Diskussion:Weinetikett

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Axpde in Abschnitt "Classic"
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Rebsorte[Quelltext bearbeiten]

Hallo, liest mich hier jemand? Auf meinem Schreibtisch steht eine Flasche Weißburgunder Auxerrois, 2009, der Winzerkeller Wiesloch eG. Bei diesen Temperaturen gut gekühlt ein erfrischendes Tröpfchen. Aber nun die Frage: Bedeutet diese Etikettierung, dass für diesen Wein Trauben der Weißburgunder- und der Auxerrois-Rebe gekeltert wurden? Wird in Rauenberg neben Weißburgunder auch Auxerrois angebaut? Gruß --Am Altenberg 21:36, 8. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Das scheint eine Cuvée aus diesen beiden Rebsorten zu sein, entweder zusammen gekeltert oder später miteinander verschnitten. In dieser Rebsortenkombination eher ungewöhnlich, aber möglich. Häufiger und dir sicher besser bekannt sind andere Cuvée-Weine wie Trollinger-Lemberger. Der bessere Ort für solche Fragen ist übrigens die Auskunft, das hier habe ich nur gesehen, weil ich geschaut habe, was du grade so in der Ex-Grafschaft Löwenstein machst ;-) Gruß -- Rosenzweig δ 13:36, 9. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Danke. Gleich kommt noch 'ne Mail (falls Du das eingerichtet hast). Gruß --Am Altenberg 14:34, 9. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Angaben[Quelltext bearbeiten]

1. Unter dem Abschnitt "Angaben" steht folgender Grundsatz:


"Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass nur ausdrücklich erlaubte Informationen auf dem Etikett untergebracht werden dürfen"

Das ist rechtlich falsch, tatsächlich gilt bereits seit dem 1. August 2003 mit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 753/2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 die Abkehr vom (vorherigen strikten) Verbotsprinzip zum Missbrauchsprinzip, d.h. es findelt bei den nicht geregelten fakultativen Angaben allein eine Prüfung auf Irreführung statt, vgl. Wortlaut Art. 118z der VO (EG) 607/2009 i.V.m. Art. 49 der VO (EG) 607/2009 (Umkehrschluss aus Art. 49 a.E.: "es sei denn..."). Ausführlich: Rathke/Boch, WeinG, 1. Auflage 2012, Vor § 22b Rn. 7,8.

Vgl. zur Abkehr vom Verbotsprinzip und Hinwendung zum Missbrauchsprinzip ebenfalls Weblinks:

http://www.deutscheweine.de/icc/Internet-DE/med/90c/90c30bc6-3923-2721-eb93-22a74c41ed8b,11111111-1111-1111-1111-111111111111.pdf (dort auf Seite 2 des Skripts)

http://www.mercurio-drinks.de/html/firma_full.php?id=1181&mod_id=5&owner_id=108&ar_year=2003

http://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_Politik_und_Verwaltung/Bibliothek_LAV/Lebensmittelsicherheit/Weinrecht_Saale-Unstrut_%C3%BCberarbeitet2009.pdf

(dort auf S. 5 ff)

Vorschlag: Änderung durch:

"Grundsätzlich gilt seit der Abkehr vom strengen Verbotsprinzip das Missbrauchsprinzip, d.h. dass nicht gesetzlich geregelte fakultative Angaben zulässig sind, solange sie nicht irreführend sind."


2. Der Artikel ist insgesamt zu knapp, da im Weinkennzeichnungsbereich im allgemeinen drei Kategorien unterschieden werden:

1. obligatorische Angaben 2. geregelte fakultative Angaben 3. andere (nicht gesetzlich geregelte) fakultativer Angaben

(vgl. Rathke/Boch, WeinG, 1. Auflage 2012, Vor § 22b Rn. 9) Der hiesige Artikel unterscheidet nicht zwischen den Kategorien 2 und 3, sondern wirft sie in einen Topf. (nicht signierter Beitrag von Spackologe (Diskussion | Beiträge) 20:46, 21. Mär. 2012 (CET)) Beantworten

Hallo! Bitte beachte den Charakter als Enzyklopädie. Der Artikel ist jetzt schon zu Deutschlandlastig. Hier soll aber sowohl zeitlich wie regional/national allgemein das Thema dargestellt werden. Also nur Muts, its a Wiki, hier kann jeder mitmachen, und wenn jemand wie Du offenbar ausführliche Fachkenntnisse hat, ist er umso mehr willkommen. Das einzige Problem, was viele neue Autoren haben, ist die richtige Einordnung ihrer Informationen. Hilfe und Unterstützung bekommst Du bei den Aktiven des Portal:Wein.Oliver S.Y. (Diskussion) 21:16, 21. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Mindesthaltbarkeit ?[Quelltext bearbeiten]

Jede Milchverpackung, jede Tafel Schokolade trägt ein MHD-Datum. Auch Wein ist nicht ewig "gut" - aber genaue Angaben dazu fehlen, wenn man vom Jahrgang absieht.

Ist es sinnvoll, das anzugeben und was passiert, wenn nicht mehr guter Wein getrunken wird - außer, dass er halt nicht mehr "schmeckt " ? (nicht signierter Beitrag von 195.140.123.22 (Diskussion) 14:03, 4. Jul 2012 (CEST))

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 21:37, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten

"Classic"[Quelltext bearbeiten]

... und so'n Kram steht mittlerweile auch auf vielen Flaschen, soll gleichbedeutend sein mit "sortentypisch" oder "regionstypisch" bzw. "trocken" oder "halbtrocken" ... sollte auch mal langsam in den Artikel rein. Da ich aber nur liebliche Weine trinke, ist das nicht meine Baustelle ... ;-) Gruß axpdeHallo! 09:07, 28. Nov. 2016 (CET)Beantworten