Diskussion:Vorderpfalz

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Geographische Einordnung[Quelltext bearbeiten]

Mit der geographischen Einordnung stimme ich in keinster Weise überein! Die Landkreise Germersheim, Südliche Weinstrasse und Landau gehören meines Wissens eindeutig zur Südpfalz, allein schon durch die klare Abgrenzung im Dialekt. Dies ist auch in den entsprechenden Artikeln zu den Landkreisen ersichtlich. Also gelten für mich die Landkreise Rhein-Pfalz-Kreis (früher: Landkreis Ludwigshafen),Bad Dürkheim und die Städte Frankenthal, Speyer, Neustadt a.d.W. und Ludwigshafen a.R. zur Vorderpfalz und sonst nichts. (nicht signierter Beitrag von 217.187.19.58 (Diskussion) 12:24, 22. Okt. 2005‎)

Naja, das ist Auslegungssache - der nördliche Teil des Landkreises Germersheim (Stadt Germersheim, Verbandsgemeinde Lingenfeld und Zeiskam) gehören meines Erachtens defintiv sprachlich zur Vorder-, statt zur Südfalz, zum Beispiel heißt es im "Germersheimerischen" ganz klar "die Aache", "ich hab", die "Eich" ... -- SPS 20:59, 24. Nov 2005 (CET)
Wie passt der Text zur Landkarte? Im Text ist der Pfälzerwald als eigenständige Landschaft geführt, in der Landkarte kommt er nicht vor. --Pinguin55 (Diskussion) 00:38, 17. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]
Nach der Liste_der_naturräumlichen_Einheiten_in_Rheinland-Pfalz#22_Nördliches_Oberrheintiefland_(zu_D53) umfasst das Vorderpfälzer Tiefland den gesamten Teil der pfälzischen Rheinebene, also bis zur französischen Grenze. Die Verengung des Begriffs Vorderpfalz auf den nicht zur Südpfalz gerechneten Teil entspringt wohl dem Irrtum, die mit den Namen bezeichneten Gebiete dürften sich nicht überlappen.Ememaef (Diskussion) 22:25, 3. Feb. 2021 (CET)[Beantworten]

Bevölkerung[Quelltext bearbeiten]

Zu einem beeindruckenden Urteil über das Wesen der Vorderpfälzer kam das Landgericht Mannheim in einer Entscheidung aus dem Jahre 1996 (LG Mannheim, Az. (12) 4 Ns 48/96). Die Glaubwürdigkeit eines Zeugen aus der Vorderpfalz lehnte es mit folgender Begründung ab:

"Es handelt sich hier um eine Erscheinung, die speziell für den vorderpfälzischen Raum typisch und häufig ist, allerdings bedarf es spezieller landes- und volkskundlicher Erfahrung, um das zu erkennen - Stammesfremde vermögen das zumeist nur, wenn sie seit längerem in unserer Region heimisch sind. Es sind Menschen von, wie man meinen könnte, heiterer Gemütsart und jovialen Umgangsformen, dabei jedoch mit einer geradezu extremen Antriebsarmut, deren chronischer Unfleiss sich naturgemäss erschwerend auf ihr berufliches Fortkommen auswirkt. Da sie jedoch auf ein gewisses träges Wohlleben nicht verzichten können - sie müssten ja dann hart arbeiten -, versuchen sie sich durchzuwursteln und bei jeder Gelegenheit durch irgendwelche Tricks Pekuniäres für sich herauszuschlagen. Wehe jedoch, wenn man ihnen dann etwas streitig machen will! Dann tun sie alles, um das einmal Erlangte nicht wieder herausgeben zu müssen, und scheuen auch nicht davor zurück, notfalls jemanden in die Pfanne zu hauen, und dies mit dem freundlichsten Gesicht. (...) Auf einen solchen Zeugen, noch dazu als einzigem Beweismittel, kann verständlicherweise eine Verurteilung nicht aufgebaut werden."

Ich bin mir nicht sicher ob dies ein Fake ist oder nicht. Deshalb habe ich es erstmal aus dem Artikel entfernt und hier zur Diskussion eingestellt. Selbst wenn dies so geschehen ist, denke ich es gehört nicht in die WP. Gruß --PaulMuaddib 22:58, 19. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Natürlich gehört es nicht in die WP - aber die Meldung war korrekt. Sie stand 1997 in der Rheinpfalz und hat mich damals zu einem Mundartgedicht inspiriert:


Mundartgericht

In Mannem hot en Richder soi
groß Bloomaul viel se voll genumme,
un zwischem Neckar unnem Rhoi
sinn dämm ganz wärre These kumme:

Märr Vorderpälzer wären faul,
märr deeden immer wennich schaffe
un - ‘s geht ämm wärklich dorch de Gaul -
trotzdem soviel wie meechlich raffe!

Kä(n) Wunner, dasses Rechts-Medjeh
bei uns dun manche Lait ve’hähne,
weil se - Jurischde dut’s jetzt weh -
die Freizeit bloß un ‘s G’halt dun sähne:

„Am Wäärdaach mecht ich Parre soi,
am Sunndaach awwer liewer Richder!“
Hopp, Richder, kumm, ich lad dich oi:
Mess dich mol mimme Mundartdichder!

Gruß vom Mundartpoet <Dialog auf Hochdeutsch> 11:45, 6. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]
  • kein Witz ? Wirklich nicht ? Kaum zu glauben, aber wenn es heute noch Richter geben sollte, die in ihrem Urteil auf Stammeszugehörigkeiten, unterstellte Kollektiveigenschaften (Richtung: Rassencharakter) abstellen, bliebe nur der Schluß: ja so ein blöder Nazi. Aber, tut mir leid, mir kommt der obere Absatz etwas unglaubwürdig vor. Fake. Das ist doch keine Juristensprache ! Oder eine verzerrte Interpretation des Gerichts. Stimmte die Aussage, das Gebaren des Richters wäre ja verfassungswidrig. --Oenie (Diskussion) 16:56, 18. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]
  • Das gehört natürlich auch nicht in den Artikel, aber wenn man schon mal bei Klischees ist: In der Vorderpfalz wird der Unterschied von Pflälzern zu Schwaben so definiert: Das, was bei den Schwaben "Schaffe, Sachasffe, Häusle baue" bedeutet, heißt in der Pfalz eben "Trinke mer äner?"...--helmutvan (Diskussion) 07:41, 14. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]

zufällig drüber gestolpert, könnte hier von Interesse sein ... Jörg Fesser: Frühmittelalterliche Siedlungen der nördlichen Vorderpfalz. Dissertation, 2006, Online-Zugriff Universität Mannheim, eingesehen 2008-06-06 -- Schusch 10:57, 6. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

„Hinterpfalz“ wird nur noch von Wenigen verwendet? Sollte es nicht besser heißen: wird nur von Vorderpfälzern verwendet? Dort ist der Begriff noch sehr gebräuchlich... (nicht signierter Beitrag von Helmutvan (Diskussion | Beiträge) 14:25, 16. Nov. 2009 (CET)) [Beantworten]