Diskussion:Zollkriminalamt

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Allgemeine Diskussion[Quelltext bearbeiten]

Nachfolgendes kann ohne "Insider-Wissen" bezüglich des Zolls missverständlich oder irreführend wirken. Eine auch für Außenstehende hablwegs verständliche Diskussion findet sich ab "Spannende Frage" weiter unten

Man könnte jetzt eine edit-war hinsichtlich der Frage "Zollfahndungsbeamte sind Polizeibeamte" starten. Fakt ist, daß dies eine Forderung der GdP ist. Wenn also eine solche Forderungs noch besteht wurde sie bisher nicht umgesetzt. Also sind Zollfahnder keine Polizeibeamte im materiellrechtlichen Sinn. Und damit fällt dieser Artikel nicht in die Kategorie "Polizei". --major 16:50, 5. Feb 2006 (CET)

  • Das ZKA ist eine polizeilich strukturierte Sicherheitsbehörde mit gefahrenabwehrenden und strafverfolgenden Aufgaben. Daher gehört es wie das BKA eindeutig in die Kategorie "Polizei". Eher müsste man sich Gedanken machen, ob die Kategroie "Finanzbehörde" zutreffend ::ist. Welche Gewerkschaft was fordert, steht hier übrigens nicht zur Debatte. 84.174.225.36 18:07, 5. Feb 2006 (CET)
Aber was hier zählt sind Tatsachen. Und im juristischen Sinn sind Zollfahnder - und das Zollkriminalamt im Besonderen - keine Polizisten. Polizisten sind die ehemaligen Bundesgrenzschützer, die jetzt eben auch folgerichtig "Bundespolizisten" heißen.
Aus welchem Grund sollte (die GdP) denn eine Forderung aufstellen, wenn diese doch angeblich

bereits erfüllt ist ? Insofern zählt eine formulierte Forderung durchaus als Beweise, daß der geforderte Tatbestand "Zollfahnder sind Polizisten" noch nicht eingetreten ist. Es geht nicht um Sinn oder Unsinn dieser Forderung - es geht um eine materiellrechtliche Definition. Und danach ist der Zollfahnder etwas anderes als ein Polizist. Man kann ja nicht alle "Mitarbeiter der inneren Sicherheit" als Polizisten bezeichnen - das wären dann auch Feuerwehrleute und Kaufhausdetektive.Selbst der Grenzaufsichtsdienst - das sind unumstritten keine Zollfahnder und gehören auch nicht zum Zollkriminalamt - sind trotz grenzpolizeilicher Aufgaben keine Polizisten.

Das ist zwar alles ärgerlich, aber eben Tatsache. Weil diese Tatsache aber offenbar umstritten ist, habe ich mal die Neutralitäts-Vorlage gesetzt, vor allem , weil hier etwas aus politischen Gründen untermauert werden soll, was noch nicht so ist.
Also: Forderung ≠ Tatsache
und damit vorerst: Zoll ≠ Polizei.
Ich schlage daher vor, die Kategorisierung "Polizei" zu löschen und etwas aufzunehmen wie:
Eine Forderung der Gewerkschaft der Polizei ist, dem Zollfahndungsdienst die vollen Polizeirechte zu verleihen--major 12:09, 6. Feb 2006 (CET)
  • Es bestehen hier offenbar keine Neutralitätsprobleme. Jedoch möchte ich darauf hinweisen, dass Wikipedia nicht Plattform gewerkschaftlichen Auseinandersetzungen sein kann. Es geht hier einzig um die Frage, ob das ZKA eine Polizei- oder polizeiähnliche Behörde ist. Dies ist ohne Zweifel der Fall. Wer dennoch Bedenken hat, sollte sich die Untergliederung und die Aufgaben der einzelnen Abteilungen anschauen (Spezialeinheiten, Kriminaltechnik etc). 84.174.238.35 13:57, 6. Feb 2006 (CET)

Aber ganz offenbar entsteht hier ein edit-war hinsichtlich dieser Frage. Ich werde diesen Artikel daher auf die Seite mit den Neutralitätsproblemen setzen, weil hier jemand ebenso offenbar einfach der Meinung ist, daß seine Meinung, der Zoll wäre Polizei (warum heißt er dann nicht so, oder z.B. Finanzpolizei oder sogar "Bundesfinanzpolizei") die einzig wahre wäre. Es ist selbst bei den Eiferern der GdP eben bekannt, daß es nicht so ist. Auf jeden Fall ist es lästig, daß hier unangemeldete IPler ihre Änderungen nach ihrem politischen Standpunkt einbringen. Aber schon interessant, daß der selbe Mensch jetzt den Begriff "polizeiähnlich" einbringt. Nur dafür gibt es keine Kategorie, oder ? Im übrigen ist das ZKA keinsfalls "polizeilich strukturiert". Das ZKA (ohne seinen Unterbau) ist weitgehend eine Verwaltungsbehörde ohne eigene Ermittlungen.Hier schmeißt mal wieder jemand den Zollfahndungsdienst und das Zollkriminalamt durcheinander. Desweiteren muß der Zollfahnungsbeamte keine Kriterien der Polizeidienstfähigkeit erfüllen. Er kann auch noch mit 62, Plauze und Glasbausteinbrille den Verbrecher jagen, wenn er bei der Polizei längst die Waffe abgeben mußte - also nicht Polizeidienstfähig ist. Ich bleibe dabei, Zollfahnder sind keine Polizisten.

  • Ich musste den Artikel gerade wieder in Ordnung bringen, weil ein einzelner User der Meinung ist, eine Zuordnung zu einer Kategorie sei politische Stimmungsmache. Zum x-ten Mal: Es ist völlig unerheblich, was einzelne Gewerkschaften gegenüber dem Dienstherrn fordern. Ich betrachte die immer wiederkehrenden und unsubstantiierten Äußerungen über irgendwelche Gewerkschaftsforderungen als unsachlich. Ob ein einzelner User noch zwischen Polizeibeamten und Zollfahndungsbeamten separiert ist für den Artikel ebenfalls völlig unerheblich. Wie bereits weiter oben angesprochen, müsste bei einer Überprüfung der Kategorien eher die "Finanzbehörde" entfernt werden, denn diese Kategorie passt überhaupt nicht. Im Übrigen ergibt sich aus einer Diskussion um die Zuordnung zu einer Kategorie sicherlich kein Neutralitätsproblem zum Artikeltext. Daher ist der Neutralitäts-Baustein völlig fehl am Platz. 84.174.242.237 17:43, 7. Feb 2006 (CET)
"Die Zollfahndung - Kriminalpolizei des Zolls
Neben den Zöllnern in Uniform leisten auch die Zollfahnder des Zollkriminalamtes und der regionalen Zollfahndungsämter ihren wichtigen Beitrag zum Thema "Innere Sicherheit". Sie sind die Kriminalpolizei des Zolls und führen die strafrechtlichen Ermittlungen bei Verstößen gegen Zollbestimmungen, vom Zigaretten- und Alkoholschmuggel über Rauschgift- und Waffendelikte, Kriegswaffenkontrolle, Embargoverstöße, Subventionsbetrug bis hin zu Verstößen gegen den Arten- und Umweltschutz." Ich denke damit ist das Thema nun erledigt. 84.174.242.237 17:53, 7. Feb 2006 (CET)
Wenn ein für die Öffentlichkeitsarbeit bestimmter Artikel jetzt schon Tatsachencharakter hat, dann ist es um die Wikipedia traurig bestellt. Denn in der "öffentlichkeitsarbeit" neofaschistischer Parteien war Hitler auch nur jemand, der Arbeitsplätze geschaffen hat. Wikipedia auf BILD-Niveau ?

Weil es hier um die Einordnung der Zollfahndung und seiner vorgesetzten Mittelbehörde, dem Zollkriminalamt, als polizeiliche Behörde geht, kann die Diskussion schnell beendet werden, weil die Rechtslage für einen akademischen Streit schlichtweg zu eindeutig ist. Das Zollfahndungsdienstgesetz wird allenthalben (s.a. einschlägiger Kommentar Wamers/Fehn, s.a. Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten)als Polizeigesetz angesehen. Es beeinhaltet die klassischen

Kommentare stellen keine Grundlage für Tatsachen dar und sind vor allem nicht "eindeutig". Es ist die Meinung einzelner Juristen und genausoviele Kommentare gibt es auch. Wenn man die eindeutige Definition als Polizei gewollt hätte, würde es im Gesetz stehen und nicht nachträglich (das Zollfahndungsneuregelungsgesetz wurde mehrfach überarbeitet) ins Gesetz reininterpretieren.major 11:38, 8. Feb 2006 (CET)

polizeilichen Aufgabenfelder der Gefahrenabwehr. Beispielhaft soll hier die Möglichkeit der Erteilung eines Platzverweises durch Zollfahndungsdienstbaemte angeführt werden. Demnach verfügt der Zollfahndungsdienst und mithin die Behörde Zollkriminalamt de jure und de facto über die Polizeieigenschaft. Dass dies bis heute per termini noch nicht geschehen ist, wurde hier

AHA ! Eine Kategorie ist aber eben ein "terminus" und keine persönliche Auslegung und vor allem fehlt für "de jure" eine eindeutige Gesetzesgrundlage.

Verschiedene Verwaltungsgerichte haben inzwischen übrigens bestätigt, daß bestimmte Beschäftigte des Zollkriminalamtes keine Polizisten sind ! Das nenne ich "de jure"...
Selbst die Feuerwehr hat die Aufgabe der Gefahrenabwehr und kann Platzverweise erteilen - ferner ermittelt die Feuerwehr auch Brandursachen und ist allgemein ein "Organ der inneren Sicherheit".

Ist die Feuerwehr damit auch eine "Polizei" ?
Nein, es fehlt an einer eindeutigen Rechtsgrundlage für diese Behauptung !
major 11:38, 8. Feb 2006 (CET)

bereits ausführlich diskutiert. Mangels anderer bekannter Termini ist der Begriff "Bundesfinanzpolizei" als Subsummierung obiger Tatbestände eine korrekte juristische Bewertung.

Nein, es ist eine politisch gefärbte Formulierung einer Gewerkschaft und damit noch lange nicht juristisch korrekt. Im Bundesfinanzministerium ist eine "Bundesfinanzpolizei" ebenso unbekannt wie im Bundesinnenministerium. Ich glaube, die Anwaltskammer kennt sowas auch nicht (wenn's doch so juristisch korrekt sein soll...) major 11:38, 8. Feb 2006 (CET)

Fakt ist ergo folgender: Die Gewerkschaft der Polizei setzt sich dafür ein, dass dem rechtlichen Konstrukt auch die entsprechende Aufbauorganisation folgt.

"ergo" bedeutet hier garnichts. Das sogenannte "rechtliche Konstrukt" erwähnt mit keinem Wort, daß Zollfahnder Polizisten sind. Daher haben auch Verwaltungsgerichte die Klagen auf Gewährung der Polizeizulage abgewiesen, wenn Zollfahnder, die ja angeblich "eindeutig, de jure und de facto" Polizisten sind, geklagt haben. Rechtskräftige Urteile sind auf jeden Fall eindeutiger Meinungen.major 11:38, 8. Feb 2006 (CET)

Eine zielführende Diskussion an dieser Stelle erscheint im weiteren nur nützlich, wenn sie sich mit der Originärbefugnis, dem Zollfahndungsdienstneuregelungsgesetz, beschäftigt. (CET) 21:50

Genau. Da man Gesetze ja so fein zitieren kann: Wo steht denn, daß der Zollfahndungsdienst die "Polizei des Zolls" ist ?major 11:38, 8. Feb 2006 (CET)
  • Okay, jetzt wird die Sache sehr juristisch. Zu juristisch für meinen Geschmack, jedenfalls wenn sich die ganze Diskussion nur um die Zurodnung zu einer Kategorie dreht. Aber mit den offiziellen Aussagen des Zolls ist diese beginnende Diskussion über Gewerkschaftsforderungen ohnehin erledigt. 84.174.242.237 02:27, 8. Feb 2006 (CET)
Wer kategorisiert denn hier Gewerkschaftsforderungen ? Diese sogenannte "offizielle Aussage des Zolls" ist zwar ganz nett, zeigt sich aber in keiner Weise in den Formulierungen eines immerhin wichtigeren Gesetzes. Dort ist der Zollfahndungsdienst keine Polizei. Oder steht das eindeutig irgendwo sonst in einem Gesetz, daß ich nicht kenne ? Vielmehr ist in vielen anderen Gesetzen immer die Rede von "den Polizeien der Länder, der Bundespolizei, dem Zollfahndungsdienst, den Einwohnermeldeämtern, den Beaftragten für die Rundfunkgebühren..." usw. Wozu den Zollfahndungsdienst noch aufzählen, wenn er doch angeblich "Polizei" ist ? major 11:38, 8. Feb 2006 (CET)
Ich sehe schon, es hat keinen Sinn, mit anonymen Vandalen zu diskutieren, die aus für Laien bestimmten Artikeln "Kriminalpolizei des Zolls" irgendwelche rechtlichen Schlüsse ziehen.

Grundsätzlich ist die Polizeigewalt den Ländern überlassen, mit wenigen definierten Ausnahmen, wie z.B. Bundespolizei (Bundespolizeigesetz). Die Länder sind mehrheitlich aus Angst vor einer Kompentenzverlagerung auf den Bund gegen eine Ausweitung von bundespolizeilichen Aufgaben. Unter anderem aus diesem Grund wird die Zollfahndung offiziell - man frage mal in der Abteilung III des Bundesfinanzministeriums nach - nicht als Polizei definiert. Es gibt - aus guten historischen Gründen - keine Sonderpolizei des Bundes.

Weitere Gründe, warum der Zollfahndungsdienst keine Polizei ist:

  • Der Zollfahnder erhält keine Polizeizulage, nur weil er Zollfahnder ist, sondern nur, wenn er "überwiegend Tätigkeiten polizeilicher Prägung (man beachte: nicht polizeiliche Tätigkeit !) ausübt.". Das ist aber - es geht hier um das Zollkriminalamt, bei dem nur ein kleiner Bruchteil eine Polizeizulage erhält - vor allem beim Zollkriminalamt nicht so.
  • Der Zollfahnder hat im Gegensatz zum Polizisten keine spezielle Ausbildung, sondern wird aus der allgemeinen Bundesfinanzverwaltung rekrutiert.
  • Der Zollfahnder hat nicht den Auftrag der Gefahrenabwehr.
  • Eine Vermischung der typischen Aufgabe des Zollkriminalamtes - die Ermächtigung zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs ohne Verdacht - mit denen einer Polizei ist verfassungsrechtlich äußerst bedenklich.
  • Es gibt keine Laufbahn für den Zollfahndungsdienst, diese entspricht der Bundesfinanzverwaltung. Das heißt, daß man immer in die Bundesfinanzverwaltung eingestellt wird. Es gibt keine Einstellungen für die angebliche "Polizei des Zolls". Bei den Polizeien wird man für den Polizeidienst eingestellt.
  • Es gibt auch keine Einstellungs- oder Dienstfähigkeitsvoraussetzungen für den Zollfahndungsdienst oder das Zollkriminalamt - es gibt nur diejenigen für die jeweiligen Laufbahnen wie z.B. den mittleren "Binnenzolldienst", der keinerlei Polizeirecht in der Ausbildung enthält. Dafür jede Menge Steuerrecht.
  • Die angebliche "Kriminalpolizei des Zolls" untersteht dem Bundesfinanzminister, nicht dem Bundesinnenmister.
  • der Zollfahnder hat einen sachlich begrenzten Zuständigkeitsbereich. Während der Polizist grundsätzlich auch bei zolloriginären Aufgaben (wie z.B. Marktordnungsverstößen) ermittlen darf , darf dies der Zollfahnder nicht bei Verstößen, die nicht in seine Zuständigkeit fallen, wie z.B. Fahrerflucht. In der Realität ermittelte bereits die Polizei mehrfach in Marktordungs- und Verbrauchssteuerfällen (Zigaretten), jedoch niemals ein Zollfahnder wegen Fahrerflucht ;-)
  • Die Forderung einer Gewerkschaft ist durchaus interessant, weil die Fordernden es eben genauso sehen: Die Zollfahndung ist nicht Polizei, soll es aber werden. Wenn die Zollfahndung Polizei wäre, dann gäbe es diese Forderung nicht. Ist doch nicht so schwer zu verstehen, oder ?
  • Offiziell - und das ist hier maßgeblich ! - sagt das Bundesministerium der Finanzen dazu, daß die Zollfahnder keine Polizisten sind.Das ist natürlich auch der offizielle Standpunkt des Zollkriminalamts. Wenn in Broschüren für die Öffentlichkeit Formulierungen auftauchen, wie "Die Kriminalpolzei des Zolls", dann steht das -wie damals in der Bild die "DDR" - in Parenthese. Aus gutem Grund, man will im Ministerium nämlich keine Polizei.

Zur Motivation des Vandalen kann ich nur vermuten, daß er gerne "richtiger" Polizist wäre, aber dafür hat's wohl nicht gereicht.Man wird kein Polizist, nur weil's so in der Wikipedia steht. Das reicht vielleicht, um seinen "zivilen" Freundeskreis zu überzeugen - für eine persönliche Polizeidienstfähigkeit reicht das nicht (der sich der anonyme IP'ler ja auch nicht unterziehen muß, als Nicht-Polizist). Eine Kategorisierung kann selbstverständlich ein Neutralitätsproblem darstellen, man kann ja mal versuchen, die Türkei unter Kategorie:Völkermörder oder Hitler unter Kategorie:Menschenfreunde zu kategorisieren.major 10:11, 8. Feb 2006 (CET)

Ach, noch was: in der Rechtsgrundlage des Zollfahndungsdienstes und des Zollkriminalamtes findet sich der Begriff "Polizei des Zolls", "Kriminalpolizei des Zolls" oder mit eigenen Aufgaben verbundene "polizeiliche Rechte" nicht. Dagegen findet man im Zollfahndungsneuregelungsgesetz Dinge wie

  • "dürfen zur Verhütung von Straftaten an die mit polizeilichen Aufgaben betrauten Behörden übermittelt werden, wenn" - wozu das, wenn man doch selbst angeblich "Polizei" ist ?
  • In Einzelfällen können Zeugenschutzmaßnahmen im Einvernehmen zwischen dem Zollkriminalamt und Polizeibehörden durch Polizeibeamte dieser Behörden durchgeführt werden." - seltsam, das Zollkriminalamt und "Polizeibehörden" getrennt zu nennen, oder ?
  • "Die Zuständigkeit der Polizeibehörden, die zur Abwehr von Gefahren für die in den Sätzen 1 und 2 genannten Personen erforderlichen unaufschiebbaren Maßnahmen zu treffen, bleibt unberührt." - wie war das mit der angeblichen Gefahrenabwehr des Zollfahndungsdienstes und der Zuständigkeit der Polizei ?

Und im [[1]] findet man dann im Paragraphen 1:"Die Bundespolizei wird in bundeseigener Verwaltung geführt. Sie ist eine Polizei des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern." So eine Formulierung - auch nicht ähnlich - habe ich trotz intensiver Suche für den Zollfahndungsdienst nicht gefunden. Wie denn auch ? Zollfahnder sind keine Polizei !
Es fehlt jede juristisch einwandfreie Grundlage für die Definition der Zollfahndung als Polizei

Aha, wenn´s juristisch nicht mehr ausreicht, werden wir polemisch.

Na, wenn wir nichtmal die Transferleistung von Beispielen aufbringen, wird's lustig...
Ich weiß auch nicht, was an der Aussage: "Es fehlt jede juristisch einwandfreie Grundlage für die Definition der Zollfahndung als Polizei" polemisch sein soll.major 11:38, 8. Feb 2006 (CET)
Es bleibt immer noch die Frage: Wo steht's ? Das ist nicht juristisch, das ist simpel - WO steht's ?major 11:38, 8. Feb 2006 (CET)

Der Begriff Gefahrenabwehr ist sehr wohl wörtlich im Zollfahndungsdienstneuregelungsgesetz namentlich erwähnt. Der Zollfahndungsdienst hat zu diesem Zweck prophylaktisch zu ermitteln. Damit ist dem Zollfahndungsdienst tatsächlich der Auftrag der Gefahrenabwehr erteilt.

Dass sich dies noch nicht in der Organisationsform wieder spiegelt, ist vor allem darin begründet, dass dieses Gesetz nach Errichtung des Zollkriminalamtes verkündet wurde.

Häh ? Schon wieder schlecht gelesen. Die Aufgaben und Befugnisse des Zollkriminalamtes sind im Zollfahndungsdienstgesetz klar definiert. Unfaire Sache, zu behaupten, daß Zollkriminalamt hätte "ältere Rechte" als das Zollfahndungsdienstgesetz, weil er "vorher errichtet" worden ist.

Aber immerhin: "Dass sich dies noch nicht in der Organisationsform wieder spiegelt" heißt ja einfach nichts anderes als das, was ich hier seit Beginn behaupte: Zollfahnder sind (noch) keine Polizei. Was nicht ist, kann ja noch werden, man kann den Artikel ja entsprechend kategorisieren, WENN es soweit ist. Jetzt aber ist es noch NICHT so. major 11:38, 8. Feb 2006 (CET)

Wer Gefahrenabwehr als gesetzlichen Auftrag hat, ist Polizei per definitionem. So schlicht und

Aha, damit ist die Feuerwehr "per definitionem" also auch schon mal Polizei...und die unteren Landschaftsbehörden für den Gewässerschutz der Forellenteiche. Im weiteren Kreis natürlich auch die komplette Bundeswehr als prophylaktische Gefahrenabwehr - alles nach Deiner Definition, die ja juristisch so "per definitionem" eindeutig ist. So einfach ist das nicht...major 11:38, 8. Feb 2006 (CET)

keinesfalls zu juritisch ist die Rechtslage. Dass es insbesondere im Bundesfinanzministerium eine Interessenlage gibt, die an der juritischen Wirklichkeit vorbei diese Tatsache abstreitet, ändert daran auch nichts.

Eben - damit gibt es endlich mal die klare Aussage, daß die oberste Behörde der Zollfahndung auch der Meinung ist, daß die Zollfahnder keine Polizisten sind ! Und damit endet die Diskussion, weil es keine höhere Meinung zu diesem Thema gibt. Und auch kein Gesetz, in dem steht, daß der Zollfahnder Polizist ist.major 11:38, 8. Feb 2006 (CET)

Eine sachliche Diskussion macht Spaß und bereichert, Polemik dagegen disqualifiziert sich stets selbst!

Ich weiß nicht, ob Wikipedia-Artikel im "Voraus" kategorisiert werden sollten, weil zwar bestimmte Bedingungen schon zutreffen (polizeiähnliche Tätigkeit), andere aber wieder nicht (Begrifflichkeit "Polizei"). So könnte man vielleicht Wale schon mal als "ausgestorben" kategorisieren. Das stellt zwar keine vollständig korrekte Beschreibung dar, aber "was nicht ist, kann ja noch werden". Die Gefahr einer vorauseilenden Kategorisierung sehe ich in einer Zitierfähigkeit in der politischen Agiation. Es gibt noch keine eindeutige juristische Festlegung, daß der Zollfahndungsdienst Polizei ist, ebenso wie die Wale noch nicht ausgestorben sind. Daß der Zollfahndungsdienst ein Organ der Inneren Sicherheit ist, ist hingegen unumstritten.

Also dann eher sowas wie Kategorie: "Innere Sicherheit" oder "Organe der inneren Sicherheit", die ich jetzt mal "eröffnet" habe. Um diese Diskussion um die Kategorisierung jetzt mal zu beenden, lasse ich vorerst mal beide Kategorien "Polizei" und "Organe der Inneren Sicherheit" stehen.major 11:38, 8. Feb 2006 (CET)

  • Zitat Major: Zur Motivation des Vandalen kann ich nur vermuten, daß er gerne "richtiger" Polizist wäre, aber dafür hat's wohl nicht gereicht.Man wird kein Polizist, nur weil's so in der Wikipedia steht. Das reicht vielleicht, um seinen "zivilen" Freundeskreis zu überzeugen - für eine persönliche Polizeidienstfähigkeit reicht das nicht (der sich der anonyme IP'ler ja auch nicht unterziehen muß, als Nicht-Polizist). Eine Kategorisierung kann selbstverständlich ein Neutralitätsproblem darstellen, man kann ja mal versuchen, die Türkei unter Kategorie:Völkermörder oder Hitler unter Kategorie:Menschenfreunde zu kategorisieren.major 10:11, 8. Feb 2006 (CET)Eine solch unsachlich geführte Argumentation mit derartigen Vergleichen (Hitler, Türkei) lässt tief blicken und
Schade, wenn man so schlecht lesen kann. Daher wohl bisher auch noch keine Fundstelle als Beweis, daß Zollfahndungsbeamte des Zollkriminalamts Polizeibeamte sind....im übrigen war das nur als eine Analogie zu verstehen und muß nicht wieder als Verstoß gegen die heilige polical correctness gelten.major 02:01, 9. Feb 2006 (CET)

disqualifiziert sich selbst. Da nutzt es auch nichts, wenn User Major sich nach Herzenslust bemüht, sein Problem mit der Kategorienzuordnung ellenlang zu wiederholen. Daher wird es müßig, sich mit einer von ihm künstlich aufgebauschten Diskussion über die Kategorienzurodnung weiter damit auseinanderzusetzen. Selbst das Bundesministerium der Finanzen hat sein Zollkriminalamt als "Kriminalpolizei des Zolls" bzeichnet; damit ist das Thema erledigt.

so schnell wie hier immer das Thema angelich erledigt sein soll...ist irgendwie Eile geboten ? Es fehlt weiterhin die gewünschte Fundstelle der Formulierung : "Der Zollfahndungsdienst...ist Polizei". So wie es das bei allen anderen Polizeien auch gibt.major 02:01, 9. Feb 2006 (CET)

Dass eine Polizei nicht zwangsläufig dem Bundesinnenministerim angegliedert sein muss, sieht man an der Polizei beim Deutschen Bundestag. Auch andere vermeintlichen Argumente des Users Major zerbröckeln bei näherer Betrachtung, wie z.B. das Argument der Polizeizulage oder die Ausbildung, die angeblich nicht polizeilich sein soll usw.

Ja, sie "zerbröckeln" wohl angesichts dieser in Stahl gestochenen Argumente - nur: die fehlen. Immerhin gibt es Verwaltungsgerichtsurteile, die ganz klar - quasi in Stahl gestochen - aussagen, daß Beamte des Zollkriminalamtes keine Polizisten sind. Das ist mehr als jeder der "Kategorie:Polizei"-Befürworter vorweisen kann.major 02:01, 9. Feb 2006 (CET)

Glücklicherweise wird der von User Major betriebene Kategorien-Vandalismus stets schnell wieder korrigiert. 84.174.206.98 17:01, 8. Feb 2006 (CET)

die Formulierung lautet richtig: "Glücklicherweise wird der betriebene Kategorien-Vandalismus stets von User Major schnell wieder korrigiert."
und immer wieder unter den gleichen IP-Nummern. Man arbeitet wohl schichtweise....
Und dann decken sich die IP'ler aus dem gleichen Nummernkreis schon gegenseitig. Ein Schelm, wer böses dabei denkt...
Angesichts der Verbohrtheit und mangels einer fehlenden gesetzlichen Grundlage kommt die Kategorie wieder raus.major 02:01, 9. Feb 2006 (CET)
Worum geht es eigentlich? Um eine simple Kategorie? Ein Sturm im Wasserglas.
Nun - garnicht. Es geht um einen bewußt herbeigeführten Fehler, indem der Wunsch einzelner zu einer falschen Kategorisierung führt.. Aus welcher Motivation sei dahingestellt. Aber es passt ganz klar zur Forderung der GdP.major 02:01, 9. Feb 2006 (CET)

Wenn Monsieur major tatsächlich Insider des ZKA sein sollte, verstehe ich nicht, warum er seinen eigenen Beruf als Zollfahnder derart negativ und vor allem unzutreffend darstellt. Von wegen Zollfahnder hätten nicht die Aufgabe der Gefahrenabwehr. Was macht denn bitte die Abteilung OK? Oder Kriegswaffenkontrolle?

Oh, jetzt wird's nobel....französisch ! Und sooo sachlich ! ...und was macht die über 200 Mann/Frau starke Gruppe V ? Personal, Gerümpel und Klopapier verwalten. Eben wie bei der Polizei...und über über 400 Beschäftigte, die keine Polizeizulage beim Zollkriminalamt erhalten, sind auch nur eines der vielen Indize, daß das Zollkriminalamt (ich erinnere: es geht hier nur um das Zollkriminalamt...) mehrheitlich von Nicht-Polizisten bewohnt wird.Und wenn hier behauptet wird, daß die "OK" oder die genannte "Kriegswaffenkontrolle" Gefahrenabwehr betreibt, dann ist das schlichter Unsinn und mal wieder Wunschdenken.Diese zwei Abteilungen stellen nach meinen Unterlagen übrigens nichtmal 5 % des Zollkriminalamtes.major 02:01, 9. Feb 2006 (CET)
Sätze wie „ Der Zollfahnder hat im Gegensatz zum Polizisten keine spezielle Ausbildung, sondern wird aus der allgemeinen Bundesfinanzverwaltung rekrutiert“ sind schlichtweg falsch. Jeder einfache Grenzzollbeamte erhält eine 2-jährige polizeiliche Ausbildung.
Den Grenzzollbeamten gibt es mangels Nachfrage nicht mehr. Ferner rekrutiert sich der Zollfahndungsdienst nicht nur aus diesem ehemaligen Reservoir, sondern auch aus dem Binnenzolldienst. Und der hat überhaupt keine Ahnung von polizeilicher Tätigkeit. Der lernt nämlich alles über Steuern und Versandverkehr, nur marginal Strafrecht und überhaupt kein Polizeirecht.Und während die Ausbildung eines Polizisten während der ganzen 3 Jahre polizeilichgeprägt ist, wird ein Finanzzöllner mal eben in 10 Wochen "umgeschult". major 02:01, 9. Feb 2006 (CET)

Wechselt er zur Zollfahndung (vergleichbar mit einem Schutzpolizisten, der zur Kripo wechselt), wird er in einem speziellen Lehrgang im kriminalpolizeilichen Bereich ausgebildet.

Höhöhö...In 10 Wochen zum Polizisten...hört sich nach Homeshopping an ;-)
Das Problem bei diesen Lehrgang ist, daß wieder der Begriff "Polizei" nicht auftaucht. Durchgeführt in Bildungszentren der Bundesfinanzverwaltung, geschult werden Beschäftigte der Bundesfinanzverwaltung von Lehrenden der Bundesfinanzverwaltung. Er nennt sich lediglich "Einführung in den Zollfahndungsdienst" und nicht "..in die Polizei". Auch mit absolviertem Lehrgang nennt sich der Geschulte dann genau wie vorher (mit Dienstbezeichnungen, die auch keiner Polizei entsprechen) und wieder kein Wort von "Polizei". Der Zollbeamte wird nichteinmal zum Zollfahndungsbeamten - er bleibt nämlich weiterhin ganz normaler Zollbeamter, der auch jederzeit wieder den Stempel schwingen kann. Also auch kein Treffer - alles nur politisches Wunschdenken. Allenfalls "polizeiähnlich" könnte man gelten lassen.major 02:01, 9. Feb 2006 (CET)

Auch dass die Zollfahndung ein gesetzlich eng begrenztes Aufgabengebiet hat, ist kein Argument. Das hat die Bundespolizei wegen der vorrangigen Zuständigkeit der Länder auch und liegt im Wesen einer „Spezial-Polizei“. Es kann nicht sein, dass die Wikipedia Plattform für solch fachlichen „Müll“ wird. Anomalie01 00:08, 9. Feb 2006 (CET)

Ja, liebe Anomalie01, ich gehe mal davon aus daß es sich um die selbe Anomalie handelt, die sich so stark in gewerkschaftlichen Foren dafür engagiert, daß sich die "Bundesfinanzpolizei" auch so nennen darf -dann setz Dich mal hin und ändere den Artikel zur Bundeszollverwaltung. Der ist nämlich garnicht umstritten und lässt zum Thema "Zoll- Finanz- oder Polizeibehörde" folgendes verlauten:
Die Vollzugsbereiche der Bundeszollverwaltung werden aufgrund ihrer klassischen Filterfunktion und ihren polizeilichen Aufgaben seit jeher immer wieder mit der Bundespolizei verwechselt oder dieser gedanklich zugeordnet (auch andersherum) und auch stets in die Richtung der Polizei gerückt. Hierzu lässt sich sagen: bestimmte Bereiche der Zollverwaltung haben ähnliche Kompetenzen wie bestimmte Bereiche der Landes-/Bundespolizei. Diese nehmen eine Vielzahl von polizeilichen und strafverfolgenden Vollzugsaufgaben wahr. Beispielsweise kann man die Zollfahndung als "Kriminalpolizei der Zollverwaltung" bezeichnen. Nach der Forderung der EU-Kommission vom 28. Juli 2003, den Zoll in eine "Warenpolizei" umzustrukturieren, kommt es regelmäßig zu Diskussionen, ob die Vollzugsbereiche des Zolls in eine "Bundesfinanzpolizei" umstrukturiert werden sollen.
Die fiskalischen Bereiche, die als Einnahmeverwaltung fungieren, kann man als "Finanzamt des Bundes" vereinfachend darstellen, da sie die Steuereinnahmen des Bundes (Zölle und Verbrauchsteuern) sicherstellen.
Zollbeamte sind aber als Angehörige der Bundesfinanzverwaltung Finanzbeamte. Sie haben nicht den Status eines Polizeivollzugsbeamten. Zollbeamte aus den den Vollzugsbereichen (wozu aber nicht nur die Beamten zählen, sondern auch die von den Arbeitsmarktinspektionen und aus anderen Bereichen übernommene Angestellte, die z.B. bei der FKS eingesetzt sind) sind ebenfalls wie Polizeibeamte Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.
Naja, "Zollbeamte haben nicht den Status eines Polzeivollzugsbeamten" ist wohl nicht eindeutig genug für so verbohrte GdP'ler.
Im übrigen lautet die Kategorie "Polizei" und nicht "fast wie Polizei".
Na, wer den "Status eines Polizeivollzugsbeamten nicht hat" ist kein.....genau: Polizist. Und damit sind gerade die Beamten des Zollkriminalamts, die nicht mal Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind (huch, noch ein Unterschied zur Polizei) keine Polzisten. Und eine Behörde ohne Polizisten gehört nicht in die Kategorie "Polizei"

Im übrigen habe ich versucht, hier die Wogen mit einer unumstritteneren Kategorie "Innere Sicherheit" zu glätten, was angesichts gewisser gewerkschaftlicher Agitation hier nicht möglich ist. Geht das hier so weiter, setze ich den Artikel wegen beginnenden edit-wars auf die Beobachtungsliste. Im übrigen ist es Müll, Artikel in Kategorien einzusortieren, in die sie nicht hineingehören, nur weil ein paar Unentwegte (entgegen der Meinung seines Dienstherrn) sich selbst "gedanklich" als Polizisten bezeichnen.major 02:01, 9. Feb 2006 (CET)

  • Die einzige Person, die hier permanent gewerkschaftliche Zusammenhänge anführt, ist User Major. Aber
Ach - wer behauptet denn noch - außer einem anonymen IP'ler - daß er Polizist sei ? Vielleicht noch eine nicht unbedeutende Gewerkschaft ? Und wo liegt denn dann die Motivation dieses unbekannten Anonymus ? Vielleicht in der Festschreibung einer gewerkschaftlichen Forderung ?

ich wiederhole mich zum x-ten Male. Vielleicht sollte man dem fehlgeleiteten Experten in Sachen Zollrecht mal erklären, dass Wikipedia keine Plattform für irgendwelche persönlichen Anfeindungen

Zollrecht ? Ich dachte, es geht um Polizeirecht ?

ist. Mit gewerkschaftlichen Themen hat weder die Kategorienzurodnung noch der Artikeltext etwas zu tun.

So wie die Kategorisierung von Scientology als Kirche nichts mit dem Selbstverständnis der Scientology zu tun hat. Ja,nee, is' klar.. (Atze Schröder).

Mich interessieren in diesem Zusammenhang nicht die verwirrten und Polemik geprägten Äußerungen eines einzelnen Benutzers, sondern lediglich Fakten.

Die bisher schuldig geblieben sind: Wo sind sie denn,die Urteile ?

Verwaltungsgerichtsurteile der von User Major geschilderten Art gibt es überhaupt nicht.

Natürlich gibt es die. So haben mehrere Angehörige des Zollkriminalamtes nach Wegfall des Dienststellenprinzips (weil eben der Zollfahndungsdienst nicht pauschal polizeilich geprägte Tätigkeiten verrichtet) auf Gewährung der Polizeizulage geklagt und mit der Begründung verloren, daß sie eben "keine polizeilich geprägte Tätigkeit ausüben". Und wer keine "polizeilich geprägte Tätigkeit ausübt" ist - na, rate mal - kein Polizist. Aus Datenschutzgründen kann ich diese Urteile nur auf Anfrage eines Wikipedia-Admins jederzeit vorlegen. Und - wo bleibt die Gesetzesgrundlage für die Behauptung, das Zollkriminalamt wäre eine "Polizeibehörde" ?major 09:03, 9. Feb 2006 (CET)

Da User Major den offiziellen Aussagen des Zolls keinen Glauben schenkt, akzeptiert er vielleicht

hier wird immer was als "offiziell" und "amtlich" bezeichnet, was aus irgendwelchen Quellen aus dem Internet stammt. Wo bleiben die die handfesten Beweise, die ich "offiziell" und "amtlich" nenne:

Gesetzestexte, Urteile, Rechtsverordnungen, in denen völlig eindeutig das Zollkriminalamt als Polizei oder Polizeibehörde tituliert wird. Der unbekannte Schreiberling weiß genau, daß es diese nicht gibt. Daher wird auch auf für Laien bestimmte Fundstellen verwiesen. Wenn der unbekannte "Möchtegern-Polizist" seine Ermittlungsverfahren so führt, dann "Gute Nacht, Deutschland".major 09:03, 9. Feb 2006 (CET)

folgende Erklärung der Bundesregierung auf http://www.bund.de/nn_177912/DE/WuW/Behoerden/Bund-thematisch/Bundeszollverwaltung/Bundeszollverwaltung-knoten.html__nnn=true: „Der Zoll schützt Bürger und Wirtschaft indem er grenzüberschreitende Gefahren abwehrt. So bekämpft er z.B. die grenzüberschreitend organisierte Kriminalität vom Drogenhandel über Produktpiraterie und Schmuggel bis hin zur Geldwäsche und illegalen Finanzströmen sowie Verstöße gegen internationale Artenschutzabkommen.“

Auch hier wieder: kein Wort von "Polizei" - und mal wieder eine Webseite als Cornflakes-Packungsbeweis. Also "Polizist" müsstest Du besser wissen, was ein "Beweis" ist... Wenn der anonyme Möchtegern-Polizist den nächsten Beschuldigten festnimmt und sein Anwalt fragt, woher er denn als Verwaltungsfuzzy die Berechtigung nehme, kann er ihn ja auf die Webseite der Bundesregierung verweisen...major 09:03, 9. Feb 2006 (CET)

Gefahrenabwehr ist eine polizeiliche Tätigkeit, nicht mehr und nicht weniger. Aus diesem Grund ist der Zoll in Wikipedia generell in die Kategorie "Polizei" eingegliedert. Natürlich sind Zollfandungsbeamte auch Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft (seit 2004 "Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft "genannt).

So ? Schon vergessen ? Es geht hier in dieser Diskussion um das Zollkriminalamt. Und das ist schlichtweg aus handwerklichen Fehlern vergessen worden, als es um die damals sogenannte Hilfsbeamten-Eigenschaft ging. Das ist bis heute nicht geändert worden und führt immer noch zu verwaltungsmäßig halsbrecherischen Konstrukten, damit Angehörige des Zollkriminalamts überhaupt in bestimmten Angelegenheiten tätig werden dürfen. Also, mal wieder zurück zum Thema "Zollkriminalamt". Wo bleibt übrigens der Beweis, daß das Zollkriminalamt eine Polizeibehörde ist ?major 09:03, 9. Feb 2006 (CET)

Ist es nicht äußerst lächerlich, wie ein einzelner User in einer seitenlangen Diskussion versucht, amtliche Tatsachen in Abrede zu stellen? Ich qualifiziere so einen Schwachsinn schlicht und einfach

Ist es nicht ebenso lächerlich, daß ein "Polizist" seit Tagen ohne jeden Beweis für seine Behauptungen geblieben ist ? major 09:03, 9. Feb 2006 (CET)

als „Spam“. Solange es nur beim Spam auf der Diskussionsseite bleibt, soll es mir Recht sein. Die Intension zur öffentlichen Fehlinformation erschließt sich mir allerdings nicht. 84.174.247.3 03:16, 9. Feb 2006 (CET).

Wer bisher nicht beweisen konnte, daß Zollfahndungsbeamte und vor allem die Angehörigen des Zollkriminalamts Polizeivollzugsbeamte sind, dem bleibt auch noch so einiges andere verschlossen.major 09:03, 9. Feb 2006 (CET)
Ich habe gerade festgstellt, dass User major zum wiederholten Male die Kategorienzuordnung gelöscht hat. Falls dies weiterhin der Fall ist, muss dies als (wenn auch kleiner) Vandalismus der Wikipedia gewertet werden.
Mal wieder der Versuch, eine Formulierung zu finden, daß man im Namen einer ebenso anonymen Mehrheit spricht.major 09:03, 9. Feb 2006 (CET)

Folgendes richtet sich nun ausschließlich an den User Major:

Hallo und Willkommen bei der Wikipedia! Wie du gesehen hast, kann man Wikipedia frei bearbeiten. Das heißt jedoch nicht, dass alle Änderungen gern gesehen werden. Benutze

Ich bin wahrscheinlich schon erheblich länger dabei als dieser anonyme Oberlehrer...major 09:03, 9. Feb 2006 (CET)

bitte für weitere Experimente die Wikipedia:Spielwiese. Wie du konstruktiv mitarbeiten kannst, erfährst du auf Wikipedia:Willkommen und Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel. Grüße, 84.174.247.3 03:31, 9. Feb 2006 (CET).

Grußformeln enden mit Namen, nicht mit IP-Adressen. Am Ende steckt ohnehin nur ein einziger "Möchtegern-Polizist" dahinter.

Kategorisierungen haben Tatsachen zu entsprechen, und keinem gewerkschaftlichen Wunschdenken. Wo bleibt die Gesetzesgrundlage für die Behauptung, daß das Zollkriminalamt eine Polizeibehörde ist ? Außerdem lasse ich mich nicht von anonymen -gewerkschaftlich gedungenen Diskutanten- belehren, was die Wikipedia ist und wie sie funktioniert. Vor allem treffen hier namenlose ***** keine Feststellungen. Diese gesamten Termini wie "die Diskussion ist damit beendet" und "ich stelle fest" läßt tief blicken, vor allem lassen sie keine andere Meinung in einem allzu engen Kopf mit festgenagelten Scheuklappen zu. Die Wikipedia erhebt den Anspruch auf neutrale Tatsachen. Tatsachen im Zusammenhang mit der Behauptung,wären Gesetze wie z.B. das Zollfahndungsdienstgesetz, in dem eben nicht steht, daß das Zollkriminalamt eine Polizei ist, oder das Urteil eines deutschen Gerichtes, in dem etwas Vergleichbares steht. Keine dieser Fundstellen ist bisher geliefert worden. Eine Webseite als Fundstelle hat den Charakter der Rückseite einer Packung Früshstücksflocken, keiner kann sich auf den Status eines Polizeivollzugsbeamten berufen, weil es auf einer Webseite steht. Aber ich zitiere hier Urteile von Verwaltungsgerichten, die klar aussagen, daß die klagenden Zollkriminalamtangehörigen keine Polizeivollzugsbeamte sind. Das alleine ist schon mehr als jede Behauptung dieser anonymen IP-Vandalen. Hier soll eine Meinung ("Das ist doch fast genauso wie Polizei") zu einer festgeschriebenen Kategorie ("Das ist Polizei") werden. Ohne jeden Anspruch auf Wahrheit. Nur weil hier ein paar GdP-Angehörige meinen unter anonymen IPs Stimmung machen zu können. und dabei noch selbst zugeben müssen, daß man eben noch keine Polizei sei, daß die GdP dies aber fordere. Solange es keine Kategorie "Fast-Polizei (Deutschland) gibt, gehört das Zollkriminalamt nicht dort hinein.

Ich bleibe dabei und wiederhole das so oft, bis es selbst der dümmste Gewerkschaftsagitator verstanden hat (man kann sowas ja auch automatisieren):

1. Zollbeamte sind keine Polizeivollzugsbeamte, weil hierfür unumstritten eine gesetzliche Grundlage fehlt. 2. Das Zollkriminalamt ist damit keine Polizeibehörde. 3. Damit gehört das Zollkriminalamt nicht in die Kategorie Polizei (Deutschland).

---Schau er bitte mal in die Strafprozessordnung und ins Zollfahndungsdienstgesetz. In letzterem wird er auch die Widerlegung seiner Argumentation, der Zoll habe keine gefahrenabwehrenden Aufgaben finden. Außer Beleidungen anderer Diskussionsteilnehmer ("Möchtegern-Polizisten") und unzutreffenden Aussagen über die Aufgaben der Zollverwaltung wird nicht viel geboten. Eine solche Arroganz und Beharrlichkeit (angeblicher Gewerkschafts-Zirkus) habe ich selten gesehen. Mit Gewerkschaften hat sowas nichts zu tun. Musste eben erst Vandalismus korrigieren. Benutzer:Anomalie 13:34, 9. Feb 2006 (CET)

Wo ist die gesetzliche Grundlage für den Status eines Polizeivollzugsbeamten ? Das nenne ich Ignoranz, ein jetzt schon x-fach gestellte Frage nicht zu beantworten, deren Antwort nur lauten kann: Es gibt keine. Deshalb wird ja in bester politischer Agitation auch unterlassen, diese Frage zu beantworten. Die angeführten Fundstellen erwähnen in keiner Weise den Polizeistatus von Zollbeamten. Das sind alles Belege für polizeiähnliche Tätigkeit, aber die hat der Kaufhausdetektiv auch. Kein Gesetz, keine Kategorie. So wie die Scientology auch nicht unter Kirche kategorisiert wird, und wenn sie noch so der Meinung ist. So wie der Scientology der Status einer Glaubensgemeinschaft fehlt, fehlt der Zollfahndung der Polizeistatus.major 14:05, 9. Feb 2006 (CET)

Schau mal in die §§4 und 5 des Zollfahndungsdienstgesetzes.
Habe ich - kein Wort von "Polizei". Keine Formulierung wie "Die Beamten des Zollkriminalamts sind Polizeivollzugsbeamte" oder ähnlich. Und damit immer noch keine Fundstelle für die Behauptung, daß das Zollkriminalamt eine Polizeibehörde ist.

Da finden sich die Aufgaben des Zollkriminalamts. Auch die vielfach bestrittene Gefahrenabwehr wird da beschrieben. Bei weiteren rechtlichen Fragen würde ich mal an den Vorgesetzten wenden.major 15:09, 9. Feb 2006 (CET)

Ja, vielleicht an die, die genau wußten, was sie tun, als sie eben diese formale Grundlage für den

Status eines Polizisten nicht in das Zollfahndungsdienstgesetz aufgenommen haben. Man will im Bundesministerium der Finanzen keine Polizei. Und die haben das Sagen. Und nicht irgendein Möchtegern-Kategorisierer der Wikipedia. Es fehlt weiterhin (wie seit Beginn der Diskussion !) eine formale Grundlage für die Behauptung (weil es diese nicht gibt). Im übrigen setze ich mal wieder den Neutralitätshinweis, den Du wieder löschen wirst, weil man an dieser Diskussion ja deutlich sieht, daß der Artikel keinesfalls umstritten ist.major 15:09, 9. Feb 2006 (CET)

Wikipedia kann kein Nachhilfeverein für einzelne Zollbeamte sein. Benutzer:Anomalie 14:19, 9. Feb 2006 (CET)

..und ein Schnabeltier wird nicht zur Ente, auch wenn's noch so ähnlich aussieht.Da kann man noch solange falsch kategorisieren.major 15:09, 9. Feb 2006 (CET)

  • Es ist nicht zu fassen, wie Vandale Major hier vorgeht. Er will gesetzliche Grundlagen benannt haben, bekommt diese geliefert und stellt sie dann wieder in Abrede. Da es wenig sinnvoll erscheint, hier einzelne Gesetzestexte niederzuschreiben, hier der Link zum Zollfahndungsdienstgesetz http://bundesrecht.juris.de/zfdg/BJNR320210002.html. Dort können auch Außenstehende das nachlesen, was laut Vandale Major angeblich alles nicht zutrifft. Würde mich allerdings wundern, wenn Vandale Major dies akzeptieren würde, er stellt ja sogar offizielle Mitteilungen der Bundesregierung und des Zolls (siehe Links weiter oben in der Diskussion) als unwahr hin. Ich habe ihn gestern freundlich gebeten, den Vandalismus an diesem Artikel zu unterlassen. Aber auch das fruchtet nicht, der Vandalismus wird weiter fortgesetzt. Und ehrlich gesagt, bin ich es leid dass ein einzelner User die Wikipedia für seine verwirrten Vorstellungen zu einer nachgewiesenermaßen polizeilichen Behörde missbraucht. Dass ausschließliche persönliche Ambitionen dahinterstecken, erkennt man bereits an den ständigen Hinweisen gewerkschaftliche Themen. 84.174.224.93 16.49, 9. Feb 2006 (CET)
---Weil das Bundesministerium der Finanzen keine Polizei will, bezeichnet es den Zollfahndungsdienst auch als Kriminalpolizei des Zolls...alles klar. Sag mal Major, in welcher interessanten Welt lebst Du eigentlich? Nix anderes zu tun als sich Tag und Nacht um eine banale Kategorie zu streiten? Die Diskussion ist im Übrigen nur deshalb so umfangreich, weil sie vom Major mit viel Aufwand (das muss man ihm lassen) betrieben wird. Benutzer:Anomalie 17:17, 9. Feb 2006 (CET)

Es hat keinen Sinn, mit dem User major zu diskutieren. Er verdeht inhaltlich Fakten, stellt die Wirklichkeit falsch dar und behauptet fortlaufend wahrheitswidrig Dinge über das Zollkriminalamt, die Aus- und Fortbildung, den tatsächlichen gesetzlichen Auftrag u.a.m. Um bestehende Gesetze und juristische Sichtweisen kümmert er sich in seiner selbstgefälligen Art nicht. Er ignoriert die Wirklichkeit.

Soll er doch die Veröffentlichung hier zum Zollkriminalamt in seiner mindermeinunsgbewährten Weise gestalten, wie er mag. Bereits in wenigen Wochen wird die Veröffentlichung hier zum Zollkriminalamt genauso überarbeitet werden müssen wie die zur Zollverwaltung generell. Zeitpunkt? Ende April oder Anfang Mai 2006.

Bis dahin wollen wir dem User major sein nostalgisches Zollgefühl doch getrost lassen. (CET 18:05)

Spannende Frage[Quelltext bearbeiten]

Ich bin erst über die Vandalensperrseite auf diesen Artikel hier gestossen. Ich habe keine Ahnung, ob Mitarbeiter des Zollkriminalamtes nun Polizisten sind oder "nur" polizeiliche Aufgaben übernehmen. Ich hätte aber einen Vorschlag: Vielleicht können wir ja mal definieren, was denn ein Polizist ist? Schaue ich hier in der WP nach, kommt zunächst nicht viel.

"Polizeivollzugsbeamte (PVB; früher auch teilweise Schutzmann/Schutzleute, ugs. Wachtmeister) sind in Deutschland die mit dem Vollzugsdienst der Polizeien betrauten Polizeibeamten im Dienste des Bundes oder der Länder und zählen zu den Vollzugsbeamten."

Hilfreich ist vielleicht der nächste Absatz, in dem Bezug genommen wird auf die Definition der Bundesagentur für Arbeit:

"Als Überbegriff wird amtlich von der Bundesagentur für Arbeit die Bezeichnung "Beamter des mittleren/gehobenen/höheren Polizeivollzugsdienstes" verwendet."

Zu klären wäre jetzt, ob es 1. Polizisten gibt, die nicht unter diese BfA-Definition fallen, aber unstreitig Polizisten sind und 2. ob es eine ebenfalls amtliche Definition der BfA für Mitarbeiter des Zollkriminalamtes gibt, die ungleich zu obiger Definition ist.

Davon übrigens vollkommen unabhängig ist die Frage, ob man den Artikel mit der Kategorie "Polizei" oder "Polizist" versieht. Dies ist eine WP-interne Zuordnung, die sich an interessierte Leser wendet, die die Lemmata zu einem bestimmten Themengebiet auf einen Blick erfassen wollen. Und da gehört doch das Zollkriminalamt ebenso rein wie der Polizeihund, da ja nun unstritt kein Polizist ist.--nodutschke 18:16, 9. Feb 2006 (CET)

--- Genau wie im letzten Absatz von Nodutschke sehe ich es eben auch. Anomalie 18:25, 9. Feb 2006 (CET)

Kategorien können problematisch sein[Quelltext bearbeiten]

Anhand meines Beispiels "Scientology" und "Kategorie:Kirche" und der vorsätzlich krassen Falschkategorisierung "Hitler" und "Kategorie:Menschenfreunde" sehe ich absolut Problempotential bei Kategorien.

Ich weiß zwar nicht, ob die Bundesagentur für Arbeit die richtige Stelle ist, um einen Polizisten zu definieren. Dort ist eben die Rede von "Polizeivollzugsdienst" und diese Formulierung gibt es eben in den von Anomalie & Co genannten Gesetzten nicht, sollte ich doch Recht haben und Zollfahnder sind noch gar keine Polizisten ? Während es dem normalen Zollfahnder leicht über die Lippen geht, er wäre Polizist, hört man nie, daß er Polizeivollzugsdienst leistet. Um es nochmal klar zu stellen: ich diskutiere hier mit der Meinung, daß diese formale Voraussetzung (noch) nicht geschaffen wurde (und meiner Meinung nach geschaffen werden sollte.Insofern scheinen Anomalie und Vandalen ja durchaus mit der mangelhaften Rechtslage zufrieden zu sein...major 18:56, 9. Feb 2006 (CET)

---Dann wende Dich mit Deinen Anliegen doch bitte an das Bundesministerium der Finanzen, Referat III A5, 53117 Bonn oder an Deinen Dienstgruppenleiter. Es hilft Deinem Verständnisproblem sicherlich eher weiter als der fortgesetzte Vandalismus an diesem Artikel. Anomalie 18:47, 9. Feb 2006 (CET)
"Dienstgruppenleiter" gibt es übrigens auch nur bei der "Polizei". Leider nicht bei der Zollfahndung oder beim Zollkriminalamt.Ich würde langsam mal auf Deine Ernennungsurkunde schauen . oder bist Du auch nur per Webseite ernannt worden ? Schon krankhaft, immer das letzte Wort haben zu wollen, oder ? Mangelnde Kompromißfähigkeit, mangelnde Erkennungsleistung, erhöhtes Aggressionpotential - Du bist kein "Polizist"...major 18:56, 9. Feb 2006 (CET)

Na, dann legen wir doch mal im Artikel fest, daß die Beamten des Zollkriminalamtes keine Polizeivollzugsbeamten sind. Der Anomalie kann man zwar nichts Recht machen, aber wenn sie das wiederholt löscht, gibt's wenigstens einen Grund für einen Sperrantrag wegen Vandalismus. Und sie wird's löschen ;-)major 19:04, 9. Feb 2006 (CET)

Dienstgruppenleiter gibt es beim Zoll jetzt auch keine mehr? Jetzt macht sich Vandale Major vollends lächerlich. Ich frage mich, was Major hier bewirken will. Die Argumente dieses Mannes sind einfach nur irre. Sein letztes Posting soll nur weiter provozieren. Soll er sein Kategorienproblem mitsamt seinem Hitler-Komplex doch bitte auf einer Spezialseite der Wikipedia diskutieren. 84.174.223.226 19:06, 9. Feb 2006 (CET)

Nein, Dienstgruppenleiter gibt es bei der Zollfahndung und beim Zollkriminalamt nicht. Es gibt Gruppenleiter beim Zollkriminalamt, aber das ist was völlig anderes. Lesen, verstehen, schreiben. Dort stand Zollfahndung und Zollkriminalamt...major 19:22, 9. Feb 2006 (CET).

Lesen, verstehen, schreiben. "Hitler-Komplex" ? Nicht nur ohne Rechtsgrundlage Polizist, sondern offensichtlich wieder aus einem Durchhänger erwacht entdeckt dieser Mensch Dinge, die erstaunlich sind und wird sowas von unsachlich. Er hat jetzt Dienstgruppenleiter, andere haben einen "Hitler-Komplex" - er hält mich für einen Mann...woher nimmt man sowas ? Ich könnte ja vermuten, er wäre Stripper in Polizeiuniform , mache ich aber nicht. Aber er dreht auf. Merkt nicht, daß er hier seine IP hinterlässt, daß er im Dienst ist...Sachen gibt's...major 19:22, 9. Feb 2006 (CET)

  • Völlig wirre Argumentation... Alle andere haben anscheinend Komplexe, nur er nicht. Dann hat User Major eben einen Gruppenleiter und keinen Dienstgruppenleiter. Jedenfalls hat er jemanden, der sich im Rahmen der Fürsorgepflicht mal um seine schwer verständlichen Probleme kümmern kann.84.174.223.226 19:29, 9. Feb 2006 (CET)

Woha, nur die Ruhe[Quelltext bearbeiten]

Das ist hier immer noch ein Wiki, also müssen wir wohl oder übel zusammenarbeiten. Daher schlage ich vor:

  1. Irgendwelche komischen Hitler-Vergleiche lassen wir einfach bleiben. Heizt die Diskussion unnötig auf.
  2. Wir bleiben alle sachlich und verkneifen uns persönliche Attacken oder Seitenhiebe.
  3. Fragen wir uns auch nicht gegenseitig, wer hier beim Zoll ist, wer Polizist oder wer ein Polizeihund. Das hat nämlich mit dem Artikel nicht viel zu tun, und überprüfbar ist das auch nicht
  4. Ändert keiner der Beteiligten den Artikel, solange wir uns hier nicht auf einen Konsens einigen (sooo dringend ist das Thema ja nicht)
  5. Klären wir mal, wo eigentlich das Problem liegt. Was ich soweit verstanden habe:
Major: Du sagst, Zollkriminalbeamte / Mitarbeiter des Zollkriminalamtes sind keine Polizisten. Richtig?
Anomalie: Du sagst, Zollkriminalbeamte / Mitarbeiter des Zollkriminalamtes sind Polizisten. Richtig?

Dann wäre es vielleicht ganz hilfreich, beide Seiten stellen noch mal kurz und mit überprüfbaren Belegen ihre Position dar. Dabei wäre es hilfreich, wenn ebenfalls beide Seiten mal offenlegen, auf welche Definition eines Polizisten sie sich stützen und warum die Zollkriminalbeamten / Mitarbeiter des Zollkriminalamtes ihrer Meinung nach unter diese Definition fallen bzw. eben nicht fallen.

Ich bin sicher, dass wir relativ schnell einen Konsens hinbekommen. Davon zu unterscheiden ist jedoch die Frage, ob die Kategorie:Polizei hier passt oder nicht. Aber das ist der zweite Schritt.

Zunächst also bitte die jeweiligen Positionen darstellen - diskutieren können wir dann immer noch. OK?

Position 1: Zollkriminalbeamte / Mitarbeiter des Zollkriminalamtes sind keine Polizisten[Quelltext bearbeiten]

a) Definition "Polizist"

Ein Polizist ist ein per Rechtsgrundlage mit der Wahrnehmung von Polizeivollzugsaufgaben betrauter Beamter im Polizeivollzugsdienst.

b) Die hier behandelten Beamten / Mitarbeiter fallen nicht unter diese Definition weil...

Weil eine formale juristische Definition, wie sie im Bundespolizeigesetz steht, für die Zollfahndung nicht existiert, diese aber erforderlich ist. Die Tätigkeit (besser: "Rechte und Pflichten") ist unumstritten polizeiähnlich und weitgehend deckungsgleich. Jedoch hat der Dienstherr es unterlassen, seine Zollfahndungsbeamten auch den materiellrechtlichen Status eines Polizeivollzugsbeamten (bürgerlich: Polizeibeamter) zuzubilligen. Die Gründe hierfür spielen keine Rolle. Mangels einer erforderlichen expliziten Nennung dieser Eigenschaft im Zollfahndungsgesetz oder anderen Rechtsvorschriften ist der Zollfahndungsbeamte kein Polizeivollzugsbeamter. Ferner sind die Beamten des Zollkriminalamts (nicht die der Zollfahndung !) wegen eines juristischen Formulierungsfehlers keine Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. Man hat einfach vergessen, die Beamten des Zollkriminalamts im Zollfahndungsdienstgesetz zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu machen, während dies in §26 für die Beamten des Zollfahndungsdienstes geschehen ist, da es verschiedene Abschnitte für das Zollkriminalamt und den Zollfahndungsdienst gibt. Im Abschnitt "Zollkriminalamt" fehlt die "Ermittlungspersonen-Eigenschaft", was dazu führt, daß Beamte des Zollkriminalamtes "virtuell" an ein Zollfahndungsamt abgeordnet (eine befristete Form der Versetzung) werden müssen, wenn sie in dieser Eigenschaft tätig werden müssen. (1-tägige Abordnung mehrfach hier vorhanden).
Die Schwierigkeit liegt darin, daß man ein Gesetz zitieren kann, in dem steht, daß xyz ein Polizeivollzugsbeamter ist, aber man kann kein Gesetz zitieren in dem nicht steht, daß jemand Polizeivollzusgbeamter ist. Eine solche Formulierung ist aber zwingend erforderlich und kann nicht aus anderen Umständen interpretiert werden.M an sieht aber an den Ermittlungspersonen, daß es bestimmte Stati nur gibt, wenn sie ausdrücklich genannt sind.major 20:26, 9. Feb 2006 (CET)

c) Nachfragen (Antworten am besten direkt nach der Frage):

  1. Was ist ein "materiellrechtlichen Status"?
An sich keine saubere Formulierung, weil materiell-rechtlich bereits der Status einer Sache, einer Institution oder einer Person definiert wird. Beschreibt man also in einer Rechtsvorschrift z.B. den verfassungsrechtlichen Status einer Partei, so ist dies materiell-rechtlich. So sind Parteien zwar materiell-rechtlich verfassungsgemäße Institutionen aber keine Staatsorgane.
  1. "Ferner sind die Beamten des Zollkriminalamts (nicht die der Zollfahndung !) wegen eines juristischen Formulierungsfehlers keine Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft." - Warum ist das relevant? Deine obige Definition eines Polizisten erwähgnt nicht, dass diese immer und überall "Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft" sein müssen.
Ok, den Einwand lasse ich gelten, ohne meine Definition zu ändern, aber meine Argumentation steht gegen die der Position 2, die dies in der Begründung, warum die Beamten des Zollkriminalamts Polizisten sind. Im Zollfahdnungsdienstgesetz gibt es zwei verschiedene Abschnitte, einen für das Zollkriminalamt und einen für den Zollfahdnungsdienstgesetz. Und weil es eben eigene Vorschriften für das Zollkriminalamt gibt Lex specialis, gelten die Vorschriften für den Zollfahndungsdienst nicht für das Zollkriminalamt. Das ZKA würde sich gerne einige der Vorschriften zu Eigen machen, wie z.B. die genannte Problematik.
  • Müssten sie auch nicht. Ein Polizeibeamter erlangt die Eigenschaft als Ermittlungsperson der StA nach vier Jahren Diensterfahrung in der jeweiligen Laufbahngruppe. Junge Beamte, die z.B. gerade erst die Ausbildung absolviert haben, sind daher auch keine
u.a. nach dem Bundespolizeigesetz, daß für das ZKA nicht gilt. Das definiert die Bundespolizei in § 1 auch eindeutig als Polizei.

Ermittlungspersonen der StA aber trotzdem Polizisten. Darüber hinaus sind ZKA-Beamte durch § 26 ZfdG erfasst, weil sie Zollfahndungsbeamte sind. Benutzer:Anomalie 20:54, 9. Feb 2006 (CET)

das sieht das ZKA leider anders und treibt deswegen den Aufwand mit den "virtuellen" Abordnungen.Und den würden die sich sparen, wenn sie könnten.
Diese virtuellen Abordnung gibt es auch im Grenzzolldienst (das sind mit Uniform). Nach Auflösung der Ostgrenzen-Dienststellen lief es da ähnlich ab. Das liegt an der hohen Personalplanungskunst des Zolls, nicht an gesetzlichen Bestimmung. Aber über die Personalplanung möchte ich nicht auch noch diskutieren. Anomalie 22:33, 9. Feb 2006 (CET)


3. Major, sind eigentlich Mitarbeiter der "Zollfahndung" Polizisten nach Deiner Definition?--nodutschke 21:04, 9. Feb 2006 (CET)
Nein, nach meiner Definition nicht. Sie haben zwar die "Rechte und Pflichten" von Polizisten, aber ihnen fehlt leider eben ein Gesetz, das klar sagt: "Die Beamten des Zollfahndungsdienstes sind eine Polizei des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen". Wie im Bundespolizeigesetz, wenn diese Formulierung nicht erforderlich wäre, gäbe es sie nicht.
Insofern bin ich mit meiner Meinung garnicht soweit von der Anomalie entfernt. Ich halte nur eben wie viele andere auch diese Formulierung für essentiell erforderlich, weil man aus der Formulierung im Zollfahndungdienstgesetz leider eben nicht alle - vor allem personalrechtlichen Rechte des Polizeidienstes- ableiten kann. Ich will also ein solches Gesetz, während Anomalie schon ohne glücklich ist.

Das hat doch alles nichts mit der Zuordnung einer Wikipedia-Kategorie zu tun. Anomalie 22:29, 9. Feb 2006 (CET)

Position 2: Zollkriminalbeamte / Mitarbeiter des Zollkriminalamtes sind Polizisten[Quelltext bearbeiten]

a) Definition "Polizist"

Kernaufgabe ist die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Aufgabe ist die Abwehr von Gefahren und die Strafverfolgung (repressives Handeln) tätig.

b) Die hier behandelten Beamten / Mitarbeiter fallen unter diese Definition weil...

Zollfahndungsbeamte haben die Befugnisse der Beamten des Polizeidienstes (§26 Zollfahndungsdienstgesetz), sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft nach § 52 Gerichtsverfassungsgesetz. Da Beamte des ZKA auch Zollfahndungsbeamte sind, werden sie auch auch von § 26 ZfdG erfasst. Daher bekommen sie für ihre vollzugspolizeiliche Aufgabenwahrnehmung die Polizeizulage (Vorbemerkung Nr. 9 zum Bundesbesoldungsgesetz). Ihre Aufgabe besteht in der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr. Dies ist –wie in jedem Lehrbuch nachzulesen – die Beschreibung der Hauptaufgabe der Polizei. Natürlich fallen Verwaltungsangestellte z.B. in der Personalstelle nicht darunter.

Viel wichtiger als die Beschreibung einzelner Mitarbeiter finde ich die Beschreibung der Behörde. Schließlich geht es um den Artikel des ZKA und nicht um einen Artikel zum Polizisten-Beruf. Das ZKA ist - wie unschwer an der Aufteilung und den Aufgaben der einzelnen Abteilungen zu erkennen ist – eine polizeiliche Behörde, vergleichbar mit dem Bundeskriminalamt. Darüber hinaus wird ein polizeiliches Sondereinsatzkommando (ZUZ) unterhalten, das vergleichbar mit der GSG9 ist. Da auch das ZKA die Aufgabe der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr hat gehört es eindeutig in die Kategorie Polizei. Der oberste Dienstherr des Zolls und die Bundesregierung bezeichnen die Zollfahndung offiziell als Kriminalpolizei des Zolls.

Im Übrigen hat Major gerade wieder den Artikel nach seinem Belieben geändert. Von dem Vorschlag, die Sache zunächst zu diskutieren, hält er also nicht viel. Es ist das falsche Lemma für Diskussionen über Beamte. Anomalie 20:15, 9. Feb 2006 (CET)

c) Nachfragen (Antworten am besten direkt hinter den Fragen):

  1. Du definierst "Polizist": "Kernaufgabe ist die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung." - Trifft das nicht auch auf Feuerwehrleute, Stadionordner und meine Nachbarin (ihrer Meinung nach) zu? Die Frage ist ironisch formuliert, nicht ironisch gemeint

So wird die Aufgabe des Polizisten nunmal in Lehrbüchern umschrieben. Ich hab mir dies nicht ausgedacht. Anomalie 20:55, 9. Feb 2006 (CET)

  1. In §26 des ZFdg (habe gerade nachgeschaut) heisst es: "Soweit die Zollfahndungsämter Ermittlungen durchführen, haben die Zollfahndungsämter und ihre Beamten dieselben Rechte und Pflichten wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes" - Dieses "Soweit" klingt danach, dass diese Beamten eben diese Rechte nur in Ausnahmefällen haben, diese polizeiliche Tätigkeit also die Ausnahme, nicht die Regel ist. Und dass die Beamten polizeiähnliche Dienste übernehmen, ist, glaube ich, allseits unumstritten. Oder?

Nehmen wir mal die Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels. Das ist eine klassische Aufgabe der Gefahrenabwehr, also eine polizeiliche Tätigkeit. Sie wird nicht ausnahmsweise, sondern ständig durchgeführt. Anomalie 20:55, 9. Feb 2006 (CET)

  1. Im BBesG konnte ich die von Dir zitierte Vorbemerkung nicht finden - hast Du da einen Link?

Hab leider nur die gedruckte Version, Sorry. Die genaue Bezeichnung lautet Nr. 9 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B Anlage I BBesG. Anomalie 20:55, 9. Feb 2006 (CET). Doch noch fündig geworden: http://www.beamten-informationen.de/UNIQ113952541021123/doc1522A.htmlAnomalie 23:53, 9. Feb 2006 (CET)

  1. "Natürlich fallen Verwaltungsangestellte z.B. in der Personalstelle nicht darunter." - kurze Verständnisfrage: Falle Verwaltungsangestellte z.B. in der Personalstelle der Polizei eigentlich unter die Definition eines Polizisten? Sind solche Verwaltungsangestellte, wenn sie also z.B. in der Verwaltung der Kripo arbeiten, arbeits- und beamtenrechtlich "Polizisten"?

Nein sind sie nicht. Das ist aber auch bei den Landespolizeien (Ausnahme Hessen) und der Bundespolizei genauso. Anomalie 20:55, 9. Feb 2006 (CET)


  1. "Der oberste Dienstherr des Zolls und die Bundesregierung bezeichnen die Zollfahndung offiziell als Kriminalpolizei des Zolls." - hast Du da nochmal einen Link?--nodutschke 20:52, 9. Feb 2006 (CET)

Bitteschön: http://www.zoll.de/a0_aktuelles/sonst_beitrag_e_public/index.html) Anomalie 20:55, 9. Feb 2006 (CET)

In dem Artikel heisst es:
"Neben den Zöllnern in Uniform leisten auch die Zollfahnder des Zollkriminalamtes und der regionalen Zollfahndungsämter ihren wichtigen Beitrag zum Thema "Innere Sicherheit". Sie sind die Kriminalpolizei des Zolls"
- da ist ja erstmal nicht die Rede von den Mitarbeitern des Zollkriminalamtes, sondern "nur" von den Zollfahndern, die ja wohl eine Teilmenge der Mitarbeiter des Zollkriminalamtes ausmachen, aber nicht mit diesen identisch sind. Verstehe ich das richtig?--nodutschke 21:11, 9. Feb 2006 (CET)
Das Zollkriminalamt ist zwar eine Behörde des Zollfahndungsdienstes (§1 ZfdG), aber kein Zollfahdnungsamt. Die Befugnisse des ZKA sind im Abschnitt 2 geregelt. Danach stehen den Beamten des ZKA die Befugnisse der Zollfahndungsämter nur bei eigenen Ermittlungen zu (§16 ZfdG). Völlig undenkbar für einen Polizisten major 21:18, 9. Feb 2006 (CET)
Ich verstehe nicht, was die Verwaltungsangestellten einer Polizeibehörde (die natürlich keine Polizisten sind) mit der Aufgabe der Behörde zu tun haben sollen. Natürlich hat das ZKA nur dann die Befugnisse der Zollfahndungsämter, wenn es auch ermittelt. Und das tut es auch. Das hat doch alles überhaupt nichts mit der Funktion der Behörde zu tun. Und die bleibt polizeilich. Anomalie 21:52, 9. Feb 2006 (CET)

Diskussion (Mein Vorschlag: Wir klären erst mal ein paar Fakten und die Streihähne trennen sich erst mal, ok?[Quelltext bearbeiten]

Ungefähr 70 % der Beschäftigten des Zollkrimialamtes erhalten seit dem sogenannten "Wegfall des Dienststellenprinzips", bei dem pauschal alle Beschäftigten unabhängig von ihrer Tätigkeit diese Polizeizulage erhielten, diese nicht mehr. Den größten Teil der Belegschaft stellen nämlich im Zollkriminalamt - ich kann das nur über den Daumen peilen, weil ich eben nicht im Dienst bin - die Verwaltungsbereiche ohne Ermittlungsaufgaben, weil das Zollkriminalamt für die gesamte "Infrastruktur" des Zollfahnungsdienstes verantwortlich ist, also Materialbeschaffung, Personalverwaltung usw. Diese Bereiche sind - wie Anomalie ja selbst schreibt - nicht "Polizeizulageberechtigt". Und unter den noch zulagefähigen Beschäftigten ist es kein Geheimnis, daß das Ministerium weiter nach Gründen sucht, auch diesen noch die "Zulage" abzunehmen. Dies geschieht, in dem eine "nicht polizeilich geprägte Tätigkeit" festgestellt wird - aus Gründen der Sparsamkeit. Entsprechende Klagen dagegen blieben bisher erfolglos.major 20:40, 9. Feb 2006 (CET)
Wenn wegen Haushaltskürzungen Gelder gespart werden hat das wohl wenig mit der Einsortierung eines Wikipedia-Artikels zu tun. Dass eine solch große Behörde auch einen riesigen Wasserkopf an Verwaltungsangestellten und Verwaltungsbeamte hat, ist leider so. Da geht es dem BKA nicht anders. Es ändert aber an der Aufgabenstellung der Behörde nichts. Die Polizeizulage wird ja wegen Einsparungen und nicht wegen dem Wegfall polizeilicher Aufgaben gekürzt. Anomalie 20:47, 9. Feb 2006 (CET)
ich schlage vor, nach Möglichkeit den Benutzer Benutzer:hypnosekröte als Mittler hinzuzuziehen, da er für das WP-Projekt Zoll verantwortlich ist und eine meiner Meinung nach neutrale Stellungnahme zum Polizeiproblem beim Zoll allgemein unter Bundeszollverwaltung verfasst hat.major 21:28, 9. Feb 2006 (CET)
Vorn mir aus gerne - ich habe ja keine Ahnung von dem Thema (ok, ich habe schon mal ne Stange Zigaretten geschmuggelt - ist aber verjährt!)--nodutschke 21:31, 9. Feb 2006 (CET)

Oh, und wenn es interessiert: Ich bin jetzt ca. 1 Stunde beim Essen - diese Nachricht zerstört sich also gegen 22:30 Uhr :-)--nodutschke 21:32, 9. Feb 2006 (CET)

Lass Dir Zeit, für heute bin ich raus. Diese Nachricht zerstört sich nicht selbst, kann aber gerne gelöscht werden.
Halt: nochwas ! Wie wäre es, alles vor "Spannende Frage" zu löschen, die dort vorgebrachten Argumente finden sich ja weitaus sachlicher weiter unten wieder. Außerdem wird die Textbox immer langsamer...major 21:46, 9. Feb 2006 (CET)
  • Mir wäre es recht, wenn wir diese Diskussion mal auf den Kern bringen könnten: Das Zollkrimnalamt als Institution und nicht seine Beamten oder Vorzimmer-Tippsen ohne Polizeizulage und ähnliches. Unter dem Lemma BKA würde ja auch keiner darüber debattieren, ob der Hausmeister Polizist ist oder eine Polizeizulage erhält. Anomalie 22:06, 9. Feb 2006 (CET)

Na, dann nochmal kurz. Das gehört schon zusammen. Weil es keinen Sinn macht - das ZKA als Polizeibehörde mit einer Minderheit der Beschäftigten, die sich Polzeivollzugsbeamte nennen dürfen. Das kommt der Formulierung, die jetzt im Artikel steht allerdings recht nah. Eine Behörde mit polizeilichen Aufgaben aber ohne Polizeivollzugsbeamte.Ich wiederhole es nochmal: ich will doch auch Polizist sein :- ) und die Polizeizulage kriege ich auch. Aber mir fehlt was, um mich Polizist nennen zu dürfen. Ich bin nämlich jederzeit auch wieder zum Stempelschwinger in der Finanzverwaltung zu degradieren - eine Tätigkeit, die unstrittig nichts polizeiliches hat. Wäre ich Polizist,klar und eindeutig, hätte ich von Anfang an eine eigene Laufbahn , die mich von einem Finanzbeamten trennen würde.Und mein Minister sagt nur: "Du bist sowas wie ein Polizist". Das macht er wohl aus seiner Sicht aus gutem Grund, den er mir aber nicht nennt.Ich bin also der Meinung meines Dienstherren, aber ich find das nicht gut major 22:49, 9. Feb 2006 (CET)

Na, da sind wir uns ja endlich mal halbwegs einig. Von mir aus können wir die Formulierung wie sie jetzt drin ist, stehen lassen. Solange der Artikel weiterhin in der Kategorie "Polizei" bleibt wie momentan. Anomalie 22:53, 9. Feb 2006 (CET)

Major, ist das ein Kompromiss? Ja oder Nein?--nodutschke 22:55, 9. Feb 2006 (CET)
Klar ist das ein Kompromiss,entspricht ja weitestgehend meinen Versuch einer neutralen Formulierung vor der Sperrung.Juristen mögen sich da weiter über ihre "Ermittlunsgpersonen" streiten streiten, aber ich jetzt nicht mehr, weil die Problematik, die zu dieser Diskussion geführt hat jetzt auch deutlich ist.major 13:01, 10. Feb 2006 (CET)

Klare Trennung zwischen meiner Frage an major (direkt hier oben) und meinem Statement[Quelltext bearbeiten]

Btw, da ich den Eindruck habe, dass wir uns hier auf dem richtigen Weg befinden, habe ich hier nachgefragt, die Artikelsperre wieder aufzuheben. Ich hoffe darauf, dass keiner von Euch das irgendwie ausnutzt. Wir müssen hier einen Konsens finden - it´s a Wiki, Leute :-)--nodutschke 23:06, 9. Feb 2006 (CET)

Ich habe mal versucht, die Diskussion für Außenstehende etwas leichter lesbar zu machen, indem ich anstelle einer Löschung auf den eigentlich interessanten Teil dieser Diskussion ab "Spannende Frage" hingewiesen habe. Benutzer:Anomalie01 04:35, 10. Feb 2006 (CET)

Der Artikel ist wieder freigegeben. Ich will euch auf der Vandalensperrseite nicht mehr sehen, okay? Danke und Gruß, Stefan64 09:39, 10. Feb 2006 (CET)


Zusammenfassung und Lösungsvorschlag[Quelltext bearbeiten]

Erstmal vorweg: Ich finde den Verlauf der gestrigen Diskussion äusserst positiv und ermutigend. Auch wenn die Wellen mal hochschwappen, es findet sich doch meist eine Lösung auch ausserhalb der Vandalensperrseite und gegenseitigem Name-Calling. Dafür mein Dank an alle Teilnehmer.

Ich würde jetzt gerne mein Verständnis des Ergebnisses hier zur Diskussion stellen:

  1. Im Artikel selbst wird nicht vermerkt, dass es sich bei Mitarbeitern des ZKA um Polizisten handelt.
  2. Es kann aber sehr wohl darauf hingewiesen werden, dass diese Mitarbeiter zum Teil polizeiliche Aufgaben übernehmen, polizeiähnlich handeln und z.T. mit ähnlichen oder gleichen Rechten und Pflichten ausgestattet sind wie Polizisten. Daher darf aber nicht der Eindruck entstehen, sie seien doch Polizisten
  3. Damit interessierte Leser diesen Artikel auch finden wird er sowohl in die Kategorie:Zoll als auch in die Kategorie:Polizei verlinkt; weiterhin schlage ich einen Eintrag im Portal:Polizei vor, sofern die dortigen Betreuer dies akzeptieren

Können alle Beteiligten sich dieser Zusammenfassung anschließen? Dann würde ich Euch bitten, den Artikel entsprechend anzupassen (auch hier bitte auf den Konsens achten!) und auch die entsprechenden Kategorien sowie den Eintrag im Portal:Polizei zu veranlassen. Sollte es in den nächsten Tagen oder Wochen doch noch mal zu Missverständnissen kommen, könnt ihr mich gerne wieder als "Vermittler" einschalten, wenn ihr mögt. Bis dahin: Frohes Schaffen!!!--nodutschke 18:22, 10. Feb 2006 (CET)

  • Punkt 2 kann ich mich nicht anschließen, weil es sich um polizeiliche und nicht polizeiähnliche Tätigkeiten handelt. Es handelt sich zwar um Polizisten, die nicht wie Polizisten bezahlt werden, aber mit der jetzigen Formulierung kann ich noch leben. Mein Vorschlag: Lassen wir die Passage einfach mal so, wie sie jetzt ist und konzentrieren uns darauf, den Artikel über die Behörde an sich auszubauen. Ahnlich wie Bundeskriminalamt.Anomalie01 23:55, 10. Feb 2006 (CET)
Im Übrigen ist der Zoll (also einschließlich ZKA) bereits seit Ewigkeiten im Portal:Polizei genannt. Eine Einsortierung des ZKA (als Behörde des Zolls) halte ich für nicht notwendig. Die Kategorie Innere Sicherheit (Deutschland) steht übrigens auf der Seite der Löschkandidaten. Anomalie01 04:30, 10. Feb 2006 (CET)
Mein Gott, jetzt lass doch mal gut sein.Kompromisse haben die Eigenart, das
  • jederwas nachgibt und
  • irgendwann mal Schluß ist.major 16:38, 11. Feb 2006 (CET)

Meine Herren...[Quelltext bearbeiten]

Diese Disku und den Edit-War hatte ich nicht auf dem Schirm und ist völlig an mir vorbeigegangen, so dass ich jetzt gelinde überrascht worden bin.

Der Zoll ist keine Polizei, aber das macht nichts, denn es geht nur um den Namen. Wenn man beim Drogen schmuggeln erwischt wird, ist es einem persönlich sch...egal, von wem - von Polizisten, die in Eilzuständigkeit handeln oder von originären Zöllnern. Der Zoll hat seine Befugnisse und Aufgaben, dazu muss er nicht Polizei sein.

Es geht um etwas komplett anderes: ich bin selber Zöllner und habe in meiner beruflichen Karriere schon öfter Kollegen getroffen, die sich gerne als Polizisten sehen würden oder sich diesen Status über "die kalte Küche" herbeiwünschen. Einige wünschen sich auch eine Verschmelzung mit der Bundespolizei wie das früher mit der Bahnpolizei geschah. Warum das so ist? Keine Ahnung. Vielleicht hängt das mit der (nicht existenten und nur gedachten) "Auffangfunktion" zusammen, denn viele Berufsanfänger bewerben sich bei Bundespolizei und Länderpolizeien und wenn sie nicht genommen werden, auch beim Zoll, denn viele glauben, dass es sowas ähnlich wie Polizei ist (so etwas bei einem Vorstellungsgespräch auch nur laut zu denken, ist mittlerweile tödlich und dämlich obendrein). Dann gibt es auch noch das Projekt von armen Fackeln der jüngsten (!) Zollgewerkschaft GdP, die im Gegensatz zu den beiden älteren Gewerkschaften (Ver.di und BDZ) krampfhaft versucht, eine Bundesfinanzpolizei auf die Beine zu stellen, obwohl der Ansatz schon falsch ist: der Zoll ist keine Polizei, war es nie und wird es nie sein. Zoll ist Zoll (was viele einfach nicht begreifen wollen) und etwas komplett eigenes und (wichtig!) um seine Aufgaben zu erfüllen muss er auch keine Polizei sein. Ich verweise auf Bundeszollverwaltung#Bundesfinanzpolizei (siehe unter "Kritik"). Ich bin anscheinend Angehöriger einer Verwaltung, die in einer Identitätskrise steckt. ;)

"Kriminalpolizei der Zollverwaltung" ist nur eine Eigenbezeichnung und steht so in keinem Gesetz fixiert. Diese Bezeichnung soll Außenstehenden nur eine grobe Beschreibung der Tätigkeiten des Zollfahndungsdienstes geben. Faktisch sind Zöllner Vollzugsbeamte des Bundes, genau dasselbe wie Bundespolizisten. Warum also solch ein Gewese? Die Kategorie:Polizei bietet sich aufgrund des verwandten Themengebietes an, ansonsten: wozu haben wir denn eine Kategorie:Zoll mit 180 Einträgen?

Zu dem Streit über die Kat:Polizei bei ZKA:
hier war auch schonmal die Kat:Nachrichtendienst eingetragen, was auf jeden Fall Unfug war (das ZKA ist kein Nachrichtendienst).

Kleine Anekdote am Rand: im Dritten Reich hatten Himmler und Heydrich versucht, den Zoll (in dem Fall den Zollgrenzschutz - übrigens der Vorläufer des Bundesgrenzschutz) dem RSHA zuzuschlagen, was nur in letzter Sekunde vom Reichsfinanzministerium, das bei Göring intervenierte, verhindert werden konnte. --Rollo rueckwaerts 19:07, 19. Mär 2006 (CET)

Danke für die interessanten Einblicke - ich (der ich nix mit dem Zoll oder ähnlichem zu tun habe) habe mich schon gewundert, woraum diese Debatte überhaupt geht. Wie findest Du denn den aktuellen Artikel?--nodutschke 20:10, 19. Mär 2006 (CET)
Eigentlich ganz gut. Nur die Disku-Seite hat mich vom Hocker gehauen. ;) --Rollo rueckwaerts 20:34, 19. Mär 2006 (CET)
  • Oh, da wab ja glatt was verpasst in den letzten Tagen. Allein der Satz "Zoll ist Zoll (was viele einfach nicht begreifen wollen) und etwas komplett eigenes und (wichtig!) um seine Aufgaben zu erfüllen muss er auch keine Polizei sein" von Rollo rueckwaerts lassen mich bereits an der Neutralität zweifeln. Ähnliche Stimmen gab es auch beim ehemaligen BGS, bevor dieser in die neue Bundespolizei verwandelt wurde. Und dann wieder die Gewerkschafts-Diskussion, die wir schon mal hatten. Mir ist das ganz egal, welche Gewerkschaft das fordert und ob sie alt oder neu ist. Das ist billige Stimmungsmache. Übrigens, wenn das alles Quatsch wäre, hätte die EU 2004 sicherlich nicht klargestellt, dass der Zoll in seine reine Polizei (ohne den Verwaltungs-Anhang) umstrukturiert werden soll. Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sprach sich bereits für eine Umstrukturierung aus. Der indirekte Vergleich mit dem RSHA ist ja wirklich dermaßen daneben, dazu muss man nicht mehr viel sagen. Benutzer: Anomalie01 05:57, 25. Mär 2006 (CET)
Nix für ungut, aber ich habe meine eigene Meinung dargelegt und diese ist - natürlich - POV (was denn auch sonst?). ;o) Die Sache mit dem RSHA habe ich erwähnt, weil seinerzeit der Zoll in die Grenzpolizei der SS eingegliedert werden sollte und dies als historisches Beispiel taugt. Wenn Dir mein Beispiel nicht behagt, kann ich auch nicht weiterhelfen. Billige Stimmungsmache? Der Zoll ist keine Polizei sondern eine Finanz- und Auftragsverwaltung und wer etwas anderes behauptet, kennt diese Verwaltung nicht. Schönes Wochenende! :) --Rollo rueckwaerts 16:05, 25. Mär 2006 (CET)

-- Also ich arbeite bei dieser Behörde und muss mich fragen, wo das Zollkriminalamt Finanz- und Zollbehörde sein soll. Auftragsverwaltung? Im Namen des Herrn? Einige Leute scheinen den Unterschied zwischen dem fiskalischen Binnenzolldienst und dem Vollzugsdienst/Zollfahndungsdienst nicht zu kennen. Historische Beispiele dieser Art dürften hier Fehl am Platze sein. --195.93.60.134 16:55, 25. Mär 2006 (CET)

Na, gut, ich lasse mich auch überreden: vergessen wir mein Beispiel mit dem RSHA. Der Zoll ist Finanz- und Auftragsverwaltung (und diese Diskussion dreht sich darum, nicht im Einzelnen um das ZKA und den Fahndungsdienst) und das Zollkriminalamt ist innerhalb dieser Verwaltung mit Spezialaufgaben betraut. Vergessen wir eines nicht: die Wikipedia ist eine Enzyklopädie und kein Forum, um Wunschvorstellungen auszubreiten. Ob es je eine Bundesfinanzpolizei geben wird oder nicht, steht in den Sternen, aber solange in diesem Bereich keine Fakten geschaffen werden, bleibt es beim Status Quo und nichts anderes darf in einer Enzyklopädie stehen (allerdings sollte auch ein umstrittenes Projekt jederzeit erwähnt werden dürfen, man muss nur aufpassen, solche Projekte und Wünsche nicht als Fakt darzustellen). Ich stelle jetzt eine unbeliebte Frage: wenn man mit Vollzugsaufgaben betraut ist, eventuell Waffenträger ist, Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft und teilweise mehr Rechte bei der Ausführung seines Jobs genießt als die Polizei: warum will man dann gerne Polizist spielen? ;) --Rollo rueckwaerts 17:20, 25. Mär 2006 (CET)

Zitat Rollo rueckwaerts "Vergessen wir eines nicht: die Wikipedia ist eine Enzyklopädie und kein Forum, um Wunschvorstellungen auszubreiten. " Jedenfalls dürfte es eine Wunschvorstellung sein, eine polizeilich strukturierte Behörde, die Polizeiführer an der Polizeiführungsakademie ausbilden lässt, Terrorfahndung und Gefahrenabwehr betreibt, eine Finanzbehörde oder Auftragsbehörde sein soll. Vielleicht kann man beim Zollkriminalamt auch seine Steuerklärung abgeben oder Erstattung der MwSt beantragen... so ein Schwachsinn. Mich beschleicht mittlerweile das Gefühl, dass diese Plattform gezielt von einem oder mehreren Funktionär(en) einer gewissen Gewerkschaft zur Stimmungsmache gegen eine andere Gewerkschaft genutzt wird. Wenigstens bleiben wir momentan von einem neuen edit-war verschont. Benutzer: Anomalie01 18:20 25. Mär 2006 (CET)

Zitat Rollo rueckwaerts "[...]und diese Diskussion dreht sich darum, nicht im Einzelnen um das ZKA und den Fahndungsdienst[...]" --> Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Aber Vorsicht: die Diskussion schert langsam ins Unsachliche aus und dass Du mir eine Funktionärsrolle andichtest, nehme ich Dir übel. Aber: sei's drum. Schönes WE dennoch. --Rollo rueckwaerts 20:51, 25. Mär 2006 (CET)

Das kannst Du mir solange übel nehmen, so lange Du willst. Allerdings wird es wenig normale Beamte beim Zoll geben, die in einer Wikipedia-Diskussion immer wieder auf's Neue auf gewerkschaftliche Auseinandersetzungen mit ihrer Konkurrenzgewerkschaft hinweisen.

Ich versuche durch Vergleiche die Unsinnigkeit einiger vorgebrachter Argumente aufzuzeigen und zwar in einer für außenstehende Leser (die nicht dem Zoll angehehören) verständlichen Form. Ich kann schon richtig lesen, aber warum wird diese Diskussion dann zu diesem Lemma geführt? Hier wird von einigen "Finanzbeamten" des ZKA (mir sträuben sich bei so einer Bezeichnung die Nackenhaare) gegenüber unkundigen Lesern ein falsches Bild von der Kriminalpolizei des Zolls vermittelt, das ich so nicht stehen lassen werde. Aber die Polizeizulage von EUR 125,00/monatlich ist bei diesen Herrschaften immer hoch willkommen...übrigens jetzt würde ich mich freuen, wenn nicht eine erneute Diskussion darüber losgetreten würde, warum Putzfrau, Hausmeister und verinzelte Tippsen im ZKA usw. keine Polizeizulage erhalten. Sonst müsste ich fragen, warum ein Krankenhaus eine medizinische Einrichtung ist, obwohl der Pförtner nicht das Gehalt eines Oberarztes erhält.

Die Tatsache, dass der Zollfahndungsdienst und das ZKA Polizeiführer gemäß Polizeidienstvorschrift (PDV 100) haben und ausbilden lassen, wurde von den Verfechtern einer fiskalischen Aufgabenwahrnehmung völlig negiert. Um die Diskussion mal wieder auf den Punkt zu bringen: Das ZKA gehört auch weiterhin in die Kategorie "Polizei" und auch gleichzeitig auch in die Kategorie "Zoll". Ebenfalls schönes WE.Benutzer:Anomalie01

Ich bin in keiner Gewerkschaft, aber das nur am Rande. Wo liegt hier eigentlich genau das Problem? Ich bin kein Gegner der Polizei, mir gefällt lediglich das Projekt "Bundesfinanzpolizei" nicht, werde aber den Teufel tun und mir missliebige Informationen in der Wikipedia löschen (sowas macht man nicht). Allerdings musst Du mir auch eine eigene Meinung zugestehen, genauso wie ich Deine respektiere. Polizeizulage und PDV 100: ja, ganz toll das alles, das macht den Zoll aber noch immer nicht zur Polizei. Wieso gibt es überhaupt Schwierigkeiten damit, zu akzeptieren, dass der Zoll etwas eigenes ist, worauf man stolz sein kann? Und wenn das BMF sich vermehrter um den Vollzugsbereich kümmert (immerhin soll das defizitär angelegt sein, wie man hört), was die hoffentlich irgendwann tun (klingt naiv, ich weiß ;o))), dann werden vielleicht auch die Stimmen zurückgehen, die eine "Warenpolizei" fordern. Für mich klingt das immer, als wenn man nicht hinnehmen kann, dass man Bundesfinanz- und nicht -polizeibeamter ist. Apropos: §1 Finanzverwaltungsgesetz: Damit eine Behörde Finanzbehörde ist, muss man dort keine Steueranmeldung abgeben können, oder gibst Du Deine Steueranmeldung immer bei der OFD oder beim Bundeszentralamt für Steuern ab? ;) --Rollo rueckwaerts 12:52, 26. Mär 2006 (CEST)

Sind bei einer OFD, einem Finanzamt, einem Bundesamt für Steuern auch Kriminaltechniker, polizeiliche Spezialeinheiten und Terrorfahnder wie beim ZKA angesiedelt? Diese Diskussion ist wirklich wenig gehaltvoll. Wenn überhaupt, kann man das ZKA nur mit dem BKA vergleichen. Aber sicherlich wird Meister Rollo rückwärts auch aus den BKA-Kollegen noch Finanzbeamte machen... Ich will ihm seine Gedankengänge allerdings gerne zugestehen. Benutzer:Anomalie01 23:09, 26. Mär 2006 (CET)

Nein, das würde zu weit führen. Den erforderlichen Link habe ich gepostet, wenn Du nicht nachlesen möchtest, zitiere ich ihn auch gerne:
§1 Finanzverwaltungsgesetz
Bundesfinanzbehörden sind
1. als oberste Behörde:
das Bundesministerium der Finanzen;
2. als Oberbehörden:
die Bundeswertpapierverwaltung, die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, das Bundeszentralamt für Steuern und das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen.
3. als Mittelbehörden, soweit eingerichtet:
die Oberfinanzdirektionen und das Zollkriminalamt;
4. als örtliche Behörden:
die Hauptzollämter einschließlich ihrer Dienststellen (Zollämter, Zollkommissariate) und die Zollfahndungsämter.
Wenn Du mir nicht glaubst, kannst Du auch gerne in einer Oberfinanzdirektion, einem Hauptzollamt oder Zollfahndungsamt Deiner Wahl nachfragen. Die Anschriften erfährst Du hier. SCNR :) --Rollo rueckwaerts 23:30, 26. Mär 2006 (CEST)

Du musst auch nicht widerstehen. Bloß weil das Zollkriminalamt -wie der ganze Zoll- an das Bundesministerium der Finanzen angegliedert ist, werden aus den polizeilich tätigen Beamten des ZKA keine Finanzbeamten. Diese Diskussion können wir noch endlos lange fortführen, nur bringen tut sie nichts. Benutzer:Anomalie01 17:44, 26. Mär 2006 (CET)

Da gebe ich Dir recht. --Rollo rueckwaerts 19:26, 27. Mär 2006 (CEST)
Wie schön, dass wir uns mal einig sind ;-) Aber eine Frage hätte ich noch: Was hat eigentlich das ZKA, dessen Beamte nach Deiner Definition nur "Finanzbeamte" und keine Polizisten sind, mit illegalen Atomwaffen-Exporten in den Iran zu tun? http://www.swr.de/report/archiv/sendungen/060320/02/frames.html Benutzer:Anomalie01 01:05, 29. Mär 2006 (CET)
(Ohne dem Link jetzt nachgegangen zu sein, was ich aber gleich tun werde) --> Was das ZKA mit illegalen (Atom-)Waffen-Exporten zu tun hat? Es verhindert sie, bzw. deckt sie auf und ermittelt, damit sich die Hintermänner vor den Gerichten verantworten müssen. Verstehe mich bitte nicht falsch: ich schätze das, was das ZKA und ZFÄ machen und ich finde, dass es eine wichtige Arbeit ist. Ich glaube aber auch, dass für solche Arbeit Kenntnisse und Erfahrungen aus dem zöllnerischen Umfeld wichtig und ohne Wissen der Abläufe der Außenwirtschaft nicht möglich sind (vielleicht irre ich mich ja auch). Ich glaube nicht, dass diese Arbeit - wäre der Vollzugsbereich z.B. vollständig dem BMI nachgeordnet und ohne Verzahnungen mit der restlichen Zollverwaltung - dann auch immer noch so praktikabel wäre. Dass hier bei ZKA die Kategorie:Polizei steht, hat mich noch nie gestört: einerseits, weil a) Otto-Normal-Leser (ohne die Verwaltungszuständigkeiten genau zu kennen) vielleicht unter einer solchen Kategorisierung womöglich genau das findet, was er evtl. sucht und b) weil ich selber der Meinung bin, dass ZKA/ZFÄ polizeiliche Tätigkeiten durchführen und vornehmen, da sie eine der Polizeien des Bundes sind, ohne explizit die Polizei zu sein ([2]). Sowas ist aber Kosmetik, denn Zoll ist ein eigener Begriff und es ist für die Sache völlig unschädlich, dass sie keine Polizisten, sondern eben Zöllner sind. Aber mal etwas anderes: wenn Du möchtest und Wissen beisteuern kannst, dann bist weiterhin herzlich eingeladen, hier zu schreiben, z.B. über die Rabta-Affäre, der Artikel fehlt nämlich auch noch. Hier ein Link. Wenn Interesse besteht, können wir uns ja gemeinsam an diesen Artikel machen. Oder über die Mitarbeiterbefragung oder das Strukturprojekt Bundesfinanzverwaltung :) --Rollo rueckwaerts 14:00, 30. Mär 2006 (CEST)
Da sind wir uns ja fast einig. Auch ich sehe die Kategorien-Zurordnung zu "Polizei" ähnlich. Ich wärme ungern die gewerkschaftliche Schiene auf, aber soweit ich weiß, fordert niemand - auch nicht die Gewerkschaft der Polizei - eine Anbindung des Zolls oder Bundesfinanzpolizei an das BMI. Daher verwundert es mich, dass diese "Latrinenparole" noch immer beim Zoll herumgeistert. Ich beschränke mich derzeit darauf, den Fall unseres Frankfurter Kollegen im Rahmen der "Flughafen-Affäre" zu beobachten. Der wurde zum Hartz-IV-Empfänger, bloß weil er mit einem durchgeknallten Vorsteher wegen Atom-Waffenteilen für den Iran aneckte. Ich finde es übrigens lobenswert, dass sich das ZKA öffentlich gegen das BMF stellte (siehe Artikel), da bin ich ausnahmsweise mal richtig stolz auf meine Behörde. In diesem Sinne, kollegiale Grüße. --Benutzer:Anomalie01 04:37, 31. Mär 2006 (CET)

Illegaler Weblink ?[Quelltext bearbeiten]

Ich verweise auf die Richtlinien hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Weblinks#Einzelrichtlinien Punkt 7

Keine Links zu rechtswidrigen Websites, solange deren Inhalte nicht selbst Gegenstand des Artikels sind (siehe auch die Hilfe:FAQ Rechtliches und Haftung für Hyperlinks). Dies betrifft insbesondere auch vereinzelte Seiten auf Video- und Musikplattformen wie z. B. ein Videoportal, wenn auf ihnen eine offensichtlich rechtswidrig zum Download bereitgestellte Vorlage angeboten wird – dies ist dann der Fall, wenn der Uploader offensichtlich keine Berechtigung zum Upload hatte. Legal eingestellte Inhalte auf solchen Plattformen können hingegen verlinkt werden, sofern sie die übrigen Richtlinien erfüllen.

Das ist ohne Begründung rückgängig gemacht worden, obwohl ich eine Begründung in meiner Zusammenfassungszeile angegeben hatte (etwas launig, das gebe ich zu) . Aber Tatsache ist, der Link ist illegal, also kann er nicht bleiben. --Izadso 20:45, 6. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Ob das "offensichtlich rechtswidrig ist", kann von hier aus nicht beurteilt werden. Zudem gilt die von dir beschriebene Einzelrichtlinie für Weblinks, nicht für Quellen. --Anomalie01 21:01, 6. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]
Natürlich kann das beurteilt werden. Das ZDF hat einen eigenen Kanal und lädt nicht unter diesem Youtube-Account Indigo Girls-Videos und einen Frontal21-Bericht hoch. Das ist mit absoluter Sicherheit ein illegaler Upload. Wolle181147, der Wolfgang, der noch sein Geburtsdatum mitteilt Aber mit der Quelle stimme ich dir zu, die Regel, die ich zitierte, gilt nur für Weblinks. Ich frage mal auf der Diskussionsseite nach. --Izadso 03:31, 9. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]
Bitte DiffLink zur Nachfrage. Win98er 03:36, 9. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]
Es kann durchaus sein, dass das ZDF gar keine Probleme mit dem Upload hat. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass gerade die öffentlich-rechtlichen Sender das völlig anders sehen als die privaten. Es ist nicht unsere Aufgabe, über fremde URV's zu spekulieren, die nicht die Wikipedia betreffen. --Anomalie01 02:43, 10. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ich habe hier eine Anfrage gestellt: [3]. Ich hoffe, dort kommen eindeutige Antworten. --Izadso 21:32, 10. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]
Es ist schlichtweg keine Antwort gekommen. Ich versuche es mal bei Fragen zur Wikipedia.--Izadso 00:04, 15. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]
Da war ich wohl zu ungeduldig. Diskussion ist im Gang, auch bei den Fragen zur Wikipedia. [4]. Hoffentlich gibt es eindeutige Ergebnisse. Ich schlage vor, beide Threads anzuschauen und gleichzeitig nach Alternativquellen zu suchen. Wenn wir eine ordentliche Printquelle finden, brauchen wir youtube nicht mal. Einverstanden, Anomalie? --Izadso 06:04, 16. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Durch Strukturreform überholt?[Quelltext bearbeiten]

a) Der Aufbau des ZKA hat sich doch nach der Neustrukturierung "Generalzolldirektion" verändert. Sollte der Abschnitt "Abteilungen und Aufgaben" daher nicht neugefasst oder weggelassen werden? b) Wurden die Befugnisse "zum Eingriff in den Telekommunikations- und Briefverkehr, um frühzeitig Erkenntnisse über schwere Zuwiderhandlungen gegen die Außenwirtschaftsbestimmungen – insbesondere zur Proliferation (Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen) – zu erhalten und diese dann zu verhindern" nicht durch die Entscheidung des BVerFG aus 2004 kassiert? Siehe BVerfG-Enscheidung vom 03.03.2004 (nicht signierter Beitrag von Quikks (Diskussion | Beiträge) 12:29, 8. Dez. 2016 (CET))[Beantworten]