die Schnelle allerdings keinen Beleg gefunden, darum ändere ich zumindest jetzt nichts. --MiLuZi (Diskussion) 10:45, 18. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Vereinzelt zwingen die Besteller/Auftraggeber die DB in den Zügen mobile Automaten vorzuhalten, vorzugsweise an Strecken mit einzelnen Haltepunkten ganz ohne Verkaufsmöglichkeit. Dort gilt der Zuschlag dann. Hier mal ein Beispiel aus dem Ruhrgebiet (gibt aber durchaus noch mehr solcher Fälle): http://www.ruhrnachrichten.de/staedte/selm/Nun-auch-Automaten-in-Regional-Bahn-51;art931,1505339 Die aussage im Text passt also. Firobuz (Diskussion) 18:06, 18. Jan. 2016 (CET)--Beantworten
Der Zuschlag gilt an einem mobilen Automaten im Zug nicht, da diese in der Regel stationäre Automaten am Bahnsteig ersetzen.--Signalschruber (Diskussion) 18:21, 18. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Lt. Bahn-Webseite ist der Bordpreis nur im Fernverkehr möglich, nicht im Nahverkehr. Könnte natürlich sein, dass man im Fernzug zum Bordpreis ein SWT zur Nutzung in einem späteren Nahverkehrszug kaufen kann. Allerdings beträgt der Bordpreis lt. Bahn im Fernverkehr +7,50. Wo kommen denn die 4 Euro her? --Studmult (Diskussion) 10:40, 2. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Tabelle: Preisentwicklung[Quelltext bearbeiten]

Habe eine Frage zur Tabelle: Preisentwicklung in diesem Artikel. In der Tabelle am rechten Rand befinden sich zwei Spalten, welche anzeigen, wann die zeitliche Gültigkeit von zwei Tagen auf einen Tag reduziert wurde (oben steht zwei Tage, unten ein Tag). Ich habe selbst diese Tabelle bearbeitet, ich habe den Fahrplanwechsel am 13.12.2015 eingeführt, also für das Fahrplanjahr 2016, und versehentlich eine dritte Spalte mit "Ein Tag" rechts angelegt, könnte diese dritte Spalte jemand entfernen und die zweite Spalte, also jetzt die mittlere, auf welcher bereits "Ein Tag" steht, bis ganz unten, also bis zum Fahrplanwechsel 13.12.2015 erweitern? Sorry, ich habe das leider nicht direkt richtig hinbekommen weil weil nicht genau wie sowas geht. Danke. (nicht signierter Beitrag von 79.202.242.240 (Diskussion) 22:13, 1. Apr. 2016 (CEST))Beantworten

Du musst 1999 die Angabe rowspan um eins erhöhen. Ich hab jetzt aber die ganze Zeile rausgenommen, da es ja gar keine Preiserhöhung gab. --Studmult (Diskussion) 10:32, 2. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Letzter Kauftag - letzter Geltungstag, Einleitungstext dieses WP Artikels[Quelltext bearbeiten]

Hallo, es geht um den Einleitungssatz dieses WP-Artikels, "das SWT ist bis zum 08. Juni buchbar, der letzte Geltungstag ist somit der 08. Dezember", laut der Website des Tickets: SWT auf bahn.de sowie dem Nachschauen an einem Ticketautomat der DB sieht es für mich so aus, dass es zwar stimmt, dass man das Ticket bis zum 08.Juni kaufen kann, jedoch der 08. Juni auch der letzte Geltungstag ist, und eben nicht der 08. Dezember. Könnte das mal jemand überprüfen und ggf. den Einleitungstext in diesem WP Artikel anpassen/korrigieren, Viele Grüße, Michael 80.122.117.74 16:07, 25. Mai 2019 (CEST)Beantworten

In der Einleitung steht letzter Geltungstag 8. Juni, unter Abschaffung steht 8. Dezember. Solche Widersprüchlichkeiten kümmern bei Wikipedia niemanden. Ist und bleibt halt ein unzuverlässiges Deppenlexikon. 80.187.116.84 16:09, 8. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Es ist so dass das SWT heute noch im Vorverkauf mit einem Gültigkeitsdatum bis zum 8. Dezember erworben werden kann und an dem ausgestellten Gültigkeitsdatum genutzt werden kann. Die Deutsche Bahn ist übrigens selber nicht in der Lage dies einheitlich zu kommunizieren. --Signalschruber (Diskussion) 17:06, 8. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Gibt es für diese Behauptung eine nachprüfbare seriöse Quelle? Hier (bei Allgemeine Infos und Gültigkeit) schreibt die Bahn ausdrücklich, die Vorausbuchung sei nur bis zum Reisetag (nicht Kauftag) 8. Juni möglich. 80.187.116.84 18:16, 8. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Wie ich mir schon gedacht habe: Das Deppenlexikon verbreitet eine Falschmeldung. An den DB-Ticketautomaten kann kein späterer Reisetag als der 8. Juni eingegeben werden. Kann jeder noch bis Mitternacht selbst nachprüfen. 80.187.116.84 22:03, 8. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Tja, nur sitzen die Deppen bei der Bahn, denn deren Aussagen sind alles andere als eindeutig:
https://community.bahn.de/questions/1996010-bahn-bonus-schones-wochenendticket-gultigkeit
https://community.bahn.de/questions/1964560-schoner-wochenende-ticket-8-6-2019-nutzen-vorher-gekauft-habe
Fazit: Wurde das Ticket zu einem Zeitpunkt gekauft bzw. als Prämie eingelöst, an dem eine Gültigkeit auch nach dem 8. Juni noch gegeben ist, ist das Ticket auch noch gültig. --Hmwpriv (Diskussion) 08:11, 11. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

In der internen Vetriebsinformation von DB Vertrieb steht, dass verkaufte Tickets noch bis zum 8. Dezember gültig sind. Ebenso wie beispielsweise auf der Seite dieses Verkehrsunternehmen https://www.rheinbahn.de/tickets/preisstufen/NRW_Tarif/Seiten/SchoenesWochenendeTicket.aspx Es gibt noch andere Vertriebkanäle und Unternehmen die dieses Ticket vertrieben haben und dort konnte man das SWT noch am 8. Juni mit Gültigkeit bis zum 8. Dezember erwerben. --Signalschruber (Diskussion) 21:03, 11. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Sind diese internen Dokumente öffentlich verfügbar? Dann wären sie eine wertvolle Quelle. Öffentlich verfügbar sind nur die oben verlinkten Äußerungen der Bahn, die alles andere als eindeutig sind. Und es ist zutreffend, dass schon Wochen vor dem 8. Juni eine Buchung im Internet für Termine nach dem 8. Juni nicht mehr möglich war.--Hmwpriv (Diskussion) 06:35, 12. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Möglicherweise gehts da aber eher um Tickets die von Dritten verkauft wurden, also vor allem kommunale Verkehrsunternehmen. Früher gabs doch außerdem noch Blankotickets, bei denen man selbst das Datum eintragen konnte, etwa als Prämie. Vielleicht spielt das auch noch eine Rolle. Hier zum Beispiel ein 2018 im Vorverkauf erworbenes Ticket der Rheinbahn, das erst durch Entwerteraufdruck gültig wird: https://webimg.secondhandapp.com/w-i-mgl/5c30c30857207912c8a2fdde Sowas wäre wahrscheinlich noch bis Dezember 2019 einsetzbar. --Firobuz (Diskussion) 12:40, 12. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Die Vertriebsinformation habe ich noch nicht öffentlich gefunden. Dafür habe ich eine neue Quelle mit wieder einem anderen Datum gefunden. Nach den Tarifbestimmungen der DB Regio ist das Ticket bis zum 29. Dezember 2019 gültig. https://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/regio_2019/mdb_293038_aktionsangebote_der_db_regio_ag_geltungsbereiche_ausgabe_juni_2019.pdf Seite 12 --Signalschruber (Diskussion) 22:25, 12. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Wobei das wiederum aberwitzig ist, können Fahrkarten doch nur für 6 Monate im voraus gekauft werden. Andererseits macht das für Gutscheine aus dem bahn.bonus-Programm Sinn, die ihrerseits 6 Monate gelten und nur „monatsweise“ ausgestellt werden - hier wäre der 29.12. dann tatsächlich der letzte denkbare Geltungstag.--Hmwpriv (Diskussion) 06:41, 13. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Preisentwicklung[Quelltext bearbeiten]

In der Tabelle zur Preisentwicklung scheint ein Fehler enthalten zu sein. Der inflationsbereinigte Preis in Euro halbiert sich zwischen 2001 und 2002, während der Verkaufspreis nur von 40 DM auf 21 Euro umgestellt wurde. Bitte prüfen.

Zeitliche Entwicklung / Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Ich finde es etwas unglücklich, im ersten Abschnitt zur Einführung des Tickets nicht zu erwähnen, dass das Ticket für 5 Personen gleichzeitig galt, also pro Person nur 3 DM.

1995: Man konnte auch auf Zuruf irgendwelche Leute mitnehmen, wenn man die 5 noch nicht voll hatte. Es wurden ja, im Gegensatz zu späteren Zeiten, auch keine Namen eingetragen. Es war einfach ein Ticket für 5 beliebige Personen. Fazit: Dieses Ticket war absurd billig. Die Reise meiner damaligen Klassenfahrt an die Ostsee (600km) hat wirklich nur 3 DM/Person gekostet. Einmal hin, einmal zurück. Na gut, wir mussten ein paar mal umsteigen.

Fazit: Wie günstig das Ticket wirklich war, wird in dem Absatz so nicht klar, denke ich. (nicht signierter Beitrag von 2A01:C22:AD29:3000:10E2:C4B8:D97F:E2C8 (Diskussion) 23:12, 16. Mai 2022 (CEST))Beantworten