Diskussion:Schloss Rottenstein (Kärnten)

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Pölkkyposkisolisti in Abschnitt Aktuelles Foto von Schloss Rottenstein
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Foto[Quelltext bearbeiten]

Das Datum 1867/68 des Fotos stimmt genau; im Badehaus sind noch keine Fenster; im Dehio (offizieller Kunstführer des Denkmalamts) steht: um 1870; die originalen Baurechnungen liegen vor, sie sagen 1867/68. Des lieben Friedens Willen gebe ich die Beschr. jetzt mit "um 1870" an.--Ventus55 (Diskussion) 12:29, 11. Sep. 2014 (CEST).Beantworten

Foto von 2006[Quelltext bearbeiten]

zu welchem gebäude des historistischen schloss-ensembles gehört dieses gotische oder renaissance-detail? --E.mil.mil (Diskussion) 07:54, 12. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Nicht zu dem Objekt des ArtikelsVentus55 (Diskussion) 14:27, 14. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Aktuelles Foto von Schloss Rottenstein[Quelltext bearbeiten]

Sakra, ich finde es einen sturen Kleinkrieg, den Du hier führst, das unerwünschte Foto permanent wieder reinzusetzen. Ich habe den Fotografen kontaktiert, das Foto aus wiki commons zu entfernen. Die Aufforderung des Eigentümer ist zu respektieren, der unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat, dass das Foto auf seinem Grundstück aus aufgenommen ist --Ventus55 (Diskussion) 23:20, 20. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Solange das Foto auf Commons zur Verfügung steht, steht es zur Verfügung. Der Wunsch deines Auftraggebers spielt hierbei ebensowenig eine Rolle wie der des Fotografen, der es zur Weiterverwendung zur Verfügung gestellt hat. Das zur Verfügung stellen von Bildern ist nicht reversibel. Ich führe im Übrigen keinen Kleinkrieg, sondern trete für freies Wissen und gegen Zensur ein. --Sakra (Diskussion) 13:35, 22. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Es gibt keinen Grund, das Bild aus dem Artikel zu nehmen oder zu löschen. Es gibt kein Recht am Bild der eigenen Sache. --Pölkky 20:52, 24. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

:::Stimmt so nicht. Panoramafreiheit gilt nur von öffentlichen Grund und wenn das Foto von einem Privatgrundstück aufgenommen wurde dann ist die Genehmigung des Eigentümers notwendig. --codc Disk 20:55, 24. Sep. 2014 (CEST) Überlesen dass in Österreich die Gesetze freizügiger sind als in Deutschland. --codc Disk 20:56, 24. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Ist ohnehin hinfällig, wir brauchen keine Panoramafreiheit, da der Architekt 1878 verstorben ist. --Pölkky 20:57, 24. Sep. 2014 (CEST) Ich fahre nächste Woche von Ljubljana nach Wien, da liegt das Schloß auf dem Weg. Mal sehen, ob ich aktuelle Fotos machen kann...Beantworten