Diskussion:Vermummungsverbot

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Hlambert63 in Abschnitt Archivieren?
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Nach meinen Recherchen gibt es bisher noch keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die verfassungsmäßigkeit des Vermummungsverbots. Kann das jemand bestätigen/ widerlegen?(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 83.129.53.240 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla 14:23, 9. Sep 2006 (CEST))

Würde mich auch mal interessieren, ob in niedrigerer Instanz geklagt wurde - eine Recherche bei Juris sollte abhilfe schaffen. -- Nichtich 13:24, 25. Sep 2005 (CEST)

Ich finde nicht, dass das Ziel klar definiert ist. Jedenfalls in BT-Drucks. 10/3580 wird bezogen auf "Schutzwaffen" von "massenpsychologischen Erkenntnissen gesprochen und für das Vermummungsverbot selbst gar keine Begründung angegeben.(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 83.129.47.97 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla 14:22, 9. Sep 2006 (CEST))

Artikel wirkt reichlich unenzyklopädisch - ein Haufen rethorischer Fragen und der Punkt "Überprüfung" liest sich eher wie eine (Missbrauchs)Anleitung(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 80.145.122.223 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla 14:22, 9. Sep 2006 (CEST))

Das hat sich doch allmählich überholt oder?(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 82.83.213.32 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla 14:22, 9. Sep 2006 (CEST))

Ich habe den Artikel überarbeitet. Er gibt jetzt auch die Lage in Österreich und Schweiz wieder, soweit sie mir präsent ist. Ich habe auch einen etwas neutraleren und hoffentlich enzyklopädischeren Ansatz gewählt. --Zombi 04:55, 26. Aug 2005 (CEST)

Vielen Dank, gefällt mir so deutlich besser. Einige Anmerkungen/ "Notizen": Das Vermummungsverbot bezieht sich jedenfalls in der BRD auf jegliche Verhinderung der Identitätsfeststellung, also auch z.B. auf Kleidung des "falschen" Geschlechts. Was das Ziel angeht: siehe oben. Zum Fotografieren im Antifa-/Anti-Antifa-Bereich: Zumindest die deutsche Polizei sieht dies häufig nicht als zulässigen Selbstschutz. Mir sind allerdings zwei unterinstanzliche Urteile bekannt, die diesen Selbstschutz Nazigegnern zubilligen (beide nicht rechtskräftig). Hast du mehr Informationen oder ist dies "unjuristisch" gemeint? Und: Jedenfalls in der BRD gibt es kein Ermessen der Polizei, ob eine Vermummung vorliegt oder nicht. Der Tatbestand ist allerdings sehr unbestimmt, nur hat die Polizei kein "Definitionsrecht" - was in der Tat zu Problemen führt.(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 82.83.241.193 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla 14:22, 9. Sep 2006 (CEST))

Ab wann in Deutschland?[Quelltext bearbeiten]

  • Das Vermummungsverbot wurde in Deutschland am 28. Juni 1985 mit den Stimmen der konservativ-liberalen Koalition unter Helmut Kohl im Bundestag beschlossen.
  • Das Vermummungsverbot ist in Deutschland durch das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten vom 9. Juni 1989 (Bundesgesetzblatt 1989, Seite 1059) eingeführt worden.

Irgendwie widersprechen sich doch diese beiden Aussagen, oder hat es wirklich fast vier Jahr vom Bundestagsbeschluss bis zum Inkrafttreten gedauert? Wäre schön, wenn das jemand klären könnte (und dann am besten gleich unter dem korrekten Datum - 28. Juni oder 9. Juni - als Jahrestag eintragen würde). grüße, Hoch auf einem Baum 08:36, 29. Okt 2005 (CEST)

Ursprünglich (d.h. wohl 1985) wurde es nur als Ordnungswidrigkeit eingeführt, später dann zu einem Straftatbestand erhoben.
Straftat? Das Aufsetzen einer dicken Pudelmütze zur falschen Zeit am falschen Ort kann eine Straftat sein?! KRANK! Arno Nühm 14:28, 03.02.2006 (CEST)

Noch ein anderes "ab wann": ab wann ist man denn jetzt vermummt? Ich habe gehört, dass die Nase freibleiben muss, dann gilt man nicht mehr als vermummt.(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 88.73.177.105 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla 14:22, 9. Sep 2006 (CEST))

Die Regel gibt es jedenfalls in der BRD nicht. Wann man vermummt ist, steht nicht fest - u.a. deswegen gibt es in der juristischen Fachliteratur eine Vielzahl von Leuten, die das Vermummungsverbot als verfassungswidrig einordnen (in desem Fall wegen wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot, es gibt auch noch andere Kritikpunkte).(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 82.83.213.32 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla 14:22, 9. Sep 2006 (CEST))

Wie sieht es eigentlich bei Karnevalsumzügen aus? Gelten hierfür spezielle Ausnahmen? Informationen dazu wären interessant.(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.160.205.201 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla 14:22, 9. Sep 2006 (CEST))

RTFM ;-) § 17 VersG, gilt auch für § 17a VersG "Die §§ 14 bis 16 gelten nicht für Gottesdienste unter freiem Himmel, kirchliche Prozessionen, Bittgänge und Wallfahrten, gewöhnliche Leichenbegängnisse, Züge von Hochzeitsgesellschaften und hergebrachte Volksfeste." Also wenn Du am 1. Mai in Kreuzberg heiraten möchtest..

Geltungsbereich[Quelltext bearbeiten]

Dem Artikel nach gilt das Vermummungsverbot nur bei Demonstrationen, was ist nun wenn eine Person sich im Alltag vermummt? Gibt es dafür auch Vorschriften?(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 172.176.7.108 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 14:01, 5. Jun. 2007 (CEST)) Beantworten

Ja, da gibt es einige Gesetze bzw. Vorschriften. Das Wichtigste ist wohl das Hausrecht bzw. § 123 StGB - http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html - Ein Mensch kann nämlich bestimmen wer und wie auf seinen Besitz (Grundstück, Haus, Wohnung) kommt. Es kann durch den Besitzer dort auch eine Vermummung verboten werden. Im Öffentlichen Bereich greift wohl am ehesten § 5 Absatz 1 Abschnitt 2 PersauswG - http://www.gesetze-im-internet.de/persauswg/__5.html - Es ist nämlich eine Ordnungswidrigkeit einer zuständigen Behörden sich auf Verlangen nicht auszuweisen. Auszuweisen heisst auch, dass das Lichtbild auf Deinen Ausweis auch mit Deinen Gesicht abgeglichen werden kann. In der Praxis sieht das wohl so aus. Du wirst maskiert von einen Polizisten angehalten - Du gibst ihn auf Verlangen Deinen Ausweis - Du ziehst einige Sekunden Deine Maske von Deinen Gesicht, damit der Polizist Dein Gesicht mit den Ausweisfoto vergleichen kann. --Roland Ionas Bialke 02:03, 14. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Gilt das Vermummungsverbot auch für die Polizei?[Quelltext bearbeiten]

Warum gilt das Vermummungsverbot nicht für Polizisten? Auf Bildern des Anti-G 8 Protests sieht man immer wieder vermummte Polizisten (mit Balaclava) - gilt für die kein Vermummungsverbot und wenn ja warum?--Soylentyellow 21:14, 6. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Da die Polizisten keine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes abhalten, gilt das Vermummungsverbot nicht für sie. Wenn sie aber für höhere Löhne demonstrieren würden, dann würde auch das Vermummungsverbot für sie gelten. --Zombi 17:58, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass PolizistInnen keine TeilnehmerInnen im Sinne des Versammlungsgesetz sind. Das Urteil habe ich jetzt nicht parat. Allerdings kannst Du auch aus dem Versammlungsgesetz ersehen, dass zwischen der Polizei und TeilnehmerInnen unterschieden wird. Beispielsweise hier: http://www.gesetze-im-internet.de/versammlg/__12.html - Oder hier: http://www.gesetze-im-internet.de/versammlg/__15.html - PolizistInnen sind Teile einer Behörde, allerdings, wie oben schon etwas erklärt, haben auch sie Persönlichkeitsrechte. --Roland Ionas Bialke 02:14, 14. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Polizisten sind auch vom Uniformverbot (§3 VersG) ausgenommen. Juristisch interessant wird die Frage, was passiert, wenn Demonstranten Uniformen und Waffen trügen. Gälten sie dann noch als Zivilisten oder als paramilitärische Einheit, gegen die man nach Kriegsrecht kein Gas einsetzen darf, und die das Recht haben sich mit Schutzwaffen zu versehen? 天竜 (Diskussion) 13:26, 6. Nov. 2016 (CET)Beantworten

D-A-CH-zentriert[Quelltext bearbeiten]

Illegalität von Vollverschleierung[Quelltext bearbeiten]

In Belgien ist auf Grundlage des Vermummungsverbots die Vollverschleierung von Frauen für illegal erklärt worden. Wäre das auch in Deutschland möglich? (Schließlich gilt das Vermummungsverbot ja nur für Demonstrationen, Kundgebungen...) siehe: http://www.shortnews.de/start.cfm?id=546437(nicht signierter Beitrag von 89.52.168.68 (Diskussion) )

  • Und: was ist mit Verschleierung/Vermummung aus religoesen Gruenden? Wie koennen z.B. Muslime ihr Demonstrationsrecht in Deutschland wahrnehmen, wenn sie sich in der Oeffentlichkeit verschleiern muessen? 89.49.162.112 14:35, 1. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Es ist durchaus möglich in Deutschland vermummt zu demonstrieren. Ich verweise da auf § 17 VersammlG: "Die §§ 14 bis 16 gelten nicht für Gottesdienste unter freiem Himmel, kirchliche Prozessionen, Bittgänge und Wallfahrten, gewöhnliche Leichenbegräbnisse, Züge von Hochzeitsgesellschaften und hergebrachte Volksfeste." Dieser Paragraph bezieht sich u.a. auf das sogenannte Vermumungsverbot bei Demonstrationen. --Roland Ionas Bialke 01:35, 14. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Privates Vermummungsverbot[Quelltext bearbeiten]

Mir fehlen im Lemma selbst zwei Punkte: 1. Es sollte klargemacht werden, dass "die Öffentliche Meinung" dazu neigt zu glauben, dass ein staatliches Vermummungsverbot auch ausserhalb von Demonstrationen besteht. 2. Es sollte nicht nur das Vermummungsverbot des Versammlungsrechts behandelt werden, sondern auch andere Vermummungsverbote. Beispielsweise solche die aus dem Hausrecht resultieren. (Beispiel: Nach den Hausordnungen in vielen Sparkassen ist es verboten diese vermummt zu betreten.) --Roland Ionas Bialke 01:44, 14. Feb. 2008 (CET)Beantworten

  • Finde ich sehr wichtig, diesen Einwand. Es gibt Leute, die glauben, man dürfe zum Beispiel auch eine Sturmhaube nicht zum Joggen im Winter anziehen, was natürlich Quatsch ist. Wenn's einem gefällt, darf er auch im Sommer auf der Straße so herumspazieren. Sieht vielleicht komisch aus, ist aber nicht verboten. (nicht signierter Beitrag von 188.108.154.176 (Diskussion) 17:55, 29. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten

Sondergenehmigung zur Vermummung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe gehört, dass es möglich sei, eine Sondergenehmigung zu beantragen. Zum Beispiel bei der Anonymous VS. Scientology Demo in Berlin, wenn die Demonstranten mit Repressalien rechnen müssen. Kann das jemand verifizieren und gegenenfalls dem Artikel hinzufügen? --DataGhost 15:25, 19. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

§ 17a Abs. 3 S. 2 VersG --Skyman gozilla 16:04, 19. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Problem unerwähnt[Quelltext bearbeiten]

Sollte vielleicht auch auf diese Problematik hingewiesen werden: http://de.indymedia.org/2007/08/192866.shtml -- -FG- 16:58, 2. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Done. --Zombi 17:39, 2. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Wie demonstrieren Musliminnen??[Quelltext bearbeiten]

Wie demonstrieren dann Musliminnen?? Gilt die Kopfbedeckung von Musliminnen auch als Vermummung? --88.76.39.165 01:39, 10. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Es scheint eine ganze Reihe von Ausnahmen und Sonderfällen zu geben. Ein eigener Absatz hierzu wäre wichtig. Was ist z.B. mit den Rebel Clowns? Auch das Outfit einer Drag Queen auf dem CSD fällt so weit ich weiss eigentlich unter das Vermummungsverbot, wird jedoch (zumindest hierzulande) toleriert. Auch im Rahmen von Kunstaktionen ist anscheinend das Tragen von Masken gestattet, sofern es zuvor bei der Polizei angemeldet wurde. ---Nicor 13:47, 10. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Wenn die Rebel Clowns gem. §17a, Abs. 3 Versammlungsgesetz einen Antrag stellen, sollte er genehmigt werden. Es sei denn, die Gruppe hat sich auf öff. Versammlungen bereits gewaltsam verhalten. Gleiches gilt für Kunstaktionen. Den CSD würde ich gem. §17 als "hergebrachtes Volksfest" ansehen :-) , weshalb das Verbot dann nicht gilt. --Section6 20:19, 10. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Stichwort Burka. Hierzu ist nichts im Artikel zu finden. --Gregor kumm ocke 15:11, 1. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Beispiel: Drag Queens

Ab wann eine Vermummung anfängt, ist in dem Gesetz nicht geregelt. Das wäre also Auslegungssache der Gerichte, und ich kann mir gut vorstellen, dass es demnächst mal zu einem entsprechendem Verfahren kommt. Meine persönliche Einschätzung: Kopftuch ist wohl OK, Burka dagegen nicht. Eine analoge Problematik liegt übrigens bei den Kriterien zu Passbildern vor. --Section6 20:11, 10. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Chaos in Gaza: Hamas erlässt Vermummungsverbot[Quelltext bearbeiten]

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,488984,00.html

Wann ist man vermummt?[Quelltext bearbeiten]

Was zählt zur Vermummung? Ist man vermummt, wenn man einen Schal übers Kinn hat und eine Sonnenbrille auf? Sowas fehlt hier.--77.64.163.101 15:49, 14. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Sowas fehlt nicht nur hier, sondern auch im deutschen Gesetz (und der deutschen Rechtsprechung). Diese Unbestimmtheit bei einer Strafnorm ist auch ein Grund (von vielen) für die erheblichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Vermummungsverbotes in der juristischen Fachliteratur. 85.178.193.229 16:06, 6. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Wenn man den mal den § 17a liest:

„Es ist auch verboten,[...] an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen.“

Ist doch eigentlich klar? eine Aufzählung ist überflüssig und eben nie komplett. --P.C. 16:10, 6. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Demonstrieren heißt zeigen[Quelltext bearbeiten]

Ein bisschen kritisch klingt das schon, das mit der Regierung Kohl, die das Vermumungsverbot eingeführt hat. Wir haben uns demokratisch dafür entschieden, und das müsste eigentlich als Tatsache reichen. Dass ich persönlich von einer Welt träume, mindestens einer Republik, in der man erhobenen Hauptes seine Meinung zeigen kann (wörtlich gleich demonstrieren), gehört nicht in den Hauptartikel. Gerade bei Demonstrationen (wie bei vom religiösen »Bekenntnis« getragenen Prozessionen) vermummt man sich eben nicht, wendet allerdings auch nicht Gewalt an (»gegen Sachen«, Blockaden, etc.). Und man bringt nicht unmündige Kinder mit, zur Rührung und gegen Tränengas. Die politische Kultur … Ich hör’ schon auf -- Fritz Jörn 13:05, 15. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Die Information
Das Vermummungsverbot wurde in Deutschland am 28. Juni 1985 mit den Stimmen der konservativ-liberalen Koalition unter Helmut Kohl im Bundestag beschlossen., kann auf keinen Fall gestrichen werden mit der Begründung Wir haben uns demokratisch dafür entschieden, und das müsste eigentlich als Tatsache reichen. Wer ist überhaupt "wir"? In einer parlamentarischen Demokratie ist es in der auf jeden Fall von Interesse wie genau eine Entscheidung zustande kam.
Bezüglich den Problemen mit dem Verbot, und warum Demonstrieren eben nicht gleich zeigen bedeutet verweise ich auf folgenden Link: [2] ---Nicor 14:12, 16. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Quelle zu Aussage fehlt[Quelltext bearbeiten]

Ich habe diesen Satz aus dem Artikel genommen:

„Eine kurzzeitige Vermummung, um der Verfolgung durch den gewaltbereiten, politischen Gegner zu entgehen wurde in zwei Fällen von Amtsgerichten in Berlin und Düsseldorf allerdings als legitim angesehen.“

Das ist zwar eine wichtige Information, aber es fehlt leider der Verweis auf das Urteil. --Section6 21:59, 10. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Wo bleiben die Löschadmins? Keine Quellenangabe, der Abschnitt muss umgehend gelöscht werden!!111 --78.51.128.138 19:51, 29. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Rechtliche Lage in Italien[Quelltext bearbeiten]

In Italien gibt es seit 1975 ein Vermummungsverbot in der Öffentlichkeit.

Guy-Fawkes-Maske[Quelltext bearbeiten]

In letzter Zeit gab es zahlreiche Demonstrationen, mal für Anonymous (Kollektiv) oder gegen ACTA etc. auf denen die Teilnehmer oft mit der klassischen Guy-Fawkes-Maske zu sehen waren. Bild z.B. hier [3] (sogar mit Affenkostüm) oder hier [4] im Hintergrund mit den Polizisten. Mir ist bisher kein Fall bekannt, bei dem die Polizei dagegen vorgegangen wäre. Fällt das nicht unter dieses dubiose Vermummungsverbot oder drückt man da einfach ein Auge zu? Ist das Vermummungsverbot dann gar nicht kategorisch und muss zwangsläufig verfolgt werden, sondern kann im Einzelfall auch mal von der Polizei und den Behörden akzeptiert/geduldet werden? - (nicht signierter Beitrag von 93.133.223.239 (Diskussion) 20:44, 26. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Die Guy-Fawkes-Maske dient bei den "Freiheit statt Angst" oder "Stasi2.0" oder "Anonymous"-Demos ja zum Zeigen oder zum zum Ausdruck bringen des politischen Ziels, und ist symbolisch gerade speziell für Demonstrationen für mehr Anonyminät und gegen Erfassung und Massenüberwachung gerichtet, also selbst das intensivste Ausdrucksmittel des politischen Ziels für das dort gerade demonstriert wird. Wenn die Demonstration der politischen Aussage gerade hauptsächlich und in erster Linie durch eine symbolische Vermummung selbst erfolgt, dürfte die Vermummung wohl ausnahmsweise zu tolerieren sein. Auch wenn es zu einer Demonstration gegen ein Burkah-Verbot käme, dürfte dabei wohl das Tragen der Burkah zu tolerieren sein, nicht aber, wenn gegen etwas anderes demonstriert wird, und die Burkah nur getragen wird weil der Vater oder Ehemann oder Iman es der Frau befohlen hat, oder wenn die Burkah der Verschleierung der Identität dient. Auch Tierschützern, die bei Demonstrationen für mehr Tierschutz Kostüme tragen, die sie als Tiere darstellen, sich also zum Beispiel als Hund / Katze / Maus / Huhn / Pferd / Kuh / Affe / ... verkleiden, wird man dies wohl schwerlich verbieten können. Aber diese sehr schwierigen Detail-Fragen werden der Gesetzgeber (Bundestag) und die Gerichte wohl noch näher klären müssen. Zu einem Sicherheitsproblem wurden im vergangenen Herbst und Winter ja als Clowns oder Horror-Clowns verkleidete Personen, die derart auf den ersten Blick scheinbar eher harmlos maskiert dagerkommend Mitmenschen und Passanten bedrohten und teilweise auch dreiste und brutale Straftaten (Diebstahl, Körperverletzung, Raub, ...) beginnen.--2003:4C:6F53:A401:A0F2:9BA:98DC:3478 19:16, 2. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 08:35, 4. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Zürcher Nacktdemo in den 1980er Jahren[Quelltext bearbeiten]

Eigentlich würde zur Geschichte der Vermummungsverbote auch der Protestmarsch in der Stadt Zürich gehören, der anlässlich der ersten Diskussionen um ein Vermummungsverbot in den frühen 1980er Jahren stadtfand. Dabei waren die Demonstrantinnen und Demonstranten in "vorauseilendem Gehorsam" völlig unvermummt, sprich nackt.
Leider habe ich auf die Schnelle keine Quellen gefunden; ich weiß aber, dass das Schweizer Fernsehen mal eine Dokumentation über die Zürcher Jugendbewegung in jener Zeit brachte, in der auch die Nackt-Demo vorkam.--Max Blatter (Diskussion) 10:40, 8. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Formulierung (erl.)[Quelltext bearbeiten]

mMn sollte man folgende Formulierung im Abschnitt Vermummung_in_Fußballstadien ändern:

Das bloße Mitführen von Gegenständen, die der Vermummung dienen könnten, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit höchstens 1.000,00 DM (heute also: 511,29 EUR) Bußgeld geahndet werden kann (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 a VersG).

Demnach wäre schon das Mitführen eines Fanschals oder eines T-Shirts (kann man sich über den Kopf ziehen) eine Ordnungswidrigkeit. Dem ist natürlich nicht so, weil die gegenstände auch den Umständen nach dazu bestimmt sein müssen, die Feststellung der Identität zu verhindern. --MrBurns (Diskussion) 13:36, 23. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Habe ich im Zuge einiger Änderungen umgesetzt. Der Abschnitt Vermummung in Fußballstadien macht in meinen Augen auch nur begrenzt sind, da es rechtlich gesehen kein Spezialthema ist. Dass auch Menschenansammlungen im halb-öffentlichen Raum eine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetz darstellen können, sollte in dem entsprechenden Artikel thematisiert werden. Dass in so einem Fall natürlich auch die Vorschriften des Versammlungsgesetz gelten, ist dann klar. Wirkt auch willkürlich. Natürlich gilt das Vermummungsverbot auch bei einer Demonstration in einem Flughafen, obwohl auch der Flughafen „dem Hausrecht des Veranstalters unterliegt“. --Häuslebauer (Diskussion) 13:57, 17. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Keine Motorradhelme in britischen Tankstellen[Quelltext bearbeiten]

Britische Tankstellen untersagen durch Das Anbringen eines symbolisierten Schildes das Tragen von Motorradhelmen beim Betreten des Kassenraums - vermutlich um Überfälle auf das Kassenpersonal zu verhindern. Gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage, oder ist das einfach das Hausrecht? --NearEMPTiness (Diskussion) 03:44, 28. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Deine Frage kann ich dir nicht beantworten, aber solche Aufkleber gibt es auch an Tankstellen in Deutschland. --Ama von und zu (Diskussion) 03:56, 28. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Kleiderordnung an Stränden und in Schwimmbädern[Quelltext bearbeiten]

Sollte die Kleiderordnung an Stränden und in Schwimmbädern im Rahmen dieses Artikels erwähnt werden? --NearEMPTiness (Diskussion) 03:47, 28. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Balaclava / Sturmhaube als Kälteschutz im Winter und als Sonnenschutz[Quelltext bearbeiten]

a) Darf man im Winter (z.B. als Fahrradfahrer) eine Mütze (Balaclava) aufsetzen, die das Gesicht komplett bedeckt? b) Was ist bei einer erhöhten Empfindlichkeit gegen Sonnenlicht (Sonnenallergie)? Dürfte man in diesem Fall eine Gesichtsbedeckung tragen? --Frank Helbig (Diskussion) 17:16, 7. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Aus dem Bundesgesetz, dass in den meisten Bundesländern ungeändert gilt: „Es ist auch verboten, 1. an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen.“ Entscheidend ist die Einschränkung „den Umständen nach darauf gerichtet ist“. Für genauere rechtliche Auskünfte konsultiere bitte einen Anwalt und beachte bitte in Zukunft auf WP:Disk. --Häuslebauer (Diskussion) 23:25, 15. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Disk ist noch nicht beendet. Erl.-Hinweis wieder entfernt. Bitte nicht einseitig vorgehen. Sonst entsteht der Eindruck: "Der Papa hat gesprochen". So ein oberlehrerhaftes Verhalten ist nicht angebracht. Zumal es in der Fragestellung nicht nur um Versammlungen geht. Bei zahlreichen Tankstellen befinden sich Schilder, dass z. B. Motorradfahrer ihren Helm abnehmen müssen.--Frank Helbig (Diskussion) 19:21, 16. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Bei dem hiesigen Artikel geht es um rechtliche Regelungen in Bezug auf öffentliche Versammlungen (unter anderem die Einleitung beachten...) und nicht um Kleiderordnungen. Für allgemeine Frage zu einem Gegenstand gibt es die WP:Auskunft. Meine Antwort sollte nicht oberlehrerhaft klingen, aber wir haben uns hier gemeinsame Richtlinien in Bezug auf Diskussionsseiten gegeben (WP:Disk) und dieser Strang hier, entspricht diesen nun mal nicht. --Häuslebauer (Diskussion) 13:51, 17. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Autofahren mit Vermummung[Quelltext bearbeiten]

Darf man vermummt oder maskiert Auto fahren?

Wieso wird hier eigentlich herumgeeiert, bei dem sogenannten Vermummungsverbot, was eigentlich kein Gesetz für sich ist, geht es " nur " darum, das man keine Sachen mit sich führen soll, also hierbei, setzt man Diese ja auf.

Welche Offentsichtlich, zur Vorbereitung einer Straftat gedacht sind, genausowenig, würde der eine oder andere im Normalfall, mit einem Helm in die Filiale seiner Hausbank gehen,.. wird zumindest Schwierig bei der Verständigung--165.225.72.54 01:57, 2. Sep. 2018 (CEST)Gruß BanjoBeantworten

Coronazeiten[Quelltext bearbeiten]

Mich würde ein Abschnitt interessieren, der sagt, ob in der Coronakrise das Gesichtverdecken auch Vermummung ist? (nicht signierter Beitrag von 77.9.25.140 (Diskussion) 23:36, 31. Okt. 2020 (CET))Beantworten

Da das Vermummungsverbot nur ein Teil des Versammlungsrechts ist, darfst Du Dich, ob Corona-Zeiten oder nicht, jederzeit vermummen, sondern Du nicht an einer dem Versammlungsrecht unterliegenden Versammlung teilnimmst. Für Versammlungen während der Corona-Zeiten wird den Teilnehmern sogar regelmäßig von der Versammlungsbehörde zur Auflage gemacht, einen MNS zu tragen, somit ist das Tragen von Masken, Schlauchschals, etc. dort dann auch erlaubt.--Logistic Worldwide (Diskussion) 19:02, 1. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Ok, danke für die gute Antwort. Aber ist es nicht so, dass Vermummungsverbot ein Gesetz (durch Parlament gegangen) ist, und Auflage zum Tragen der Masken während einer Versammlung nur eine Verordnung eines Ministers? Eigentlich dürfte der Minister es nicht verändern können, oder? (nicht signierter Beitrag von 95.117.25.45 (Diskussion) 18:36, 4. Nov. 2020 (CET))Beantworten

§ 17a bevollmächtigt dem Absatz 2 & 3 die zuständigen Behörden mit der Durchsetzung und erlaubt ggf. Ausnahmen. Zuständig sind Polizei/Ordnungsamt und die sind Ländersache. --Klaus-Peter (aufunddavon) 07:09, 5. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Ich verstehe nicht, warum Autofahrer während der Coronakrise keinen Mundschutz tragen sollen, z.B. wenn sie mit Fahrgästen unterwegs sind. Oder gibt es da auch Ausnahmeregelungen? --NearEMPTiness (Diskussion) 23:33, 24. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
aktuelle (13.3.23) Fassung. "Während der Corona-Pandemie wurde in einigen Bundesländern den Fahrzeugführern im ÖPNV ein Mundschutz erlaubt, sogar teilweise vorgeschrieben." - nur im ÖPNV?, nur Mundschutz?, siehe auch.--Wikiseidank (Diskussion) 11:10, 13. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Rechtsstaatliches Legalitätsprinzip[Quelltext bearbeiten]

Wie kommt der Verfasser zu dem Schluss, dass durch das rechtsstaatliche Legalitätsprinzip eine gesamte Demonstration aufgelöst werden muss, wenn wenige Personen sich vermummen? Das ist nicht der Fall und kann auch nicht durch das rechtsstaatliche Legalitätsprinzip begründet werden. Alle nicht vermummen Teilnehmer dürften weiterhin demonstrieren, die Argumentationsgrundlage ist mir ein Rätsel. Damit ist auch die Behauptung die Polizei würde ein Mittel zur willkürlichen Einschränkung der Versammlungsfreiheit erhalten falsch. 194.95.116.138 22:28, 24. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Archivieren?[Quelltext bearbeiten]

Sollte man hier nicht mal einiges archivieren, oder ist das Thema dazu zu brisant? --Hlambert63 (Diskussion) 20:10, 10. Jan. 2024 (CET)Beantworten