Diskussion:Spießrutenlaufen

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Der Artikel ist meiner Meinung nach ausreichend überarbeitet, deshalb habe ich den Meyer-Baustein entfernt.

Der Artikel ist in weiten Teilen wörtlich aus Meyers Konversationslexikon geklaut...

Der inzwischen gemeinfrei ist. Besser gut geklaut als schlecht selbst zusammengestottert.--212.121.153.12 14:38, 8. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Spießrutenlauf heute[Quelltext bearbeiten]

es steht im Artikel geschrieben: Als Spießrutenlauf bezeichnet man im übertragenen Sinn, wenn ein gehasster oder verachteter Mensch an seinen Spöttern oder Feinden vorbeilaufen muss.

Ich sehe das nicht so, dass der Betroffene ein "gehasster oder verachteter Mensch" sein soll. Es geht dabei um eine Situation, wo der Betroffene keine Hilfe, sondern nur Schikane und Gegnerschaft zu erwarten hat: Eine Besprechung in einer Firma oder eine politische Diskussion kann zu einem Spießrutenlauf werden, wenn alle gegen einen sind. Auch der Gang zur Behörde oder durch viele Behörden wird manchmal zu einem Spießrutenlauf.

--Peter2 21:54, 14. Jan 2006 (CET)


Dem schließe ich mich an. -- Gregor Koslowicz 07:19, 23. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

SpießrutenlaufEN vs Spießrutenlauf[Quelltext bearbeiten]

Meines Erachtens sollte es nach "Spießrutenlauf" verschoben werden. Was denkt Ihr? Stern 21:56, 14. Jan 2006 (CET)

Rein technisch ist es ja schon dadurch gelöst, daß eine Weiterleitung von "..lauf" zu "..laufen" existiert. Was von der Wortbedeutung her das richtige ist (Hauptwort oder Zeitwort), das kann ich nicht beurteilen.
--Peter2 09:37, 15. Jan 2006 (CET)
Beschrieben ist eher das Verfahren, das müsste "..lauf" heißen, analog 100-Meter-Lauf. Die Weiterleitung muss also umgekehrt werden.--Mideal (Diskussion) 14:21, 9. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]

Toter Weblink[Quelltext bearbeiten]

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--Zwobot 17:19, 27. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Geht diese Bestrafungsmethode schon unter Folter ein? Taucht in der Kategorie bislang nicht auf; ich möchte sie aber da auch nicht vorschnell ohne Absprache eintragen. -andy 80.129.77.225 10:56, 25. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]


Der Spießrutenlauf ist eigentlich nicht als Folter anzusehen, da er meines Erachtens zumeist nur als Körperstrafe, also als Bestrafung für eine bereits begangene Tat die unter Strafandrohung stand, ausgeführt wurde und nicht - wie der erste Absatz im Artikel "Folter" hier, in Wiki, schon beschreibt: "Als Folter bezeichnet man das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid (Gewalt, Qualen, Schmerz) an Menschen durch andere Menschen, meist als Mittel für einen zielgerichteten Zweck, beispielsweise um eine Aussage, ein Geständnis, eine Widerrufung oder eine wichtige Information zu einem bestimmten Sachverhalt zu erhalten, oder um den Willen und Widerstand der Folteropfer (dauerhaft) zu brechen". Der erste Absatz des Artikels "Spießrutenlaufs" noch einmal, nur zum Vergleich: "Spießrutenlaufen (Spitzruten- oder Gassenlaufen) bezeichnet eine militärische Leibesstrafe, die bis ins 19. Jahrhundert wegen schwerer Vergehen durch Kriegs- oder Standgericht über einfache Soldaten verhängt wurde". -- Gregor Koslowicz 07:14, 23. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Es sollte noch eine Weiterleitung unter dem Begriff "Gassenlauf" eingerichtet werden bzw. eine Erwähnung im Text erfolgen. Umgangssprachlich wurde dieser Begriff in der damaligen Zeit verwendet. Zum Beispiel im Lied "Ich bin Soldat" oder im Lied "König von Preussen" ist er Textbestandteil und scheint gängig zu sein. -- DL

Von Gustav Adolf eingeführt ?[Quelltext bearbeiten]

Was ist der Sinn die Behauptung aufzustellen der Spießrutenlauf wäre von Gustav Adolf erfunden worden (geboren 1594) wenn im gleichen Artikel ein Bild zu finden ist, das im 16. Jahrhunderts entstanden sein soll ? Hat Gustav Adolf den Spießrutenlauf mit 6 Jahren erfunden ? Oder ist vieleicht das Bild jünger ? Seltsam in diesem Zusammenhang auch das der Spießrutenlauf bereits während des Deutscher Bauernkrieg verwendet wurde (1526, siehe Weinsberger Bluttat) Werde deshalb diesen Satz über Gustav Adolf entfernen.

Was passiert wenn man den Lauf überlebt ?[Quelltext bearbeiten]

Ja in dem Artikel steht das der Lauf in den meisten fällen zum Tode führte ... . Was impliziert das es auch ab und an mal jemand überlebt hat . Was passierte dann mit diesen Soldaten ? --Weiter Himmel 12:35, 18. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Lazarett, was sonst? (nicht signierter Beitrag von 93.131.100.28 (Diskussion | Beiträge) 02:06, 23. Mai 2009 (CEST)) [Beantworten]

Also war man dann sozusagen frei und hatte keine weiteren Sanktionen zu fürchten?--Weiter Himmel 14:56, 19. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Genau so war es ! -- Milgesch 10:07, 30. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Tatsächlich wird nicht klar, wie üblicherweise der Ausgang war. Es steht da so etwas wie: "Ein sechsmaliges Spießrutenlaufen durch 300 Mann an drei Tagen mit Überschlagen je eines Tags wurde der Todesstrafe gleich geachtet und hatte auch gewöhnlich den Tod zur Folge". Soll das heißen, dass das Urteil in der Regel auf sechsmaliges Laufen lautete, oder gab es auch Abstufungen im Urteil, d.h. bei kleineren Vergehen nur einmaliges Spießrutenlaufen? Gibt es statistische Aussagen darüber, wieviele im Schnitt diese Strafe überlebten? Ich finde, das ist entscheidend, um diese Bestrafung entweder in die Kategorie "körperliche Züchtigung" oder "Hinrichtungsart" einordnen zu können.--Borsanova 17:35, 6. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

Was genau an Schlägen mit der Weidenrute tödlich ist, wird verschwiegen.--Mideal (Diskussion) 14:23, 9. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]
Blutvergiftung durch Infektion und Blutverlust, würde ich mal annehmen, oder? -- marilyn.hanson (Diskussion) 02:43, 18. Jan. 2020 (CET)[Beantworten]

Prügelknabe ?[Quelltext bearbeiten]

"Im Übrigen hatte der Spießrutenlauf eine Art Ventilfunktion für die Truppe, wobei der Verurteilte gleichzeitig in die Rolle eines Prügelknaben versetzt wurde." Diese Version ist mir neu, ich habe sie in der einschlägigen Literatur bisher nicht gefunden. Beleg? Sonst lösche ich (ebenso den Verweis in Prügelknabe). -- Milgesch 10:07, 30. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Heute gelöscht. -- Milgesch 14:29, 6. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Fahren von der Rah[Quelltext bearbeiten]

In diesem Artikel wird geschrieben über "Fahren von der Rah", aber es ist mir nicht deutlich geworden, was das ist. (nicht signierter Beitrag von Pruis (Diskussion | Beiträge) 20:02, 5. Feb. 2010 (CET)) [Beantworten]

Recht der langen Spieße vs. Spießrutenlauf[Quelltext bearbeiten]

Man sollte wohl eines vom anderen klarer abgrenzen, im besten Fall auch zeitlich. N3MO (Diskussion) 21:37, 2. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]

Worin besteht die eigentliche Strafe?[Quelltext bearbeiten]

Beim besten Willen, ich habe den Abschnitt "Militärische Strafe" nun drei mal gelesen und kann aus dem Text kaum ableiten, was da nun die eigentliche Strafe sein und obendrein zum Tod führen soll. Sinngemäß: 1. öffentliches Standgericht, 2. öffentliches Bekenntnis des "Sünders", 3. dreimaliger Schulterklopfer, 4. dreimaliges Abschreiten der Gasse mit dem Ankläger, 5. der "Sünder" geht auf die am Ende der Gasse aufgespießten Fahnen zu. So und wo ist da nun die Strafe? Irgendentwas fehlt da. Wohl doch schlecht geklaut (@212.121.153.12)? Man kann mit viel Phantasie aus der beigefügten Zeichnung ableiten was nun folgte, aber im Text ist das nicht enthalten. --217.17.206.130 16:08, 15. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]

Zitat: "Richter und Henker waren in diesem Fall die Landsknechte selbst, die mit den zustoßenden Spießen die Schandtat straften" --GiordanoBruno (Diskussion) 17:14, 15. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]