Diskussion:Wahlpflicht

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von WinfriedSchneider in Abschnitt Überarbeiten II
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Wahlpflicht“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Abschnitt Weblinks 2022[Quelltext bearbeiten]

Damit bleibt erst einmal kein Eintrag übrig, der Abschnitt wird aufgehoben. --Winnie Schneider (Diskussion) 12:00, 15. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Nachtrag: Nachdem ein halbwegs reputabler Beleg-Link (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, wenngleich nur zwei schmale Seiten zu einem „aktuellen Begriff“) als neuer Weblink geeignet schien und dem Abschnitt neues Leben einhauchte, fanden noch drei deplatzierte, minderwertige Literatureinträge Asyl bei den Weblinks: Ein Zeitungs- und zwei Blog-Artikel, davon einer nur noch aus dem Webarchiv, der andere von einem Studenten. Alle diskutieren allein Für und Wider, Substanzielles fehlt weiterhin, aber sei’s drum für’s Erste. --Winnie Schneider (Diskussion) 12:55, 15. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

„Bei einer geheimen Wahl kann niemand zum Abgeben einer Stimme gezwungen werden. Jedem steht es frei, einen leeren oder ungültigen Wahlzettel abzugeben.“[Quelltext bearbeiten]

Das ist m. E. eher ein Argument für Wahlpflicht, denn niemand, der zum Wählen gezwungen wird, muss aufgrund der geheimen Wahl eine (gültige) Stimme abgeben, wenn er es absolut nicht möchte. Es besteht somit die einfache Möglichkeit trotz Pflicht „aus der Nummer herauszukommen“. --Urgelein (Diskussion) 20:56, 30. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Da in Deutschland du ungültigen Stimmen oft unter den Tisch gekehrt werden und nur die Wahlbeteiligung und die gewählten Parteien genannt werden kann eine Wahlbeteiligung dazu führen dass die Leute extrem Richtungen wählen, einfach um ihren Unmut darüber auszudrücken. Eine Wahlpflicht ist somit eher kontraproduktiv. (nicht signierter Beitrag von 158.181.77.140 (Diskussion) 13:02, 26. Mai 2019 (CEST))Beantworten

Präsenzwahl oder Briefwahl?[Quelltext bearbeiten]

Es ist unklar was genau Pflicht ist, und wie die Stimmabgabe kontrolliert wird. Manche Länder stempeln Wähler mit schwer abwaschbarer Tinte. --87.141.27.100 17:57, 31. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Überarbeiten II[Quelltext bearbeiten]

Der Baustein ziert den Artikel seit dem 17. Mai 2014 und wurde aufgrund unbedachter Archiv-Einstellung (automatisch nach 200 Tagen) wie viele andere unerledigte Beiträge alsbald ins Diskussion:Wahlpflicht/Archiv/1 verschoben. Dies als Hinweis vorab verbunden mit dem Vorschlag, vor neuen Beiträgen dort hinein zu schauen. Den Archivierungs-Modus änderte ich nun auf das sinnvollere „Erledigt“.

Dem Artikeltext selbst fehlt es weiterhin an grundlegender substanzieller Herleitung des Lemma-Begriffes vor allem aus geschichts- und politikwissenschaftlicher Sicht. Dass dies bisher so ist, obwohl er als Lemma bereits seit 2004 besteht, also seit 18 Jahren, ist leider eines der wikipedianischen Armutszeutnisse. Da ich selbst als thematischer Laie agiere, der sich hier nur informieren wollte, habe ich auf die Schnelle lediglich versuch, das Vorhandene formell besser zu ordnen und Kleinigkeiten zu überarbeiten, wie unerreichbare Weblinks sichten, bewerten und aktualisieren, entfernen oder reputablere aufzuspüren und zu ergänzen.

--Winnie Schneider (Diskussion) 11:11, 15. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Nachtrag: Auch jede rechtswissenschaftliche Einordnung fehlt bisher. Rein formal sieht der Artikel durch meinen Einsatz nun etwas gefälliger aus, doch kann das über die inhaltlichen Mängel nicht hinwegtäuschen. --Winnie Schneider (Diskussion) 13:38, 15. Jul. 2022 (CEST)Beantworten