Diskussion:Wiebke Muhsal

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 46.93.244.108 in Abschnitt Schadensersatz?
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Wiebke Muhsal“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.
Beiträge zu diesem Artikel müssen die Wikipedia-Richtlinien für Artikel über lebende Personen einhalten, insbesondere die Persönlichkeitsrechte. Eventuell strittige Angaben, die nicht durch verlässliche Belege belegt sind, müssen unverzüglich entfernt werden, insbesondere wenn es sich möglicherweise um Beleidigung oder üble Nachrede handelt. Auch Informationen, die durch Belege nachgewiesen sind, dürfen unter Umständen nicht im Artikel genannt werden. Für verstorbene Personen ist dabei das postmortale Persönlichkeitsrecht zu beachten. Auf bedenkliche Inhalte kann per Mail an info-de@ – at-Zeichen für E-Mailwikimedia.org hingewiesen werden.
Auf dieser Seite werden Abschnitte ab Überschriftenebene 2 automatisch archiviert, die seit 180 Tagen mit dem Baustein {{Erledigt|1=--~~~~}} versehen sind.
Archiv
Zur Archivübersicht
Wie wird ein Archiv angelegt?

Dürftiger Artikel ?[Quelltext bearbeiten]

Muhsal hat studiert und während ihres Studiums Kinder bekommen. Daher hat sie noch nie in ihrem Beruf gearbeitet. Mehr lässt sich zu ihrem beruflichen Werdegang/Leben also nicht schreiben. Ihr Elternhaus braucht im Artikel ja nicht auch noch thematisiert zu werden. --GDEA (Diskussion) 22:13, 21. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

War ja auch nicht persönlich gemeint. --Lukati (Diskussion) 14:00, 23. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Jura-Diplom[Quelltext bearbeiten]

... konnte man in GER 2012 überhaupt noch ein Jura-Diplom erhalten? War da nicht schon Alles auf Bachelor/Master umgestellt? --AKor4711 (Diskussion) 23:49, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

nein, Ruckzuckstudium gibt es bei Juristen nicht. 2. Staatsexamen, ansonsten wenns blöd kommt Taxi fahren oder eben ....--Miltrak (Diskussion) 23:51, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
das freut mich ... bin ja nicht so der Fan von BC/MA ... --AKor4711 (Diskussion) 23:58, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Trotz Erledigtbaustein: Zumindest an "meiner" Uni (München) bekommt man seit 2004 bis heute zum Ersten Staatsexamen den Diplom-Juristen dazu (und konnte sich für 30 Euro die Diplom-Urkunde sogar nachträglich ausstellen lassen, wenn man das Examen früher gemacht hatte und sich die zwei Stunden Zeitaufwand in der Dekanatsgeschäftsstelle antun wollte - die hübsche Urkunde ist´s aber wert). Wenn Du das Zweite Staatsexamen hast, wirst Du das Diplom nie wieder erwähnen, weil der Ass. jur. oder die Anwaltszulassung den höheren Status ausdrückt. Aber für Jobs, die weder die Zulassung noch die "Befähigung zum Richteramt" voraussetzen, reichen Studium und Diplom natürlich aus. "Juristischer Sachbearbeiter" steht dann in den Stellenbeschreibungen und es ist etwa so, wie wenn Du nur Bachelor statt Master hast. Mit Rechtsanwaltsgehilfe hat das nichts, wirklich überhaupt nichts zu tun. Und Rechtspfleger sind sowieso eine ganz eigene Spezies. --Rudolph Buch (Diskussion) 01:04, 10. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

... hab keine Scheu ... im Gegenteil: Vielen Dank für Deine Ergänzungen aus der Praxis ... nur von einander können wir lernen.
... falls Du magst: Ich bin für Wissen offen ... daher setz Du ruhig den erle ... ... ich fühle mich erstmal korrigiert bzw. bestätigt in meinem Halbwissen diesbezüglich ... --AKor4711 (Diskussion) 01:12, 10. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Kategorie:Hausfrau[Quelltext bearbeiten]

... wer was drin haben will, muss es nach Belege Grundsätze Nr. 3 belegen

Was war sie denn nun, arbeitslos/-suchend? Hausfrau? Ich dachte, wir hatten uns auf letzteres geeinigt.--Miltrak (Diskussion) 02:10, 10. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Aufhebung der Immunität[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht, ihre Immunität sei im Juni 2015 aufgehoben worden, um Ermittlungen anstellen zu können. Das ist inzwischen über ein Jahr her. Gibt es inzwischen weitere Erkenntnisse oder ein Endergebnis? --Nuhaa (Diskussion) 10:02, 14. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Ende August liefen die Ermittlungen laut Staatsanwaltschaft noch ([1]). Im Juni hatte die Thüringer Allgemeine gemeldet, sie solle "jetzt" angeklagt werden ([2]), aber das war offenbar eine Falschmeldung. --Rudolph Buch (Diskussion) 12:21, 14. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Danke für die Links. Hinweis in den Artikel oder einfach so lassen wie es ist? (Ich schreibe nicht in den Artikel, AfD ist mir zu vermintes Gelände) --Nuhaa (Diskussion) 16:09, 17. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

4. Kind zur Welt gekommen[Quelltext bearbeiten]

https://twitter.com/WMuhsal/status/1018767288047210497 80.131.50.134 04:42, 23. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Schadensersatz?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht (ohne Beleg): Zusätzlich muss Wiebke Muhsal die zu Unrecht erhaltenen 6000 Euro an den Thüringer Landtag zurückzahlen.

Die TA schreibt unter dem 20. Dezember 2018: Allerdings habe das Oberlandesgericht in seiner Entscheidung die Forderung des Landgerichts nach Schadenersatz in Höhe von rund 6436 Euro verworfen. https://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/politik/detail/-/specific/Urteil-gegen-AfD-Politikerin-ist-rechtskraeftig-Wiebke-Muhsal-muss-8000-Euro-za-93579567

Was ist richtig? --PunanKati (Diskussion) 12:28, 19. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Letzteres ist korrekt, im Berufungsverfahren hat das Gericht den von Frau Muhsal ursprünglich zu zahlenden Schadenersatz verworfen. Folglich ist der Eintrag im Artikel nicht mehr korrekt. --46.93.244.108 20:46, 26. Jan. 2019 (CET)Beantworten