Diskussion:Sortenschutz

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Barolome in Abschnitt Sortenschutz deutschlandlastig?
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Sortenschutz“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Unsortierte Anmerkungen[Quelltext bearbeiten]

Wichtig: Das Sortschutzrecht ist eben kein Patent. -- Oliver Moldenhauer

Konzernstrategien wieder eingefügt, da es IMO ein wichtiger Punkt ist, den aktuellen Stand des Gebrauchs/Missbrauchs des Sortenschutzes zu beschreiben. Pepre

Sortenschutz[Quelltext bearbeiten]

Oliver Moldenhauer hat vollkommen Recht!

Sortenschutz ist ein Schutzrecht, das es dem Züchter ermöglicht, seine Sorte wirtschaftlich zu verwerten, um damit eine Entlohnung seiner (intellektuellen und finanziellen) Vorleistungen zu erhalten.

Der Sortenschutz wird im Gegensatz zum Patentschutz gerade von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt und eben nicht nur von den "bösen Multis".

Der internationale Sortenschutz (UPOV-Abkommen), der auch in der EU und in D in geltendes Recht umgesetzt wurde, beinhaltet ausdrücklich die Möglichkeit, geschützte Sorten ohne Zahlung von Linzenzgebühren zur weiteren Züchtung verwenden zu können. Dies kommt auch und gerade mittelständischen Züchtern zugute. Damit trägt der Sortenschutz zum Züchtungsfortschritt und zur Ernährungssicherung in weniger entwickelten Ländern bei.

Das ist so, selbst wenn "gute Menschen" das etwas anders sehen (möchten)! Ein Blick in die rechtlichen Grundlagen könnte zur Wissenserweiterung beitragen! F. Cramer

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(...) Zweitens: wenn die rechtliche Lage auch noch so klar ist, gibt es nichtsdestotrotz Missbrauch, zB: http://www.kartoffelvielfalt.de/linda.htm. Ich finde, dies gehört auch erwähnt, zumal Wikipedia die Realität beschreibt und nicht nur Gesetzestexte wiedergibt. Pepre Sa Dez 17 14:19:17 CET 2005

PS: mit http://www.cramer-jungpflanzen.de haben sie zufällig nichts zu tun? ;-)

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Ich werde die Kritik am Sortenschutz wieder einfügen, da sich ja offensichtlich niemand mehr gegenteilig dazu äussern will. Pepre Di Feb 28 13:19:41 CET 2006

Kritik?[Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel vermisse ich jegliche prinzipielle Kritik am Sortenschutz. Z.B. sollte nicht verschwiegen werden, dass jegliche Schutzrechte an Leben automatisch ethische Probleme aufwerfen.--SiriusB 23:29, 12. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Selten so ein großkapitallastiges Propagandapamflet gelesen. Langsam könnt ihr bei wikipedia einpacken. Das hat nichts mehr mit Lexikon zu tun.--93.207.184.142 22:45, 10. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Nun gibt es einen Abschnitt Kritik.
--"...Da steh ich nun, ich armer Tor! und bin so klug als wie zuvor..." - Faust - (Diskussion) 18:49, 22. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Sortenschutz deutschlandlastig?[Quelltext bearbeiten]

Hallo Katzach, könntest Du einmal andeuten, wie Du Dir die Beseitigung der Deutschalndlastigkeit des Artikels vorstellst? Wirtschaftlich hat der nationale Sortenschutz in der Schweiz wie in Österreich so gut wie keine Bedeutung. materiell stimmt das Recht in diesen beiden Sattaten auf Grund der Vorgaben im UPOV-Übereinkommen im Wesentlichen überein. Dargestellt werden könnten also sinnvollerweise nur die Abweichungen im Verfahrensrecht. Die Österreichischen und Schweizer Institutionen sind aufgeführt. Was sollte Deiner Ansicht nach also noch ergänzt werden? Ohne entsprechende Hinweise sehe ich leichte Tendenzen in Richtung auf etit-war. Freundliche Grüße --Keuk 13:00, 16. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Sieh dir z.B. die Einleitung an. Die ist nicht international gehalten, sondern deutschlandlastig. Beim Lesen des restlichen ARtikels sehe ich Deutschlandlastigkeit. Selbst Deutschland, die Schweiz, Österreich und die EU zusammen sind noch lange nicht die Welt. Zu den USA lese ich grade mal drei Zeilen, zu Japan und China jeweils eine. Auch die stichpunktartige Auflistung des Sortenschutzes in anderen Ländern steht in einem auffällig kleinen Verhältnis zum Gewicht des Artikels auf europäischen/deutschsprachigen Regelungen. Der Artikel ist deutschlandlastig, vll. deutschlastig oder EU-lastig, keinesfalls aber entspricht dem internationalen Anspruch, den die WP haben sollte. Alternative: Verschieben nach Sortenschutz (EU) oder Sortenschutz (Deutschland) und entsprechend anpassen. --Katach 19:57, 16. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Das habe ich mir auch schon überlegt. Die Schwierigkeit liegt allerdings darin, dass ich den Artikel nicht nach a und b verschieben kann, sondern nur nach a oder b. Beide Lemmata werden ihm aber nicht gerecht. Als Möglichkeit sehe ich allenfalls Sortenschutz (Deutschland) mit gleichzeitigem Abhandeln der in D anwendbaren EU-Regelung, die allerdings genauso in Österreich gilt und das nationale österreichische System nahezu zur Bedeutungslosigkeit verkümmert hat. Was übrig bleibt, könnte u.U. in Sortenschutz (international) untergebracht werden. Ich kopiere diese Diskussion auf Diskussion, weil sie dort breiter geführt werden kann. Gruß --Keuk 19:21, 17. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Mien Vorschlag wäre, dass der Hauptteil des bestehenden Artikels der sich um die Situation in DE dreht in die Unterseite Sortenschutz (Deutschland) verschoben wird. Der Hauptartikel die allgemeinen Informationen zum Sortenschutz aufzeigen - in vielen Ländern sind die ja ähnlich. Die Situation in der EU / DE und anderen deutschsprachigen Ländern könnten etwas eigehender diskutiert werden.
Ich helfe da gerne mit, bin aber momentan noch an ewas anderem dran. --Barolome (Diskussion) 10:03, 17. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Nicht neutraler Artikel[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel erweckt im gegenwärtigen Zustand den Eindruck, dass hier in beträchtlichem Umfang Lobbyisten am Werk gesesen seien; das muss dringend geändert werden. –

Ein, zwei oder drei Beispiele wären nett. --Aktenstapel (Diskussion) 18:55, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Der Artikel ist in weiten Teilen eine mit zugekleisterte Textwüste; zugekleistert mit Hinweisen auf die Rechte der Rechteinhaber (allein diese Formulierung ist ein unsägliches Wortmonster). Betreffs der Struktur ist auffällig, dass die politischen Fragen nur unter dem Kapitel Ethische Fragen angehaucht werden. Die gesellschaftlichen Auswirkungen fehlen völlig. – DtukKein Bier für Nazis 08:55, 17. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Nochmal: Können drei Beispiele aufgezählt werden, die das Einfügen des Neutralitätsbausteins rechtfertigen? Die letzte Antwort ging nicht auf das Thema Neutralität ein. --Aktenstapel (Diskussion) 10:06, 17. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Zwischenruf: "Zugekleisterte Textwüste" klingt mir persönlich etwas zu geringschätzig. Auch kann ich keinen Verstoß gegen Neutralität erkennen. Das Problem des Artikels ist, dass er durchgehend in Juristendeutsch verfaßt ist, juristisch sicherlich korrekt, aber halt unverständlich. Z.B. der Satz: "Kennzeichnend für das internationale Sortenschutzsystem ist, dass der Schutz in den Konventionsländern grundsätzlich nur Konventionsangehörigen zugänglich ist; Ausnahmen kommen jedoch bei Gegenseitigkeit in Betracht." Schon die Einleitung sprudelt über vor lauter Insider-Details, die den Blick auf das Thema mehr verstellen als es verständlich zu machen.
Mein Vorschlag: Jemand, dem das Thema am Herzen liegt und der Geduld und Erfahrung hat, den Artikel übersichtlich zu gliedern, den Text zu entflechten und verständlich zu machen, versucht in Kooperation mit einem der Hauptautoren, z.B. mit Keuk den Artikel so umzuarbeiten, dass er lesbar ist, was erfahrungsgemäß wohl am besten im BNR funktioniert. Ich möchte wegen etlicher vordringlicher Baustellen die Mühe nicht auf mich nehmen, bin aber gerne bereit, wenn das friedvoll vonstatten geht, ein Auge darauf zu werfen. Das Thema ist es wert! Grüße --Pimpinellus (Diskussion) – WikiMUC10:21, 17. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Nicht neutral ist die Darstellung zB in:

  1. Die gesellschaftliche Bedeutung fehlt völlig im Artikel;
  2. es gibt keinen Hinweis auf die ökologischen Folgen
  3. die mit dem Sortenschutz einhergehende Reduzierung der real angebauten Sorten

Und das sind nur ein paar Beispiele für die inhaltlichen Mängel dieses Artikels. -- DtukKein Bier für Nazis 14:56, 17. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Danke, ich verstehe jetzt, dass der Artikel besser formuliert werden kann, sehe allerdings den Neutralitätsbaustein nicht gerechtfertigt. Der sollte entfernt werden. --Aktenstapel (Diskussion) 10:30, 18. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Naja, der Lücken-Bapperl als mögliche Alternative würde hier ja eher noch dazu beitragen, dass noch weiter *zugekleistert* wird. Als erstes sollte zumindest das Intro so weit überarbeitet werden, dass auch OMA und Otto-Nomalbiertrinken verstehen können, worum es in diesem Artikel geht. Eine Anregung/Vorlage für die Überarbeitung könnte zB Linda (Kartoffel)#Allgemeines zum Sortenschutz in Deutschland sein. – DtukKein Bier für Nazis 15:14, 22. Feb. 2016 (CET)Beantworten
SortenschutzSortenzulassung, bei Linda geht es um letzteres. Eine 30 Jahre alte Sorte hätte die Kriterien für den landeskulturellen Wert in Deutschland nicht erfüllt (was Europlant wusste), nur deshalb wäre ein Zulassung beim Bundessortenamt schwierig geworden. Weil es den landeskulturellen Wert anderswo nicht gibt bzw. er anders bemessen wird, konnte sie aber über GB wieder zugelassen werden. Mit Sortenschutz hat das nur insofern zu tun, als dass es Europlant (völlig berechtigt) frei steht, eins ihrer Produkte vom Markt zu nehmen, solange es noch ihnen gehört.-- Alt 15:27, 22. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Ziemlich Chaotisch...[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist nicht gut strukturiert, ich glaube man könnte ihn sogar um einiges kürzen, ohne das er dadurch an Inhalt verlöre! --"...Da steh ich nun, ich armer Tor! und bin so klug als wie zuvor..." - Faust - (Diskussion) 18:49, 22. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Die neuerlichen Ergänzungen und Erweiterungen, noch ungesichtet, verstärken das chaotische Durcheinander. Sätze wie "Die genannte hohe Anteil bei den Anmeldungen für Zierpflanzen folgt auch aus den besonderen Vorschriften für Zierpflanzen (für Deutschland z.B. in § 3a Abs. 1 Nr. 2 des Saatgutverkehrsgesetzes)" sind reiner Experten- und Verordnungsspeech. Ich plädiere dafür, den ganzen Artikel auf den Prüfstand zu stellen, kräftig einzudampfen und in verständliches Deutsch zu übersetzen. Gruß --Pimpinellus (Diskussion) – WikiMUC23:09, 22. Feb. 2016 (CET)Beantworten


Habe mit der Übersetzung in allgemeines Deutsch (soweit das halt bei Gesetzen möglich ist), der Kürzung und der Umgliederung des Textes begonnen.

Folgendes muss noch bearbeitet werden:

  • Beschränkungen der Wirkung des Sortenschutzes

Hier fehlt noch die halbwegs allgemeinverständliche Darstellung der Absätze (2) bis (7) nach § 10a Sortenschutzgesetz

  • Der zweite Absatz unter Dauer des Sortenschutzes
  • Kosten des Sortenschutzes

diese drei mache ich wohl noch!

Vieles in den Folgenden Abschnitten ist teilweise eine auf "Juristendeutsch" geschriebene Wiederholung der von mir erarbeiteten Einleitung und der Abschnitte 1 bis einschl. 4

Ich habe sie bewusst noch nicht gelöscht, da ich sie noch nicht alle sichten und auf Korrktheit prüfen konnte.

  • 5 Geschichte
  • 6 Schutzfähige Sorte
  • 6.1 Unterscheidbarkeit
  • 6.2 Homogenität
  • 6.3 Beständigkeit
  • 6.4 Neuheit
  • 7 Verfahren
  • 8 Rechte des Sortenschutzinhabers

Ich fände zudem eine Erweiterung der Kritik um Beispiele der evtl. auftretenden sozialen Ungerechtigkeit, vor allem in den Entwicklungsländern wünschenswert, das würde auch gut zu den schon von anderen geäußerten Bestrebungen passen, die Deutschlastigkeit zu reduzieren und den Neutralitätsbaustein zu entfernen!

--"...Da steh ich nun, ich armer Tor! und bin so klug als wie zuvor..." - Faust - (Diskussion) 04:57, 23. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Es gibt keine soziale Ungerechtigkeit in Entwicklungsländern, weil die a) UPOV fast alle nicht beigetreten sind, b) Sorten sich dorthin gar nicht sinnvoll exportieren lassen (südfranzösischer Weizen passt ja schon nicht nach Deutschland) und es c) dort gar keine Möglichkeit gibt, Sortenschutz durchzusetzen, was d) überhaupt keine Rolle spielt, weil es dort finanziell ohnehin nichts zu holen gäbe. Die Deutschlandlastigkeit verstärkst du im Übrigen durch die vorgeschlagene Gliederung, denn damit lässt sich nur eins der zahlreichen Sortenschutzswysteme darstellen, was langfristig wohl wieder auf D hinaus läuft.-- Alt 09:33, 23. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Hallo.
Gut damit kenne ich mich nicht besonders aus. Die soziale Ungerechtigkeit trifft dann wohl eher auf Patente zu.
Es ist nicht meine Absicht die Deutschlandlastigkeit zu verstärken.
Die Gliederung ist ja nur vorübergehend, oben und unten stehen jetzt halbwegs gute Abschnitte ud die in der Mitte (5-8) müssen noch bearbeitet werden.
So kann die Definition für Deutschland aus der aktuellen Einleitung und den auf Deutschland bezogenen Abschnitten dann ja auch später in einen Abschnitt, der zum Beispiel: Situation in Deutschland oder so ähnlich heißt.
Am Ende soll der Artikel International sein und für das Lemma relevante Länder halt einzeln auflisten, ist doch klar!
Aber da sind wir ja noch nicht!
Ich habe mich mit dem deutschen Gesetzestext befasst und wenn andere die Sprachen anderer Länder in denen es Sortenschutz gibt beherschen, können diese dann ja auch die jeweiligen Abschnitte für andere Länder einfügen.
Were is the problem?
Es grüßt freundlich...
--"...Da steh ich nun, ich armer Tor! und bin so klug als wie zuvor..." - Faust - (Diskussion) 14:55, 23. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Da das Juristendeutsch wohl zum großen Teil von mir stammt, hieße es wohl den Bock zum Gärtner zu machen, wenn ich den Artikel überarbeitete. Daher werde ich mich auf die Überarbeitung meines Skripts für die TU Dresden beschränken (das ist für Leute, die im IP-Bereich erfahren sind). Nichts für ungut und viel Erfolg beim Verständlichmachen für Normalverbrauchers Otto!--Keuk (Diskussion) 12:09, 24. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Lieber Keuk, ich sehe die momentan noch ungesichteten Änderungen auch noch eher kritisch. Dennoch habe ich versucht, den bereits oben zitierten Satz Kennzeichnend für das internationale Sortenschutzsystem ist, dass der Schutz in den Konventionsländern grundsätzlich nur Konventionsangehörigen zugänglich ist; Ausnahmen kommen jedoch bei Gegenseitigkeit in Betracht. etwas zu entfalten. Da du nun hier an der Diskussion teilnimmst, möchte ich die Gelegenheit nutzen, zu verstehen, was du damit gemeint hast. Offenbar sollen Ausnahmen für nicht Konventionsangehörige bei Gegenseitigkeit in Betracht kommen. Bezeichnet das Wort Konventionsangehörige die Verbandsstaaten im Sinne der Konvention oder sind damit Angehörige von Verbandsstaaten gemeint? Im letzteren Fall sehe ich gerade nicht, wie sich eine Ausnahme (also Zugänglichkeit für Personen, die nicht Angehörige der Verbandsstaaten sind) ergibt. Mir stellt sich auch die Frage, ob das, was ich hier geschrieben habe, korrekt ist und ob dabei eventuell etwas ungewollt aus dem getilgten Text untergegangen ist. --Aktenstapel (Diskussion) 15:15, 26. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Hallo Aktenstapel, ich habe mit der Einfügung so meine Schwierigkeiten und würde mich zunächst eher an die Formulierung im UPOV-Übereinkommen halten, etwa so: Artikel 4 des UPOV-Übereinkommens in der Fassung von 1991 sieht vor, dass die Angehörigen einer Vertragspartei (d.h. eines Vertragsstaats oder einer zwischenstaatlichen Organisation, die dem Übereinkommen angehört) sowie die natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz, und die juristischen Personen, die ihren Sitz im Hoheitsgebiet dieser Vertragspartei haben, im Hoheitsgebiet jeder anderen Vertragspartei grundsätzlich in Bezug auf die Erteilung und den Schutz von Züchterrechten dieselbe Behandlung genießen, die auch die Staatsangehörigen der anderen Partei genießen (Inländerbehandlung).- das ist fast wörtlich der etwas abgespeckte Text von Artikel 4 Absatz 1, erleichtert um den für Nichtjuristen wohl nur schwer verständlichen letzten Satzteil. Die Gegenseitigkeitsklausel findet sich noch in den nationalen Regelungen in Deutschland und Österreich, so in § 15 Abs. 2 Nr. 3 des deutschen Sortenschutzgesetzes und in § 7 Abs. 1 Nr. 2 des österreichischen Sortenschutzgesetzes. Die gemeinschaftsrechtliche Regelung (Art. 12 GemSortV) sieht seit 2008 das Inländerprinzip und damit das Erfordernis der Gegenseitigkeit nicht mehr vor, das gilt seit 2008 auch in der Schweiz (zum Unionsrecht Leßmann/Würtenberger, Deutsches und europäisches Sortenschutzrecht, Handbuch, 2. Auflage, Baden-Baden: Nomos 2009, Rdn. 2.32; zur Rechtslage in der Schweiz zuvor Eva Tscharland, Sortenschutzrecht, in: von Büren/David, Schweizerisches Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, Helbing & Lichtenhahn, Basel/Genf/München, S. 768). Danach müsste sowohl europäischer als auch Schweizer Sortenschutz seit 2008 für natürliche und juristische Personen einschränkungslos erhältlich sein. Da der nationale Sortenschutz in Deutschland inzwischen ziemlich marginal und in Österreich so gut wie unbedeutend ist, spielt die Gegenseitigkeit damit innerhalb der EU und in der Schweiz praktisch keine Rolle mehr. FG--Keuk (Diskussion) 13:43, 28. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Hallo Keuk, ich verstehe, dann ist dieser Teil also nur noch geschichtlich interessant. Ich denke, du solltest den Entwurf einfügen; ich kann aber verstehen, wenn du damit noch abwartest, denn es geht ja momentan mächtig viel Gerät diagonal über den Acker des Artikels und hinterlässt tiefe Risswunden ;-) --Aktenstapel (Diskussion) 18:11, 3. Mär. 2016 (CET)Beantworten

"deutsche Staatsbürgerschaft"[Quelltext bearbeiten]

Der zweite Satz ist so nicht richtig: "Dieser kann von jedem Ursprungszüchter oder Entdecker einer Sorte beantragt werden, welcher die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt (§ 15 SortSchG)."

Dies erweckt den Eindruck, nur natürliche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit seien berechtigt. §15 betrifft aber auch natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz oder Niederlassung im Inland (Abs.1 Nr.1) oder in einem Verbandsstaat (Nr.2) oder bestimmten weiteren Staaten (Nr.3).

Ich will hier nicht einfach größere Änderungen vornehmen, schlage aber vor, die Formulierung so zu ändern: "Das Recht, Sortenschutz für eine Sorte zu beantragen, steht dem Ursprungszüchter oder Entdecker der Sorte oder seinem Rechtsnachfolger zu (§ 8 SortSChG)." Die Feinheiten von §15 sind hier IMHO weniger relevant.

--Hominide (Diskussion) 13:23, 16. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Freihandelsabkommen[Quelltext bearbeiten]

https://www.infosperber.ch/Artikel/Wirtschaft/Der-Agrar-Sortenschutz-bedroht-Kleinbauern-in-aller-Welt --Fonero (Diskussion) 20:29, 9. Mär. 2020 (CET)Beantworten