Diskussion:Tagebaurestloch

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 131Platypi in Abschnitt Rekultivieren
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Naturpark[Quelltext bearbeiten]

Der Naturpark Kottenforst-Ville entstand keineswegs infolge des Braunkohlenbergbaus. Lediglich einer kleiner Teil des Gebietes mit den zahlreichen Tagebaurestseen ist durch den Bergbau entstanden. --WEule 22:28, 31. Mär 2005 (CEST)

Der Blausteinsee im Tagebau Inden ist nicht als Folge des Bergbaus entstanden, sondern vielmehr ist er auf Wunsch im ansonsten verfüllten Tagebaurestraum - nicht bergbaubedingt - als Erholungssee angelegt worden.--WEule 22:28, 31. Mär 2005 (CEST)

Richtigstellung: Der Blausteinsee liegt an der Stelle des ehemaligen Tagebaus Zukunft, nicht Inden. --Eschweiler 13:27, 2. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Ringwallspeicher[Quelltext bearbeiten]

Warum plant man dort kein Ringwallspeicher?

Dieser nichtgezeichnete Beitrag ist von Benutzer:Silicobacter. --Eschweiler 13:29, 2. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Siehe Diskussion:Phoenix-See#Ringwallspeicher, Diskussion:Tagebau Hambach#Ringwallspeicher, Wikipedia:Auskunft#Ringwallspeicher --Mps 13:51, 2. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Rekultivieren[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht, Tagebaurestlöcher "müssen rekultiviert werden". Auf was bezieht sich das "müssen"? Rechtsvorlage (dann weltweit oder wäre das europazentrisch?)? Immerhin ist es denkbar, dass ein nicht besonders altruistisch denkendes Unternehmen einfach weggeht "ist mir doch alles egal". Wenn das jemand mit Sachverstand klarstellen könnte, wäre ich dankbar. --131Platypi (Diskussion) 13:41, 10. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

In Deutschland ist dies im Bundesberggesetz so geregelt. Gilt für alle Bergbaubranchen, nicht nur den Tagebau. Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine etwaige europäische Regelung unter dieser Forderung bleibt. Wahrscheinlicher ist aber, daß es im Bergrecht der einzelnen Staaten geregelt wird. -- Glückauf! Markscheider Disk 13:50, 10. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
Nachtrag: die Rekultivierungspflicht betrifft nicht nur die Restlöcher, sondern die gesamten, vom Bergbau in Anspruch genommenen Flächen. -- Glückauf! Markscheider Disk 13:53, 10. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
Danke für die Antwort. Frage 2: sollten wir das im Artikel irgendwie darstellen, dass dieses deutsches/europäisches Recht ist? So wie es dasteht finde ich das "müssen" unklar, speziell wenn es dann weltweit nicht gelten sollte. --131Platypi (Diskussion) 14:20, 10. Okt. 2019 (CEST)Beantworten