Diskussion:Tethering (Netzwerkfreigabe)

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Stahlmann in Abschnitt Bitte nicht so speziell
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Tethering (Netzwerkfreigabe)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Kein Alleinanspruch[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff Thetering wird auch für die Fersteuerung von Kameras via PC angewendet. (nicht signierter Beitrag von 87.177.195.180 (Diskussion) 13:28, 12. Jun. 2013 (CEST))Beantworten

Siehe Bitte nicht so speziell, etwas weiter unten. --Asomy (Diskussion) 12:56, 25. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Einleitung[Quelltext bearbeiten]

Tethering als Verbindung mobiler mit nicht-mobilen Geräten zu bezeichnen klingt etwas unsinnig, wenn als nicht-mobile Geräte Laptops bzw. Notebooks aufgelistet werden. Gerade Notebooks profitieren ja, idR "unterwegs", von der Internetanbindung des Handys, wenn sie sich außerhalb der Reichweite eines Netzwerks/Telephonanschlusses befinden. Vorschlag:

Tethering leitet sich vom englischen Verb to tether (= anbinden) ab. Es wird umgangssprachlich verwendet als Verbindung eines internetfähigen Handys/Smartphones etc. mit einem Computer oder PDA, um diesem Internetzugang über das drahtlose Netzwerk des Mobilfunkproviders zu ermöglichen. Die Verbindung der beiden Geräte kann kabelgebunden oder drathlos sein, also z.B.:

(Auflistung wie im Artikel) (nicht signierter Beitrag von 85.177.104.115 (Diskussion) 18:10, 9. Jun. 2009)

Wieso "umgangssprachlich"? M. E. ist das der korrekte terminus technicus. --AchimP 18:20, 9. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Anscheinend gibt es im Englischen noch eine weitere Verwendung dafür, dass wortwörtliche "Anbinden" eines Mobilgeräts an sich oder sein Notebook: [1]. Aber meinetwegen kann "umgangssprachlich" auch wegfallen - sonst noch irgendwelche Verbesserungsvorschläge?-- 85.177.104.115 19:25, 9. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Fällt mir gerade auf, vllt. müsste man für mobiles Gerät im vorhandenen Text besser Mobilfunkgerät schreiben, der Laptop ist an sich ja kein solches. Mobil schon, aber Funk, bzw. wie Du schreibst, Mobilfunk, eben nicht, und darum geht's ja. --Pflastertreter 23:24, 9. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Das reicht nicht oder ergibt seltsame Wörter. Es wäre dann
"Tethering (von englisch to tether = anbinden) ist die Verbindung eines Nicht-Mobilfunk-Gerätes (z. B. Desktop-Computer, Notebook-Computer, Laptop-Computer) mit einem Mobilfunk-Gerät (z. B. Handy, PDA), damit das nicht-mobilfunkende "gefesselte" Gerät einen drahtlosen Internet-Zugang durch das mobilfunkende Gerät erhält. Die Anbindung des nicht-mobilfunkenden an das die Verbindung realisierende mobilfunkende Gerät kann geschaffen werden über"
Spei! ;-) Da gefällt mir die IP-Version schon besser. Sprachlich ein wenig poliert und wikifiziert schlüge ich vor:
"Tethering (engl. Anbinden) bezeichnet die Verbindung eines internetfähigen Mobiltelefons oder Smartphones mit einem Computer oder PDA, um diesem Internetzugang über das drahtlose Netzwerk des Mobilfunkproviders zu ermöglichen. Die Verbindung der beiden Geräte miteinander kann kabelgebunden oder drathlos sein:"
--AchimP 00:16, 10. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
D'accord, war nur halb durchdacht. Nur Internet in internetfähig ist natürlich noch keine wunderhübsche, sofort einleuchtende Erklärung, erst vllt. 10 Bildschirmkilometer weiter.... Was braucht's? Eine Schnittstelle/Verbindung zum Mobilfunkgerät? Der physikalische Teil ist genannt, der Softwareseitige (Protokoll) fehlt m.E., vllt. Internet-Protokoll erwähnen. Netzwerkfähiges Betriebssystem? IP-Adresse? Wird beides nicht erwähnt. Ist schon eine Parforcetour, was man da alles lesen müsste. Aber die Formulierung ist sicher erstmal um ein erhebliches besser als die vorhandene Rohübersetzung aus der en-wp. --Pflastertreter 01:05, 10. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Ich hab's mal als ersten Schritt in den Artikel übernommen. Weitere notwendige Erläuterungen kannst Du oder man ja direkt im Artikel einbauen. --AchimP 15:46, 10. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Bitte den Artikel löschen oder den Kunstbegriff als solchen klassifizieren[Quelltext bearbeiten]

Diese Wortschöpfung ist erst mit dem iPhone und den dort künstlich aufgebauten Kosten für die Nutzung als Modem entstanden. Für das Anschliessen eines mobilen Endgerätes gab es vorher keinen Begriff, genausowenig wie es einen Begriff für das Anschließen eines Monitors an einen Rechner oder eines Staubsaugers an die Steckdose gibt.

Passend wäre auch eine Verschiebung des Artikels in die Kategorie:Marketing als Beispiel dafür, dass man Kunstbegriffe für Funktionen aufbaut welche man kostenpflichtig anbieten will. Die Kunstbegriffe sollen davon ablenken, dass es die Funktion anderswo umsonst gibt. (nicht signierter Beitrag von 92.72.158.152 (Diskussion | Beiträge) 21:38, 31. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten

Deine Auffassung, dass der Begriff erst mit dem iPhone entstanden wäre, ist schlicht falsch. to tether gibt's sowieso schon ewig, aber auch die hier beschriebene Bedeutung gibt's schon, seit sich Mobilfunktelefone so nutzen lassen - und da war das iPhone beileibe nicht das erste. Den englischen Pendant-Artikel gibt es z. B. schon seit November 2005 und auch da war der Begriff nicht mehr neu. --AchimP 22:35, 31. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Schön, dass es jetzt dafür einen deutschen Begriff gibt, schade, dass er so hässlich ist. Obwohl (alter) Technikjournalist, hatte ich den bis heute nicht so ausschließlich und eindeutig mitbekommen. Ich tät’ halt gelegentlich "Durchschleifen" sagen. Aber so fremdartige und frische Begriffe wie eben "Thetering" (klingt mir nach Täterätä) lassen sich dann per Def. eindeutigen Fällen zuordnen, ihr einziger Vorteil. Schade, wieder eine im Deutschen versäumte Begriffsbildung. – Fritz Jörn 14:13, 8. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Danke Fritz! Ich sehe, deine Tüte Deutsch ist noch nicht leer. Woanders ist Deutsch nämlich schon ausgegangen…. Warum findet dein Vorschlag denn keine Verbreitung? Wie sähe denn ein ganzer Satz aus? Den PC auf dem Mobilfon durchschleifen? Oder durch ihn hindurch? Und umgekehrt (also "reverse tethering") dem Mobilfon sein Anschluss durch den PC durchschleifen? User:ScotXWt@lk 14:34, 14. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Sollte bei dem iPhone - Artikel eingebunden werden[Quelltext bearbeiten]

Es ist mit Sicherheit kein eigenständiger Begriff. -- 80.219.154.158 16:13, 10. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Es ist mit Sicherheit ein eigenständiger Begriff und insbesondere gab es ihn auch in der jetzigen Bedeutung schon lange vor dem iPhone. --AchimP 17:08, 10. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

"kann vom Mobilfunknetzbetreiber [...] untersagt werden"[Quelltext bearbeiten]

Zitat: "Die Nutzung des Mobiltelefons als Verbindung für einen Computer in das Internet kann vom Mobilfunknetzbetreiber als Bedingung des Mobilfunkvertrages untersagt werden." Gibt es dazu Gerichtsurteile? Wenn nein, dann kann höchstens festgestellt werden, dass Mobilfunknetzbetreiber versuchen, Tethering zu untersagen. Ob dieser Verstoß gegen das Prinzip der Netzneutralität von der Vertragsfreiheit gedeckt ist, kann erst dann als gesichert gelten, wenn ordentliche Gerichte darüber befunden haben. --217.232.237.100 11:39, 29. Jan. 2010 (CET)Beantworten

  • Dein Einwand steht und fällt mit der Semantik von "untersagen". Untersagen impliziert immer nur einen Versuch, denn verhindern können sie's schließlich nicht. Falschparken ist auch untersagt - und ich tu es doch.

Häufig mit WEP[Quelltext bearbeiten]

Moin, da häufig ziemlich relativ ist, besonders wo Android 2.2 meines Wissens Tethering mit WPA2 unterstützt habe ich das ein bisschen umgeschrieben. Man sieht es zum Beispiel hier. --xZise 23:09, 20. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Gewährleistung und Funktionsbeeinträchtigungen[Quelltext bearbeiten]

Quellenangaben für diesen Abschnitt bzw. Belege? Rechtlich betrachtet wird die Gewährleistung nicht beeinträchtigt. Das müßte differenzierter dargestellt werden und ggf. verlinkt werden. Daß die Gewährleistung einfach so "erlischt" durch eine Veränderung der Firmware ist eine (falsche) urban legend. --131.111.184.95 02:39, 29. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

"Tethering wird manchmal rechtlich eingeschränkt"[Quelltext bearbeiten]

So stehts im Artikel. Scheint mir aber unsinn zu sein. Welche Gesetze/Staaten sollten dies sein, die das rechtlich einschränken? Ich ersetz das mal durch "vertraglich eingeschränkt".--Jocme (Diskussion) 00:18, 16. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Bitte nicht so speziell[Quelltext bearbeiten]

In diesem Artikel wurde bisher leider nur über das Anbinden von Mobiltelefonen an PCs u.ä. geschrieben.
Der Begriff Tethering findet aber auch in anderen Bereichen Verwendung. So z.B. in der Fotografie (Beispiel: http://neunzehn72.de/lightroom-3-tether-aufnahme-kurz-erklart/). Dies sollte noch eingebaut oder zumindest erwähnt werden. --Asomy (Diskussion) 09:57, 27. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Da gibt es bereits seit 2008 folgenden Artikel zu: Tethered Shooting--Stahlmann (Diskussion) 23:50, 9. Jan. 2021 (CET)Beantworten

PCMCIA[Quelltext bearbeiten]

Die beiden Geräte können mit einem Kabel oder drahtlos verbunden werden:

  • serielles Kabel
  • USB-Kabel
  • PC-Karte (auch bekannt als PCMCIA) bzw. ExpressCard
  • IrDA (Infrarot drahtlos)
  • Bluetooth-Funktechnik

PCMCIA ist nicht die eigentliche Verbindung, sondern nur eine Funktionserweiterung des Laptops, die je nach Art der Karte variieren kann. Somit passt das nicht in diese Liste. Statt dessen würde ich aber WLAN noch mit aufführen. --Asomy (Diskussion) 11:21, 29. Mai 2013 (CEST)Beantworten

"dabei ist maximal eine Verschlüsselung mit WEP spezifiziert"[Quelltext bearbeiten]

Wo ist das spezifiziert? Wobei witzigerweise der nächste Satz das Ganze widerlegt (es gibt etliche Systeme welche WPA2 verwenden). (nicht signierter Beitrag von 82.113.106.213 (Diskussion) 22:19, 21. Mär. 2016 (CET))Beantworten

Wenn sich einzelne Hersteller nicht an gültige Spezifikationen halten, beispielsweise um Funktionen zu implementieren, die sonst nicht möglich wären, dann widerlegt das zunächst mal gar nichts. Wenn du zweifel daran hast, dass solche Spzifikationen bestehen (im Artikel scheint das nicht belegt zu sein), dann kannst du den Baustein {{Quellen fehlen|mit Begründung hier}} setzen und damit um die Angabe von Belegen bitten. --H7 (Diskussion) 17:28, 22. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Technische Erklärung fehlt[Quelltext bearbeiten]

Ich hätte gern gewust wie das technisch funktioniert. Welche Protokolle werden oberhalb der physikalischen Ebene (Bluetooth, USB, etc) benutzt? Kann das jemand erklären ? (Der Verweis auf einen englichen Artikel nutzt mir nichts - wir sind doch im deutschen Wiki)

Lycamobile blockt Tethering[Quelltext bearbeiten]

Der Virtuelle Netzbetreiber Lycamobile blockiert im Bereich Karten mit +49-Nummer das Tethering. Hierbei wird der Anschluss des externen Geräts über die für das Netz erkennbare Anzahl der TCP/IP-Zwischenstationen bemerkt und der von dort stammende Datenverkehr unmittelbar unterbrochen.

Da es im deutschen Raum (noch) keine klaren Regeln zum Thema Netzneutralität gibt, muss der Endverbraucher dieses Verhalten letztendlich stillschweigend erdulden (dabei kommt dem Angebot sicher auch zugute, dass der genannte kaufmännische Provider im stark umkämpften Ethno- / Special Interest-Segment spielt.--80.187.97.23 21:41, 28. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Der abschnitt 'einschränkungen' beschreibt nicht den vollen umfang[Quelltext bearbeiten]

Wie auf http://pro-mobile-internet.net/ beschrieben, haben die amerikaner um 2000 die kontrolle über GSM übernommen, gegen schlappe europäer, von denen das system eigentlich stammt. GSM war als mobile erweiterung (weltweit) für ISDN gedacht, also ein professionelles subsystem. Heute ist es dank der von den anglo-autistischen narren der USA ausgehenden, von allen folgsam nachgeeiferten (Hollywood-hypnose) restriktiven geräte- und netzwerk-politik nur noch ein schatten seiner selber.

Beispiele sind der zwangsweise ersatz von profi-mobiltelefonen MIT AUSSENANTENNE (zb http://www.oebl.de/D-Netz/Geraete/Siemens/P1/P1.html , http://www.oebl.de/D-Netz/Geraete/Siemens/S3/S3.JPG [dies sind keine aktuellen geräte mehr, es geht mir um die leichtere veranschaulichung des prinzips für die ignorante 'smartphone'-generation]) durch alberne und an die scheibe geleimte 'smartphones', bei allmählichem auslaufen-lassen von antennen. Auf dem website stehen weitere beispiele.

Gemeinsames merkmal: Wenn man zuständige stellen nach diesen änderungen befragt, zb EU oder BNetzA, wird in der form herumgealbert, aber eisern geschwiegen zur sache.

Zurück zum 'laptop via mobiltelefon': Ich mache in unter besonderer US-fuchtel stehenden ländern die erfahrung, dass mir nach öffnen der datenverbindung die erste seite 'erlaubt' wird. Dabei merkt das netz offenbar dass es ein laptop ist, kein 'smartphone', und es kommt nichts mehr. Die im artikel beschriebenen tariflichen erwägungen spielen dabei keine rolle.

Maw: Wir haben es offenbar mit massivem staatlichen missbrauch zu tun, koordiniert quer über den globus, und offenbar einmal mehr von Amerika inszenegesetzt. (nicht signierter Beitrag von 185.92.26.71 (Diskussion) 10:40, 29. Nov. 2018)

Zweckentfremdung, um ein echtes WLAN-Netz aufzuspannen und mit verbundenen Geräten zu kommunizieren[Quelltext bearbeiten]

WLAN-Tethering kann auch verwendet werden, wenn man auf einen mobilen Server (z.B. einen Arduino) zugreifen möchte, dieser jedoch selbst kein WLAN-Netz erstellen kann und auch sonst keines zur Verfügung steht. Ist der Server mit dem Tethering-WLAN-Hotspot verbunden, erhält er vom Mobiltelefon per DHCP eine lokale IP-Adresse, über die er angesprochen werden kann. Unter Android klappt das sehr gut (aber nur, wenn eine Datenverbindung besteht), aber bevor man das erwähnt, sollte man feststellen, ob es auch auf anderen mobilen Betriebssystemen geht. Und, ob es Quellen dazu gibt. Ich finde nämlich keine. --Яedeemer 23:46, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten