Diskussion:Verkehrsberuhigter Bereich

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von Arilou in Abschnitt Rechts vor Links
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Verkehrsstärken[Quelltext bearbeiten]

Gibt es eine Definition für die Frequenz des Durchzugsverkehrs einer Wohnstraße? Zum Beispiel "wieviele Autos pro Stunde".


Was ist mit Wohnstraße gemeint? Den Begriff gibt es im Fachchinesisch nicht und jeder versteht umgangssprachlich etwas anderes darunter.

Ich hab mal einige Werte aus den "Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen" (EAE 85/95) zusammengestellt und mit der möglichen Beschilderung kommentiert, damit es etwas verständlicher wird. Vielleicht hilft es ja weiter.

Die Angabe der möglichen Beschilderung beruht auf meinen Erfahrungen und Einschätzungen. Es sind unter bestimmten Voraussetzungen immer auch andere Ausweisungen möglich und sinnvoll. Das hängt sehr stark vom Einzelfall ab. Grundsätzlich heißt das Werk nicht umsonst "Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen". Man kann immer davon abweichen, man muß es nur begründen können.

Straßentyp
Verkehrsstärke
[Kfz/h]
Geschwindigkeit v85
[km/h]
Mögliche Beschilderung
Hauptsammelstraße   ≤ 1.000 40 Ortsverkehr 50 km/h
Sammelstraße
 
≤ 800
 
30 bis 40
 
Ortsverkehr 50 km/h
(Tempo-30-Zone)
Anliegerstraße

 
≤ 400
bis
≤ 60
≤ 30
bis
≤ 20
Tempo-30-Zone
(Tempo-20-Zone)
Verkehrsberuhigter Bereich
Anliegerweg

 
≤ 30 Wohnungen
bis
≤ 10 Wohnungen
≤ 20

 
Verkehrsberuhigter Bereich

 

Ich vermute mal, es geht bei der Frage nur um die Verkehrsstärke des Durchgangsverkehrs. Hierfür gibt es meines Wissens aber keine Vorgaben. Die Verkehrsstärken in der Tabelle geben die Stärke des gesamten Kfz-Verkehrs (Quell-, Ziel- und Durchgangsverkehr) an. Durchgangsverkehr ist grundsätzlich auch in verkehrsberuhigten Bereichen möglich, sollte aber möglichst unterbunden bzw. eingeschränkt werden. Es sollte sich bei dem Verkehr im verkehrsberuhigten Bereich überwiegend um Quell- und Zielverkehr handeln. - Der Inschenör 20:52, 21. Dez. 2006 (CET)Beantworten


War ich doch irritiert aus der Themenliste Straßenbau über Mischungsprinzip direkt in den Verkehrsberuhigten Bereich zu kommen denn nach PLAST 3 (Planungshinweise für Stadtstraßen Nr. 3 – Querschnitte) wird hier unterschieden:

Anlagen nach dem Mischungsprinzip (Verkehrsstärke kleiner 100 Kfz/h):
- Wohnhof 
- Verkehrsberuhigter Bereich

Entspricht die Wohnstraße evtl. dem Wohnhof?

Me

Ich kenne die PLAST leider nicht. Von wann ist sie und wer hat sie herausgegeben? "Planungshinweise" klingt für mich aber ziemlich inoffiziell. "Wohnhof" würde ich als kurze Sackgasse - ggf. platzartig aufgeweitet - interpretieren. Der "Wohnhof" könnte natürlich auch eine private Erschließungsstraße sein. Für die Beschilderung kommt aber m. E. immer nur Zeichen 325 in Frage. Denn wie will man sonst die Regelungen die für eine Mischverkehrsfläche erforderlich sind (Geschwindigkeit, Vorrang Fußgänger-Kfz etc.) anordnen. Einzelschilder? Das würde eine ziemliche Schildersammlung.
Der Inschenör 00:14, 10. Feb. 2007 (CET)Beantworten

VZ 325 ist unumstritten, seh ich auch. Die PLAST (Planungshinweise für Stadtstrassen in Hamburg), herausgegeben von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt sind keineswegs inoffiziell sondern 'das Werk' nach dem in Hamburg Straßen umgesetzt werden. Nach frühem Sammeln von Bundesvorschriften und hinzufügen von Hamburger Begleittexten hat sich das Ding zu einem Werk gemausert welches überregional (Be)Achtung verdient. Nach den 'Anlagen des ruhenden Verkehrs' und 'Anlagen des Radverkehrs' sind derzeit die Kreisverkehre im Entstehen. Me Version 1.00 21:30, 17. Feb. 2007 (CET)Beantworten



Bearbeitungsbaustein:Unverständlich - Häufiges Fehlverhalten[Quelltext bearbeiten]

Unverständlich: Dies zu beheben ist Grundlage der STVO.

Die häufigsten Konflikte entstehen dabei um:

  • Das Parken in diesen "Spielstraßen" ist ganz einfach verboten.
  • Es soll in diesen Straßen nur Schritt gefahren werden

und damit Kinder u. a. "schwachen" Verkehrsteilnehmerm der öffentliche Raum zur Nutzung angeboten werden.

Gehört das in den Artikel?: Zu fragen ist, welche psychologischen Grundlagen hinter diesem scheinbar uneinsichtigen Verhalten stehen. Dem entsprechend müssen geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung entwickelt bzw. verfolgt werden.

Hab es jetzt doch selbst geändert. --Diwas 13:58, 29. Jul. 2007 (CEST)Beantworten



Inhaltliche Fragen[Quelltext bearbeiten]

Frage: Wann wurde die Regelung eingeführt, seit wann gibt es die Zeichen 325/326? --SeveQ 18:13, 28. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Limit für Radfahrer?[Quelltext bearbeiten]

Laut [Geschwindigkeit_(Stra%C3%9Fenverkehr)] gilt die Schrittgeschwindigkeit nur für Kraftfahrzeuge, also nicht für Fahrradfahrer. Hier im Artikel ist aber nur von "Fahrzeuge" bzw. Fahrzeugführer die Rede.

Kann das mal jemand, der es wirklich genau weiß, klarstellen? (nicht signierter Beitrag von 80.144.252.241 (Diskussion | Beiträge) 17:09, 15. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten

Die entsprechende Regelung gilt für Fahrzeuge, ein Fahrrad ist ein Fahrzeug und somit müssen diese auch Schrittgeschwindigkeit fahren. --Backlit 11:56, 16. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Das ist (zumindest inzwischen) auch in Geschwindigkeit_(Straßenverkehr) so zu lesen. --Pyrometer (Diskussion) 19:17, 25. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Häufige Konflikte[Quelltext bearbeiten]

Die folgende Aussage beschreibt keinen Konflikt, sondern gilt für jegliche "neue" Verkehrsregeln. Ich würde sie daher gerne löschen: "Insgesamt gibt es viele Fahrzeugführer, die weit vor der Einführung dieses verkehrsberuhigten Bereiches in der StVO ihren Führerschein erworben haben, sich danach nicht weiter mit dem Thema beschäftigt haben und deswegen ganz einfach nicht wissen, was zu beachten ist." --Blechlawinenhund 18:00, 11. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Erledigt. --Backlit 11:07, 21. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Der entsprechende Absatz heißt inzwischen "Häufiges Fehlverhalten". Egal ob Fehlverhalten oder Konflikt, gerade die Vorfahrt beim Verlassen wird häufig falscherweise als Rechts-vor-Links angenommen. Und das liegt ganz sicher auch daran, dass es viele Fahrer gibt, die diese Verkehrsregelung nicht gelernt haben, weil es sie zu ihrer Fahrschulzeit noch nicht gegeben hat. Es ist sicher nicht lebenswichtig, das zu erwähnen, aber es wäre garantiert in keiner Hinsicht falsch. --Pyrometer (Diskussion) 19:49, 25. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Gilt bei einer Kreuzung innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs auch rechts-vor-links? ohne jegliche Fahrbahnmarkierungen - die Kreuzung ist nur von der (grösseren) Strasse aus als blaues Strassenschild an der Einmündung zu erkennen. Sieht aus wie eine Einfahrt ist aber eine richtige Strasse. Der vorliegende Fall ist also eine breite Strasse (verkehrsberuhigter Bereich) in die als T-Kreuzung eine sehr schmale Strasse einmündet - Der Fahrbahnbelag auf beiden Strassen ist durchgehend gleich - also kein abgesenkter Bordstein oder Ähnliches - keinerlei Fahrbahnmarkierungen - keine Schilder ausser dem Strassenschild (Name) der "kleinen" Strasse. (nicht signierter Beitrag von 188.109.179.59 (Diskussion) 16:58, 16. Sep. 2012 (CEST)) Beantworten

Innerhalb von verkehrsberuhigten Zonen gibt es keine Vorfahrt. Warum auch, da Schrittgeschwindigkeit das Maximum ist? Es wäre widersinnig einen "zügigen Verkehrsfluss" zu regeln, den es ja gerade nicht geben soll.
Falls es um eine Einmündung (das Ende) eines verkehrsberuhigten Bereichs an einer Straße geht: Der verkehrsberuhigte Bereich sieht von der richtigen Straße aus gesehen wie eine Einfahrt aus. Soll er auch, die Fahrzeuge, die dort herauskommen, sind wartepflichtig als kämen sie aus einer Einfahrt. Kein rechts vor links. --Pyrometer (Diskussion) 15:57, 17. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

ok! trotz allem gibt es natürlich die von mir beschriebene situation - auf der breiteren "hauptstrasse" innerhalb des bereiches wird i.d.r. von ortsunkundigen um die 30-40 (trotz schwellen) gefahren. an der einmündung (t-kreuzung) steht dann ein fahrzeug, das bei rechts-vor-links (was es ja wohl da nicht gibt) vorfahrt hätte. wie haben sich die beiden zu einigen wer fahren darf? was wäre im falle des unfalles zu erwarten? bei der ausfahrt aus dem bereich ist es ja aufgrund der absoluten nachrangigkeit klar. aber innerhalb des bereiches kann man ja nicht sagen keiner hat vorfahrt - dann müssten ja alle an eine kreuzung stehenbleiben bis ihnen der sprit ausgeht und das auto kompeltt wegrostet damit die kreuzung wieder frei wird. die 7kmh verhindern diese situation des gleichzeitigen zusammentreffens an einer kreuzung ja auch nicht. (nicht signierter Beitrag von 188.109.179.59 (Diskussion) 19:45, 17. Sep. 2012 (CEST)) Beantworten

Nein, es gibt keinen Zwang zur Regelung, und es gibt tatsächlich keine Regelung. Die Verkehrsteilnehmer müssen sich eben verständigen. Blickkontakt, Handzeichen. Oder die französische Lösung: Der mit den meisten Beulen fährt zuerst ;-)
Situationen ohne Lösung (Deadlock) gibt es übrigens auch an anderer Stelle: Wenn bei rechts vor links an allen 4 Wegen ein Wagen wartet. (Wer als erster nachgibt, darf "zur Belohnung" als letzter fahren.) Wenn 2 einander entgegenkommende Linksabbieger über die selbe Fläche in der Kreuzungsmitte müssen... --Pyrometer (Diskussion) 01:47, 18. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Es heißt: "Häufig werden Fahrzeugführer, die die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit einhalten, von ihnen folgenden Fahrzeugführern bedrängt, wenn ein Überholen nicht möglich ist." Das ist falsch. Im verkehrsberuhigten Bereich darf nicht überholt werden. An der per Link bezeichneten Kreuzung [1] Atroper Straße, Krefelder Straße, Hochemmericher Straße und Duisburger Straße wurde ein Autofahrer überholt. Die Situation wurde von einem Polizisten beobachtet, der daraufhin beide Verkehrsteinehmer anhielt. Als der Überholer dem Polizisten bestätigte, daß er überholt habe, wurde der überholte Autofahrer als Zeuge entlassen. Der Überholer hatte ein Verwarngeld zu zahlen. --93.130.161.198 12:10, 30. Okt. 2012 (CET)Beantworten

Ich habe zu dem Überholverbot ein Urteil gefunden, und die Tatsache eingepflegt. --Pyrometer (Diskussion) 12:36, 7. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Belege?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel heisst es:
"Rechtlich gesehen hat ein verkehrsberuhigter Bereich keine Fahrbahn, sondern besteht aus einer Sonderfläche. [...] Ebenso sind Einbahnstraßenregelungen unwirksam, da diese sich ausschließlich auf die (nicht vorhandene) Fahrbahn beziehen."
Wo ist das in Deutschland festgelegt, dass das so ist?
JMS 12:23, 24. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Anscheinend nirgends? Das einzige halbwegs Zuverlässige, was ich dazu finde, ist das Urteil des VG Lüneburg vom 07.06.2007- 2 A 425/06 zur Zulässigkeit gegenläufigen Radfahrverkehrs in Einbahnstraßen.
Demnach ist die Behauptung (und auch die Begründung) zur Unwirksamkeit von Einbahnregelungen zumindest nicht unumstritten. In diesem Urteil wird eine Einbahnregelung für einen verkehrsberuhigten Bereich ganz explizit zugelassen.
Zwei Absätze weiter unten gibt es derzeit auch noch Behauptungen über Park-Beschilderungen, die unwirksam seien. Auch hier sind Zweifel angebracht: Laut der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) „...sollen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Die zum Parken bestimmten Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann.“. Das verstehe ich als "keine Schilder, sondern Fahrbahnmarkierungen". Aber wenn nun eine schlampige Behörde bei der Einrichtung einer solchen Zone den Abbau einiger Schilder vergessen hat, dann werden sie doch nicht unwirksam? Da hat sich womöglich ein Hobby-Paragraphenreiter etwas vergaloppiert. :-)
Zum Glück bin ich kein Rechtsgelehrter. Ich kenne mich also mit den spezifischen Tücken der Deutung von Gesetzen und Urteilen nicht hinreichend aus. Ich weiß nur, dass es solche Tücken gibt, und überlasse deshalb die weitere Überarbeitung des Artikels den Fachleuten. --10:25, 25. Mai 2012 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von Pyrometer (Diskussion | Beiträge))

Ich habe die entsprechenden Behauptungen entfernt. --Pyrometer (Diskussion) 12:34, 7. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Deutsche Regelungswut[Quelltext bearbeiten]

Wie einfach könnte es doch sein: Man kommt an eine Kreuzung, es gibt kein vorfahrtgebendes Schild, also lässt man den von rechts kommenden vorbeiziehen. Stattdessen muss man sich jetzt schnell noch zwei weitere Fragen stellen, die gerade dem ortsunkundigen Fahrer schwerfallen dürften: 1. Komme ich aus einem verkehrsberuhigten Bereich("Spielstrasse")? 2. Ist links und rechts von mir der Bordstein abgesenkt? Mal ehrlich, kein Mensch denkt dabei an Vorfahrtregeln, aber nach § 10 StVO hat er in beiden Fällen keine Vorfahrt, egal aus welcher Richtung der andere Verkehrsteilnehmer kommt. --Kölner45 (Diskussion) 10:30, 16. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Es IST so einfach, wie Du es wünscht. Verlässt Du einen verkehrsberuhigten Bereich, dann gibt es an dessen Ende ein Schild, welches die Vorfahrt regelt. Das Schild "Ende des verkehrsberuhigten Bereiches" nimmt Dir die Vorfahrt.
Die Absenkung des Bordsteins ist nur für den Verkehr auf der "echten Straße" von Bedeutung. Man erkennt daran, dass keine Straße einmündet, sondern eine Ausfahrt oder ein verkehrsberuhigten Bereich. Auf den (nicht) abgesenkten oder um die Ecke geführten Bordstein musste man schon immer achten, weil man nur daran eine Einfahrt von einer Straße unterscheiden kann. --Pyrometer (Diskussion) 08:38, 25. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Leserrückmeldung: Ich kann nicht erkennen, w…[Quelltext bearbeiten]

212.185.109.130 hinterließ diesen Kommentar am 21. Juni 2013 (alle Rückmeldungen ansehen).

Ich kann nicht erkennen, welches Fahrzeug die Vorfahrt hat, bei gleichberechtigten Kreuzungen innerhalb der verkehrsberuhigten Zone. Und ob es Unterschiede zwischen Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen gibt.

Eure Meinung dazu?

Wie sollte bei Schrittgeschwindigkeit eine Vorfahrtsregel nötig sein. Zügiges Durchfahren im Schutze von Vorfahrt ist gerade nicht erwünscht und auch nicht erlaubt. Schrittgeschwindigkeit, Kinderspiele, was ist denn daran nicht zu verstehen!? Rein theoretisch ist "rechts vor links" nicht aufgehoben, aber wenn es knallt, waren zwei gleichzeitig schuldig.
Motor, nicht Motor? Hier hat jeder Fußgänger, jedes Skateboard genau die selben Rechte wie ein KFZ. Oder wie ein rollender Ball ohne Leine. --Pyrometer (Diskussion) 23:26, 24. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Ich mir vor einiger Zeit Gedanken gemacht, wie man den Themenbereich Verkehrsberuhigung in der Wikipedia auf solide Beine stellen kann (siehe auch hier). Ein offenkundiges Problem dabei ist die StVO-Lastigkeit vieler Artikel, man könnte auch Deutschland-Lastigkeit sagen, dabei existieren Regelungen zum Verkehrsberuhigten Bereich oder zur Tempo-30-Zone in zahlreichen Ländern mit jeweils abweichenden Regelungen. Die Frage ist also, was will man: Eher das deutsche StVO-Konstrukt beschreiben mit detailliert ausgeführter Rechtslage (so wie oben von der IP vorgeschlagen) oder das Konzept an sich? Ich votiere für letzteres, denn die StVO kann jeder selbst lesen und Wikipedia sollte eher größere Zusammenhänge verständlich erläutern. Ich werde in nächster den Artikel Verkehrsberuhigung komplett überarbeiten (hier geht's zur Baustelle) und dann mal schauen, was man für Verkehrsberuhigten Bereich (und die anderen Artikel) machen kann (unter Berücksichtigung der neuen Technik der Rückmeldungen). --ðuerýzo ?! 10:53, 26. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Zur Frage: Im öffentlichen Straßenraum gilt für Fahrzeuge, sofern nicht anders angegeben, rechts vor links (§ 8 StVO), also auch im VB bei Schrittgeschwindigkeit (siehe z.B. hier). Ein Unterschied zwischen Kraftfahrzeugen und Fahrzeugen besteht nicht, in der StVO sind mit Fahrzeugverkehr alle motorisierten Fahrzeuge gemeint. Skateboarder und spielende Kinder gelten als Fußgänger. --ðuerýzo ?! 11:03, 26. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Ich habe nochmal drüber nachgedacht, man sollte doch den Verkehrsberuhigten Bereich als StVO-Konstrukt behandeln, allerdings mit Verweisen zu den internationalen Pendanten und Abgrenzung zur Begegnungszone, Spielstraße, Wohnstraße etc., siehe auch die überarbeitete Systematik hier. --ðuerýzo ?! 11:45, 26. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Deine Bemerkungen zu "Deutschland-Lastigkeit" und "StVO-Lastigkeit" leuchten mir ein. Falls das selbe Schild in anderen Weltgegenden (im Detail) andere Bedeutungen als in DE hat, dann sollten wir uns wirklich Gedanken machen, ob und wie das im Artikel geeignet dargestellt wird.
Naja, solange es nicht so bei uns aussieht ;) Der deutsche Artikel ist schon ganz gut dagegen, nur sollte man sich davor hüten, das deutsche Rechtskonstrukt in allen Feinheiten darzustellen, wichtiger sind die Hintergründe: Warum VB? Mit welchen Maßnahmen/Gestaltungen/Regelungen?
Zur Frage Fahrzeug/Kraftfahrzeug: Dazwischen wird meines Wissens in der StVO nur dort unterschieden, wo es von Belang ist. Man kann beispielsweise auf einem Waldweg KFZ ausgrenzen, aber Fahrräder (sind meiner Meinung nach Fahrzeuge) zulassen. Sonst ist die Frage der Motorisierung meist ohne Belang. Ohne besondere Regelungen mit Bezug auf Motorisierung sind Fahrrad, Pferdefuhrwerk und PKW einfach nur Fahrzeuge.
Ich kenne die StVO nicht im Detail, aber im VB sind mit Fahrzeugen Kfz gemeint, Fahrräder werden nicht erwähnt. Wenn man sie aber reindeutet, dann sind es eher Fahrzeuge; Fahrräder werden im VB kritisch gesehen, verkehrsplanerisch wird von einer Anwendung auf relevanten Radrelationen abgesehen.
In der verkehrsberuhigten Zone sind Fußgänger auf der Verkehrsfläche gleichrangig, also hat auch das Skateboard das selbe Recht wie ein PKW. Natürlich wird es damit nicht zum Fahrzeug, aber es hat (in diesen besonderen Fall) eben doch weitgehend die selben Rechte. --Pyrometer (Diskussion) 19:11, 26. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Das stimmt wohl, wobei die Realität angesichts mangelhafter Straßenraum-Gestaltung anders aussieht, hier sieht sich das Auto meist weiterhin als bevorrechtigt. --ðuerýzo ?! 22:08, 26. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Leserrückmeldung: "Das Parken ist außerhalb…[Quelltext bearbeiten]

130.83.148.16 hinterließ diesen Kommentar am 26. Juni 2013 (alle Rückmeldungen ansehen).

„Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. Die Markierung der Parkflächen geschieht meist nicht durch Schilder, sondern über Markierungen wie verschiedenfarbige Pflasterungen. Das Halten oder Parken ist dann auf der rechten oder linken Seite möglich.[2]"

Dies ist für mich widersprüchlich: Entweder ist es generell nur in ausgewiesenen parkflächen erlaubt, ODER es ist links oder rechts möglich (wobei möglich eine schlechte Formulierung ist)

Die syntaktisch fehlerhafte Formulierung (man kann nicht erkennen, auf was sich das "dann" beziehen könnte) kommt von der Quelle, Schaut man in der Anlage 3 Abschnitt 4 zum §42 der StVO so findet man nur "Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen."

Die andere Formulierung ist damit wohl schlichtweg falsch, beziehungsweise gilt nur falls eine Straßenseite als Parkfläche ausgewiesen ist.“

<Ende der Rückmeldung von 130.83.148.16, in diese Diskussionsseite eingefügt von --Pyrometer (Diskussion) 21:17, 26. Jun. 2013 (CEST) >Beantworten
Ja, danke. Du legst da den Finger auf eine Unklarheit. Klar ist: Parken nur auf Flächen, die durch Pflasterung als Parkfläche gekennzeichnet sind. Halten (z. B. zum Laden) auch an anderen Stellen. (Regelung durch Beschilderung sollte es eigentlich nicht geben)
Diese Behauptung "Parken in verkehrsberuhigten Zonen auch in Fahrtrichtung links (natürlich auch dort nur auf ausgewiesenen Flächen)" wäre eigentlich klar, aber ich bezweifle, dass es sie überhaupt gibt. Wenn überhaupt, dann gibt es sie vielleicht in Form von Urteilen (wie z. B. auch die Sache mit dem Überholverbot keine gesetzliche Regel ist, sondern sich nur auf nur auf ein Gerichtsurteil stützt).
Diese angebliche Lage zum Linksparken ist eigentlich eine Altlast im Artikel, die bei der Beseitigung einer offenbar frei erfundenen Theorie (die verkehrsberuhigte Zone sei keine Straße, deshalb hätten dort z. B. Einbahnregelung keine Wirksamkeit) "übrig geblieben" ist. Mein Fehler, ich habe das Zeug seinerzeit nicht vollständig gelöscht, sondern diese eine Behauptung gerettet.
Eine Quelle scheint es nicht zu geben. Deshalb mache ich diesen fragwürdigen Satz jetzt ganz raus. Wer es besser weiß, soll es - bitte mit Quellen - wieder einfügen. --Pyrometer (Diskussion) 21:06, 26. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Die Regelung zum erlaubten "Linksparken" ergibt sich aus der StVO selbst. § 12 spricht beim Verbot von der Fahrbahn, in verkehrsberuhigten Bereichen gibt es jedoch keine Fahrbahn. Demzufolge ist es zulässig, links (in den entsprechenden Flächen) zu parken. --Backlit (Diskussion) 21:38, 6. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Großschreibung[Quelltext bearbeiten]

Das ist meiner Meinung nach so:

Wenn es als Name/Bezeichnung verwendet wird, dann wird Verkehrsberuhigter Bereich (quasi als Eigenname) groß geschrieben. Im normalen Fließtext, wo nur von einem verkehrsberuhigten Bereichen berichtet wird, fällt die Eigenschaft einer zitatartigen Benennung weg, und die Schreibung ist klein. Man kann diesen Unterschied der Schreibung verdeutlichen, indem die großgeschrieben Stellen auch kursiv gesetzt werden. --Pyrometer (Diskussion) 11:56, 29. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

wo wären denn deiner meinung nach stellen, wo man es klein schreiben sollte? in meinen augen sollte es als eigenname überall groß geschrieben werden. ----ðuerýzo ?! 19:00, 30. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Überall im normalen Fließtext muss nach den Regeln der Rechtschreibung das Adjektiv "verkehrsberuhigt" klein geschrieben werden. Alle diese Änderungen sind leider falsch. --Pyrometer (Diskussion) 11:02, 6. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
nicht wenn es ein eigenname ist, aber das ist es hier scheinbar nicht, du hast recht, siehe hier. --ðuerýzo ?! 22:40, 7. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Wie schon gesagt, das kann in einem Text tatsächlich wechseln. Je nach Kontext des Satzes kann der "Verkehrsberuhigte Bereich" zu einem Zitat bzw. zu einer erkennbaren Nennung einer festen Bezeichnung werden. DANN durchaus auch groß. Über Einzelfälle könnte man sich sicher trefflich streiten. :-)
Ich mache das in solchen Fällen eigentlich immmer so, dass die Großschreibung zusätzlich mit Kursivschrift oder Tüttelchen einhergeht. Dann ist eine Art erkennbarer Begründung für die Großschreibung da...
Beste Grüße --Pyrometer (Diskussion) 23:05, 7. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Ich verstehe nicht, wie man bei den Ausdrücken verkehrsberuhigter Bereich oder verkehrsberuhigte Zone von Eigennamen sprechen kann; Eigennamen sind doch Bezeichnungen für ganz konkrete Personen, Dinge, Institutionen usw. Gemäß § 63 der amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung (nach der hier in der WP geschrieben werden soll) sind die genannten Ausdrücke eindeutig klein zu schreiben, denn da heißt es: "In substantivischen Wortgruppen, die zu festen Verbindungen geworden, aber keine Eigennamen sind, schreibt man Adjektive klein." Es ist also eine entspechende Änderung im gesamten Artikel notwendig; falls keine weiteren Einwände bestehen, werde ich sie durchführen. Wikkipäde (Diskussion) 20:13, 19. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Verwechslungsgefahr mit ähnlichen Verkehrszeichen des angrenzenden Auslands[Quelltext bearbeiten]

Meiner Meinung nach sollte man auf die Verwechslungsgefahr mit der in der Schweiz bekannten Begegnungszone hinweisen - oder aber zumindest auf die Unterschiede der hinterlegten Regeln. Im Deutsch-Schweizer Grenzgebiet kann man nämlich beobachten, dass viele Schweizer im deutschen Verkehrsberuhigten Bereich viel zu schnell unterwegs sind, denn "zu Hause" - also hinter einem zum Verwechseln ähnlichen Verkehrszeichen - dürfen Sie ja 20 km/h fahren. Mein Problem: Ich weiß nicht, ob sich das allein auf die Schweiz(er) bezieht, oder ob andere Grenzregionen das gleiche Problem haben. Auch bin ich mir nicht sicher, ob man das im Abschnitt "Häufiges Fehlverhalten" unterbringen könnte oder ob ein eigener Abschnitt nicht sinnvoller wäre. Ein Problem unseres Verkehrszeichens ist nämlich, dass die Vorschrift zur Schrittgeschwindigkeit darauf nicht klar erkennbar ist, weshalb das Schild mancherorts durch ein zus. Schild "Schrittgeschwindigkeit" ergänzt wurde, was aber vermutlich gar nicht zulässig ist. --Meyer-Konstanz (Diskussion) 10:17, 4. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Fällt für mich eher unter die Rubrik Trivia. Der Bezug zur Begegnungszone ist in der Einleitung hergestellt, vielleicht könnte man noch einen Satz einfügen wie, „ähnliche Verkehrszeichen mit vergleichbaren Regeln existieren in zahlreichen anderen Ländern“. Auf die Verwechslungsgefahr einzugehen, halte ich jedoch für ziemlich POVig. –ðuerýzo ?! 21:19, 4. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Nein, das ist eben nicht vergleichbar. Zwischen "Schrittgeschwindigkeit" und 20 km/h ist ein himmelweiter Unterschied, eben fast das Dreifache. --Meyer-Konstanz (Diskussion) 21:25, 4. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Und eben weil es nicht vergleichbar ist, gibt es dafür einen eigenen Artikel ;) –ðuerýzo ?! 12:36, 7. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Mir scheint, dir ist das Problem nicht bewusst. Es ist leicht verwechselbar, weil das Verkehrszeichen auf den ersten Blick gleich aussieht. Schlimmer noch: Beim deutschen Verkehrszeichen ist überhaupt keine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit erkennbar - bei den anderen aber schon.--Meyer-Konstanz (Diskussion) 13:03, 7. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Ich verstehe schon, allerdings ist die Frage, wie du diesen Aspekt in den Artikel hineinbringen willst, ohne gegen WP:POV zu verstoßen. –ðuerýzo ?! 14:06, 7. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Genau deshalb fragte ich ja, wie es in anderen Grenzregionen aussieht. Der Artikel Begegnungszone behandelt vorrangig das Schweizer Verfahren, aber immerhin wird erwähnt, dass es in Österreich, Frankreich und Belgien ähnliches gibt. Nur weiß ich weder, wie das Verkehrszeichen dort aussieht, noch kenne ich die Vorschriften dort in Bezug auf die höchst zulässige Geschwindigkeit. (Nebenbei: Ein Bild dort zeigt eine solche Zone in Deutschland, was ja gar nicht sein kann.) Beim niederländischen Woonerf scheint zumindest keine Verwechslungsgefahr mit dem Verkehrszeichen zu bestehen. --Meyer-Konstanz (Diskussion) 14:52, 7. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Das Problem mit dem Bild bei Begegnungszone beruhte auf einer Falschschreibung beim Titel des Bildes. Ich habe das korrigiert, nur ob man das beim Bild selbst korrigieren kann oder soll, weiß ich nicht. Dort steht mehrfach "Könitz", gemeint ist aber "Köniz".--Meyer-Konstanz (Diskussion) 15:06, 7. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Danke für die Korrektur des Bildtitels, die Bildbeschreibung bei Commons habe ich angepasst. Frankreich, Österreich und Belgien haben das Schild rechts mit den gleichen Regelungen wie in der Schweiz. Der niederländische Woonerf ist ein historischer Begriff, seit Juli 1988 heißt das Konzept dort Erf und ist gleichzusetzen mit dem Verkehrsberuhigten Bereich bei uns. Bleibt die Frage, wie du dein Anliegen im Artikel unterbringen willst. –ðuerýzo ?! 15:14, 7. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Ok, ich danke dir. Nur müssen wir exakt sein, wenn es um rechtliches geht. Ich habe z.B. einen Text gefunden, wo sich Österreicher darüber beklagen, dass bei ihnen die Fußgänger keinen Vorrang haben, in der Schweiz aber schon. Auch sehen die Verkehrszeichen in Frankreich und Österreich nicht identisch aus. Das mag jetzt kleinlich klingen, aber wie gesagt: Es geht ums Rechtsfragen. Nun sollte man eigentlich den Artikel Begegnungszone ergänzen um die Gegebenheiten im angrenzenden Ausland. Mit je einem "offiziellen" Verkehrszeichen und den entspr. Regeln - oder aber den Unterschieden. Tatsache ist: Wir sind umzingelt von in verkehrsberuhigten Bereichen herumrasenden Nachbarn ;-) Tatsache wird aber auch sein: Diese Bereiche werden in unterschiedlichen städtebaulichen Kontexten eingerichtet! Eine Zone mit 20 km/h Höchstgeschwindigkeit wird man vermutlich nirgends im Gewirr enger Gassen einer Altstadt finden - den verkehrsberuhigten Bereich aber sehr wohl. --Meyer-Konstanz (Diskussion) 15:38, 7. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Wäre mir neu, wenn es da unterschiedliche Regelungen für die Begegnungszone gibt, aber wenn und wenn du das gerne beschreiben willst, dann ist das eher ein Fall, der hierhin gehört. –ðuerýzo ?! 16:27, 7. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Vorschlag: Diesen Artikel verschieben nach Verkehrsberuhigter Bereich (Deutschland). Begegnungszone ausbauen mit Angaben zur Situation bzw. Verkehrsregelung in betroffenen Ländern. Zum Schluss BKS erstellen Verkehrsberuhigter Bereich. Dort können dann auch weitere Verweise nach Tempo-30-Zone, Berner Modell, Shared Space, Woonerf oder Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich untergebracht werden. --Asomy (Diskussion) 16:30, 7. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Einspruch! Ein VB ist keine Tempo-30-Zone und kein Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich! Der Artikel beschreibt das StVO-Konstrukt in Deutschland, nichts weiter. Der Artikel Begegnungszone sollte allerdings ausgebaut werden, wenn es da Unterschiede gibt. –ðuerýzo ?! 16:36, 7. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Das sehe ich ähnlich. Nur finde ich, dass man auf die fundamentalen Unterschiede - und das ist die zulässige Geschwindigkeit und ein evtl. Vorrecht von Fußgängern - in beiden Artikeln (Verkehrsberuhigter Bereich und Begegnungszone) hinweisen sollte. Bedenkt, dass - je nach Herkunft des Lesers - eher der eine oder der andere Artikel aufgerufen wird! --Meyer-Konstanz (Diskussion) 16:56, 7. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Gut, ich habe in beiden Artikeln einen kleinen Vergleich eingefügt. Ok? –ðuerýzo ?! 17:19, 7. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Sehr schön, danke! Ich würde nur noch gern auf den Ort hinweisen, wo diese auftreten. Was hältst du davon: "Verwandte Konzepte sind der Verkehrsberuhigte Geschäftsbereich (ebenfalls in Deutschland) und die Begegnungszone (Schweiz, Österreich, Frankreich, Belgien)." Wobei ich am liebsten die Begriffe nicht nur durch den Link hervorheben würde. --Meyer-Konstanz (Diskussion) 18:33, 7. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Lieber ohne Klammer, habs mal eingefügt. Eine besondere Hervorhebung halte ich nicht für notwendig. –ðuerýzo ?! 00:16, 8. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Richtig. Habe ich ja auch nicht behauptet. Man könnte diese aber auf einer BKS unter Verwandte Konzepte mit kurzer Erläuterung aufführen und hätte so alles auf einen Blick. Fände ich übersichtlicher. Man könnte alternativ aber auch den Artikel Verkehrsberuhigung entsprechend ausbauen. --Asomy (Diskussion) 09:57, 8. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Deine Idee eine BKL kann ich nicht nachvollziehen, weil es hier nicht um einen Begriff geht, der mehrdeutig ist. Der Verkehrsberuhigte Bereich ist wie die Begegnungszone ein klar abgegrenzter Begriff, beide sind Bestandteil einer Straßenverkehrsordnung mit definierten Regeln. Allerdings ist es absolut richtig, den Artikel Verkehrsberuhigung dazu zu nutzen, über die verschiedenen Konzepte aufzuklären. Der Artikel steht schon ewig auf meiner To-Do-Liste, die dazugehörige Baustelle findet sich hier. Vielleicht könnten wir eine TaskForce bilden, um den Artikel etwas Leben einzuhauchen. –ðuerýzo ?! 10:26, 8. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Zugegeben: BKS war ein Schnellschuss. Ich wollte nur eine Seite wo alle Konzepte erklärt sind und ggf auf Unterschiede hingewiesen wird. Dein Draft sieht doch schon sehr gut aus. Wäre schade das verkommen zu lassen ^^. Ich weiß zwar nicht ob ich da viel beisteuern kann, aber ich werde ihn mir in einer ruhigen Minute mal anschauen. --Asomy (Diskussion) 11:28, 8. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Hut ab vor deinem Vorhaben, ðuerýzo! Ich könnte mir am Schluss einen Abschnitt vorstellen, wo auf die einzelnen Vorschriften eingegangen wird, die auf den vorgestellten Konzepten beruhen. Das könnte sogar eine Tabelle sein! --Meyer-Konstanz (Diskussion) 11:39, 8. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Der Artikelentwurf beruht größtenteils auf meiner Masterarbeit, die zwar das Thema „Nutzungskonflikte“ als Inhalt hatte, allerdings gibt es da einige Überschneidungen. Unter 4.2.2 Verkehrsberuhigte Zonen könnte ich mir ebenfalls einen Abschnitt vorstellen, in dem die einzelnen Konzepte beschrieben und voneinander abgegrenzt werden. –ðuerýzo ?! 11:57, 8. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Änderungen zur Schrittgeschwindigkeit[Quelltext bearbeiten]

@Hikkarido: Bitte diskutiere deine Änderungen vorher hier auf der Diskussionsseite. Vorab: Wenn du ein Schild selbst bastelst, kannst du nicht erwarten, dass es in den Artikel aufgenommen wird. –ðuerýzo ?! SOS 11:21, 24. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

@Queryzo: Nun, wenn das die Regel hier ist....wozu dann der Button "Bearbeiten"? ;-) Wieso kann ich ein Schild, das nicht existiert, aber zur symbolischen Darstellung den Nutzern in 1ms zeigt, was Sache ist nicht einfügen?? Zum Tathergang der Bearbeitung lässt sich folgendes ergänzend erklären. Ich wohne seit kurzem mit Familie in einer sog. Spielstrasse. Leider ist der Kenntnisstand bzgl. erlaubter Geschwindigkeit in einem solchen Bereich innerhalb der Bevölkerung, nicht zuletzt begründet durch augenscheinlich verwirrende Artikel in Wiki, oft falsch. Immerzu höre ich 20 oder 30 Stundenkilometer. Als ich den Artikel überflogen habe war mir klar, dass dieser ebenfalls zu Verwirrungen führt. Der Suchbegriff Spielstraße führt zur Seite des verkehrsberuhigten Bereichs, in der dann schon im ersten Abschnitt die 20 und noch schlimmer 30 auftauchen ;-) Nun, ich habe das Schild mit 4-7 kmh erstellt, da dies ja anscheinend rechtlich durch Urteile gestützt wird. Des Weiteren habe ich den Passus "weitere verwandte...." gelöscht und gegen meine Formulierung ersetzt. Dann, als das rückgängig gemacht wurde habe ich mir erlaubt den Teil nach unten zu schieben, wo er unsere Meinung nach besser aufgehoben wäre. PS: Heute ist mal wieder einer, währen ich mit zwei Kindern auf der Straße stand mit ca. 20 an uns vorbeigefahren. Letzte Woche hatte ich eine heiße Diskussion mit einem Fahrer, der wahrscheinlich immer noch der Meinung ist dass 20 die max. erlaubte Gesch. ist..... –Hikkarido20:44, 25. Jul. 2014 (CEST)

Wonhst du vielleicht in der Nähe einer Grenze, Hikkarido? --Karsten Meyer-Konstanz (D) 21:13, 25. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Nein, im Landkreis Ansbach in Bayern –Hikkarido21:19, 25. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Dann sollten die Leute das eigentlich wissen. Kann natürlich auch sein, dass man nur Schilder aufgestellt hat, ohne irgendwas an der Straßenführung zu ändern. Ich weiß nicht, wie die Vorschriften für die Kommunen in der Richtung aussehen. Nebenbei würde mich wirklich mal interessieren, ob das, wonach die sich richten müssen, irgendwie öffentlich ist. Da gibt es nämlich auch so ein paar Dinge, die ich gern mal überprüfen würde. Z.B. Ort und Höhe von div. Verkehrszeichen... --Karsten Meyer-Konstanz (D) 21:27, 25. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Hab' euch mal eingerückt. Du suchst die VwV-StVO. --nenntmichruhigip (Diskussion) 23:08, 25. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Überschneidung bzw. Verwechslungsgefahr -> Baustein[Quelltext bearbeiten]

siehe Verkehrsberuhigung. mfG --82.192.229.198 14:22, 19. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Niemals Vorfahrt[Quelltext bearbeiten]

Ich wohne in so einem Sch...Gebiet und wurde polizeilicherseits zu wahlweise 100 Euronen ode 1 Pkt belehrt, dass ich deshalb niemals(!) Vorfahrt habe. Ich habe diesbezüglich bereits 2x "meinen" Automobilclub kontaktiert und jedesmal die gleiche Antwort erhalten: Diese Vorschrift gilt in meinem Heimatort OB, in NRW, D-Land und vielleicht(?) sogar in Ganz-EU und der Restwelt. Aber auf folgende Fragen erhielt ich auch von dort keine Antwort auf folgende Fragen: 1. Wonach geht das "wer aus einem Wohngebiet kommt": Fahrzeug, Halter oder aktueller Fahrer, eventuell sogar Beifahrer? 2. Gilt der Geburtsort, der Wohnort oder der Abfahrtsort des Halters, des aktuellen Fahrers oder ...? 3. Wann findet diese Neidvorschrift ein Ende? Ich meine, wenn ich als Halter oder Fahrer oder ... umziehe und wie viele Tage/Wochen/Monate/Jahre danach? 4. Was mir als OB-Bürger oft passiert: Ich stehe z.B. in Venlo an einer Kreuzung und warte wg "niemals Vorfahrt" brav, dass der andere endlich fährt. Woran soll er/sie aber erkennen, dass ich in Duitsland, genauer in OB, in einem Wohngebiet (Zeichen sowieso) wohne? 5. Ich fahre auf der BAB und muss wg "..." alle Einfahrenden herein lassen. Dazu muss ich oft bis zum Stillstand abbremsen, was wg der von hinten heran stürmenden LKWs nicht ohne Gehupe o.ä. ab geht. Darum meine Frage: Muss ich vor der Einfahrt auf den Standstreifen ausweichen und wer haftet, wenn mir so ein "Kavallier der Autobahn" mit 90+ km(/h hinten herein rauscht ("gerne gesehen", hier im Autobahnkreuz)? 6. Gibt eine grüne Ampel Vorfahrt? Oder anders gefragt: Muss ich als "Wohngebietanlieger" bei grün warten, damit der bei rot Wartende Vorfahrt bekommt? 7. Gibt es einen Aufkleber für den Front-/Heckbereich des PKWs, der die Entgegenkommenden/Nachfolgenden darüber informiert, dass ich nun einmal kein Vorfahrsrecht ausüben darf - ich bin nämlich dieses Gehupe vor/hinter mir soooo leid! 7b. Wer muss/darf diese Plakette anbringen: Der Halter, der Fahrer, der TÜV, ...? 8. Gibt es eine vernünftige Untersuchung, was dieser Neid bzgl. des Treibstoffverbrauches bedeutet? Dieses ständige Anhalten an jeder Hauseinfahrt, Kreuzung, Autobahnauffahrt, ... geht nämlich enorm auf die Tankuhr und die Bremsen! 9. Gilt dieses "keine Vorfahrt haben" auch auf privaten Parkplätzen (öffentliche P wie Centro, ...) 10. Welche Vorschrift übertrumpft die andere: a: "Wer aus einem Wohngebiet kommt, hat keine Vorfahrt", b: "Wer im Kreisverkehr fährt, darf nicht anhalten"? Meines nichtswürdigen Erachtens nach b, denn mit a schafft man jeden(!) Kreisverkehr ruckzuck ins totale Chaos!!! Aber seit wann orientieren sich Vorschriften am gesunden Menschenverstand? (siehe Beschleunigung auf der rechten Fahrspur, Efrassung aller vorbei fahrender KFZ-Kennzeichen, ...) 11. Treffen sich ein Wohngebietler aus OB und einer aus M in F an einer Kreuzung - wer hat Vorfahrt, wenn beide niemals Vorhfart haben? 12. Ist diese Regelung überhaupt mit dem GG vereinbar: "Niemand darf wg seiner Herkunft usw. benachteiligt werden"? Man stelle sich vor "Frauen haben niemals Vorfahrt" ... Ich weiß, das sind viele Fragen, aber der RA "meines" Automobilclubs antwortet seeeehr zögerlich und der Artikel hier wirft mit Antworten auch nicht so um sich: Wie kann aus §10 StVO: "Wer aus ... einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße ... einfahren .. will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist" ableiten kann, man hätte als ein entsprechender Anwohner niemals Vorfahrtsrechte, ist mir ehrlich unklar. Aber ich kann auch eine Antwort beitragen: Da ich selbst von einem Fzg der Polizei in "meinem" Wohngebiet bei Schrittgeschwindigkeit angehupt und dann überholt wurde, muss ich sagen: "Überholen im Wohngebiet? - Wie außerhalb geschlossener Ortschaften: Hupen und Gas geben!" (aber vielleicht gilt das doch nur für Personen oberhalb der Gesetze) 94.220.106.96 (02:28, 4. Sep. 2016 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

... durch einen niveausgleichenden Ausbau ...[Quelltext bearbeiten]

Soll das „… durch einen niveauausgleichenden Ausbau …“ heißen? Dann fehlt da ein au. --95.112.102.234 14:22, 16. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Danke, erledigtErledigt. (Hättest Du aber selbst ändern dürfen). --Mainpage (Diskussion) 19:07, 16. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Das richtige Wort wäre niveau-gleichen Ausbau gewesen. Also alles auf ein Niveau. --84.46.88.219 10:15, 2. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Deutschlandlastig entfernt[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich werde mal den Wartungsbaustein {{Staatslastig|DE}} entfernen, weil der Artikel unter diesem Lemma auch nur die deutsche Regelung beschreiben sollte. Der Oberbegriff Verkehrsberuhigung ist verlinkt, verwandte Konzepte in anderen Ländern sind in eigenen Artikeln behandelt (z.B. Wohnstraße, Woonerf) und werden auch hier genannt. (nicht signierter Beitrag von AlanyaSeeburg (Diskussion | Beiträge) 11:32, 27. Nov. 2019 (CET))Beantworten

Rechts vor Links[Quelltext bearbeiten]

An anderer Stelle ist die Frage aufgekommen, ob in einem Verk.ber.Bereich eigentlich "Rechts vor Links" gilt. In meinen (schon lange zurückliegenden) Fahrschulstunden meinte mein Fahrlehrer: Ein Verk.ber.Bereich ist wie auf dem Gehweg fahren - da gibt's kein "Rechts vor Links".

  • Allerdings steht in der StVO Anlage 3 lfd. Nr. 12 (zum Zeichen 325.1 ~ Verkehsschild "Beginn Verk.ber.Bereich") nichts davon, dass hier diese Regel aufgehoben wäre.
  • In StVO § 8 Vorfahrt
    An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. [...]
    Allerdings gibt es in Verk.ber.Bereichen keine "Fahrbahn", und ohne Fahrbahn kann selbige-nicht-vorhandene auch nichts kreuzen oder in sie einmünden...
  • Im Artikel das erste Bild: "Da verkehrsberuhigte Bereiche Verkehrsflächen sind [und keine Fahrbahnen], ist umstritten" [ob darin eine Einbahnstraße möglich ist].
  • Im Januar 2023 entschied der Bundesgerichtshof, dass auf Parkplätzen die Rechts-vor-links-Regel nicht gilt, sofern keine Vorfahrtsregelung getroffen ist.
    Das sind auch keine normale Straßen, sondern nur 'Verkehrsflächen'. Gilt dieses 'kein Rechts-vor-links' analog ebenfalls für Verk.ber.Bereiche?
  • juraforum.de bejaht allerdings das "Rechts-vor-links" ~ allerdings mit der Anmerkung, dass es eigentlich gar keine echte Fahrbahn(en) gibt?
  • sos-verkehrsrecht.de bejaht die Regel ebenfalls ~ zu Parkplätzen wird jedoch ausgesagt:
    Üblicherweise gilt „rechts vor links” auf einem Parkplatz nicht
    Denn gemäß § 8 Abs. 1 StVO gilt die Rechts-vor-links-Regel ausdrücklich nur an Kreuzungen und Einmündungen.
    Ein Parkplatz fällt üblicherweise nicht in diese Kategorie, aber es kann Ausnahmen geben: Sind auf dem Parkplatz verschiedene Fahrspuren markiert und diese somit deutlich als Straßen zu erkennen, gilt [die] an den „Kreuzungen” die Rechts-vor-links-Regel wieder. Ist das nicht Fall, müssen sich die Autofahrer auf dem Parkplatz an das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme halten.

--arilou (Diskussion) 03:55, 28. Aug. 2023 (CEST)Beantworten