Diskussion:Volkseigentum

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der Artikel ist hinsichtlich des Volkseigentums in der DDR sehr tendenziell geschrieben. Es gab viele Fällen in denen die Abfindung sehr großzügig bemessen wurden, um den Betriebseigentümern den Verkauf in VE schmackhaft zu machen. Ein weiteres Beispiel: Volkseigentum durfte nicht belastet werden (Ausnahme: dingliches Gebäudeeigentum), das hat aber - entgegen den Aussagen im Artikel - das VE keinesfalls entwertet. Kreditgeber waren ja schließlich nur ihrerseits volkseigene Kreditinstitute, und die legten auf eine Hypothek oder Grundschuld bei VE nun wirklich keinen Wert. Also spielte die Verkehrsfähigkeit keine Rolle. Es macht insgesamt überhaupt keinen Sinn, das VE aus der Sicht eines NSW-Bankers (NSW = nichtsozialistisches Wirtschaftsgebiet) zu beurteilen, da von dort ohnehin keine Einzelkredite flossen. Weiter: Im Abschnitt "Nutzung durch Betriebe, staatliche Organe und Einrichtungen" werden Gebäude auf VE und volkseigenen Gebäude auf Privateigentum munter durcheinandergeschmissen. Ebenso wird nicht nach dinglichen Nutzungsrechten für Einfamilienhausbau und schuldrechtlichen Nutzungsrechten für Erholungszwecke getrennt. Auch hier munter durcheinandergeschmissen. Gerade die Nutzungsrechte für den Einfamilienhausbau entsprachen im wesentlichen den in der Bundesrepublik bekannten Erbbaurechten. Fazit: grundlegende Überarbeitung nötig. ..Vestitor 01:21, 18. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Formulierungen[Quelltext bearbeiten]

"das Eigentum dauerhaft auseinanderfiel." Kann mal jemand diesen Teilsatz deuten? Ich weiß, was der Autor hier sagen will, aber nicht, was er damit meinen will. Dito "das einheitliche Recht an Grundstücken einschließlich ihrer wesentlichen Bestandteile wie Gebäude wieder aufgerichtet werden" - das ist eindeutig nichtneutral formuliert. Grundstücke und Gebäude waren in der DDR halt getrennte Rechtssachen (und sind es (siehe meine Garage) z.T. bis heute noch). Und es gibt (außer VE) gute Gründe für die eine und gute Gründe für die andere Variante 217.5.252.115 17:22, 7. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich möchte mal anregen, die Reihenfolge der Unterabschnitte zu vertauschen. Erst "Rechtliche Eigenschaften des Volkseigentums" (z.Z. 2.2) und danach "Entstehung" (z.Z. 2.1). Also zuerst die Definition. -- Zitronenpresse 20:43, 17. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

das, zitronenpresse, ist eine gute idee. ich würde fast dafür plädieren, den artikel "Volkseigentum (DDR)" umzubenennen, denn er konzentriert sich ja fast zu 100% auf diese "anwendung". ich lese gerade ziemlich viel aus der zeit, wie Du weißt, also wird hier auch noch das ein oder andere einfließen. grüße, Maximilian 17:26, 6. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

Im Artikel heißt es: "In der Verhandlung vor dem BVerfG gab der damalige Staatssekretär Kastrup an, die UdSSR habe die Unumkehrbarkeit der Enteignungen ihrer Besatzungszeit zu einer Bedingung für die Wiedervereinigung gemacht." Nun, nach der zu diesem Sachverhalt mit 'summa cum laude' promovierten Politologin Dr. Constanze Paffrath ist diese Behauptung Kastrups m.W. bisher unwidersprochen eine (Staats-)Lüge: https://www.youtube.com/watch?v=cNkKYLmEi0A - "Die DDR: Wie man ein ganzes Land verkauft...". Quelle: ARD-Report. Sollte man diesen Betrug nicht endlich mal thematisieren, bspw. im vorliegenden Lemma? Eku-pilz (Diskussion) 16:24, 12. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]

Der Fakt als solcher ist ja zunächst erst mal korrekt wiedergegeben: Dass der Staatssekretär das gesagt hat, ist zumindest erst mal keine Lüge. Alles weitere ist eine Frage der Formulierung und der angegebenen Belege. Du kannst gerne einen Vorschlag machen. --Bernd Bergmann (Diskussion) 11:53, 13. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Ja danke, ich greife das gerne auf und mein Vorschlag ist, die öffentlich gemachte zentrale Aussage (Fakt) der Dr. Constanze Paffrath als solche im Artikel korrekt zu zitieren bzw. zu dokumentieren, das wäre dann ja ebenfalls keine Lüge: "Es gab diese sowjetische Bedingung nicht, die da, wie immer behauptet wurde, sagte, wenn ihr nicht diesem Rückgabe-Verbot zustimmt, stimmen wir der Wiedervereinigung nicht zu - das ist eine Lüge!" - zitiert nach Dr. Constanze Paffrath,
Der obige Ausschnitt der TV-Sendung REPORT MAINZ (SWR) vom 19. Januar 2004 auf Youtube enthält das Zitat ab Minute 02:41.
Volltext der betr. Aussendung, der auch das obige Zitat enthält:
https://antilobby.wordpress.com/ostdeutschland/die-delegitimation-der-ddr/wie-kohl-bei-der-wiedervereinigung-log/
Es sollte damit dem/den Berufenen nun ein Leichtes sein, die bisher unerwähnt gebliebene Nicht-Lüge (Tatsachenbehauptung) der Frau Dr. Paffrath ebenfalls in den Artikel einzubauen. Also genau wie Kastrups Aussage nur wiedergeben. Der Artikel wirkt andernfalls irgendwie unfertig. Man könnte die Aussage aber auch in thematisch ggf. näher liegenden Artikeln erörtern, etwa in einem Artikel über alliierte Kriegsverbrechen: https://de.wikipedia.org/wiki/SMAD-Befehl_Nr._209 Dies sollte eigentlich leicht fallen, da zumindest der sowjetische Staatschef M. Gorbatschow spätestens während den Verhandlungen über die Wiedervereinigung von den Verbrechen gewissen Abstand genommen hatte. Außerdem liegt noch ein moralischer Widerspruch vor, dem der Artikel kein Augenmerk schenkt: Wenn man alleine Kastrup in Wikipedia.de Kohls Wahrheit sagen lässt, beschuldigt man damit in den Augen der Kenner automatisch Gorbatschow der Lüge. Also gerade jenen Mann, der für die Verbrechen seiner Vorgänger nichts kann und dem wir eigentlich nur eine Menge Gutes zu verdanken haben. Ich meine, das ist ungerecht. Ob das so bleiben kann? (Eku-pilz, 08.06.2019)

Änderung im Zeitverlauf[Quelltext bearbeiten]

Großer Mangel besteht darin, dass die historische Entwicklung nicht ausreichend beleuchtet wird. Das könnte durch Einfügen eines entsprechenden Abschnitts geschehen. Die zuletzt geltenden Regelungen wurden ja erst mit dem Zivilgesetzbuch (ZGB) 1975 eingeführt. Rittmet (Diskussion) 12:53, 17. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]

fehlende Quellen[Quelltext bearbeiten]

Grundsätzlich sind die Aussagen in diesem Artikel nicht ausreichend belegt. Ich schlage vor, falls sich keine Quellen finden lassen, die unbelegten Stellen zu entfernen. Rittmet (Diskussion) 13:26, 20. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]

wenn du keine Quellen findest, setze den entsprechenden Baustein dran. Deine Entfernungen sind nicht sinnvoll.--Tohma (Diskussion) 13:42, 20. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]
Danke für den Hinweis, ich habe den Baustein drangesetzt. Mir ist aufgefallen, dass unter Eigentum_(Deutschland) auch auf das Volkseigentum eingegangen wird. Diese Redundanzen müsste auch aufgelöst werden. Allerdings habe ich aktuell keine Zeit dafür. --Rittmet (Diskussion) 19:17, 21. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]