Diskussion:Vermögen (Wirtschaft)

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Bernburgerin in Abschnitt Könnte der Begriff Finanzvermögen noch erklärt werden?
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Das ist doch mindestens schon der zweite Stub! Alle anderen Versuche wurden schon gelöscht und dieser ist, finde ich, auch nicht besser. /jb 10:41, 19. Nov 2003 (CET)


Leider kenne ich die Gebräuche bei Wikipedia nicht genau. Gibt es sowas wie ein kontrolliertes Vokabular, also eine Menge von Begriffen, die nicht erklärt werden müssen, da davon ausgegangen werden kann, dass die auch verstanden werden? Oder gibt es irgendwo eine Negativliste von Begriffen, die nicht erklärt werden sollen? Ich sehe jedenfalls nichts falsches an den Erklärungen. Wenn der Beitrag gelöscht wird, sollten allerdings die 13 Verweise auch entfernt werden; da bereits 2 Erklärungen gelöscht wurden, schein keine Besserung in Sicht.

Entwender BKL oder ein richtiger Artikel, aber diese Stichwortliste ist nicht optimal :( --Flominator 12:03, 5. Nov 2005 (CET)

Für Betriebsvermögen und Reinvermögen gibt es eigene Lemmata, die anderen Begriffe bräuchten eigene Lemmata oder könnten auch teilweise in einem Lemma Vermögen (Wirtschaft) abgehandelt werden ( Vielleicht was fürs Portal:Wirtschaft?), danach könnte das Lemma Vermögen zur BKL umfunktioniert werden. --zerofoks 16:01, 5. Nov 2005 (CET)
könnte vielleicht - aber warum sollte es? --Raubfisch 12:49, 27. Jan 2006 (CET)

Vermögen als Fähigkeit[Quelltext bearbeiten]

Es erscheint mir völlig unangemessen, unter der Überschrift "Vermögen als Fähigkeit" so prominent auf Gesellschaftsveränderung bezug zu nehmen. Wenn wir Vermögen hier nicht nur im materiellen Sinne verstehen wollen, dann sollte der Begriff "Vermögen als Fähigkeit" in einen weiteren Kontext gestellt werden. --Raubfisch 09:25, 27. Jan 2006 (CET)

ja bitte, schreib was dazu. bislang hat übrigens auch keiner rumgemeckert, dass vermögen hier sehr "prominent" unter volks- und betriebswirtschaftlichen aspekten betrachtet wurde. zudem: es steht ja wohl völlig ausser frage, dass unter vermögen auch fähigkeit verstanden wird. deine satzkonstruktion, die mit "wenn wir" anfängt, hättest du dir getrost sparen können. --Schwarze feder 10:59, 27. Jan 2006 (CET)
ich fand es nicht besonders nett, den überarbeitungshinweis in den neuen unterabschnitt zu kleben, nachdem ich in das gesamte lemma etwas mehr struktur gebracht habe. ich habe es wieder zurückgeklebt. --Schwarze feder 11:17, 27. Jan 2006 (CET)
Zum Thema prominentes Vermögen als Fähigkeit: Ich würde das Nicht zu laut sagen... *Lach*--Keigauna 11:27, 27. Jan 2006 (CET)
Schwarze Feder, die erste Assoziation zum Begriff "Vermögen" führt die meisten Menschen zum materiellen Bedeutungsinhalt des Wortes. Insofern verstehe ich nicht ganz, was Du sagen willst, wenn Du (ja wohl mit kritisierendem Unterton) auf mein „wenn wir“ Bezug nimmst. „Wenn wir“ impliziert ja doch gerade, daß auch dies eine Bedeutung ist, über die hier geschrieben werden kann. Wenn wir das hier jedoch tun, dann nicht im Sinne, daß es um Gesellschaftsveränderung geht! --Raubfisch 12:48, 27. Jan 2006 (CET)
hallo raubfisch. bitte rede doch mehr in der ich-form und nicht so viel für andere. --Schwarze feder 17:09, 27. Jan 2006 (CET)
Hey ich hoffe ihr nehmt mir das nicht zu übel...;-)))

Quellensuche ![Quelltext bearbeiten]

Mich irritierte beim Lesen dieser Satz: "Das Vermögen unterliegt nach herrschender Auffassung in der Staatsrechtslehre nicht dem grundrechtlichen Schutz aus Art. 14 Abs. 1 GG (Eigentumsgarantie) und ist damit - zumindest aus verfassungsrechtlicher Hinsicht - auch nicht Bestandteil des Eigentums (vgl. BVerfGE 74, 129/148)." Ich habe den Verdacht, daß hier jemand Aussagen aus dem inhaltlichen Zusammenhang gerissen hat. Beim Googlen habe ich noch keine Lösung gefunden, aber immer wieder diesen Hinweis: "Bloße Umsatz- und Gewinnchancen, Hoffnungen, Erwartungen und Aussichten (vgl. BVerfGE 74, 129 <148>) sind vom Gewährleistungsgehalt des Art. 14 Abs. 1 GG nicht erfasst." Da sist natürlich eine ganz andere Aussage. Man bräuchte mal den Volltext.

Nun bin ich kein Jurist und kenne mich bei der Suche nach den Quellen zu Urteilen nicht so aus - habe auch nur begrenzt Zeit. Bevor der Punkt untergeht - könnte einer der Fachkundigen Mitnutzermal versuchen, die Quelle zu finden und die Richtigkeit dieser Interpretation dieses Urteils hinterfragen. Danke - Wikipedia kann nur als Gemeinschaftswerk funktionieren. --Raubfisch 09:42, 27. Jan 2006 (CET)

Ich habe mir das Verfassungsgerichtsurteil inzwischen besorgt und nachgelesen. In dem Urteil von 34 Seiten geht es eigentlich um die Frage, ob eine Zusage einer Versorgung durch eine betriebliche Unterstützungskasse auch dann noch gültig sei, wenn die rechtlich eigenständige Kasse zahlungsunfähig geworden ist - also, anders gefaßt, um die Frage, ob in diesem Fall der dahinter stehende Betrieb mit seinen Mitteln einspringen muß. Mit der Frage der Eigentumsgarantie nach Art. 14 Abs. 1 GG befassen sich nur wenige Zeilen.
Im Urteil steht zunächst, daß der Art. 14 Abs. 1 GG das Eigentum so schützt, wie es sich aus der Gesamtheit der verfassungsmäßigen Gesetze bürgerlichen und öffentlichen Rechts ergibt. (Also, daß Gesetze Inhalt und Schranken des Eigentums festlegen können.) Weiter heißt es dort: „Interessen, Chancen und Verdienstmöglichkeiten werden durch Art. 14 GG nicht geschützt. Die verfassungsrechtliche Gewährleistung besteht nur hinsichtlich der durch die Rechtsordnung anerkannten einzelnen Vermögensrechte. Das Vermögen selbst, das hier allein durch die gerichtliche Auferlegung einer Verbindlichkeit beeinträchtigt werden könnte, genießt diesen Schutz nicht.“
Ins Umgangsdeutsch übersetzt interpretiere ich diesen Satz so, daß das Verfassungsgericht die von einer Seite angeführte Argumentation, ein Rückgriff auf das Firmenvermögen zur Deckung der Verbindlichkeiten der Unterstützungskasse sei durch die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG ausgeschlossen, weil es sich um einen Eingriff in das durch das Eigentumsrecht geschützte Vermögen handeln würde, als unzulässig zurückweist, da nach Auffassung des Gerichts das Eigentum - und damit auch das Firmenvermögen - nur im Rahmen der bestehenden Gesetze geschützt sei. Dem (Firmen-)Vermögen durch begründeten Gerichtsbeschluß Verbindlichkeiten aufzuerlegen (die vorher bei der rechtlich selbstständigen aber mit der Firma verbundenen Unterstützungskasse lagen), sei kein Verstoß gegen die Eigentumsgarantie.
Aus dieser Passage des Urteils den generellen Satz herzuleiten, daß das „Vermögen ... nach herrschender Auffassung in der Staatsrechtslehre nicht dem grundrechtlichen Schutz aus Art. 14 Abs. 1 GG (Eigentumsgarantie) (unterliegt) und ... damit - zumindest aus verfassungsrechtlicher Hinsicht - auch nicht Bestandteil des Eigentums (ist)“ halte ich für fehlerhaft. Hier wird aus einem Satz eines Urteils in einem speziellen Fall eine generelle Aussage hergeleitet, die so generell nicht tragfähig ist. --Raubfisch 15:40, 13. Mär 2006 (CET)

Wie kann das gehen?[Quelltext bearbeiten]

Vermögen ist in einigen Staaten (darunter den USA und Großbritannien) mit einer Vermögensteuer behaftet. In Deutschland wird Vermögensteuer seit 1997 nicht mehr erhoben. Vermögensteuern dienen als Mittel für Sozialtransfer

Das Vermögen in den USA mit Vermögenssteuer behaftet ist, ist mir noch relativ klar. Dieser Satz ist einleuchtend. Das in Deutschland keine Vermögenssteuer mehr erhoben wird seit 1997 ist auch noch relativ einleuchtend. Aber was soll das?:
Vermögensteuern dienen als Mittel für Sozialtransfer

Wenn die Vermögenssteuer abgeschafft ist, wie ist es dann möglich,Speziell diese als Mittel für Sozialtransfer einzusetzen????? Ich glaube da läuft irgendein Hase extrem falsch herum oder verstehe ich diesen Text lediglich ganz falsch? sorry signatur vergessen und nachgeliefert...--Keigauna 10:39, 27. Jan 2006 (CET)*duck und renn*

Vermögenssteuern dienen doch als Mittel für Sozialtransfers. Man nimmt den reicheren Weg und gibt es den ärmeren. Das gilt überall dort, wo man diese Steuer dafür aufwendet. Allerdings sind Steuern ja zweckneutral, sodass die Aussage missverständlich wirkt. Stern 11:32, 27. Jan 2006 (CET)
Tschuldigung, aber wie kann gerade die Vermögenssteuer als Sozialtransfer dienen, wenn sie in Deutschland abgeschafft ist? Ich glaube ich muss doch besser wieder brüllen *roar* *g* *duck und renn*, anders scheint mich kein Mensch zu verstehen!!!--Keigauna 12:01, 27. Jan 2006 (CET)
Niemand behauptet im Artikel, sie diene in Deutschland dem Zweck des Sozialtransfers. Sie dient jedoch allgemein diesem Zweck, nur eben z. B. offenbar nicht in D. So verstehe ich den Text zumindest und sehe daher keinen Widerspruch. Stern 12:03, 27. Jan 2006 (CET)
Schön, daß nun endlich jemand aufschaltet und ich nicht der einzige bin, der sich an dem Text stört. Die Vermögenssteuer dient in den Ländern, in denen sie erhoben wird, wie alle anderen Steuern, der Finanzierung der öffentlichen Ausgaben (so ist jedenfalls meine Meinung). Es gibt allerdings Diskussionen darüber, daß die Besteuerung (und zwar nicht nur die Vermögenssteuer, sondern auch die Einkommenssteuer) auch anderen Zwecken dienlich sein könne - und hierbei wird natürlich auch der soziale Ausgleich erwähnt. Die sozialpolitische Auswirkung bestimmter Steuern kann evtl. unter dem Stichwort "Vermögenssteuer" erwähnt werden, gehört aber nicht unter das Stichwort Vermögen. Insofern sollte dieser Aspekt hier herausgenommen werden. Für mich klingt der bisherige Text so, als möchte jemand unter allen Umständen seine Botschaft los werden, nach der die Vermögensverteilung ungerecht sei und deshalb zu korrigiert werden müsse. --Raubfisch 12:36, 27. Jan 2006 (CET)
Ich habe ja auch nicht gemeint, dass sie in Deutschland dem Zweck des Sozialtransfers dient. Ich glaube, was ich mit meiner Aussage erreichen wollte war, dass die Sätze eigentlich andersherum gehören, dann könnte es u.U. so ankommen, wie es gemeint ist???? (vorsichtig ausgedrückt, was mir gerade im Moment aufgefallen ist), dann wäre die Diskussion darum nämlich eigentlich nur sinnlos und irgendjemand, meinetwegen auch ich, sollte einfach nur die Sätze vertauschen um es sinngemäss rüber zu bringen? --Keigauna 12:56, 27. Jan 2006 (CET)
Achso, jetzt sehe ich irgendwie erst das Problem. Hatte wohl etwas vorschnell geantwortet. Tschuldigung. Stern 15:10, 27. Jan 2006 (CET)
schon gut, hätte ja auch gleich drauf kommen können, dass es daran liegen könnte wie ichmich Ausdrücke...aber ich sehe es nicht ganz so ernst... Sorry, hatte mal wieder das letzte Wort...--Keigauna 18:38, 27. Jan 2006 (CET)

Überarbeitungsbedarf?[Quelltext bearbeiten]

Da ich keine weiteren Überarbeitungswünsche mehr feststelle, habe ich den Baustein entfernt. --Raubfisch 16:15, 8. Mai 2006 (CEST)Beantworten

ich habe vermögen in ein bkl umgewandelt. die sozialpsychologischen / sozailphilosophischen und die wirtschaftlichen bedeutungen haben sich zu weit auseinanderentwickelt, als dass es noch sinn hätte, ein gemeinsames lemma ausserhalb der bkl zu teilen. (siehe wunsch von zerofoks oben) -- schwarze feder 06:21, 3. Sep 2006 (CEST)

Materielle Güter?[Quelltext bearbeiten]

In der Fachsprache der Volkswirtschaftslehre steht Vermögen für die Gesamtheit materieller Güter im Eigentum eines Menschen oder einer Körperschaft: Vermögen hat, wer über Güter verfügt. Typische Arten von Vermögen im volkswirtschaftlichen Sinn sind zum Beispiel Bargeld, Immobilien, Aktien oder Patente.

Direkt in den ersten beiden Sätzen ein eindeutiger Widerspruch! Patente verbriefen ein Schutzrecht an einer Idee - sind also immaterielle Güter. SO viel Diskussion, und keinem fällt so ein Bock direkt am Anfang auf? (unbekannt)

Doch mir! Was immer mit materiell gemeint ist, es ist missverständlich und kann wohl ersatzlos gestrichen werden, was ich nun tue. --Siehe-auch-Löscher 07:58, 30. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Unverständlich II[Quelltext bearbeiten]

Mir ist die Lesung der Vermögensverteilungstabelle unklar - es soll 73 Mio. reiche Privatkunden mit einem Vermögen von mehr als 500.000 Euro in Deutschland geben? Mir scheint, da sind die Zeilen durcheinander geraten... Geisslr 09:45, 5. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Yepp, das war ein Dreher -- Nolispanmo Disk. Hilfe? 09:35, 6. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Geld als Gut?[Quelltext bearbeiten]

Wenn Vermögen als "Gesamtheit aller Güter" definiert ist und Güter als "Mittel zur Bedürfnisbefriedigung", dann würde dies bedeuten, dass Geld ein Mittel zur Bedürfnisbefriedigung wäre. Dies ist es aber nicht, da man Geld bekanntlich nicht essen kann. Geld ist und bleibt ein ZwischentauschmittelGeld. Es müsste also heißen: "... Gesamtheit aller Güter und Ansprüche/Optionen/Anwartschaften auf Güter...." Gerade jetzt, in der Finanzkrise, können die Guthaben auf der Bank eigentlich nicht als Vermögen bezeichnet werden, da sie dem Vermögenden bei Insolvenz der Bank nicht sicher sind.

Kapitalvermögen[Quelltext bearbeiten]

Da Kapitalvermögen eine Weiterleitung hierher ist, sollte dieses Wort wenigstens einmal erläutert bzw. erwähnt werden. Vermutlich ist Kapitalvermögen nicht „dasselbe“ wie Vermögen!? -- Perhelion 12:42, 22. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Wie ist die Vermögensverteilung weltweit?[Quelltext bearbeiten]

Ich würde gerne wissen, wie sich das Vermögen der gesamten Welt auf die reichsten/ärmsten Quintile der Erdbevölkerung verteilt. Also "die reichsten X % der Menschheit besitzen Y Prozent des weltweiten Vermögens." Für einzelne Nationen gibt es solche Zahlen ja. Hat das auch schon mal jemand global geschätzt? --Klaus 12:31, 8. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Hab da mal was ergänzt. Schon fies, die Welt. --Klaus 11:48, 13. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe folgende Änderungen durchgeführt:

  • Einleitung gestrafft (die Ausführungen zu Millionären, die als vermögend bezeichnet werden, sind a) eher Kinderlexikonniveau und b) eine Wortdefinition und somit nicht Thema einer Enzyklopädie). Das Gegenteil von Vermögen ist außerdem nicht Vermögenslosigkeit. Das wäre das Gegenteil von Reichsein. "Vermögen" bezeichnet lediglich die Güter. Wenn man so will, wären wertlose Güter dann das Gegenteil davon. Ich halte das aber nicht für erwähnenswert.
  • Die Abgrenzung zu Kapital mit verfügbar/nicht verfügbar ist schlicht falsch. Eine Maschine (Kapital des Unternehmens) ist nicht mehr und nicht weniger verfügbar als ein Auto (Vermögen einer Privatperson). Der Unterschied hat damit nix zu tun. Umgangssprachlich meint man mit "Kapital" Geld (also etwas ähnliches wie Vermögen), volks- und betriebswirtschaftlich Produktionsfaktoren.
  • staatliche Aktivitäten (einerseits Besteuerung andererseits Förderung von Vermögen) zusammengefasst.
  • Folgenden Absatz wegen fehlenden enzyklopädischen Gehalts bzw. Bequellung entfernt: Für die meisten Menschen stellt die Vermehrung des materiellen Vermögens eine wesentliche Motivation ihrer Aktivitäten dar. Dies kann unter anderem durch eine Private Finanzplanung geschehen. Fiskalpolitische Entscheidungen des Staates lenken das Anlageverhalten.
  • Weblinks bereinigt (gem. WP:WEB sollten die Weblinks das Gesamtthema abdecken. Das tut aber weder ein Bericht zur Vermögensungleichheit noch einer zum Betriebsvermögen).

Außerdem habe ich einen Absatz zu Vermögensarten eingebaut. Man könnte da Vermögen nach Materialität, Verfügbarkeit, Fristigkeit, Inland/Ausland etc. gliedern. Geisslr 10:54, 26. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Quelle 9 ist nicht mehr vorhanden.[Quelltext bearbeiten]

Quelle 9 ist out-of-date: http://www.diw.de/deutsch/produkte/publikationen/datadoc/docs/diw_datadoc_2007-019.pdf wird nicht gefunden.

--80.171.215.24 17:52, 15. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Artikel Vermögensverteilung[Quelltext bearbeiten]

Ich verstehe nicht ganz, wieso Vermögensverteilung kein eigener Artikel ist. Analog zu Einkommensverteilung. --77.180.191.167 12:48, 25. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Quelle unklar[Quelltext bearbeiten]

Die Quelle des Abschnitts Eine moderatere Ungleichverteilung mit einem Gini-Koeffizient von 44 % ergibt sich für das Jahr 2002 aus den hochaufgelösten Daten in einem Bericht der Hans-Böckler-Stiftung. Zur Angabe des den breiten Bevölkerungsschichten zur Verfügung stehenden Pro-Kopf-Vermögens wird nicht das Durchschnittsvolksvermögen (Quotient aus Volksvermögen und Bevölkerungsgröße) herangezogen, sondern der Median oder die Wohlfahrtsfunktion. Im Jahr 2002 betrug die mit dem Theil-L-Index berechnete relative Wohlfahrtsfunktion 0,706. Das heißt, dass das Vermögen eines zufällig aus der Bevölkerung selektierten Bürgers nicht das rechnerische Durchschnittsvermögen war, sondern mit höchster Wahrscheinlichkeit nur bei 70,6 % des Durchschnittsvermögens lag.Auswertung einer Tabelle (2002) der Hans-Böckler-Stiftung, Vermögens und Einkommensverteilung in Deutschland, S.15, Abb.9: Vermögensaggregate mit Einschluss einer Hocheinkommensstichprobe „SOEP A-F“ ist nicht auffindbar. Daher hier erstmal zwischengeparkt. --Strugold 13:19, 27. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Einleitung: Vermögen als Anspruch auf Güter?[Quelltext bearbeiten]

Zitat: "In den Wirtschaftswissenschaften steht Vermögen für den in der Recheneinheit „Geld“ ausgedrückten und damit bilanzierbaren Wert der Gesamtheit aller Güter und Ansprüche auf Güter (zum Beispiel Geld, Aktien, Anleihen etc.) im Eigentum eines Menschen oder einer Körperschaft."

Ein Anspruch auf Güter alleine macht doch kein persönliches Vermögen aus. (nicht signierter Beitrag von 178.10.247.249 (Diskussion) 20:06, 31. Okt. 2016 (CET))Beantworten

Warum nicht? Wenn ich dir z.B. mein Auto verkaufe und es dir auch schon mitgegeben habe, Du es aber noch nicht bezahlt hast, dann habe ich einen Anspruch auf dieses Geld, und im Falle deiner Zahlungsunfähigkeit auf das Auto. So ist das Auto also mein Vermögen, auch wenn es gerade nicht bei mir sondern in deinem Besitz ist--Ciao--Bestoernesto (Diskussion) 03:54, 1. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Könnte der Begriff Finanzvermögen noch erklärt werden?[Quelltext bearbeiten]

Hallo, Im Artikel wurden die 4 Bestandteile Sach- und Realvermögen, Finanz- und Geldvermögen genannt. Drei der Begriffe wurden genauer erläutert, Finanzvermögen allerdings nicht. Könnte jemand dazu noch etwas schreiben? Abgrenzung zu Geldvermögen? Vielen Dank, ----Bernburgerin (Diskussion) 12:15, 8. Dez. 2016 (CET)Beantworten